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0411/2025

Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl

Beschlussvorlage Ausschuss 20.02.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 27.03.2025, TOP 9.2.1

Anlage 4_Schlenderhaner_Str_Vorentwurf

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Ansehen

Anlage 2 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 5 Vorgabenplan

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 6 Abwägung Trägerbeteiligung

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Ansehen

Anlage 3 Erläuterung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4_Schlenderhaner_Str_Vorentwurf

1043 Zeichen

1438
1452
50
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48 a
240117
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S I
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F
M
II
P
II
I
I F
S
S
II
F
Wohnen
Wohnen
IIl
Spielplatz
Müllcontainer
Spielplatz
Gemeindehaus
IV
I
Il Il
Ill
IV
IV
IIl
IIl
Wohnen
IV
I
Zoppenbroicher Straße
Schlenderhaner Straße
Müllaufstellung
FII
LaubengangIll
Stand: Nov 2023 Maßstab 1:250
Bebauungskonzept "Schlenderhaner Straße
30-34" in Köln Niehl
Vorhabenträgerin: Evangelische Kirchengemeinde
Niehl-Riehl
Übersichtskarte
Maßstab 1:2500
Beele und Haase PartG mbB
Kunibertskloster 7-9
50668 Köln
Tel. 0221 952 686 33
post@hb-stadtplanung.de
N
Bebauung
Wegeflächen
Stellplätze
Gemeinschaftsflächen
Gärten
Spielplatz
Dachbegrünung
Stützmauer/Gabionenwand
Baumbestand
Baumbepflanzung
Geschossigkeit
Grenze des Plangebiets
Legende
II - IV
Fahrradstellplätze
Hecken
Tiefgarage
Teilversiegelte Fläche 
Abgrenzung des 1. Bauabschnitts
Anlage4

Anlage 2 Geltungsbereich

340 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Schlenderhaner Straße
in Köln - Niehl

Anlage 5 Vorgabenplan

1534 Zeichen

687
1437
1533
3493
20
1447
1505
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1975
1444
1530
1455
1440
15291450
1442
1356
1265
Schlenderhaner Str.
1522
798
1535
1446
Schlenderhaner Straße
3489
11
1424
1441
1435
1528
688
1449
1439
1527
2044
16
1231
1565
1445
3492
11
1436
1027
796
1452
3379
20
1961
Zoppenbroicher Straße
1026
1974
18
1526
1892
14
1451
1955
1566
835
45,32
44,10
45,02
44,81
45,52
45,42
45,47 45,29
45,39
45,20
45,29
45,30
45,24
45,15
45,26
45,17 45,18
45,07
45,18
45,09
1.7/10
45,12
1.2/6
1.0/8
OK 59,00m
OK 62,00m OK 59,00m
OK 59,00m
20 a
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
22
26
1
24
26 a
50 a
7
14 a
22 b
5
28 a
22 a
3
24 a
2
28
16
S
S
S
S
I
S
II
II
I
S
I
S
II
II
S
P
II
I
II
S
S
I
F
S
S
II
F
II
S
I
II
I
S
I
S
F
II
II
S
II
II
I
S
St
WA
GRZ 0,4
GFZ 1,2
FD
-o-
     EFH 45,20m
TGa
III
III
III
R
R
IV
Stand: Dezember 2024
M 1:750
N
0 250 50 Meter
Zeichenerklärung
Grenze des räumlichen Geltungs-
bereiches des Bebauungsplanes
Baugrenze
Mit Geh-(G), Fahr-(F) und Leitungs-
rechten(L) zu belastende Flächen
Planung
TGa
Allgemeines Wohngebiet nicht
überbaubar I überbaubar
offene Bauweise-o-
FD Flachdach
Tiefgaragen inklusive Einfahrt
Gebäudehöhe in m über
Normalhöhennull (NHN) (als
Höchstmaß)
OK
GrundflächenzahlGRZ
GFZ
 III Zahl der Vollgeschosse (als
Höchstmaß)
Erdgeschoßfußbodenhöhe in m über
Normalhöhennull (NHN)
EFH
Bäume zum Erhalt
St Stellplätze
WA
Geschossflächenzahl Ein- und Ausfahrtsbereiche
Erhalt von Bestandsbäumen 
HQ 100 RisikogebietR
Nachrichtliche Übernahme
Anlage 5 
Vorgabenplan zum Bebauungsplan Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1381 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu 
machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen 
Auswirkungen der Planung unterrichten und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist 
zur Planung äußern kann. Dies ist für den Zeitraum vom 05. September bis einschließlich 20. September 
2024 durch ortsüblich Bekanntmachung sowohl im Amtsblatt als auch auf der Internetseite der Stadt 
Köln erfolgt. 
  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
 
