Mandari Insight

3538/2022

Sanierung des Handwerkerhofs nach einem Feuchteschaden

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 06.12.2022, TOP 9.1.1

Anlage 0

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1

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Anlage 2

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Anlage 3

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Ansehen

Anlage 0

2127 Zeichen

Anlage 0 
 
 
Begründung für die Verfristung und Dringlichkeit (Vorlage Nr. 3538/2022) 
Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen zur Klärung der Finanzie-
rung war eine frühere Einbringung in den Beratungslauf nicht möglich. Eine verspätete Be-
schlussfassung gefährdet den vorgesehenen Maßnahmenbeginn. 
Eine Verzögerung der Schadstoffsanierung erhöht das Risiko der Gesundheitsgefahr für die 
Nutzerinnen und Nutzer des Handwerkerhofs, da eine Ausbreitung der bereits festgestellten 
Bakterien in der Bausubstanz auf die bisher nicht kontaminierten Räume nicht ausgeschlos-
sen werden kann. 
Bei einer späteren Beschlussfassung gefährden bestehende Lieferengpässe und eine fort-
laufende Preiserhöhung im Baugewerbe eine zügige Durchführung der Sanierungsmaß-
nahme. 
Betroffen von der Feuchtesanierung sind ein Raum des Bürgerzentrums und der Großteil der 
Büro- und Schulungsräume, die das Jugendfreizeitwerk als Träger der freien Jugendhilfe zur 
Durchführung von Förderprojekten im Stadtbezirk Chorweiler angemietet hat. 
Um zu vermeiden, dass das Jugendfreizeitwerk seine jugendpflegerische Tätigkeit über ei-
nen längeren Zeitraum im Stadtbezirk ruhen lassen muss, wurden alternative Unterbrin-
gungsmöglichkeiten geprüft. Da die Angebotsstruktur auf die räumliche Nähe von Büro- und 
Seminarräumen zur Werkstatt angewiesen ist, kommen Ausweichflächen, die sich nicht in 
unmittelbarer Nähe befinden, nicht in Frage. Das Aufstellen von Bürocontainern ist unwirt-
schaftlich und bedarf darüber hinaus ab einer gewissen Standzeit einer Baugenehmigung. 
Der Bedarf an Ausweichräumen während der Sanierung kann somit nur gebäudeintern ge-
deckt werden. 
Die ebenfalls im Handwerkerhof ansässige Volkshochschule hat sich bereit erklärt, temporär 
Seminarräume zur Verfügung zu stellen. Da die Volkshochschule ihre Räume für drittmittel-
geförderte Maßnahmen nutzt, die jährlich neu zu beantragen sind, ist das Unterstützungsan-
gebot an den Abschluss der Baumaßnahmen bis zum 31.12.2023 gebunden. 
Eine Beschlussfassung im Jahr 2023 gefährdet den geplanten und abgestimmten Ablauf der 
Sanierungsmaßnahme.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7935 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/506/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3538/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung des Handwerkerhofs nach einem Feuchteschaden  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler genehmigt die Kostenannahme für die Schadstoffsanierung des 
Handwerkerhofs und beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Realisierung in 2023. 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen auf Basis der vorliegenden Kostenannahme rund 180.000 
€. Ein Teilbetrag von 167.000 € wird in 2023 finanziert durch eine ertragswirksame Auflösung der für 
Instandhaltungsmaßnahmen treuhänderisch überlassenen Mittel (Andere sonstige Verbindlichkeiten). 
Diese Mehrerträge bei Teilplanzeile 6, Kostenerstattungen und Umlagen, werden im Rahmen der unech-
ten Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilergebnisplans 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von 
Bürgerhäuser/-zentren bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfü-
gung gestellt. Die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 13.000 € werden in 2023 aus im Teiler-
gebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren bei Teilplanzeile 13, 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten Mitteln finanziert. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  180.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 167.000      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    13.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung und Integration des ehemals landesgeförderten Objektes „Handwerkerhof“, Athener Ring 
3a – 3c in Köln-Chorweiler, obliegt dem Bürgerzentrum Chorweiler. Grundlage für diese Anbindung wa-
ren die seinerzeitigen Förderrichtlinien und die damit verbundenen Auflagen. 
Der Handwerkerhof wurde aus Mitteln des Programms „Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf“ 
gefördert. Die Zweckbindung und Förderung ist nach 25 Jahren Ende 2021 ausgelaufen.  
Der Förderung zugrunde liegt die Idee, den ersten und den zweiten Arbeitsmarkt durch die Unterbrin-
gung in einem Gebäude zu verbinden. Im Objekt untergebracht sind mehrere Beschäftigungsinitiativen 
und zwei Handwerksbetriebe. Zudem steht ein Multifunktionsraum zur Vermietung für private Feiern, 
Tagungen oder sonstige Veranstaltungen zur Verfügung. 
Im letzten Jahr wurden erhebliche Wasserschäden an den Außen- und Innenwänden im Bereich des 
Einganges Athener Ring 3a in Verbindung mit massiver Schimmelbildung festgestellt. Eine genaue Prü-
fung und Ursachenklärung durch eingesetzte Sachverständige konnte die Wassereintrittsquellen identifi-
zieren. 
Ein Leitungsschaden wurde bei einer Leckage-Ortung ausgeschlossen. Es stellte sich heraus, dass die 
gesamte Feuchtigkeit durch eine mangelhaft ausgeführte Abdichtung im Sockelbereich und durch eine

3 
gerissene Muffe einer innenverlaufenden Regenwasserleitung eingedrungen ist. Beide Schadensquellen 
wurden inzwischen behoben (Anlage 1). 
Im Anschluss war über eine Schadstoffüberprüfung abzuklären, ob die über einen längeren Zeitraum in 
die Bausubstanz eingedrungene Feuchtigkeit zu Schimmel und Bakterienbefall geführt hat. Bei den 
Messungen wurde weiterhin Feuchtigkeit unter dem Estrich festgestellt. In der Dämmschicht wurden 
Bakterien nachgewiesen, die durch reine Trocknung des Bodenaufbaus nicht zu beseitigen sind. Das 
Umweltbundesamt empfiehlt den Ausbau des Estrichs. Darüber hinaus ist in den betroffenen Bereichen 
der Putz an den Wänden abzutragen und zu erneuern (Anlage 2). 
Um ein Gesundheitsrisiko für die Nutzerinnen und Nutzer der Räume ausschließen zu können, wurden 
die am stärksten betroffenen Räume vorsorglich gesperrt. Eine Schadstoffsanierung ist wegen der dro-
henden Gesundheitsgefahr, der eingeschränkten Raumsituation und den damit einhergehenden Miet-
ausfällen zwingend erforderlich. 
Bei der notwendigen Sanierung muss der gesamte Estrich sowie der durchnässte Putz an den Wänden 
ausgebaut werden. Die geöffneten Bauteile müssen desinfiziert und technisch getrocknet werden. Im 
Anschluss kann ein Neuaufbau des Wandputzes und des Estrichs inclusive Oberboden erfolgen. Da 
auch Nassräume betroffen sind, müssen Fliesenbeläge und sanitäre Einrichtung entfernt und neu mon-
tiert werden. 
Es ist geplant, in einer ersten Bauphase das Foyer zu sanieren. In der zweiten Bauphase werden die 
betroffenen Räume des Jugendfreizeitwerks saniert. Um die Angebote während der Sanierung aufrecht-
erhalten zu können, kann das Jugendfreizeitwerk das Foyer in dieser Phase als Ausweichraum nutzen. 
Darüber hinaus hat die ebenfalls im Handwerkerhof ansässige Volkshochschule freundlicherweise ihre 
Unterstützung in Form von zwei temporär zur Verfügung stehenden Schulungsräumen zugesagt. 
 
Kosten und Finanzierung 
Die Gebäudewirtschaft hat eine Kostenannahme zu den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in Höhe 
von 180.000 € vorgelegt (siehe Anlage 3). 
Generell werden für den Handwerkerhof die von den Trägern überwiesenen und noch nicht für Instand-
haltungsmaßnahmen eingesetzten Mittel zuzüglich Zinsen der Bilanzposition Andere sonstige Verbind-
lichkeiten, einer sog. „Instandhaltungsrücklage“, zugeführt. Die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme 
von 180.000 € erfolgt in 2023 zu einem Teilbetrag in Höhe von 167.000 € durch die Inanspruchnahme 
und ertragswirksame Auflösung der für den Handwerkerhof gebildeten Instandhaltungsrücklage (Andere 
sonstige Verbindlichkeiten). Diese nicht zahlungswirksamen Mehrerträge bei Teilplanzeile 6, Kostener-
stattungen und Umlagen, werden im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilergeb-
nisplans 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren bei Teilplanzeile 13, 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, als nicht zahlungswirksame Mehraufwendungen zur Ver-
fügung gestellt. Die für die Rechnungsbegleichung erforderlichen konsumtiven Zahlungsmittel in Höhe 
von 167.000 € werden in 2023 aus dem konsumtiven Finanzmittelbudget des Teilplans 0507 Betrieb, 
Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren Finanzmittel finanziert. 
Die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 13.000 € werden in 2023 aus im Teilergebnisplan 0507 
Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen veranschlagten Mitteln, finanziert. 
 
Auswirkungen auf das Klima 
Der Betrieb von Gebäuden führt zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²-
Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Die Auswirkungen auf das Klima sind bei einer Sanierung 
grundsätzlich günstiger zu bewerten als bei einem alternativen Abriss und Neubau eines Gebäudes. 
Der Austausch von Estrich, Bodenbelag und Putz ist alternativlos und die Wahl der Baustoffe durch die 
vorhandene Bausubstanz im Wesentlichen vorgegeben. Gleichwohl wird darauf geachtet, ausschließlich 
nachhaltige Baustoffe zu verwenden. Die ausgebauten Materialien sind kontaminiert und können nicht 
dem Recyclingprozess zugeführt werden.

