0782/2024
Pilotprojekt Quereinstieg in der Kita – Kinderpflege „QuiK-K“
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Anlage 1: Quereinstiegsmodell_PPT
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chancen.nrw chancen.nrw Quereinstieg in der Kita – Kinderpflege Rahmenbedingungen der Erprobungsphase Lukas J. Krakow Düsseldorf, 26. Januar 2024 chancen.nrw2 Ablauf der Informationsveranstaltung 1. Grundlagen 2. Darstellung des Modells 3. Rahmenbedingungen 4. Zeitschiene 5. Ihre Fragen chancen.nrw3 Ablauf der Informationsveranstaltung 1. Grundlagen 2. Darstellung des Modells 3. Rahmenbedingungen 4. Zeitschiene 5. Ihre Fragen chancen.nrw4 Wer hat das Modell QuiK-K eigentlich entwickelt? Im Arbeitskreis „Kita-Maßnahmen“ • KSVen • LAG FW • Kirchen • Landesjugendämter • MKJFGFI & MSB chancen.nrw5 Wer soll die Erprobung von QuiK-K durchführen? Kommunen in enger, partnerschaftlicher Vernetzung mit: • Trägern von Kindertageseinrichtungen • Weiterbildungsträgern • Jobcentern / Arbeitsagenturen • Berufskolleg / Schulaufsicht / Schulverwaltungsamt chancen.nrw6 Rechtsgrundlage § 53 KiBiz „Die Oberste Landesjugendbehörde kann für besondere Betreuungsbedarfe, zur Erprobung innovativer pädagogischer oder anderer Modelle Abweichungen von den Regelungen dieses Gesetzes zulassen.“ chancen.nrw7 Zielgruppen • Personen ohne einschlägige Qualifikationen • Personen mit Care-Arbeit / Wunsch nach Teilzeit • Zugewanderte und Geflüchtete • Kita-Helferinnen & -helfer* • … chancen.nrw8 Ablauf der Informationsveranstaltung 1. Grundlagen 2. Darstellung des Modells 3. Rahmenbedingungen 4. Zeitschiene 5. Ihre Fragen chancen.nrw9 Quereinstieg in der Kita – Kinderpflege 1. Phase: 2 Jahre berufsbegleitende Qualifizierung (Weiterbildungsträger) • 120h theoretischer Unterricht vor Einsatz in der Kindertageseinrichtung • 360h theoretischer Unterricht berufsbegleitend zum pädagogischen Einsatz in der Kita • 720h fachpraktische Ausbildung in der Kita (Nachweis durch Kompetenzraster) 2. Phase: Übergang in das 2. Ausbildungsjahr Kinderpflege (Berufskolleg) • Abschluss: staatl. geprüfte/r Kinderpfleger/in chancen.nrw10 Berufsbegleitende Qualifikationsphase: Zertifikat • Zertifikat bei erfolgreichem Abschluss der zweijährigen Qualifizierungsphase • Gültiges Zertifikat ist die Voraussetzung, um in das zweite Jahr der Kinderpflege-Ausbildung an einer Berufsfachschule (Berufskolleg) aufgenommen zu werden. • Das Zertifikat bleibt zwei vollständige Kindergartenjahre nach Erwerb gültig. chancen.nrw11 Berufsbegleitende Qualifikationsphase: Anrechnungsmöglichkeiten • Quereinsteiger können nach einer Einarbeitungsphase auf Ergänzungskraftstunden eingesetzt werden • Während der Gültigkeit des Zertifikats weiterhin Einsatz auf Ergänzungskraftstunden möglich chancen.nrw12 Voraussetzungen Einstieg in das 2. Ausbildungsjahr Kinderpflege • Gültiges Zertifikat • Mindestens Sprachniveau B2 • Vorliegen eines ersten Schulabschlusses • Nachweis des Erwerbs von Kompetenzen durch fachpraktische Tätigkeiten im Umfang von 720 Stunden durch eine vom Träger unterzeichnete Kompetenzcheckliste; positive Erfolgsprognose von Träger und Berufskolleg chancen.nrw13 Vorteile • Kurzfristig und unmittelbar mehr Personal in den Kindertageseinrichtungen • Verbesserte Verdienstmöglichkeiten für Quereinsteiger im Vergleich zur regulären Ausbildung • Neue Perspektiven für bestimmte Zielgruppen • Mittelfristig keine Absenkung der Qualität, da reguläre Ausbildungsabschlüsse chancen.nrw14 Ablauf der Informationsveranstaltung 1. Grundlagen 2. Darstellung des Modells 3. Rahmenbedingungen 4. Zeitschiene 5. Ihre Fragen