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2849/2024

Einwohnerfrage zur Umbenennung der Gustav-Nachtigal-Straße, 50733 Köln

Mitteilung BV 29.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 07.11.2024, TOP 1.2

Einwohnerfrage vom 09.09.2024

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Mitteilung BV

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Einwohnerfrage vom 09.09.2024

7536 Zeichen

EINSCHREIBEN EINWURF
An die
Bezirksbürgermeisterin Köln-Nippes
Frau Dr. Diana Seibert
-Bezirksrathaus Nippes -
Neusser Str.450
50733 Köln
^ Stadt Köln
Ein9ang j 1. Sep. 2024
fl^- Uk^ 1 A
Bürgeramt Nippes, rQ.
Köln, 09.09.2024
Sitzung der Bezirks Vertretung Nippes am 19.09.2024
Hier: Einwohnerfragestunde
Angelegenheit: Umbenennung Gustav-Nachtigal-Straße, 50733 Köln
Ihr Zeichen 235/1
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
zur Sitzung der Bezirksvertretung habe ich folgende Frage:
Warum soll die Gustav-Nachtigal-Straße auf Grund der insbesondere von Frau Prof. Bechhaus­
Gerst in ihrem Gutachten von Mai 2023 viermal (! S. 3, 4, 5, 6) vorgeworfenen Vergehen (ins­
besondere die „Aneignung von Kolonien mehr oder weniger mit Gewalt“ oder „mit Geiselnah­
men“ (Mehrzahl!) umbenannt werden, obwohl dafür keine Beweise genannt werden, da
die in den Fußnoten des Gutachtens zitierten Fundstellen nur Meinungen, Behauptungen und 
Wertungen von Verfassern enthalten, die die Geschehnisse nicht miterlebt haben und ihn je nach 
politischer Einstellung verdammen oder unbegründet überhöhen, (er sogar ohne jeden Beweis 
und völlig zu Unrecht als „Versklavungshändler“ „ bezeichnet wird (1t Bernd Schöck in „rund­
schau online „vom 03.09.23), während Augenzeugenberichte („Aurora Colonialis“, Dr. Buch­
ner 1886, „Eye-Witnesses to the Annexation of Cameroon“ S.G. Ardener, Sebald, Togo 1884­
1914) nicht zitiert werden, die Dr. Nachtigal entlasten und ihm die ab 1904, also 20 Jahre nach 
seinem Tod (!) erfolgten Morde an den Herero und Nama nicht zur Last gelegt werden können?
Dazu fünf Unterfragen:
1. Warum hat das Gutachten sich nicht auch auf den Passus in der Instruktion des Auswärti­
gen Amtes für Reichskommissar Dr. Nachtigal vom 19.05.1884 “gestützt, wonach nach den 
Anweisungen Bismarcks, die Dr. Nachtigal genau befolgt hat, die - erst viel später erfolgte 
- Gründung von Kolonien und der Aufbau einer für eine Kolonie zwingend erforderlichen 
Kolonialverwaltung gerade nicht vorgenommen werden sollte („Die Einrichtung eines 
Verwaltungsapparats ...wird dabei nicht beabsichtigt. “) und außerdem auf seine eigene „In­
struktion für Dr. Buchner vom 08.04.1885, in der er seine eigene Einstellung und Hand­
lungsweise darlegt, d.h. ihn auffordert,
„...in möglichst hohem Grade das Vertrauen der eingeborenen Könige und Häuptlinge 
(zu) gewinnen, sich mit ihren Bedürfnissen und Hoffnungen bekannt (zu) machen und ihnen 
mit Rat und Tat ...zur Seite (zu) stehen “, also ohne Gewalt?

