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1109/2018

Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender

Mitteilung Ausschuss 13.04.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 23.04.2018, TOP 4.5

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Beschlussprotokoll_StadtAG Behindertenpolitik

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Mitteilung Ausschuss

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Beschlussprotokoll_StadtAG LST

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Tabellarische Auflistung

8462 Zeichen

5001/2 Stand: 23.02.2018
Integrationsrat Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik (SVK-
Stadtbezirkskonferenz)
Stadt AG Seniorenpolitik Stadt AG Behindertenpolitik Stadt AG LST
gesetzliche Grundlage § 27 Gemeindeordnung NRW: „In einer Gemeinde, in 
der mindestens 5 000 ausländische Einwohner ihre 
Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden 
[…]“
Hauptsatzung § 22 Hauptsatzung Stadt Köln § 23a Hauptsatzung Stadt Köln § 23b Hauptsatzung Stadt Köln
Geschäftsordnung GO des Integrationsrates (2010) GO für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
(2013)
GO für die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule 
und Transgender (2011)
Mitglieder (stimmberechtigt) 33 Mind. 8 + Mitglieder der Fraktionen. 24 13 9
● "Betroffene" Die Mitglieder werden zu zwei Dritteln (Anzahl: 22) nach 
den Bestimmungen des § 27 Gemeindeordnung … 
gewählt.
Die im Stadtbezirk nach der Wahlordnung für die Wahl 
der Seniorenvertretung der Stadt Köln gewählten 
Mitglieder der Seniorenvertretung der Stadt Köln. 
(Anzahl: 5)
Die von der Seniorenvertretung auf Bezirksebene 
gewählten Sprecher*innen. (Anzahl: 9)
7 Vertreter*innen von in Köln ansässigen 
Behindertenorganisationen bzw. 
Behindertenselbsthilfegruppen.
Neun Vertreter*innen … von Organisationen und 
Selbsthilfegruppen aus den Bereichen Lesben, Schwule 
und Transgender.
In den Bezirken Chorweiler und Kalk wurde bei der 
letzten Wahl jeweils ein/e Seniorenvertreter/in mit 
ausländischer Staatsangehörigkeit über die in der 
Wahlordnung für die Wahl der Seniorenvertretung der 
Stadt Köln verankerten Minderheitenklausel als 
zusätzliches Mitglied gewählt, sodass die dortigen 
Seniorenvertretungen je ein zusätzliches Mitglied haben.
Zwei von den Seniorenvertretern*innen mit 
ausländischer Staatsangehörigkeit aus ihrer Mitte 
gewählte Mitglieder.
● Wohlfahrtsverbände Mindestens zwei Vertreter*innen der im jeweiligen 
Stadtbezirk tätigen Spitzenverbände der freien 
Wohlfahrtspflege.
Je ein*e von den Kölner Spitzenverbänden der freien 
Wohlfahrtspflege benannte*r  Vertreter*in. (Anzahl: 6)
6 Vertreter*innen von Verbänden der freien 
Wohlfahrtspflege.
● Fraktionen Die Mitglieder werden zu einem Drittel (Anzahl: 11) vom 
Rat nach dem für die Ausschüsse geltenden Verfahren 
aus seiner Mitte bestellt.
Je ein Mitglied der Fraktionen in den jeweiligen 
Bezirksvertretungen.
Je ein Mitglied der Fraktionen des Rates der Stadt Köln. 
(Anzahl: 6)
● Verwaltung Die Bürgeramtsleitung. Die/der für Seniorenangelegenheiten zuständige 
Fachbeigeordnete der Stadt Köln (Stimmberechtigt).
Verfahren der Zusammensetzung In unmittelbarer Wahl werden die Mitglieder nach Listen 
oder als Einzelbewerber gewählt. Die Wahl findet am 
Tag der Kommunalwahl statt.
Die Mitglieder der Seniorenvertretung werden auf der 
Ebene der Stadtbezirke durch Briefwahl in unmittelbarer 
Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Sprecher*innen der Seniorenvertretung auf 
Bezirksebene werden durch die Seniorenvertreter*innen 
im Stadtbezirk gewählt.  Zusätzlich werden die beiden 
Seniorenvertretern*innen mit ausländischer 
Staatsangehörigkeit von den Seniorenvertretern*innen 
mit ausländischer Staatsangehörigkeit aus ihrer Mitte 
gewählt. 
Die Benennung der Vertreter*innen der 
Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen für 
die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik erfolgt 
durch den Wahlausschuss der Kölner 
Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen.
Die Geschäftsführung der Stadtarbeitsgemeinschaft ruft 
innerhalb eines Monats nach der Neuwahl des Rates zur 
Bewerbung um die Sitze in der 
Stadtarbeitsgemeinschaft auf. Alle im LST-Bereich 
tätigen Organisationen und Selbsthilfegruppen haben 
das Recht eine*n Vertreter*in für einen Sitz und/oder 
einen Stellvertretersitz zu nominieren. Eine Bewerbung 
muss durch Voten anderer Organisationen unterstützt 
werden. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für 
Soziales und Senioren einen Vorschlag für die 9 
