0543/2017
Zuschussvergabe 2017 zur Förderung von Ehe-, Lebens- und Erziehungsberatungsstellen und des Brücke Köln e.V.
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Anlage 2 Mittelvergabe an Brücke Köln e.V
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JHA-Vorlage Session-Nr. 0543/2017 Anlage 2 Mittelverteilung 2017 an den Verein Brücke Köln e.V. Betriebskostenzuschuss an den Brücke Köln e.V. zur Verfügung stehende Mittel Produktbereich: 0606 212.719,33 EURO Finanzierungsplan des Brücke Köln e.V. für 2017: Gesamtsumme Etatentwurf: 481.000,00 EURO Zuschuss Land: 187.828,00 EURO Eigenanteil des Trägers: 80.452,67 EURO Förderung Stadt Köln 212.719,33 EURO Personalkostenzuschuss an den Brücke Köln e.V. zusätzliche Stelle zur Durchführung von Diversionsmaßnahmen Zuschuss "Maßnahmen gegen Jugendkriminalität" zur Verfügung stehende Mittel Produktbereich: 0606: 53.840,79 EURO Personalkosten laut Antrag ca.: 58.000 EURO verbleibender Eigenanteil des Trägers ca.: 4.159,21 EURO
Anlage 1 Mittelverteilung an Beratungsstellen
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Ziffern Nr.: Träger Zuschuss für 2017 lt. vertraglicher Vereinbarung (einschl. "angeordnete Beratung" bei Ziff. 1-8) 1 Gesamtverband der Kath. Kirchengemeinden, Kath. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen, Friedrich-Ebert-Ufer 54 66.640,05 EUR 2 Gesamtverband der Kath. Kirchengemeinden, Kath. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen, Steinweg 12 109.465,89 EUR 3 Gesamtverband der Kath. Kirchengemeinden, Kath. Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Arnold-von-Siegen-Str. 5 219.960,47 EUR 4 Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Internationale Familienberatung, Beratung für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Mittelstr. 52-54 274.561,56 EUR 5 Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Internationale Familienberatung, Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder, Rathausstr. 8 167.764,68 EUR 6 Evangelischer Kirchenverband Köln und Region, Ev. Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung, Tunisstr. 3 253.065,50 EUR 7 Deutscher Kinderschutzbund Köln e.V. 409.419,37 EUR 8 Christliche Sozialhilfe Köln e.V. 245.785,80 EUR 9 rubicon e.V. 137.846,73 EUR 10 Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Projekt: begleiteter Umgang 97.498,93 EUR Summe: 1.982.008,98 EUR 10 zusätzliche Finanzierung aus dem Deckungsring für SKF e.V. 36.337,20 EUR Summe: 2.018.346,18 EUR JHA-Vorlage Session-Nr. 0543/2017 Anlage 1 Mittelverteilung 2017 an Ehe-, Lebens-, Erziehungs- und sonstige Beratungsstellen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/32 IV/510/32 Vorlagen-Nummer 0543/2017 Freigabedatum 28.02.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschussvergabe 2017 zur Förderung von Ehe-, Lebens- und Erziehungsberatungsstellen und des Brücke Köln e.V. Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die im Haus- haltsjahr 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an die gemäß Anlagen 1 und 2 aufgeführten Träger wie folgt zu gewähren: 1. Zuschüsse in Höhe von insgesamt 2.018.346,18 Euro an die gemäß Anlage 1 aufgeführten Ehe-, Lebens-, Erziehungs- und sonstige Beratungsstellen auf der Grundlage der zwischen der Jugendverwaltung und den Trägern geschlossenen Vereinbarungen sowie Förderung des Modellprojektes „begleiteter Umgang“ des „Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.“; 2. 212.719,33 Euro zur Betreuung von Jugendlichen in der nachgehenden Jugendgerichtshilfe; §§ 2, 52 SGB VIII an den „Brücke Köln e.V.“ 3. 53.840,79 Euro an den „Brücke Köln e.V.