A-N/0010/2026
Bauleitplanung Minigolfanlage Kanalstraße Nr. 294
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Originalantrag
2509 Zeichen
1
SPD-Fraktion in der BV-Nord CDU-Fraktion in der BV-Nord
Münster, den 26.04.2026
Bauleitplanung Minigolfanlage Kanalstraße Nr. 294
Die Bezirksvertretung Münster-Nord möge beschließen:
Für das Gelände an der Kanalstraße 294, auf dem zur Zeit eine Golf-Driving-
Range zulässig betrieben wird, wird eine Bauleitplanung durchgeführt mit
dem Ziel, dort eine Minigolfanlage errichten zu können.
Begründung:
Seit mehreren Jahren wird auf dem in der Anlage beigefügten Gelände an der
Kanalstraße eine Golf-Driving-Anlage mit angeschlossenem Gastronomiebetrieb
betrieben, wobei das Gelände zu großen Teilen von einem 6 Meter hohen Ballfangzaun
umgeben ist.
Der Betreiber plant nunmehr eine Umwandlung des Geländes zu einer Minigolfanlage,
Verlagerung des Gastronomiebetriebes Richtung Norden und Anlage eines
Spielplatzes. Dabei würde der 6 Meter hohe Ballfangzaun abgebaut und eine Netto-
Entsiegelung der Fläche erfolgen.
In mehreren Ortsterminen, teilweise unter Beteiligung der sportpolitischen Sprecher
der Ratsfraktionen von Grüne und CDU sowie zuletzt mit Vertretern der
Bezirksvertretung Münster-Nord von Grüne, CDU und SPD hat der Betreiber seine
Pläne vorgestellt. Seitens der politischen Vertreter stießen die Pläne auf großes
Interesse, da ein Attraktivitätsgewinn für alle drei Stadtteile des Stadtbezirks gesehen
wird. Zudem wurde deutlich, dass keine Beeinträchtigung der Belange des
Landschaftsschutzes zu befürchten ist, sondern der Landschaftsschutz durch die
Umwandlung eher gefördert wird.
Aus Sicht der Verwaltung, insbesondere des Bauordnungsamtes, stellt die
Umwandlung einer Golf-Driving-Range in eine Minigolfanlage eine gänzlich neue
Anlage dar, die aufgrund der Lage im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet
nicht genehmigungsfähig sei. Eine Genehmigung sei ausschließlich über die Erstellung
eines Bebauungsplanes möglich.
A-N/0010/2026
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In der Gesamtbetrachtung ist der Eindruck entstanden, dass der Umwandlung des
Geländes in eine Minigolfanlage daher lediglich formale, aber keine inhaltlichen
Gründe im Wege stehen.
Aus diesem Grund möchte die Bezirksvertretung Münster-Nord darum bitten, dass hier
möglichst kurzfristig eine Bauleitplanung in Gang gesetzt wird, bevor das Vorhaben
ganz aufgegeben wird und eine weitere ungenutzte Brachfläche an diesem Standort
entsteht.
Bergener Borker Bloch
und Fraktion und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-N/0010/2026
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 18.05.2026
- Erstellt
- 18.05.2026 10:31