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A-N/0010/2026

Bauleitplanung Minigolfanlage Kanalstraße Nr. 294

Antrag an die BV Nord 18.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 09.06.2026, TOP 8.1

Originalantrag

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Originalantrag

2509 Zeichen

1 
 
                             
    SPD-Fraktion in der BV-Nord                   CDU-Fraktion in der BV-Nord 
 
 
            Münster, den 26.04.2026 
 
 
Bauleitplanung Minigolfanlage Kanalstraße Nr. 294 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord möge beschließen: 
 
Für das Gelände an der Kanalstraße 294, auf dem zur Zeit eine Golf-Driving-
Range zulässig betrieben wird, wird eine Bauleitplanung durchgeführt mit 
dem Ziel, dort eine Minigolfanlage errichten zu können. 
 
 
Begründung: 
 
Seit mehreren Jahren wird auf dem in der Anlage beigefügten Gelände an der 
Kanalstraße eine Golf-Driving-Anlage mit angeschlossenem Gastronomiebetrieb 
betrieben, wobei das Gelände zu großen Teilen von einem 6 Meter hohen Ballfangzaun 
umgeben ist. 
Der Betreiber plant nunmehr eine Umwandlung des Geländes zu einer Minigolfanlage, 
Verlagerung des Gastronomiebetriebes Richtung Norden und Anlage eines 
Spielplatzes. Dabei würde der 6 Meter hohe Ballfangzaun abgebaut und eine Netto-
Entsiegelung der Fläche erfolgen. 
In mehreren Ortsterminen, teilweise unter Beteiligung der sportpolitischen Sprecher 
der Ratsfraktionen von Grüne und CDU sowie zuletzt mit Vertretern der 
Bezirksvertretung Münster-Nord von Grüne, CDU und SPD hat der Betreiber seine 
Pläne vorgestellt. Seitens der politischen Vertreter stießen die Pläne auf großes 
Interesse, da ein Attraktivitätsgewinn für alle drei Stadtteile des Stadtbezirks gesehen 
wird. Zudem wurde deutlich, dass keine Beeinträchtigung der Belange des 
Landschaftsschutzes zu befürchten ist, sondern der Landschaftsschutz durch die 
Umwandlung eher gefördert wird. 
Aus Sicht der Verwaltung, insbesondere des Bauordnungsamtes, stellt die 
Umwandlung einer Golf-Driving-Range in eine Minigolfanlage eine gänzlich neue 
Anlage dar, die aufgrund der Lage im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet 
nicht genehmigungsfähig sei. Eine Genehmigung sei ausschließlich über die Erstellung 
eines Bebauungsplanes möglich. 
 
A-N/0010/2026

2 
 
 
 
In der Gesamtbetrachtung ist der Eindruck entstanden, dass der Umwandlung des 
Geländes in eine Minigolfanlage daher lediglich formale, aber keine inhaltlichen 
Gründe im Wege stehen. 
Aus diesem Grund möchte die Bezirksvertretung Münster-Nord darum bitten, dass hier 
möglichst kurzfristig eine Bauleitplanung in Gang gesetzt wird, bevor das Vorhaben 
ganz aufgegeben wird und eine weitere ungenutzte Brachfläche an diesem Standort 
entsteht. 
 
Bergener    Borker    Bloch 
und Fraktion    und Fraktion    und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 8.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-N/0010/2026
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
18.05.2026
Erstellt
18.05.2026 10:31