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V/0978/2019

Entschädigung für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten durch Schulen

Vorlagen 17.10.2019

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 26.11.2019, TOP 4.1

V_0978_2019_Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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V_0978_2019_Anlage 1

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880 Zeichen

Vereine Pauschalbetrag
Hiltruper Segel-Club e. V. 117,00 €                                            
Hünenburger Tennisclub e. V. 533,00 €                                            
Kanu-Verein 1922 Münster e. V. 280,00 €                                            
Reitclub St. Mauritz e. V. 121,00 €                                            
Reiterverein St. Georg e. V. 531,00 €                                            
Reit- und Fahrvein Münster-Sprakel e. V. 441,00 €                                            
Segelclub  Hansa Münster e. V. 203,00 €                                            
Segelclub Münster e. V. 102,00 €                                            
TSC Münster Gievenbeck e. V. (Tennis) 478,00 €                                            
2.806,00 €                                 
Vereinseigene Sportanlagen
Anlage 2 zur Vorlage V/0978/2019

Beschlussvorlage

2650 Zeichen

V/0978/2019 
V/0978/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entschädigung für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten durch 
Schulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.11.2019 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Der Sportausschuss stimmt der – gemäß der Münsteraner Sportförderrichtlinie – in den Anlagen 1 
und 2 aufgeführten Entschädigung für die Mitbenutzung von kommunalen und vereinseigenen 
Sportstätten zu.   
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Finanzierung  des Beschlussvorschlages erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt 
2019 wie folgt veranschlagt: 
  
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und –stätten 
2019 - 
Zeile 15 Transferaufwendungen - 13.640,00 € 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sportamt 
 
29.10.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Bußwolder 
Telefon: 492-5213 
Busswolder@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0978/2019 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Allgemeines 
 
In der Ziffer IV der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster ist die Entschädigung für die Mitbenutzung 
von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten geregelt. Demnach gewährt die Stadt - auf Antrag 
bis zum 01.10. eines jeden Jahres - den Trägern von Sportstätten, die ihre Sportanlagen und Spor t-
geräte zur Benutzung durch Schulen zur Verfügung stellen, jährlich eine finanzielle Entschädigung. 
 
Gemäß der Ziffer IV, Absatz 3.1 bis 3.3 der Sportförderrichtlinie ist Voraussetzung für die Antragsstel-
lung ein sportgerechter Zustand der Sportstätten. Die Zahlung einer Entschädigung wird vom Pfleg e-
zustand der Sportstätte abhängig gemacht wird. Die Voraussetzungen prüft die Sportstättenkommi s-
sion.  
 
Als Entschädigung be i den überlassenen Sportanlagen ist ein Pro Kopf -Betrag je Schüler/Schülerin 
von 2,50 € festgesetzt (vgl. Ziffer IV, Absatz 4.2 der Sportförderrichtlinie). Die Beträge für die jeweil i-
gen Vereine sind in der Anlage 1 dargestellt.  
 
Vereine mit vereinseigene n Sportanlagen erhalten für die Betriebskosten der Sportanlagen, die U n-
terhaltung und die Pflege der Sportgeräte, eine Pauschale in Höhe der nachgewiesenen Schulnu t-
zungen (vgl. Ziffer IV, Absatz 4.1 der Sportförderrichtlinie). Die Beträge für die jeweiligen Vereine sind 
in der Anlage 2 dargestellt.  
 
Nach Prüfung der vorliegenden Anträge können unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Spor t-
förderrichtlinie die Entschädigungen gemäß den Anlagen 1 und 2 gezahlt werden.  
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Überlassene Sportanlagen 
Anlage 2: Vereinseigene Sportanlagen

Anlage A

1493 Zeichen

Anlage A zur V/0978/2019 
Kurzüberblick 
 
Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. 
 
Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten 
bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e. V. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Der Bericht ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. Entschädigung für die Mitbenutzung von 
Sportstätten ist ebenfalls – eine freiwillige Ausgabe. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

V_0978_2019_Anlage 1

930 Zeichen

Vereine
Entschädigung
Mitnuzung
DJK GW Amelsbüren e. V. 385,00 €               
DJK GW Gelmer e. V. 75,00 €                 
DJK SV Borussia Münster e. V. 800,00 €               
DJK Wacker Mecklenbeck e. V. 460,00 €               
DJK SC Nienberge e. V. 617,50 €               
ESV Münster 1927 e.V. 137,50 €               
1. FC Gievenbeck e. v. 50,00 €                 
SC Gremmendorf 1949 e. V. 175,00 €               
SC Münster 08 e. V. 2.990,00 €            
SV Concordia Albachten e. V. 770,00 €               
SC Preußen Münster e. V. 50,00 €                 
SC Sprakel 1930 e. V. 372,50 €               
SV Blau Weiß Aasee e. V. 75,00 €                 
SV Teutonia Coerde e. V. 250,00 €               
TSV Handorf e. V. 1.050,00 €            
TUS Saxonia e. V. 300,00 €               
SC Westfalia Kinderhaus e. v. 2.275,00 €            
10.832,50 €          
Anlage 1 zur Vorlage  V/0978/2019
Überlassene Sportanlagen

Beratungsverlauf (1)

26.11.2019 Sportausschuss
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0978/2019
Typ
Vorlagen
Datum
17.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37