V/0327/2012
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2012
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Anlage 2
3822 Zeichen
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen Anlage 2 an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlich en Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun gen , für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vere ini- gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken . Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbin dung von Kindern, Ju- gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen , die bereits von anderen städtischen Stellen Förde rungen für den gleichen Verwen- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Ver eine, Ver- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schütze nvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel : Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unt er- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltun g be- reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0327/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Bezirksverwaltung Münster-Ost
Betrifft
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2012
Beratungsfolge
24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen
erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder
Jubiläen.
2. Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B, der Lützow -Kaserne in Münster -Handorf,
erhält aufgrund ihres Antrages einen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2012
Zeile 15 Transferaufwendungen
a) Zuschüsse an Vereine im
Bezirk Münster-Ost
b) Kontakte zu Bundeswehr-
einheiten
6 850
500
insgesamt 7 350
Vorlagen-Nr.:
V/0327/2012
Auskunft erteilt:
Frau Groh
Ruf:
2 10 97-20
E-Mail:
GrohK@stadt-muenster.de
Datum:
24.04.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0327/2012
Begründung:
Zu 1.
Termingerecht gingen insgesamt 29 Anträge in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der T a-
belle (Anlage 1) zusammengefasst.
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksve r-
tretung Münster-Ost am 08.01.2011 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -
Ost (Anlage 2) bewilligt.
Die Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien.
Die Höhe der Zuschu ssbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl,
dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins.
Sportvereine sind grundsätzlich von der Förderung für laufende Aufwendungen und Jubiläen au s-
geschlossen, können aber im Einzelfall Zuschüsse für Einzelveranstaltungen, insbesondere für
Jugendarbeit erhalten. Die Voraussetzungen sind bei den vorliegenden Anträgen der unter Nr. 26
und 27 aufgeführten Sportvereine erfüllt.
Zu 2.
Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B, beantragt mit Schreiben vom 27.01.2012 einen
Zuschuss zur Durchführung der Gedenkfeierlichkeiten anlässlich des Volkstrauertages am
16.11.2012 sowie zur Durchführung weiterer öffentlichkeitswirksamer Vorhaben.
Im Auftrag
gez.
Groh
Anlagen:
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und
sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost
Anlage 1
1853 Zeichen
Anlage 1 … Nr. Verein Mit- glieder Lfd. Aufwdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg. Zuschuss € 1 Betreuen und Bewegen Gruppe für demenziell erkrankte Menschen 10 X 200 € 2 Betreuungsgruppe Gelmer HAND IN HAND 8 X 200 € 3 Bürgerschützen Handorf e. V. 378 X 300 € 4 Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e. V. 140 X 275 € 5 Carneval Club Turmuhlen 54 X 50 € 6 Förderverein der Astrid Lindgren-Schule Gelmer 80 X 250 € 7 Förderverein der Kardinal-von-Galen Schule Handorf e. V. X 250 € 8 Förderverein der Kindertagesstätte Eichenaue X 250 € 9 Förderverein Münster-Ost e. V. X 400 € 10 Heidenarren Interessengemeinschaft 11 X 50 € 11 Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 178 X 250 € 12 Heimatverein Handorf e. V. 605 X 300 € 13 Jagdhornbläser „Die Dorbaumer Jäger“ 23 X X 200 € 14 Katholische Landjugendbewegung Handorf-Wolbeck 50 X 150 € 15 Katholische Öffentliche Bücherei St. Petronilla 14 X 300 € 16 kfd St. Konrad 178 X X 250 € 17 kfd St. Petronilla 387 X X 400 € 18 Kleingärtnerverein Lammerbach e. V. 75 X 100 € 19 Landfrauen Handorf 58 X 150 € 20 Männergesangverein „Cäcilia 1887“ Handorf 36 X 200 € 21 Männergesangverein Constantia Gelmer 1881 28 X 150 € 22 MC „Liederhort“ Sudmühle 35 X 150 € - 2 - Nr. Verein Mit- glieder Lfd. Aufwdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg. Zuschuss € 23 Naturhornbläser Gelmer 12 X 150 € 24 Soldatenkameradschaft Handorf e. V. 129 X 150 € 25 Spielmannszug „In Treue fest“ Handorf von 1914 e. V. 40 X 150 € 26 Tennisclub Handorf e. V. 378 X 200 € 27 TSV Handorf 1682 X 700 € 28 Verein zur Förderung der Gelmeraner Advents- und Weihnachtsbeleuchtung 33 X 75 € 29 Vinzenzwerk Handorf e. V. 13 X 600 € Summe 6 850 €
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Eichenaue
- Lammerbach
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0327/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.04.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37