Umsetzungsstand zum Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG)
SPD Anfrage nach § 4 AN/1579/2018 vom 08.11.2018
Stand: Am 10.12.2018 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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SPD Anfrage nach § 4
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An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 5 7 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 08.11.2018 AN/1579/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.11.2018 Umsetzungsstand zum Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG) Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, seit dem 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Dieses sieht neben der An- meldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung für Prostituierte unter ande- rem auch die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und die damit verbundenen Kontrollen zum Schutz der Prostituierten vor. Im Juli 2017 wird die Stadtverwaltung in der Presse damit zitiert, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Anmel- dung im Stadtgebiet erfolgt seien und auch noch keine Kontrollen stattgefunden haben. Zu- dem stünden für die gesundheitliche Beratung durch das Gesundheitsamt noch keine aus- reichenden Ressourcen zur Verfügung. Die erforderlichen Stellen befänden sich noch im Besetzungsverfahren. In Köln sollen zwischen 1.500 und 5.000 Prostituierten ihrem Gewerbe nachgehen. Die SPD-Fraktion möchte vor diesem Hintergrund wissen: 1. Wie viele Anmeldungen nach dem ProstSchG hat es seit Juli 2017 gegeben? 2. Wie viele Kontrollen von Prostitutionsbetrieben sind durch die Stadt seit Juli 2017 durchgeführt worden und mit welchen Ergebnissen? In welcher Höhe sind Bußgelder erhoben worden? 3. Sind die vakanten Stellen im Gesundheitsamt für die gesundheitliche Beratung zwi- schenzeitlich besetzt worden und reichen diese für eine vollständige und zeitnahe Abdeckung des Beratungsbedarfes aus? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin - 2 -
Beratungsverlauf
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10.12.2018
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.2, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
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