Anlage 1

Beschlussvorlage Ausschuss

3895 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 0411/2025 
Freigabedatum 
20.02.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept "Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl" 
Anhörung der Bezirksvertretung Nippes (BV 5) zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeits-beteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten. 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes (BV 5) ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
Aufgrund der Vereinigung der evangelischen Kirchengemeinden Niehl und Riehl im Jahr 2022 
befindet sich der neue gemeinsame Gemeindestandort an der Stephanuskirche. An dem alten 
Standort der inzwischen abgebrochenen Petrikirche in Niehl an der Schlenderhaner Straße sol-
len neben einem neuen Gemeindehaus, das im Erdgeschoss Räume für die Kirchengemeinde 
und in den Obergeschossen geförderte Wohnungen aufnimmt, drei weitere Wohngebäude für 
insgesamt ca. 41 Wohnungen gebaut werden.  
Seit dem Einleitungsbeschluss des Planverfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (Bebauungs-
plan der Innenentwicklung) am 20.06.2024 ist das Planungskonzept für das Vorhaben Schlen-
derhaner Straße weiter konkretisiert worden. Aus der Politik wurde die Prüfung einer Aufsto-
ckung angeregt, um eine höhere städtebauliche Dichte zu erhalten. Eine Prüfung, die die not-
wendigen Abstandsflächen und eine Vereinbarkeit mit dem Kooperativen Baulandmodell be-
achtet, hat ergeben, dass eine Aufstockung in kleinem Umfang eines der vier Gebäude mit zwei 
Wohneinheiten möglich ist, dies jedoch zu einem gestalterisch unvorteilhaften doppelten Staf-
felgeschoss führen würde. Eine Aufstockung würde zudem einen Bruch zur bestehenden Be-
bauung und auch den übrigen Neubauten darstellen, die Ensemblewirkung würde stark gestört. 
Da ein Gebäude dieser Höhe im gesamten näheren Umfeld einen „Ausreißer“ darstellen würde, 
wurde auf diese geringfügige Aufstockung zugunsten eines geordneten städtebaulichen Ge-
samtbildes verzichtet. 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Auswirkungen auf den Klimaschutz entstehen durch die zusätzliche Versiegelung sowie durch 
Eingriffe in den Baumbestand. 
Frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung 
Der Öffentlichkeit konnte sich gemäß § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 13a Absatz 3 Bauge-
setzbuch im Zeitraum vom 05. September 2024 bis einschließlich 20. September 2024 über die 
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. 
Stellungnahmen gingen in diesem Zeitraum nicht ein. 
Die frühzeitige Träger - und Dienststellenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) wurde in dem Zeitraum vom 26.02.2024 bis zum 03.04.2024 durchgeführt. Hierbei 
sind mehrere Hinweise gegeben worden, die in die weitere Planung aufgenommen worden sind. 
Dazu gehören unter anderem der Hinweis auf vertiefende Untersuchungen auf den Einfluss von 
Schallimmissionen unter anderem von Fluglärm, eine Störfallanalyse sowie ein Nachweis über 
die Entwässerung.  
Weitere Informationen zum Stand der Planung können Anlage 3 entnommen werden. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Geltungsbereich 
Anlage 3: Erläuterung 
Anlage 4: Entwurf 
Anlage 5: Vorgabenplan 
Anlage 6 Abwägung der Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange (TOEB)

Anlage 6 Abwägung Trägerbeteiligung

17100 Zeichen

/ 2 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Anlage 6 
D
arstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan – Arbeitstitel: Schlenderhaner Str. in Köln-Niehl – eingegangenen Stellungnah-
men aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
D
ie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde 26.02.2024 bis 
zum 03.04.2024 durchgeführt.  
I
m Zeitraum der Beteiligung sind 4 Stellungnahmen eingegangen. 
N
achfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert und fortlaufend nummeriert. Daran anschließend wer-
den in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie die Entscheidung durch den Rat darge-
stellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Entscheidung durch den Rat verwiesen.  
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
1 Thyssengas 
Die Thyssengas GmbH ist Mitglied des Bundesweiten 
Informationssystem zur Leitungsrecherche – BIL eG.  
Von dem zuvor genannten behördlichen Verfahren 
werden weder geplante noch vorhandene Anlagen un-
serer Gesellschaft betroffen. Unter der Vorausset-
zung, 
dass die Planungsgrenzen beibehalten werden, 
ist eine weitere Beteiligung an dem Verfahren nicht er-
forderlich. 
Kenntnisnahme Kein Erfordernis 
2 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH  
gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen 
aus unser Sicht keine Bedenken, sofern die Vorgaben 
zur Errichtung von Standplätzen für Abfallbehälter 
gem. § 10 der Abfallsatzung der Stadt Köln und die 
Erreichbarkeit dieser Standplätze entsprechend der 
wird berücksich-
tigt 
Es ist vorgesehen, dass die Standplätze für Abfallbehälter 
direkt an der Schlenderhaner Straße errichtet werden.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl“ während der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) 
berücksichtigt werden.  
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang insbe-
sondere den erforderlichen Bewegungsraum für drei-
achsige Müllsammelfahrzeuge. 
 
