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0265/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Aufstellen von Regalen auf Bürgersteigen, Fußgängerüberwege u.a. (Az.: 02-1600-163/17)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 16.04.2018, TOP 2.1

Anlage 1 (Eingabe)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 (Eingabe)

4924 Zeichen

Von:  
Gesendet: Sonntag, 5. November 2017 19:38 
An: Dez I Poststelle Büro Stadtdirektor;
Betreff: Bürgerantrag nach § 24 GO NRW 
Sehr geehrter Herr Keller, 
in Köln Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße Nr. 62, gestattet die Stadtverwaltung, Amt für 
Öffentliche Ordnung, jährlich dem Betreiber des Blumenladens , seine Auslagen/ 
Regale/ Verkaufstische auf dem viel zu schmalen Bürgersteig aufzustellen. Dazu darf er 
offensichtlich auch noch die Platzfläche an der KVB Haltestelle zu 70 Prozent, einschließlich 
Blumenbeet, einnehmen. 
Die Dellbrücker Hauptstraße ist eine sehr stark frequentierte und schmale Geschäftsstraße, auf der 
neben einer sehr großen Anzahl an Kraftfahrzeugen auch noch drei Buslinien verkehren. 
Unmittelbar an den Blumenladen angrenzend befindet sich die Stadtbahnhaltestelle, die von zwei 
Bahnlinien befahren wird, sowie auch die Bushaltestelle. Folglich kommen zu der sehr hohen Menge 
an Kraftfahrzeugverkehren noch eine sehr hohe Zahl an Fußgängern, die dort verkehren. 
Zum Einkaufen, zu und von den Stadtbahnen und Buslinien, zu den in Nähe befindlichen 
Grundschulen, Kindergärten (in 200 m Umkreis alleine fünf Einrichtungen!) und bzw. oder zum 
Schlendern. Durch das große Altenheim in 140 Meter Entfernung kommen auch noch viele ältere 
Menschen mit Rollatoren und Rollstühlen dazu. 
Der Bürgersteig hat grundsätzlich nur eine Breite von ca. 1,70 Meter, was schon ohnehin viel zu 
schmal ist für diese prekäre Stelle. Durch die genehmigten Auslagen reduziert sich die 
Restbürgersteigbreite auf 1,30 Meter!!! 
Dennoch und Ignoranz der zahlreichen Bürgereingaben genehmigt das Ordnungsamt diese 
Auslagen. 
Mehrfach haben sich Dellbrücker Bürger beim Ordnungsamt darüber beschwert. Allesamt hatten es 
mit einem Herrn  zu tun, der immer ausweichend reagierte, später gar nicht mehr 
antwortete. Das nennt man umgangssprachlich „aussitzen“. Man werde das prüfen, so Herr 
. Getan hat sich, erwartungsgemäß wenn man es mit der Stadt Köln zu tun hat, nichts. 
Das es täglich, bei regem Verkehr, zu haarsträubenden Szene kommt, interessiert Herrn  
offensichtlich nicht. 
Der Begegnungsfall von zwei Personen ist auf der schmalen Restfläche gar nicht möglich. Folglich 
weicht eine Person auf die Fahrbahn aus, die aber schmal und stark befahren ist. Oftmals springen 
die Fußgänger, notgedrungen durch das Ausweichen, vor die nahe vorbeifahrenden Busse. 
Ob das daran liegt das auch täglich Politessen beim Kauf von Blumen in dem Laden gesehen 
werden, ist spekulativ. Oder liegt es an den angeblich so guten Beziehungen des Ladenbetreibers 
zu dem in der Nähe wohnenden Ratsmitglied  
Dieser Zustand ist völlig inakzeptabel, es ist hochgradig gefährlich. Und die Stadtverwaltung, 
offensichtlich in Person von Herrn , ignoriert das. Die täglich lebensgefährlichen Situationen 
für die Fußgänger, für die vielen Schulkinder und Senioren. 
Nun sind wir nicht mehr bereit das so hinzunehmen! 
Ich beantrage dem Betreiber des Blumenladens sofort die Genehmigung zur Aufstellung von 
Regalen etc. auf dem Bürgersteig vor seinem Laden und auf der Platzfläche zu entziehen und 
künftig keine neue Genehmigung mehr auszustellen. 
Gleichzeitig beantrage ich auf dem Gebiet der Stadt Köln solche Außenanlagen grundsätzlich nur 
dann zu genehmigen, wenn eine Restbürgersteigbreite von 2,20 Meter vorhanden bleibt. Die

Richtlinien sprechen von Mindestbreiten 1,80 Meter, wenn dort Behinderte verkehren (was durch 
das Altenheim und die vielen Rollstuhl und Rollator fahrende Senioren zutrifft. 
Zusätzlich beantrage ich die vorgesehene Zone mit 8 zusätzlichen Zebrastreifen nicht einzuführen, 
sondern dafür eine 30 KM Höchstgeschwindigkeit durch Einzelschilder (rund) einzuführen. Das führt 
zu deutlich weniger Schilder als diese unsinnige Tempo20 Zone, die für geschätzte weiter 30 
Schilder führen würde. 
Zuletzt beantrage ich die neu vorgesehenen Zebrastreifen NICHT einzurichten. Nach einschlägiger 
Vorschrift ist es nicht gestattet, so viele Zebrastreifen in dermaßen nahen Abständen einzurichten. 
Es darf auch angezweifelt werden ob die benötigten Fußgängermengen für jeden Zebrastreifen 
erreicht sind und überhaupt für jeden vorgesehenen Zebrastreifen geprüft wurde. Und ob in einer 
Temp20 Zone Zebrastreifen überhaupt erlaubt sind (die Stadt sagt immer in Tempo30 Zonen gibt 
es keine Zebrastreifen). 
Da nun die zuständigen Gremien und Personen über diesen sehr gefährlichen Zustand vor dem 
Blumenladen informiert sind, stehen sie auch in der Mitverantwortung, sollte es dort künftig zu 
einem Unfall mit Personenschaden kommen. 
Der Vorgang wird dann öffentlich gemacht, eventuelle strafrechtliche Konsequenzen geprüft. 
Eine Kopie des Bürgerantrages erhalten die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Der 
allgemeine Behindertenverband Deutschland, die Fraktion Die Grünen. 
Hochachtungsvoll 
 
