1109/2018
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
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Tabellarische Auflistung
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5001/2 Stand: 23.02.2018 Integrationsrat Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik (SVK- Stadtbezirkskonferenz) Stadt AG Seniorenpolitik Stadt AG Behindertenpolitik Stadt AG LST gesetzliche Grundlage § 27 Gemeindeordnung NRW: „In einer Gemeinde, in der mindestens 5 000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden […]“ Hauptsatzung § 22 Hauptsatzung Stadt Köln § 23a Hauptsatzung Stadt Köln § 23b Hauptsatzung Stadt Köln Geschäftsordnung GO des Integrationsrates (2010) GO für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (2013) GO für die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender (2011) Mitglieder (stimmberechtigt) 33 Mind. 8 + Mitglieder der Fraktionen. 24 13 9 ● "Betroffene" Die Mitglieder werden zu zwei Dritteln (Anzahl: 22) nach den Bestimmungen des § 27 Gemeindeordnung … gewählt. Die im Stadtbezirk nach der Wahlordnung für die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln gewählten Mitglieder der Seniorenvertretung der Stadt Köln. (Anzahl: 5) Die von der Seniorenvertretung auf Bezirksebene gewählten Sprecher*innen. (Anzahl: 9) 7 Vertreter*innen von in Köln ansässigen Behindertenorganisationen bzw. Behindertenselbsthilfegruppen. Neun Vertreter*innen … von Organisationen und Selbsthilfegruppen aus den Bereichen Lesben, Schwule und Transgender. In den Bezirken Chorweiler und Kalk wurde bei der letzten Wahl jeweils ein/e Seniorenvertreter/in mit ausländischer Staatsangehörigkeit über die in der Wahlordnung für die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln verankerten Minderheitenklausel als zusätzliches Mitglied gewählt, sodass die dortigen Seniorenvertretungen je ein zusätzliches Mitglied haben. Zwei von den Seniorenvertretern*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit aus ihrer Mitte gewählte Mitglieder. ● Wohlfahrtsverbände Mindestens zwei Vertreter*innen der im jeweiligen Stadtbezirk tätigen Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Je ein*e von den Kölner Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege benannte*r Vertreter*in. (Anzahl: 6) 6 Vertreter*innen von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege. ● Fraktionen Die Mitglieder werden zu einem Drittel (Anzahl: 11) vom Rat nach dem für die Ausschüsse geltenden Verfahren aus seiner Mitte bestellt. Je ein Mitglied der Fraktionen in den jeweiligen Bezirksvertretungen. Je ein Mitglied der Fraktionen des Rates der Stadt Köln. (Anzahl: 6) ● Verwaltung Die Bürgeramtsleitung. Die/der für Seniorenangelegenheiten zuständige Fachbeigeordnete der Stadt Köln (Stimmberechtigt). Verfahren der Zusammensetzung In unmittelbarer Wahl werden die Mitglieder nach Listen oder als Einzelbewerber gewählt. Die Wahl findet am Tag der Kommunalwahl statt. Die Mitglieder der Seniorenvertretung werden auf der Ebene der Stadtbezirke durch Briefwahl in unmittelbarer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Sprecher*innen der Seniorenvertretung auf Bezirksebene werden durch die Seniorenvertreter*innen im Stadtbezirk gewählt. Zusätzlich werden die beiden Seniorenvertretern*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit von den Seniorenvertretern*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit aus ihrer Mitte gewählt. Die Benennung der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik erfolgt durch den Wahlausschuss der Kölner Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen. Die Geschäftsführung der Stadtarbeitsgemeinschaft ruft innerhalb eines Monats nach der Neuwahl des Rates zur Bewerbung um die Sitze in der Stadtarbeitsgemeinschaft auf. Alle im LST-Bereich tätigen Organisationen und Selbsthilfegruppen haben das Recht eine*n Vertreter*in für einen Sitz und/oder einen Stellvertretersitz zu nominieren. Eine Bewerbung muss durch Voten anderer Organisationen unterstützt werden. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Senioren einen Vorschlag für die 9 Vertreter*innen und 9 Stellvertreter*innen vor, der vom Rat auf Empfehlung des Ausschusses beschlossen wird. Die übrigen Mitglieder werden durch die Wohlfahrtsverbände und die Fraktionen der jeweiligen Bezirksvertretung benannt. Die Bürgeramtsleitung ist qua Amt Mitglied. Die übrigen Mitglieder werden durch die Wohlfahrtsverbände und die Fraktionen im Rat benannt. Die/der für Seniorenangelegenheiten zuständige Fachbeigeordnete der Stadt Köln ist qua Amt Mitglied. Die übrigen Mitglieder werden durch die Wohlfahrtsverbände benannt. Ersatz des Verdienstausfalles Mitglieder des Integrationsrates haben bei Nachweis Anspruch auf Ersatz ihres Verdienstausfalles. Die Mitgliedschaft in den Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik ist ein Ehrenamt. Der Verdienstausfall wird nicht ersetzt. Die Mitgliedschaft in den Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik ist ein Ehrenamt. Der Verdienstausfall wird nicht ersetzt. Die Mitgliedschaft in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ist ein Ehrenamt. Der Verdienstausfall wird nicht ersetzt. Die Mitgliedschaft in der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender ist ein Ehrenamt. Der Verdienstausfall wird nicht ersetzt. Sitzungsgeld / Aufwandsentschädigung Mitglieder des Integrationsrates erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 41,70 Euro für die Teilnahme an dessen Sitzungen. Die Mitglieder der Seniorenvertretung in den Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 70,00 Euro. Ein Anspruch auf Sitzungsgeld besteht nicht. Die von den Fraktionen entsandten Mitglieder, die nicht dem Rat der Stadt Köln angehören, und die in die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik gewählten Seniorenvertreter*innen erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 41,70 Euro pro Sitzung. Dieses Sitzungsgeld wird ohne besondere Antragstellung zusammen mit der Aufwandsentschädigung halbjährig gezahlt. Finanzielle Entschädigungen werden für die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nicht gewährt. Finanzielle Entschädigungen werden für die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender nicht gewährt. Auslagenersatz für Schriftführung Ist das Mitglied der Seniorenvertretung zur Schriftführung gewählt worden, steht ihm auf Antrag zusätzlich je wahrgenommener Sitzung der Bezirksarbeitsgemeinschaft ein pauschaler Auslagenersatz von 12,78 Euro zu. Verfügungsmittel Dem Integrationsrat werden jährlich Verfügungsmittel zur Verfügung gestellt. Ein Betrag von ursprünglich 10.000 Euro / Jahr wurde aus Haushaltskonsolidierungsgründen bis 2018 auf ca. 6.900 Euro 'abgeschmolzen'. Der Seniorenvertretung werden jährlich 15.000 Euro Verfügungsmittel zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung erfolgt anlassbezogen auf Antrag. Büroräume Dem/der Vorsitzenden wird ein Büroraum zur Verfügung gestellt. Tatsächlich verzichtet der Integrationsrat aktuell auf ein eigenes Büro, nutzt aber die Räume und die Ausstattung der Dienststelle Diversity. In jedem Stadtbezirk wird der Seniorenvertretung ein Büroraum (mit Büroausstattung) zur Verfügung gestellt. Teilweise erfolgt Nutzung gemeinsam mit anderen Organisationen. Der Seniorenvertretung auf Stadtebene wird ein Büroraum (mit Büroausstattung) zur Verfügung gestellt. iPad Den Mitgliedern wird ein IPad zur Verfügung gestellt. Die Seniorenvertretung des jeweiligen Stadtbezirks entsendet eine*n Sachverständige*n für altenpolitische Fragen in die Bezirksvertretung. Diese*r wird mit einem IPad ausgestattet. Sitzungshäufigkeit Die/der Vorsitzende beruft den Integrationsrat bei Bedarf, mindestens aber jeden 2. Monat, ein. Zeitpunkt und Zahl der Sitzungen orientiert sich an den Sitzungsterminen der Ratsausschüsse. Die Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik tagt mindestens zweimal im Jahr. Tritt nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch zweimal jährlich. Die Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik finden in der Regel vier Mal im Jahr statt. Die Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender finden mindestens zwei Mal im Jahr statt. § 23 Hauptsatzung Stadt Köln GO für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln (2016) § 27a Gemeindeordnung NRW: „Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere muss durch Satzung geregelt werden.“
Beschlussprotokoll_StadtAG Behindertenpolitik
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Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Frau Thiemann Telefon: (0221) 221-22822 Fax: (0221) 221-6627497 E-Mail: angelaedith.thiemann@stadt- koeln.de Datum: 23.03.2018 Beschlussprotokoll über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in der Wahlpe- riode 2014/2020 am Donnerstag, dem 22.03.2018, 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Konferenzraum 16 F 43 I. Öffentlicher Teil 2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen 2.1 Beschlussempfehlung zur Gewährung von Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld an die stimmberechtigten Vertreter*innen der Behinderten- organisationen und –selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt, dem Ausschuss Soziales und Senioren und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales zu empfehlen, wie folgt zu beschließen: • Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik sollen für die Stadtarbeitsge- meinschaft Behindertenpolitik Sitzungen Sitzungsgeld gemäß § 45 Abs. 5 GO, § 2 Nr. 1 EntschVO i.V.m. § 25 Abs. 3 Hauptsatzung in Höhe von zurzeit 41,70 Euro erhalten. • Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik sollen eine monatliche Auf- wandsentschädigung analog der Regelung für die Mitglieder der Seniorenver- tretung in den Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik erhalten. • Der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soll ein jährliches Budget in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung gestellt werden Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001 Vorlagen-Nummer 13.04.2018 1109/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.04.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 23.04.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender hier: Beschlussempfehlungen zur Gewährung von Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld Mit Vorlage 0714/2018 hat die Verwaltung die Anfrage des RM Herrn Richter zur Ungleich- behandlung der Gremien beantwortet. Die Vorlage 0714/2018 wurde allen Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt. In dieser Vorlage wurde deutlich wie unterschiedlich die Gremien und ihre ehrenamtlichen Mitglieder behandelt werden. Die Anlage „Übersicht der unterschiedlichen Behandlungen der Gremien“ (siehe Anlage zur Vorlage 0714/2018) ist dieser Vorlage nochmals beigefügt. Alle Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und der Stadtarbeitsgemein- schaft Lesben, Schwule, Transgender waren sich einig, dass ihre ehrenamtliche Arbeit im Sinne der Menschen, deren Interessen sie vertreten, nur mit sehr großem persönlichem und finanziellem Einsatz geleistet werden kann. Bislang erhalten die Mitglieder beider Gremien weder Aufwandsentschädigung noch Sitzungsgeld. Auch ein eigenes Budget für Öffentlich- keitsarbeit, Unterstützung der Interessenvertretungen im Sinne der StadtAGen etc. ist bislang nicht vorhanden. Eine Gleichbehandlung der Gremien im positiven Sinne wäre sinnvoll und erforderlich. Daher haben die stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpoli- tik und die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule, Transgender einstimmig in ihren Sit- zungen am 22.03.2018 gleichlautende Beschlussempfehlungen an den Ausschuss Soziales und Senioren und den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales beschlossen. Die Auszüge aus den Beschlussprotokollen der beiden Gremien sind als Anlage beigefügt. Bei einer Umsetzung der Beschlussempfehlungen müssten die dazu notwendigen Finanzmit- tel im Rahmen der aktuellen Haushaltsberatungen für die Haushaltsjahre 2019ff. berücksich- tigt werden. Entsprechende Umschichtungen im Rahmen des Teilergebnisplans 0504 – frei- willige soziale Leitungen und Diversity oder im Rahmen des Dezernatsbudgets sind aufgrund der vorrangig zu finanzierenden Pflichtaufgaben und vor dem Hintergrund aktueller Konsoli- dierungserfordernisse nicht möglich. Anlage 2 Gez. Dr. Rau
Beschlussprotokoll_StadtAG LST
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Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender Frau Bonnemann Telefon: (0221) 221 29661 Fax : (0221) 221 29166 E-Mail: Susanne.Bonnemann@Stadt-Koeln.de Datum: 05.04.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender vom 22.03.2018 öffentlich 4.1.1 Antrag zur Gewährung von Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft LST beschließt dem Ausschuss Soziales und Senioren und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales zu empfehlen wie folgt zu beschließen: Die Vertreter*innen der StadtAG LST sollen für die Teilnahmen an den Sitzun- gen der StadtAG LST Sitzungsgeld gemäß § 45 Abs. 5 GO, § 2 Nr. 1 Entsch- VO i.V.m. § 25 Abs. 3 Hauptsatzung in Höhe von zurzeit 41,70 Euro erhalten. Die Vertreter*innen der der Stadtarbeitsgemeinschaft LST sollen eine monatli- che Aufwandsentschädigung analog der Regelung für die Mitglieder der Seni- orenvertretung in den Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik erhalten. Der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender soll ein Budget in Höhe von 10.000€ jährlich zur Verfügung gestellt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1109/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.04.2018
- Erstellt
- 09.04.2018 17:12