3517/2023
Bürgereingabe gem. § 24 GO,
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im Rahmen der Erarbeitung des rechtskräftigen Bebauungsplans erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Ein Gestaltungsspielraum liegt nicht vor. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VI/613 613 Vorlagen-Nummer 3517/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr: Beschwerde gegen einen Bebauungsplan in Haus Wolle in Köln Porz-Elsdorf, Aktenzeichen 180/23 B Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz dankt den Petenten für die Eingabe, lehnt den Vorschlag ab und folgt der Stellungnahme der Verwaltung. Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.02.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petenten regen an, einen Bebauungsplan zu ändern mit dem Ziel, 2 gesunde, ca. 100 Jahre alte Bäume auf dem Grundstück Frankfurter Straße 446 zu erhalten. Stellungnahme der Verwaltung: Für das betreffende Grundstück liegt der seit 1974 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 173 der Stadt Porz vor. Der Bebauungsplan setzt für das Grundstück ein Allgemeines Wohngebiet in 1 bis 2 geschossiger offener Bauweise fest mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,7sowie eine öffentliche Verkehrsfläche. Entlang der Frankfurter Straße ist ein Pflanzstreifen festge- setzt. Von dem Bauvorhaben sind insgesamt 3 Bäume betroffen, die unter die Baumschutz- satzung fallen: eine Rotbuche, eine Weide und ein Walnussbaum. Sie liegen in einem festge- setzten Baufenster. Im damaligen Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan wurden die Bäume nicht als „zwin- gend zu erhalten“ oder die überbaubare Grundstücksfläche mit ausreichendem Abstand zum Bestandsbaum festgesetzt. Der rechtskräftige Bebauungsplan ist anzuwenden und regelt die planungsrechtlichen Voraus- setzungen für eine Bebauung. Hält der Bauantragsteller sich an die Festsetzungen des Be- bauungsplans hat er – im Zweifelsfall auch gerichtlich einklagbar – einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung. Die rechtlichen Grundlagen sind dergestalt, dass Bau- recht höher ins Gewicht fällt als „Baumrecht“. Entsprechend liegt kein Abwägungsspielraum vor, denn es besteht ein Rechtsanspruch und dieser kann seitens der Verwaltung nicht will- kürlich untersagt werden. Der Bauantrag liegt der Verwaltung seit Dezember 2022 vor und befindet sich noch in der Be- arbeitung. Ebenso liegt ein Antrag auf Fällung der Bäume vor, der sich ebenfalls noch in der Bearbeitung befindet. Die Verwaltung beabsichtigt, die Fällerlaubnisse zu erteilen (siehe Vor- lage Nr. 2964/2023). Die Fällung der vorgenannten Bäume wird durch 10 Ersatzpflanzungen kompensiert. Der rechtskräftige Bebauungsplan kann in einem Änderungsverfahren modifiziert werden. Auf das laufende Baugenehmigungsverfahren hätte dies allerdings keine Auswirkungen. Ein Bau- antrag kann längstens 3 Monate nach seinem Eingang zurückgestellt werden, wenn das be- antragte Vorhabgen die (veränderten) Planungsziele unmöglich machen oder wesentlich er- schweren würde. Den politischen Gremien hätte demzufolge bis spätestens Februar 2023 ein Einleitungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes vorgelegt werden müssen. Diese Frist ist verstrichen. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Eingabe der Petenten
Anlage 2 Bürgereingabe_anonymisiert
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Anlage 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (5)
- Brückenstraße 5
- Frankfurter Straße 446
- Haus Wolle
- Elsdorf
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 3517/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 22.11.2023
- Erstellt
- 31.10.2023 13:46