V/0137/2007/1
Bürgermedien in Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Ergänzungsvorlage Beschluss
3506 Zeichen
V/0137/2007/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Kulturamt Betrifft Bürgermedien in Münster Beratungsfolge 17.04.2007 Kulturausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Kulturausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung ein Konzept für eine Neu- strukturierung der Bürgermedienlandschaft in Münster erstellt und dem Kulturausschuss vor der endgültigen Beschlussfassung zur Beratung vorlegt. Eine Bündelung und Konzentration von Anbietern und Angeboten unter dem Dach des Bennohauses ist dabei anzustreben. 2. Die Konzeption orientiert sich an den Zuschüssen, wie sie im Haushaltsentwurf für das Jahr 2007 für den Arbeitskreis Ostviertel ( AKO) und das medienforum sowie den Aufwendungen für die Medienarbeit innerhalb der Volkshochschule vorgesehen sind. 3. Die Neukonzeption soll z um 01.01.2008 umgesetzt werden. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, mit dem AKO über eine Verlängerung der Trägerschaft über den 30.06.2007 hi n- aus bis zum 31.12.2007 zu verhandeln. neu: Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem AKO eine Verlängerung der derzeitigen Träger- schaft des Bennohauses zu vereinbaren. Dabei ist die Option eines eventuellen späteren Wechsels der Trägerschaft ausdrücklich offen zu halten. Begründung: neu: Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage 0137/2007 lag eine wirksame Kündigung des bestehen- den Vertragsverhältnisses zwischen dem Arbeitskreis Ostviertel und der Stadt Münster zum 30.06.2007 vor. Im Nachgang zur Erstellung der Vorlage hat der Arbeitskreis Ostviertel angeboten, von der Kündigung Abstand zu nehmen und das Vertragsverhältnis fortsetzen zu wollen. Diese Erklärung allein führt nicht zur Wiederherstellung des Vertragsverhältnisses; dies erfordert eine entsprechende Erklärung seitens der Stadt Münster. Vorlagen-Nr.: V/0137/2007/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Ehling Ruf: 492 41 00 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de Datum: 23.03.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0137/2007/1 Wie in der Ausgangsvorlage dargelegt, befindet sich die Struktur der Förderung der Bürgermedien auf Landesebene im Umbruch. Ganz aktuell wurde die von der LfM in Auftrag gegebene Studie von Prof. Volpers zu den Offenen Kanälen vorgestellt. Eine Auswertung und Diskussion wird in 2007 folgen und voraussichtlich auch zu Änderungen in der Förderstruktur der LfM führen. Durch die jetzt vorgeschlagene Verlängerung des Stat us Quo soll die Möglichkeit geschaffen wer- den, die Entscheidungen über die Strukturen in Münster dann zu treffen, wenn die künftigen För- derschwerpunkte auf Landesebene festgelegt sind. Eine Konzentration von Angeboten und Anbietern im Medienbereich unter dem Dach des Benno- hauses ist aus den in der Ausgangsvorlage dargelegten Gründen sinnvoll. Bei einer solchen Zu- sammenlegung sind verschiedene Trägerkonstruktionen denkbar, die noch mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen abgewogen werden müssen. Die zurzeit absehbaren Optionen sind entweder die Übertragung der Trägerschaft an einen der bestehenden Akteure oder die Bildung eines neuen organisatorischen Daches, das in verschiedenen Rechtsformen gestaltet werden könnte. Für eine Trägerschaft aus dem Kreis der bestehenden Akteure wären denkbar - der AKO/Offene Bürgerkanal - MEKOM e. V. - Medienforum - VHS Unter Berücksichtigung der Förderstrukturen auf Landesebene sowie der besonderen Situation in Münster wird die Verwaltung hierzu Vorschläge entwickeln. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Hauptvorlage V/0137/2007
11560 Zeichen