Vertreter*innen und 9 Stellvertreter*innen vor, der vom 
Rat auf Empfehlung des Ausschusses beschlossen wird.
Die übrigen Mitglieder werden durch die 
Wohlfahrtsverbände und die Fraktionen der jeweiligen 
Bezirksvertretung benannt. Die Bürgeramtsleitung ist 
qua Amt Mitglied. 
Die übrigen Mitglieder werden durch die 
Wohlfahrtsverbände und die Fraktionen im Rat benannt. 
Die/der für Seniorenangelegenheiten zuständige 
Fachbeigeordnete der Stadt Köln ist qua Amt Mitglied.
Die übrigen Mitglieder werden durch die 
Wohlfahrtsverbände benannt.
Ersatz des Verdienstausfalles Mitglieder des Integrationsrates haben bei Nachweis 
Anspruch auf Ersatz ihres Verdienstausfalles.
Die Mitgliedschaft in den Bezirksarbeitsgemeinschaften 
Seniorenpolitik ist ein Ehrenamt. Der Verdienstausfall 
wird nicht ersetzt.
Die Mitgliedschaft in den Bezirksarbeitsgemeinschaften 
Seniorenpolitik ist ein Ehrenamt. Der Verdienstausfall 
wird nicht ersetzt.
Die Mitgliedschaft in der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik ist ein Ehrenamt. Der Verdienstausfall 
wird nicht ersetzt.
Die Mitgliedschaft in der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Lesben, Schwule und Transgender ist ein Ehrenamt. 
Der Verdienstausfall wird nicht ersetzt.
Sitzungsgeld / 
Aufwandsentschädigung
Mitglieder des Integrationsrates erhalten ein 
Sitzungsgeld in Höhe von 41,70 Euro für die Teilnahme 
an dessen Sitzungen.
Die Mitglieder der Seniorenvertretung in den 
Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik erhalten 
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 
70,00 Euro. Ein Anspruch auf Sitzungsgeld besteht 
nicht.
Die von den Fraktionen entsandten Mitglieder, die nicht 
dem Rat der Stadt Köln angehören, und die in die 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik gewählten 
Seniorenvertreter*innen erhalten ein Sitzungsgeld in 
Höhe von 41,70 Euro pro Sitzung. Dieses Sitzungsgeld 
wird ohne besondere Antragstellung zusammen mit der 
Aufwandsentschädigung halbjährig gezahlt.
Finanzielle Entschädigungen werden für die Mitglieder 
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nicht 
gewährt.
Finanzielle Entschädigungen werden für die Mitglieder 
der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und 
Transgender nicht gewährt.
Auslagenersatz für Schriftführung Ist das Mitglied der Seniorenvertretung zur 
Schriftführung gewählt worden, steht ihm auf Antrag 
zusätzlich je wahrgenommener Sitzung der 
Bezirksarbeitsgemeinschaft ein pauschaler 
Auslagenersatz von 12,78 Euro zu.
Verfügungsmittel Dem Integrationsrat werden jährlich Verfügungsmittel 
zur Verfügung gestellt. Ein Betrag von ursprünglich 
10.000 Euro / Jahr wurde aus 
Haushaltskonsolidierungsgründen bis 2018 auf ca. 
6.900 Euro 'abgeschmolzen'.
Der Seniorenvertretung werden jährlich 15.000 Euro 
Verfügungsmittel zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung 
erfolgt anlassbezogen auf Antrag.
Büroräume Dem/der Vorsitzenden wird ein Büroraum zur Verfügung 
gestellt. Tatsächlich verzichtet der Integrationsrat aktuell 
auf ein eigenes Büro, nutzt aber die Räume und die 
Ausstattung der Dienststelle Diversity.
In jedem Stadtbezirk wird der Seniorenvertretung ein 
Büroraum (mit Büroausstattung) zur Verfügung gestellt. 
Teilweise erfolgt Nutzung gemeinsam mit anderen 
Organisationen.
Der Seniorenvertretung auf Stadtebene wird ein 
Büroraum (mit Büroausstattung) zur Verfügung gestellt.
iPad Den Mitgliedern wird ein IPad zur Verfügung gestellt. Die Seniorenvertretung des jeweiligen Stadtbezirks 
entsendet eine*n Sachverständige*n für altenpolitische 
Fragen in die Bezirksvertretung. Diese*r wird mit einem 
IPad ausgestattet.
Sitzungshäufigkeit Die/der Vorsitzende beruft den Integrationsrat bei 
Bedarf, mindestens aber jeden 2. Monat, ein. Zeitpunkt 
und Zahl der Sitzungen orientiert sich an den 
Sitzungsterminen der Ratsausschüsse.
Die Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik tagt 
mindestens zweimal im Jahr.
Tritt nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch 
zweimal jährlich.
Die Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik finden in der Regel vier Mal im Jahr 
statt.
Die Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, 
Schwule und Transgender finden mindestens zwei Mal 
im Jahr statt.
§ 23 Hauptsatzung Stadt Köln
GO für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln (2016)
§ 27a Gemeindeordnung NRW: „Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen 
bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere muss durch Satzung geregelt werden.“