chancen.nrw15 Finanzierung der Personalkosten • Es handelt sich bei der Erprobung nicht um ein Förderprogramm, Fördermittel des Landes stehen nicht zu Verfügung. • Die Personalkosten trägt der Träger als Arbeitgeber • Kibiz-Pauschalen können zur Finanzierung genutzt werden. • Zudem Refinanzierung durch Anrechnung auf den Mindestpersonalschlüssel bei Ergänzungskraftstunden chancen.nrw16 Vergütung / Verträge • Für Vertragsgestaltung der Arbeitsverträge sind die Träger verantwortlich • Mit Beginn der Qualifizierung sollten die Verträge abgeschlossen werden, damit Unterstützung durch Arbeitsagenturen möglich ist • Tarifliche Eingruppierung obliegt den Tarifpartnern chancen.nrw17 Finanzierung der Weiterbildungskosten • Abhängig von der Biographie der Personen ist eine Förderung in unterschiedlichem Umfang möglich • Umfang: 480 UE Fachtheorie und 170 UE Fachpraxis • Geringqualifizierte Beschäftigte: bis zu 100 % Arbeitsentgeltzuschuss für die Freistellung sowie Übernahme der Lehrgangskosten • Beschäftigte mit Berufsabschluss: Kostenübernahme und Zuschüsse in Abhängigkeit der Betriebsgröße und Personengruppe chancen.nrw18 Übergang in das zweite Ausbildungsphase • Der Übergang in eine Berufsschule wird durch Steuerung vor Ort in Zusammenarbeit mit dem MSB gesichert • Übergang in praxisorientierte oder konsekutive Ausbildungsform ist Entscheidung der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger • Finanzielle Unterstützung dieser Phase durch Arbeitsagenturen möglich chancen.nrw19 Koordinative Aufgaben vor Ort • Matching der Teilnehmenden mit Plätzen bei Weiterbildungsträgern und perspektivisch mit Plätzen an den Berufsfachschulen • Rekrutierung der Teilnehmenden • Beratung / Vermittlung an weitere Unterstützungsangebote • Teilnahme an Vernetzung auf Landesebene chancen.nrw20 Weitere Unterstützungsangebote vor Ort • Berufsbegleitende Sprachkurse • Kindertagesbetreuung • Beratung Anerkennung von Bildungsabschlüssen • Beratungsangebote der Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen chancen.nrw21 Ausgestaltung der Weiterbildungskurse • AZAV-Zertifizierung • Erstellung der Kursmaterialen und Module Aufgabe der Weiterbildungsträger • 480 UE + 170 Stunden Fachpraxis • Digitale Formate möglich, aber kein Fokus chancen.nrw22 Projektgruppe • Örtliches Jugendamt • Träger • Weiterbildungsträger • Schulfachliche Aufsicht der jeweils zuständigen Bezirksregierung • Schulverwaltungsamt • Arbeitsagentur / Jobcenter • Landesregierung • … chancen.nrw23 Ablauf der Informationsveranstaltung 1. Grundlagen 2. Darstellung des Modells 3. Rahmenbedingungen 4. Zeitschiene 5. Ihre Fragen chancen.nrw24 Kurzfristig Interessensbekundungen bis spätestens 29. Februar 2024 • Skizze zur Durchführung des Modells • Wichtig: Zusammensetzung des Boards, Benennung der/s Ansprechpartner/-in, erster Entwurf für ein Curriculum, Zeitplan Abstimmungen mit MKJFGI und MSB im Frühjahr / Frühsommer 2024 • Modulaufbau, Anrechnungsmöglichkeiten, Berufskollegs, etc. Beginn der Erprobung im Sommer / Herbst 2024 chancen.nrw25 Langfristig Kindergartenjahr 2024/25 • Beginn 1. Jahrgang der Qualifizierungsphase Kindergartenjahr 2025/26 • Beginn 2. Jahrgang der Qualifizierungsphase Kindergartenjahr 2026/27 • ggfs. Beginn 3. Jahrgang der Qualifizierungsphase • Übergang der Absolventinnen und Absolventen der Qualifizierungsmaßnahme in das 2. Ausbildungsjahr zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin /Staatlich geprüften Kinderpfleger chancen.nrw26 Ablauf der Informationsveranstaltung 1. Grundlagen 2. Darstellung des Modells 3. Rahmenbedingungen 4. Zeitschiene 5. Ihre Fragen chancen.nrw27 Ihre Fragen! chancen.nrw28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit & Werden Sie Pionierkommune! chancen.nrw Kontakt: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Mehr über uns:29 Lukas J. Krakow Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 4, 40219 Düsseldorf Telefon: (0211) 837-2329 eMail: lukas.krakow@mkjfgfi.nrw.de Internet: http://www.mkjfgfi.nrw