4 
Anlagen 
 
Anlage 1: Messergebnis Leckageortung vom 08.03.2022 
Anlage 2: Prüfbericht Schadstoffe vom 15.03.2022 
Anlage 3: Kostenberechnung vom 12.10.2022

Anlage 1

7110 Zeichen

Fa. Klaus Metzmacher 
Gilsonstraße 123 
51145 Köln 
Tel.  02203-64499 
Fax  02203-64472 
metzmacher-klaus@t-online.de 
Bankverbindung:  Commerzbank  Postbank Köln 
 IBAN: DE30 3708 0040 0816 7849 00 IBAN: DE61 3701 0050 0301 0035 04 
 BIC: DRESDEFF370 BIC: PBNKDEFF 
Fa. Klaus Metzmacher · Gilsonstraße 123 · 51145 Köln
Messergebnis Leckageortung Nr. 001 vom 08.03.2022 
in dem o.g. Objekt wurde am 08.03.2022 12:30:00 eine Leckageortung durchgeführt.
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Ottoplatz 1
50679 Köln
Sehr geehrte Frau  Welsch,
UhrEinsatzdatum: Uhr bis
ausführender Techniker:
08.03.2022
Herr Klaus Metzmacher ( Inhaber )
Anwesende beim Termin: Frau Willms.
Messzeit von 12:30 14:00
Schadensbild beim Eintreffen vor Ort ( Beschreibung / durchfeuchtete Bereiche ) 
In den Bürobereichen ist hohe Nässe sichtbar.
Leckage ist/war....
Ergebnis der Leckageortung
Kein Leitungswasserschaden mehr vorhanden.Der Schaden wurde warscheinlich durch die 
Reparatur der Regenwasserleitung behoben.Das Schadenbild ist für die defekte 
Regenentwässerungleitung plausibel.
£
£
Weitere Termine notwendig
 aktiv bei Messtermin
£ Ergebnis konnte nicht genau geklärt werden.
T £ nicht aktiv bei Messtermin  keine Aussage möglich
Telefon 
Schadenstelle wurde...
Name Fa. £ durch uns geöffnet
£ durch andere, z.B. Installateur, geöffnet
Beschreibung der durchgeführten Arbeiten
In den Bürobereichen ist hohe Nässe sichtbar.Systematische Feuchtemessungen durchgeführt-hohe 
Nässe in vielen Räumen messbar.Wassersystem abgedrückt-kein Druckverlust messbar.Das 
Heizungssystem steht vom Druck stabil.Die Abwasseranschlüsse sind von der Fa. Wickert freigelegt 
worden-kein Schaden vorhanden.An der Regenentwässerungsleitung neben dem Heizraum ist repariert 
worden. Nach Rücksprache mit Herrn Wickert war ein deutlicher Riss in der Muffe des KG Bogen 
vorhanden.Nach Rücksprache mit Frau Willms ist der Schaden schon sehr lange.Die Schadenursache ist 
für das Schadenbild und die Dauer des Schadenbild plausibel. Schadenursache: Riss in der KG Muffe 
im großen Raum im EG.
T nicht geöffnet
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Schaden-Nr.: 
Bestell Nr: 4500930754
Objektdaten / Schadenort:
Athener Ring 3
50765 Köln
Firma
Klaus Metzmacher
Wasserschaden-Sanierung
Gilsonstraße 123
51145 Köln
Tel.  02203-64499
Fax  02203-64472
Steuernummer: 
216/5130/0183
Vers.-Schein-Nr.:
Es betreut Sie: Datum: 15.03.2022
Kunde / Auftraggeber / VN:
Auftragsnummer: KÖ-L0052-2022/01
Seite 1 von 2

Fa. Klaus Metzmacher 
Gilsonstraße 123 
51145 Köln 
Tel.  02203-64499 
Fax  02203-64472 
metzmacher-klaus@t-online.de 
Bankverbindung:  Commerzbank  Postbank Köln 
 IBAN: DE30 3708 0040 0816 7849 00 IBAN: DE61 3701 0050 0301 0035 04 
 BIC: DRESDEFF370 BIC: PBNKDEFF 
Mit freundlichen Grüßen 
i. A.
( Roswitha Arnst )
£  < kleiner 2.000,00 €
Fliesen/Oberbeläge sind ..... 
£  nicht beschädigt £
£
£ beschädigt, Ersatz ausreichend f. Schaden vorhanden  nicht geklärt 
 vorhanden, Stück/m², Material 0,00
betroffene Flächen
£  Decke m² ca.0,00
£  Wand m² ca.0,00
£  Boden m² ca.0,00
£  sonstiges 
£  Details siehe Trocknungsangebot
£  > größer 2.000,00 €
£  sonstige Maßnahmen 
geschätzte Schadenhöhe
weitere Maßnahmen
Schadenregulierer/ Versicherung ....
£  halten wie für erforderlich / notwendig
£  wurde informiert  Name: 
£
£
£
 Trocknung erforderlich 
 Angebot Trocknung folgt 
 Sanierungarbeiten erforderlich 
Eingesetzte Messgeräte und Verfahren
Kleinmaterial
£ Prüfgas (Tracer) 
Menge in Kg 0,00
£ Gasdetektor 
£ Thermografie 
£ mit Bilder 
£ Leitungsortung 
T Videoendoskopie 
£ Rohrkamera 
£ mit Bilder 
£ mit Video CD/DVD 
£ Erst. Haltungsplan 
£ mit Bilder 
£ mit Video CD/DVD 
sonstige
T Färbemittel 
£ UV-Lampe 
T Feuchtemessgerät 
£ Kompressor
£ Datenlogger
Klimamessung 
£ Hydrometer 
£ Microwelle 
£ Elektroakustik 
0,00
£ Neutronensonde
£ Nebelgerät 
£ Abwasserdichtig.test £ Geesengerät 
£ Korrelator
£ Stemmarbeiten £ Bauschutt entsorgt Menge in Kg 
Ursachenermittlung ( Druck- und Dichtigkeitstests )
T Drucktest Kaltwasser 
T Drucktest Warmwasser 
£ Drucktest Zirkulation 
T Dichtigkeit Abflussleitung 
£ Druckverlust 
£ Druckverlust 
£ Druckverlust 
£ undicht 
sonstige Tests
£ Drucktest Außenleitung 
£ Drucktest Fußbodenheiz.
£ Dichtigkeit Regenleitung 
£ Druckverlust 
£ Druckverlust 
£ undicht 
£ Dichtigkeit Grundleitung £ undicht 
£ Flachdach angestaut £ undicht 
T Drucktest Heizungsleitung £ Druckverlust
 sonstiges Material
Leitungsart / Material: 
£ Kupfer £ PE £ Ton / Steinzeug
£ WiCu T Kunststoff/Verbund
T Eisen / Stahl T Guss
£ Lochfraß Wiederverschluß 
£ Silikon-Fliesenfugen undicht 
£ Schwitzwasser / Kondensatbildung
Die messtechnischen Untersuchungen der Fa. Fa. Klaus Metzmacher werden mit größter Sorgfalt und mit bestem Wissen durchgeführt. 
Dennoch sind trotz aller messtechnischer Möglichkeiten nicht alle Schadensursachen 100%ig zu lokalisieren. Dieses kann bedingt durch 
bauliche Gegebenheiten, fehlende Informationen oder zu große Erwartungen verstärkt hervorgerufen werden. Sollte bei Ihnen ein 
solches Problem aufgetreten sein, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
£  nicht einzuschätzen
Fa. Klaus Metzmacher
T  Schadenhöhe geschätzt
 € 10000,00
£  keine Fliesen vorh.
Seite 2 von 2

Objekt: Athener Ring 3
D-50765 Köln
Bilder zu Leckageortung Nr. 001 vom 08.03.2022 12:30:00
Gebäudewirtschaft der Stadt KölnVN:
KÖ-L0052-2022 / 01Auftrag Nr.:
Schadennr.: Bestell Nr: 4500930754
Vers.-Schein-Nr.:
P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8534.JPG P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8535.JPG
P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8536.JPG P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8537.JPG
Büro (Rückseite WC): WC Anschlüsse wurden freigelegt.Hohe Nässe sichtbar und messbar. Büro (Rückseite WC): WC Anschlüsse wurden freigelegt.Hohe Nässe sichtbar und messbar.
Büro (Rückseite WC): WC Anschlüsse wurden freigelegt.Nach oben keine erhöhte Feuchte 
messbar.
Flur (Rückseite WC): Hohe Nässe messbar.

Objekt: Athener Ring 3
D-50765 Köln
Bilder zu Leckageortung Nr. 001 vom 08.03.2022 12:30:00
Gebäudewirtschaft der Stadt KölnVN:
KÖ-L0052-2022 / 01Auftrag Nr.:
Schadennr.: Bestell Nr: 4500930754
Vers.-Schein-Nr.:
P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8539.JPG P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8540.JPG
Flur (Rückseite WC): Hohe Nässe messbar. Flur (Rückseite WC): Hohe Nässe messbar.
P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8548.JPG P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8549.JPG
Flur (Rückseite WC): Hohe Nässe messbar. Flur (Rückseite WC): Hohe Nässe messbar.

Objekt: Athener Ring 3
D-50765 Köln
Bilder zu Leckageortung Nr. 001 vom 08.03.2022 12:30:00
Gebäudewirtschaft der Stadt KölnVN:
KÖ-L0052-2022 / 01Auftrag Nr.:
Schadennr.: Bestell Nr: 4500930754
Vers.-Schein-Nr.:
P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8552.JPG P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8557.JPG
WC: Hohe Nässe messbar. Großer Raum: Hohe Nässe sichtbar und messbar.Hier wurde repariert.
P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8559.JPG P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8562.JPG
Großer Raum EG: Hohe Nässe an den Säulen sichtbar und messbar. Großer Raum EG: Hohe Nässe an den Säulen sichtbar und messbar.

Anlage 2

48036 Zeichen

Vorsitzender des Aufsichtsrates: RA Manfred Stüdemann
Vorstand: Arno Bartels, Thomas Osberghaus
Amtsgericht Augsburg HRB 2084  •  DIN ISO 9001 und 14001  •  USt-IdNr. DE 813216949  •  www .hpc.ag
 
 
 
 
HPC AG  Tel.:     0231 / 959098-77 
Alter Hellweg 46, 44379 Dortmund Fax:     0231 / 959098-19 
 
Gebäudewirtschaft  
der Stadt Köln 
Frau Welsch 
Ottoplatz 1 
50679 Köln 
 
 
 
Ihr Ansprechpartner  Tel.-Durchwahl e-mail-Adresse Datum  
Sabine Grube 0231 / 959098-77 sabine.grube@hpc.ag 15.03.2022 
 
Bestellung Nr.: 4500929714 vom 21.02.2022 
Projekt:  2037006 – Köln 3116 
IH-Auftrag:  GWSB 1702356 
Technischer Platz: 68015   Debitor: 90500 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
sehr geehrte Frau Welsch, 
 
gemäß Ihrem Auftrag wurden in dem Objekt 
„Handwerkerhof, Athener Ring 3a in 50765 Köln Chorweiler“ 
 
Materialproben zur Untersuchung auf Schadstoffe entnommen . Die Entnahme der 
Materialproben fand am 23.02.2022 statt. Die hierbei erhaltenen Befunde sind in der Tabelle 
1 zusammenfassend dargestellt . Die verwendeten Abkürz ungen sind im Anhang im 
Abkürzungsverzeichnis näher erläutert. 
 