 
Das Plangebiet befindet sich direkt an der Schlenderhaner 
Straße, die als Bestandsstraße die notwendigen Anforde-
rungen für eine Erschließung auch im Sinne der Erreichbar-
keit von dreiachsigen Müllsammelfahrzeugen erfüllt.  
3 Industrie- und Handelskammer zu Köln 
die Industrie- und Handelskammer zu Köln hat keine 
Bedenken hinsichtlich des oben genannten städte-
baulichen Planungskonzeptes. 
 
Kenntnisnahme  
 
Kein Erfordernis  
4 
 
 
 
 
 
 
4.1 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Generell ist der Entwässerung des Bebauungsplange-
bietes ein hoher Stellenwert einzuräumen und  
 
eine Entwässerungsplanung mit den StEB Köln abzu-
stimmen.  
 
Schmutzwasser 
Ein Anschluss an den öffentlichen Mischwasserkanal 
ist in der Schlenderhaner Straße möglich.  
 
Vor geplanten Änderungen (Rückbau, Umbau, Her-
stellung neuer Anschlüsse oder Änderungen der an-
geschlossenen Flächen) ist mit den StEB Köln ein Be-
ratungsgespräch zu vereinbaren, damit über die Erfor-
dernis eines neuen Kanalanschlussscheins („KAS -
Verfahren“) und dem weiteren Vorgehen entschieden 
werden kann. 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Kenntnisnahme  
 
Kein Erfordernis 
 
 
Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die Abstimmung 
der Entwässerungsplanung für Schmutzwasser erfolgt im 
Baugenehmigungsverfahren.   
 
Kein Erfordernis  
 
 
Bei geplanten Änderungen wird im Vorhinein mit der StEB 
ein Beratungs- und Abstimmungsgespräch geführt.  
4.2 Niederschlagswasser 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist ge-
mäß §44 Abs.1 Landeswassergesetz von Grundstü-
cken zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit 
 
wird berücksich-
tigt 
 
Ein Entwässerungskonzept sowie ein Überflutungsnachweis   
liegen vor und werden im Rahmen der 4(2)-Beteiligung vor-
gelegt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl“ während der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
nicht beeinträchtigt wird. Die Versickerung des Nieder-
schlagswassers ist im Bebauungsplan festzusetzen. 
Sollte eine Versickerung gegen das Wohl der Allge-
meinheit verstoßen oder aus technischen Gründen 
nicht möglich sein, müssen andere Maßnahmen zum 
Umgang mit Regenwasser geprüft werden. Der Einlei-
tung des Niederschlagswassers i n den öffentlichen 
Kanal kann nur in begründeten Ausnahmefällen zuge-
stimmt werden und müsste nach jetzigem Stand ge-
drosselt erfolgen. Aufgrund hydraulischer Belange ist 
deshalb eine  Einleitungsbegrenzung von Nieder-
schlagswasser in den öffentlichen Kanal in Abhängig-
keit der Kanaldimensionierung mit den StEB Köln 
(Sachgebiet GI-GE) abzustimmen.  
4.3 Starkregen 
Derzeit befindet sich das Planungsgebiet außerhalb 
eines Starkregengefährdeten Bereichs. Jedoch wird 
sich das Abflussverhalten zum jetzigen Zeitpunkt 
durch die Bebauung verändern. Die Planung muss 
entsprechende Vorsorgemaßnahmen im Entwässe-
rungskonzept mit berücksichtigen und zentrale As-
pekte im weiteren Verfahrensverlauf festsetzen. Bei 
der Planung ist generell ein wassersensibler und 
starkregenangepasster Umgang mit Niederschlags-
wasser ausschlaggebend.  
 
Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen anfallen-
den Wassermengen dimensioniert sind, dienen die 
nachfolgend Konzepte dazu, das Wasser bei außer-
gewöhnlichen Niederschlagsereignissen möglichst 
schadlos zwischen zu speichern, abzuleiten bzw. von 
Gebäuden fernzuhalten. 
 
wird berücksich-
tigt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Rahmen des Überflutungsnachweises sind Maßnahmen 
beschrieben worden, die zur Verminderung von Schäden 
durch Starkregen führen. Dazu gehört die Festsetzung einer 
Erdgeschossfußbodenhöhe.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl“ während der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise: 
• Tiefgarageneinfahrten und Hausein-
gänge sollten nicht am Tiefpunkt der 
Straße liegen und keinen direkten Was-
serzufluss zulassen  
• Wahl der Straßenführung 
• gezielte bzw. schadlose Ableitung von 
Starkregenereignissen über Grünflä-
chen 
• Rückhaltung von Niederschlagswasser 
• Notüberläufe 
• Geländeneigung vom Gebäude abfal-
lend, um Wasser möglichst schadlos 
vom Gebäude fernzuhalten 
• Objektschutz besonders gefährdeter 
Grundstücke/Gebäude  
Hinweis: Im Rahmen der Planu ng wird von den StEB 
Köln ein Überflutungsnachweis gefordert. Unabhängig 
von der Größe der abflusswirksamen Fläche ist ein 
Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986- 100 einzu-
reichen. Der Überflutungsnachweis dient dem Nach-
weis der schadlosen Überflutung des Grundstücks im 
Falle eines Starkregens. Die anfallenden Wassermen-
gen müssen dabei nachweislich auf dem Baugrund-
stück zurückgehalten werden, ohne dass es zu Über-
flutungen von Gebäuden oder benachbarten Grund-
stücken kommt. Das Thema Starkregen ist bei der Pla-
nung entsprechend zu berücksichtigen, die dafür not-
wendigen Flächen vorzuhalten und Konzepte bzw. 
Maßnahmen zur Risikovorsorge in der Objektplanung

