Mandari Insight

0543/2017

Zuschussvergabe 2017 zur Förderung von Ehe-, Lebens- und Erziehungsberatungsstellen und des Brücke Köln e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 28.02.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.03.2017, TOP 2.2.13

Anlage 2 Mittelvergabe an Brücke Köln e.V

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Mittelverteilung an Beratungsstellen

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Mittelvergabe an Brücke Köln e.V

729 Zeichen

JHA-Vorlage Session-Nr. 0543/2017
Anlage 2 Mittelverteilung 2017 an den Verein Brücke Köln e.V.
Betriebskostenzuschuss an den Brücke Köln e.V.
zur Verfügung stehende Mittel Produktbereich: 0606 212.719,33 EURO
Finanzierungsplan des Brücke Köln e.V. für 2017: 
Gesamtsumme Etatentwurf: 481.000,00 EURO
Zuschuss Land: 187.828,00 EURO
Eigenanteil des Trägers: 80.452,67 EURO
Förderung Stadt Köln 212.719,33 EURO
Personalkostenzuschuss an den Brücke Köln e.V.
zusätzliche Stelle zur Durchführung von Diversionsmaßnahmen
Zuschuss "Maßnahmen gegen Jugendkriminalität"
zur Verfügung stehende Mittel Produktbereich: 0606: 53.840,79 EURO
Personalkosten laut Antrag ca.: 58.000 EURO
verbleibender Eigenanteil des Trägers ca.: 4.159,21 EURO

Anlage 1 Mittelverteilung an Beratungsstellen

1512 Zeichen

Ziffern Nr.: Träger
Zuschuss für 2017 lt. 
vertraglicher Vereinbarung 
(einschl. "angeordnete 
Beratung" bei Ziff. 1-8)
1 Gesamtverband der Kath. Kirchengemeinden, 
Kath. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und 
Lebensfragen, Friedrich-Ebert-Ufer 54 66.640,05 EUR
2 Gesamtverband der Kath. Kirchengemeinden, 
Kath. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und 
Lebensfragen, Steinweg 12 109.465,89 EUR
3 Gesamtverband der Kath. Kirchengemeinden, 
Kath. Beratungsstelle für Eltern, Kinder und 
Jugendliche, Arnold-von-Siegen-Str. 5 219.960,47 EUR
4
Caritasverband für die Stadt Köln e.V., 
Internationale Familienberatung, Beratung für 
Eltern, Kinder, Jugendliche und junge 
Erwachsene, Mittelstr. 52-54 274.561,56 EUR
5
Caritasverband für die Stadt Köln e.V., 
Internationale Familienberatung, 
Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und 
Kinder, Rathausstr. 8 167.764,68 EUR
6
Evangelischer Kirchenverband Köln und 
Region, Ev. Beratungsstelle für Kinder, 
Jugendliche und Erwachsene, Erziehungs-, 
Ehe- und Lebensberatung, Tunisstr. 3 253.065,50 EUR
7 Deutscher Kinderschutzbund Köln e.V. 409.419,37 EUR
8 Christliche Sozialhilfe Köln e.V. 245.785,80 EUR
9 rubicon e.V. 137.846,73 EUR
10 Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Projekt:  
begleiteter Umgang 97.498,93 EUR
Summe: 1.982.008,98 EUR
10 zusätzliche Finanzierung aus dem 
Deckungsring für SKF e.V. 36.337,20 EUR
Summe: 2.018.346,18 EUR
JHA-Vorlage Session-Nr. 0543/2017
Anlage 1 Mittelverteilung 2017 an Ehe-, Lebens-, Erziehungs- und sonstige 
Beratungsstellen

Beschlussvorlage Ausschuss

6251 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/510/32 
IV/510/32 
Vorlagen-Nummer 
 0543/2017 
Freigabedatum  28.02.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschussvergabe 2017 zur Förderung von Ehe-, Lebens- und Erziehungsberatungsstellen und 
des Brücke Köln e.V. 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die im Haus-
haltsjahr 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an die gemäß Anlagen 1 und 2 aufgeführten 
Träger wie folgt zu gewähren: 
 
1. Zuschüsse in Höhe von insgesamt 2.018.346,18 Euro an die gemäß Anlage 1 aufgeführten 
Ehe-, Lebens-, Erziehungs- und sonstige Beratungsstellen auf der Grundlage der zwischen 
der Jugendverwaltung und den Trägern geschlossenen Vereinbarungen sowie Förderung des 
Modellprojektes „begleiteter Umgang“ des „Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.“; 
 
2. 212.719,33 Euro zur Betreuung von Jugendlichen in der nachgehenden Jugendgerichtshilfe; 
§§ 2, 52 SGB VIII an den „Brücke Köln e.V.“ 
 
3. 53.840,79 Euro an den „Brücke Köln e.V.“ zur Förderung zusätzlicher Personalkosten im 
Rahmen der Durchführung von Diversionsmaßnahmen aus dem Maßnahmenprogramm ge-
gen Jugendkriminalität (Anlage 2); 
 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.284.906,30 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Zuschussbeträge zur Förderung der Ehe-, Lebens-, Erziehungs- und sonstigen Beratungs-
stellen wurden nach dem in Zusammenarbeit mit den Trägern entwickelten Verteilungskonzept ver-
teilt. Parallel dazu wurden mit den Trägern Verträge gemäß § 77 SGB VIII mit einer Laufzeit von 3 
Jahren abgeschlossen. Bei nicht erfolgter Kündigung verlängert sich dieser um jeweils ein weiteres 
Jahr und gilt damit weiter. Die Verträge wurden zum 01.01.2017 neu geschlossen und enthalten 
nunmehr die im Jugendhilfeausschuss am 13.09.2016 (Session-Nr. 2806/2016) beschlossenen Aktu-
alisierungen.  
 