Tabelle 1: Probenverzeichnis mit Befund 
Labor-Nr. Bezeich-
nung Entnahmestelle Beschreibung Parameter Befund 
2202-381.001 3116-1 
Foyer Handwer-
kerhof 
Styropordämmung 
feucht 
Schimmel-
pilze 
Kontamination/ 
Besiedelung 
nicht abgrenz-
bar 
A2022-5436 
3116-2 Abdichtungsbahn 
Asbest Kein Asbest 
enthält KMF 
220209740 PAK [mg/kg] 
BaP [mg/kg] 
3,75 
0,70 
A2022-5437 3116-3 Parkett mit Kleber Asbest Kein Asbest 
2202-381.002 3116-4 Mischprobe – Est-
richmaterial 
Schimmel-
pilze Hintergrund 
- 3116-5 Rückstellprobe - -

Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
Projekt: Köln 2037006 – 3116 
Bericht vom: 15.03.2022 
 
2 
Tabelle 1 (Forts.): Probenverzeichnis mit Befund 
Labor-Nr. Bezeich-
nung Entnahmestelle Beschreibung Parameter Befund 
2202-381.004 3116-6 
Herren-WC 
EPS Schimmel-
pilze 
Besiedelung 
durch Bakte-
rien 
2202-381.005 3116-7 Abdichtungsbahn Schimmel-
pilze 
Kontamination 
/ Besiedelung 
nicht abgrenz-
bar 
A2022-5438 3116-8 Fliesenkleber Asbest + 
Anhang B Kein Asbest 
A2022-5439 3116-9 Flur vor Projektlei-
tung 
Oberboden – Lino-
leum mit Kleber Asbest 
Beide Materia-
lien: Kein As-
best 
Anmerkungen zur Tabelle 1: 
Befund = Kein Gefahrstoff 
Befund = Kein Gefahrstoff, aber nachweispflichtig 
Befund = Einstufung als Gefahrstoff s. angefügtes Abkürzungs- und Schadstoff(-kurz)verzeichnis 
 
In den untersuchten Materialien konnten keine Schadstoffe nachgewiesen werden. Die EPS 
Dämmschicht weist eine Besiedelung durch Bakterien auf.  
Bei mehrmaligem Auftreten eines Wasserschadens und wenn dieser nicht innerhalb von drei 
Monaten vollständig durchgetrocknet wurde, empfiehlt das Umweltbundesamt den Ausbau 
des Estr ichs bei Räumen de r Nutzu ngsklasse II (vgl. UBA -Leitfaden Zur Vorbeugung, 
Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden, Anlage 6, Stand 2017). 
 
Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
HPC AG 
 
 
 
i.V.         i.A.  
Dipl.-Geoök. R. Hirsch      Dipl.-Betriebsw. S. Grube 
-Niederlassungsleiter-    -Projektleiterin- 
 
 
 
 
 
 
Anlage 1: Abkürzungs- und Schadstoff(-kurz-)verzeichnis   (1 Blatt) 
Anlage 2: Prüfbericht des Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets  (9 Blatt) 
Anlage 3: Prüfbericht der SGS Institut Fresenius GmbH   (2 Blatt) 
Anlage 4: Prüfbericht der Umweltmykologie GmbH   (14 Blatt)

Vorsitzender des Aufsichtsrates: RA Manfred Stüdemann
Vorstand: Arno Bartels, Thomas Osberghaus
Amtsgericht Augsburg HRB 2084  •  DIN ISO 9001 und 14001  •  USt-IdNr. DE 813216949  •  www .hpc.ag
Anhang:  Abkürzungs- und Schadstoff(-kurz-)verzeichnis 
 
DepV 
 
 
 
Deponie-Verordnung 
 
DK  Deponie-Klasse 
 
Blei  Einstufung als Gefahrstoff bei Werten > 2.500 mg/kg (Arbeitsliste zur Einstufung von 
Abfällen in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle in NRW, Landesamt für Natur,  
Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), Stand Dezember 2017) 
 
E Einstufung aufgrund der organoleptischen, gutachterlichen Bewertung oder als 
Analogieschluss auf der Grundlage der sonstigen, vorliegenden Befunde 
  
EP Einzelprobe 
  
HBCD Hexabromcyclododekan (Nach der neuen POP-Abfall-ÜberwV sind die betreffenden 
Abfälle nun mehr auch auf Dauer als nicht gefährlicher Abfall eingestuft. Es gelten aber 
Nachweis- und Registerpflichten bei der Entsorgung bei Werten >1000 mg/kg. Damit 
ist sichergestellt, dass die hinreichende Ausschleusung der Abfälle mit den 
entsprechenden weltweit „geächteten" persistenten Schadstoffen, wie z. B. HBCD, aus 
den Wertstoffkreisläufen für die zuständigen Länder überwachbar ist.) 
 
HV Heißveraschung (zusätzliche Probenpräparation zur Verbesserung der 
Nachweisgenauigkeit) 
 
KI Kanzerogenitäts-Index (KI ≤ 30 = Kategorie 1B:  Stoffe, die als krebserzeugend für den 
Menschen angesehen werden sollten), als Parameter zur Einordnung von KMF 
 
KMF Künstliche Mineralfasern 
  
LAGA BS Länder-Arbeitsgemeinschaft-Abfall, Kriterien Bauschutt 
 
MP Mischprobe 
 
n.n. nicht nachweisbar 
 
PAK Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, es gilt die Einstufung als Gefahrstoff     
gemäß TRSG 551, für Benzo(a)pyren (BaP= Leitsubstanz für PAK) bei Wert ≥ 50 
mg/kg  
 
B(a)P Benzo(a)pyren – Leitsubstanz für PAK 
 
PCB polychlorierte Biphenyle, bei Wert ≥ 50 mg/kg Einstufung als Gefahrstoff (gemäß PCB-
Richtlinie NRW, Fassung vom 03. Juli 1996) 
 
PCP Pentachlorphenol (bei Wert ≥ 50 mg/kg Einstufung als Gefahrstoff (gemäß PCP- 
Richtlinie NRW, Fassung Oktober/1996) 
  
RSP Rückstellprobe 
 
Z  Zuordnungsklasse für den Wiedereinbau gemäß LAGA

HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Vorabmitteilung 
Institut für Umwelthygiene und Toxikologie Anlage 1 von 1 
 Seite 1 von 9 
 
 
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet, Gelsenkirchen             
 
 
P R Ü F B E R I C H T 
 
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop 
gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5 (2017-06) 
 
 
Probe-Nr. : 
 
 
 A2022-5436  Bearbeitungs-Nr.:   80207 
Auftraggeber : 
 
 
 HPC AG  
Alter Hellweg 46  
44379 Dortmund 
 
 
Eingangsdatum : 
 
 
 28.02.2022 
Analysedatum : 
 
 
  
Projekt : 
 
 
 2037006-Köln 3116 
Probenbezeichnung : 
 
 
 3116-2 
 
Probenahme durch : 
 
 
 Auftraggeber 
 
Entnahmeort : 
 
 
 Foyer-Handwerkerhof 
Material : 
 
 
 Abdichtung 
zusätzliche 
Probenpräparation* : 
 
 
  
- 
Befund : 
 
 
 Kein Asbest nachgewiesen, Probe enthält künstliche 
Mineralfasern. 
 
 
 
* Standardnachweisgrenze des Verfahrens liegt bei 1 %, durch zusätzliche  
Probenpräparation wird eine niedrigere Nachweisgrenze erreicht

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 Seite 2 von 9 
 
 
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet, Gelsenkirchen             
 
Bearbeitungs-Nr.: 
 
80207 
Proben-Nr.: A2022-5436 
Probenbezeichnung: 3116-2 
  
  
 
 
 
 
Befund: Künstliche Mineralfasern

HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Vorabmitteilung 
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 Seite 3 von 9 
 
 
 
 
P R Ü F B E R I C H T 
 
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop 
gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5 (2017-06) 
 
 
Probe-Nr. : 
 
 
 A2022-5437  Bearbeitungs-Nr.:   80207 
Auftraggeber : 
 
 
 HPC AG  
Alter Hellweg 46  
44379 Dortmund 
 
 
Eingangsdatum : 
 
 
 28.02.2022 
Analysedatum : 
 
 
  
Projekt : 
 
 
 2037006-Köln 3116 
Probenbezeichnung : 
 
 
 3116-3 
 
Probenahme durch : 
 
 
 Auftraggeber 
 
Entnahmeort : 
 
 
 Foyer-Handwerkerhof, Parkett 
Material : 
 
 
 Kleber 
zusätzliche 
Probenpräparation* : 
 
 
  
- 
Befund : 
 
 
 Kein Asbest nachgewiesen. 
 
 
 
* Standardnachweisgrenze des Verfahrens liegt bei 1 %, durch zusätzliche  
Probenpräparation wird eine niedrigere Nachweisgrenze erreicht

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 Seite 4 von 9 
 
 
 
Bearbeitungs-Nr.: 
 
80207 
Proben-Nr.: A2022-5437 
Probenbezeichnung: 3116-3 
  
  
 
 
Typischer Ausschnitt der begutachteten Probenoberfläche

HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Vorabmitteilung 
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Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet, Gelsenkirchen             
 
 
P R Ü F B E R I C H T 
 
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop 
gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5 (2017-06) 
 
 
Probe-Nr. : 
 
 
 A2022-5438  Bearbeitungs-Nr.:   80207 
Auftraggeber : 
 
 
 HPC AG  
Alter Hellweg 46  
44379 Dortmund 
 
 
Eingangsdatum : 
 
 
 28.02.2022 
Analysedatum : 
 
 
  
Projekt : 
 
 
 2037006-Köln 3116 
Probenbezeichnung : 
 
 
 3116-8 
 
Probenahme durch : 
 
 
 Auftraggeber 
 
Entnahmeort : 
 
 
 Herren WC 
Material : 
 
 
 Fliesenkleber 
zusätzliche 
Probenpräparation* :  
 
 
 Präparation gemäß Anhang B der Richtlinie 
(Mörsern, Heiß-Veraschen, Säurebehandlung, Suspensionspräparation) 
Befund : 
 
 
 Kein Asbest nachgewiesen. 
 
 
 
* Standardnachweisgrenze des Verfahrens liegt bei 1 %, durch zusätzliche  
Probenpräparation gemäß Anhang B wird eine niedrigere Nachweisgrenze 
(ca. 0,001 %) erreicht

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 Seite 6 von 9 
 
 
 
Bearbeitungs-Nr.: 
 
80207 
Proben-Nr.: A2022-5438 
Probenbezeichnung: 3116-8 
  
  
 
 
Typischer Ausschnitt der begutachteten Probenoberfläche

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 Seite 7 von 9 
 
 
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet, Gelsenkirchen             
 
 
P R Ü F B E R I C H T 
 
Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop 
gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5 (2017-06) 
 
 
Probe-Nr. : 
 
 
 A2022-5439  Bearbeitungs-Nr.:   80207 
Auftraggeber : 
 
 
 HPC AG  
Alter Hellweg 46  
44379 Dortmund 
 
 
Eingangsdatum : 
 
 
 28.02.2022 
Analysedatum : 
 
 
  
Projekt : 
 
 
 2037006-Köln 3116 
Probenbezeichnung : 
 
 
 3116-9 
 
Probenahme durch : 
 
 
 Auftraggeber 
 
Entnahmeort : 
 
 
 Flur vor Projektleitung, Oberboden, Linoleum 
Material : 
 
 
 Bodenbelag und Kleber 
zusätzliche 
Probenpräparation* : 
 
 
  
- 
Befund : 
 
 
 In beiden Materialien kein Asbest nachgewiesen. 
 