Als Anlage einige Bilder, die frühmorgens VOR dem starken Verkehr aufgenommen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4213 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0265/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Aufstellen von Regalen auf Bürgersteigen, 
Fußgängerüberwege u.a. (Az.: 02-1600-163/17) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich jedoch gegen die 
Umsetzung der beantragten Maßnahmen aus. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 05.03.2018

2 
Begründung: 
Der Petent beantragt verschieden Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Dellbrü-
cker Hauptstraße (s. Anlage). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
a) Zur Genehmigung zur Aufstellung von Außenanlagen: 
Die Warenauslage auf dem Gehweg vor dem Geschäft Dellbrücker Hauptstr. 62 wurde nicht ge-
nehmigt. Eine derartige Warenauslage, die nicht mehr als 50 cm in den Straßenrand hineinragt, 
ist aufgrund der aktuellen Fassung der Sondernutzungssatzung der Stadt Köln erlaubnisfrei. 
Hierbei sollte grundsätzlich eine Restgehwegbreite von mindestens 1,5 m ggf. zuzüglich eines 
Sicherheitsabstandes zur Fahrbahn von bis zu 50 cm verbleiben. Da die hier erforderliche Rest-
gehwegbreite vor der Straßenfront des Objektes nicht eingehalten wird, wurde der Verursacher 
aufgefordert, die Warenauslage zu entfernen, um die vorhandene Gehwegbreite nicht einzu-
schränken. Dieser ist der Aufforderung mittlerweile nachgekommen. 
Lediglich die Warenauslage im Bereich der Baumscheibe wurde im Einvernehmen mit der Grün-
flächenverwaltung genehmigt. Da die Restgehwegbreite eingehalten wird, ist seitens des Amtes 
für öffentliche Ordnung diesbezüglich nichts weiter zu veranlassen. 
 
b) Zur Einrichtung einer Tempo 20-Zone und Fußgängerüberwegen: 
Ursprünglich hatte die Bezirksvertretung Mülheim beantragt, die Dellbrücker Hauptstraße in die 
beiderseits der Straße vorhandenen Tempo 30-Zonen zu integrieren. Die hierfür durchgeführte 
Prüfung hat ergeben, dass die Dellbrücker Hauptstraße aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale, 
wie ihrer Verkehrsfunktion, ihres Charakters, ihrer Bedeutung für ÖPNV und Rettungsdienste, 
Bestandteil des Netzes der Vorfahrtsstraßen (Vorbehaltsnetz) bleiben muss und somit eine In-
tegration in die Tempo 30-Regelung ausgeschlossen ist. 
 
Die Dellbrücker Hauptstraße ist im überwiegenden Teil eine Geschäftsstraße und zeichnet sich 
durch ihre Verkehrsfunktion für den innerstädtischen Verkehr aus. Eine Gefährdung für zu Fuß 
Gehende besteht durch die hohe Fahrgeschwindigkeit des motorisierten Verkehrs – insbesonde-
re abends. Um die Ziele der Verkehrsberuhigung und Stärkung der Geschäftsstraße erreichen zu 
können, wurden verkehrliche Optimierungen im Verlauf der Dellbrücker Hauptstraße von der 
Verwaltung geprüft. Es stellte sich heraus, dass die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Ge-
schäftsstraße (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/H) zulässig ist und die Straße sich 
auch dafür eignet. 
 
Demnach kann die Dellbrücker Hauptstraße im Abschnitt zwischen Bergisch Gladbacher Straße 
und Thurner Straße zu einer verkehrsberuhigten Geschäftsstraße gemäß § 45 Abs. 1d Straßen-
verkehrsordnung (StVO) umgewandelt werden. Aufgrund der Führung des öffentlichen Perso-
nennahverkehrs soll auf die „rechts-vor-links“-Vorfahrtsregelung verzichtet werden. Die Dellbrü-
cker Hauptstraße bleibt als Vorfahrtstraße im Vorbehaltsnetz. Ein weiteres Merkmal dieses Be-
reiches ist die Einrichtung von zusätzlichen Fußgängerüberwegen. Das Fußgängeraufkommen 
fällt hier hoch aus. Die Anzahl an Fußgängerüberwegen ergibt sich durch den stetigen, nicht ge-
bündelten Querungsbedarf und trägt gleichzeitig zu einer Reduzierung der zulässigen Höchstge-
schwindigkeit und damit zur Erhöhung der Fußgängersicherheit bei. 
 
Nach Abwägung wurden die vorgeschlagenen verkehrlichen Maßnahmen zur Verbesserung der 
Verkehrssicherheit auf der Dellbrücker Hauptstraße durch Einrichtung eines verkehrsberuhigten 
Geschäftsbereiches mit begleitenden Maßnahmen von der Bezirksvertretung Mülheim am 
08.06.2015 beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für Frühjahr 2018 vorgesehen. 
 
Anlage 
1. Eingabe

Beratungsverlauf (1)

16.04.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0265/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.03.2018
Erstellt
19.01.2018 11:38