Beschlussprotokoll_StadtAG Behindertenpolitik

1731 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
Frau Thiemann 
Telefon:  (0221) 221-22822 
Fax:  (0221) 221-6627497 
E-Mail:  angelaedith.thiemann@stadt-
koeln.de 
Datum: 23.03.2018 
Beschlussprotokoll 
über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in der Wahlpe-
riode 2014/2020 am Donnerstag, dem 22.03.2018, 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr, 
Konferenzraum 16 F 43 
I. Öffentlicher Teil 
2 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen 
2.1 Beschlussempfehlung zur Gewährung von Aufwandsentschädigung und 
Sitzungsgeld an die stimmberechtigten Vertreter*innen der Behinderten-
organisationen und –selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
Beschluss: 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt, dem Ausschuss Soziales 
und Senioren und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales zu empfehlen, wie folgt zu beschließen: 
• Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in 
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik sollen für die Stadtarbeitsge-
meinschaft Behindertenpolitik Sitzungen Sitzungsgeld gemäß § 45 Abs. 5 GO, 
§ 2 Nr. 1 EntschVO i.V.m. § 25 Abs. 3 Hauptsatzung in Höhe von zurzeit 41,70 
Euro erhalten. 
• Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in 
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik sollen eine monatliche Auf-
wandsentschädigung analog der Regelung für die Mitglieder der Seniorenver-
tretung in den Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik erhalten. 
• Der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soll ein jährliches Budget in 
Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung gestellt werden 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen