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl“ während der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
zu entwickeln. Zu diesem Zweck ist eine enge Zusam-
menarbeit zwischen Entwässerungs -, Freiraum - und 
TGA-Planung unerlässlich. 
4.4 Hochwasser 
Nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) liegt der 
o.g. Bereich in einem Risikogebiet außerhalb des 
Überschwemmungsgebiets des Rheines. Das Plange-
biet befindet sich linksrheinisch in Höhe des Niehler 
Hafens (Hafeneinfahrt: Rheinstrom -km 695,7). Auf-
grund der Geländetieflage kann der Bereich teilweise 
bereits bei 11,30 m Kölner Pegel (KP) ohne ober- und 
unterirdische Schutzmaßnahmen zwischen 1- 2 m 
überflutet werden. 
 
Die potenziell betroffenen Flächen und Überschwem-
mungstiefen sind in der Hochwassergefahrenkarte 
des Landes NRW dargestellt  
 
Der im vorigen Jahrhundert (1926 und 1995) am Köl-
ner Pegel gemessene Höchstwasserstand von 10,69 
m KP entspricht ca. 44,28 m NHN im Bereich des Bau-
vorhabens. 
Im Rahmen des Hochwasserschutzkonzepts der Stadt 
Köln wurde der Hochwasserschutz für den o. g. Be-
reich auf 11,90 m KP (45,49 m NHN) angepasst. Einen 
hundertprozentigen Hochwasserschutz kann es aber 
auch in Zukunft nicht geben; Hochwasserschutzanla-
gen können versagen, überströmt oder hinterflutet 
werden. 
 
 
wird berücksich-
tigt  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Das Hochwasserrisikogebiet wird in den Bebauungsplan ge-
mäß § 9 (6a) BauGB nachrichtlich übernommen.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl“ während der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
Aufgrund der Nähe zum Rhein können im o. g. Bereich 
auch höhere Grundwasserstände auftreten. Nach ei-
ner Grundwassermodellrechnung der RheinEnergie 
AG aus dem Jahre 2009 wurde ein Grundwasserstand 
mit ca. 43,50 m NHN berechnet. Berechnet wurde ein 
Grundwasserstand auf Basis der Randbedingungen 
der bisher höchstgemessenen Grundwasserstände 
von 1988 und einer Hochwassersimulation von 11,90 
m KP.  
Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die 
Rheinwasserstände langjährig ändern können. Eine 
Gewähr für die t atsächlichen Wasserstände kann so-
mit nicht übernommen werden. 
Die Bebauung der Entwicklungsflächen sollte hoch-
wasserangepasst erfolgen. Es gilt Folgendes zu be-
achten: 
 
§ 5 Absatz 2 WHG 
„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein 
kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutba-
ren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum 
Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur 
Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nut-
zung von Grundstücken den möglichen nachteiligen 
Folgen für Mensch, Umwelt oder  Sachwerte durch 
Hochwasser anzupassen.“ 
 
§ 78 b Absatz 1 Satz 1 und 2 WHG 
(1) „Bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außen-
bereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Er-
gänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 
2 oder nach § 34 des Baugese tzbuches zu beurtei-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
wird berücksich-
tigt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
wird berücksich-
tigt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Erdgeschossfußbodenhöhe wird auf 45,20m festge-
setzt, um bei einem Hochwasser das Eintreten von Wasser 
in das Erdgeschoss zu vermeiden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Bebauungsplan werden Festsetzungen zur hochwasser-
angepassten Bauweise und Konstruktion gem. § 9 (1) Nr. 
16c) getroffen werden, z. B. bezgl. der hochwassersicheren 
Bauweise der Tiefgarage mit der Möglichkeit der planmäßi-
gen Flutung im Überschwemmungsfall.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl“ während der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
lende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Le-
ben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher 
Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des 
Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Sat-
zungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des 
Baugesetzbuches entsprechend.“ 
(2) „Außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete 
sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen 
Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den 
allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet o-
der wesentl
ich erweitert werden, soweit eine solche 
Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch 
möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise 
sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks 
und die Höhe des möglichen Schadens angemessen 
berücksichtigt werden.“ 
 
