3538/2022
Sanierung des Handwerkerhofs nach einem Feuchteschaden
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Anlage 0
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Anlage 0 Begründung für die Verfristung und Dringlichkeit (Vorlage Nr. 3538/2022) Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen zur Klärung der Finanzie- rung war eine frühere Einbringung in den Beratungslauf nicht möglich. Eine verspätete Be- schlussfassung gefährdet den vorgesehenen Maßnahmenbeginn. Eine Verzögerung der Schadstoffsanierung erhöht das Risiko der Gesundheitsgefahr für die Nutzerinnen und Nutzer des Handwerkerhofs, da eine Ausbreitung der bereits festgestellten Bakterien in der Bausubstanz auf die bisher nicht kontaminierten Räume nicht ausgeschlos- sen werden kann. Bei einer späteren Beschlussfassung gefährden bestehende Lieferengpässe und eine fort- laufende Preiserhöhung im Baugewerbe eine zügige Durchführung der Sanierungsmaß- nahme. Betroffen von der Feuchtesanierung sind ein Raum des Bürgerzentrums und der Großteil der Büro- und Schulungsräume, die das Jugendfreizeitwerk als Träger der freien Jugendhilfe zur Durchführung von Förderprojekten im Stadtbezirk Chorweiler angemietet hat. Um zu vermeiden, dass das Jugendfreizeitwerk seine jugendpflegerische Tätigkeit über ei- nen längeren Zeitraum im Stadtbezirk ruhen lassen muss, wurden alternative Unterbrin- gungsmöglichkeiten geprüft. Da die Angebotsstruktur auf die räumliche Nähe von Büro- und Seminarräumen zur Werkstatt angewiesen ist, kommen Ausweichflächen, die sich nicht in unmittelbarer Nähe befinden, nicht in Frage. Das Aufstellen von Bürocontainern ist unwirt- schaftlich und bedarf darüber hinaus ab einer gewissen Standzeit einer Baugenehmigung. Der Bedarf an Ausweichräumen während der Sanierung kann somit nur gebäudeintern ge- deckt werden. Die ebenfalls im Handwerkerhof ansässige Volkshochschule hat sich bereit erklärt, temporär Seminarräume zur Verfügung zu stellen. Da die Volkshochschule ihre Räume für drittmittel- geförderte Maßnahmen nutzt, die jährlich neu zu beantragen sind, ist das Unterstützungsan- gebot an den Abschluss der Baumaßnahmen bis zum 31.12.2023 gebunden. Eine Beschlussfassung im Jahr 2023 gefährdet den geplanten und abgestimmten Ablauf der Sanierungsmaßnahme.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle V/506/3 Vorlagen-Nummer 3538/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung des Handwerkerhofs nach einem Feuchteschaden Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler genehmigt die Kostenannahme für die Schadstoffsanierung des Handwerkerhofs und beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Realisierung in 2023. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen auf Basis der vorliegenden Kostenannahme rund 180.000 €. Ein Teilbetrag von 167.000 € wird in 2023 finanziert durch eine ertragswirksame Auflösung der für Instandhaltungsmaßnahmen treuhänderisch überlassenen Mittel (Andere sonstige Verbindlichkeiten). Diese Mehrerträge bei Teilplanzeile 6, Kostenerstattungen und Umlagen, werden im Rahmen der unech- ten Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilergebnisplans 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfü- gung gestellt. Die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 13.000 € werden in 2023 aus im Teiler- gebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten Mitteln finanziert. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 180.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 167.000 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 13.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Verwaltung und Integration des ehemals landesgeförderten Objektes „Handwerkerhof“, Athener Ring 3a – 3c in Köln-Chorweiler, obliegt dem Bürgerzentrum Chorweiler. Grundlage für diese Anbindung wa- ren die seinerzeitigen Förderrichtlinien und die damit verbundenen Auflagen. Der Handwerkerhof wurde aus Mitteln des Programms „Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf“ gefördert. Die Zweckbindung und Förderung ist nach 25 Jahren Ende 2021 ausgelaufen. Der Förderung zugrunde liegt die Idee, den ersten und den zweiten Arbeitsmarkt durch die Unterbrin- gung in einem Gebäude zu verbinden. Im Objekt untergebracht sind mehrere Beschäftigungsinitiativen und zwei Handwerksbetriebe. Zudem steht ein Multifunktionsraum zur Vermietung für private Feiern, Tagungen oder sonstige Veranstaltungen zur Verfügung. Im letzten Jahr wurden erhebliche Wasserschäden an den Außen- und Innenwänden im Bereich des Einganges Athener Ring 3a in Verbindung mit massiver Schimmelbildung festgestellt. Eine genaue Prü- fung und Ursachenklärung durch eingesetzte Sachverständige konnte die Wassereintrittsquellen identifi- zieren. Ein Leitungsschaden wurde bei einer Leckage-Ortung ausgeschlossen. Es stellte sich heraus, dass die gesamte Feuchtigkeit durch eine mangelhaft ausgeführte Abdichtung im Sockelbereich und durch eine 3 gerissene Muffe einer innenverlaufenden Regenwasserleitung eingedrungen ist. Beide Schadensquellen wurden inzwischen behoben (Anlage 1). Im Anschluss war über eine Schadstoffüberprüfung abzuklären, ob die über einen längeren Zeitraum in die Bausubstanz eingedrungene Feuchtigkeit zu Schimmel und Bakterienbefall geführt hat. Bei den Messungen wurde weiterhin Feuchtigkeit unter dem Estrich festgestellt. In der Dämmschicht wurden Bakterien nachgewiesen, die durch reine Trocknung des Bodenaufbaus nicht zu beseitigen sind. Das Umweltbundesamt empfiehlt den Ausbau des Estrichs. Darüber hinaus ist in den betroffenen Bereichen der Putz an den Wänden abzutragen und zu erneuern (Anlage 2). Um ein Gesundheitsrisiko für die Nutzerinnen und Nutzer der Räume ausschließen zu können, wurden die am stärksten betroffenen Räume vorsorglich gesperrt. Eine Schadstoffsanierung ist wegen der dro- henden Gesundheitsgefahr, der eingeschränkten Raumsituation und den damit einhergehenden Miet- ausfällen zwingend erforderlich. Bei der notwendigen Sanierung muss der gesamte Estrich sowie der durchnässte Putz an den Wänden ausgebaut werden. Die geöffneten Bauteile müssen desinfiziert und technisch getrocknet werden. Im Anschluss kann ein Neuaufbau des Wandputzes und des Estrichs inclusive Oberboden erfolgen. Da auch Nassräume betroffen sind, müssen Fliesenbeläge und sanitäre Einrichtung entfernt und neu mon- tiert werden. Es ist geplant, in einer ersten Bauphase das Foyer zu sanieren. In der zweiten Bauphase werden die betroffenen Räume des Jugendfreizeitwerks saniert. Um die Angebote während der Sanierung aufrecht- erhalten zu können, kann das Jugendfreizeitwerk das Foyer in dieser Phase als Ausweichraum nutzen. Darüber hinaus hat die ebenfalls im Handwerkerhof ansässige Volkshochschule freundlicherweise ihre Unterstützung in Form von zwei temporär zur Verfügung stehenden Schulungsräumen zugesagt. Kosten und Finanzierung Die Gebäudewirtschaft hat eine Kostenannahme zu den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 180.000 € vorgelegt (siehe Anlage 3). Generell werden für den Handwerkerhof die von den Trägern überwiesenen und noch nicht für Instand- haltungsmaßnahmen eingesetzten Mittel zuzüglich Zinsen der Bilanzposition Andere sonstige Verbind- lichkeiten, einer sog. „Instandhaltungsrücklage“, zugeführt. Die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme von 180.000 € erfolgt in 2023 zu einem Teilbetrag in Höhe von 167.000 € durch die Inanspruchnahme und ertragswirksame Auflösung der für den Handwerkerhof gebildeten Instandhaltungsrücklage (Andere sonstige Verbindlichkeiten). Diese nicht zahlungswirksamen Mehrerträge bei Teilplanzeile 6, Kostener- stattungen und Umlagen, werden im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilergeb- nisplans 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, als nicht zahlungswirksame Mehraufwendungen zur Ver- fügung gestellt. Die für die Rechnungsbegleichung erforderlichen konsumtiven Zahlungsmittel in Höhe von 167.000 € werden in 2023 aus dem konsumtiven Finanzmittelbudget des Teilplans 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren Finanzmittel finanziert. Die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 13.000 € werden in 2023 aus im Teilergebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten Mitteln, finanziert. Auswirkungen auf das Klima Der Betrieb von Gebäuden führt zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Die Auswirkungen auf das Klima sind bei einer Sanierung grundsätzlich günstiger zu bewerten als bei einem alternativen Abriss und Neubau eines Gebäudes. Der Austausch von Estrich, Bodenbelag und Putz ist alternativlos und die Wahl der Baustoffe durch die vorhandene Bausubstanz im Wesentlichen vorgegeben. Gleichwohl wird darauf geachtet, ausschließlich nachhaltige Baustoffe zu verwenden. Die ausgebauten Materialien sind kontaminiert und können nicht dem Recyclingprozess zugeführt werden. 4 Anlagen Anlage 1: Messergebnis Leckageortung vom 08.03.2022 Anlage 2: Prüfbericht Schadstoffe vom 15.03.2022 Anlage 3: Kostenberechnung vom 12.10.2022
