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0782/2024

Pilotprojekt Quereinstieg in der Kita – Kinderpflege „QuiK-K“

Mitteilung Ausschuss 04.03.2024

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Anlage 1: Quereinstiegsmodell_PPT

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Anlage 1: Quereinstiegsmodell_PPT

7506 Zeichen

chancen.nrw
chancen.nrw
Quereinstieg in der Kita – Kinderpflege
Rahmenbedingungen der Erprobungsphase
Lukas J. Krakow
Düsseldorf,  26. Januar 2024

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Ablauf der Informationsveranstaltung
1. Grundlagen
2. Darstellung des Modells
3. Rahmenbedingungen
4. Zeitschiene
5. Ihre Fragen

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Ablauf der Informationsveranstaltung
1. Grundlagen
2. Darstellung des Modells
3. Rahmenbedingungen
4. Zeitschiene
5. Ihre Fragen

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Wer hat das Modell QuiK-K eigentlich entwickelt?
Im Arbeitskreis „Kita-Maßnahmen“
• KSVen
• LAG FW
• Kirchen
• Landesjugendämter
• MKJFGFI & MSB

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Wer soll die Erprobung von QuiK-K durchführen?
Kommunen in enger, partnerschaftlicher Vernetzung mit:
• Trägern von Kindertageseinrichtungen
• Weiterbildungsträgern
• Jobcentern / Arbeitsagenturen
• Berufskolleg / Schulaufsicht / Schulverwaltungsamt

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Rechtsgrundlage
§ 53 KiBiz
„Die Oberste Landesjugendbehörde kann für besondere Betreuungsbedarfe, zur 
Erprobung innovativer pädagogischer oder anderer Modelle Abweichungen von den 
Regelungen dieses Gesetzes zulassen.“

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Zielgruppen
• Personen ohne einschlägige Qualifikationen
• Personen mit Care-Arbeit / Wunsch nach Teilzeit
• Zugewanderte und Geflüchtete
• Kita-Helferinnen & -helfer*
• …

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Ablauf der Informationsveranstaltung
1. Grundlagen
2. Darstellung des Modells
3. Rahmenbedingungen
4. Zeitschiene
5. Ihre Fragen

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Quereinstieg in der Kita – Kinderpflege
1. Phase: 2 Jahre berufsbegleitende Qualifizierung (Weiterbildungsträger)
• 120h theoretischer Unterricht vor Einsatz in der Kindertageseinrichtung
• 360h theoretischer Unterricht berufsbegleitend zum pädagogischen Einsatz in der Kita
• 720h fachpraktische Ausbildung in der Kita (Nachweis durch Kompetenzraster)
2. Phase: Übergang in das 2. Ausbildungsjahr Kinderpflege (Berufskolleg)
• Abschluss: staatl. geprüfte/r Kinderpfleger/in

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Berufsbegleitende Qualifikationsphase: Zertifikat
• Zertifikat bei erfolgreichem Abschluss der zweijährigen Qualifizierungsphase
• Gültiges Zertifikat ist die Voraussetzung, um in das zweite Jahr der 
Kinderpflege-Ausbildung an einer Berufsfachschule (Berufskolleg) 
aufgenommen zu werden.
• Das Zertifikat bleibt zwei vollständige Kindergartenjahre nach Erwerb gültig.

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Berufsbegleitende Qualifikationsphase: Anrechnungsmöglichkeiten
• Quereinsteiger können nach einer Einarbeitungsphase auf 
Ergänzungskraftstunden eingesetzt werden
• Während der Gültigkeit des Zertifikats weiterhin Einsatz auf 
Ergänzungskraftstunden möglich

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Voraussetzungen Einstieg in das 2. Ausbildungsjahr Kinderpflege
• Gültiges Zertifikat
• Mindestens Sprachniveau B2
• Vorliegen eines ersten Schulabschlusses
• Nachweis des Erwerbs von Kompetenzen durch fachpraktische Tätigkeiten im 
Umfang von 720 Stunden durch eine vom Träger unterzeichnete 
Kompetenzcheckliste; positive Erfolgsprognose von Träger und Berufskolleg

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Vorteile
• Kurzfristig und unmittelbar mehr Personal in den Kindertageseinrichtungen
• Verbesserte Verdienstmöglichkeiten für Quereinsteiger im Vergleich zur 
regulären Ausbildung
• Neue Perspektiven für bestimmte Zielgruppen
• Mittelfristig keine Absenkung der Qualität, da reguläre Ausbildungsabschlüsse