V/0137/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Kulturamt Betrifft Bürgermedien in Münster Beratungsfolge 07.03.2007 Kulturausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Kulturausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung ein Konzept für eine Neu- strukturierung der Bürgermedienlandschaft in Münster erstellt und dem Kulturausschuss vor der endgültigen Beschlussfassung zur Beratung vorlegt. Eine Bündelung und Konzentration von Anbietern und Angeboten unter dem Dach des Bennohauses ist dabei anzustreben. 2. Die Konzeption orientiert sich an den Zuschüssen, wie sie im Haushaltsentwurf für das Jahr 2007 für den Arbeitskreis Ostviertel (AKO ) und das medienforum sowie den Aufwänden für die Medienarbeit innerhalb der Volkshochschule vorgesehen sind. 3. Die Neukonzeption soll zum 01.01.2008 umgesetzt werden. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, mit dem AKO über eine Verlängerung der Trägerschaft über den 30.06.2007 hin- aus bis zum 31.12.2007 zu verhandeln. Begründung: 1. Ausgangslage Auf Anregung des Kulturausschusses richtete die Verwaltung im Mai 2006 ein Hearing „Bür- germedien“ aus. In Vorträgen von der Landesanstalt für Medien (LfM), Herrn Prof. Volpers, als Verfasser einer Studie zum Bürgerfunk sowie in einem Podiumsgespräch wurde die Ge- samtsituation auf Landesebene wie auch auf kommunaler Ebene beleuchtet. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung hat der Rat der Stadt Münster parallel dazu zum Haushalt 2006 beschlossen, den Betriebskostenzuschuss für den AKO von 90.280 € auf 46.000 € abzusenken. Der AKO hat daraufhin den bestehenden Vertrag zum 31.12.2006 ge- Vorlagen-Nr.: V/0137/2007 Auskunft erteilt: Herr Ehling Ruf: 492 41 00 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de Datum: 14.02.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0137/2007 kündigt. Im Einvernehmen mit dem Kulturausschuss hat die Verwaltung mit dem AKO eine Übergangsregelung bis zum 30.06.2007 vereinbart. Zur Sitzung des Kulturausschusses am 28.11.2006 legte die Verwaltung den Bericht „Situa- tion der Bürgermedien in Münster (Vorlage V/0928/2006)“ vor und informierte über den aktu- ellen Stand der kommunalen Förderung wie auch der Entwicklungen auf Landesebene bzw. bei der LfM. Besonders hingewiesen wurde dabei auf die schwierige Finanzsituation bei allen Akteuren in Münster. Gleichzeitig wurde verdeutlicht, dass sich auch die Förderstrukturen auf Landes- ebene in einer Umbruchsituation befinden. Angesichts dessen ist es hilfreich, zunächst die Entscheidungen auf Landesebene abzuwarten bevor grundsätzliche konzeptionelle bzw. strukturelle Entscheidungen für die Stadt Münster getroffen werden. Bereits in dem Bericht vom November 2006 wurde deutlich, dass mit hoher Wahrscheinlich- keit Strukturveränderungen in diesem Bereich zu erwarten sind. Der Konzeptauftrag zur Um- setzung zum 01.01.2008 gibt auch Gelegenheit, die Entwicklungen und Entscheidungen auf Landesebene in die Erwägungen einfließen zu lassen. 2. Aktuelle Entwicklungen auf Landesebene Der Bürgerfunk hat sich seit seiner Einführung in Münster als wesentliches Element der Pub- likation des lokalen Geschehens etabliert. Er ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die direkte Mitwirkung und gibt ihnen so eine mediale Plattform. Zahlreiche Gruppen und Initiativen pro- duzieren mit Unterstützung der ansässigen Bürgerfunkstudios. Im Rahmen einer Novellierung des Landesmediengesetzes sollen die derzeitigen Rahmen- bedingungen für den Bürgerfunk deutlich eingeschränkt werden. Unter anderem sollen lan- desweit einheitliche Sendezeiten ab 21.00 Uhr sowie eine Reduzierung der Sendezeit auf eine Sendestunde täglich eingeführt werden. Diese Entwicklung würden die Bedingungen für den Bürgerfunk in seiner gesamten Verbreitung wesentlich verschlechtern. Mit einer Anregung gem. § 24 GO NW hat sich aktuell das medienforum Münster mit weite- ren Partnern an den Rat