 
 
* Standardnachweisgrenze des Verfahrens liegt bei 1 %, durch zusätzliche  
Probenpräparation wird eine niedrigere Nachweisgrenze erreicht

Bearbeitungs-Nr.: 
 
80207 
Proben-Nr.: A2022-5439 
Probenbezeichnung: 3116-9 
  
  
 
 
Typischer Ausschnitt der begutachteten Probenoberfläche

HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Vorabmitteilung 
Institut für Umwelthygiene und Toxikologie Anlage 1 von 1 
 Seite 9 von 9 
 
 
Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet, Gelsenkirchen             
 
Bearbeitungs-Nr.: 
 
80207 
Proben-Nr.: A2022-5439 
Probenbezeichnung: 3116-9 
  
  
 
 
Typischer Ausschnitt der begutachteten Probenoberfläche

SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH  Am Technologiepark 10  D-45699 Herten
HPC AG
Frau Grube
Alter Hellweg 46
44379 Dortmund
Prüfbericht 5692855
Auftrags Nr. 6105793
Kunden Nr. 10000304
Herr Paul Rygol
Telefon  +49 2366 305-693
Fax +49 2366 305-611
paul.rygol@sgs.com
Industries & Environment
SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH
Am Technologiepark 10
D-45699 Herten
Herten, den 02.03.2022
Ihr Auftrag/Projekt: Köln 3116
Ihr Bestellzeichen: 2037006
Ihr Bestelldatum: 24.02.2022
Prüfzeitraum von 28.02.2022 bis 02.03.2022
erste laufende Probenummer  220209740
Probeneingang am 28.02.2022
SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH
i.V. Paul Rygol
Customer Service
i.V. Katja Großmann
Customer Service
Seite 1 von 2   
SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH Im Maisel 14 D-65232 Taunusstein  t +49 6128 744-0  f +49 6128 744-130 www.institut-fresenius.sgsgroup.de
Member of the SGS Group (Societé Générale de Surveillance)
Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände und den Zeitpunkt der Durchführung der Prüfung im Rahmen der Prüfvorgaben. Die
Veröffentlichung und Vervielfältigung unserer Prüfberichte und Gutachten zu Werbezwecken sowie deren auszugsweise Verwendung in sonstigen Fällen bedürfen unserer
schriftlichen Genehmigung.
Geschäftsführerin: Alida Scholtz, Aufsichtsratsvorsitzender: Wim van Loon, Sitz der Gesellschaft: Taunusstein, HRB 21543 Amtsgericht Wiesbaden
Erstellt: 02.03.2022 i.V. Paul Rygol Customer Service. 
Freigegeben: 02.03.2022 i.V. Katja Großmann Customer Service.

Köln 3116 Prüfbericht Nr. 5692855 Seite 2 von 2   
2037006 Auftrag Nr. 6105793 02.03.2022
Proben durch IF-Kurier abgeholt Matrix: Dachpappe
Probennummer
Bezeichnung
220209740
3116-2
Foyer-
Handwerkerhof
Abdichtungsbahn
Eingangsdatum: 28.02.2022
Parameter Einheit Bestimmungs
-grenze
Methode Lab
PAK (EPA) :
Naphthalin mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE
Acenaphthylen mg/kg < 1,0 1 DIN ISO 18287 HE
Acenaphthen mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE
Fluoren mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE
Phenanthren mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE
Anthracen mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE
Fluoranthen mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE
Pyren mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE
Benz(a)anthracen mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE
Chrysen mg/kg 0,65 0,5 DIN ISO 18287 HE
Benzo(b)fluoranthen mg/kg 1,1 0,5 DIN ISO 18287 HE
Benzo(k)fluoranthen mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE
Benzo(a)pyren mg/kg 0,70 0,5 DIN ISO 18287 HE
Dibenzo(a,h)anthracen mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE
Benzo(g,h,i)perylen mg/kg 1,3 0,5 DIN ISO 18287 HE
Indeno(1,2,3-c,d)pyren mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE
Summe PAK gesamt mg/kg 3,75 DIN ISO 18287 HE
Zusammenfassung der verwendeten Prüfmethoden:
DIN ISO 18287 2006-05
Die Laborstandorte mit den entsprechenden Akkreditierungsverfahrensnummern der SGS-Gruppe Deutschland und Schweiz gemäß den
oben genannten Kürzeln sind aufgeführt unter
http://www.institut-fresenius.de/filestore/89/laborstandortkuerzelsgs.pdf.
*** Ende des Berichts ***
Dieses Dokument wurde von der Gesellschaft im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen erstellt, die unter www.sgsgroup.de/agb zugänglich sind. Es wird
ausdrücklich auf die darin enthaltenen Regelungen zur Haftungsbegrenzung, Freistellung und zum Gerichtsstand hingewiesen. Dieses Dokument ist ein Original. Wenn das Dokument
digital übermittelt wird, ist es als Original im Sinne der UCP 600 zu behandeln. Jeder Besitzer dieses Dokuments wird darauf hingewiesen, dass die darin enthaltenen Angaben
ausschließlich die im Zeitpunkt der Dienstleistung von der Gesellschaft festgestellten Tatsachen im Rahmen der Vorgaben des Kunden, sofern überhaupt vorhanden, wiedergeben. Die
Gesellschaft ist allein dem Kunden gegenüber verantwortlich. Dieses Dokument entbindet die Parteien von Rechtsgeschäften nicht von ihren insoweit bestehenden Rechten und
Pflichten. Jede nicht genehmigte Änderung, Fälschung oder Verzerrung des Inhalts oder des äußeren Erscheinungsbildes dieses Dokuments ist rechtswidrig. Ein Verstoß kann rechtlich
geahndet werden.
Hinweis: Die Probe(n), auf die sich die hier dargelegten Erkenntnisse (die "Erkenntnisse") beziehen, wurde(n) ggf. durch den Kunden oder durch im Auftrag handelnde Dritte entnommen.
In diesem Falle geben die Erkenntnisse keine Garantie für den repräsentativen Charakter der Probe bezüglich irgendwelcher Waren und beziehen sich ausschließlich auf die Probe(n).
Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für den Ursprung oder die Quelle, aus der die Probe(n) angeblich/tatsächlich entnommen wurde(n).
Erstellt: 02.03.2022 i.V. Paul Rygol Customer Service. 
Freigegeben: 02.03.2022 i.V. Katja Großmann Customer Service.

Umweltmykologie /uniF09E Kelchstraße 21 /uniF09E 12169 Berlin 
 
 
 
 
 
 
Untersuchungsbericht 2202-381 
Probennummer 2202-381.001 – 381.005 
 
 
Auftragsdatum 24.02.2022  
Auftraggeber HPC AG 
Probenahme durch Auftraggeber 
Angaben des Auftraggebers 
Projekt-Nr.: 2037006 
Projekt: Köln 3116 
Probenahme am: 23.02.2022  
Probeneingang 28.02.2022 
Untersuchungszeitraum 28.02. – 09.03.2022 
Proben 
5 Materialproben (davon eine Rückstellprobe) 
Probenbezeichnungen siehe Ergebnistabellen 
Wir gehen davon aus, dass eine fach- bzw. normgerechte Probenahme erfolgte. 
 
Auftrag 
Untersuchung auf Schimmelpilze und Bakterien  
 
 
HPC AG 
Frau Sabine Grube 
Alter Hellweg 46 
44379 Dortmund 
09.03.2022 __ 
Umweltmykologie GmbH 
Kelchstraße 21 
12169 Berlin 
Tel.: 030-391 05 335 
Tel.: 030-690 04 420 
Fax: 030-391 05 336 
mail@umweltmykologie.de 
www.umweltmykologie.de

Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Seite 2 von 6 
 09.03.2022 14:47 
 
 
 
 
Methoden 
Materialproben – Mikroskopie-Standard 
Von zwei Oberflächen bzw. von mehreren Stellen der Materialproben wurden 
Folienkontaktproben gemäß DIN ISO 16000-21 (2014) angelegt und nach Anfärbung mit 
Milchsäureanilinblau gemäß dieser DIN lichtmikroskopisch untersucht. Die 
Konzentrationseinstufung nachgewiesener Strukturen erfolgte gemäß UBA-Leitfaden 
(2017). 
 
Materialproben – Verdünnungsuntersuchung-Basic 
Die Aufbereitung und Kultivierung der Materialproben erfolgt nach DIN ISO 16000-17 
(2010) und -21 (2014). Teile der Materialproben wurden in Verdünnungspuffer mit Tween 
80 ® eingewogen, geschüttelt und in Zehnerschritten verdünnt. Vom Originalansatz und 
von der 1., 2. und 3. Verdünnungsstufe (bei Probe 2202-381.004 und -381.005 auch von 
der 4. Verdünnungsstufe) wurden jeweils 0,1 ml auf je einen (abweichend von der DIN 
ISO 16000-17) der folgenden Nährböden plattiert: DG 18-Agar (mit Chloramphenicol), 
Malzextrakt-Agar (mit Chloramphenicol) und CASO-Agar (mit Cycloheximid). Die 
Nährmedien wurden mindestens 7 Tage bei 25 ± 3 °C inkubiert. Mehrmals während der 
Inkubationszeit wurden Kolonien gezählt. Bei der Endauswertung erfolgte die Zählung 
und morphologische Differenzierung der Kolonien mit Stereolupe und/oder Mikroskop.

Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Seite 3 von 6 
 09.03.2022 14:47 
 
 
 
 
Ergebnisse 
Materialproben 
Mikroskopie 
Probe 
Materialart/ 
Aussehen unter-
suchter Anteil 
Auswertung 
3116-1 
Foyer 
Handwerkerraum 
2202-381.001 
Ein Stück EPS/ 
 
verfärbte Seite A 
mit mäßig 
dichtem, 
braunem Belag; 
 
verfärbte Seite B 
mit geringem, 
hellbraunem 
Belag 
Untersuchter Bereich: verfärbte Seite A 
Pilze Sporen Träger Mycel Sonst. 
Pilze - - -  
Bakterien Menge Bewertung * 
- - Hintergrund 
   
Sonstiges Menge 
mineralische Partikel ++++ 
  
Untersuchter Bereich: verfärbte Seite B 
Pilze Sporen Träger Mycel Sonst. 
Aspergillus sp.  
(A. restrictus-Komplex) 
++ - (+)  
Typ Aspergillus/Penicillium a + - -  
Bakterien Menge Bewertung * 
Actinomyceten ++ Kontamination/Besiedlung 
nicht abgrenzbar 
 
  
Sonstiges Menge 
mineralische Partikel ++++ 
  
 
 
Probe 
Materialart/ 
Aussehen unter-
suchter Anteil 
Auswertung 
3116-4 
Foyer 
Handwerkerraum 
2202-381.002 
Mehrere Estrich-
Stücke/ 
 
glatte Seite und 
Bruchseite 
unauffällig 
Untersuchter Bereich: glatte Seite 
Pilze Sporen Träger Mycel Sonst. 
Pilze - - -  
Bakterien Menge Bewertung * 
- - Hintergrund 
   
Sonstiges Menge 
- - 
  
Untersuchter Bereich: Bruchseite  
Pilze Sporen Träger Mycel Sonst. 
Pilze - - -  
Bakterien Menge Bewertung * 
- - Hintergrund 
   
