Mandari Insight

1444/2022

Weitere Fragen an die Verwaltung zu Straßenbenennungen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 03.05.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender, Sitzung am 14.06.2022, TOP 1.1

Weitere Fragen an die Verwaltung - anonymisiert

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Weitere Fragen an die Verwaltung - anonymisiert

2056 Zeichen

Fragen zur Beantwortung der Anfrage an die Verwaltung zu Straßenbenennungen 0064/2022 
 
Vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage. Wir begrüßen es, dass Marlene Dietrich als 
Namensgeberin auf die Vorschlagsliste beim zentralen Namensarchiv aufgenommen wurde und 
dass die beiden weiteren Vorschläge – Marlis Bredehorst und Marielle Franco – aktuell geprüft 
werden. Die Antworten bzgl. der drei weiteren Namensvorschläge sind unbefriedigend.  
1. Bzgl. Simone de Beauvoir wird darauf verwiesen, bei ihr fehle der Bezug zu Köln und 
Deutschland. Das Gegenteil ist der Fall, sie erfüllt die Kriterien der Benennungsrichtlinie 
3.2.3 insofern, als es sich um eine wegweisende Persönlichkeit mit „besonderen 
Verdiensten“ in Philosophie und Feminismus handelt. Es wird darüber hinaus vermerkt, ihr 
Name widerspreche der Benennungsrichtlinie 2.3, nach der ausländische Straßennamen nur 
zulässig seien, wenn ihre Aussprache mit der deutschen Aussprache identisch ist. Ein Jean-
Claude-Letist-Platz zeigt jedoch, dass die Vergabe ausländischer Namen möglich ist.  
 
Frage: Welche Schritte unternimmt die Verwaltung, um die Richtlinie dahingehend zu 
überarbeiten, dass die Berücksichtigung von ausländischen, mit der dt. Aussprache nicht 
identischen Namen, zu gewährleisten? 
 
2. Elke Mascha Blankenburg und Sibylle Mertens-Schaaffhausen wird Bedeutung für Köln 
zugestanden, allerdings müsse auf Berücksichtigung der Vornamen bzw. des zweiten, im 
vorliegenden Beispiel sehr kennzeichnenden zweiten Vornamens wegen Überschreitung der 
zulässigen Zeichenanzahl (25) verzichtet werden. Vor dem Hintergrund, dass weibliche 
Identität u.a. durch Vornamen zum Ausdruck gebracht wird und Doppelnamen eine immer 
selbstverständlichere Realität abbilden, gilt auch hier, dass die Richtlinien dringend zu 
überarbeitet ist.  
 
Frage: Welche Schritte unternimmt die Verwaltung, um die Richtlinie dahingehend zu 
überarbeiten, dass die Berücksichtigung von Namen inkl. Vornamen auch bei einer 
Überschreitung der bisher zulässigen Zeichenanzahl zu gewährleisten?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3536 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 03.05.2022 
 1444/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 14.06.2022 
 
Weitere Fragen an die Verwaltung zu Straßenbenennungen 
Beantwortung der Verwaltung von zwei weiteren Fragen zu TOP 1.1, Anfrage an die Verwaltung zu 
Straßenbenennungen (Session-Nummer 0064/2022), aus der Sitzung vom 22.03.2022  
 
Frage 1: „Welche Schritte unternimmt die Verwaltung, um die Richtlinie dahingehend zu überarbeiten, 
dass die Berücksichtigung von ausländischen, mit der dt. Aussprache nicht identischen Namen, zu 
gewährleisten?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Aufgabe der Verwaltung ist es, insbesondere dafür zu sorgen, dass Bürger*innen in Notsituationen 
schnell und problemlos Hilfe oder Rettung anfordern können, in dem sie in der Lage sind, mühelos 
bekannt zu geben, wo sie sich befinden. Auch Personen, die einer ausländischen Sprache nicht 
mächtig sind, oder ältere Mitbürger*innen müssen diese Möglichkeit erhalten. Das kann bei ausländi-
schen Namen, die mit der deutschen Aussprache nicht identisch sind, nicht gewährleistet werden. 
Eine Überarbeitung der Richtlinien zu diesem Punkt kann die Verwaltung nicht empfehlen.  
 
Darüber hinaus gibt es eine bei der Verwaltung geführte Vorschlagsliste mit Namen, vorgeschlagen 
aus der Stadtgesellschaft, der Politik, vom Frauengeschichtsverein, vom NS-Dokumentationszentrum 
und von der StadtAG LST. Diese Liste beinhaltet bereits jetzt mehr als 160 Namen von Personen – 
ein Drittel davon sind Frauennamen -, die alle mit einer Straße geehrt werden sollen. Diese Liste wird 
prioritär abgearbeitet. 
 
Frage 2: „Welche Schritte unternimmt die Verwaltung, um die Richtlinie dahingehend zu überarbeiten, 
dass die Berücksichtigung von Namen inkl. Vornamen auch bei einer Überschreitung der bisher zu-
lässigen Zeichenanzahl zu gewährleisten?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Auch hier ist auf die Sicherheit der Bevölkerung und die Leichtigkeit des Verkehrs hinzuweisen. Sie 
ist die Grundlage für die von der Straßenverkehrsbehörde festgelegte Maximalzahl von 25 Zeichen 
für das Straßennamenschild. Diese allgemeinen Grundregeln sind in § 1 der StVO festgelegt. Die 
Richtlinien der Straßenbenennung können nicht im Widerspruch zu den Grundregeln der StVO ste-
hen. Eine Überarbeitung kann also auch hier nicht empfohlen werden.  
 
Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Funktion der Straßennamen hin, die 
originär eine Ordnungs-, Orientierungs- und Erschließungsfunktion haben und nicht primär der Eh-
rung von Personen dienen.  
 
Die Verwaltung möchte an der Stelle bemerken, dass jährlich in Köln lediglich ca. 10 bis 15 Straßen, 
Wege oder Plätze benannt werden und nur ein Drittel dieser Benennungen auf Personen zurückgeht. 
Die Möglichkeit mit einer Straßenbenennung zu ehren ist demnach sehr gering. Ein Anspruch auf 
eine Benennung nach einer bestimmten Person gibt es außerdem nicht. Die Entscheidung obliegt der

2 
 
zuständigen Bezirksvertretung. Deshalb wird vorgeschlagen, eine anderweitige Möglichkeit der Eh-
rung wie beispielsweise Stele, Gedenktafel, Säulen. Stolpersteine oder auch Preisverleihungen u. ä. 
in Betracht zu ziehen.  
 
Die Interessen der Antragstellerin sind nachvollziehbar aber die Verwaltung muss die Bedürfnisse der 
Bevölkerung nach Sicherheit und Orientierung höher gewichten. 
 
Anlage: 
Anfrage anonymisiert 
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

14.06.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1444/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
03.05.2022
Erstellt
28.04.2022 15:08