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AN/0862/2022

Baumscheibe Heidelberger Straße 23

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 19.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.05.2022, TOP 8.1.8

Sachstandsbericht BV

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Baumscheibe

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Sachstandsbericht BV

834 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0862/2022
Stand: 20.02.2024 
Sachstandsbericht  
Baumscheibe Heidelberger Straße 23 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und 
des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 30.03.2022 
Beschluss: 
 
Die BV9 beauftragt die Verwaltung, die Baumscheibe an der Heidelberger Straße 23 durch 
den Einsatz von Radnadeln gegen Beparkung durch KFZ abzusichern. Zusätzlich muss ge-
prüft werden, ob Maßnahmen zur Sicherung der bereits freiliegenden, geschädigten Wurzeln 
notwendig sind. Im positiven Fall sollen diese dann ebenfalls umgesetzt werden. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Maßnahme wurde ungesetzt. 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Baumscheibe

1830 Zeichen

30.3.2022 
 
Gemeinsamer Antrag: Baumscheibe Heidelberger Straße 23 
  
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,  DIE LINKE und der Einzelmandatsträger 
Andreas Altefrohne von DIE PARTEI in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim bitten Sie, den 
nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. 
Antrag: 
Die BV9 beauftragt die Verwaltung, die Baumscheibe an der Heidelberger Straße 23 durch 
den Einsatz von Radnadeln gegen Beparkung durch KFZ abzusichern. Zusätzlich muss geprüft 
werden, ob Maßnahmen zur Sicherung der bereits freiliegenden, geschädigten Wurzeln 
notwendig sind. Im positiven Fall sollen diese dann ebenfalls umgesetzt werden. 
Begründung: 
Wie in den beigefügten Fotos (Baum01 und Baum02) zu sehen ist, sind der Boden und das 
Wurzelwerk des dortigen Baumes bereits stark geschädigt. Die Hauptursache dafür ist laut 
Aussage verschiedener Anwohner, dass regelmäßig regelwidrig KFZ auf der Baumscheibe 
abgestellt werden. Das beparken von Baumscheiben ist laut §22 der Kölner Stadtordnung 
nicht gestattet. 
Um den Baum nicht zu verlieren, ist die Absicherung der Baumscheibe unumgänglich.  
 
 
gez. Andreas Altefrohne                 gez. Winfried Seldschopf           gez. Nijat Bakis         
Anlage Fotos 
Gleichlautend an: 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Norbert Fuchs 
- Stadtbezirk Mülheim- 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
-Rathaus- 
 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion 
DIE LINKE – Fraktion 
DIE PARTEI - Einzelmandatsträger 
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim 
Wiener Platz 2 a 
51065 Köln

1 Baum01 - Ansicht Stelle 
 
 
2 Baum02 – Wurzelschaden

3 Paragraf 22 aus der Kölner Stadtordnung 
https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/satzungen/koelner_stadtordnung_20180110.pdf

Beratungsverlauf (1)

02.05.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Heidelberger Straße 23
  • Wiener Platz 2a
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
AN/0862/2022
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
19.04.2022
Erstellt
19.04.2022 10:42