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AN/0274/2017/1

Anbindung von privaten Rettungswagen zur Notfallrettung an die Leitstelle der Berufsfeuerwehr

FDP/KSG Antrag nach § 3 31.08.2018

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 14.03.2017, TOP 4.1

FDP Antrag nach § 3

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FDP Antrag nach § 3

3057 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An den  
Vorsitzenden des 
Gesundheitsausschusses 
Herrn Dr. Ralf Unna 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus · 50667 Köln 
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 22.02.2017 
AN/0274/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 13.09.2018 
 
Anbindung von privaten Rettungswagen zur Notfallrettung an die Leitstelle der 
Berufsfeuerwehr 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesord-
nung der kommenden Sitzung des Gesundheitsausschusses zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Der Gesundheitsausschuss möge beschließen, dass private Rettungswagen, die eine Ge-
nehmigung zur Notfallrettung in Köln haben, offiziell auch an die Rettungsdienstleitstelle der 
Berufsfeuerwehr angeschlossen werden. 
 
Begründung: 
 
Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz hat der Gesetzgeber gerade die Möglichkeit geschaf-
fen, offiziell genehmigte private Rettungswagen über eine einheitliche Leitstelle zu lenken 
(Paragraph 7, 1a und Paragraph 12, Absatz 1, Sätze 3 und 4).  
   
Der Gesetzgeber will dadurch erreichen, dass alle RTW einer Stadt ausschließlich über eine 
Leitstelle disponiert werden. Damit will man Verwirrungen der Bevölkerung und unnötigen 
Zeitverlust vermeiden. Die Anbindung der privaten Rettungswagen an die Leitstelle wirkt sich 
positiv für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln aus, da alle Fahrzeuge einheitlich über 
die Notrufnummer 112 erreicht werden. Da private RTW eine wesentlich geringere Vergü-
tung erhalten, als die Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr und der angeschlossenen Hilfsorgani-
sationen, wirkt sich dies dann auch positiv auf die Kosten für die Krankenkassen aus.  
   
Durch den Beschluss des Hauptausschusses vom 19.1.17, dass es keine Ausschreibung der 
Rettungsdienstleistungen gibt, sondern deren Vergabe nach der Bereichsausnahme erfolgen 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
soll, ist es dem derzeit einzigen freien Betreiber eines RTW in Köln nicht möglich, sich an 
einer Ausschreibung mit dem Zuschlag für ein Los zu beteiligen.  
 
Der Einsatz eines weiteren RTW, über den sofort verfügt werden kann, entlastet den Ret-
tungsdienst, da ja nach dem Rettungsdienstbedarfsplan mindestens elf RTW zur ausrei-
chenden Versorgung der Bevölkerung fehlen.  
   
Hinzu tritt, dass die Anbindung des betreffenden RTWs an die Leitstelle Voraussetzung für 
private Unternehmen ist, künftig Notfallsanitäter ausbilden zu können. Mehrere Ausbildungs-
stellen können so pro Jahr geschaffen werden. Dieses hilft auch, die auch von Berufsfeuer-
wehr und Hilfsorganisationen geklagten drohenden Personalengpässe abzufedern.  
   
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez.  
Ulrich Breite                                     Bettina Houben  
Fraktionsgeschäftsführer                Gesundheitspolitische Sprecherin

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0274/2017/1
Typ
FDP/KSG Antrag nach § 3
Datum
31.08.2018
Erstellt
03.08.2017 00:27