der Stadt mit der Bitte um Hilfestellung gewandt. In der Konsequenz der Studie von Herrn Prof. Volpers zum Bürgerfunk sind Vorschläge der LfM für eine Novellierung des Landesmediengesetzes erarbeitet worden. Diese werden im Ergebnis zu einer Abkehr von einer Minut enförderung und die Aufnahme eines Programm- und Funktionsauftrages für den Bürgerfunk führen. Die Zielrichtung ist eindeutig, die Förde- rung nicht mehr von Quantitäten, sondern nach Qualitäten zu strukturieren. Herr Prof. Volpers ist von der LfM mit einer weiteren Studie zum Bürgerfernsehen beauftragt worden. Die Ergebnisse dieser Studie werden voraussichtlich Anfang März vorliegen; diese werden wahrscheinlich zu weiteren Umstrukturierungen in der Förderung seitens der LfM führen. Die bereits in der Vorlage von November 2006 dargestellte unklare Situation und Perspektive hinsichtlich der Förderstrukturen beim Land ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt weitgehend un- verändert. Es zeichnet sich aber ab, dass flächendeckend in der Perspektive vorwiegend qualitative Maßstäbe angelegt werden. Im Hinblick auf die kommunale Bürgermedienlandschaft sollten deshalb Strukturen erhalten oder geschaffen werden, die den erhöhten Qualitätsansprüchen genügen und die starke Stellung Münsters als Bürgermedienstandort erhalten. 3. Handlungsoptionen - 3 - V/0137/2007 Bedingt durch die unterschiedlichsten Konsolidierungsmaßnahmen sind die bestehenden Strukturen brüchig, bzw. stehen gänzlich in Frage: - das landesweite Pilotprojekt „Medienkompetenznetzwerk mekomnet“ wurde bis zum 30.08.2006 landesseitig gefördert. Eine Wiederaufnahme der Förderung durch die LfM ist nicht absehbar. - Die Zuschüsse der Stadt Münster für das m edienforum sind in erheblichem Umfang redu- ziert worden. Das medienforum ist z. Z. nich t oder kaum in der Lage, die mit dem Betrieb entstehenden Kosten auszugleichen. - Die VHS hat neben den kommunalen Konsolidierungserfordernissen die Reduzierung der Förderung im Weiterbildungsbereich auf Landesebene zu verkraften. - Der AKO hat - wie oben beschrieben - das bestehende Vertragsverhältnis aufgrund der Zuschusskürzung zum 30.06.2007 gekündigt. Wenn keine grundlegenden strukturellen und organisatorischen Änderungen durchgeführt werden und die Zuschüsse in der bisherigen Höhe unverändert bleiben, ist zunächst die Zu- kunft des medienforums und auch des Medienkompetenznetzwerkes mekomnet unabseh- bar. Die ausgesprochene Kündigung des AKO würde dazu führen, dass das Haus an die Stadt Münster zurückfällt. Wenn also einerseits Qualität ermöglicht bzw. gesichert werden soll und gleichzeitig das Zu- schussbudget insgesamt gedeckelt ist, führen die Überlegungen zwangsläufig zur Konzent- ration, um Synergien zu nutzen und eine Neueror ientierung durch Profilschärfung zu ermög- lichen. Die Ziele, die vorrangig dabei verfolgt werden sollten, sind - die hohe Qualität der Bürgermedienarbeit in Münster soll weiterhin durch geeignete Rah- menbedingungen ermöglicht werden - die vorhandenen Ressourcen sollen optimal ausgelastet werden - Ausbau und Weiterentwicklung der von mekomnet begonnenen Netzwerkarbeit Der Weiterentwicklung der Netzwerkarbeit kommt in diesem Zusammenhang besondere Be- deutung zu. Sie trägt einerseits dazu bei, dass die Möglichkeiten zur Auslastung der vorhan- denen Ressourcen optimal abgestimmt werden können. Weiterhin ist ein funktionierendes Netzwerk Voraussetzung für eine Transparenz in der Darstellung nach Außen insbesondere im Hinblick auf Service- und Nutzerorientier ung für Kooperationspartner und Interessierte, aber auch in Richtung LfM. 4. Szenarien 4.1 Erhalt des Status Quo Der AKO hat erklärt, unter den derzeitigen Rahmenbedingungen seine Arbeit nicht fortsetzen zu können. Der im Haushaltsplanentwurf für 2007 vorgesehene Betriebskostenzuschuss liegt bei 40.000 €. Lt. AKO fehlen rd. 