Sonstiges Menge 
- -

Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Seite 4 von 6 
 09.03.2022 14:47 
 
 
 
 
Probe 
Materialart/ 
Aussehen unter-
suchter Anteil 
Auswertung 
3116-6 
Herren WC 
2202-381.004 
Ein Stück EPS, 
feucht/ 
 
glatte Seite mit 
mäßig dichtem, 
braunem Belag; 
 
Bruchseite mit 
geringem, 
hellbraunem und 
grauem Belag 
Untersuchter Bereich: glatte Seite 
Pilze Sporen Träger Mycel Sonst. 
Typ Aspergillus/Penicillium a ++ b - (+)  
Bakterien Menge Bewertung * 
Actinomyceten ++ Besiedlung (Bakterien) 
nicht identifizierte Bakterien +++ 
Sonstiges Menge 
mineralische Partikel +++ 
  
Untersuchter Bereich: Bruchseite  
Pilze Sporen Träger Mycel Sonst. 
Pilze - - -  
Bakterien Menge Bewertung * 
nicht identifizierte Bakterien + Hintergrund 
   
Sonstiges Menge 
mineralische Partikel +++ 
  
 
 
Probe 
Materialart/ 
Aussehen unter-
suchter Anteil 
Auswertung 
3116-7 
Herren WC 
2202-381.005 
Ein Stück 
Bitumenbahn mit 
EPS- und 
mineralischen 
Partikeln, feucht; 
 
Seite mit EPS- und 
mineralischen 
Partikeln mit 
mäßig dichtem, 
braunem Belag; 
 
gegenüberlie-
gende Seite mit 
mäßig dichtem, 
braunem und 
schwarzem Belag 
Untersuchter Bereich: Seite mit EPS- und mineralischen Partikeln 
Pilze Sporen Träger Mycel Sonst. 
Pilze - - -  
Bakterien Menge Bewertung * 
- - Hintergrund 
   
Sonstiges Menge 
mineralische Partikel +++ 
  
Untersuchter Bereich: gegenüberliegende Seite 
Pilze Sporen Träger Mycel Sonst. 
Typ Aspergillus/Penicillium a + - -  
helle Pilze (ein Typ) a ++ - -  
Bakterien Menge Bewertung * 
nicht identifizierte Bakterien ++ Kontamination/Besiedlung 
nicht abgrenzbar 
 
  
Sonstiges Menge 
mineralische Partikel ++++ 
  
Nachweisgrenze 1 Struktur (Spore, Sporenträger, Mycel)/7-10 mm² 
- = unauffällig, + = vereinzelt, ++ = mäßig viel, +++ = viel, ++++ = sehr viel, Sonst. = Sonstiges 
* bezogen auf die untersuchte Probe (Erläuterungen siehe Anlage) 
a mangels charakteristischer morphologischer Merkmale (z.B. Sporenträger) nicht genauer bestimmbar 
b stellenweise viele Sporen  
( ) Bruchstücke bzw. Fragmente 
EPS = Expandiertes Polystyrol/Styropor

Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Seite 5 von 6 
 09.03.2022 14:47 
 
 
 
 
Bestimmung anzüchtbarer Pilze und Bakterien – Verdünnungsuntersuchung 
Probe/Materialart/ 
verwendeter Anteil 
Nähragar/ 
Temperatur 
Auswertung a 
Pilze/Bakterien KBE/g b 
3116-1 
Foyer 
Handwerkerraum/ 
EPS/verfärbte Seite A 
2202-381.001 
DG 18/25°C Aspergillus sp. (A. glaucus-Komplex) 3,6 x 102 
Aspergillus sp. (A. versicolor-Komplex) 1,1 x 103 
Penicillium spp. 4,0 x 103 
Verticillium (Lecanicillium) sp. 3,6 x 103 
 
Malz/25°C Aspergillus nidulans 3,6 x 102 
Chaetomium sp. 7,2 x 102 
 
Summe Pilze 1,0 x 104 
CASO/25°C Actinomyceten 3,6 x 105 
nicht identifizierte Bakterien (keine Actinomyceten) 3,2 x 105 
 
Summe Bakterien 6,8 x 105 
Nachweisgrenze 3,6 x 102 KBE/g 
 
Probe/Materialart/ 
verwendeter Anteil 
Nähragar/ 
Temperatur 
Auswertung a 
Pilze/Bakterien KBE/g b 
3116-4 
Foyer 
Handwerkerraum/ 
Estrich/glatte Seite 
2202-381.002 
DG 18/25°C Aspergillus sp. (A. restrictus-Komplex) 8,0 
Aspergillus sp. (A. versicolor-Komplex) 8,0 
Penicillium sp. 8,0 
 
Malz/25°C Aspergillus nidulans 8,0 
 
Summe Pilze 3,2 x 101 
CASO/25°C Bacillus spp. 2,4 x 101 
nicht identifizierte Bakterien (keine Actinomyceten) 8,0 
 
Summe Bakterien 3,2 x 101 
Nachweisgrenze 8,0 KBE/g 
 
Probe/Materialart/ 
verwendeter Anteil 
Nähragar/ 
Temperatur 
Auswertung a 
Pilze/Bakterien KBE/g b 
3116-6 
Herren WC/ 
EPS, feucht/ 
glatte Seite 
2202-381.004 
DG 18/25°C Aspergillus sp. (A. fumigatus-Komplex) 8,1 x 103 
Aspergillus sp. (A. ustus-Komplex) 1,9 x 105 
Aspergillus sp. (A. versicolor-Komplex) 5,4 x 103 
Penicillium spp. 1,1 x 104 
Verticillium (Lecanicillium) sp. 2,2 x 105 
 
Malz/25°C Rhizopus sp. 2,7 x 102 
Trichoderma sp. 2,7 x 103 
 
Summe Pilze 4,4 x 105 
CASO/25°C Bacillus spp. 2,4 x 104 
nicht identifizierte Bakterien (keine Actinomyceten) 3,2 x 107 
 
Summe Bakterien 3,2 x 107 c 
Nachweisgrenze 2,7 x 102 KBE/g

Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Seite 6 von 6 
 09.03.2022 14:47 
 
 
Die Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Proben bzw. Probenanteile. Probenreste 
bleiben 3 Monate in Aufbewahrung. 
Nur der vollständige Originalbericht mit Unterschrift bzw. digitaler Signatur ist rechtsverbindlich. 
 
Probe/Materialart/ 
verwendeter Anteil 
Nähragar/ 
Temperatur 
Auswertung a 
Pilze/Bakterien KBE/g b 
3116-7 
Herren WC/ 
Bitumenbahn, EPS, 
mineralische Partikel, 
feucht/ 
Querschnitt 
2202-381.005 
DG 18/25°C Aspergillus sp. (A. ustus-Komplex) 6,0 x 103 
Aspergillus sp. (A. versicolor-Komplex) 6,0 x 102 
Penicillium spp. 4,5 x 102 
Scolecobasidium sp. 7,5 x 103 
 
Malz/25°C 
  
 
Summe Pilze 1,5 x 104 
CASO/25°C Actinomyceten 1,5 x 105 
Bacillus spp. 1,5 x 105 
nicht identifizierte Bakterien (keine Actinomyceten) 1,2 x 107 
 
Summe Bakterien 1,2 x 107 
Nachweisgrenze 1,5 x 101 KBE/g 
 
a Nach DIN ISO 16000-17 werden die Pilzkonzentrationen auf DG 18-Agar ermittelt. Hydrophile Pilze wie z. B. 
Chaetomium und Stachybotrys erreichen in der Regel auf Malz-Agar höhere Konzentrationen und werden 
deshalb dort angegeben. 
b Berechnet 
c Ggf. Hemmung von Actinomyceten bzw. Bacillus spp. aufgrund der sehr hohen Konzentration der übrigen 
Bakterien 
 
EPS = Expandiertes Polystyrol/Styropor 
KBE = Koloniebildende Einheiten 
spp. = Plural von sp. (species), d.h. mehrere Arten einer Gattung, die nicht einzeln als Art bestimmt wurden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Anlage 
  
 
 
 
Anlage – Bewertungsgrundlagen und Informationen  
Orientierende Bewertung von Materialien mit an Oberflächen feststellbarem, meist 
sichtbarem Schimmelbefall * (Quelle: UBA-Leitfaden, 2017) 
Schadensausmaß 
Kategorie 1 
Normalzustand bzw. 
geringfügiger 
Schimmelbefall * 
Kategorie 2 
Geringer bis mittlerer 
Schimmelbefall * 
Kategorie 3 
Großer Schimmelbefall * 
Ausdehnung in der 
Fläche und in der Tiefe 
 
geringe Oberflächen-
schäden < 20 cm2  
 
oberflächliche Aus-
dehnung < 0,5 m2, 
 
große flächige 
Ausdehnung > 0,5 m2, 
 
  tiefere Schichten sind nur 
lokal begrenzt betroffen 
 
auch tiefere Schichten 
können betroffen sein 
 
Daraus resultierende 
mikrobielle Biomasse 
keine bzw. sehr geringe 
mikrobielle Biomasse 
mittlere mikrobielle 
Biomasse 
große mikrobielle 
Biomasse 
* Besiedlung durch Schimmelpilze und Bakterien 
Kategorie 1: Normalzustand bzw. geringfügiger Schimmelbefall 
Sofortmaßnahmen sind in der Regel nicht erforderlich. Die Ursache sollte erkannt und Abhilfemaßnahmen 
eingeleitet werden. Typische Beispiele für geringfügigen Schimmelbefall sind mit Schimmel bewachsene 
Dichtungen in Bädern und an Fensterfugen oder Schimmelwachstum auf Blumenerde. 
Kategorie 2: Geringer bis mittlerer Schimmelbefall 
Die Freisetzung von Schimmelbestandteilen sollte zeitnah unterbunden, die Ursache des Befalls mittelfristig 
ermittelt und abgestellt sowie der Schimmelbefall beseitigt werden. 
Kategorie 3: Großer Schimmelbefall  
Die Freisetzung von Schimmelbestandteilen sollte unmittelbar unterbunden und die Ursache des Befalls 
kurzfristig ermittelt und beseitigt werden.  
Die Betroffenen sind auf geeignete Art und Weise über den Sachstand zu informieren. Die Sanierung soll 
durch eine Fachfirma erfolgen. 
Für weitere Erläuterungen siehe UBA-Leitfaden Seite 113 und folgende Seiten sowie Seite 129. 
 
