SV-2008/0005
Antrag der Fraktionen SPD, Bü 90/Grüne und FDP vom 17. Januar 2008 betr. Ausweisung von Kinderwagen- und Familienparkplätzen
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SV-2008/0005
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Vorlage-Nr. SV-2008/0005
Antrag der Fraktionen SPD, Bü 90/Grüne und FDP vom 17. Januar 2008 betr.
Ausweisung von Kinderwagen- und Familienparkplätzen
17. Januar 2007
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Grüne, FDP zur Ausweisung von
Kinderwagen- und Familienparkplätzen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, auf geeigneten städtischen Parkplätzen in Darmstadt Kinderwagen- und
Familienparkplätze auszuweisen. Diese Parkplätze sollen die Breite eines Schwerbehinderten-
Parkplatzes haben. Zum Parken berechtigt sind KFZ -Führer in Begleitung eines Säuglings und/oder
Kleinkindes mit Kinderwagen. Hierzu ist eine Gesamtbestandsaufnahme des öffentlichen Parkraums
in Darmstadt zu erstellen und als Grundlage für das weitere Vorgehen zu verwenden.
Zudem wird der Magistrat beauftragt, mit den privatrechtlichen Betreibern der Parkhäuser über die
analoge Einführung solcher Parkplätze in den von diesen betriebenen Parkhäusern zu verhandeln.
Begründung:
Aufgrund der vorgegebenen Breite (Enge ) gibt es auf öffentlichen Parkplätzen
erhebliche Probleme mit dem Auf- und Abbau von Kinderwagen und dem Umbetten
von Säuglingen und Kleinkindern vom Auto in den Kinderwagen und zurück.
Eine Möglichkeit zur Abhilfe und zur Verbesserung der Kinder- und Familienfreundlichkeit ist die
Ausweisung von Familienwagenparkplätzen für Babys und Kleinkinder, vergleichbar der getroffenen
Regelungen für Behindertenparkplätze.
Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden dürfen eigene Zusatzzeichen im eigenen
Zuständigkeitsbereich entwerfen und auch anordnen. In den Empfehlungen für Anlagen des ruhenden
Verkehrs (EAR) ist ein entsprechendes Zusatzzeichen unter Anhang L: Verkehrzeichen,
Zusatzschilder und Sinnbilder; Bild L –3: Zusatzschilder nach StVO vorhanden, dass in jeder
Kommune verwendet werden kann. Diese Zusatzzeichen dürfen aber nur in Verbindung mit Zeichen
314 StVO (Parkplatz) verwendet werden. Durch die gemeinsame Verkehrszeichenverwendung
können Verstöße gegen die Benutzungsvorgaben geahndet werden, wenn das Zusatzzeichen eine
genaue Definition der Benutzer zulässt.
Die weitere Antragsbegründung erfolgt mündlich.
Horst Janda Dr. Karl-Heinz Stephan-Rossbach Theodor Ludwig
Sabine Seidler Christian Grunwald
Katrin Kosub
Hanno Benz Brigitte Lindscheid Leif Blum
Vorsitzender SPD-Fraktion Vorsitzende Fraktion Bündnis 90/Grüne Vorsitzender FDP-
F r a k t i o n
SPD - Stadtverordnetenfraktio n
Bad Nauheimer Str. 4—64289 Darmstadt
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Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Bad Nauheimer Straße 4
- Lauteschlägerstraße 38
- Rheinstraße 22
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2008/0005
- Typ
- Antrag
- Datum
- 17.01.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00