§ 78 c Absatz 2 WHG  
„Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in 
Gebieten nach § 78b Absatz 1 Satz 1 ist verboten, 
wenn andere weniger wassergefährdende Energieträ-
ger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfü-
gung stehen oder die Anlage 
nicht hochwassersicher 
errichtet werden kann. Eine Heizölverbraucheranlage 
nach Satz 1 kann wie geplant errichtet werden, wenn 
das Vorhaben der zuständigen Behörde spätestens 
sechs Wochen vor der Errichtung mit den vollständi-
gen Unterlagen angezeigt wird und die Behörde inner-
halb einer Frist von vier Wochen nach Eingang der An-
zeige weder die Errichtung untersagt noch Anforde-
rungen an die hochwassersichere Errichtung festge-
setzt hat. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
wird berücksich-
tigt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es sind keine Heizölverbraucheranlagen vorgesehen.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl“ während der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
4.5 
 
 
Grundhochwasser 
Im Plangebiet ist aufgrund der Rheinnähe mit Grund-
hochwasser zu rechnen. Dies muss u.a. auch bei der 
Konzeption von Versickerungsanlagen berücksichtigt 
werden.  
Die entsprechenden Grundwasserstände sind im wei-
teren Planungsverlauf abzufragen und einzubeziehen.  
 
wird berücksich-
tigt 
 
 
 
 
Die zu erwartenden maximalen Grundwasserpegel werden 
abgefragt und bei der Objektplanung der Versickerungsan-
lagen berücksichtigt. 
 
 
4.6 Wasserschutzgebiete 
Das Bauvorhaben befindet sich in keinem Wasser-
schutzgebiet. Ebenso ist keine Altlastenverdachtsflä-
che oder ein Altlastenstandort verzeichnet 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Kein Erfordernis  
 
4.7 Erforderliche Gutachten für das B-Plan-Verfahren 
• Entwässerungskonzept mit Maßnahmen 
der Regenwasserbewirtschaftung und 
Starkregenvorsorge 
 
 
• Fachgutachten zur Versickerungseignung 
des Untergrundes 
 
wird berücksich-
tigt 
 
 
 
 
Ein entsprechendes Konzept wurde erstellt und formuliert 
Maßnahmen zur Versickerung des Niederschlagswassers in-
nerhalb des Plangebietes sowie Anforderungen zur Starkre-
genvorsorge.  
 
Das Bodengutachten hat ergeben, dass in den für die Be-
bauung vorgesehen Flächen der Boden stark durchlässig 
bis schwach durchlässig ist. Für die schwach durchlässigen 
Bereiche kann durch bauliche Anlagen, wie Rigolen oder 
Mulden eine Versickerung gewährleistet werden. 
4.8 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Publikationen, weiterführende Hinweise 
Vorschläge und Tipps sind aufgeführt im „Leitfaden für 
eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in 
Köln“, in der Broschüre „ Wassersensibel planen und 
bauen in Köln “ sowie in der Arbeitshilfe „ MURIEL – 
Multifunktionale Retentions flächen“. Zur Planung 
sollte die Starkregengefahrenkarte der StEB Köln zu 
Rate gezogen werden. Alle Dokumente sowie den 
Kartendienst sind auf www.steb-koeln.de/starkregen 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
Kein Erfordernis

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl“ während der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung 
durch den Rat 
Begründung 
 
 
abrufbar. Des Weiteren m öchten wir gerne die Mög-
lichkeit geben, uns als Fachbehörde zu konsultieren, 
sofern die Nutzung von Abwasserwärme oder eine 
Grauwassernutzung angestrebt wird. 
 
 
4.9 Weitere Beteiligung 
Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige 
Entwässerungskonzepte sind mit den StEB Köln (GI -
GE) abzustimmen. 
 
wird berücksich-
tigt 
 
Die weitere Beteiligung der StEB erfolgt im Verfahren ge-
mäß § 4(2) BauGB. 
5 Bezirksregierung Düsseldorf  
Sie hatten am 12.07.2023 für das Objekt Schlender-
haner Str. 30- 34 in Köln Niehl unter ihrem Aktenzei-
chen 322/40-Ju-45-2023 einen Antrag auf Luftbildaus-
wertung gestellt. Hiermit übersende ich Ihnen das Er-
gebnis der Luftbildauswertung. 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere his-
torische Unterlagenliefern Hinweise auf vermehrte 
Bombenabwürfe. Ich empfehle eine Überprüfung der 
zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausge-
wiesenen Bereich der beigefügten Karte. Die Beauf-
tragung der Überprüfung erfolgt über das 
Formular 
Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Sofern es nach 
1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf 
das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Erfolgen 
Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen mechanischen 
Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, 
Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Bohrlochdetek-
tion. Beachten Sie in diesem Fall den 
Leitfaden auf 
unserer Internetseite. 
 
 
 
 
 
 
ja  
 
 
 
 
 
 
Den Hinweisen wird gefolgt und die notwendigen Schritte 
eingeleitet.

