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Anbindung von privaten Rettungswagen zur Notfallrettung an die Leitstelle der Berufsfeuerwehr

FDP/KSG Antrag nach § 3 AN/0274/2017/1 vom 31.08.2018

Stand: Am 13.09.2018 im Gesundheitsausschuss endgültig zurückgezogen.

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  • FDP Antrag nach § 3

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    www.FDP-Koeln.de An den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses Herrn Dr. Ralf Unna Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 22.02.2017 AN/0274/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss 13.09.2018 Anbindung von privaten Rettungswagen zur Notfallrettung an die Leitstelle der Berufsfeuerwehr Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesord- nung der kommenden Sitzung des Gesundheitsausschusses zu setzen. Beschluss: Der Gesundheitsausschuss möge beschließen, dass private Rettungswagen, die eine Ge- nehmigung zur Notfallrettung in Köln haben, offiziell auch an die Rettungsdienstleitstelle der Berufsfeuerwehr angeschlossen werden. Begründung: Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz hat der Gesetzgeber gerade die Möglichkeit geschaf- fen, offiziell genehmigte private Rettungswagen über eine einheitliche Leitstelle zu lenken (Paragraph 7, 1a und Paragraph 12, Absatz 1, Sätze 3 und 4). Der Gesetzgeber will dadurch erreichen, dass alle RTW einer Stadt ausschließlich über eine Leitstelle disponiert werden. Damit will man Verwirrungen der Bevölkerung und unnötigen Zeitverlust vermeiden. Die Anbindung der privaten Rettungswagen an die Leitstelle wirkt sich positiv für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln aus, da alle Fahrzeuge einheitlich über die Notrufnummer 112 erreicht werden. Da private RTW eine wesentlich geringere Vergü- tung erhalten, als die Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr und der angeschlossenen Hilfsorgani- sationen, wirkt sich dies dann auch positiv auf die Kosten für die Krankenkassen aus. Durch den Beschluss des Hauptausschusses vom 19.1.17, dass es keine Ausschreibung der Rettungsdienstleistungen gibt, sondern deren Vergabe nach der Bereichsausnahme erfolgen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de soll, ist es dem derzeit einzigen freien Betreiber eines RTW in Köln nicht möglich, sich an einer Ausschreibung mit dem Zuschlag für ein Los zu beteiligen. Der Einsatz eines weiteren RTW, über den sofort verfügt werden kann, entlastet den Ret- tungsdienst, da ja nach dem Rettungsdienstbedarfsplan mindestens elf RTW zur ausrei- chenden Versorgung der Bevölkerung fehlen. Hinzu tritt, dass die Anbindung des betreffenden RTWs an die Leitstelle Voraussetzung für private Unternehmen ist, künftig Notfallsanitäter ausbilden zu können. Mehrere Ausbildungs- stellen können so pro Jahr geschaffen werden. Dieses hilft auch, die auch von Berufsfeuer- wehr und Hilfsorganisationen geklagten drohenden Personalengpässe abzufedern. Mit freundlichen Grüßen gez. Ulrich Breite Bettina Houben Fraktionsgeschäftsführer Gesundheitspolitische Sprecherin

Beratungsverlauf

  1. 13.09.2018

    Gesundheitsausschuss

    TOP 5.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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