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2879/2020

Durchwegungen im Stadtteil Kalk stärken

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.09.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 24.09.2020

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2434 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-8/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2879/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.09.2020 
 
Durchwegungen im Stadtteil Kalk stärken 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion-Bündnis 90/Die Grünen vom 17.09.2020 zur Sitzung 
der Bezirksvertretung Kalk am 24.09.2020, TOP 9.2.3 zu den Ziffern 2 bis 4 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk folgende 
Fragen gestellt: 
 
Es gab in der letzten Woche Irritationen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über eine 
geschlossene Durchwegung an der Vorsterstraße 52/54 in Köln-Kalk beschwert haben. Di e-
se Durchwegung stellt einen elementaren und parallelen Weg zur Vermeidung des Weges 
über die Kalker Hauptstraße dar. 
 
Es ergeben sich für uns folgende Fragen: 
1. Besteht die Absicht der Verwaltung, diesen Zugang von der Vorsterstraße bis in Höhe 
der hinteren Grundstücksgrenze der Schule Vietorstraße an den Hauseigentümer der 
Vorsterstraße zu veräußern, damit diese Durchwegung dauerhaft geschlossen werden 
kann?  
2. Ist es der Verwaltung möglich, diesen Bereich auch im weiteren Verlauf entlang des 
Schulgrundstücks aufzuwerten?  
3. Wie kann die Verwaltung diesen Bereich noch mehr öffnen?  
4. Wie stellt sich die Verwaltung vor, diese alternative Fußgängerroute zu bewerben?  
 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 2 bis 4 
 
zu 2. und 3. 
Eine Aufwertung des nördlichen Teilstücks (östlich des Schulgrundstücks), Durchgang Vor-
sterstraße 52-54 ist faktisch nicht möglich. Der Durchgang ist bestimmt durch die vorhandene 
Bebauung, damit auch die Anbindung an die Vorsterstraße. Das südlich daran anschließen-
de Teilstück könnte nur zu Lasten des Schulgrundstücks aufgewertet werden. Um hier eine 
attraktive Grünfläche zu schaffen, welche dauerhafte Verbindungs- und Aufenthaltsqualität 
aufweist, hätte das Schulgrundstück deutlich reduziert werden müssen. Vor dem Hintergrund 
der Schulversorgung in Kalk ist dies nicht möglich. Die östlich direkt angrenzenden Flächen 
sind privat und bebaut. 
 
zu 4. 
Aufgrund der baulich räumlichen Gegebenheiten ist davon auszugehen, dass auch eine stär-

2 
 
kere Bewerbung, z.B. durch eine Beschilderung keine stärkere positive Nutzung brächte.  
 
Hinw eis: Die Antw ort zur Frage 1 liegt noch nicht vor und w ird zu einem späteren Zeitpunkt 
beantw ortet.

Beratungsverlauf (1)

24.09.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2879/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.09.2020
Erstellt
24.09.2020 09:27