25.000 - 30.000 €, um den Betrieb des Hauses weiterzufüh- ren. Zur Aufbringung dieses Fehlbetrages hat der AKO verschiedene Vorschläge gemacht: - Durch die verursachungsgerechte Zuordnung der Energieverbräuche sowie durch Opti- mierung interner Strukturen können demnach 15.000 - 20.000 € aufgebraucht werden. - 4 - V/0137/2007 - Der AKO bietet weiterhin an, die Bürgerfunkbeiträge, die bislang im VHS- Bürgerfunkstudio produziert werden, im eigenen Studio zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist eine Erhöhung des Zuschusses um 10.000 €. Im Hinblick auf mekomnet und dem medienforum wäre der Erhalt der derzeitigen Struktur nur dann wünschenswert, wenn dies auf einer wirtschaftlich planbaren Grundlage erfolgen kann, was im Augenblick nicht der Fall ist. Insgesamt stellt ein Erhalt des Status Quo damit keine Lösung dar. Im Gegenteil: Der AKO wird mit oben beschriebenen Maßnahmen zwar in die Lage versetzt, seine Arbeit - unter schlechteren Bedingungen - fortsetzen zu können; dies geschieht aber auf Kosten aller an- deren Akteure, die dann nicht mehr arbeitsfähig wären. 4.2 Konzentration von Angeboten und Anbi etern im Medienbereich im Bennohaus Eine vollständige Zusammenlegung aller Akteure und Angebote unter dem Dach des Ben- nohauses würde sich aus Gründen der fehlenden Raumkapazitäten ausschließen. In redu- zierter Form und unabhängig davon, in welcher Trägerschaft ein solches Konstrukt gefahren wird, würde dies aber zumindest für alle Akteure eine Chance und Perspektive bedeuten, ein gemeinsames Medienkompetenzzentrum gestalten und entwickeln zu können. Das Benno- haus bliebe im Kern Medienhaus; die Stadtteilangebote sowie auch das Kulturpro- gramm/Bühne könnten ebenso grundsätzlich erhalten bleiben. Inwieweit auch andere Ange- bote, z. B. der Offene Kanal eingeschränkt werden müssen, um die Kapazitäten anderweitig nutzen zu können, wäre zu prüfen. 4.3 Weiterführung des Bennohauses als reines Stadtteilhaus Eine Weiterführung des Bennohauses als reines Stadtteilhaus wäre, unabhängig von der Trägerschaft, in dem derzeitigen Zuschussrahmen denkbar. Die gesamten dort vorhandenen bzw. entwickelten Ansätze für die Medien- und Bürgermedienarbeit würden in diesem Fall aber nicht weitergeführt werden können. Eine vollständige Profiländerung des Hauses wäre die Folge. Insgesamt würde auch dadurch der Bürgermedienstandort Münster geschwächt. Hinzu kommen nach wie vor unklare Zukunftsperspektiven für mekomnet und das medienfo- rum. 5. Bewertung und weiteres Verfahren Das unter Punkt 4.2 geschilderte Szenario einer Konzentration von Medienangeboten im Bennohaus ist die einzige Option, mit der unter den gegebenen Rahmenbedingungen der Medienstandort Münster auch unter Berücksichtigung der Zielsetzungen wirksam weiterent- wickelt werden kann. Unter der Maßgabe der Zukunftsfähigkeit der Bürgermedien würde die Bündelung der räumlichen und technischen Ress ourcen, die Kooperation des medienpäda- gogischen Personals sowie die Vernetzung von produzierenden Gruppen helfen, hinsichtlich der von der LfM geforderten qualitativen Neuausrichtung ein multimediales Gesamtangebot für die Bürgermedien in Münster zu entwickeln. Die avisierte Umsetzung um 01.01.2008 schafft zudem die Möglichkeit, die Ergebnisse und ggf. auch Konsequenzen aus der Volpers-Studie zum Bürgerfernsehen in die Überlegungen einzubeziehen. Um die Kontinuität der Medienarbeit und auch die Nutzung des Hauses zu gewährleisten, wird die Verwaltung bei positiver Beschlussfassung dieser Vorlage mit dem AKO Gespräche führen mit dem Ziel, den Betrieb über den 30.06.2007 hinaus bis zum 31.12.2007 weiterzuführen. Dr. Hanke Stadträtin - 5 - V/0137/2007
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0137/2007/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.03.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37