Anlage 1
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Fa. Klaus Metzmacher Gilsonstraße 123 51145 Köln Tel. 02203-64499 Fax 02203-64472 metzmacher-klaus@t-online.de Bankverbindung: Commerzbank Postbank Köln IBAN: DE30 3708 0040 0816 7849 00 IBAN: DE61 3701 0050 0301 0035 04 BIC: DRESDEFF370 BIC: PBNKDEFF Fa. Klaus Metzmacher · Gilsonstraße 123 · 51145 Köln Messergebnis Leckageortung Nr. 001 vom 08.03.2022 in dem o.g. Objekt wurde am 08.03.2022 12:30:00 eine Leckageortung durchgeführt. Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Ottoplatz 1 50679 Köln Sehr geehrte Frau Welsch, UhrEinsatzdatum: Uhr bis ausführender Techniker: 08.03.2022 Herr Klaus Metzmacher ( Inhaber ) Anwesende beim Termin: Frau Willms. Messzeit von 12:30 14:00 Schadensbild beim Eintreffen vor Ort ( Beschreibung / durchfeuchtete Bereiche ) In den Bürobereichen ist hohe Nässe sichtbar. Leckage ist/war.... Ergebnis der Leckageortung Kein Leitungswasserschaden mehr vorhanden.Der Schaden wurde warscheinlich durch die Reparatur der Regenwasserleitung behoben.Das Schadenbild ist für die defekte Regenentwässerungleitung plausibel. £ £ Weitere Termine notwendig aktiv bei Messtermin £ Ergebnis konnte nicht genau geklärt werden. T £ nicht aktiv bei Messtermin keine Aussage möglich Telefon Schadenstelle wurde... Name Fa. £ durch uns geöffnet £ durch andere, z.B. Installateur, geöffnet Beschreibung der durchgeführten Arbeiten In den Bürobereichen ist hohe Nässe sichtbar.Systematische Feuchtemessungen durchgeführt-hohe Nässe in vielen Räumen messbar.Wassersystem abgedrückt-kein Druckverlust messbar.Das Heizungssystem steht vom Druck stabil.Die Abwasseranschlüsse sind von der Fa. Wickert freigelegt worden-kein Schaden vorhanden.An der Regenentwässerungsleitung neben dem Heizraum ist repariert worden. Nach Rücksprache mit Herrn Wickert war ein deutlicher Riss in der Muffe des KG Bogen vorhanden.Nach Rücksprache mit Frau Willms ist der Schaden schon sehr lange.Die Schadenursache ist für das Schadenbild und die Dauer des Schadenbild plausibel. Schadenursache: Riss in der KG Muffe im großen Raum im EG. T nicht geöffnet Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Schaden-Nr.: Bestell Nr: 4500930754 Objektdaten / Schadenort: Athener Ring 3 50765 Köln Firma Klaus Metzmacher Wasserschaden-Sanierung Gilsonstraße 123 51145 Köln Tel. 02203-64499 Fax 02203-64472 Steuernummer: 216/5130/0183 Vers.-Schein-Nr.: Es betreut Sie: Datum: 15.03.2022 Kunde / Auftraggeber / VN: Auftragsnummer: KÖ-L0052-2022/01 Seite 1 von 2 Fa. Klaus Metzmacher Gilsonstraße 123 51145 Köln Tel. 02203-64499 Fax 02203-64472 metzmacher-klaus@t-online.de Bankverbindung: Commerzbank Postbank Köln IBAN: DE30 3708 0040 0816 7849 00 IBAN: DE61 3701 0050 0301 0035 04 BIC: DRESDEFF370 BIC: PBNKDEFF Mit freundlichen Grüßen i. A. ( Roswitha Arnst ) £ < kleiner 2.000,00 € Fliesen/Oberbeläge sind ..... £ nicht beschädigt £ £ £ beschädigt, Ersatz ausreichend f. Schaden vorhanden nicht geklärt vorhanden, Stück/m², Material 0,00 betroffene Flächen £ Decke m² ca.0,00 £ Wand m² ca.0,00 £ Boden m² ca.0,00 £ sonstiges £ Details siehe Trocknungsangebot £ > größer 2.000,00 € £ sonstige Maßnahmen geschätzte Schadenhöhe weitere Maßnahmen Schadenregulierer/ Versicherung .... £ halten wie für erforderlich / notwendig £ wurde informiert Name: £ £ £ Trocknung erforderlich Angebot Trocknung folgt Sanierungarbeiten erforderlich Eingesetzte Messgeräte und Verfahren Kleinmaterial £ Prüfgas (Tracer) Menge in Kg 0,00 £ Gasdetektor £ Thermografie £ mit Bilder £ Leitungsortung T Videoendoskopie £ Rohrkamera £ mit Bilder £ mit Video CD/DVD £ Erst. Haltungsplan £ mit Bilder £ mit Video CD/DVD sonstige T Färbemittel £ UV-Lampe T Feuchtemessgerät £ Kompressor £ Datenlogger Klimamessung £ Hydrometer £ Microwelle £ Elektroakustik 0,00 £ Neutronensonde £ Nebelgerät £ Abwasserdichtig.test £ Geesengerät £ Korrelator £ Stemmarbeiten £ Bauschutt entsorgt Menge in Kg Ursachenermittlung ( Druck- und Dichtigkeitstests ) T Drucktest Kaltwasser T Drucktest Warmwasser £ Drucktest Zirkulation T Dichtigkeit Abflussleitung £ Druckverlust £ Druckverlust £ Druckverlust £ undicht sonstige Tests £ Drucktest Außenleitung £ Drucktest Fußbodenheiz. £ Dichtigkeit Regenleitung £ Druckverlust £ Druckverlust £ undicht £ Dichtigkeit Grundleitung £ undicht £ Flachdach angestaut £ undicht T Drucktest Heizungsleitung £ Druckverlust sonstiges Material Leitungsart / Material: £ Kupfer £ PE £ Ton / Steinzeug £ WiCu T Kunststoff/Verbund T Eisen / Stahl T Guss £ Lochfraß Wiederverschluß £ Silikon-Fliesenfugen undicht £ Schwitzwasser / Kondensatbildung Die messtechnischen Untersuchungen der Fa. Fa. Klaus Metzmacher werden mit größter Sorgfalt und mit bestem Wissen durchgeführt. Dennoch sind trotz aller messtechnischer Möglichkeiten nicht alle Schadensursachen 100%ig zu lokalisieren. Dieses kann bedingt durch bauliche Gegebenheiten, fehlende Informationen oder zu große Erwartungen verstärkt hervorgerufen werden. Sollte bei Ihnen ein solches Problem aufgetreten sein, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. £ nicht einzuschätzen Fa. Klaus Metzmacher T Schadenhöhe geschätzt € 10000,00 £ keine Fliesen vorh. Seite 2 von 2 Objekt: Athener Ring 3 D-50765 Köln Bilder zu Leckageortung Nr. 001 vom 08.03.2022 12:30:00 Gebäudewirtschaft der Stadt KölnVN: KÖ-L0052-2022 / 01Auftrag Nr.: Schadennr.: Bestell Nr: 4500930754 Vers.-Schein-Nr.: P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8534.JPG P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8535.JPG P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8536.JPG P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8537.JPG Büro (Rückseite WC): WC Anschlüsse wurden freigelegt.Hohe Nässe sichtbar und messbar. Büro (Rückseite WC): WC Anschlüsse wurden freigelegt.Hohe Nässe sichtbar und messbar. Büro (Rückseite WC): WC Anschlüsse wurden freigelegt.Nach oben keine erhöhte Feuchte messbar. Flur (Rückseite WC): Hohe Nässe messbar. Objekt: Athener Ring 3 D-50765 Köln Bilder zu Leckageortung Nr. 001 vom 08.03.2022 12:30:00 Gebäudewirtschaft der Stadt KölnVN: KÖ-L0052-2022 / 01Auftrag Nr.: Schadennr.: Bestell Nr: 4500930754 Vers.-Schein-Nr.: P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8539.JPG P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8540.JPG Flur (Rückseite WC): Hohe Nässe messbar. Flur (Rückseite WC): Hohe Nässe messbar. P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8548.JPG P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8549.JPG Flur (Rückseite WC): Hohe Nässe messbar. Flur (Rückseite WC): Hohe Nässe messbar. Objekt: Athener Ring 3 D-50765 Köln Bilder zu Leckageortung Nr. 001 vom 08.03.2022 12:30:00 Gebäudewirtschaft der Stadt KölnVN: KÖ-L0052-2022 / 01Auftrag Nr.: Schadennr.: Bestell Nr: 4500930754 Vers.-Schein-Nr.: P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8552.JPG P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8557.JPG WC: Hohe Nässe messbar. Großer Raum: Hohe Nässe sichtbar und messbar.Hier wurde repariert. P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8559.JPG P:\Köln\2022\0052-2022\Schadenfotos\DSCN8562.JPG Großer Raum EG: Hohe Nässe an den Säulen sichtbar und messbar. Großer Raum EG: Hohe Nässe an den Säulen sichtbar und messbar.
