Mandari Insight

1055/2021

Deutsches Sport- und Olympiamuseum Erweiterung

Beschlussvorlage Ausschuss 01.06.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 17.06.2021, TOP 4.2

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

5883 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/520/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1055/2021 
Freigabedatum 12.05.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gewährung einer städtischen Baubeihilfe 
hier: Deutsches Sport- und Olympiamuseum 
Zuschuss zu den Planungskosten für die Erweiterung und Modernisierung des Gebäudes im 
Rheinauhafen sowie Neukonzeptionierung des Museumsbetriebs 
Beschlussorgan 
Sportausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Sportausschuss erklärt sich im Wege einer Ausnahmeregelung mit der Gewährung eines städti-
schen Zuschusses in analoger Anwendung der Richtlinie „Bauförderung“ vom 08.03.2001 an den 
Verein „Deutsches Sport- und Olympiamuseum“ e. V. in Höhe von 150.000,00 € zu den Planungskos-
ten zur Erweiterung und Modernisierung sowie zur Verbesserung des Raumangebots des Sport- und 
Olympiamuseums, Rheinauhafen, einverstanden. Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Teiler-
gebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten; Teilplanzeile 15 – Transferaufwen-
dungen; Sachkonto 531800 – Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 
an übrige Bereiche, Haushaltsjahr 2021  zur Verfügung. 
 
 
Alternative: 
 
Der Sportausschuss lehnt die Gewährung eines Zuschusses zu den Planungskosten des Deutschen 
Sport-und Olympiamuseum e. V. ab. 
 
 
 
Sportausschuss 17.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  150.000    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Sport- und Olympiamuseum wurde im Jahr 1999 im ehemaligen Zoll- und Lagerhaus im Rhein-
auhafen eröffnet. Unter wesentlicher Beteiligung der Stadt Köln, des Landes NRW und der Bundes-
republik Deutschland sowie unter Beteiligung der Kreissparkasse Köln und der Stadtsparkasse Köln 
wurde das Gebäude für den dauernden Ausstellungs- und Veranstaltungsbetrieb hergerichtet. Das 
Sport- und Olympiamuseum hat mit seinen mittlerweile über 80.000 Objekten und der Vielzahl an 
Ausstellungen überregional einen guten Ruf.  
 
Die seit bald 18 Jahren nahezu unverändert bestehende Dauerausstellung muss komplett erneuert 
werden. In diesem Zusammenhang soll der bislang an die Dauerausstellung angrenzende, ca. 200 m² 
große Verwaltungstrakt an einer anderen Stelle installiert werden, um so mehr Ausstellungsfläche zu 
generieren. Aufgrund der intensiven, oftmals gleichzeitigen Nutzung als Museum und als Veranstal-
tungsort mit rund 200 Veranstaltungen unterschiedlichster Art im Jahr wird mehr Fläche benötigt. In 
diesem Zusammenhang soll eine neue räumliche Flächensortierung vorgenommen werden, die eine 
deutlichere Trennung zwischen musealen und Veranstaltungs-Aktivitäten erlaubt und damit einen 
reibungsloseren Betriebsablauf gewährleistet. 
Ferner wird durch geplante Angebot an neuen, zusätzlichen museumspädagogischen Aktivitäten und 
Programmen nach eigenen, separaten (Schulungs-)Räumlichkeiten verlangt. Nach den ersten Ermitt-
lungen belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf rd. 12,2 Mio. € (netto). Danach teilen

3 
sich die Gesamtkosten auf folgende Teilbereiche auf: 
 
Dauerausstellung     3.500.000 € 
Baumaßnahmen  
(Anbau/Dachgeschoss/Sanierungsmaßnahmen) 5.400.000 € 
Baunebenkosten     2.300.000 € 
 
Auf dieser Basis wurden auch die Kosten für die notwendige Planung durch das Sport- und Olympia-
museum ermittelt, die sich zunächst auf die Leistungsphasen I bis III beziehen, da eine entsprechend 
valide Planung in eben diesem Umfang eine unabdingbare Voraussetzung dafür darstellt, eine Bereit-
stellung öffentlicher Mittel beantragen zu können. Für die vorgenannten Leistungsphasen werden die 
Planungskosten durch das Deutsche Sport- und Olympiamuseum mit rd. 450.000,- € ermittelt. 
 
Zur Finanzierung dieser Planungskosten beantragt das Deutsche Sport- und Olympiamuseum einen 
Zuschuss der Stadt Köln in Höhe von 150.000,- €. Die weitere Finanzierung soll durch Eigenmittel 
des Sport- und Olympiamuseums und durch nicht öffentliche Förder-/Spendenmittel sichergestellt 
werden. 
 
Die Stadt Köln sieht sich als Standortgeber für das einzige Sportmuseum der Bundesrepublik beson-
ders verpflichtet, den Verein im aktuellen Fall und unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der anste-
henden Sanierung zu unterstützen. Daher beteiligt sich die Stadt mit einem Zuschuss in Höhe von 
150.000,- € an den Planungskosten. Aus diesen Gründen ist der Zuschuss auch im Sinne der Bewirt-
schaftungsverfügung vom 25.03.2020 notwendig und unabweisbar. 
 
Um den weiteren Betrieb des Museums auch in der Zukunft sicherzustellen, sieht die Verwaltung die 
Notwendigkeit den Verein bei der Planung zur Fortentwicklung des Deutschen Sport- und Olympia-
museum im Wege eines Zuschusses zu unterstützen, obwohl er nicht die Voraussetzungen der städ-
tischen Richtlinie „Bauförderung“ vom 08.03.2001 erfüllt.  
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0801 - Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten; Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen; Sachkonto 531800 - 
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche zur Verfü-
gung.

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Sportausschuss
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1055/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.06.2021
Erstellt
18.03.2021 08:24