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V/0327/2012

Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2012

Vorlagen 24.04.2012

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 24.05.2012, TOP 2.1

Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Anlage 2

3822 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen       Anlage 2  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  
im Stadtbezirk Münster-Ost  
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlich en Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel 
der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun gen , für Einzelveranstaltungen  und Jubi- 
läen  ist es, die bezirksbezogenen  Aktivitäten  der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vere ini- 
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken . 
 
Besonders förderungswürdig  sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbin dung von Kindern, Ju- 
gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen , die bereits von anderen städtischen Stellen Förde rungen für den gleichen Verwen- 
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Ver eine, Ver- 
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen 
 können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schütze nvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- 
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- 
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten  gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen 
 (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück- 
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel 
: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- 
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unt er- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch 
 auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres 
 gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltun g be- 
reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die 
Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Beschlussvorlage

2730 Zeichen

V/0327/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder 
Jubiläen. 
 
2. Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B, der Lützow -Kaserne in Münster -Handorf, 
erhält aufgrund ihres Antrages einen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2012   
Zeile 15 Transferaufwendungen 
a) Zuschüsse an Vereine im 
    Bezirk Münster-Ost 
b) Kontakte zu Bundeswehr- 
    einheiten 
  
6 850    
 
500    
 
insgesamt 7 350     
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0327/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Groh 
Ruf: 
2 10 97-20 
E-Mail: 
GrohK@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.04.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0327/2012 
Begründung: 
 
Zu 1. 
Termingerecht gingen insgesamt 29 Anträge in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der T a-
belle (Anlage 1) zusammengefasst. 
 
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksve r-
tretung Münster-Ost am 08.01.2011 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -
Ost (Anlage 2) bewilligt. 
 
Die Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. 
 
Die Höhe der Zuschu ssbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, 
dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. 
 
Sportvereine sind grundsätzlich von der Förderung für laufende Aufwendungen und Jubiläen au s-
geschlossen, können aber im Einzelfall Zuschüsse für Einzelveranstaltungen, insbesondere für 
Jugendarbeit erhalten. Die Voraussetzungen sind bei den vorliegenden Anträgen der unter Nr.  26 
und 27 aufgeführten Sportvereine erfüllt. 
 
Zu 2. 
Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B, beantragt mit Schreiben vom 27.01.2012 einen 
Zuschuss zur Durchführung der Gedenkfeierlichkeiten anlässlich des Volkstrauertages am 
16.11.2012 sowie zur Durchführung weiterer öffentlichkeitswirksamer Vorhaben. 
 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Groh 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge 
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
 sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost

Anlage 1

1853 Zeichen

Anlage 1   
 
…  
Nr.  Verein Mit-
glieder  
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg. 
Zuschuss 
€ 
1 Betreuen und Bewegen 
Gruppe für demenziell erkrankte Menschen 10 X   200 € 
2 Betreuungsgruppe Gelmer HAND IN HAND 8 X   200 € 
3 Bürgerschützen Handorf e. V. 378 X   300 € 
4 Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e. V. 140   X 275 € 
5 Carneval Club Turmuhlen 54 X   50 € 
6 Förderverein der 
Astrid Lindgren-Schule Gelmer 80   X 250 € 
7 Förderverein der  
Kardinal-von-Galen Schule Handorf e. V.    X 250 € 
8 Förderverein der  
Kindertagesstätte Eichenaue    X 250 € 
9 Förderverein Münster-Ost e. V.    X 400 € 
10 Heidenarren Interessengemeinschaft 11   X 50 € 
11 
Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ 
Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung 
der Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 
178 X   250 € 
12 Heimatverein Handorf e. V. 605 X   300 € 
13 Jagdhornbläser 
„Die Dorbaumer Jäger“ 23 X X  200 € 
14 Katholische Landjugendbewegung 
Handorf-Wolbeck 50 X   150 € 
15 Katholische Öffentliche Bücherei 
St. Petronilla 14   X 300 € 
16 kfd St. Konrad 178  X X 250 € 
17 kfd St. Petronilla 387 X X  400 € 
18 Kleingärtnerverein Lammerbach e. V. 75 X   100 €  
19 Landfrauen Handorf 58 X   150 € 
20 Männergesangverein 
„Cäcilia 1887“ Handorf 36  X  200 € 
21 Männergesangverein 
Constantia Gelmer 1881 28 X   150 € 
22 MC „Liederhort“ Sudmühle 35 X   150 €

- 2 - 
Nr.  Verein Mit-
glieder  
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg. 
Zuschuss 
€ 
23 Naturhornbläser Gelmer 12 X   150 € 
24 Soldatenkameradschaft Handorf e. V. 129 X   150 € 
25 Spielmannszug „In Treue fest“  
Handorf von 1914 e. V. 40 X   150 € 
26 Tennisclub Handorf e. V. 378   X 200 € 
27 TSV Handorf 1682   X 700 € 
28 Verein zur Förderung der Gelmeraner 
Advents- und Weihnachtsbeleuchtung 33   X 75 € 
29 Vinzenzwerk Handorf e. V. 13  X  600 € 
 Summe     6 850 €

Beratungsverlauf (1)

24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Eichenaue
  • Lammerbach

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0327/2012
Typ
Vorlagen
Datum
24.04.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37