V/0832/2012
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen
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Beschlussvorlage
2614 Zeichen
V/0832/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Bezirksverwaltung Münster-Südost
Betrifft
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im
Stadtbezirk Südost
Beratungsfolge
13.11.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Den örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk werden folgende Zuschüsse gewährt:
Männerchor Sängerbund Münster v. 1897 e.V.
- Kirchenkonzert in der St.-Bernhard Kirche Mstr.-Gremmendorf 250,00 €
Heimatfreunde Angelmodde
- Ausstellung und Lesung im Gallitzinhaus 200,00 €
- Weihnachtsbaumbeleuchtung für Angelmodde 400,00 €
Achatius-Bruderschaft Wolbeck
- Kinderschützenfest am 15.09.2012 200,00 €
St.-Antonius-Kapelle Wolbeck e.V.
- für den Bau der St.-Antonius-Kapelle 2.000,00 €
TSV Angelmodde e.V.
- Maurertätigkeiten am Jugend- und Schulungsraum 720,00 €
Treffpunkt Waldsiedlung e.V.
- Einrichtung einer Lernwerkstatt 790,00 €
Vorlagen-Nr.:
V/0832/2012
Auskunft erteilt:
Herr Reeder
Ruf:
0 25 06/93 19 167
E-Mail:
Reeder@stadt-muenster.de
Datum:
29.10.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0832/2012
Bürgerforum Wolbeck e.V.
- Ausstellung historischer Postkarten im Achatiushaus Wolbeck 500,00 €
Spuren finden
- Flyer „Jüdische Erinnerungsspuren in Wolbeck“ 1.184,21 €
2. Der nachstehende Antrag wird abgelehnt:
Karnevalsgesellschaft Poahlbürger e.V.
Begründung:
Gemäß dem Beschluss der Bezirksvertretung Südost vom 30.05.2006 werden
seit dem Jahr 2007 Anträge auf Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Auf-
wendungen nicht mehr bewilligt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2012
Zeile 15 Transferaufwendungen 6.244,21
Begründung:
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Un terstützung örtlicher Vereine und sonstigen Verein i-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im Stadtb e-
zirk Südost gelten die von der Bezirksvertretung Münster -Südost in der Sitzung am 03.06.2008
beschlossenen Richtlinien (Anlage).
Im Auftrag
gez.
Meyer
Anlage:
Präambel
Präambel Südost
3226 Zeichen
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen d er allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-Südost
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Insti tutionen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die
Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadt teil
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu för dern
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen,
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind
• für besondere Einzelveranstaltungen
• für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivi täten
• für die Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaß nahmen
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertr etung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die V er-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Ak tivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nich t den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden .
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltunge n gemäß Ziffer 6 gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung Südost hält einen Antragsvordruck bereit, der auch im Internet unter
www.muenster.de/stadt/buergeramt/bv-suedost_31653.htm abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.07.2008 in Kraft.
Bezirksvertretung Münster-Südost
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0832/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.10.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37