Anlage 2
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Vorsitzender des Aufsichtsrates: RA Manfred Stüdemann Vorstand: Arno Bartels, Thomas Osberghaus Amtsgericht Augsburg HRB 2084 • DIN ISO 9001 und 14001 • USt-IdNr. DE 813216949 • www .hpc.ag HPC AG Tel.: 0231 / 959098-77 Alter Hellweg 46, 44379 Dortmund Fax: 0231 / 959098-19 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Frau Welsch Ottoplatz 1 50679 Köln Ihr Ansprechpartner Tel.-Durchwahl e-mail-Adresse Datum Sabine Grube 0231 / 959098-77 sabine.grube@hpc.ag 15.03.2022 Bestellung Nr.: 4500929714 vom 21.02.2022 Projekt: 2037006 – Köln 3116 IH-Auftrag: GWSB 1702356 Technischer Platz: 68015 Debitor: 90500 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Welsch, gemäß Ihrem Auftrag wurden in dem Objekt „Handwerkerhof, Athener Ring 3a in 50765 Köln Chorweiler“ Materialproben zur Untersuchung auf Schadstoffe entnommen . Die Entnahme der Materialproben fand am 23.02.2022 statt. Die hierbei erhaltenen Befunde sind in der Tabelle 1 zusammenfassend dargestellt . Die verwendeten Abkürz ungen sind im Anhang im Abkürzungsverzeichnis näher erläutert. Tabelle 1: Probenverzeichnis mit Befund Labor-Nr. Bezeich- nung Entnahmestelle Beschreibung Parameter Befund 2202-381.001 3116-1 Foyer Handwer- kerhof Styropordämmung feucht Schimmel- pilze Kontamination/ Besiedelung nicht abgrenz- bar A2022-5436 3116-2 Abdichtungsbahn Asbest Kein Asbest enthält KMF 220209740 PAK [mg/kg] BaP [mg/kg] 3,75 0,70 A2022-5437 3116-3 Parkett mit Kleber Asbest Kein Asbest 2202-381.002 3116-4 Mischprobe – Est- richmaterial Schimmel- pilze Hintergrund - 3116-5 Rückstellprobe - - Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Projekt: Köln 2037006 – 3116 Bericht vom: 15.03.2022 2 Tabelle 1 (Forts.): Probenverzeichnis mit Befund Labor-Nr. Bezeich- nung Entnahmestelle Beschreibung Parameter Befund 2202-381.004 3116-6 Herren-WC EPS Schimmel- pilze Besiedelung durch Bakte- rien 2202-381.005 3116-7 Abdichtungsbahn Schimmel- pilze Kontamination / Besiedelung nicht abgrenz- bar A2022-5438 3116-8 Fliesenkleber Asbest + Anhang B Kein Asbest A2022-5439 3116-9 Flur vor Projektlei- tung Oberboden – Lino- leum mit Kleber Asbest Beide Materia- lien: Kein As- best Anmerkungen zur Tabelle 1: Befund = Kein Gefahrstoff Befund = Kein Gefahrstoff, aber nachweispflichtig Befund = Einstufung als Gefahrstoff s. angefügtes Abkürzungs- und Schadstoff(-kurz)verzeichnis In den untersuchten Materialien konnten keine Schadstoffe nachgewiesen werden. Die EPS Dämmschicht weist eine Besiedelung durch Bakterien auf. Bei mehrmaligem Auftreten eines Wasserschadens und wenn dieser nicht innerhalb von drei Monaten vollständig durchgetrocknet wurde, empfiehlt das Umweltbundesamt den Ausbau des Estr ichs bei Räumen de r Nutzu ngsklasse II (vgl. UBA -Leitfaden Zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden, Anlage 6, Stand 2017). Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen HPC AG i.V. i.A. Dipl.-Geoök. R. Hirsch Dipl.-Betriebsw. S. Grube -Niederlassungsleiter- -Projektleiterin- Anlage 1: Abkürzungs- und Schadstoff(-kurz-)verzeichnis (1 Blatt) Anlage 2: Prüfbericht des Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets (9 Blatt) Anlage 3: Prüfbericht der SGS Institut Fresenius GmbH (2 Blatt) Anlage 4: Prüfbericht der Umweltmykologie GmbH (14 Blatt) Vorsitzender des Aufsichtsrates: RA Manfred Stüdemann Vorstand: Arno Bartels, Thomas Osberghaus Amtsgericht Augsburg HRB 2084 • DIN ISO 9001 und 14001 • USt-IdNr. DE 813216949 • www .hpc.ag Anhang: Abkürzungs- und Schadstoff(-kurz-)verzeichnis DepV Deponie-Verordnung DK Deponie-Klasse Blei Einstufung als Gefahrstoff bei Werten > 2.500 mg/kg (Arbeitsliste zur Einstufung von Abfällen in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle in NRW, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), Stand Dezember 2017) E Einstufung aufgrund der organoleptischen, gutachterlichen Bewertung oder als Analogieschluss auf der Grundlage der sonstigen, vorliegenden Befunde EP Einzelprobe HBCD Hexabromcyclododekan (Nach der neuen POP-Abfall-ÜberwV sind die betreffenden Abfälle nun mehr auch auf Dauer als nicht gefährlicher Abfall eingestuft. Es gelten aber Nachweis- und Registerpflichten bei der Entsorgung bei Werten >1000 mg/kg. Damit ist sichergestellt, dass die hinreichende Ausschleusung der Abfälle mit den entsprechenden weltweit „geächteten" persistenten Schadstoffen, wie z. B. HBCD, aus den Wertstoffkreisläufen für die zuständigen Länder überwachbar ist.) HV Heißveraschung (zusätzliche Probenpräparation zur Verbesserung der Nachweisgenauigkeit) KI Kanzerogenitäts-Index (KI ≤ 30 = Kategorie 1B: Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten), als Parameter zur Einordnung von KMF KMF Künstliche Mineralfasern LAGA BS Länder-Arbeitsgemeinschaft-Abfall, Kriterien Bauschutt MP Mischprobe n.n. nicht nachweisbar PAK Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, es gilt die Einstufung als Gefahrstoff gemäß TRSG 551, für Benzo(a)pyren (BaP= Leitsubstanz für PAK) bei Wert ≥ 50 mg/kg B(a)P Benzo(a)pyren – Leitsubstanz für PAK PCB polychlorierte Biphenyle, bei Wert ≥ 50 mg/kg Einstufung als Gefahrstoff (gemäß PCB- Richtlinie NRW, Fassung vom 03. Juli 1996) PCP Pentachlorphenol (bei Wert ≥ 50 mg/kg Einstufung als Gefahrstoff (gemäß PCP- Richtlinie NRW, Fassung Oktober/1996) RSP Rückstellprobe Z Zuordnungsklasse für den Wiedereinbau gemäß LAGA HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Vorabmitteilung Institut für Umwelthygiene und Toxikologie Anlage 1 von 1 Seite 1 von 9 Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet, Gelsenkirchen P R Ü F B E R I C H T Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5 (2017-06) Probe-Nr. : A2022-5436 Bearbeitungs-Nr.: 80207 Auftraggeber : HPC AG Alter Hellweg 46 44379 Dortmund Eingangsdatum : 28.02.2022 Analysedatum : Projekt : 2037006-Köln 3116 Probenbezeichnung : 3116-2 Probenahme durch : Auftraggeber Entnahmeort : Foyer-Handwerkerhof Material : Abdichtung zusätzliche Probenpräparation* : - Befund : Kein Asbest nachgewiesen, Probe enthält künstliche Mineralfasern. * Standardnachweisgrenze des Verfahrens liegt bei 1 %, durch zusätzliche Probenpräparation wird eine niedrigere Nachweisgrenze erreicht HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Vorabmitteilung Institut für Umwelthygiene und Toxikologie Anlage 1 von 1 Seite 2 von 9 Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet, Gelsenkirchen Bearbeitungs-Nr.: 80207 Proben-Nr.: A2022-5436 Probenbezeichnung: 3116-2 Befund: Künstliche Mineralfasern HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Vorabmitteilung Institut für Umwelthygiene und Toxikologie Anlage 1 von 1 Seite 3 von 9 P R Ü F B E R I C H T Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5 (2017-06) Probe-Nr. : A2022-5437 Bearbeitungs-Nr.: 80207 Auftraggeber : HPC AG Alter Hellweg 46 44379 Dortmund Eingangsdatum : 28.02.2022 Analysedatum : Projekt : 2037006-Köln 3116 Probenbezeichnung : 3116-3 Probenahme durch : Auftraggeber Entnahmeort : Foyer-Handwerkerhof, Parkett Material : Kleber zusätzliche Probenpräparation* : - Befund : Kein Asbest nachgewiesen. * Standardnachweisgrenze des Verfahrens liegt bei 1 %, durch zusätzliche Probenpräparation wird eine niedrigere Nachweisgrenze erreicht HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Vorabmitteilung Institut für Umwelthygiene und Toxikologie Anlage 1 von 1 Seite 4 von 9 Bearbeitungs-Nr.: 80207 Proben-Nr.: A2022-5437 Probenbezeichnung: 3116-3 Typischer Ausschnitt der begutachteten Probenoberfläche HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Vorabmitteilung Institut für Umwelthygiene und Toxikologie Anlage 1 von 1 Seite 5 von 9 Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet, Gelsenkirchen P R Ü F B E R I C H T Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5 (2017-06) Probe-Nr. : A2022-5438 Bearbeitungs-Nr.: 80207 Auftraggeber : HPC AG Alter Hellweg 46 44379 Dortmund Eingangsdatum : 28.02.2022 Analysedatum : Projekt : 2037006-Köln 3116 Probenbezeichnung : 3116-8 Probenahme durch : Auftraggeber