Anlage 3 Erläuterung

12939 Zeichen

- 1 - 
Erläuterungen zum Vorgabenbeschluss    Anlage 3 
Arbeitstitel: Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl 
_________________________________________________________________________ 
Anlass und Ziel der Planung 
 
Aufgrund der Vereinigung der evangelischen Kirchengemeinden Niehl und Riehl im Jahr 2022 
befindet sich der neue gemeinsame Gemeindestandort an der Stephanuskirche. An dem alten 
Standort der inzwischen abgebrochenen Petrikirche in Niehl an der Schlenderhaner Straße 
sollen neben einem neu en Gemeindehaus, das im Erdgeschoss Räume für die Kirchenge-
meinde und in den Obergeschossen geförderte Wohnungen aufnimmt, drei weitere Wohnge-
bäude für insgesamt ca. 41 Wohnungen gebaut werden.  
 
Seit dem Ei nleitungsbeschluss am 20.06.2024 ist das Planungskonzept für das Vorhaben 
Schlenderhaner Straße weiter konkretisiert worden.  Aus der Politik wurde die Prüfung einer 
Aufstockung angeregt, um eine höhere städtebauliche Dichte zu erhalten. Eine Prüfung, die 
die notwendigen Abstandsflächen und eine Vereinbarkeit mit dem Kooperativen Baulandmo-
dell beachtet, hat ergeben, dass eine Aufstockung in kleinem Umfang eines der vier Gebäude 
mit zwei Wohneinheiten möglich ist, dies jedoch zu einem gestalterisch unvorteilhaften dop-
pelten Staffelgeschoss führen würde. Eine Aufstockung würde zudem einen Bruch zur beste-
henden Bebauung und auch den übrigen Neubauten darstellen, die Ensemblewirkung würde 
stark gestört. Da ein Gebäude dieser Höhe im gesamten näheren Umfeld einen  „Ausreißer“ 
darstellen würde, wurde auf diese geringfügige Aufstockung zugunsten eines geordneten städ-
tebaulichen Gesamtbildes verzichtet. 
 
Der aktuelle Planungsstand ist in einem Vorgabenplan (Anlage 4) dokumentiert.  
 
Auf Grundlage der Stellungnahmen aus  der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB  (Anlage 5) 
wurden folgende weitere Gutachten erstellt, bzw. befinden sich aktuell in der Erarbeitung:  
 
- Schallgutachten, insbesondere unter Einbezug von Fluglärm und daraus folgende 
Anpassungen  
- Untersuchung, ob sich das Plangebiet in dem Achtungsabstand eines Störfallbetrie-
bes befindet.  
- Nachweis über die Entwässerung und den Überflutungsschutz im Starkregenfall. 
Auf die Ergebnisse bzw. Ersteinschätzungen wird im Folgenden eingegangen.  
 
Erschließung 
 
Das Plangebiet wird durch die Schlenderhaner Straße erschlossen und ist damit an die  örtli-
chen und überörtlichen Verkehrsstraßen angebunden. Über die Amsterdamer Straße, welche 
in die Industriestraße übergeht, wird das Plangebiet zum einen in  Richtung Norden an die 
Autobahn 1 (A1) und zum anderen in Richtung Süden an das Zentrum der Stadt Köln ange-
bunden.

- 2 - 
In ca. 600 m liegt die Stadtbahnhaltestelle Nesselrodestraße (Stadtbahnlinie 16) und in ca. 
400 m Entfernung die Haltestelle Köln Weidenpescher Str. (Buslinie 147), welche das Plange-
biet an den Öffentlichen Personennahverkehr anbinden. 
 
Innerhalb des Plangebietes werden die rückwertig gelegenen Gebäude über einen  gemein-
schaftlich genutzten Innenhof zu erreichen sein.  
 
Der ruhende Verkehr soll in einer Tiefgarage untergebracht werden, um ein oberirdisch nahezu 
autofreies Quartier zu schaffen. Einzig i m südlichen Bereich des Plangebietes entlang der 
Schlenderhaner Str. bleiben fünf Stellplätze für das Gemeindezentrum erhalten, die bereits 
bestehen.  
 
Städtebauliches Konzept  
 
Das Plangebiet diente als Kirchenstandort der Evangelischen Kirchgemeinde Niehl . Zu den 
bisherigen Gebäuden zählten im Einzelnen die Petrikirche mit einem Gemeindehaus, ein Küs-
terwohnhaus, ein Pfarrerwohnhaus sowie ein Gemeindepavillon. Aufgrund des schlechten Zu-
standes der Bausubstanz sind die Gebäude im Sommer 2024 abgerissen worden.  
 
Die Ev. Kirchengemeinde hat gemäß den Anforderungen des Kooperativen Baulandmodells 
im Jahr 2021 ein städtebauliches und architektonisches Qualifizierungsverfahren in Form einer 
Mehrfachbeauftragung ausgelobt.  
 
Form und Inhalt des Verfahrens wurden zuvor mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt. 
 
Der Siegerentwurf stammt von dem Kölner Büro Lepel + Lepel und dient in leicht abgewandel-
ter Form als Grundlage des Bebauungsplans.  
 
Vorgesehen sind drei dreigeschossige und ein viergeschossiges Gebäude, jeweils zuzüglich 
Staffelgeschossen mit Flachdächern. Das neue Gemeindehaus soll am früheren Standort der 
Petrikirche auf Grundlage des §34 Baugesetzbuch vorab errichtet werden. Die drei weiteren, 
reinen Wohngebäude sind im rückwärtigen Grundstücksteil geplant und formieren sich um ei-
nen gemeinsamen Innenhof. Diese können nur auf Grundlage des Bebauungsplans geneh-
migt werden. 
 