“ zur Förderung zusätzlicher Personalkosten im Rahmen der Durchführung von Diversionsmaßnahmen aus dem Maßnahmenprogramm ge- gen Jugendkriminalität (Anlage 2); Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.284.906,30 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Zuschussbeträge zur Förderung der Ehe-, Lebens-, Erziehungs- und sonstigen Beratungs- stellen wurden nach dem in Zusammenarbeit mit den Trägern entwickelten Verteilungskonzept ver- teilt. Parallel dazu wurden mit den Trägern Verträge gemäß § 77 SGB VIII mit einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen. Bei nicht erfolgter Kündigung verlängert sich dieser um jeweils ein weiteres Jahr und gilt damit weiter. Die Verträge wurden zum 01.01.2017 neu geschlossen und enthalten nunmehr die im Jugendhilfeausschuss am 13.09.2016 (Session-Nr. 2806/2016) beschlossenen Aktu- alisierungen. Auf der Grundlage der abgeschlossenen Verträge werden den gemäß Anlage 1, Ziffern 1-6 genann- ten Ehe-, Lebens- und Erziehungsberatungsstellen für das Haushaltsjahr 2017 die dort aufgeführten Zuschüsse bewilligt. Ferner erhalten der - Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Köln e.V., - Familienberatungsstelle des Christliche Sozialhilfe Köln e.V., - rubicon e.V. für ihre Beratungsstellen jeweils einen Zuschuss gemäß Anlage 1, Ziffern 7-9. Im Zuge der Neuorganisation durch die Entwicklung des „Kölner Konzepts des begleiteten Umgangs in 2016 ff“, ist das vom „Sozialdienst Katholischer Frauen“ angebotene Modellprojekt im vergangenen Jahr weiter ausgebaut worden und steht linksrheinisch im Haus Adelheid in Köln-Nippes und rechts- rheinisch in den Räumlichkeiten des Johanna Klüwer Hauses in Köln-Porz zur Durchführung des „be- gleiteten Umgangs“ zur Verfügung. Zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten steht ein Gesamtzuschuss in Höhe von 97.498,93 Euro zur Verfügung. Da zur Bearbeitung von 100 Fällen eine erforderliche Finanzierung in Höhe von 133.836,13 Euro (inklusive errechneter pauschaler Erhöhung der Betriebskosten) kalkuliert ist, ist wie 3 im Vorjahr eine darüber hinausgehende Förderung in Höhe von 36.337,20 Euro notwendig. Die Durchführung des „begleiteten Umgangs“ ist eine Pflichtaufgabe. Insofern erfolgt die Sicherstellung der erforderlichen erhöhten Finanzierung von 36.337,20 Euro aus dem Deckungsring WJH. Die Einrichtung ist ebenfalls in Anlage 1, unter Ziffer 10 aufgeführt. „Brücke Köln e.V.“ Gemäß § 38 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) in Verbindung mit § 52 SGB VIII sind Träger der Jugendgerichtshilfe die Jugendämter, in Zusammenwirken mit Trägern der freien Jugendhilfe. Im Falle der Vermittlung und Überwachung von Sozialdiensten und Durchführung von Betreuungs- weisungen gemäß § 10 JGG ist die Aufgabe an den Verein „Brücke Köln e.V.“ delegiert. Die Akzeptanz der vom „Brücke Köln e.V.“ durchgeführten ambulanten Maßnahmen ist bei der Kölner Jugendstrafjustiz sehr hoch. Betriebskostenzuschuss: Gemäß dem mit dem „Brücke Köln e.V.“ geschlossenen Vertrag besteht seitens der Jugendverwal- tung die Verpflichtung, sich an den jährlichen Betriebskosten mit 45 % zu beteiligen, sofern ausrei- chende Haushaltsmittel bereitstehen. Der Träger hat vertragsgemäß einen Eigenanteil von 10 % der Betriebskosten zu leisten. Zusätzliche Stelle zur Durchführung von Diversionsmaßnahmen: Der Rat hat in seiner Sitzung vom 18.12.2012 (39. Sitzung des Rates Nr. 0043/2012, TOP: 11.21) im Rahmen des Abbaus der Jugendkriminalität und Delinquenz ab dem 01.01.2013 die dauerhafte Wei- terführung verschiedener Handlungsfelder beschlossen. Der Ratsbeschluss beinhaltet auch die Ge- währung von Zuschussmitteln an den „Brücke Köln e.V.“ für eine weitere Stelle. Einschließlich pau- schaler Erhöhung der Betriebskostenförderung bis 2016 stehen Mittel in Höhe von 53.840,79 Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2017 hat der „Brücke Köln e.V.“ gemäß Anlage 2 Personalkosten in Höhe von 58.000 Euro beantragt. Die den Haushaltsansatz übersteigende Antragssumme muss der Träger aus Eigen- mitteln tragen. Die Darstellung des Finanzierungsplans 2017 des „Brücke Köln e.V.“ ergibt sich aus der Anlage 2. Bei der Berechnung der jeweiligen Beträge wurden die Tarifkostensteigerungen 2015 und die Be- triebskostensteigerungen 2016 berücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2017 stehen im Produktbereich 0606, Hilfe für junge Menschen und ihre Familien, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) Mittel in der erforderlichen Höhe zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Mittelstraße 52
- Rathausstraße 8
- Tunisstraße 3
- Friedrich-Ebert-Ufer 54
- Steinweg 12
- Arnold-von-Siegen-Straße 5
- Straße 5 219
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Details
- Aktenzeichen
- 0543/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27