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Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bastian (FDP) zu TOP 8.2 - Bebauungsplan an der Mühle

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/0420/2018 vom 15.03.2018

Stand: Am 15.03.2018 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • 2018 03 15 ÄA Versorger Langel Grüne CDU FDP

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    in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den 14.03.2018 Änderungsantrag zur Sitzung der BV Porz am hier: AN/0328/2018 Bebauungsplan An der Mühle in Porz Langel Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, Beschlußentwurf: Die Bezirksvertretung bestätigt ihren Beschluss vom 15.09.2016 und bittet die Ver- waltung eindringlich diesen schnellst möglich umzusetzen. Für das Qualifizierungsverfahren soll der Investor ein Architekturbüro beauftragen, welches drei mögliche Vorschläge einem Gremium aus 4 SteA Mitgliedern und 4 Be- zirksvertretern der BV 7 zur Auswahl vorlegen. Die Vorschläge sollen Lage, Form, Fassadengestaltung, Freiraumgestaltung und Verkehrsanbindung darlegen. Der von dem Gremium gewählte Vorschlag soll im VEP Vertrag aufgenommen wer- den. Begründung: Das im Beschluss vom 16.09.2016 genannte Qualifizierungsverfahren bedarf einer genau e- ren Darstellung, da es hier anscheinend Irritationen seitens des Investors und der Verwa l- tung gibt. Der damalige nach etlichen Gesprächen am 15.09.2016 in der BV7 einstimmig gefasste und im SteA bestätigte Beschluss lautet: 7.2.11 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: An der Mühle in Köln-Porz-Langel 2560/2016 in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Die Begrenzung auf 50 Stellplätze ist aus der Begründung zu entfernen. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebau- ungsplan) für das Gebiet östlich der Lülsdorfer Straße, südlich der Straße An der Mühle, westlich und nördlich der Straße Am Weingartsberg (Gemarkung Langel, Flur 2, Flurstücke 991, 992 und 1021 bis 1027) in Köln-Porz-Langel —Arbeitstitel: An der Mühle in Köln-Porz-Langel— einzuleiten mit dem Ziel, Einzelhandel, geförderten Wohnungsbau und eine Tagespflegeeinrichtung festzusetzen. Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Planung wird das Ergebnis des von der Vorhabenträgerin durchzufüh- renden städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens; 2. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage 2 Anlage 3 nach Modell 2 (Versammlung); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig korrigiert empfohlen. Mit freundlichen Grüßen Werner Marx Dieter Redlin Elvira Bastian Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf

  1. 15.03.2018

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 8.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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