Entnahmeort : Herren WC Material : Fliesenkleber zusätzliche Probenpräparation* : Präparation gemäß Anhang B der Richtlinie (Mörsern, Heiß-Veraschen, Säurebehandlung, Suspensionspräparation) Befund : Kein Asbest nachgewiesen. * Standardnachweisgrenze des Verfahrens liegt bei 1 %, durch zusätzliche Probenpräparation gemäß Anhang B wird eine niedrigere Nachweisgrenze (ca. 0,001 %) erreicht HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Vorabmitteilung Institut für Umwelthygiene und Toxikologie Anlage 1 von 1 Seite 6 von 9 Bearbeitungs-Nr.: 80207 Proben-Nr.: A2022-5438 Probenbezeichnung: 3116-8 Typischer Ausschnitt der begutachteten Probenoberfläche HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Vorabmitteilung Institut für Umwelthygiene und Toxikologie Anlage 1 von 1 Seite 7 von 9 Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet, Gelsenkirchen P R Ü F B E R I C H T Bestimmung von Asbest in Feststoffen mittels Rasterelektronenmikroskop gemäß VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5 (2017-06) Probe-Nr. : A2022-5439 Bearbeitungs-Nr.: 80207 Auftraggeber : HPC AG Alter Hellweg 46 44379 Dortmund Eingangsdatum : 28.02.2022 Analysedatum : Projekt : 2037006-Köln 3116 Probenbezeichnung : 3116-9 Probenahme durch : Auftraggeber Entnahmeort : Flur vor Projektleitung, Oberboden, Linoleum Material : Bodenbelag und Kleber zusätzliche Probenpräparation* : - Befund : In beiden Materialien kein Asbest nachgewiesen. * Standardnachweisgrenze des Verfahrens liegt bei 1 %, durch zusätzliche Probenpräparation wird eine niedrigere Nachweisgrenze erreicht Bearbeitungs-Nr.: 80207 Proben-Nr.: A2022-5439 Probenbezeichnung: 3116-9 Typischer Ausschnitt der begutachteten Probenoberfläche HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Vorabmitteilung Institut für Umwelthygiene und Toxikologie Anlage 1 von 1 Seite 9 von 9 Träger des Hygiene-Instituts: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet, Gelsenkirchen Bearbeitungs-Nr.: 80207 Proben-Nr.: A2022-5439 Probenbezeichnung: 3116-9 Typischer Ausschnitt der begutachteten Probenoberfläche SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH Am Technologiepark 10 D-45699 Herten HPC AG Frau Grube Alter Hellweg 46 44379 Dortmund Prüfbericht 5692855 Auftrags Nr. 6105793 Kunden Nr. 10000304 Herr Paul Rygol Telefon +49 2366 305-693 Fax +49 2366 305-611 paul.rygol@sgs.com Industries & Environment SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH Am Technologiepark 10 D-45699 Herten Herten, den 02.03.2022 Ihr Auftrag/Projekt: Köln 3116 Ihr Bestellzeichen: 2037006 Ihr Bestelldatum: 24.02.2022 Prüfzeitraum von 28.02.2022 bis 02.03.2022 erste laufende Probenummer 220209740 Probeneingang am 28.02.2022 SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH i.V. Paul Rygol Customer Service i.V. Katja Großmann Customer Service Seite 1 von 2 SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH Im Maisel 14 D-65232 Taunusstein t +49 6128 744-0 f +49 6128 744-130 www.institut-fresenius.sgsgroup.de Member of the SGS Group (Societé Générale de Surveillance) Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände und den Zeitpunkt der Durchführung der Prüfung im Rahmen der Prüfvorgaben. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung unserer Prüfberichte und Gutachten zu Werbezwecken sowie deren auszugsweise Verwendung in sonstigen Fällen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Geschäftsführerin: Alida Scholtz, Aufsichtsratsvorsitzender: Wim van Loon, Sitz der Gesellschaft: Taunusstein, HRB 21543 Amtsgericht Wiesbaden Erstellt: 02.03.2022 i.V. Paul Rygol Customer Service. Freigegeben: 02.03.2022 i.V. Katja Großmann Customer Service. Köln 3116 Prüfbericht Nr. 5692855 Seite 2 von 2 2037006 Auftrag Nr. 6105793 02.03.2022 Proben durch IF-Kurier abgeholt Matrix: Dachpappe Probennummer Bezeichnung 220209740 3116-2 Foyer- Handwerkerhof Abdichtungsbahn Eingangsdatum: 28.02.2022 Parameter Einheit Bestimmungs -grenze Methode Lab PAK (EPA) : Naphthalin mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE Acenaphthylen mg/kg < 1,0 1 DIN ISO 18287 HE Acenaphthen mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE Fluoren mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE Phenanthren mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE Anthracen mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE Fluoranthen mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE Pyren mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE Benz(a)anthracen mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE Chrysen mg/kg 0,65 0,5 DIN ISO 18287 HE Benzo(b)fluoranthen mg/kg 1,1 0,5 DIN ISO 18287 HE Benzo(k)fluoranthen mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE Benzo(a)pyren mg/kg 0,70 0,5 DIN ISO 18287 HE Dibenzo(a,h)anthracen mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE Benzo(g,h,i)perylen mg/kg 1,3 0,5 DIN ISO 18287 HE Indeno(1,2,3-c,d)pyren mg/kg < 0,50 0,5 DIN ISO 18287 HE Summe PAK gesamt mg/kg 3,75 DIN ISO 18287 HE Zusammenfassung der verwendeten Prüfmethoden: DIN ISO 18287 2006-05 Die Laborstandorte mit den entsprechenden Akkreditierungsverfahrensnummern der SGS-Gruppe Deutschland und Schweiz gemäß den oben genannten Kürzeln sind aufgeführt unter http://www.institut-fresenius.de/filestore/89/laborstandortkuerzelsgs.pdf. *** Ende des Berichts *** Dieses Dokument wurde von der Gesellschaft im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen erstellt, die unter www.sgsgroup.de/agb zugänglich sind. Es wird ausdrücklich auf die darin enthaltenen Regelungen zur Haftungsbegrenzung, Freistellung und zum Gerichtsstand hingewiesen. Dieses Dokument ist ein Original. Wenn das Dokument digital übermittelt wird, ist es als Original im Sinne der UCP 600 zu behandeln. Jeder Besitzer dieses Dokuments wird darauf hingewiesen, dass die darin enthaltenen Angaben ausschließlich die im Zeitpunkt der Dienstleistung von der Gesellschaft festgestellten Tatsachen im Rahmen der Vorgaben des Kunden, sofern überhaupt vorhanden, wiedergeben. Die Gesellschaft ist allein dem Kunden gegenüber verantwortlich. Dieses Dokument entbindet die Parteien von Rechtsgeschäften nicht von ihren insoweit bestehenden Rechten und Pflichten. Jede nicht genehmigte Änderung, Fälschung oder Verzerrung des Inhalts oder des äußeren Erscheinungsbildes dieses Dokuments ist rechtswidrig. Ein Verstoß kann rechtlich geahndet werden. Hinweis: Die Probe(n), auf die sich die hier dargelegten Erkenntnisse (die "Erkenntnisse") beziehen, wurde(n) ggf. durch den Kunden oder durch im Auftrag handelnde Dritte entnommen. In diesem Falle geben die Erkenntnisse keine Garantie für den repräsentativen Charakter der Probe bezüglich irgendwelcher Waren und beziehen sich ausschließlich auf die Probe(n). Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für den Ursprung oder die Quelle, aus der die Probe(n) angeblich/tatsächlich entnommen wurde(n). Erstellt: 02.03.2022 i.V. Paul Rygol Customer Service. Freigegeben: 02.03.2022 i.V. Katja Großmann Customer Service. Umweltmykologie /uniF09E Kelchstraße 21 /uniF09E 12169 Berlin Untersuchungsbericht 2202-381 Probennummer 2202-381.001 – 381.005 Auftragsdatum 24.02.2022 Auftraggeber HPC AG Probenahme durch Auftraggeber Angaben des Auftraggebers Projekt-Nr.: 2037006 Projekt: Köln 3116 Probenahme am: 23.02.2022 Probeneingang 28.02.2022 Untersuchungszeitraum 28.02. – 09.03.2022 Proben 5 Materialproben (davon eine Rückstellprobe) Probenbezeichnungen siehe Ergebnistabellen Wir gehen davon aus, dass eine fach- bzw. normgerechte Probenahme erfolgte. Auftrag Untersuchung auf Schimmelpilze und Bakterien HPC AG Frau Sabine Grube Alter Hellweg 46 44379 Dortmund 09.03.2022 __ Umweltmykologie GmbH Kelchstraße 21 12169 Berlin Tel.: 030-391 05 335 Tel.: 030-690 04 420 Fax: 030-391 05 336 mail@umweltmykologie.de www.umweltmykologie.de Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Seite 2 von 6 09.03.2022 14:47 Methoden Materialproben – Mikroskopie-Standard Von zwei Oberflächen bzw. von mehreren Stellen der Materialproben wurden Folienkontaktproben gemäß DIN ISO 16000-21 (2014) angelegt und nach Anfärbung mit Milchsäureanilinblau gemäß dieser DIN lichtmikroskopisch untersucht. Die Konzentrationseinstufung nachgewiesener Strukturen erfolgte gemäß UBA-Leitfaden (2017). Materialproben – Verdünnungsuntersuchung-Basic Die Aufbereitung und Kultivierung der Materialproben erfolgt nach DIN ISO 16000-17 (2010) und -21 (2014). Teile der Materialproben wurden in Verdünnungspuffer mit Tween 80 ® eingewogen, geschüttelt und in Zehnerschritten verdünnt. Vom Originalansatz und von der 1., 2. und 3. Verdünnungsstufe (bei Probe 2202-381.004 und -381.005 auch von der 4. Verdünnungsstufe) wurden jeweils 0,1 ml auf je einen (abweichend von der DIN ISO 16000-17) der folgenden Nährböden plattiert: DG 18-Agar (mit Chloramphenicol), Malzextrakt-Agar (mit Chloramphenicol) und CASO-Agar (mit Cycloheximid). Die Nährmedien wurden mindestens 7 Tage bei 25 ± 3 °C inkubiert. Mehrmals während der Inkubationszeit wurden Kolonien gezählt. Bei der Endauswertung erfolgte die Zählung und morphologische Differenzierung der Kolonien mit Stereolupe und/oder Mikroskop. Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Seite 3 von 6 09.03.2022 14:47 Ergebnisse Materialproben Mikroskopie Probe Materialart/ Aussehen unter- suchter Anteil Auswertung 3116-1 Foyer Handwerkerraum 2202-381.001 Ein Stück EPS/ verfärbte Seite A mit mäßig dichtem, braunem Belag; verfärbte Seite B mit geringem, hellbraunem Belag Untersuchter Bereich: verfärbte Seite A Pilze Sporen Träger Mycel Sonst. Pilze - - - Bakterien Menge Bewertung * - - Hintergrund Sonstiges Menge mineralische Partikel ++++ Untersuchter Bereich: verfärbte Seite B Pilze Sporen Träger Mycel Sonst. Aspergillus sp. (A. restrictus-Komplex) ++ - (+) Typ Aspergillus/Penicillium a + - - Bakterien Menge Bewertung * Actinomyceten ++ Kontamination/Besiedlung nicht abgrenzbar Sonstiges Menge mineralische Partikel ++++ Probe Materialart/ Aussehen unter- suchter Anteil Auswertung 3116-4 Foyer Handwerkerraum 2202-381.002 Mehrere Estrich- Stücke/ glatte Seite und Bruchseite unauffällig Untersuchter Bereich: glatte Seite Pilze Sporen Träger Mycel Sonst. Pilze - - - Bakterien Menge Bewertung * - - Hintergrund Sonstiges Menge - - Untersuchter Bereich: Bruchseite Pilze Sporen Träger Mycel Sonst. Pilze - - - Bakterien Menge Bewertung * - - Hintergrund Sonstiges Menge - - Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Seite 4 von 6 09.03.2022 14:47 Probe Materialart/ Aussehen unter- suchter Anteil Auswertung 3116-6 Herren WC 2202-381.004 Ein Stück EPS, feucht/ glatte Seite mit mäßig dichtem, braunem Belag; Bruchseite mit geringem, hellbraunem und grauem Belag Untersuchter Bereich: glatte Seite Pilze Sporen Träger Mycel Sonst. Typ Aspergillus/Penicillium a ++ b - (+) Bakterien Menge Bewertung * Actinomyceten ++ Besiedlung (Bakterien) nicht identifizierte Bakterien +++ Sonstiges Menge mineralische Partikel +++ Untersuchter Bereich: Bruchseite Pilze Sporen Träger Mycel Sonst. Pilze - - - Bakterien Menge Bewertung * nicht identifizierte Bakterien + Hintergrund Sonstiges Menge mineralische Partikel +++ Probe Materialart/ Aussehen unter- suchter Anteil Auswertung 3116-7 Herren WC 2202-381.005 Ein Stück Bitumenbahn mit EPS- und mineralischen Partikeln, feucht; Seite mit EPS- und mineralischen Partikeln mit mäßig dichtem, braunem Belag; gegenüberlie- gende Seite mit mäßig dichtem, braunem und schwarzem Belag Untersuchter Bereich: Seite mit EPS- und mineralischen Partikeln Pilze Sporen Träger Mycel Sonst. Pilze - - - Bakterien Menge Bewertung * - - Hintergrund Sonstiges Menge mineralische Partikel +++ Untersuchter Bereich: gegenüberliegende Seite Pilze Sporen Träger Mycel Sonst. Typ Aspergillus/Penicillium a + - - helle Pilze (ein Typ) a ++ - - Bakterien Menge Bewertung * nicht identifizierte Bakterien ++ Kontamination/Besiedlung nicht abgrenzbar Sonstiges Menge mineralische Partikel ++++ Nachweisgrenze 1 Struktur (Spore, Sporenträger, Mycel)/7-10 mm² - = unauffällig, + = vereinzelt, ++ = mäßig viel, +++ = viel, ++++ = sehr viel, Sonst. = Sonstiges * bezogen auf die untersuchte Probe (Erläuterungen siehe Anlage) a mangels charakteristischer morphologischer Merkmale (z.B. Sporenträger) nicht genauer bestimmbar b stellenweise viele Sporen ( ) Bruchstücke bzw. Fragmente EPS = Expandiertes Polystyrol/Styropor Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Seite 5 von 6 09.03.2022 14:47 Bestimmung anzüchtbarer Pilze und Bakterien – Verdünnungsuntersuchung Probe/Materialart/ verwendeter Anteil Nähragar/ Temperatur Auswertung a Pilze/Bakterien KBE/g b 3116-1 Foyer Handwerkerraum/ EPS/verfärbte Seite A 2202-381.001 DG 18/25°C Aspergillus sp. (A. glaucus-Komplex) 3,6 x 102 Aspergillus sp. (A. versicolor-Komplex) 1,1 x 103 Penicillium spp. 4,0 x 103 Verticillium (Lecanicillium) sp. 3,6 x 103 Malz/25°C Aspergillus nidulans 3,6 x 102 Chaetomium sp. 7,2 x 102 Summe Pilze 1,0 x 104 CASO/25°C Actinomyceten 3,6 x 105 nicht identifizierte Bakterien (keine Actinomyceten) 3,2 x 105 Summe Bakterien 6,8 x 105 Nachweisgrenze 3,6 x 102 KBE/g Probe/Materialart/ verwendeter Anteil Nähragar/ Temperatur Auswertung a Pilze/Bakterien KBE/g b 3116-4 Foyer Handwerkerraum/ Estrich/glatte Seite 2202-381.002 DG 18/25°C Aspergillus sp. (A. restrictus-Komplex) 8,0 Aspergillus sp. (A. versicolor-Komplex) 8,0 Penicillium sp. 8,0 Malz/25°C Aspergillus nidulans 8,0 Summe Pilze 3,2 x 101 CASO/25°C Bacillus spp. 2,4 x 101 nicht identifizierte Bakterien (keine Actinomyceten) 8,0 Summe Bakterien 3,2 x 101 Nachweisgrenze 8,0 KBE/g Probe/Materialart/ verwendeter Anteil Nähragar/ Temperatur Auswertung a Pilze/Bakterien KBE/g b 3116-6 Herren WC/ EPS, feucht/ glatte Seite 2202-381.004 DG 18/25°C Aspergillus sp. (A. fumigatus-Komplex) 8,1 x 103 Aspergillus sp. (A. ustus-Komplex) 1,9 x 105 Aspergillus sp. (A. versicolor-Komplex) 5,4 x 103 Penicillium spp. 1,1 x 104 Verticillium (Lecanicillium) sp. 2,2 x 105 Malz/25°C Rhizopus sp. 2,7 x 102 Trichoderma sp. 2,7 x 103 Summe Pilze 4,4 x 105 CASO/25°C Bacillus spp. 2,4 x 104 nicht identifizierte Bakterien (keine Actinomyceten) 3,2 x 107 Summe Bakterien 3,2 x 107 c Nachweisgrenze 2,7 x 102 KBE/g Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Seite 6 von 6 09.03.2022 14:47 Die Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Proben bzw. Probenanteile. Probenreste bleiben 3 Monate in Aufbewahrung. Nur der vollständige Originalbericht mit Unterschrift bzw. digitaler Signatur ist rechtsverbindlich. Probe/Materialart/ verwendeter Anteil Nähragar/ Temperatur Auswertung a Pilze/Bakterien KBE/g b 3116-7 Herren WC/ Bitumenbahn, EPS, mineralische Partikel, feucht/ Querschnitt 2202-381.005 DG 18/25°C Aspergillus sp. (A. ustus-Komplex) 6,0 x 103 Aspergillus sp. (A. versicolor-Komplex) 6,0 x 102 Penicillium spp. 4,5 x 102 Scolecobasidium sp. 7,5 x 103 Malz/25°C Summe Pilze 1,5 x 104 CASO/25°C Actinomyceten 1,5 x 105 Bacillus spp. 1,5 x 105 nicht identifizierte Bakterien (keine Actinomyceten) 1,2 x 107 Summe Bakterien 1,2 x 107 Nachweisgrenze 1,5 x 101 KBE/g a Nach DIN ISO 16000-17 werden die Pilzkonzentrationen auf DG 18-Agar ermittelt. Hydrophile Pilze wie z. B. Chaetomium und Stachybotrys erreichen in der Regel auf Malz-Agar höhere Konzentrationen und werden deshalb dort angegeben. b Berechnet c Ggf. Hemmung von Actinomyceten bzw. Bacillus spp. aufgrund der sehr hohen Konzentration der übrigen Bakterien EPS = Expandiertes Polystyrol/Styropor KBE = Koloniebildende Einheiten spp. = Plural von sp. (species), d.h. mehrere Arten einer Gattung, die nicht einzeln als Art bestimmt wurden. Wissenschaftlicher Mitarbeiter Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Anlage Anlage – Bewertungsgrundlagen und Informationen Orientierende Bewertung von Materialien mit an Oberflächen feststellbarem, meist sichtbarem Schimmelbefall * (Quelle: UBA-Leitfaden, 2017) Schadensausmaß Kategorie 1 Normalzustand bzw. geringfügiger Schimmelbefall * Kategorie 2 Geringer bis mittlerer Schimmelbefall * Kategorie 3 Großer Schimmelbefall * Ausdehnung in der Fläche und in der Tiefe geringe Oberflächen- schäden < 20 cm2 oberflächliche