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 04.03.2024 0782/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 12.03.2024 Pilotprojekt Quereinstieg in der Kita – Kinderpflege „QuiK-K„ Mit Schreiben vom 10. Januar 2024 informiert das Ministerium für Kinder, Jugend, Fa- milie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) über das entwickelte Modell Quereinstieg in der Kita – Kinderpflege. Für die Umsetzung und Erprobung dieses Modells sucht das Land Kommunen und Trä- gerverbände. Am 26. Januar wurde seitens des Landes zudem eine Informationsver- anstaltung durchgeführt, um über das Modell, die Anforderungen an die teilnehmen- den Träger/Kommunen sowie die geplante Zeitschiene zu berichten und erste Fragen zu beantworten. Das Land sieht in dem Projekt QuiK-K die Chance, weiteren Personengruppen den Zugang in das Berufsfeld Kita zu eröffnen und damit dem Fachkräftemangel zu be- gegnen. Köln hat sich als größte Kommune in NRW dazu entschlossen, eine Interes- senbekundung an das Land zu formulieren und hat diese fristgerecht an das zustän- dige Ministerium versendet. Das MKJFGFI führt zum Programm folgendes aus: „MKJFGFI, MSB, Landesjugendämter, Kommunale Spitzenverbände sowie die Spit- zenverbände der Freien Träger der Wohlfahrtsverbände und die Kirchen wollen den Einsatz von Personen ohne formale pädagogische Ausbildung in Kindertageseinrich- tungen ermöglichen, die nach kurzer Einstiegs-Schulung vorab neben ihrer Tätigkeit in Kitas fortwährend im Rahmen von Ausbildungsmodulen qualifiziert werden. Diese Quereinsteiger*innen können zeitlich befristet und nach einer Einarbeitungs- phase anteilig im Wege einer zusätzlichen Möglichkeit im Rahmen der Personalver- ordnung oder im Rahmen der Erprobungsklausel nach § 53 Kinderbildungsgesetz auf Ergänzungskraftstunden eingesetzt werden. Mit erfolgreichem Abschluss der zweijährigen Qualifizierungsphase erwerben die Quereinsteiger*innen ein Zertifikat, welches ermöglicht, in das zweite Jahr der Kinder- pflege-Ausbildung an einem Berufskolleg aufgenommen zu werden. Weitere Voraussetzung für den Einstieg in das zweite Jahr Kinderpflege-Ausbildung sind: a) Mindestens Sprachniveau B2; 2 b) Vorliegen mindestens eines ersten Schulabschlusses (vormals Hauptschulab- schluss nach Klasse 9); c) Nachweis durch eine vom Träger unterzeichnete Kompetenzcheckliste, welche Kompetenzen (mit Bezug zu den Lernfeldern der Curricula des Landes NRW für den Bildungsgang, APO-BK, Anlage B3, Kinderpflege) in einem Äquivalent von 720 Unter- richtsstunden erworben wurden sowie eine positive Erfolgsprognose von Träger und Berufskolleg. Das Zertifikat bleibt zwei vollständige Kindergartenjahre nach Erwerb gültig, während dieser Zeit können die Zertifikatsinhaber*innen weiterhin anteilig auf Ergänzungskraft- stunden eingesetzt werden. Letztmöglicher Zeitpunkt für den Übergang in das zweite Jahr der Kinderpflege-Ausbil- dung ist das mit Ablauf des Zertifikats korrespondierende Schuljahr. Nach Ablauf des Zertifikats sind ein Einsatz auf Ergänzungskraftstunden oder der Einstieg in das zweite Jahr der Kinderpflege Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich. Bereits zum Kindergartenjahr 2024/25 kann in