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Einnahmeverluste durch Personalsituation im Steueramt

SPD Anfrage nach § 4 AN/1837/2018 vom 12.12.2018

Stand: Am 17.12.2018 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • SPD Anfrage nach § 4

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    An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Martin Börschel Frau Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 12.12.2018 AN/1837/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 17.12.2018 Einnahmeverluste durch Personalsituation im Steueramt Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, in einer Mitteilung vom 19.11.2018 (3712/2018) berichtet die Verwaltung u.a. von potentiellen bzw. eingetretenen Einnahmeverlusten im Bereich der Gewerbesteuerveranlagung von rund 2,4 Mio Euro und von einem Gesamtvolumen von noch nicht erstellten Gewerbesteuerbe- scheiden in Höhe von rund 173 Mio Euro, jeweils aufgrund personeller Engpässe im Steuer- amt. Die SPD-Fraktion möchte vor diesem Hintergrund wissen: 1. Gab es im Vorfeld Erkenntnisse im Personaldezernat, dass die Personalsituation im Steueramt problematisch ist und das konkrete Risiko von Einnahmeverlusten be- steht? Wenn ja, seit wann lagen diese Erkenntnisse vor? Wie hat die Verwaltung da- rauf reagiert? Welche kurzfristigen Unterstützungsleistungen hat sie angeboten? 2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass es (kurzfristig) keine weiteren Einnahmeverlus- te, z.B. durch Verjährung von Ansprüchen oder sonstigen Gründen, geben wird? 3. Welche konkreten personalorganisatorischen Maßnahmen hat die Verwaltung zur mittel- bis langfristigen Verbesserung ergriffen und wie erfolgversprechend sind diese nach Einschätzung der Verwaltung? Warum hat die Verwaltung diese Maßnahmen nicht schon vorher ergriffen, falls die angespannte Personalsituation im Steueramt bereits im Vorfeld bekannt war? 4. Wie stellt sich die Situation im Bereich der Besteuerung des Spielvergnügens an Geldspielgeräten und in den anderen Aufwandsteuern dar? Gibt es dort vergleichba- re Problemlagen und wie werden diese gelöst? - 2 - Die Verwaltung wird gebeten die Beantwortung auch dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf

  1. 17.12.2018

    Finanzausschuss

    TOP 4.2, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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