Auf der Grundlage der abgeschlossenen Verträge werden den gemäß Anlage 1, Ziffern 1-6 genann-
ten Ehe-, Lebens- und Erziehungsberatungsstellen für das Haushaltsjahr 2017 die dort aufgeführten 
Zuschüsse bewilligt. 
 
Ferner erhalten der 
- Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Köln e.V., 
- Familienberatungsstelle des Christliche Sozialhilfe Köln e.V., 
- rubicon e.V. 
für ihre Beratungsstellen jeweils einen Zuschuss gemäß Anlage 1, Ziffern 7-9. 
 
Im Zuge der Neuorganisation durch die Entwicklung des „Kölner Konzepts des begleiteten Umgangs 
in 2016 ff“, ist das vom „Sozialdienst Katholischer Frauen“ angebotene Modellprojekt im vergangenen 
Jahr weiter ausgebaut worden und steht linksrheinisch im Haus Adelheid in Köln-Nippes und rechts-
rheinisch in den Räumlichkeiten des Johanna Klüwer Hauses in Köln-Porz zur Durchführung des „be-
gleiteten Umgangs“ zur Verfügung.  
 
Zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten steht ein Gesamtzuschuss in Höhe von 97.498,93 
Euro zur Verfügung. Da zur Bearbeitung von 100 Fällen eine erforderliche Finanzierung in Höhe von 
133.836,13 Euro (inklusive errechneter pauschaler Erhöhung der Betriebskosten) kalkuliert ist, ist wie

3 
im Vorjahr eine darüber hinausgehende Förderung in Höhe von 36.337,20 Euro notwendig. Die 
Durchführung des „begleiteten Umgangs“ ist eine Pflichtaufgabe. Insofern erfolgt die Sicherstellung 
der erforderlichen erhöhten Finanzierung von 36.337,20 Euro aus dem Deckungsring WJH. 
Die Einrichtung ist ebenfalls in Anlage 1, unter Ziffer 10 aufgeführt. 
 
 
„Brücke Köln e.V.“ 
Gemäß § 38 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) in Verbindung mit § 52 SGB VIII sind Träger der 
Jugendgerichtshilfe die Jugendämter, in Zusammenwirken mit Trägern der freien Jugendhilfe. 
Im Falle der Vermittlung und Überwachung von Sozialdiensten und Durchführung von Betreuungs-
weisungen gemäß § 10 JGG ist die Aufgabe an den Verein „Brücke Köln e.V.“ delegiert. 
Die Akzeptanz der vom „Brücke Köln e.V.“ durchgeführten ambulanten Maßnahmen ist bei der Kölner 
Jugendstrafjustiz sehr hoch. 
 
Betriebskostenzuschuss: 
Gemäß dem mit dem „Brücke Köln e.V.“ geschlossenen Vertrag besteht seitens der Jugendverwal-
tung die Verpflichtung, sich an den jährlichen Betriebskosten mit 45 % zu beteiligen, sofern ausrei-
chende Haushaltsmittel bereitstehen. Der Träger hat vertragsgemäß einen Eigenanteil von 10 % der 
Betriebskosten zu leisten. 
 
Zusätzliche Stelle zur Durchführung von Diversionsmaßnahmen: 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 18.12.2012 (39. Sitzung des Rates Nr. 0043/2012, TOP: 11.21) im 
Rahmen des Abbaus der Jugendkriminalität und Delinquenz ab dem 01.01.2013 die dauerhafte Wei-
terführung verschiedener Handlungsfelder beschlossen. Der Ratsbeschluss beinhaltet auch die Ge-
währung von Zuschussmitteln an den „Brücke Köln e.V.“ für eine weitere Stelle. Einschließlich pau-
schaler Erhöhung der Betriebskostenförderung bis 2016 stehen Mittel in Höhe von 53.840,79 Euro 
zur Verfügung. 
Für das Jahr 2017 hat der „Brücke Köln e.V.“ gemäß Anlage 2 Personalkosten in Höhe von 58.000 
Euro beantragt. Die den Haushaltsansatz übersteigende Antragssumme muss der Träger aus Eigen-
mitteln tragen. 
 
Die Darstellung des Finanzierungsplans 2017 des „Brücke Köln e.V.“ ergibt sich aus der Anlage 2. 
 
Bei der Berechnung der jeweiligen Beträge wurden die Tarifkostensteigerungen 2015 und die Be-
triebskostensteigerungen 2016 berücksichtigt. 
 
Im Haushaltsjahr 2017 stehen im Produktbereich 0606, Hilfe für junge Menschen und ihre Familien, 
Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) Mittel in der erforderlichen Höhe zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Mittelstraße 52
  • Rathausstraße 8
  • Tunisstraße 3
  • Friedrich-Ebert-Ufer 54
  • Steinweg 12
  • Arnold-von-Siegen-Straße 5
  • Straße 5 219

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0543/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27