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AN/0420/2018

Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bastian (FDP) zu TOP 8.2 - Bebauungsplan an der Mühle

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 15.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 15.03.2018, TOP 8.2.1

2018 03 15 ÄA Versorger Langel Grüne CDU FDP

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2018 03 15 ÄA Versorger Langel Grüne CDU FDP

2972 Zeichen

in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister         
Henk van Benthem          
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Porz, den 14.03.2018 
 
 
 
 
Änderungsantrag    zur Sitzung der BV Porz am  
hier:    AN/0328/2018 Bebauungsplan An der Mühle in Porz Langel    
 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
 
 
Beschlußentwurf: 
Die Bezirksvertretung bestätigt  ihren Beschluss vom 15.09.2016 und bittet die Ver-
waltung eindringlich diesen  schnellst möglich umzusetzen. 
 
Für das Qualifizierungsverfahren soll der Investor ein Architekturbüro beauftragen, 
welches drei mögliche Vorschläge einem Gremium aus 4 SteA Mitgliedern und 4 Be-
zirksvertretern der BV 7 zur Auswahl vorlegen. 
Die Vorschläge sollen Lage, Form, Fassadengestaltung, Freiraumgestaltung und 
Verkehrsanbindung darlegen. 
Der von dem Gremium gewählte Vorschlag soll im VEP Vertrag aufgenommen wer-
den. 
  
 
 
Begründung: 
Das im Beschluss vom 16.09.2016 genannte Qualifizierungsverfahren bedarf einer genau e-
ren Darstellung, da es hier anscheinend Irritationen seitens des Investors und der Verwa l-
tung gibt. 
Der damalige nach etlichen Gesprächen am 15.09.2016 in der BV7 einstimmig gefasste und im 
SteA bestätigte Beschluss lautet: 
 
7.2.11 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: An der Mühle in Köln-Porz-Langel 2560/2016

in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
Die Begrenzung auf 50 Stellplätze ist aus der Begründung zu entfernen. 
Beschluss: 
  
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 
1.       nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan) für das Gebiet östlich der Lülsdorfer Straße, südlich der Straße An der Mühle, westlich und 
nördlich der Straße Am Weingartsberg (Gemarkung Langel, Flur 2, Flurstücke 991, 992 und 1021 bis 
1027) in Köln-Porz-Langel —Arbeitstitel: An der Mühle in Köln-Porz-Langel— einzuleiten mit dem 
Ziel, Einzelhandel, geförderten Wohnungsbau und eine Tagespflegeeinrichtung festzusetzen. Grundlage 
für die weitere Ausarbeitung der Planung wird das Ergebnis des von der Vorhabenträgerin durchzufüh-
renden städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens; 
2.       die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage 
des städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage 2 Anlage 3 nach Modell 2 (Versammlung); 
3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig korrigiert empfohlen. 
 
 
 
Mit  freundlichen Grüßen 
 
 
 
Werner Marx   Dieter Redlin     Elvira Bastian 
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

15.03.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0420/2018
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
15.03.2018
Erstellt
15.03.2018 10:56