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1060/2022

Besetzung von Rettungswachen in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 29.03.2022

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 17.05.2022, TOP 2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3645 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 29.03.2022 
 1060/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 29.03.2022 
 
Besetzung von Rettungswachen in Köln 
Zur Anfrage AN/0680/2022 der Fraktion DIE LINKE nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
 
1. Welche Besetzung sehen die Kölner Rettungswachen vor? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Feuerwehr Köln ist Trägerin des Rettungsdienstes in der Stadt Köln. Sie wird in ihren Aufgaben 
von den Leistungserbringern im Rettungsdienst unterstützt. 
Die Besetzung der Rettungsmittel erfolgt gemäß § 4 Abs. 3 und 4 Rettungsgesetz NRW (RettG 
NRW). Bei der Besetzung wird unterschieden in die Funktionen: Fahrer*in und Fahrzeugführer*in. 
Die Funktion der Fahrerin bzw. des Fahrers muss mind. von einer Rettungssanitäterin bzw. einem 
Rettungssanitäter wahrgenommen werden. Die Funktion der Fahrzeugführer*in muss mind. von einer 
Rettungsassistentin bzw. einem Rettungsassistenten oder einer Notfallsanitäterin bzw. einem Not-
fallsanitäter bekleidet werden. 
Neben den Rettungswagen werden im Kölner Rettungsdienst Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) betrie-
ben. Fahrer*innen von Notarzteinsatzfahrzeugen müssen mind. über die Qualifikation Rettungsassis-
tent*in bzw. Notfallsanitäter*in verfügen. Als Fahrzeugführer*innen werden Ärzt*innen mit dem Fach-
kundenachweis Rettungsdienst eingesetzt. 
Mit Ablauf des 31. Dezember 2026 wird die Funktion der Rettungsassistentin bzw. des Rettungsassis-
tenten durch das Berufsbild der Notfallsanitäterin bzw. des Notfallsanitäters ersetzt. 
 
 
2. Kann dieser Besetzungsschlüssel aktuell eingehalten werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der gesetzlich vorgegebene (Qualifikations-)Besetzungsschlüssel wird eingehalten. 
Coronabedingt kommt es sowohl in Reihen der Berufsfeuerwehr als auch bei den Leistungserbringern 
im Kölner Rettungsdienst in den vergangenen Wochen vermehrt zu personellen Engpässen. Diese 
können durch Bereitschaftsdienste oder die Indienstnahme von dienstfreiem Personal kompensiert 
werden.

2 
 
 
3. Welche Gründe sieht die Verwaltung in den Schwierigkeiten ausreichend qualifiziertes Personal 
zu finden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Feuerwehr Köln ist auf dem Arbeitsmarkt eine gefragte Arbeitgeberin. Die Feuerwehr Köln bietet 
besonders jungen Schulabgänger*innen ein attraktives Ausbildungsmodell. So können geeignete 
Ausbildungsabsolvent*innen im Anschluss an die dreijährige Vollausbildung zur Notfallsanitäterin 
bzw. zum Notfallsanitäter in die Beamt*innenlaufbahn wechseln und dann eine um 6 Monate verkürz-
te Ausbildung zur Brandmeisterin bzw. zum Brandmeister anschließen.  
Die Anzahl der Bewerber*innen um eine Ausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter 
liegen deutlich über den eigenen Ausbildungskapazitäten. 
Um den gesetzlich erforderlichen Ausbildungsbedarf erfüllen zu können, muss die Feuerwehr Köln in 
2022 zwei Klassen durch eine(n) externe(n) Dienstleister*in ausbilden lassen, siehe hierzu die Mittei-
lung der Verwaltung zur „Sicherstellung der Notfallsanitäter*innen-Ausbildung“ (Session Nr. 
0609/2022). 
 
 
4. Wieviel Übergriffe auf Rettungspersonal gab es im letzten Jahr in Köln? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Feuerwehr Köln erfasst gemeldete Vorfälle von Gewalt gegen Einsatzkräfte in einem eigenen 
Qualitäts- und Beschwerdemanagement. Im Jahr 2021 wurden der Feuerwehr Köln 17 Fälle von Ge-
walt gegen Einsatzkräfte gemeldet. Im Durchschnitt der letzten zwölf Jahre lag die Anzahl der Über-
griffe auf Rettungsdienstpersonal bei 34 Vorfällen pro Jahr. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

17.05.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1060/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
29.03.2022
Erstellt
28.03.2022 16:29