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0057/2021

Beantwortung der mündlichen Anfrage "Impfzentren für den Kölner Norden" von Frau Bezirksvertreterin Heinrich aus der Sitzung vom 03.12.2020

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 18.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 15.04.2021, TOP 11.1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

1998 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53/530/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0057/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage "Impfzentren für den Kölner Norden" von Frau 
Bezirksvertreterin Heinrich aus der Sitzung vom 03.12.2020 
Frau Bezirksvertreterin Heinrich hat folgende mündliche Anfrage: 
 
Mit Hochdruck laufen die Vorbereitungen für die Massenimpfungen gegen das Coronavirus. 
 
Wenn der Impfstoff, der z. Zt. noch mit minus 70 Grad gelagert werden muss, zur Verfügung steht, 
müssen Impfzentren bereitgestellt werden. 
 
Menschen die eingeschränkt bewegungsfähig sind könnten durch mobile Impfstellen (Impfbusse) 
oder durch wohnortnahe Impfmöglichkeiten, versorgt werden. 
Das Gebäude des Wahlamtes, Athener Ring, ist gut erreichbar. 
 
Fragen hierzu: 
 
1.  Steht dieses Gebäude evtl. noch zur Verfügung? 
2.  Ist es möglich, dieses Gebäude dafür zu nutzen? 
3.  Falls nicht, warum nicht? 
 
Die Verwaltung antwortet hierauf wie folgt: 
 
Zu 1 und 2.: Das Gebäude Athener Ring 5, 50765 Köln (ehemaliges Wahlamt) ist   
  aufgrund der gesetzlichen Anforderungen an Impfzentren zur Nutzung   
  als Impfzentrum nicht geeignet und steht somit nicht zur Verfügung. 
 
Zu 3.:  Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW hat   
  pro kreisfreie Stadt und pro Kreis ein Impfzentrum vorgesehen, sodass   
  es in Köln derzeit ein Impfzentrum in der Messehalle 4 gibt. Die Größe   
  der Impfzentren richtet sich nach dem Bevölkerungsanteil in dem   
  jeweiligen Kreis oder der Stadt. Teil der Impfzentren sollen zudem   
  auch die mobilen Impfteams sein, die in prioritär aufzusuchenden   
  Einrichtungen des Gesundheitswesens (zum Beispiel     
  Pflegeeinrichtungen) vor Ort Impfungen durchführen. Aufgrund der   
  ministerialen Vorgaben werden derzeit keine zusätzlichen Standorte für   
  ein Impfzentrum geprüft.

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Athener Ring 5

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Details

Aktenzeichen
0057/2021
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
18.02.2021
Erstellt
08.01.2021 11:19