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Ablauf der Informationsveranstaltung
1. Grundlagen
2. Darstellung des Modells
3. Rahmenbedingungen
4. Zeitschiene
5. Ihre Fragen

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Finanzierung der Personalkosten
• Es handelt sich bei der Erprobung nicht um ein Förderprogramm, Fördermittel des Landes 
stehen nicht zu Verfügung.
• Die Personalkosten trägt der Träger als Arbeitgeber
• Kibiz-Pauschalen können zur Finanzierung genutzt werden.
• Zudem Refinanzierung durch Anrechnung auf den Mindestpersonalschlüssel bei 
Ergänzungskraftstunden

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Vergütung / Verträge
• Für Vertragsgestaltung der Arbeitsverträge sind die Träger verantwortlich
• Mit Beginn der Qualifizierung sollten die Verträge abgeschlossen werden, damit 
Unterstützung durch Arbeitsagenturen möglich ist
• Tarifliche Eingruppierung obliegt den Tarifpartnern

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Finanzierung der Weiterbildungskosten
• Abhängig von der Biographie der Personen ist eine Förderung in 
unterschiedlichem Umfang möglich
• Umfang: 480 UE Fachtheorie und 170 UE Fachpraxis
• Geringqualifizierte Beschäftigte: bis zu 100 % Arbeitsentgeltzuschuss für die 
Freistellung sowie Übernahme der Lehrgangskosten
• Beschäftigte mit Berufsabschluss: Kostenübernahme und Zuschüsse in 
Abhängigkeit der Betriebsgröße und Personengruppe

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Übergang in das zweite Ausbildungsphase
• Der Übergang in eine Berufsschule wird durch Steuerung vor Ort in 
Zusammenarbeit mit dem MSB gesichert
• Übergang in praxisorientierte oder konsekutive Ausbildungsform ist 
Entscheidung der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger
• Finanzielle Unterstützung dieser Phase durch Arbeitsagenturen möglich

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Koordinative Aufgaben vor Ort
• Matching der Teilnehmenden mit Plätzen bei Weiterbildungsträgern und 
perspektivisch mit Plätzen an den Berufsfachschulen
• Rekrutierung der Teilnehmenden
• Beratung / Vermittlung an weitere Unterstützungsangebote
• Teilnahme an Vernetzung auf Landesebene

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Weitere Unterstützungsangebote vor Ort
• Berufsbegleitende Sprachkurse
• Kindertagesbetreuung
• Beratung Anerkennung von Bildungsabschlüssen
• Beratungsangebote der Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen

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Ausgestaltung der Weiterbildungskurse
• AZAV-Zertifizierung
• Erstellung der Kursmaterialen und Module Aufgabe der Weiterbildungsträger
• 480 UE + 170 Stunden Fachpraxis
• Digitale Formate möglich, aber kein Fokus

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Projektgruppe
• Örtliches Jugendamt
• Träger
• Weiterbildungsträger
• Schulfachliche Aufsicht der jeweils zuständigen Bezirksregierung 
• Schulverwaltungsamt
• Arbeitsagentur / Jobcenter
• Landesregierung
• …

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Ablauf der Informationsveranstaltung
1. Grundlagen
2. Darstellung des Modells
3. Rahmenbedingungen
4. Zeitschiene
5. Ihre Fragen

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Kurzfristig
Interessensbekundungen bis spätestens 29. Februar 2024
• Skizze zur Durchführung des Modells
• Wichtig: Zusammensetzung des Boards, Benennung der/s Ansprechpartner/-in, erster 
Entwurf für ein Curriculum, Zeitplan
Abstimmungen mit MKJFGI und MSB im Frühjahr / Frühsommer 2024
• Modulaufbau, Anrechnungsmöglichkeiten, Berufskollegs, etc.
Beginn der Erprobung im Sommer / Herbst 2024

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Langfristig
Kindergartenjahr 2024/25
• Beginn 1. Jahrgang der Qualifizierungsphase
Kindergartenjahr 2025/26
• Beginn 2. Jahrgang der Qualifizierungsphase
Kindergartenjahr 2026/27
• ggfs. Beginn 3. Jahrgang der Qualifizierungsphase
• Übergang der Absolventinnen und Absolventen der Qualifizierungsmaßnahme in das 2. 
Ausbildungsjahr zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin /Staatlich geprüften Kinderpfleger

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Ablauf der Informationsveranstaltung
1. Grundlagen
2. Darstellung des Modells
3. Rahmenbedingungen
4. Zeitschiene
5. Ihre Fragen

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Ihre Fragen!

chancen.nrw28
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
&
Werden Sie Pionierkommune!