Mitteilung Ausschuss

2595 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001 
 
Vorlagen-Nummer 13.04.2018 
 1109/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 16.04.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 23.04.2018 
 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule 
und Transgender 
hier: Beschlussempfehlungen zur Gewährung von Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld 
Mit Vorlage 0714/2018 hat die Verwaltung die Anfrage des RM Herrn Richter zur Ungleich-
behandlung der Gremien beantwortet. Die Vorlage 0714/2018 wurde allen Gremien zur 
Kenntnisnahme vorgelegt. 
In dieser Vorlage wurde deutlich wie unterschiedlich die Gremien und ihre ehrenamtlichen 
Mitglieder behandelt werden. Die Anlage „Übersicht der unterschiedlichen Behandlungen der 
Gremien“ (siehe Anlage zur Vorlage 0714/2018) ist dieser Vorlage nochmals beigefügt. 
Alle Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und der Stadtarbeitsgemein-
schaft Lesben, Schwule, Transgender waren sich einig, dass ihre ehrenamtliche Arbeit im 
Sinne der Menschen, deren Interessen sie vertreten, nur mit sehr großem persönlichem und 
finanziellem Einsatz geleistet werden kann. Bislang erhalten die Mitglieder beider Gremien 
weder Aufwandsentschädigung noch Sitzungsgeld. Auch ein eigenes Budget für Öffentlich-
keitsarbeit, Unterstützung der Interessenvertretungen im Sinne der StadtAGen etc. ist bislang 
nicht vorhanden. Eine Gleichbehandlung der Gremien im positiven Sinne wäre sinnvoll und 
erforderlich. 
Daher haben die stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpoli-
tik und die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule, Transgender einstimmig in ihren Sit-
zungen am 22.03.2018 gleichlautende Beschlussempfehlungen an den Ausschuss Soziales 
und Senioren und den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales beschlossen. Die Auszüge aus den Beschlussprotokollen der beiden Gremien 
sind als Anlage beigefügt. 
Bei einer Umsetzung der Beschlussempfehlungen müssten die dazu notwendigen Finanzmit-
tel im Rahmen der aktuellen Haushaltsberatungen für die Haushaltsjahre 2019ff. berücksich-
tigt werden. Entsprechende Umschichtungen im Rahmen des Teilergebnisplans 0504 – frei-
willige soziale Leitungen und Diversity oder im Rahmen des Dezernatsbudgets sind aufgrund 
der vorrangig zu finanzierenden Pflichtaufgaben und vor dem Hintergrund aktueller Konsoli-
dierungserfordernisse nicht möglich.  
 
Anlage

2 
 
Gez. Dr. Rau

Beschlussprotokoll_StadtAG LST

1295 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, 
Schwule und Transgender 
Frau Bonnemann 
Telefon:  (0221) 221 29661  
Fax       :  (0221) 221 29166 
E-Mail:  Susanne.Bonnemann@Stadt-Koeln.de 
Datum: 05.04.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, 
Schwule und Transgender vom 22.03.2018 
öffentlich 
4.1.1 Antrag zur Gewährung von Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld 
 
 
 
Beschluss:  
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft LST beschließt dem Ausschuss Soziales und Senioren 
und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales zu empfehlen wie folgt zu beschließen: 
 
 Die Vertreter*innen der StadtAG LST sollen für die Teilnahmen an den Sitzun-
gen der StadtAG LST Sitzungsgeld gemäß § 45 Abs. 5 GO, § 2 Nr. 1 Entsch-
VO i.V.m. § 25 Abs. 3 Hauptsatzung in Höhe von zurzeit 41,70 Euro erhalten. 
 
 Die Vertreter*innen der der Stadtarbeitsgemeinschaft LST sollen eine monatli-
che Aufwandsentschädigung analog der Regelung für die Mitglieder der Seni-
orenvertretung in den Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik erhalten. 
 
 Der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender soll ein 
Budget in Höhe von 10.000€ jährlich zur Verfügung gestellt werden. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen.

Beratungsverlauf (3)

16.04.2018 Integrationsrat
TOP 5.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.04.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.04.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1109/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.04.2018
Erstellt
09.04.2018 17:12