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3412/2025

Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Straße „An den Maien“ in Köln-Poll sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen

Beschlussvorlage Ausschuss 28.01.2026

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 16.03.2026, TOP 7.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2_Übersichtsplan (A3) An den Maien in Köln-Poll

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

7603 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 3412/2025 
Freigabedatum 28.01.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Straße „An den Maien„ in Köln-Poll 
sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung bei der Finanzstelle 6601-
1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der 
Fahrbahn sowie der Gehwege in der Straße „An den Maien“ in Köln-Poll mit Gesamtkosten in 
Höhe von rd. 850.000 €. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in 
Höhe von 500.000 € für die Generalinstandsetzung der Fahrbahn sowie der Gehwege in der 
Straße „An den Maien“ im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Pro-
duktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaß-
nahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, für das 
Haushaltsjahr 2026. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 
Finanzausschuss 16.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   850.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG-Beiträge 
und Landesförderung des Anliegeranteils kann erst nach Abschluss der Maßnah-me berech-
net werden           % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   17.000      € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 ff 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   KAG-Beiträge 
und Landesförderung des Anliegeranteils kann erst nach Abschluss der Maßnahme be-
rechnet werden      € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Die RheinEnergie beabsichtigt die vorhandenen Versorgungsleitungen (Wasser, Strom und 
Gas) in der Straße „An den Maien“ im Stadtbezirk Köln-Porz zu erneuern. Der große Umfang 
der geplanten Tiefbauarbeiten zur Leitungserneuerung hat erhebliche Eingriffe in den beste-
henden Straßenraum (Fahrbahn und Gehwege) zur Folge.  
Aufgrund des altersbedingten Zustandes der Versorgungsleitungen und der Gefahr eines dar-
aus resultierenden, plötzlichen Materialversagens muss die Erneuerung der Leitungen unbe-
dingt zeitnah erfolgen. Ein Aufschub der Gesamtmaßnahme ist nicht möglich. 
Um die Entwässerung der Straße zu optimieren sowie Fahrbahn- und Gehwegschäden zu be-
seitigen, besteht die Möglichkeit einer gemeinsamen Maßnahmenabwicklung zwischen der 
RheinEnergie und der Stadt Köln. Im Fahrbahnbereich sind Abplatzungen und Ausmagerun-
gen an der Fahrbahnoberfläche festgestellt worden. In den Gehwegbereichen gibt es eine 
Vielzahl von offenen Fugen und Rissen, die zu Unebenheiten führen. Die für die Stadt Köln 
notwendigen Arbeiten dienen ausschließlich zur Wiederherstellung und Erhaltung der Ver-
kehrssicherheit.

3 
Es lassen sich Synergieeffekte in den Bereichen Kosten und Bauzeit erzielen. So erfolgt z. B. 
eine Kostenaufteilung der Baustelleneinrichtung, der Verkehrssicherung und bei den Arbeiten 
in der Leitungstrasse (Aufbruch und Herstellung der Fahrbahn und der Gehwege). Zusätzlich 
können die Belastungen für alle Anwohnenden und Verkehrsteilnehmer*innen durch einen ge-
meinsamen Ausbau der Maßnahme reduziert werden. Die Bauzeit kann durch ein größeres 
zur Verfügung stehendes Baufeld optimiert werden. 
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird die Straßenraumaufteilung im Zuge der Maß-
nahme nicht verändert. Die vorhandenen Gehwegbreiten und die Fahrbahn bleiben erhalten. 
Es erfolgt eine 1:1 Sanierung. 
Mit der Umsetzung der Arbeiten soll spätestens im III. Quartal 2026 begonnen werden. Die 
Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 2 Mio. €. Der Hauptanteil der Baukosten 
ist von der RheinEnergie AG zu übernehmen. Der städtische Anteil zur Erneuerung der Fahr-
bahn und Gehwege beläuft sich auf rd. 850.000 €. Wegen der aufwändigen Leitungsverle-
gung ist mit einer Gesamtbauzeit von ca. 1,5 Jahre zu rechnen. 
Im Zuge der Maßnahmenvorbereitung ist eine von der RheinEnergie und der Stadt Köln ge-
meinsam geplante Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen.  
§ 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 8 KAG NRW)/Öffent-
lichkeitsbeteiligung: 
 
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW besteht für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu-
ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines 
gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, ein Beitragserhe-
bungsverbot. 
 
Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbindung mit 
der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Gemeinden die Bei-
träge. 
 
Die vorgesehene Erneuerung der Fahrbahn sowie der Gehwege der Straße An den Maien löst 
voraussichtlich einen Erstattungsanspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe kann derzeit 
noch nicht beziffert werden. 
 
Finanzierung: 
Die investiv zu finanzierenden Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 850.000 €. Die im 
Haushaltsjahr 2026 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
500.000 € stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und 
Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8, Aus-
zahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung 
von Straßen zur Verfügung. Die im Haushaltsjahr 2027 benötigten investiven Auszahlungser-
mächtigungen in Höhe von 350.000 € werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungspro-
zesse 2027 ff. an gleicher Stelle vorgesehen. 
Für die ab 2028 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 17.000 € wird das Dezer-
nat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungs-
prozesse 2027ff im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt-
gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen) innerhalb 
des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 wurden beachtet. Die grund-
hafte Erneuerung der Straße „An den Maien“ in Köln-Poll ist notwendig und unaufschiebbar. 
Die Wiederherstellung der Fahrbahn und Gehwege ist nach dem Eingriff zur erforderlichen 
Leitungserneuerung sowie für den Erhalt der Verkehrssicherheit unabdingbar. 
Klimabewertung: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu

4 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge-
stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 - Übersichtsplan (A3) An den Maien in Köln-Poll

Anlage 2_Übersichtsplan (A3) An den Maien in Köln-Poll

73 Zeichen

Baumaßnahme 
Generalinstandsetzung der Straße „An den Maien“ in Köln-Poll

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

891 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es besteht kein Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Hintergründe der Planung 
und Entscheidung werden in einer Bürgerinformations-Veranstaltung erläutert. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

10.03.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2026 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3412/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.01.2026
Erstellt
28.11.2025 10:59