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Gewaltpräventive Täter*innenarbeit in Köln sichern
Gem. Dringlichkeitsantrag (Volt) AN/1267/2025 vom 04.09.2025
Stand: Am 04.09.2025 im Rat ungeändert beschlossen.
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Volt)
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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.09.2025 AN/1267/2025 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 04.09.2025 Gewaltpräventive Täter*innenarbeit in Köln sichern Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesord- nung der nächsten Sitzung des Rates am 04.09.2025 zu setzen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, das gewaltpräventive Projekt Täter*innenarbeit „Entschei- dung Gewaltfrei“ der AWO Köln in den Jahren 2025 und 2026 mit einem Zuschuss von jeweils 10.000 € zu fördern. Die dafür benötigten Mittel stehen im Teilergebnisplan 0111 – Sonstige Innere Verwaltung in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen zur Verfügung. Begründung Im Juni 2024 beschloss der Gleichstellungsausschuss Köln eine Kampagne zur Täter*innen- arbeit bei häuslicher Gewalt (AN/0937/2024), die im Herbst 2025 starten soll. Ziel ist es, das Hilfsangebot in Köln (durch das Täter*innenarbeitsprogramm der AWO Köln) bekannter zu machen und Zugang zum Hilfesystem für Betroffene und gewaltausübende Personen zu erleichtern und (Wiederholungs-)taten zu vermeiden. Die AWO Köln bietet stadtweit als einzige Einrichtung zwei Programme an, die ein soge- nanntes Täter*innenarbeitsprogramm für gewaltausübende Menschen anbietet und gewalt- freies Verhalten vermittelt.1 Voraussichtlich ist die Finanzierung für eines der Projekte („Mensch sein ohne Gewalt“) durch das Jobcenter ab Januar 2026 nicht mehr gesichert, weshalb Köln dann nur noch über ein Programm zur Täter*innenarbeit verfügt. Die antragstellende Fraktionen bitten, der AWO für das Projekt „Entscheidung Gewaltfrei“ in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 10.000 € als Zuschuss zu gewähren, um die Kontinuität 1 siehe Beratungsstellensuche Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. - 2 - des nunmehr einzigen Angebotes in Köln zu Täter*innenarbeit sicherzustellen und den politi- schen Beschluss (AN/0937/2024) zu sichern. Begründung der Dringlichkeit: Über eine anderweitige Verwendung von Mitteln sowie zusätzliche Zuschussgewährungen entscheidet gemäß § 13 der Haushaltssatzung 2025/26 der zuständige Fachausschuss (hier der Gleichstellungsausschuss). Der letzte Gleichstellungsausschuss der Ratsperiode fand bereits am 30.06.2025 statt. Zu diesem Zeitpunkt war nicht absehbar, dass ein Problem der Finanzierung der Täter*innenarbeitsprogramme in Köln besteht. Um die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Auszahlung des Zuschusses an die AWO noch in diesem Jahr zu schaffen, ist deshalb ein Beschluss des Rates zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
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