 
Konzentrationseinstufung (semiquantitative Auswertung) für die Mikroskopie von 
Klebefilm- bzw. Folienkontaktproben und Materialproben (Quelle: Trautmann, C., 
Vortrag auf dem 5. Würzburger Schimmelpilzforum, 2015; übernommen in den UBA-
Leitfaden, 2017, Anlage 6) 
Menge Pilzmycel a/cm² Pilzsporen b/cm² Bakterien/cm² 
+ (vereinzelt) ≤ 50 ≤ 150 ≤ 1.500 
++ (mäßig viel) > 50 - 300 > 150 - 3.000 > 1.500 - 30.000 
+++ (viel) > 300 - 6.000 > 3.000 - 60.000 > 30.000 - 600.000 
++++ (sehr viel) > 6.000 > 60.000 > 600.000 
Die Tabelle bezieht sich auf eine Auswertung von 100 Gesichtsfeldern (entspricht ca. 100 mm2) mit dem 
20er-Objektiv (200x) zur Erfassung wie heterogen die Probe belastet ist und einer Detailauswertung mit dem 
100er-Objektiv von 200-300 Gesichtsfeldern (entspricht ca. 7-10 mm2). 
a einschließlich Sporenträgern 
b Beim Auftreten von Pilzen mit großen oder schlecht flugfähigen Sporen (z. B. Stachybotrys, Chaetomium, 
Alternaria oder Epicoccum) für die Kategorie „mäßig viel“ und höher nur ein Fünftel der in der Tabelle 
angegebenen Sporenkonzentrationen ansetzen.

Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Anlage 
  
 
 
 
Bewertungshilfe zur Einstufung der Ergebnisse der direkten Mikroskopie (semiquanti-
tative Auswertung) von Klebefilm- bzw. Folienkontaktproben und Materialproben 
(Quelle: Trautmann, C. und Meider, J in: Kraus-Johnsen, I. (Hrsg.): Schimmelpilz-
Handbuch, Bundesanzeiger-Verlag, Köln, 2018) 
Bewertung Pilzmycel a/cm²  Pilzsporen b/cm²  Bakterien/cm² 
Hintergrund Mycelbruchstücke ≤ 150 ≤ 1.500 
Kontamination/Besiedlung 
nicht abgrenzbar Mycelbruchstücke > 150 - 3.000 > 1.500 - 30.000 
Besiedlung < 300 > 3.000 - 60.000 > 30.000 - 600.000 
starke Besiedlung > 300 > 60.000 > 600.000 
a einschließlich Sporenträgern 
b Beim Auftreten von Pilzen mit großen Sporen (z.B. Stachybotrys chartarum, Chaetomium, Alternaria oder 
Epicoccum) wird in der Auswertung ab der Kategorie „Kontamination/Besiedlung nicht abgrenzbar“ nur 
ein Fünftel der angegebenen Sporenkonzentrationen angesetzt. 
 
Die nachfolgenden Erläuterungen zur Bewertung der Laborergebnisse hinsichtlich einer Besiedlung be-
ziehen sich ausschließlich auf die im Labor untersuchten Proben bzw. Probenanteile. Die Bewertungshilfe ist 
nicht geeignet, ein Gesundheitsrisiko abzuleiten. 
Die Bewertungshilfe darf nicht starr verwendet werden. Vor allem in der Bewertungsstufe „Kontamination/ 
Besiedlung nicht abgrenzbar“ ist zusätzlich die Zusammensetzung der Mikroorganismen einzubeziehen. 
Wenn nur Schimmelpilze oder nur Bakterien eine Bewertungskategorie erreichen, ist diese für die gesamte 
Probe anzusetzen. 
Die aufgeführten Empfehlungen werden ausschließlich von den Laborergebnissen der Probenuntersuchung 
bezogen auf die Nutzungsklasse II (siehe UBA-Leitfaden, 6.1.2, S. 124) abgeleitet. Die Situation vor Ort kann 
eine andere Handlungsweise erfordern. 
Der UBA-Leitfaden empfiehlt die Ursachen für Schimmelbefall im Innenraum zu ermitteln und abzustellen 
sowie Schimmelquellen aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes nutzungsklassenabhängig zu 
beseitigen (UBA-Leitfaden, S.111/112 und Anlage 3, S. 155). 
Die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Sanierung und die erforderlichen Maßnahmen hängen neben 
der Art und Häufigkeit der Raumnutzung (Nutzungsklassen) zusätzlich vom Schadensausmaß, von der 
möglichen Exposition und der Vorbelastung der Raumnutzer und von der Feuchtigkeit im Schadensbereich 
ab. Bei der Dominanz besonders gesundheitsrelevanter Mikroorganismen (siehe TRBA 460 „Einstufung von 
Pilzen in Risikogruppen“, GMBI 2016, Nr. 29/30 vom 22.7.2016) sollte die Notwendigkeit einer Sanierung ggf. 
höher eingestuft werden. 
Hintergrund: Normalbereich. Je nach Exposition der Oberfläche liegt eine übliche Sporenbeaufschlagung 
vor. Ein Indiz dafür sind sogenannte Sedimentationssporen (typische Außenluftsporen). Wenn Mycel nach-
gewiesen wird, dann nur als Bruchstücke. 
Bei Fußbodendämmschichten und bei freiliegenden Flächen besteht in der Regel kein Handlungsbedarf. 
Kontamination oder Kontamination/Besiedlung nicht abgrenzbar: Übergangsbereich. Eine geringe Besied-
lung oder eine Kontamination aus benachbarten besiedelten Bereichen kann vorliegen, wenn Sporen von 
Feuchteindikatoren oder anderen Pilzen, die relativ häufig in Feuchteschäden vorkommen, nachweisbar 
sind und/oder wenn Actinomyceten bzw. Bakterienaggregate nachweisbar sind (Feuchteindikatoren siehe 
Tabelle 2, UBA-Leitfaden, S. 22). Wenn Mycel nachgewiesen wird, dann nur als Bruchstücke. 
Bei Fußbodendämmschichten empfiehlt der UBA-Leitfaden bei geringem mikrobiellen Befall, zusätzlich die 
im Leitfaden genannten Kriterien II bis VI zu prüfen, um eine Entscheidung über Erhalt, Rückbau oder alter-
native Maßnahmen (z.B. vollflächige Abdichtung, Randfugenversiegelung) treffen zu können (Anlage 6 
zum UBA-Leitfaden, S. 164-167, S. 178/179). 
Bei freiliegenden Oberflächen können, abhängig vom flächigen Schadensausmaß (UBA-Leitfaden, Tabelle 
8, S. 113), fachgerechte Sanierungsmaßnahmen (siehe Abbildung 23, UBA-Leitfaden, S. 129) notwendig 
sein.

Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Anlage 
  
 
 
 
Besiedlung: Der Nachweis von vereinzelt bis mäßig viel Mycel zeigt eine Besiedlung des Materials. 
Bei einem Nachweis von vielen Sporen muss mindestens vereinzelt Mycel vorliegen, um eine Besiedlung des 
Materials durch Pilze anzuzeigen. 
Der Nachweis von vielen Bakterien zeigt eine Besiedlung des Materials. 
Bei Fußbodendämmschichten empfiehlt der UBA-Leitfaden bei geringem mikrobiellen Befall, zusätzlich die 
im Leitfaden genannten Kriterien II bis VI zu prüfen, um eine Entscheidung über Erhalt, Rückbau oder alter-
native Maßnahmen (z.B. vollflächige Abdichtung, Randfugenversiegelung) treffen zu können (Anlage 6 
zum UBA-Leitfaden, S. 164-167, S. 178/179). 
Bei freiliegenden Oberflächen sind, abhängig vom flächigen Schadensausmaß (UBA-Leitfaden, Tabelle 8, 
S. 113), fachgerechte Sanierungsmaßnahmen (siehe Abbildung 23, UBA-Leitfaden, S. 129) notwendig. 
Starke Besiedlung: Der Nachweis von viel bis sehr viel Mycel zeigt eine starke Besiedlung des Materials. 
Bei einem Nachweis von sehr vielen Sporen und dem Nachweis von Mycel liegt eine starke Besiedlung des 
Materials durch Pilze vor. 
Der Nachweis von sehr vielen Bakterien zeigt eine starke Besiedlung des Materials. 
Bei Fußbodendämmschichten empfiehlt der UBA-Leitfaden bei einem eindeutigen mikrobiellen Befall einen 
Rückbau. Bei geringer Durchlässigkeit des Fußbodens kann alternativ eine Information ausreichen (Anlage 
6 zum UBA-Leitfaden, S. 167, S. 178/179). 
Bei freiliegenden Oberflächen sind, abhängig vom flächigen Schadensausmaß (UBA-Leitfaden, Tabelle 8, 
S. 113), fachgerechte Sanierungsmaß nahmen (siehe Abbildung 23, UBA-Leitfaden, S. 129) notwendig.

Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Anlage 
  
 
 
 
Bewertungshilfe für KBE-Konzentrationen [KBE/g, bei 25 °C Inkubation] und GZZ-Konzen-
trationen [Zellen/g] für Polystyrol (EPS)-, Mineralfaser (KMF)- und Putzproben (Quelle: 
Trautmann, C. und Meider, J in: Kraus-Johnsen, I. (Hrsg.): Schimmelpilz-Handbuch, 
Bundesanzeiger-Verlag, Köln, 2018)a 
Bewertungs-
kategorie 
Methode 
Hintergrund b 
Kontamination/ 
Besiedlung nicht 
abgrenzbar b 
Besiedlung b starke  
Besiedlung b 
KBE - Pilze ≤ 5,0 x 103 > 5,0 x 103 - 5,0 x 104 > 5,0 x 104 - 5,0 x 105 > 5,0 x 105 
KBE - Bakterien c ≤ 1,0 x 104 > 1,0 x 104 - 5,0 x 105 > 5,0 x 105 - 5,0 x 106 > 5,0 x 106 
GZZ - Pilze ≤ 3,0 x 105 > 3,0 x 105 - 1,0 x 106 > 1,0 x 106 - 1,0 x 107 > 1,0 x 107 
GZZ - Bakterien ≤ 3,0 x 106 > 3,0 x 106 - 2,0 x 107 > 2,0 x 107 - 2,0 x 108 > 2,0 x 108 
a EPS-, KMF- und Putzproben gehören zu Materialproben mit einer mittleren Nährstoffverfügbarkeit. Ist die 
Nährstoffverfügbarkeit einer Materialprobe höher (z.B. Holzwerkstoffe, cellulosehaltige Materialien) oder 
niedriger (z.B. Beton/Estrich), sind die genannten Kategorien nur eingeschränkt gültig (siehe Tabellen zu 
weiteren Materialien in o.g. Veröffentlichung). 
b Die Konzentration kultivierbarer Mikroorganismen kann durch Einflüsse wie Desinfektions- oder Trock-
nungsmaßnahmen reduziert sein. Ebenso ist bei abgetrockneten Schäden mit zunehmendem Alter eine 
verminderte KBE-Konzentration zu erwarten. Dies sollte bei der Beurteilung der Kultivierungsergebnisse 
berücksichtigt werden. Bei Verdacht auf die genannten Einflüsse sollte zusätzlich eine mikroskopische 
Untersuchung erfolgen, um Fehlbewertungen auszuschließen. 
c Bewertungen für Bakterien gelten nicht für Mineralfaser-Proben, siehe hierzu Tabelle „Orientierungshilfe 
für KBE-Konzentrationen [KBE/g] von kultivierbaren Bakterien für häufige Materialtypen“. 
 
