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3517/2023

Bürgereingabe gem. § 24 GO,

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.02.2024, TOP 2.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Bürgereingabe_anonymisiert

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1037 Zeichen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Im Rahmen der Erarbeitung des rechtskräftigen Bebauungsplans erfolgte die Beteiligung der 
Öffentlichkeit auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Ein Gestaltungsspielraum liegt nicht vor. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3292 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
613 
Vorlagen-Nummer 
 3517/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr: Beschwerde gegen einen Bebauungsplan in Haus 
Wolle in Köln Porz-Elsdorf, Aktenzeichen 180/23 B  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz dankt den Petenten für die Eingabe, lehnt den Vorschlag ab und 
folgt der Stellungnahme der Verwaltung. 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.02.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petenten regen an, einen Bebauungsplan zu ändern mit dem Ziel, 2 gesunde, ca. 100 
Jahre alte Bäume auf dem Grundstück Frankfurter Straße 446 zu erhalten. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Für das betreffende Grundstück liegt der seit 1974 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 173 der 
Stadt Porz vor. Der Bebauungsplan setzt für das Grundstück ein Allgemeines Wohngebiet in 1 
bis 2 geschossiger offener Bauweise fest mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,7sowie 
eine öffentliche Verkehrsfläche. Entlang der Frankfurter Straße ist ein Pflanzstreifen festge-
setzt. Von dem Bauvorhaben sind insgesamt 3 Bäume betroffen, die unter die Baumschutz-
satzung fallen: eine Rotbuche, eine Weide und ein Walnussbaum. Sie liegen in einem festge-
setzten Baufenster.  
Im damaligen Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan wurden die Bäume nicht als „zwin-
gend zu erhalten“ oder die überbaubare Grundstücksfläche mit ausreichendem Abstand zum 
Bestandsbaum festgesetzt. 
Der rechtskräftige Bebauungsplan ist anzuwenden und regelt die planungsrechtlichen Voraus-
setzungen für eine Bebauung. Hält der Bauantragsteller sich an die Festsetzungen des Be-
bauungsplans hat er – im Zweifelsfall auch gerichtlich einklagbar – einen Rechtsanspruch auf 
die Erteilung einer Baugenehmigung. Die rechtlichen Grundlagen sind dergestalt, dass Bau-
recht höher ins Gewicht fällt als „Baumrecht“. Entsprechend liegt kein Abwägungsspielraum 
vor, denn es besteht ein Rechtsanspruch und dieser kann seitens der Verwaltung nicht will-
kürlich untersagt werden. 
 
Der Bauantrag liegt der Verwaltung seit Dezember 2022 vor und befindet sich noch in der Be-
arbeitung. Ebenso liegt ein Antrag auf Fällung der Bäume vor, der sich ebenfalls noch in der 
Bearbeitung befindet. Die Verwaltung beabsichtigt, die Fällerlaubnisse zu erteilen (siehe Vor-
lage Nr. 2964/2023). Die Fällung der vorgenannten Bäume wird durch 10 Ersatzpflanzungen 
kompensiert. 
 
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann in einem Änderungsverfahren modifiziert werden. Auf 
das laufende Baugenehmigungsverfahren hätte dies allerdings keine Auswirkungen. Ein Bau-
antrag kann längstens 3 Monate nach seinem Eingang zurückgestellt werden, wenn das be-
antragte Vorhabgen die (veränderten) Planungsziele unmöglich machen oder wesentlich er-
schweren würde. Den politischen Gremien hätte demzufolge bis spätestens Februar 2023 ein 
Einleitungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes vorgelegt werden müssen. 
Diese Frist ist verstrichen. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Eingabe der Petenten

Anlage 2 Bürgereingabe_anonymisiert

8 Zeichen

Anlage 2

Beratungsverlauf (1)

01.02.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Brückenstraße 5
  • Frankfurter Straße 446
  • Haus Wolle
  • Elsdorf
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
3517/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.11.2023
Erstellt
31.10.2023 13:46