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Kontakt:
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, 
Gleichstellung, Flucht und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen
Mehr über uns:29
Lukas J. Krakow
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, 
Flucht und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 4, 40219 Düsseldorf
Telefon: (0211) 837-2329
eMail: lukas.krakow@mkjfgfi.nrw.de
Internet: http://www.mkjfgfi.nrw

Mitteilung Ausschuss

6828 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer  04.03.2024 
 0782/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 12.03.2024 
 
Pilotprojekt Quereinstieg in der Kita – Kinderpflege „QuiK-K„ 
Mit Schreiben vom 10. Januar 2024 informiert das Ministerium für Kinder, Jugend, Fa-
milie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen 
(MKJFGFI) über das entwickelte Modell Quereinstieg in der Kita – Kinderpflege. Für 
die Umsetzung und Erprobung dieses Modells sucht das Land Kommunen und Trä-
gerverbände. Am 26. Januar wurde seitens des Landes zudem eine Informationsver-
anstaltung durchgeführt, um über das Modell, die Anforderungen an die teilnehmen-
den Träger/Kommunen sowie die geplante Zeitschiene zu berichten und erste Fragen 
zu beantworten.  
Das Land sieht in dem Projekt QuiK-K die Chance, weiteren Personengruppen den 
Zugang in das Berufsfeld Kita zu eröffnen und damit dem Fachkräftemangel zu be-
gegnen. Köln hat sich als größte Kommune in NRW dazu entschlossen, eine Interes-
senbekundung an das Land zu formulieren und hat diese fristgerecht an das zustän-
dige Ministerium versendet.  
 
Das MKJFGFI führt zum Programm folgendes aus: 
 
„MKJFGFI, MSB, Landesjugendämter, Kommunale Spitzenverbände sowie die Spit-
zenverbände der Freien Träger der Wohlfahrtsverbände und die Kirchen wollen den 
Einsatz von Personen ohne formale pädagogische Ausbildung in Kindertageseinrich-
tungen ermöglichen, die nach kurzer Einstiegs-Schulung vorab neben ihrer Tätigkeit in 
Kitas fortwährend im Rahmen von Ausbildungsmodulen qualifiziert werden.  
Diese Quereinsteiger*innen können zeitlich befristet und nach einer Einarbeitungs-
phase anteilig im Wege einer zusätzlichen Möglichkeit im Rahmen der Personalver-
ordnung oder im Rahmen der Erprobungsklausel nach § 53 Kinderbildungsgesetz auf 
Ergänzungskraftstunden eingesetzt werden.  
 
Mit erfolgreichem Abschluss der zweijährigen Qualifizierungsphase erwerben die 
Quereinsteiger*innen ein Zertifikat, welches ermöglicht, in das zweite Jahr der Kinder-
pflege-Ausbildung an einem Berufskolleg aufgenommen zu werden.  
 
Weitere Voraussetzung für den Einstieg in das zweite Jahr Kinderpflege-Ausbildung 
sind:  
 
a) Mindestens Sprachniveau B2;

2 
 
b) Vorliegen mindestens eines ersten Schulabschlusses (vormals Hauptschulab-
schluss nach Klasse 9);  
c) Nachweis durch eine vom Träger unterzeichnete Kompetenzcheckliste, welche 
Kompetenzen (mit Bezug zu den Lernfeldern der Curricula des Landes NRW für den 
Bildungsgang, APO-BK, Anlage B3, Kinderpflege) in einem Äquivalent von 720 Unter-
richtsstunden erworben wurden sowie eine positive Erfolgsprognose von Träger und 
Berufskolleg.  
 
Das Zertifikat bleibt zwei vollständige Kindergartenjahre nach Erwerb gültig, während 
dieser Zeit können die Zertifikatsinhaber*innen weiterhin anteilig auf Ergänzungskraft-
stunden eingesetzt werden.  
Letztmöglicher Zeitpunkt für den Übergang in das zweite Jahr der Kinderpflege-Ausbil-
dung ist das mit Ablauf des Zertifikats korrespondierende Schuljahr. Nach Ablauf des 
Zertifikats sind ein Einsatz auf Ergänzungskraftstunden oder der Einstieg in das 
zweite Jahr der Kinderpflege Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr 
möglich.  
 
