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AN/1837/2018

Einnahmeverluste durch Personalsituation im Steueramt

SPD Anfrage nach § 4 12.12.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 17.12.2018, TOP 4.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2360 Zeichen

An den Vorsitzenden des Finanzausschusses  
Herrn Martin Börschel 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 12.12.2018 
 
AN/1837/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 17.12.2018 
 
Einnahmeverluste durch Personalsituation im Steueramt 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
in einer Mitteilung vom 19.11.2018 (3712/2018) berichtet die Verwaltung u.a. von potentiellen 
bzw. eingetretenen Einnahmeverlusten im Bereich der Gewerbesteuerveranlagung von rund 
2,4 Mio Euro und von einem Gesamtvolumen von noch nicht erstellten Gewerbesteuerbe-
scheiden in Höhe von rund 173 Mio Euro, jeweils aufgrund personeller Engpässe im Steuer-
amt.  
 
Die SPD-Fraktion möchte vor diesem Hintergrund wissen: 
1. Gab es im Vorfeld Erkenntnisse im Personaldezernat, dass die Personalsituation im 
Steueramt problematisch ist und das konkrete Risiko von Einnahmeverlusten be-
steht? Wenn ja, seit wann lagen diese Erkenntnisse vor? Wie hat die Verwaltung da-
rauf reagiert? Welche kurzfristigen Unterstützungsleistungen hat sie angeboten? 
2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass es (kurzfristig) keine weiteren Einnahmeverlus-
te, z.B. durch Verjährung von Ansprüchen oder sonstigen Gründen, geben wird?  
3. Welche konkreten personalorganisatorischen Maßnahmen hat die Verwaltung zur 
mittel- bis langfristigen Verbesserung ergriffen und wie erfolgversprechend sind diese 
nach Einschätzung der Verwaltung? Warum hat die Verwaltung diese Maßnahmen 
nicht schon vorher ergriffen, falls die angespannte Personalsituation im Steueramt 
bereits im Vorfeld bekannt war? 
4. Wie stellt sich die Situation im Bereich der Besteuerung des Spielvergnügens an 
Geldspielgeräten und in den anderen Aufwandsteuern dar? Gibt es dort vergleichba-
re Problemlagen und wie werden diese gelöst?

- 2 - 
 
Die Verwaltung wird gebeten die Beantwortung auch dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zur Verfügung zu stellen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke      
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

17.12.2018 Finanzausschuss
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/1837/2018
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
12.12.2018
Erstellt
12.12.2018 09:10