Mandari Insight

0219/2019

Lärmbelästigung durch Veranstaltungen und Partys in Lindweiler, Unnauer Weg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.01.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 24.01.2019, TOP 7.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

1562 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/63/632/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0219/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.01.2019 
 
Lärmbelästigung durch Veranstaltungen und Partys in Lindweiler, Unnauer Weg 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 11.05.2017 ist unter TOP 11.1.3 durch die Ver-
waltung eine Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu o.g. Thema erfolgt. Darauf aufsetzend hat 
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler unter TOP 7.2.3 der Sitzung vom 15.11.2018 
eine schriftliche Anfrage gestellt. 
 
 
Frage 1: 
 
Besteht inzwischen eine Genehmigung für diese wieder aufgenommenen Veranstaltungen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Nein, es besteht weiterhin keine Baugenehmigung zur Durchführung von Veranstaltungen auf dem 
Grundstück Unnauer Weg 29-31. Im Übrigen wurde anlässlich der Anfrage vom 15.11.2018 weiter 
bauaufsichtlich recherchiert, ob denn rechtlich beweisbar in der jüngeren Vergangenheit eine unzu-
lässige Veranstaltungsnutzung stattgefunden hat. Es ergaben sich aber keine Fakten, so dass auch 
hierzu nicht weiter amtlicherseits Stellung genommen werden kann. 
 
 
Frage 2: 
 
Ist es zutreffend, dass in den Kellerräumen Wohnflächen geschaffen wurden, die auch genutzt wer-
den? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Dabei wurde keine Wohnnutzung festgestellt. Auch 
lagen keine Aspekte vor, die baurechtlich bewertet die konkrete Schaffung von Wohnraum darstellen.

Beratungsverlauf (1)

24.01.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Unnauer Weg 29

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0219/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.01.2019
Erstellt
17.01.2019 09:57