AN/1267/2025
Gewaltpräventive Täter*innenarbeit in Köln sichern
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Volt)
3154 Zeichen
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln
An die Vorsitzende des Rates
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.09.2025
AN/1267/2025
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Rat 04.09.2025
Gewaltpräventive Täter*innenarbeit in Köln sichern
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesord-
nung der nächsten Sitzung des Rates am 04.09.2025 zu setzen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, das gewaltpräventive Projekt Täter*innenarbeit „Entschei-
dung Gewaltfrei“ der AWO Köln in den Jahren 2025 und 2026 mit einem Zuschuss von jeweils
10.000 € zu fördern.
Die dafür benötigten Mittel stehen im Teilergebnisplan 0111 – Sonstige Innere Verwaltung in
der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen zur Verfügung.
Begründung
Im Juni 2024 beschloss der Gleichstellungsausschuss Köln eine Kampagne zur Täter*innen-
arbeit bei häuslicher Gewalt (AN/0937/2024), die im Herbst 2025 starten soll.
Ziel ist es, das Hilfsangebot in Köln (durch das Täter*innenarbeitsprogramm der AWO Köln)
bekannter zu machen und Zugang zum Hilfesystem für Betroffene und gewaltausübende
Personen zu erleichtern und (Wiederholungs-)taten zu vermeiden.
Die AWO Köln bietet stadtweit als einzige Einrichtung zwei Programme an, die ein soge-
nanntes Täter*innenarbeitsprogramm für gewaltausübende Menschen anbietet und gewalt-
freies Verhalten vermittelt.1 Voraussichtlich ist die Finanzierung für eines der Projekte
(„Mensch sein ohne Gewalt“) durch das Jobcenter ab Januar 2026 nicht mehr gesichert,
weshalb Köln dann nur noch über ein Programm zur Täter*innenarbeit verfügt.
Die antragstellende Fraktionen bitten, der AWO für das Projekt „Entscheidung Gewaltfrei“ in
den Jahren 2025 und 2026 jeweils 10.000 € als Zuschuss zu gewähren, um die Kontinuität
1 siehe Beratungsstellensuche Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V.
- 2 -
des nunmehr einzigen Angebotes in Köln zu Täter*innenarbeit sicherzustellen und den politi-
schen Beschluss (AN/0937/2024) zu sichern.
Begründung der Dringlichkeit:
Über eine anderweitige Verwendung von Mitteln sowie zusätzliche Zuschussgewährungen
entscheidet gemäß § 13 der Haushaltssatzung 2025/26 der zuständige Fachausschuss (hier
der Gleichstellungsausschuss). Der letzte Gleichstellungsausschuss der Ratsperiode fand
bereits am 30.06.2025 statt. Zu diesem Zeitpunkt war nicht absehbar, dass ein Problem der
Finanzierung der Täter*innenarbeitsprogramme in Köln besteht. Um die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Auszahlung des Zuschusses an die AWO noch in diesem Jahr zu
schaffen, ist deshalb ein Beschluss des Rates zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez. gez.
Lino Hammer
GRÜNE-
Fraktionsgeschäftsführer
Niklas Kienitz
CDU-
Fraktionsgeschäftsführer
Lucas Sickmöller
Volt-
Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1267/2025
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (Volt)
- Datum
- 04.09.2025
- Erstellt
- 04.09.2025 09:40