Die nachfolgenden Erläuterungen zur Bewertung der Laborergebnisse hinsichtlich einer Besiedlung be-
ziehen sich ausschließlich auf die im Labor untersuchten Proben bzw. Probenanteile. Die Bewertungshilfe ist 
nicht geeignet, ein Gesundheitsrisiko abzuleiten. 
Die Bewertungshilfe darf nicht starr verwendet werden. Vor allem in der Bewertungsstufe „Kontamination/ 
Besiedlung nicht abgrenzbar“ ist zusätzlich die Zusammensetzung der Mikroorganismen einzubeziehen. 
Wenn nur Schimmelpilze oder nur Bakterien eine Bewertungskategorie erreichen, ist diese für die gesamte 
Probe anzusetzen. 
Die aufgeführten Empfehlungen werden ausschließlich von den Laborergebnissen der Probenuntersuchung 
bezogen auf die Nutzungsklasse II (siehe UBA-Leitfaden, 6.1.2, S. 124) abgeleitet. Die Situation vor Ort kann 
eine andere Handlungsweise erfordern.  
Der UBA-Leitfaden empfiehlt die Ursachen für Schimmelbefall im Innenraum zu ermitteln und abzustellen 
sowie Schimmelquellen aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes nutzungsklassenabhängig zu 
beseitigen (UBA-Leitfaden, S.111/112 und Anlage 3, S. 155).  
Die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Sanierung und die erforderlichen Maßnahmen hängen neben 
der Art und Häufigkeit der Raumnutzung (Nutzungsklassen) zusätzlich vom Schadensausmaß, von der 
möglichen Exposition und der Vorbelastung der Raumnutzer und von der Feuchtigkeit im Schadensbereich 
ab. Bei der Dominanz besonders gesundheitsrelevanter Mikroorganismen (siehe TRBA 460 „Einstufung von 
Pilzen in Risikogruppen“, GMBI 2016, Nr. 29/30 vom 22.7.2016) sollte die Notwendigkeit einer Sanierung ggf. 
höher eingestuft werden.

Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Anlage 
  
 
 
 
Hintergrund: Normalbereich. In der Regel liegt in der Kultur eine Mischpopulation der Pilze vor. 
Bei Fußbodendämmschichten und bei freiliegenden Flächen besteht, sofern keine abgestorbene Biomasse 
vorliegt, in der Regel kein Handlungsbedarf. 
Zur Absicherung, dass keine Besiedlung des Materials vorliegt, ist eine mikroskopische Untersuchung 
empfehlenswert. 
Kontamination/Besiedlung nicht abgrenzbar: Übergangsbereich. Pilzkonzentrationen im Größenbereich von 
5 x 104 KBE/g sprechen bereits für eine geringe Besiedlung oder für eine Kontamination aus benachbarten 
besiedelten Bereichen, vor allem, wenn zusätzlich Feuchteindikatoren oder andere Pilze, die relativ häufig 
in Feuchteschäden vorkommen (z.B. Fusarium, Gliocladium, Lecanicillium/Verticillium, Phoma), in der Kultur 
nachweisbar sind (Feuchteindikatoren siehe Tabelle 2, UBA-Leitfaden, S. 22). 
Eine mikroskopische Untersuchung ist empfehlenswert, um eine Besiedlung des Materials erkennen zu 
können. 
Bei Fußbodendämmschichten empfiehlt der UBA-Leitfaden bei geringem mikrobiellen Befall, zusätzlich die 
im Leitfaden genannten Kriterien II bis VI zu prüfen, um eine Entscheidung über Erhalt, Rückbau oder alter-
native Maßnahmen (z.B. vollflächige Abdichtung, Randfugenversiegelung) treffen zu können (Anlage 6 
zum UBA-Leitfaden, S. 164-167, S. 178/179). 
Bei freiliegenden Oberflächen können, abhängig vom flächigen Schadensausmaß (UBA-Leitfaden, 
Tabelle 8, S. 113), fachgerechte Sanierungsmaßnahmen (siehe Abbildung 23, UBA-Leitfaden, S. 129) 
notwendig sein. 
Besiedlung: Die Konzentration kultivierbarer Mikroorganismen spricht für eine Besiedlung des Materials. 
Eine mikroskopische Untersuchung ist empfehlenswert, um eine Besiedlung des Materials erkennen zu 
können. 
Bei Fußbodendämmschichten empfiehlt der UBA-Leitfaden bei geringem mikrobiellen Befall, zusätzlich die 
im Leitfaden genannten Kriterien II bis VI zu prüfen, um eine Entscheidung über Erhalt, Rückbau oder alter-
native Maßnahmen (z.B. vollflächige Abdichtung, Randfugenversiegelung) treffen zu können (Anlage 6 
zum UBA-Leitfaden, S. 164-167, S. 178/179). 
Bei freiliegenden Oberflächen sind, abhängig vom flächigen Schadensausmaß (UBA-Leitfaden, Tabelle 8, 
S. 113), fachgerechte Sanierungsmaßnahmen (siehe Abbildung 23, UBA-Leitfaden, S. 129) notwendig. 
Starke Besiedlung: Konzentrationen dieser Größenordnung werden nach unserer Erfahrung nur von stark 
besiedelten Materialien erreicht. 
Nach unseren Erfahrungen ist in Fußbodendämmschichten ab einer Pilzkonzentration von > 5,0 x 105 KBE/g 
und dem zusätzlichen Nachweis von vielen Sporen und vereinzelt oder mehr Mycel in der mikroskopischen 
Untersuchung ein Rückbau zu empfehlen. Entsprechende Bakterienkonzentrationen liegen um eine 
Zehnerpotenz höher, bei > 5,0 x 106 KBE/g. 
Liegen keine mikroskopischen Ergebnisse vor, so sind die Im UBA-Leitfaden genannten Kriterien II bis VI zu 
prüfen, um eine Entscheidung über Erhalt, Rückbau oder alternative Maßnahmen (z.B. vollflächige 
Abdichtung, Randfugenversiegelung) treffen zu können (Anlage 6 zum UBA-Leitfaden, S. 164-167, S. 
178/179). 
Der UBA-Leitfaden empfiehlt bei Fußbodendämmschichten mit einem eindeutigen mikrobiellen Befall einen 
Rückbau. Bei geringer Durchlässigkeit des Fußbodens kann alternativ eine Information ausreichen 
(Anlage 6 zum UBA-Leitfaden, S. 167, S. 178/179). 
Nach Angaben des UBA-Leitfadens ist bei Pilzkonzentrationen > 106 KBE/g unabhängig von der Mikroskopie 
von einer eindeutigen Besiedlung des Material auszugehen (UBA-Leitfaden, Tabelle 6.3, S. 176). Für 
kultivierbare Bakterien liegt die Konzentration um etwa eine Zehnerpotenz höher, bei > 107 KBE/g. 
Bei freiliegenden Oberflächen sind, abhängig vom flächigen Schadensausmaß (UBA-Leitfaden, Tabelle 8, 
S. 113), fachgerechte Sanierungsmaßnahmen (siehe Abbildung 23, UBA-Leitfaden, S. 129) notwendig.

Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Anlage 
  
 
 
 
Orientierungshilfe für KBE-Konzentrationen [KBE/g, bei 25 °C Inkubation] von kultivier-
baren Pilzen für häufige Materialproben, statistische Auswertung sortiert nach dem 95-
%-Wert (Quelle: Trautmann, C. und Meider, J. in: Kraus-Johnsen, I. (Hrsg.): Schimmelpilz-
Handbuch, Bundesanzeiger-Verlag, Köln, 2018) 
KBE-Konzentrationen von Pilzen [KBE/g] 
Materialtyp/ 
Nährstoffverfügbarkeit 
Anzahl 
Proben a 
25 % der 
Proben b 
50 % der 
Proben b 
75 % der 
Proben b 
95 % der 
Proben b 
Spachtelmasse g 21 ≤ 3,0 x 101 ≤ 8,5 x 101 ≤ 9,0 x 102 ≤ 9,6 x 104 
Ziegel g 28 ≤ 1,9 x 103 ≤ 2,1 x 104 ≤ 1,1 x 105 ≤ 1,9 x 105 
Beton/Estrich g 265 ≤ 0,7 x 101 ≤ 8,8 x 101 ≤ 3,3 x 103 ≤ 2,1 x 105 
Sand g 28 ≤ 7,9 x 102 ≤ 1,9 x 104 ≤ 7,9 x 104 ≤ 4,3 x 105 
Perlite g 120 ≤ 3,2 x 102 ≤ 7,0 x 103 ≤ 6,9 x 104 ≤ 8,4 x 105 
Porenbeton g 39 ≤ 6,0 x 102 ≤ 4,6 x 103 ≤ 1,1 x 105 ≤ 8,5 x 105 
XPS m 227 ≤ 1,1 x 103 ≤ 8,0 x 103 ≤ 5,4 x 104 ≤ 1,1 x 106 
Schüttung/Schlacke m 172 ≤ 1,9 x 102 ≤ 3,9 x 103 ≤ 1,2 x 105 ≤ 1,1 x 106 
Heraklith (u.Ä.) m 32 ≤ 3,8 x 102 ≤ 7,4 x 103 ≤ 1,9 x 105 ≤ 1,5 x 106 
Gipsputz m 50 ≤ 6,9 x 102 ≤ 4,6 x 104 ≤ 2,8 x 105 ≤ 1,5 x 106 
Putz m 1.295 ≤ 4,6 x 102 ≤ 1,8 x 104 ≤ 2,6 x 105 ≤ 2,2 x 106 
Gips m 12 ≤ 3,2 x 103 ≤ 2,3 x 104 ≤ 2,1 x 105 ≤ 2,4 x 106 
EPS m 7.463 ≤ 5,1 x 103 ≤ 4,6 x 104 ≤ 3,0 x 105 ≤ 2,6 x 106 
PUR m 310 ≤ 1,3 x 103 ≤ 1,3 x 104 ≤ 2,1 x 105 ≤ 3,2 x 106 
Zelluloseflocken h 73 ≤ 3,7 x 102 ≤ 3,8 x 103 ≤ 3,2 x 105 ≤ 5,8 x 106 
KMF m 1.686 ≤ 6,7 x 102 ≤ 4,6 x 103 ≤ 1,2 x 105 ≤ 5,8 x 106 
Schaumfolie m 205 ≤ 3,8 x 103 ≤ 5,3 x 104 ≤ 8,6 x 105 ≤ 6,7 x 106 
Gipsfaserplatte m 337 ≤ 2,8 x 102 ≤ 1,9 x 104 ≤ 9,0 x 105 ≤ 7,0 x 106 
Holz h 135 ≤ 1,8 x 102 ≤ 6,1 x 103 ≤ 2,8 x 105 ≤ 7,1 x 106 
bitumierte Holzfasern h 29 ≤ 4,4 x 103 ≤ 4,2 x 106 ≤ 7,4 x 106 ≤ 1,1 x 107 
Holzwerkstoffe (OSB u.Ä.) h 180 ≤ 1,1 x 103 ≤ 6,4 x 104 ≤ 1,1 x 106 ≤ 1,2 x 107 
Farbe m 110 ≤ 5,5 x 102 ≤ 6,6 x 104 ≤ 1,8 x 106 ≤ 1,9 x 107 
Holzweichfaser h 51 ≤ 8,7 x 102 ≤ 7,6 x 104 ≤ 5,0 x 106 ≤ 2,3 x 107 
Schaumstoff m 31 ≤ 2,3 x 103 ≤ 7,5 x 103 ≤ 2,3 x 105 ≤ 2,7 x 107 
EPS = expandiertes Polystyrol, KMF = künstliche Mineralfasern, PUR = Polyurethan-Hartschaum,  
XPS = Extrudierter Polystyrol-Hartschaum 
Angenommene Nährstoffverfügbarkeit des Materialtyps: g = gering, m = mittel, h = hoch 
a Anzahl der in die Analyse einbezogenen Proben aus der Laborroutine der Jahre 2012 bis 2017; je 
geringer die Anzahl der Proben, desto ungenauer ist das statistische Ergebnis; ab einer Probenanzahl 
von 250 kann von statistisch zuverlässigen Werten ausgegangen werden. 
b Bewertungskategorien für die jeweils untersuchten Materialien, bezogen auf die KBE-Konzentration:
 ≤ 25 % = „Hintergrund“ 
> 25 % und ≤ 50 % = „Kontamination/Besiedlung nicht abgrenzbar“ 
> 50 % und ≤ 75 % = „Besiedlung“ 
  > 75 % = „starke Besiedlung“