Planungsrechtlich soll das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Die 
Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt ca. 0,9. Die Ori-
entierungswerte des § 17 BauNVO für Allgemeine Wohngebiete (GRZ 0,4 und GFZ 1,2) sind 
damit durch die Planung eingehalten. Die Geschossfläche beträgt insgesamt ca. 5.400m
2 (inkl. 
Staffelgeschosse).  
 
Freiraumkonzept 
 
Die Freifläche wird in verschiedene öffentliche, halböffentliche und private Bereiche  zoniert. 
Den Auftakt des Quartiers bildet ein Quartiersplatz  an der Schlenderhaner Straße, über den 
das Gemeindezentrum erschlossen wird. Nördlich angrenzend bildet ein Spielplatz den Über-
gang in den halböffentlichen Innenhof zwischen den Wohngebäuden. Diese innenliegende, 
größere Gemeinschaftsfläche wird durch einen weiteren Spielplatz und einen Nutzgarten für

- 3 - 
Urban Farming in den Randbereichen des Grundstücks ergänzt. Den Wohnungen in den Erd-
geschossen sind teilweise auch private Terrassen und Gartenbereiche zugeordnet. 
 
Im Zuge der Abrissarbeiten für den ersten Bauabschnitt nach §34 BauGB mussten 9 Bestands-
bäume gefällt werden, jedoch bleiben die drei ortsbildprägenden Platanen, die direkt an der 
Schlenderhaner Straße stehen, erhalten. Darüber hinaus bleiben weitere Bäume soweit mög-
lich im rückwertigen Teil des Plangebietes erhalten. Die konkrete Anzahl ergibt sich aus den 
Bauvorhaben der Investoren. Sollten weitere Bäume gefällt werden,  so sind diese nach der 
geltenden Baumschutzsatzung auszugleichen bzw. eine Ablösezahlung zu leisten.  
 
Nach der Baumschutzsatzung sind aktuell 23 Ersatzpflanzungen erforderlich. Davon sollen 
zwei im Plangebiet erfolgen.  Die Ausgleichszahlung für die übrigen 21 Ersatzpflanzungen 
wurde beantragt und vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln genehmigt.  
 
Weitere grünordnerische Festsetzungen und Maßnahmen werden durch einen Grünordnungs-
plan getroffen, der aktuell erarbeitet und mit dem entsprechenden Fachamt abgestimmt wird.  
 
Planungsvorgaben 
 
Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Wohnbaufläche dar. Dementsprechend kann 
der Bebauungsplan ohne Änderung aus dem FNP heraus entwickelt werden. 
 
Köln-Katalog 
Laut Köln-Katalog liegt das Plangebiet in dem als Innere Stadt gekennzeichneten Bereich mit 
einem Dichtewert von 1,2.  Die Dichte der Planung liegt mit 0,9 unter diesem Wert vor dem 
Hintergrund, dass sich das Vorhaben auf diese Weise am verträglichsten in die vorprägende 
Umgebungsbebauung einfügt, ohne zu städtebaulichen Spannungen zu führen. 
 
Kooperatives Baulandmodell 
Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln 2017plus (KoopBLM) -Richtli-
nie und Umsetzungsanweisung für Verfahren mit Grundstückskauf ab dem 05.05.2022-  zur 
Anwendung.  
 
Unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem  KoopBLM folgt für das Vorhaben, dass auf 
dem Plangebiet 41  Wohneinheiten entstehen. Somit fällt die Planung unter die Regelungen 
für Vorhaben, die mehr als 20, jedoch weniger als 44 Wohneinheiten im Sinne des Berech-
nungsschlüssels des KoopBLM umfassen. Es sind somit Ablösezahlungen für eine Kombiflä-
che zu leisten. Darüber hinaus ist geplant , in einem der Gebäude eine Tagespflege mit fünf 
Plätzen einzurichten. Diese richtet sich nach dem zu erwartenden Bedarf. Die genauen Ablö-
sesummen sowie der Umfang der Tagespflege werden im weiteren Planverfahren festgelegt. 
 
Die Evangelische Kirchengemeinde hat am 13.05.2024 die Anwendungszustimmung für das 
KoopBLM gegeben. Ein unterzeichnetes Exemplar liegt der Stadtverwaltung Köln vor.

