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AN/1579/2018

Umsetzungsstand zum Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG)

SPD Anfrage nach § 4 08.11.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 12.11.2018, TOP 6.5

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2189 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen  
Herrn Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 5 7 
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 08.11.2018  
 
AN/1579/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 12.11.2018 
 
Umsetzungsstand zum Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten 
(ProstG) 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
seit dem 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Dieses sieht neben der An-
meldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung für Prostituierte unter ande-
rem auch die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes 
und die damit verbundenen Kontrollen zum Schutz der Prostituierten vor. Im Juli 2017 wird 
die Stadtverwaltung in der Presse damit zitiert, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Anmel-
dung im Stadtgebiet erfolgt seien und auch noch keine Kontrollen stattgefunden haben. Zu-
dem stünden für die gesundheitliche Beratung durch das Gesundheitsamt noch keine aus-
reichenden Ressourcen zur Verfügung. Die erforderlichen Stellen befänden sich noch im 
Besetzungsverfahren. In Köln sollen zwischen 1.500 und 5.000 Prostituierten ihrem Gewerbe 
nachgehen. 
 
Die SPD-Fraktion möchte vor diesem Hintergrund wissen: 
 
1. Wie viele Anmeldungen nach dem ProstSchG hat es seit Juli 2017 gegeben? 
2. Wie viele Kontrollen von Prostitutionsbetrieben sind durch die Stadt seit Juli 2017 
durchgeführt worden und mit welchen Ergebnissen? In welcher Höhe sind Bußgelder 
erhoben worden? 
3. Sind die vakanten Stellen im Gesundheitsamt für die gesundheitliche Beratung zwi-
schenzeitlich besetzt worden und reichen diese für eine vollständige und zeitnahe 
Abdeckung des Beratungsbedarfes aus? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke      
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

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Beratungsverlauf (1)

12.11.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1579/2018
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
08.11.2018
Erstellt
08.11.2018 11:34