0411/2025
Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl
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Anlage 4_Schlenderhaner_Str_Vorentwurf
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1438 1452 50 1448 835 2 1445 21 48 3 1 P 1455 838 204416 1446 1437 796 3493 20 1447 1444 3379 20 1505 204516 1435 688 1027 577 1424 197418 349211 1436 798 1955 1449 348911 189214 48 a 240117 196119 1265 S II III I I II S I F S I P FI S S III II S II I F M II P II I I F S S II F Wohnen Wohnen IIl Spielplatz Müllcontainer Spielplatz Gemeindehaus IV I Il Il Ill IV IV IIl IIl Wohnen IV I Zoppenbroicher Straße Schlenderhaner Straße Müllaufstellung FII LaubengangIll Stand: Nov 2023 Maßstab 1:250 Bebauungskonzept "Schlenderhaner Straße 30-34" in Köln Niehl Vorhabenträgerin: Evangelische Kirchengemeinde Niehl-Riehl Übersichtskarte Maßstab 1:2500 Beele und Haase PartG mbB Kunibertskloster 7-9 50668 Köln Tel. 0221 952 686 33 post@hb-stadtplanung.de N Bebauung Wegeflächen Stellplätze Gemeinschaftsflächen Gärten Spielplatz Dachbegrünung Stützmauer/Gabionenwand Baumbestand Baumbepflanzung Geschossigkeit Grenze des Plangebiets Legende II - IV Fahrradstellplätze Hecken Tiefgarage Teilversiegelte Fläche Abgrenzung des 1. Bauabschnitts Anlage4
Anlage 2 Geltungsbereich
340 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schlenderhaner Straße in Köln - Niehl
Anlage 5 Vorgabenplan
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1356
1265
Schlenderhaner Str.
1522
798
1535
1446
Schlenderhaner Straße
3489
11
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1441
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Zoppenbroicher Straße
1026
1974
18
1526
1892
14
1451
1955
1566
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44,10
45,02
44,81
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45,47 45,29
45,39
45,20
45,29
45,30
45,24
45,15
45,26
45,17 45,18
45,07
45,18
45,09
1.7/10
45,12
1.2/6
1.0/8
OK 59,00m
OK 62,00m OK 59,00m
OK 59,00m
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S
S
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I
S
St
WA
GRZ 0,4
GFZ 1,2
FD
-o-
EFH 45,20m
TGa
III
III
III
R
R
IV
Stand: Dezember 2024
M 1:750
N
0 250 50 Meter
Zeichenerklärung
Grenze des räumlichen Geltungs-
bereiches des Bebauungsplanes
Baugrenze
Mit Geh-(G), Fahr-(F) und Leitungs-
rechten(L) zu belastende Flächen
Planung
TGa
Allgemeines Wohngebiet nicht
überbaubar I überbaubar
offene Bauweise-o-
FD Flachdach
Tiefgaragen inklusive Einfahrt
Gebäudehöhe in m über
Normalhöhennull (NHN) (als
Höchstmaß)
OK
GrundflächenzahlGRZ
GFZ
III Zahl der Vollgeschosse (als
Höchstmaß)
Erdgeschoßfußbodenhöhe in m über
Normalhöhennull (NHN)
EFH
Bäume zum Erhalt
St Stellplätze
WA
Geschossflächenzahl Ein- und Ausfahrtsbereiche
Erhalt von Bestandsbäumen
HQ 100 RisikogebietR
Nachrichtliche Übernahme
Anlage 5
Vorgabenplan zum Bebauungsplan Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1381 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Dies ist für den Zeitraum vom 05. September bis einschließlich 20. September 2024 durch ortsüblich Bekanntmachung sowohl im Amtsblatt als auch auf der Internetseite der Stadt Köln erfolgt. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 1
Beschlussvorlage Ausschuss
3895 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 0411/2025 Freigabedatum 20.02.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept "Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl" Anhörung der Bezirksvertretung Nippes (BV 5) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes (BV 5) ohne Ein- schränkung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Planung Aufgrund der Vereinigung der evangelischen Kirchengemeinden Niehl und Riehl im Jahr 2022 befindet sich der neue gemeinsame Gemeindestandort an der Stephanuskirche. An dem alten Standort der inzwischen abgebrochenen Petrikirche in Niehl an der Schlenderhaner Straße sol- len neben einem neuen Gemeindehaus, das im Erdgeschoss Räume für die Kirchengemeinde und in den Obergeschossen geförderte Wohnungen aufnimmt, drei weitere Wohngebäude für insgesamt ca. 41 Wohnungen gebaut werden. Seit dem Einleitungsbeschluss des Planverfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (Bebauungs- plan der Innenentwicklung) am 20.06.2024 ist das Planungskonzept für das Vorhaben Schlen- derhaner Straße weiter konkretisiert worden. Aus der Politik wurde die Prüfung einer Aufsto- ckung angeregt, um