3412/2025
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Straße „An den Maien“ in Köln-Poll sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/665/22 Vorlagen-Nummer 3412/2025 Freigabedatum 28.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Straße „An den Maien„ in Köln-Poll sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung bei der Finanzstelle 6601- 1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Fahrbahn sowie der Gehwege in der Straße „An den Maien“ in Köln-Poll mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 850.000 €. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 500.000 € für die Generalinstandsetzung der Fahrbahn sowie der Gehwege in der Straße „An den Maien“ im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Pro- duktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaß- nahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, für das Haushaltsjahr 2026. Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 Finanzausschuss 16.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 850.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils kann erst nach Abschluss der Maßnah-me berech- net werden % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 17.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 ff a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils kann erst nach Abschluss der Maßnahme be- rechnet werden € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die RheinEnergie beabsichtigt die vorhandenen Versorgungsleitungen (Wasser, Strom und Gas) in der Straße „An den Maien“ im Stadtbezirk Köln-Porz zu erneuern. Der große Umfang der geplanten Tiefbauarbeiten zur Leitungserneuerung hat erhebliche Eingriffe in den beste- henden Straßenraum (Fahrbahn und Gehwege) zur Folge. Aufgrund des altersbedingten Zustandes der Versorgungsleitungen und der Gefahr eines dar- aus resultierenden, plötzlichen Materialversagens muss die Erneuerung der Leitungen unbe- dingt zeitnah erfolgen. Ein Aufschub der Gesamtmaßnahme ist nicht möglich. Um die Entwässerung der Straße zu optimieren sowie Fahrbahn- und Gehwegschäden zu be- seitigen, besteht die Möglichkeit einer gemeinsamen Maßnahmenabwicklung zwischen der RheinEnergie und der Stadt Köln. Im Fahrbahnbereich sind Abplatzungen und Ausmagerun- gen an der Fahrbahnoberfläche festgestellt worden. In den Gehwegbereichen gibt es eine Vielzahl von offenen Fugen und Rissen, die zu Unebenheiten führen. Die für die Stadt Köln notwendigen Arbeiten dienen ausschließlich zur Wiederherstellung und Erhaltung der Ver- kehrssicherheit. 3 Es lassen sich Synergieeffekte in den Bereichen Kosten und Bauzeit erzielen. So erfolgt z. B. eine Kostenaufteilung der Baustelleneinrichtung, der Verkehrssicherung und bei den Arbeiten in der Leitungstrasse (Aufbruch und Herstellung der Fahrbahn und der Gehwege). Zusätzlich können die Belastungen für alle Anwohnenden und Verkehrsteilnehmer*innen durch einen ge- meinsamen Ausbau der Maßnahme reduziert werden. Die Bauzeit kann durch ein größeres zur Verfügung stehendes Baufeld optimiert werden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird die Straßenraumaufteilung im Zuge der Maß- nahme nicht verändert. Die vorhandenen Gehwegbreiten und die Fahrbahn bleiben erhalten. Es erfolgt eine 1:1 Sanierung. Mit der Umsetzung der Arbeiten soll spätestens im III. Quartal 2026 begonnen werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 2 Mio. €. Der Hauptanteil der Baukosten ist von der RheinEnergie AG zu übernehmen. Der städtische Anteil zur Erneuerung der Fahr- bahn und Gehwege beläuft sich auf rd. 850.000 €. Wegen der aufwändigen Leitungsverle- gung ist mit einer Gesamtbauzeit von ca. 1,5 Jahre zu rechnen. Im Zuge der Maßnahmenvorbereitung ist eine von der RheinEnergie und der Stadt Köln ge- meinsam geplante Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen. § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 8 KAG NRW)/Öffent- lichkeitsbeteiligung: Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW besteht für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu- ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, ein Beitragserhe- bungsverbot. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbindung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Gemeinden die Bei- träge. Die vorgesehene Erneuerung der Fahrbahn sowie der Gehwege der Straße An den Maien löst voraussichtlich einen Erstattungsanspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe kann derzeit noch nicht beziffert werden. Finanzierung: Die investiv zu finanzierenden Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 850.000 €. Die im Haushaltsjahr 2026 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8, Aus- zahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen zur Verfügung. Die im Haushaltsjahr 2027 benötigten investiven Auszahlungser- mächtigungen in Höhe von 350.000 € werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungspro- zesse 2027 ff. an gleicher Stelle vorgesehen. Für die ab 2028 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 17.000 € wird das Dezer- nat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungs- prozesse 2027ff im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt- gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 wurden beachtet. Die grund- hafte Erneuerung der Straße „An den Maien“ in Köln-Poll ist notwendig und unaufschiebbar. Die Wiederherstellung der Fahrbahn und Gehwege ist nach dem Eingriff zur erforderlichen Leitungserneuerung sowie für den Erhalt der Verkehrssicherheit unabdingbar. Klimabewertung: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 4 einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge- stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen: Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Übersichtsplan (A3) An den Maien in Köln-Poll
Anlage 2_Übersichtsplan (A3) An den Maien in Köln-Poll
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Baumaßnahme Generalinstandsetzung der Straße „An den Maien“ in Köln-Poll
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es besteht kein Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Hintergründe der Planung und Entscheidung werden in einer Bürgerinformations-Veranstaltung erläutert. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3412/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.01.2026
- Erstellt
- 28.11.2025 10:59