Bereits zum Kindergartenjahr 2024/25 kann in interessierten Kommunen das Querein-
stiegsmodell QuiK-K mit der Erprobung begonnen werden.  
 
Im Kindergartenjahr 2025/26 folgt der zweite Erprobungsjahrgang, zum Schuljahr 
2026/27 ist erstmals der Übergang in das zweite Jahr der Kinderpflege-Ausbildung 
möglich.  
 
Die teilnehmenden Kommunen und Berufskollegs müssen für beide Jahrgänge Ange-
bote sicherstellen und dabei folgende Kriterien erfüllen:  
 
1) Umsetzung des Curriculums und der Anleitungsvorgaben (..).  
Über die konkrete Ausgestaltung des Curriculums wird vor Beginn der Maß-
nahme mit MKJFGFI und MSB Einvernehmen hergestellt. Ein Teil des Curricu-
lums (mindestens 120 Stunden) muss dabei vor Einsatz in einer Kindertages-
einrichtung absolviert werden, beispielsweise in den Sommerferien. Die Fortbil-
dungen im Umfang von 480 Stunden müssen spätestens 3 Monate vor Beginn 
des übernächsten Schuljahres (für den Jahrgang 2024/25 bspw. das Schuljahr 
2026/27) abgeschlossen sein und nachgewiesen werden. Zur Vorbereitung auf 
den Übergang in das zweite Jahr der Kinderpflege-Ausbildung muss eine Er-
folgskontrolle der erworbenen Kompetenzen bestehen. Die Teilnehmer*innen 
dürfen maximal 20 Prozent der Inhalte versäumen.  
 
2) AZAV-Zertifizierung  
Die Maßnahmen bzw. die Träger der Qualifizierungsmaßnahmen müssen eine 
AZAV-Zertifizierung vorweisen.  
 
3) Evaluation der Maßnahmen  
Die Maßnahmen werden fortwährend evaluiert, die Maßnahmen aller Beteilig-
ten werden einer externen Evaluation zugänglich gemacht. 
 
4) Sprachkurse  
Die Teilnehmer*innen erhalten, falls erforderlich, Zugang zu berufsbegleitenden 
Sprachkursen.  
 
5) Unterstützungsangebote  
Die Teilnehmer*innen erhalten Unterstützungsangebote für den Alltag (bspw. 
Kindertagesbetreuung, Beratung bei der Anerkennung von Bildungsabschlüs-
sen, Beratungsangebote der Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen insbesondere

3 
 
mit Blick auf die Finanzierung und die Einkommenssituation während der Quali-
fizierungsphase sowie im 2. Jahr Kinderpflege-Ausbildung.  
 
6) Projektgruppe  
Eine Projektgruppe vor Ort begleitet medienunterstützt die Erprobung von 
QuiK-K und tauscht sich regelmäßig über den Fortschritt aus. Insbesondere 
eine enge Kooperation mit Jobcentern bzw. Arbeitsagenturen wird vorausge-
setzt. In der Projektgruppe sollen mindestens folgende Institutionen vertreten 
sein:  
a) Träger der Einrichtungen, bei denen die Quereinsteiger:innen angestellt sind  
b) Partizipierende Weiterbildungsträger  
c) Örtliches Jugendamt  
d) Vertretungen der partizipierenden Berufskolleg(s) und ggf. Schulaufsicht  
e) Amt für Schulentwicklung  
f) Arbeitsagentur / Jobcenter  
g) Vertreter*in der Landesregierung  
Ferner wird ein Leiter*in und Ansprechpartner*in für das Erprobungsmodell be-
nannt, der diese Projektgruppe leitet und moderiert.“ 
 
Die Teilnahme an dem Projekt steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzie-
rung. Auch gehen mit der Teilnahme personelle, administrative und operative Res-
sourcen einher, die im laufenden Betrieb nicht sichergestellt werden können. Es ist 
daher die Absicht der Stadt Köln, im Falle einer gesicherten Teilnahme sich mit weite-
ren Kommunen im Verfahren der Interessenbekundung zusammenzuschließen und 
für eine nachträgliche, finanzielle Beteiligung auf Landesebene für eine Projektsteue-
rung und/oder mögliche Praxisbegleiter zu votieren.  
 
Die Verwaltung wird den Jugendhilfeausschuss über das Projekt QuiK-K und die be-
absichtigte Teilnahme der Stadt Köln hieran weiter informiert halten. 
 
 
gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

12.03.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0782/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.03.2024
Erstellt
27.02.2024 14:12