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Orientierungshilfe für KBE-Konzentrationen [KBE/g, bei 25 °C Inkubation] von kultivier-
baren Bakterien für häufige Materialproben, statistische Auswertung sortiert nach dem 
95-%-Wert (Quelle: Trautmann, C. und Meider, J. in: Kraus-Johnsen, I. (Hrsg.): 
Schimmelpilz-Handbuch, Bundesanzeiger-Verlag, Köln, 2018) 
KBE-Konzentrationen von Bakterien [KBE/g] 
Materialtyp/ 
Nährstoffverfügbarkeit 
Anzahl 
Proben a 
25 % der 
Proben  
50 % der 
Proben  
75 % der 
Proben  
95 % der 
Proben  
Spachtelmasse g 21 u.N. ≤ 2,7 x 102 ≤ 5,4 x 103 ≤ 2,2 x 105 
Porenbeton g 39 ≤ 1,7 x 102 ≤ 9,3 x 104 ≤ 1,4 x 106 ≤ 3,1 x 106 
Beton/Estrich g 265 ≤ 2,1 x 101 ≤ 5,5 x 102 ≤ 2,1 x 105 ≤ 6,6 x 106 
Sand g 28 ≤ 1,9 x 104 ≤ 4,8 x 105 ≤ 2,1 x 106 ≤ 6,7 x 106 
Heraklith (u.Ä.) m 32 ≤ 1,8 x 102 ≤ 6,8 x 103 ≤ 3,2 x 106 ≤ 1,2 x 107 
Holz h 135 ≤ 1,0 x 102 ≤ 1,3 x 103 ≤ 9,0 x 105 ≤ 1,4 x 107 
Schüttung/Schlacke m 172 ≤ 8,0 x 103 ≤ 3,4 x 105 ≤ 3,3 x 106 ≤ 1,5 x 107 
Putz m 1.295 ≤ 5,8 x 102 ≤ 1,5 x 105 ≤ 2,4 x 106 ≤ 1,8 x 107 
Ziegel g 28 ≤ 5,6 x 105 ≤ 2,6 x 106 ≤ 7,0 x 106 ≤ 1,9 x 107 
Gips m 12 ≤ 2,2 x 103 ≤ 1,4 x 105 ≤ 4,1 x 106 ≤ 2,2 x 107 
XPS m 227 ≤ 5,2 x 103 ≤ 9,6 x 104 ≤ 2,4 x 106 ≤ 2,5 x 107 
Gipsputz m 50 ≤ 1,6 x 103 ≤ 2,6 x 105 ≤ 7,6 x 106 ≤ 2,9 x 107 
Perlite g 120 ≤ 1,9 x 103 ≤ 2,7 x 105 ≤ 2,8 x 106 ≤ 3,1 x 107 
Gipsfaserplatte m 337 ≤ 5,5 x 103 ≤ 5,6 x 105 ≤ 3,9 x 106 ≤ 3,1 x 107 
KMF m 1.686 ≤ 4,6 x 102 ≤ 3,8 x 103 ≤ 1,5 x 105 ≤ 3,3 x 107 
Schaumfolie m 205 ≤ 1,9 x 103 ≤ 1,0 x 105 ≤ 4,6 x 106 ≤ 3,8 x 107 
Holzwerkstoffe (OSB u.Ä.) h 180 ≤ 5,8 x 101 ≤ 4,0 x 102 ≤ 3,0 x 106 ≤ 4,1 x 107 
PUR m 310 ≤ 7,7 x 103 ≤ 2,1 x 105 ≤ 4,4 x 106 ≤ 4,8 x 107 
Zelluloseflocken h 73 ≤ 3,7 x 103 ≤ 3,3 x 104 ≤ 9,6 x 105 ≤ 4,9 x 107 
EPS m 7.463 ≤ 7,5 x 103 ≤ 3,9 x 105 ≤ 6,4 x 106 ≤ 5,7 x 107 
Farbe m 110 u.N. ≤ 5,5 x 103 ≤ 4,4 x 106 ≤ 6,1 x 107 
Holzweichfaser h 51 ≤ 3,3 x 103 ≤ 7,6 x 105 ≤ 6,1 x 106 ≤ 6,3 x 107 
bitumierte Holzfasern h 29 ≤ 5,4 x 105 ≤ 4,7 x 106 ≤ 3,4 x 107 ≤ 7,1 x 107 
Schaumstoff m 31 ≤ 2,1 x 104 ≤ 4,8 x 105 ≤ 9,9 x 106 ≤ 7,6 x 107 
EPS = expandiertes Polystyrol, KMF = künstliche Mineralfasern, PUR =Polyurethan-Hartschaum,  
XPS = Extrudierter Polystyrol-Hartschaum; u.N. = unter der Nachweisgrenze 
Angenommene Nährstoffverfügbarkeit des Materialtyps: g = gering, m = mittel, h = hoch 
a Anzahl der in die Analyse einbezogenen Proben aus der Laborroutine der Jahre 2012 bis 2017; je 
geringer die Anzahl der Proben, desto ungenauer ist das statistische Ergebnis; ab einer Probenanzahl 
von 250 kann von statistisch zuverlässigen Werten ausgegangen werden. 
b Bewertungskategorien für die jeweils untersuchten Materialien, bezogen auf die KBE-Konzentration:
 ≤ 25 % = „Hintergrund“ 
> 25 % und ≤ 50 % = „Kontamination/Besiedlung nicht abgrenzbar“ 
> 50 % und ≤ 75 % = „Besiedlung“ 
  > 75 % = „starke Besiedlung“

Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Anlage 
  
 
 
 
Schimmelpilze mit hoher Indikation für Feuchteschäden (Feuchteindikatoren)  
(Quelle: UBA-Leitfaden, 2017) 
Feuchteindikatoren 
Acremonium spp. Scopulariopsis brevicaulis 
Aspergillus penicillioides Scopulariopsis fusca 
Aspergillus restrictus * Scopulariopsis brumptii 
Aspergillus versicolor * Scopulariopsis chartarum 
Chaetomium spp. Stachybotrys chartarum 
Phialophora spp. Tritirachium (Engyodontium) album 
Penicillium chrysogenum Trichoderma spp. 
Penicillium brevicompactum  
* Aufgrund aktueller Forschungsergebnisse werden einige Pilze zu Gruppen, zu so genannten „Komplexen“ 
(z.B. Aspergillus versicolor-Komplex) zusammengefasst (siehe UBA-Leitfaden, S. 154), andere Pilze haben 
veränderte Namen. Um die Umstellung zu erleichtern und um die Vergleichbarkeit mit dem aktuellen 
UBA-Leitfaden zu erhalten, werden von der Umweltmykologie GmbH als Übergang in den nächsten 
Jahren neue Namen in Klammern den alten Namen beigefügt.

Anlage 3

2055 Zeichen

Gebäudewirtschaft (GW)
261/46

Gebäude
Bereich

Datum

Meldung:

Schaden /Gewünschte
Reparatur/
Maßnahme:

Notwendige Arbeiten/
geplante Maßnahmen:

Datum: 12.10.2022
Name: N. Yildiz

Telefon: 0221-22120609

Kostenannahme vor
Auftragserteilung

Amt: 50 Name: Herr Hingst 27586

Handwerkerhof Chorweiler, Athener Ring 3
Der linke Gebäudeteil ab dem Eingangsflur des

JFW Köln e.V. .
Uhrzeit:

Am 17.03.2022
a en
re |

Schriftlich, per Mail
telefonisch
eigene Feststellung

Rückbau von Wandputz, Bodenbelag und -aufbau, technische
Trocknung der Räume und Wiederherstellung.
Die Kostensteigerung aufgrund der derzeitigen konjunkturellen

Entwicklung im Baugewerbe (Steigerung der Inflationsrate,
Corona-Pandemie und Krieg in der Ukraine) wurde mit einem

Zuschlag von 40 % berücksichtigt.

ca. Schätzkosten
4.000,00 €

Gewerke
Baustelleneinrichtung
(Baustellengeräte, Errichtung von
Staubschutzwänden und Abdeckung von
Bodenflächen)
Abbrucharbeiten
(Rückbau von Bodenbelägen, Bodenaufbau,
Putz, Wandfliesen, Trennkabinen und der
Stützenverkleidung)

Trocknung

(Trocknung der Räumlichkeiten durch
technische Gerätschaften)

Bodenarbeiten 23.500,00 €
(Vorbereitung und Wiederherstellung des
Bodenaufbaus aus Dämmlagen und Estrich)

Fliesenarbeiten 5.600,00 €
(Wiederherstellen der Boden- und
Wandfliesen)

Putz- und Malerarbeiten
(Wiederherstellen der Putzschicht an den
Wänden und evtl. Tapezierarbeiten)

31.500,00 €

14.000,00 €

17.800,00 €

14.000,00 €

Bodenbelagsarbeiten
(Einbau verschiedener Bodenbeläge wie z.B.
Parkett, Linoleum und Nadelfilz und der
Sockelleisten)
Unvorhergesehenes
Zwischensumme netto
brutto (incl.19 % MwSt.)

+ Honorar 26 (HOAI oder 28,84%)

Gesamtsumme brutto

7.000,00 €

Vorstehende Kosten sind Schätzkosten und können sich bei der Planung: bzw! Bauinusführung hderköln

Um Bereitstellung der Kosten wird gebeten. Abteilung Öbjeximmanagement Ill
IX v-dL

Li
Mit den vorgenannten Mäßaküten einverstanden: [_]
Die vorgenannte Maßnahmen bitte stornieren: [_]

Bestätigung Bauherr:

Bemerkungen:

Datum Unterschrift Fax an: Nr.:

Beratungsverlauf (1)

06.12.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3538/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.11.2022
Erstellt
21.10.2022 12:42