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1608/2017

Lkw-Parken auf der Autobahnbrücke Volkhovener Weg

Mitteilung BV 06.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 08.06.2017, TOP 7.1.6

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2503 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/663/34 
 
Vorlagen-Nummer 
 1608/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.06.2017 
 
Lkw-Parken auf der Autobahnbrücke Volkhovener Weg 
hier: Niederschrift der Bezirksvertretung Chorweiler aus der Sitzung vom 09.03.2017 zu TOP 
7.1.2 
Auszug aus der Niederschrift der Bezirksvertretung Chorweiler vom 09.03.2017 zu TOP 7.1.2: 
 
„Die Stellungnahme der Verwaltung wurde der Bezirksvertretung Chorweiler vorab zugesandt. 
 
Herr Tkotz vom Amt für Straßen- und Verkehrstechnik beantwortet die Frage von Bezirksvertreter 
Herrn Kleinjans, ob auch bei einer vorhandenen Querung die 5 Meter - Regelung im Kreuzungsbe-
reich gelten, damit dass dann eine 15 Meter – Regelung greift. 
 
Bezirksvertreter Herr Ottenberg fordert die Einrichtung eines Halteverbotes auf einer Seite, da an-
sonsten wenn auf beiden Seiten geparkt wird zwei entgegenkommende Busse nicht aneinander vor-
bei kommen. 
 
Laut Herrn Tkotz liegen bisher seitens der KVB keine diesbezüglichen Beschwerden vor. Zudem 
konnte bei entsprechenden Ortsterminen nur festgestellt werden, dass auf einer Seite geparkt wird. 
Daher sind keine Maßnahmen erforderlich. 
 
Herr Kleinjans bestätigt die Aussage von Herrn Ottenberg, dass durchaus auf beiden Seiten geparkt 
wird. Zudem bittet er die vorliegende Beantwortung hinsichtlich der 5 Meter – Regelung auf 15 Meter 
zu korrigieren.“ 
 
 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Für die Einmündung Pingenweg gilt die gesetzliche Regelung nach der StVO: „In § 12 Abs. 3 Ziffer 1 
Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu 
je 5,00 m unzulässig.“ Daher ist eine Änderung der Regel, durch die Verlängerung auf 15 Meter nicht 
möglich. 
 
Gemäß § 12 Abs. 4 StVO gilt auf dem Volkhovener Weg in Höhe der Autobahnbrücke vom Pingen-
weg und von der Militärringstraße kommend das Rechtsparkgebot, d. h. das Parken ist am rechten 
Fahrbahnrand zulässig. Es handelt sich bei dem Volkhovener Weg in diesem Straßenabschnitt um 
eine gut ausgebaute Straße, an der Parken am rechten Fahrbahnrand erlaubt ist. 
 
Bei den durchgeführten Ortsbesichtigungen konnte keine Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeu-
ge festgestellt werden. Weiterhin befindet sich auf beiden Seiten ein getrennter Geh- und Radweg. 
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Diese Ansicht wurde 
von der KVB AG und von der Verkehrsüberwachung bestätigt.

2

Beratungsverlauf (1)

08.06.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1608/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
06.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27