2879/2020
Durchwegungen im Stadtteil Kalk stärken
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2434 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-8/0 Vorlagen-Nummer 2879/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.09.2020 Durchwegungen im Stadtteil Kalk stärken Beantwortung der Anfrage der Fraktion-Bündnis 90/Die Grünen vom 17.09.2020 zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 24.09.2020, TOP 9.2.3 zu den Ziffern 2 bis 4 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk folgende Fragen gestellt: Es gab in der letzten Woche Irritationen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über eine geschlossene Durchwegung an der Vorsterstraße 52/54 in Köln-Kalk beschwert haben. Di e- se Durchwegung stellt einen elementaren und parallelen Weg zur Vermeidung des Weges über die Kalker Hauptstraße dar. Es ergeben sich für uns folgende Fragen: 1. Besteht die Absicht der Verwaltung, diesen Zugang von der Vorsterstraße bis in Höhe der hinteren Grundstücksgrenze der Schule Vietorstraße an den Hauseigentümer der Vorsterstraße zu veräußern, damit diese Durchwegung dauerhaft geschlossen werden kann? 2. Ist es der Verwaltung möglich, diesen Bereich auch im weiteren Verlauf entlang des Schulgrundstücks aufzuwerten? 3. Wie kann die Verwaltung diesen Bereich noch mehr öffnen? 4. Wie stellt sich die Verwaltung vor, diese alternative Fußgängerroute zu bewerben? Antwort der Verwaltung zu den Fragen 2 bis 4 zu 2. und 3. Eine Aufwertung des nördlichen Teilstücks (östlich des Schulgrundstücks), Durchgang Vor- sterstraße 52-54 ist faktisch nicht möglich. Der Durchgang ist bestimmt durch die vorhandene Bebauung, damit auch die Anbindung an die Vorsterstraße. Das südlich daran anschließen- de Teilstück könnte nur zu Lasten des Schulgrundstücks aufgewertet werden. Um hier eine attraktive Grünfläche zu schaffen, welche dauerhafte Verbindungs- und Aufenthaltsqualität aufweist, hätte das Schulgrundstück deutlich reduziert werden müssen. Vor dem Hintergrund der Schulversorgung in Kalk ist dies nicht möglich. Die östlich direkt angrenzenden Flächen sind privat und bebaut. zu 4. Aufgrund der baulich räumlichen Gegebenheiten ist davon auszugehen, dass auch eine stär- 2 kere Bewerbung, z.B. durch eine Beschilderung keine stärkere positive Nutzung brächte. Hinw eis: Die Antw ort zur Frage 1 liegt noch nicht vor und w ird zu einem späteren Zeitpunkt beantw ortet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2879/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.09.2020
- Erstellt
- 24.09.2020 09:27