1064/2017
Fachgespräch vom 28.11.2016 "Verkehrsuntersuchung-Prognosenetz Porz:
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Anlage 1- aktueller FNP
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 Vorlagen-Nummer 1064/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2017 Fachgespräch vom 28.11.2016 "Verkehrsuntersuchung-Prognosenetz Porz: Bewältigung der verkehrlichen Situation durch Aufsiedlung in Porz" und der Sondersitzung Bezirksvertretung Porz am 04.10.2016 "Verkehr im Porzer Süden" hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 07.02.2017, TOP 8.2.3 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Die vorgestellte und untersuchte Variante (mit Durchschnittszahlen zum tägl. Verkehr: DTV) ist eine Umgehungsstraße Zündorf. Sie wird beschrieben als eine Verlängerung der Houdai-nerstraße aus Zündorf kommend. Beginnt mit der geplanten Querspange Zündorf. Sie wird kurz hinter Libur auf eine Planstraße an die Frankfurter Straße in Lind angebunden. Diese geplante Umgehungsstraße Zündorf wird geführt durch vorhandene Naherholungsgebiete. Wie wirkt sich die Realisierung dieser Umgehungsstraße auf das Naturschutzgebiet Paulsmoor und der vorhandenen Anlage des Rheinischen Golfclub Köln aus?“ Antwort der Verwaltung: Die Verlängerung der Houdainer Straße ist optional in der Untersuchung enthalten. Sollte eine Reali- sierung im weiteren Verfahren verfolgt werden, wird in der dann notwendigen Detailplanung auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Frage 2: „Libur und Zündorf werden bei dieser Trassierung von Wahn abgeschnitten. Die Wahner Straße nach Wahn wird stillgelegt. Die direkte Verbindung PKW-Fahrten aus Libur oder aus und nach Zündorf zum S-Bahnhof Wahn bzw. zur Stadtbahn Linie7 -zur Nutzung des ÖPNVs- bestehen nicht mehr. Diese Verkehre werden zukünftig über Lind die Frankfurter Straße zurück und über Wahn fahren müssen. Wie sieht dieser Mehr-Weg der PKWs und auch der Busse des ÖPNVs unter Berücksichtigung der Umweltbelastung, der Lärmemission in Relation zu einer zeitlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Einsparung aus?“ Antwort der Verwaltung: Selbstverständlich soll die Verbindung von Zündorf nach Wahn, bzw. von Libur nach Wahn nicht un- terbunden werden. Der Verkehr wird dann über die verlängerte Houdainer Straße zur Liburer Straße und über diese dann wieder in Richtung Wahn geführt. In der beschriebenen Variante ist geplant, auf der Wahner Straße nur den Kfz-Verkehr auszuschlie- ßen. Die bestehende Wahner Straße könnte z.B. als Radschnellweg gewidmet werden. Frage 3: „Die Verkehre aus Zündorf, Langel über Ranzeler Straße (L 82 später K 22) und der Nachbar Kom- 2 munen Lülsdorf, Ranzel, Niederkassel (L 263) werden wie bisher auf der Liburer Landstraße an Libur vorbeigeführt. Gibt es hierzu eine Planung der Entlastung- besonders unter dem Aspekt der großen, geplanten Neubauvorhaben der benachbarten Kommunen sowie auch in Langel und Zündorf?“ Antwort der Verwaltung: Die Liburer Landstraße ist eine anbaufreie Umgehungsstraße zwischen Porz-Libur und Porz-Wahn, die den Mehrverkehr aufnehmen kann. Frage 4: „Auf welchem Beschluss oder auf welche Beschlüsse hat die Verwaltung der Stadt Köln dieses ver- kehrliche Konzept: „Querspange Zündorf, Umgehungsstraße Zündorf und Planstraße zur Frankfurter Straße in Lind“ geplant und untersuchen lassen und was für eine Alternative gibt es?“ Antwort der Verwaltung: Der Planung liegt der Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 01.09.2009 (Session-Nr.:0036/2009 i.V.m. AN/1360/2009), TOP 6.2.3 zugrunde. Die Ertüchtigung und Erweiterung der Verkehrsinfrastruktur sind Grundvoraussetzung für die städte- bauliche Entwicklung Zündorf-Süd. Unter mehreren untersuchten Varianten der Entlastungstraße Zündorf wurde dieses Konzept in Abstimmung mit den Nachbargemeinden Troisdorf, Niederkassel sowie dem Rhein-Sieg-Kreis, als weiterzuverfolgende Variante favorisiert. Frage 5: „Wurde von der Verwaltung die Variante N6, eine Straßen-Trassierung von Zündorf direkt auf die Au- tobahn 59, geprüft und untersucht unter den Aspekten: einen parallelen Zubringer zur Anschlussstelle Flughafen/ Porz (wie z. B. Eifeltor A4) zu planen, auf mögliche Einsparungen von Umweltbelastung, Lärmemission in Bezug auf kurze, wirtschaftliche Wege und dadurch eine mögliche Förderung durch das Land und die EU?“ Antwort der Verwaltung: Die Variante 6n ist Bestandteil des Flächennutzungsplanes der Stadt Köln. Entsprechende Untersu- chungen und Beschlüsse der politischen Gremien der Stadt Köln sind dieser Einstufung vorausge- gangen. Bei der Fortschreibung der Integrierten Verkehrswegeplanung des Landes Nordrhein-Westfalen wur- de diese Trasse von der Stadt Köln als Bedarf angemeldet. Vom Land wurde dieser Bedarf jedoch in einer niedrigen Priorität eingestuft, die keine Aussicht auf Umsetzung der Planung erkennen lässt. Ein Grund hierfür sind die hohen Kosten, die mit der Umsetzung der Maßnahme verbunden sind. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist zu ungünstig, um eine höhere Priorität erreichen zu können. Will man die Verkehrsprobleme im betroffenen Siedlungsraum lösen, sind weitergehende Überlegun- gen jenseits der Variante 6n durchzuführen. Zusätzlich ist anzumerken, dass zurzeit für den Stadtbezirk Porz weitergehende großräumige Ver- kehrsuntersuchungen in Zusammenhang mit der, im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrs- wegeplans aufgenommenen, geplanten Autobahn 553 (samt neuer Rheinbrücke) durchgeführt wer- den.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1064/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 20.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27