1444/2022
Weitere Fragen an die Verwaltung zu Straßenbenennungen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Weitere Fragen an die Verwaltung - anonymisiert
2056 Zeichen
Fragen zur Beantwortung der Anfrage an die Verwaltung zu Straßenbenennungen 0064/2022 Vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage. Wir begrüßen es, dass Marlene Dietrich als Namensgeberin auf die Vorschlagsliste beim zentralen Namensarchiv aufgenommen wurde und dass die beiden weiteren Vorschläge – Marlis Bredehorst und Marielle Franco – aktuell geprüft werden. Die Antworten bzgl. der drei weiteren Namensvorschläge sind unbefriedigend. 1. Bzgl. Simone de Beauvoir wird darauf verwiesen, bei ihr fehle der Bezug zu Köln und Deutschland. Das Gegenteil ist der Fall, sie erfüllt die Kriterien der Benennungsrichtlinie 3.2.3 insofern, als es sich um eine wegweisende Persönlichkeit mit „besonderen Verdiensten“ in Philosophie und Feminismus handelt. Es wird darüber hinaus vermerkt, ihr Name widerspreche der Benennungsrichtlinie 2.3, nach der ausländische Straßennamen nur zulässig seien, wenn ihre Aussprache mit der deutschen Aussprache identisch ist. Ein Jean- Claude-Letist-Platz zeigt jedoch, dass die Vergabe ausländischer Namen möglich ist. Frage: Welche Schritte unternimmt die Verwaltung, um die Richtlinie dahingehend zu überarbeiten, dass die Berücksichtigung von ausländischen, mit der dt. Aussprache nicht identischen Namen, zu gewährleisten? 2. Elke Mascha Blankenburg und Sibylle Mertens-Schaaffhausen wird Bedeutung für Köln zugestanden, allerdings müsse auf Berücksichtigung der Vornamen bzw. des zweiten, im vorliegenden Beispiel sehr kennzeichnenden zweiten Vornamens wegen Überschreitung der zulässigen Zeichenanzahl (25) verzichtet werden. Vor dem Hintergrund, dass weibliche Identität u.a. durch Vornamen zum Ausdruck gebracht wird und Doppelnamen eine immer selbstverständlichere Realität abbilden, gilt auch hier, dass die Richtlinien dringend zu überarbeitet ist. Frage: Welche Schritte unternimmt die Verwaltung, um die Richtlinie dahingehend zu überarbeiten, dass die Berücksichtigung von Namen inkl. Vornamen auch bei einer Überschreitung der bisher zulässigen Zeichenanzahl zu gewährleisten?
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3536 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 Vorlagen-Nummer 03.05.2022 1444/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 14.06.2022 Weitere Fragen an die Verwaltung zu Straßenbenennungen Beantwortung der Verwaltung von zwei weiteren Fragen zu TOP 1.1, Anfrage an die Verwaltung zu Straßenbenennungen (Session-Nummer 0064/2022), aus der Sitzung vom 22.03.2022 Frage 1: „Welche Schritte unternimmt die Verwaltung, um die Richtlinie dahingehend zu überarbeiten, dass die Berücksichtigung von ausländischen, mit der dt. Aussprache nicht identischen Namen, zu gewährleisten?“ Antwort der Verwaltung: Aufgabe der Verwaltung ist es, insbesondere dafür zu sorgen, dass Bürger*innen in Notsituationen schnell und problemlos Hilfe oder Rettung anfordern können, in dem sie in der Lage sind, mühelos bekannt zu geben, wo sie sich befinden. Auch Personen, die einer ausländischen Sprache nicht mächtig sind, oder ältere Mitbürger*innen müssen diese Möglichkeit erhalten. Das kann bei ausländi- schen Namen, die mit der deutschen Aussprache nicht identisch sind, nicht gewährleistet werden. Eine Überarbeitung der Richtlinien zu diesem Punkt kann die Verwaltung nicht empfehlen. Darüber hinaus gibt es eine bei der Verwaltung geführte Vorschlagsliste mit Namen, vorgeschlagen aus der Stadtgesellschaft, der Politik, vom Frauengeschichtsverein, vom NS-Dokumentationszentrum und von der StadtAG LST. Diese Liste beinhaltet bereits jetzt mehr als 160 Namen von Personen – ein Drittel davon sind Frauennamen -, die alle mit einer Straße geehrt werden sollen. Diese Liste wird prioritär abgearbeitet. Frage 2: „Welche Schritte unternimmt die Verwaltung, um die Richtlinie dahingehend zu überarbeiten, dass die Berücksichtigung von Namen inkl. Vornamen auch bei einer Überschreitung der bisher zu- lässigen Zeichenanzahl zu gewährleisten?“ Antwort der Verwaltung: Auch hier ist auf die Sicherheit der Bevölkerung und die Leichtigkeit des Verkehrs hinzuweisen. Sie ist die Grundlage für die von der Straßenverkehrsbehörde festgelegte Maximalzahl von 25 Zeichen für das Straßennamenschild. Diese allgemeinen Grundregeln sind in § 1 der StVO festgelegt. Die Richtlinien der Straßenbenennung können nicht im Widerspruch zu den Grundregeln der StVO ste- hen. Eine Überarbeitung kann also auch hier nicht empfohlen werden. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Funktion der Straßennamen hin, die originär eine Ordnungs-, Orientierungs- und Erschließungsfunktion haben und nicht primär der Eh- rung von Personen dienen. Die Verwaltung möchte an der Stelle bemerken, dass jährlich in Köln lediglich ca. 10 bis 15 Straßen, Wege oder Plätze benannt werden und nur ein Drittel dieser Benennungen auf Personen zurückgeht. Die Möglichkeit mit einer Straßenbenennung zu ehren ist demnach sehr gering. Ein Anspruch auf eine Benennung nach einer bestimmten Person gibt es außerdem nicht. Die Entscheidung obliegt der 2 zuständigen Bezirksvertretung. Deshalb wird vorgeschlagen, eine anderweitige Möglichkeit der Eh- rung wie beispielsweise Stele, Gedenktafel, Säulen. Stolpersteine oder auch Preisverleihungen u. ä. in Betracht zu ziehen. Die Interessen der Antragstellerin sind nachvollziehbar aber die Verwaltung muss die Bedürfnisse der Bevölkerung nach Sicherheit und Orientierung höher gewichten. Anlage: Anfrage anonymisiert Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1444/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 03.05.2022
- Erstellt
- 28.04.2022 15:08