Aus- dehnung < 0,5 m2, große flächige Ausdehnung > 0,5 m2, tiefere Schichten sind nur lokal begrenzt betroffen auch tiefere Schichten können betroffen sein Daraus resultierende mikrobielle Biomasse keine bzw. sehr geringe mikrobielle Biomasse mittlere mikrobielle Biomasse große mikrobielle Biomasse * Besiedlung durch Schimmelpilze und Bakterien Kategorie 1: Normalzustand bzw. geringfügiger Schimmelbefall Sofortmaßnahmen sind in der Regel nicht erforderlich. Die Ursache sollte erkannt und Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. Typische Beispiele für geringfügigen Schimmelbefall sind mit Schimmel bewachsene Dichtungen in Bädern und an Fensterfugen oder Schimmelwachstum auf Blumenerde. Kategorie 2: Geringer bis mittlerer Schimmelbefall Die Freisetzung von Schimmelbestandteilen sollte zeitnah unterbunden, die Ursache des Befalls mittelfristig ermittelt und abgestellt sowie der Schimmelbefall beseitigt werden. Kategorie 3: Großer Schimmelbefall Die Freisetzung von Schimmelbestandteilen sollte unmittelbar unterbunden und die Ursache des Befalls kurzfristig ermittelt und beseitigt werden. Die Betroffenen sind auf geeignete Art und Weise über den Sachstand zu informieren. Die Sanierung soll durch eine Fachfirma erfolgen. Für weitere Erläuterungen siehe UBA-Leitfaden Seite 113 und folgende Seiten sowie Seite 129. Konzentrationseinstufung (semiquantitative Auswertung) für die Mikroskopie von Klebefilm- bzw. Folienkontaktproben und Materialproben (Quelle: Trautmann, C., Vortrag auf dem 5. Würzburger Schimmelpilzforum, 2015; übernommen in den UBA- Leitfaden, 2017, Anlage 6) Menge Pilzmycel a/cm² Pilzsporen b/cm² Bakterien/cm² + (vereinzelt) ≤ 50 ≤ 150 ≤ 1.500 ++ (mäßig viel) > 50 - 300 > 150 - 3.000 > 1.500 - 30.000 +++ (viel) > 300 - 6.000 > 3.000 - 60.000 > 30.000 - 600.000 ++++ (sehr viel) > 6.000 > 60.000 > 600.000 Die Tabelle bezieht sich auf eine Auswertung von 100 Gesichtsfeldern (entspricht ca. 100 mm2) mit dem 20er-Objektiv (200x) zur Erfassung wie heterogen die Probe belastet ist und einer Detailauswertung mit dem 100er-Objektiv von 200-300 Gesichtsfeldern (entspricht ca. 7-10 mm2). a einschließlich Sporenträgern b Beim Auftreten von Pilzen mit großen oder schlecht flugfähigen Sporen (z. B. Stachybotrys, Chaetomium, Alternaria oder Epicoccum) für die Kategorie „mäßig viel“ und höher nur ein Fünftel der in der Tabelle angegebenen Sporenkonzentrationen ansetzen. Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Anlage Bewertungshilfe zur Einstufung der Ergebnisse der direkten Mikroskopie (semiquanti- tative Auswertung) von Klebefilm- bzw. Folienkontaktproben und Materialproben (Quelle: Trautmann, C. und Meider, J in: Kraus-Johnsen, I. (Hrsg.): Schimmelpilz- Handbuch, Bundesanzeiger-Verlag, Köln, 2018) Bewertung Pilzmycel a/cm² Pilzsporen b/cm² Bakterien/cm² Hintergrund Mycelbruchstücke ≤ 150 ≤ 1.500 Kontamination/Besiedlung nicht abgrenzbar Mycelbruchstücke > 150 - 3.000 > 1.500 - 30.000 Besiedlung < 300 > 3.000 - 60.000 > 30.000 - 600.000 starke Besiedlung > 300 > 60.000 > 600.000 a einschließlich Sporenträgern b Beim Auftreten von Pilzen mit großen Sporen (z.B. Stachybotrys chartarum, Chaetomium, Alternaria oder Epicoccum) wird in der Auswertung ab der Kategorie „Kontamination/Besiedlung nicht abgrenzbar“ nur ein Fünftel der angegebenen Sporenkonzentrationen angesetzt. Die nachfolgenden Erläuterungen zur Bewertung der Laborergebnisse hinsichtlich einer Besiedlung be- ziehen sich ausschließlich auf die im Labor untersuchten Proben bzw. Probenanteile. Die Bewertungshilfe ist nicht geeignet, ein Gesundheitsrisiko abzuleiten. Die Bewertungshilfe darf nicht starr verwendet werden. Vor allem in der Bewertungsstufe „Kontamination/ Besiedlung nicht abgrenzbar“ ist zusätzlich die Zusammensetzung der Mikroorganismen einzubeziehen. Wenn nur Schimmelpilze oder nur Bakterien eine Bewertungskategorie erreichen, ist diese für die gesamte Probe anzusetzen. Die aufgeführten Empfehlungen werden ausschließlich von den Laborergebnissen der Probenuntersuchung bezogen auf die Nutzungsklasse II (siehe UBA-Leitfaden, 6.1.2, S. 124) abgeleitet. Die Situation vor Ort kann eine andere Handlungsweise erfordern. Der UBA-Leitfaden empfiehlt die Ursachen für Schimmelbefall im Innenraum zu ermitteln und abzustellen sowie Schimmelquellen aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes nutzungsklassenabhängig zu beseitigen (UBA-Leitfaden, S.111/112 und Anlage 3, S. 155). Die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Sanierung und die erforderlichen Maßnahmen hängen neben der Art und Häufigkeit der Raumnutzung (Nutzungsklassen) zusätzlich vom Schadensausmaß, von der möglichen Exposition und der Vorbelastung der Raumnutzer und von der Feuchtigkeit im Schadensbereich ab. Bei der Dominanz besonders gesundheitsrelevanter Mikroorganismen (siehe TRBA 460 „Einstufung von Pilzen in Risikogruppen“, GMBI 2016, Nr. 29/30 vom 22.7.2016) sollte die Notwendigkeit einer Sanierung ggf. höher eingestuft werden. Hintergrund: Normalbereich. Je nach Exposition der Oberfläche liegt eine übliche Sporenbeaufschlagung vor. Ein Indiz dafür sind sogenannte Sedimentationssporen (typische Außenluftsporen). Wenn Mycel nach- gewiesen wird, dann nur als Bruchstücke. Bei Fußbodendämmschichten und bei freiliegenden Flächen besteht in der Regel kein Handlungsbedarf. Kontamination oder Kontamination/Besiedlung nicht abgrenzbar: Übergangsbereich. Eine geringe Besied- lung oder eine Kontamination aus benachbarten besiedelten Bereichen kann vorliegen, wenn Sporen von Feuchteindikatoren oder anderen Pilzen, die relativ häufig in Feuchteschäden vorkommen, nachweisbar sind und/oder wenn Actinomyceten bzw. Bakterienaggregate nachweisbar sind (Feuchteindikatoren siehe Tabelle 2, UBA-Leitfaden, S. 22). Wenn Mycel nachgewiesen wird, dann nur als Bruchstücke. Bei Fußbodendämmschichten empfiehlt der UBA-Leitfaden bei geringem mikrobiellen Befall, zusätzlich die im Leitfaden genannten Kriterien II bis VI zu prüfen, um eine Entscheidung über Erhalt, Rückbau oder alter- native Maßnahmen (z.B. vollflächige Abdichtung, Randfugenversiegelung) treffen zu können (Anlage 6 zum UBA-Leitfaden, S. 164-167, S. 178/179). Bei freiliegenden Oberflächen können, abhängig vom flächigen Schadensausmaß (UBA-Leitfaden, Tabelle 8, S. 113), fachgerechte Sanierungsmaßnahmen (siehe Abbildung 23, UBA-Leitfaden, S. 129) notwendig sein. Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Anlage Besiedlung: Der Nachweis von vereinzelt bis mäßig viel Mycel zeigt eine Besiedlung des Materials. Bei einem Nachweis von vielen Sporen muss mindestens vereinzelt Mycel vorliegen, um eine Besiedlung des Materials durch Pilze anzuzeigen. Der Nachweis von vielen Bakterien zeigt eine Besiedlung des Materials. Bei Fußbodendämmschichten empfiehlt der UBA-Leitfaden bei geringem mikrobiellen Befall, zusätzlich die im Leitfaden genannten Kriterien II bis VI zu prüfen, um eine Entscheidung über Erhalt, Rückbau oder alter- native Maßnahmen (z.B. vollflächige Abdichtung, Randfugenversiegelung) treffen zu können (Anlage 6 zum UBA-Leitfaden, S. 164-167, S. 178/179). Bei freiliegenden Oberflächen sind, abhängig vom flächigen Schadensausmaß (UBA-Leitfaden, Tabelle 8, S. 113), fachgerechte Sanierungsmaßnahmen (siehe Abbildung 23, UBA-Leitfaden, S. 129) notwendig. Starke Besiedlung: Der Nachweis von viel bis sehr viel Mycel zeigt eine starke Besiedlung des Materials. Bei einem Nachweis von sehr vielen Sporen und dem Nachweis von Mycel liegt eine starke Besiedlung des Materials durch Pilze vor. Der Nachweis von sehr vielen Bakterien zeigt eine starke Besiedlung des Materials. Bei Fußbodendämmschichten empfiehlt der UBA-Leitfaden bei einem eindeutigen mikrobiellen Befall einen Rückbau. Bei geringer Durchlässigkeit des Fußbodens kann alternativ eine Information ausreichen (Anlage 6 zum UBA-Leitfaden, S. 167, S. 178/179). Bei freiliegenden Oberflächen sind, abhängig vom flächigen Schadensausmaß (UBA-Leitfaden, Tabelle 8, S. 113), fachgerechte Sanierungsmaß nahmen (siehe Abbildung 23, UBA-Leitfaden, S. 129) notwendig. Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Anlage Bewertungshilfe für KBE-Konzentrationen [KBE/g, bei 25 °C Inkubation] und GZZ-Konzen- trationen [Zellen/g] für Polystyrol (EPS)-, Mineralfaser (KMF)- und Putzproben (Quelle: Trautmann, C. und Meider, J in: Kraus-Johnsen, I. (Hrsg.): Schimmelpilz-Handbuch, Bundesanzeiger-Verlag, Köln, 2018)a Bewertungs- kategorie Methode Hintergrund b Kontamination/ Besiedlung nicht abgrenzbar b Besiedlung b starke Besiedlung b KBE - Pilze ≤ 5,0 x 103 > 5,0 x 103 - 5,0 x 104 > 5,0 x 104 - 5,0 x 105 > 5,0 x 105 KBE - Bakterien c ≤ 1,0 x 104 > 1,0 x 104 - 5,0 x 105 > 5,0 x 105 - 5,0 x 106 > 5,0 x 106 GZZ - Pilze ≤ 3,0 x 105 > 3,0 x 105 - 1,0 x 106 > 1,0 x 106 - 1,0 x 107 > 1,0 x 107 GZZ - Bakterien ≤ 3,0 x 106 > 3,0 x 106 - 2,0 x 107 > 2,0 x 107 - 2,0 x 108 > 2,0 x 108 a EPS-, KMF- und Putzproben gehören zu Materialproben mit einer mittleren Nährstoffverfügbarkeit. Ist die Nährstoffverfügbarkeit einer Materialprobe höher (z.B. Holzwerkstoffe, cellulosehaltige Materialien) oder niedriger (z.B. Beton/Estrich), sind die genannten Kategorien nur eingeschränkt gültig (siehe Tabellen zu weiteren Materialien in o.g. Veröffentlichung). b Die Konzentration kultivierbarer Mikroorganismen kann durch Einflüsse wie Desinfektions- oder Trock- nungsmaßnahmen reduziert sein. Ebenso ist bei abgetrockneten Schäden mit zunehmendem Alter eine verminderte KBE-Konzentration zu erwarten. Dies sollte bei der Beurteilung der Kultivierungsergebnisse berücksichtigt werden. Bei Verdacht auf die genannten Einflüsse sollte zusätzlich eine mikroskopische Untersuchung erfolgen, um Fehlbewertungen auszuschließen. c Bewertungen für Bakterien gelten nicht für Mineralfaser-Proben, siehe hierzu Tabelle „Orientierungshilfe für KBE-Konzentrationen [KBE/g] von kultivierbaren Bakterien für häufige Materialtypen“. Die nachfolgenden Erläuterungen zur Bewertung der Laborergebnisse hinsichtlich einer Besiedlung be- ziehen sich ausschließlich auf die im Labor untersuchten Proben bzw. Probenanteile. Die Bewertungshilfe ist nicht geeignet, ein Gesundheitsrisiko abzuleiten. Die Bewertungshilfe darf nicht starr verwendet werden. Vor allem in der Bewertungsstufe „Kontamination/ Besiedlung nicht abgrenzbar“ ist zusätzlich die Zusammensetzung der Mikroorganismen einzubeziehen. Wenn nur Schimmelpilze oder nur Bakterien eine Bewertungskategorie erreichen, ist diese für die gesamte Probe anzusetzen. Die aufgeführten Empfehlungen werden ausschließlich von den Laborergebnissen der Probenuntersuchung bezogen auf die Nutzungsklasse II (siehe UBA-Leitfaden, 6.1.2, S. 124) abgeleitet. Die Situation vor Ort kann eine andere Handlungsweise erfordern. Der UBA-Leitfaden empfiehlt die Ursachen für Schimmelbefall im Innenraum zu ermitteln und abzustellen sowie Schimmelquellen aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes nutzungsklassenabhängig zu beseitigen (UBA-Leitfaden, S.111/112 und Anlage 3, S. 155). Die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Sanierung und die erforderlichen Maßnahmen hängen neben der Art und Häufigkeit der Raumnutzung (Nutzungsklassen) zusätzlich vom Schadensausmaß, von der möglichen Exposition und der Vorbelastung der Raumnutzer und von der Feuchtigkeit im Schadensbereich ab. Bei der Dominanz besonders gesundheitsrelevanter Mikroorganismen (siehe TRBA 460 „Einstufung von Pilzen in Risikogruppen“, GMBI 2016, Nr. 29/30 vom 22.7.2016) sollte die Notwendigkeit einer Sanierung ggf. höher eingestuft werden. Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Anlage Hintergrund: Normalbereich. In der Regel liegt in der Kultur eine Mischpopulation der Pilze vor. Bei Fußbodendämmschichten und bei freiliegenden Flächen besteht, sofern keine abgestorbene Biomasse vorliegt, in der Regel kein Handlungsbedarf. Zur Absicherung, dass keine Besiedlung des Materials vorliegt, ist eine mikroskopische Untersuchung empfehlenswert. Kontamination/Besiedlung nicht abgrenzbar: Übergangsbereich. Pilzkonzentrationen im Größenbereich von 5 x 104 KBE/g sprechen bereits für eine geringe Besiedlung oder für eine Kontamination aus benachbarten besiedelten Bereichen, vor allem, wenn zusätzlich Feuchteindikatoren oder andere Pilze, die relativ häufig in Feuchteschäden vorkommen (z.B. Fusarium, Gliocladium, Lecanicillium/Verticillium, Phoma), in der Kultur nachweisbar sind (Feuchteindikatoren siehe Tabelle 2, UBA-Leitfaden, S. 22). Eine mikroskopische Untersuchung ist empfehlenswert, um eine Besiedlung des Materials erkennen zu können. Bei Fußbodendämmschichten empfiehlt der UBA-Leitfaden bei geringem mikrobiellen Befall, zusätzlich die im Leitfaden genannten Kriterien II bis VI zu prüfen, um eine Entscheidung über Erhalt, Rückbau oder alter- native Maßnahmen (z.B. vollflächige Abdichtung, Randfugenversiegelung) treffen zu können (Anlage 6 zum UBA-Leitfaden, S. 164-167, S. 178/179). Bei freiliegenden Oberflächen können, abhängig vom flächigen Schadensausmaß (UBA-Leitfaden, Tabelle 8, S. 113), fachgerechte Sanierungsmaßnahmen (siehe Abbildung 23, UBA-Leitfaden, S. 129) notwendig sein. Besiedlung: Die Konzentration kultivierbarer Mikroorganismen spricht für eine Besiedlung des Materials. Eine mikroskopische Untersuchung ist empfehlenswert, um eine Besiedlung des Materials erkennen zu können. Bei Fußbodendämmschichten empfiehlt der UBA-Leitfaden bei geringem mikrobiellen Befall, zusätzlich die im Leitfaden genannten Kriterien II bis VI zu prüfen, um eine Entscheidung über Erhalt, Rückbau oder alter- native Maßnahmen (z.B. vollflächige Abdichtung, Randfugenversiegelung) treffen zu können (Anlage 6 zum UBA-Leitfaden, S. 164-167, S. 178/179). Bei freiliegenden Oberflächen sind, abhängig vom flächigen Schadensausmaß (UBA-Leitfaden, Tabelle 8, S. 113), fachgerechte Sanierungsmaßnahmen (siehe Abbildung 23, UBA-Leitfaden, S. 129) notwendig. Starke Besiedlung: Konzentrationen dieser Größenordnung werden nach unserer Erfahrung nur von stark besiedelten Materialien erreicht. Nach unseren Erfahrungen ist in Fußbodendämmschichten ab einer Pilzkonzentration von > 5,0 x 105 KBE/g und dem zusätzlichen Nachweis von vielen Sporen und vereinzelt oder mehr Mycel in der mikroskopischen Untersuchung ein Rückbau zu empfehlen. Entsprechende Bakterienkonzentrationen liegen um eine Zehnerpotenz höher, bei > 5,0 x 106 KBE/g. Liegen keine mikroskopischen Ergebnisse vor, so sind die Im UBA-Leitfaden genannten Kriterien II bis VI zu prüfen, um eine Entscheidung über Erhalt, Rückbau oder alternative Maßnahmen (z.B. vollflächige Abdichtung, Randfugenversiegelung) treffen zu können (Anlage 6 zum UBA-Leitfaden, S. 164-167, S. 178/179). Der UBA-Leitfaden empfiehlt bei Fußbodendämmschichten mit einem eindeutigen mikrobiellen Befall einen Rückbau. Bei geringer Durchlässigkeit des Fußbodens kann alternativ eine Information ausreichen (Anlage 6 zum UBA-Leitfaden, S. 167, S. 178/179). Nach Angaben des UBA-Leitfadens ist bei Pilzkonzentrationen > 106 KBE/g unabhängig von der Mikroskopie von einer eindeutigen Besiedlung des Material auszugehen (UBA-Leitfaden, Tabelle 6.3, S. 176). Für kultivierbare Bakterien liegt die Konzentration um etwa eine Zehnerpotenz höher, bei > 107 KBE/g. Bei freiliegenden Oberflächen sind, abhängig vom flächigen Schadensausmaß (UBA-Leitfaden, Tabelle 8, S. 113), fachgerechte Sanierungsmaßnahmen (siehe Abbildung 23, UBA-Leitfaden, S. 129) notwendig. Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Anlage Orientierungshilfe für KBE-Konzentrationen [KBE/g, bei 25 °C Inkubation] von kultivier- baren Pilzen für häufige Materialproben, statistische Auswertung sortiert nach dem 95- %-Wert (Quelle: Trautmann, C. und Meider, J. in: Kraus-Johnsen, I. (Hrsg.): Schimmelpilz- Handbuch, Bundesanzeiger-Verlag, Köln, 2018) KBE-Konzentrationen von Pilzen [KBE/g] Materialtyp/ Nährstoffverfügbarkeit Anzahl Proben a 25 % der Proben b 50 % der Proben b 75 % der Proben b 95 % der Proben b Spachtelmasse g 21 ≤ 3,0 x 101 ≤ 8,5 x 101 ≤ 9,0 x 102 ≤ 9,6 x 104 Ziegel g 28 ≤ 1,9 x 103 ≤ 2,1 x 104 ≤ 1,1 x 105 ≤ 1,9 x 105 Beton/Estrich g 265 ≤ 0,7 x 101 ≤ 8,8 x 101 ≤ 3,3 x 103 ≤ 2,1 x 105 Sand g 28 ≤ 7,9 x 102 ≤ 1,9 x 104 ≤ 7,9 x 104 ≤ 4,3 x 105 Perlite g 120 ≤ 3,2 x 102 ≤ 7,0 x 103 ≤ 6,9 x 104 ≤ 8,4 x 105 Porenbeton g 39 ≤ 6,0 x 102 ≤ 4,6 x 103 ≤ 1,1 x 105 ≤ 8,5 x 105 XPS m 227 ≤ 1,1 x 103 ≤ 8,0 x 103 ≤ 5,4 x 104 ≤ 1,1 x 106 Schüttung/Schlacke m 172 ≤ 1,9 x 102 ≤ 3,9 x 103 ≤ 1,2 x 105 ≤ 1,1 x 106 Heraklith (u.