Baumscheibe Heidelberger Straße 23
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0862/2022 vom 19.04.2022
Stand: Am 02.05.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer AN/0862/2022 Stand: 20.02.2024 Sachstandsbericht Baumscheibe Heidelberger Straße 23 Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 30.03.2022 Beschluss: Die BV9 beauftragt die Verwaltung, die Baumscheibe an der Heidelberger Straße 23 durch den Einsatz von Radnadeln gegen Beparkung durch KFZ abzusichern. Zusätzlich muss ge- prüft werden, ob Maßnahmen zur Sicherung der bereits freiliegenden, geschädigten Wurzeln notwendig sind. Im positiven Fall sollen diese dann ebenfalls umgesetzt werden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Maßnahme wurde ungesetzt. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: -
Baumscheibe
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30.3.2022 Gemeinsamer Antrag: Baumscheibe Heidelberger Straße 23 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der Einzelmandatsträger Andreas Altefrohne von DIE PARTEI in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. Antrag: Die BV9 beauftragt die Verwaltung, die Baumscheibe an der Heidelberger Straße 23 durch den Einsatz von Radnadeln gegen Beparkung durch KFZ abzusichern. Zusätzlich muss geprüft werden, ob Maßnahmen zur Sicherung der bereits freiliegenden, geschädigten Wurzeln notwendig sind. Im positiven Fall sollen diese dann ebenfalls umgesetzt werden. Begründung: Wie in den beigefügten Fotos (Baum01 und Baum02) zu sehen ist, sind der Boden und das Wurzelwerk des dortigen Baumes bereits stark geschädigt. Die Hauptursache dafür ist laut Aussage verschiedener Anwohner, dass regelmäßig regelwidrig KFZ auf der Baumscheibe abgestellt werden. Das beparken von Baumscheiben ist laut §22 der Kölner Stadtordnung nicht gestattet. Um den Baum nicht zu verlieren, ist die Absicherung der Baumscheibe unumgänglich. gez. Andreas Altefrohne gez. Winfried Seldschopf gez. Nijat Bakis Anlage Fotos Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs - Stadtbezirk Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion DIE LINKE – Fraktion DIE PARTEI - Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2 a 51065 Köln 1 Baum01 - Ansicht Stelle 2 Baum02 – Wurzelschaden 3 Paragraf 22 aus der Kölner Stadtordnung https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/satzungen/koelner_stadtordnung_20180110.pdf
Beratungsverlauf
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