2. Wie kommt das Gutachten zu der ohne Beweis gebliebenen Behauptung und Wertung, Dr. 
Gustav Nachtigal sei mit „der Drohkulisse von kaiserlichen Kanonenbooten“ (Mehrzahl!) 
nach Afrika gereist (meist Ein Kanonenboot „Möwe“, 53 m lang, 3 Segelmasten) und habe 
„Kanonenbootpolitik“ betrieben, obwohl er auf keine andere Weise zu den verschiedenen 
Orten an der Küste und den Flussläufen Afrikas kommen und seine Position als Reichs­
kommissar den anderen Mächten Frankreich und England und den einen Schutzvertrag 
wünschenden (!) Königen gegenüber dokumentieren konnte und die Schutzverträge von 
den Königen/Häuptlingen gewünscht wurden, z.B. von King Bell und King Akwa, nach­
dem diese drei Jahre vergeblich um BeheiTSchungsverträge (!) Englands gebeten hatten ? 
(Aurora colonialis, S.81ff. Ardener, Eye-Witnesses to the Annexation of Cameroon, S.23)
3. Wie erklärt das Gutachten die Tatsache, dass König Bala Demba in Tumania am 19.Juni 
1884, obwohl das Kanonenboot „Möve“ als angebliche „Drohkulisse“ sichtbar vor Anker 
lag, den Wunsch Dr. Gustav Nachtigals, einen Schutzvertrag abzuschließen, trotz seines - 
des Königs - Schreibens an den deutschen Kaiser und überreichter Geschenke ablehnte und 
daraufhin Dr. Nachtigal dies einfach hingenommen hat und ohne Vertrag abgereist ist („Au­
rora Colonialis” S.27ff), was mit dem aufgebauten Bild des grundsätzlich Gewalt benut­
zenden „schwer belasteten “ Gewalttäters Dr. Nachtigal nicht zu vereinbaren ist?
4. Warum schildert das Gutachten nicht vollständig die Gründe für die tatsächlich fünf Mona­
te (!) nach dem Abschluss des Schutzvertrages mit King Bell und King Akwa ausgebroche­
nen Unruhen und Kämpfe, dass diese nämlich eine Fortsetzung der schon weit vor der An­
kunft des Dr. Nachtigal immer wieder aufflammenden innerafrikanischen Kämpfe waren 
(Austen, Middlemen of the Cameroons Rivers, S.81u.) und konkreter Anlass die Unzufrie­
denheit mehrerer, den beiden vertragschließenden Königen unterstellten Unterhäuptlinge 
mit dem Schutzvertrag aus zwei Gründen war:
- Eine Partei (Lock Preso B., Sam Bell u.a. aus Hickory Town) wollte keinen Schutzver­
trag mit Deutschland, sondern sogar mehr als einen Schutzvertrag, nämlich Beherr­
schung, aber eben lieber durch England, (Ardener, Eye- Witnesses, s. 40) und Lock Preso 
hat mit angenommener britischer Unterstützung fünf Monate später im Dezember 1884 
Belltown angegriffen und niedergebrannt. (Austen, Middlemen, 5.96)
- Eine Partei (Parrot und Duke Acqua aus Acqua Town) war zwar mit dem Schutzvertrag 
einverstanden, meinte aber, für den Vertrag mit dem Deutschen Reich nicht ihren genü­
genden Anteil am „Dash“ (Bezahlung) von King Bell/Akwa erhalten zu haben.? (Auro­
ra Colonialis S.98,109, Austen, Middlemen S. 96, Ardener, Eye- Witnesses, S. 40)
Worin besteht die Schuld Dr. Nachtigals?
5. Wie erklärt das Gutachten die Tatsache, dass am 04. Juli 2019 in dem souveränen Staat Re­
publik Togo der 135. Jahrestag des Schutzvertfages vom 04.Juli.1884 mit dem Deutschen 
Reich von vielen hohen Würdenträgern mit einer deutschen Flagge und unter ehrender 
Würdigung des doch angeblich „schwer belasteten“ Dr. Gustav Nachtigal mit einem großen 
Fest gefeiert wurde? (Galerie Herrmann, Togo)
Fazit: Das Gutachten ist - gemessen an zeitgenössischen Aussagen von Augen und Ohrenzeu­
gen - in mehreren Aussagen unzutreffend und auch nicht geeignet, Dr Gustav Nachtigal als 
„Kolonialverbrecher“ zu verdammen, die Umbenennung der Straße zu rechtfertigen und so ein­
schneidend in die Rechte der Bürger und Anlieger einzugreifen.

Die Verurteilung schwer belastet“ ist nicht herzuleiten.
Ich beantrage daher, wenn der Plan tatsächlich weiterverfolgt wird, ein weiteres Gutachten in 
Auftrag zu geben, das
- unvoreingenommen, ergebnisoffen und
- ausschließlich auf Grund nachgewiesener Tatsachen aus verlässlichen nicht nur werten­
den Quellen mit Aussagen von glaubwürdigen Augen- und Ohrenzeugen und seinen ei­
genen mündlichen und schriftlichen Zeugnissen
das Verhalten Dr. Nachtigals beurteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Quellen:
1) Ralph Austen, Derrick, Middlemen oft he Cameroons Rivers:
2) Buchner, Max, aurora colonialis, München 1914
3) Wiese, Dr. J., Gustav Nachtigal, Berlij 1914
4) Berlin, dorothea, erinnerungen an gustav Nachtigal, berlin 1887
5) Ardener, Shirley, Eye-Witnesses tot he Annexation of Cameroon 1883 - 1887
6) Ratzel, F., Nachtigal, gustav, Aifrikaforscher in allgemeine Biografie (1.886)
7) Wagner, Dr. Norbert B. (Herausgeber ),Archiv des Deutschen Kolonialrechts, 
Brühl/Wesseling 2008
8) Van der Linden , Mieke, The Acquisition of Africa (1870 - 1914), 1996 Brill
9) Nachtigal, Gustav: „Ueber die afrikanische Gesellschaft, in:
Amtlicher Berichjt der 50.Versammlung deutscher Natiurforscher und Ärzte in München 
1877, S 122 - 128
10) Von der Heyden, Ulrich, Der nächste Platz soll umbenannt werden:_ Wer war Gustav 
Nachtigal? Berliner zeitung vom 20.06.2022
11) Richter , Klaus, Deutsch-Ostafrika 1885 - 1914 inj Forum Histroriae Juris
12) Tunis, Ein Philantrop
13) Sebald, Togo 1884-1914

Mitteilung BV

276 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2849/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Einwohnerfrage zur Umbenennung der Gustav-Nachtigal-Straße, 50733 Köln 
 
Es wird die als Anlage beiliegende Einwohnerfrage gestellt.

Beratungsverlauf (1)

07.11.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Neusser Straße
  • Gustav-Nachtigal-Straße

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Details

Aktenzeichen
2849/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
29.10.2024
Erstellt
12.09.2024 17:10