interessierten Kommunen das Querein- stiegsmodell QuiK-K mit der Erprobung begonnen werden. Im Kindergartenjahr 2025/26 folgt der zweite Erprobungsjahrgang, zum Schuljahr 2026/27 ist erstmals der Übergang in das zweite Jahr der Kinderpflege-Ausbildung möglich. Die teilnehmenden Kommunen und Berufskollegs müssen für beide Jahrgänge Ange- bote sicherstellen und dabei folgende Kriterien erfüllen: 1) Umsetzung des Curriculums und der Anleitungsvorgaben (..). Über die konkrete Ausgestaltung des Curriculums wird vor Beginn der Maß- nahme mit MKJFGFI und MSB Einvernehmen hergestellt. Ein Teil des Curricu- lums (mindestens 120 Stunden) muss dabei vor Einsatz in einer Kindertages- einrichtung absolviert werden, beispielsweise in den Sommerferien. Die Fortbil- dungen im Umfang von 480 Stunden müssen spätestens 3 Monate vor Beginn des übernächsten Schuljahres (für den Jahrgang 2024/25 bspw. das Schuljahr 2026/27) abgeschlossen sein und nachgewiesen werden. Zur Vorbereitung auf den Übergang in das zweite Jahr der Kinderpflege-Ausbildung muss eine Er- folgskontrolle der erworbenen Kompetenzen bestehen. Die Teilnehmer*innen dürfen maximal 20 Prozent der Inhalte versäumen. 2) AZAV-Zertifizierung Die Maßnahmen bzw. die Träger der Qualifizierungsmaßnahmen müssen eine AZAV-Zertifizierung vorweisen. 3) Evaluation der Maßnahmen Die Maßnahmen werden fortwährend evaluiert, die Maßnahmen aller Beteilig- ten werden einer externen Evaluation zugänglich gemacht. 4) Sprachkurse Die Teilnehmer*innen erhalten, falls erforderlich, Zugang zu berufsbegleitenden Sprachkursen. 5) Unterstützungsangebote Die Teilnehmer*innen erhalten Unterstützungsangebote für den Alltag (bspw. Kindertagesbetreuung, Beratung bei der Anerkennung von Bildungsabschlüs- sen, Beratungsangebote der Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen insbesondere 3 mit Blick auf die Finanzierung und die Einkommenssituation während der Quali- fizierungsphase sowie im 2. Jahr Kinderpflege-Ausbildung. 6) Projektgruppe Eine Projektgruppe vor Ort begleitet medienunterstützt die Erprobung von QuiK-K und tauscht sich regelmäßig über den Fortschritt aus. Insbesondere eine enge Kooperation mit Jobcentern bzw. Arbeitsagenturen wird vorausge- setzt. In der Projektgruppe sollen mindestens folgende Institutionen vertreten sein: a) Träger der Einrichtungen, bei denen die Quereinsteiger:innen angestellt sind b) Partizipierende Weiterbildungsträger c) Örtliches Jugendamt d) Vertretungen der partizipierenden Berufskolleg(s) und ggf. Schulaufsicht e) Amt für Schulentwicklung f) Arbeitsagentur / Jobcenter g) Vertreter*in der Landesregierung Ferner wird ein Leiter*in und Ansprechpartner*in für das Erprobungsmodell be- nannt, der diese Projektgruppe leitet und moderiert.“ Die Teilnahme an dem Projekt steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzie- rung. Auch gehen mit der Teilnahme personelle, administrative und operative Res- sourcen einher, die im laufenden Betrieb nicht sichergestellt werden können. Es ist daher die Absicht der Stadt Köln, im Falle einer gesicherten Teilnahme sich mit weite- ren Kommunen im Verfahren der Interessenbekundung zusammenzuschließen und für eine nachträgliche, finanzielle Beteiligung auf Landesebene für eine Projektsteue- rung und/oder mögliche Praxisbegleiter zu votieren. Die Verwaltung wird den Jugendhilfeausschuss über das Projekt QuiK-K und die be- absichtigte Teilnahme der Stadt Köln hieran weiter informiert halten. gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0782/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.03.2024
- Erstellt
- 27.02.2024 14:12