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Beantwortung der mündlichen Anfrage "Impfzentren für den Kölner Norden" von Frau Bezirksvertreterin Heinrich aus der Sitzung vom 03.12.2020

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 0057/2021 vom 18.02.2021

Stand: Am 15.04.2021 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 0057/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 Beantwortung der mündlichen Anfrage "Impfzentren für den Kölner Norden" von Frau Bezirksvertreterin Heinrich aus der Sitzung vom 03.12.2020 Frau Bezirksvertreterin Heinrich hat folgende mündliche Anfrage: Mit Hochdruck laufen die Vorbereitungen für die Massenimpfungen gegen das Coronavirus. Wenn der Impfstoff, der z. Zt. noch mit minus 70 Grad gelagert werden muss, zur Verfügung steht, müssen Impfzentren bereitgestellt werden. Menschen die eingeschränkt bewegungsfähig sind könnten durch mobile Impfstellen (Impfbusse) oder durch wohnortnahe Impfmöglichkeiten, versorgt werden. Das Gebäude des Wahlamtes, Athener Ring, ist gut erreichbar. Fragen hierzu: 1. Steht dieses Gebäude evtl. noch zur Verfügung? 2. Ist es möglich, dieses Gebäude dafür zu nutzen? 3. Falls nicht, warum nicht? Die Verwaltung antwortet hierauf wie folgt: Zu 1 und 2.: Das Gebäude Athener Ring 5, 50765 Köln (ehemaliges Wahlamt) ist aufgrund der gesetzlichen Anforderungen an Impfzentren zur Nutzung als Impfzentrum nicht geeignet und steht somit nicht zur Verfügung. Zu 3.: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW hat pro kreisfreie Stadt und pro Kreis ein Impfzentrum vorgesehen, sodass es in Köln derzeit ein Impfzentrum in der Messehalle 4 gibt. Die Größe der Impfzentren richtet sich nach dem Bevölkerungsanteil in dem jeweiligen Kreis oder der Stadt. Teil der Impfzentren sollen zudem auch die mobilen Impfteams sein, die in prioritär aufzusuchenden Einrichtungen des Gesundheitswesens (zum Beispiel Pflegeeinrichtungen) vor Ort Impfungen durchführen. Aufgrund der ministerialen Vorgaben werden derzeit keine zusätzlichen Standorte für ein Impfzentrum geprüft.

Beratungsverlauf

  1. 15.04.2021

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 11.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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