- 4 - 
Gutachten  
 
Im Rahmen der Mehrfachbeauftragung wurden im Jahr 2021 bereits einige Fachgutachten 
erarbeitet, die es im weiteren Verfahren an die aktuelle Planung anzupassen und zu aktuali-
sieren gilt. Die vorliegenden Ergebnisse werden im Folgenden kurz zusammengefasst: 
 
Artenschutzprüfung der Stufen 1 + 2 
In einer Artenschutzprüfung der Stufe 1 wurde festgestellt, dass bei europäisch geschützten 
Arten die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden können. Eine vertie-
fende Art-für-Art-Betrachtung (Artenschutzprüfung der Stufe 2) war daher erforderlich. In die-
ser wurde festgestellt, dass die Zwergfledermaus, der Mäusebussard sowie der Star als pla-
nungsrelevante Arten durch die Bau- bzw. die Abrissmaßnahmen betroffen sein können. Im 
Zuge dessen wurde während der Fäll- und Abrissmaßnahmen eine ökologische Baubeglei-
tung durchgeführt.  
 
Baumgutachten 
In einem Baumgutachten wurde festgestellt, dass innerhalb des Plangebiets teilweise ge-
schützte und/ oder erhaltenswerte Bäume bestehen. Drei Platanen sind daher zwingend zu 
erhalten. Dies wurde im städtebaulichen Konzept beachtet.  
 
Baugrunduntersuchung 
Des Weiteren wurde ein Baugrundgutachten veranlasst, welches den Baugrund auf seine 
Tragfähigkeit und ggf. vorkommende Bodenverunreinigungen untersucht hat. Das Gutachten 
weist einen tragfähigen Baugrund nach. Bodenverunreinigungen wurden nicht festgestellt.  
 
Frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung 
Die Öffentlichkeit konnte sich gemäß § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 13a Absatz 3 Bauge-
setzbuch im Zeitraum vom 05. September 2024 bis einschließlich 20. September 2024 über 
die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung infor-
mieren. Stellungnahmen gingen in diesem Zeitraum nicht ein. 
 
Die frühzeitige Träger- und Dienststellenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) wurde in dem Zeitraum vom 26.02.2024 bis zum 03.04.2024 durchgeführt. Hierbei 
sind mehrere Hinweise gegeben worden, die in die weitere Planung aufgenommen worden 
sind. Dazu gehören unter anderem der Hinweis auf vertiefende Untersuchungen auf den Ein-
fluss von Schallimmissionen unter anderem von Fluglärm, eine Störfallanalyse sowie ein 
Nachweis über die Entwässerung.  
 
Weiterführung der Planung 
 
Die Planung wurde gegenüber der Fassung aus dem Frühjahr 2024 in den folgenden Punk-
ten ergänzt bzw. verändert.  
- Durchführung eines Schallgutachten insbesondere unter Einbezug von Fluglärm und 
daraus folgende Anpassungen  
- Untersuchung, ob sich das Plangebiet in dem Achtungsabstand eines Störfallbetrie-
bes befindet.  
- Nachweis über die Entwässerung.

- 5 - 
Um die Planung zu präzisieren und Antworten auf die Fragestellungen aus der Öffentlichkeit 
geben zu können, wurden für den Vorgabenbeschluss erste Ergebnisse der Fachgutachten 
erstellt. Daraus liegen die folgenden wesentlichen Erkenntnisse vor: 
 
Aufstockung  
Es wurde durch die BV Nippes angeregt, zu prüfen, ob eine Aufstockung möglich ist. Unter 
Betrachtung der notwendig einzuhaltenden Abstände wurde ermittelt, dass eine Aufstockung 
eines Gebäudes grundsätzlich möglich ist. Wie schon beschrieben würde eine Aufstockung 
jedoch einen Bruch in der umliegenden Bebauung darstellen. Aus städtebaulicher Sicht wird 
daher auf eine Aufstockung verzichtet. 
 
Schall / Lärm  
Hinsichtlich der Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet zeigt die erstellte schalltechnische 
Untersuchung, dass es punktuelle Überschreitung der Orientierungswerte des Beiblatt 1 zur 
DIN 18005 vorliegen. Für den Straßenlärm werden daher passive Schallschutzmaßnahmen 
festgesetzt. Der Gewerbelärm lässt sich zum einen durc h planerische Maßnahmen wie die 
Einhausung der Tiefgarage als auch weiterreichende Regelungen in Bezug auf das Öffnen 
von Fenstern von schutzbedürftigen Räumen in bestimmten Fassadenbereichen.  
 
Für den Fluglärm werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für Verkehrslärm knapp un-
terschritten.  
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden die erforderlichen Maßnahmen und Festsetzungen 
mit den zuständigen Behörden weiter konkretisiert.  
 
Störfallgutachten  
Das durchgeführte Störfallgutachten hat ergeben, dass sich das Plangebiet nicht in einem 
Achtungsabstand von Störfallbetrieben befindet. 
 
Entwässerungsnachweis  
Im Rahmen des Bauantrages für das Gemeindezentrum wurde ein Entwässerungsnachweis 
für das Gebiet erstellt. Dieser weist nach, dass das anfallende Niederschlagswasser im Ge-
biet durch eine entsprechende Geländemodellierung zurückgehalten und mit Rigolen versi-
ckert werden kann.  
 
Die oben genannten Gutachten werden in der Bearbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
soweit erforderlich weiter präzisiert und ergänzt.

Beratungsverlauf (2)

27.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0411/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.02.2025
Erstellt
05.02.2025 10:09