Ä.) m 32 ≤ 3,8 x 102 ≤ 7,4 x 103 ≤ 1,9 x 105 ≤ 1,5 x 106 Gipsputz m 50 ≤ 6,9 x 102 ≤ 4,6 x 104 ≤ 2,8 x 105 ≤ 1,5 x 106 Putz m 1.295 ≤ 4,6 x 102 ≤ 1,8 x 104 ≤ 2,6 x 105 ≤ 2,2 x 106 Gips m 12 ≤ 3,2 x 103 ≤ 2,3 x 104 ≤ 2,1 x 105 ≤ 2,4 x 106 EPS m 7.463 ≤ 5,1 x 103 ≤ 4,6 x 104 ≤ 3,0 x 105 ≤ 2,6 x 106 PUR m 310 ≤ 1,3 x 103 ≤ 1,3 x 104 ≤ 2,1 x 105 ≤ 3,2 x 106 Zelluloseflocken h 73 ≤ 3,7 x 102 ≤ 3,8 x 103 ≤ 3,2 x 105 ≤ 5,8 x 106 KMF m 1.686 ≤ 6,7 x 102 ≤ 4,6 x 103 ≤ 1,2 x 105 ≤ 5,8 x 106 Schaumfolie m 205 ≤ 3,8 x 103 ≤ 5,3 x 104 ≤ 8,6 x 105 ≤ 6,7 x 106 Gipsfaserplatte m 337 ≤ 2,8 x 102 ≤ 1,9 x 104 ≤ 9,0 x 105 ≤ 7,0 x 106 Holz h 135 ≤ 1,8 x 102 ≤ 6,1 x 103 ≤ 2,8 x 105 ≤ 7,1 x 106 bitumierte Holzfasern h 29 ≤ 4,4 x 103 ≤ 4,2 x 106 ≤ 7,4 x 106 ≤ 1,1 x 107 Holzwerkstoffe (OSB u.Ä.) h 180 ≤ 1,1 x 103 ≤ 6,4 x 104 ≤ 1,1 x 106 ≤ 1,2 x 107 Farbe m 110 ≤ 5,5 x 102 ≤ 6,6 x 104 ≤ 1,8 x 106 ≤ 1,9 x 107 Holzweichfaser h 51 ≤ 8,7 x 102 ≤ 7,6 x 104 ≤ 5,0 x 106 ≤ 2,3 x 107 Schaumstoff m 31 ≤ 2,3 x 103 ≤ 7,5 x 103 ≤ 2,3 x 105 ≤ 2,7 x 107 EPS = expandiertes Polystyrol, KMF = künstliche Mineralfasern, PUR = Polyurethan-Hartschaum, XPS = Extrudierter Polystyrol-Hartschaum Angenommene Nährstoffverfügbarkeit des Materialtyps: g = gering, m = mittel, h = hoch a Anzahl der in die Analyse einbezogenen Proben aus der Laborroutine der Jahre 2012 bis 2017; je geringer die Anzahl der Proben, desto ungenauer ist das statistische Ergebnis; ab einer Probenanzahl von 250 kann von statistisch zuverlässigen Werten ausgegangen werden. b Bewertungskategorien für die jeweils untersuchten Materialien, bezogen auf die KBE-Konzentration: ≤ 25 % = „Hintergrund“ > 25 % und ≤ 50 % = „Kontamination/Besiedlung nicht abgrenzbar“ > 50 % und ≤ 75 % = „Besiedlung“ > 75 % = „starke Besiedlung“ Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Anlage Orientierungshilfe für KBE-Konzentrationen [KBE/g, bei 25 °C Inkubation] von kultivier- baren Bakterien für häufige Materialproben, statistische Auswertung sortiert nach dem 95-%-Wert (Quelle: Trautmann, C. und Meider, J. in: Kraus-Johnsen, I. (Hrsg.): Schimmelpilz-Handbuch, Bundesanzeiger-Verlag, Köln, 2018) KBE-Konzentrationen von Bakterien [KBE/g] Materialtyp/ Nährstoffverfügbarkeit Anzahl Proben a 25 % der Proben 50 % der Proben 75 % der Proben 95 % der Proben Spachtelmasse g 21 u.N. ≤ 2,7 x 102 ≤ 5,4 x 103 ≤ 2,2 x 105 Porenbeton g 39 ≤ 1,7 x 102 ≤ 9,3 x 104 ≤ 1,4 x 106 ≤ 3,1 x 106 Beton/Estrich g 265 ≤ 2,1 x 101 ≤ 5,5 x 102 ≤ 2,1 x 105 ≤ 6,6 x 106 Sand g 28 ≤ 1,9 x 104 ≤ 4,8 x 105 ≤ 2,1 x 106 ≤ 6,7 x 106 Heraklith (u.Ä.) m 32 ≤ 1,8 x 102 ≤ 6,8 x 103 ≤ 3,2 x 106 ≤ 1,2 x 107 Holz h 135 ≤ 1,0 x 102 ≤ 1,3 x 103 ≤ 9,0 x 105 ≤ 1,4 x 107 Schüttung/Schlacke m 172 ≤ 8,0 x 103 ≤ 3,4 x 105 ≤ 3,3 x 106 ≤ 1,5 x 107 Putz m 1.295 ≤ 5,8 x 102 ≤ 1,5 x 105 ≤ 2,4 x 106 ≤ 1,8 x 107 Ziegel g 28 ≤ 5,6 x 105 ≤ 2,6 x 106 ≤ 7,0 x 106 ≤ 1,9 x 107 Gips m 12 ≤ 2,2 x 103 ≤ 1,4 x 105 ≤ 4,1 x 106 ≤ 2,2 x 107 XPS m 227 ≤ 5,2 x 103 ≤ 9,6 x 104 ≤ 2,4 x 106 ≤ 2,5 x 107 Gipsputz m 50 ≤ 1,6 x 103 ≤ 2,6 x 105 ≤ 7,6 x 106 ≤ 2,9 x 107 Perlite g 120 ≤ 1,9 x 103 ≤ 2,7 x 105 ≤ 2,8 x 106 ≤ 3,1 x 107 Gipsfaserplatte m 337 ≤ 5,5 x 103 ≤ 5,6 x 105 ≤ 3,9 x 106 ≤ 3,1 x 107 KMF m 1.686 ≤ 4,6 x 102 ≤ 3,8 x 103 ≤ 1,5 x 105 ≤ 3,3 x 107 Schaumfolie m 205 ≤ 1,9 x 103 ≤ 1,0 x 105 ≤ 4,6 x 106 ≤ 3,8 x 107 Holzwerkstoffe (OSB u.Ä.) h 180 ≤ 5,8 x 101 ≤ 4,0 x 102 ≤ 3,0 x 106 ≤ 4,1 x 107 PUR m 310 ≤ 7,7 x 103 ≤ 2,1 x 105 ≤ 4,4 x 106 ≤ 4,8 x 107 Zelluloseflocken h 73 ≤ 3,7 x 103 ≤ 3,3 x 104 ≤ 9,6 x 105 ≤ 4,9 x 107 EPS m 7.463 ≤ 7,5 x 103 ≤ 3,9 x 105 ≤ 6,4 x 106 ≤ 5,7 x 107 Farbe m 110 u.N. ≤ 5,5 x 103 ≤ 4,4 x 106 ≤ 6,1 x 107 Holzweichfaser h 51 ≤ 3,3 x 103 ≤ 7,6 x 105 ≤ 6,1 x 106 ≤ 6,3 x 107 bitumierte Holzfasern h 29 ≤ 5,4 x 105 ≤ 4,7 x 106 ≤ 3,4 x 107 ≤ 7,1 x 107 Schaumstoff m 31 ≤ 2,1 x 104 ≤ 4,8 x 105 ≤ 9,9 x 106 ≤ 7,6 x 107 EPS = expandiertes Polystyrol, KMF = künstliche Mineralfasern, PUR =Polyurethan-Hartschaum, XPS = Extrudierter Polystyrol-Hartschaum; u.N. = unter der Nachweisgrenze Angenommene Nährstoffverfügbarkeit des Materialtyps: g = gering, m = mittel, h = hoch a Anzahl der in die Analyse einbezogenen Proben aus der Laborroutine der Jahre 2012 bis 2017; je geringer die Anzahl der Proben, desto ungenauer ist das statistische Ergebnis; ab einer Probenanzahl von 250 kann von statistisch zuverlässigen Werten ausgegangen werden. b Bewertungskategorien für die jeweils untersuchten Materialien, bezogen auf die KBE-Konzentration: ≤ 25 % = „Hintergrund“ > 25 % und ≤ 50 % = „Kontamination/Besiedlung nicht abgrenzbar“ > 50 % und ≤ 75 % = „Besiedlung“ > 75 % = „starke Besiedlung“ Umweltmykologie GmbH Untersuchungsbericht 2202-381, Anlage Schimmelpilze mit hoher Indikation für Feuchteschäden (Feuchteindikatoren) (Quelle: UBA-Leitfaden, 2017) Feuchteindikatoren Acremonium spp. Scopulariopsis brevicaulis Aspergillus penicillioides Scopulariopsis fusca Aspergillus restrictus * Scopulariopsis brumptii Aspergillus versicolor * Scopulariopsis chartarum Chaetomium spp. Stachybotrys chartarum Phialophora spp. Tritirachium (Engyodontium) album Penicillium chrysogenum Trichoderma spp. Penicillium brevicompactum * Aufgrund aktueller Forschungsergebnisse werden einige Pilze zu Gruppen, zu so genannten „Komplexen“ (z.B. Aspergillus versicolor-Komplex) zusammengefasst (siehe UBA-Leitfaden, S. 154), andere Pilze haben veränderte Namen. Um die Umstellung zu erleichtern und um die Vergleichbarkeit mit dem aktuellen UBA-Leitfaden zu erhalten, werden von der Umweltmykologie GmbH als Übergang in den nächsten Jahren neue Namen in Klammern den alten Namen beigefügt.
Anlage 3
2055 Zeichen
Gebäudewirtschaft (GW) 261/46 Gebäude Bereich Datum Meldung: Schaden /Gewünschte Reparatur/ Maßnahme: Notwendige Arbeiten/ geplante Maßnahmen: Datum: 12.10.2022 Name: N. Yildiz Telefon: 0221-22120609 Kostenannahme vor Auftragserteilung Amt: 50 Name: Herr Hingst 27586 Handwerkerhof Chorweiler, Athener Ring 3 Der linke Gebäudeteil ab dem Eingangsflur des JFW Köln e.V. . Uhrzeit: Am 17.03.2022 a en re | Schriftlich, per Mail telefonisch eigene Feststellung Rückbau von Wandputz, Bodenbelag und -aufbau, technische Trocknung der Räume und Wiederherstellung. Die Kostensteigerung aufgrund der derzeitigen konjunkturellen Entwicklung im Baugewerbe (Steigerung der Inflationsrate, Corona-Pandemie und Krieg in der Ukraine) wurde mit einem Zuschlag von 40 % berücksichtigt. ca. Schätzkosten 4.000,00 € Gewerke Baustelleneinrichtung (Baustellengeräte, Errichtung von Staubschutzwänden und Abdeckung von Bodenflächen) Abbrucharbeiten (Rückbau von Bodenbelägen, Bodenaufbau, Putz, Wandfliesen, Trennkabinen und der Stützenverkleidung) Trocknung (Trocknung der Räumlichkeiten durch technische Gerätschaften) Bodenarbeiten 23.500,00 € (Vorbereitung und Wiederherstellung des Bodenaufbaus aus Dämmlagen und Estrich) Fliesenarbeiten 5.600,00 € (Wiederherstellen der Boden- und Wandfliesen) Putz- und Malerarbeiten (Wiederherstellen der Putzschicht an den Wänden und evtl. Tapezierarbeiten) 31.500,00 € 14.000,00 € 17.800,00 € 14.000,00 € Bodenbelagsarbeiten (Einbau verschiedener Bodenbeläge wie z.B. Parkett, Linoleum und Nadelfilz und der Sockelleisten) Unvorhergesehenes Zwischensumme netto brutto (incl.19 % MwSt.) + Honorar 26 (HOAI oder 28,84%) Gesamtsumme brutto 7.000,00 € Vorstehende Kosten sind Schätzkosten und können sich bei der Planung: bzw! Bauinusführung hderköln Um Bereitstellung der Kosten wird gebeten. Abteilung Öbjeximmanagement Ill IX v-dL Li Mit den vorgenannten Mäßaküten einverstanden: [_] Die vorgenannte Maßnahmen bitte stornieren: [_] Bestätigung Bauherr: Bemerkungen: Datum Unterschrift Fax an: Nr.:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3538/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.11.2022
- Erstellt
- 21.10.2022 12:42