Lärmbelästigung durch Veranstaltungen und Partys in Lindweiler, Unnauer Weg
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0219/2019 vom 17.01.2019
Stand: Am 24.01.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63/632/3 Vorlagen-Nummer 0219/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.01.2019 Lärmbelästigung durch Veranstaltungen und Partys in Lindweiler, Unnauer Weg In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 11.05.2017 ist unter TOP 11.1.3 durch die Ver- waltung eine Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu o.g. Thema erfolgt. Darauf aufsetzend hat die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler unter TOP 7.2.3 der Sitzung vom 15.11.2018 eine schriftliche Anfrage gestellt. Frage 1: Besteht inzwischen eine Genehmigung für diese wieder aufgenommenen Veranstaltungen? Antwort der Verwaltung: Nein, es besteht weiterhin keine Baugenehmigung zur Durchführung von Veranstaltungen auf dem Grundstück Unnauer Weg 29-31. Im Übrigen wurde anlässlich der Anfrage vom 15.11.2018 weiter bauaufsichtlich recherchiert, ob denn rechtlich beweisbar in der jüngeren Vergangenheit eine unzu- lässige Veranstaltungsnutzung stattgefunden hat. Es ergaben sich aber keine Fakten, so dass auch hierzu nicht weiter amtlicherseits Stellung genommen werden kann. Frage 2: Ist es zutreffend, dass in den Kellerräumen Wohnflächen geschaffen wurden, die auch genutzt wer- den? Antwort der Verwaltung: Es wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Dabei wurde keine Wohnnutzung festgestellt. Auch lagen keine Aspekte vor, die baurechtlich bewertet die konkrete Schaffung von Wohnraum darstellen.
Beratungsverlauf
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