eine höhere städtebauliche Dichte zu erhalten. Eine Prüfung, die die not- wendigen Abstandsflächen und eine Vereinbarkeit mit dem Kooperativen Baulandmodell be- achtet, hat ergeben, dass eine Aufstockung in kleinem Umfang eines der vier Gebäude mit zwei Wohneinheiten möglich ist, dies jedoch zu einem gestalterisch unvorteilhaften doppelten Staf- felgeschoss führen würde. Eine Aufstockung würde zudem einen Bruch zur bestehenden Be- bauung und auch den übrigen Neubauten darstellen, die Ensemblewirkung würde stark gestört. Da ein Gebäude dieser Höhe im gesamten näheren Umfeld einen „Ausreißer“ darstellen würde, wurde auf diese geringfügige Aufstockung zugunsten eines geordneten städtebaulichen Ge- samtbildes verzichtet. Auswirkungen auf den Klimaschutz Auswirkungen auf den Klimaschutz entstehen durch die zusätzliche Versiegelung sowie durch Eingriffe in den Baumbestand. Frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung Der Öffentlichkeit konnte sich gemäß § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 13a Absatz 3 Bauge- setzbuch im Zeitraum vom 05. September 2024 bis einschließlich 20. September 2024 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen gingen in diesem Zeitraum nicht ein. Die frühzeitige Träger - und Dienststellenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde in dem Zeitraum vom 26.02.2024 bis zum 03.04.2024 durchgeführt. Hierbei sind mehrere Hinweise gegeben worden, die in die weitere Planung aufgenommen worden sind. Dazu gehören unter anderem der Hinweis auf vertiefende Untersuchungen auf den Einfluss von Schallimmissionen unter anderem von Fluglärm, eine Störfallanalyse sowie ein Nachweis über die Entwässerung. Weitere Informationen zum Stand der Planung können Anlage 3 entnommen werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Geltungsbereich Anlage 3: Erläuterung Anlage 4: Entwurf Anlage 5: Vorgabenplan Anlage 6 Abwägung der Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange (TOEB)
Anlage 6 Abwägung Trägerbeteiligung
17100 Zeichen
/ 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Anlage 6 D arstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan – Arbeitstitel: Schlenderhaner Str. in Köln-Niehl – eingegangenen Stellungnah- men aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange D ie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde 26.02.2024 bis zum 03.04.2024 durchgeführt. I m Zeitraum der Beteiligung sind 4 Stellungnahmen eingegangen. N achfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert und fortlaufend nummeriert. Daran anschließend wer- den in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie die Entscheidung durch den Rat darge- stellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Entscheidung durch den Rat verwiesen. Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung 1 Thyssengas Die Thyssengas GmbH ist Mitglied des Bundesweiten Informationssystem zur Leitungsrecherche – BIL eG. Von dem zuvor genannten behördlichen Verfahren werden weder geplante noch vorhandene Anlagen un- serer Gesellschaft betroffen. Unter der Vorausset- zung, dass die Planungsgrenzen beibehalten werden, ist eine weitere Beteiligung an dem Verfahren nicht er- forderlich. Kenntnisnahme Kein Erfordernis 2 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen aus unser Sicht keine Bedenken, sofern die Vorgaben zur Errichtung von Standplätzen für Abfallbehälter gem. § 10 der Abfallsatzung der Stadt Köln und die Erreichbarkeit dieser Standplätze entsprechend der wird berücksich- tigt Es ist vorgesehen, dass die Standplätze für Abfallbehälter direkt an der Schlenderhaner Straße errichtet werden. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl“ während der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang insbe- sondere den erforderlichen Bewegungsraum für drei- achsige Müllsammelfahrzeuge. Das Plangebiet befindet sich direkt an der Schlenderhaner Straße, die als Bestandsstraße die notwendigen Anforde- rungen für eine Erschließung auch im Sinne der Erreichbar- keit von dreiachsigen Müllsammelfahrzeugen erfüllt. 3 Industrie- und Handelskammer zu Köln die Industrie- und Handelskammer zu Köln hat keine Bedenken hinsichtlich des oben genannten städte- baulichen Planungskonzeptes. Kenntnisnahme Kein Erfordernis 4 4.1 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Generell ist der Entwässerung des Bebauungsplange- bietes ein hoher Stellenwert einzuräumen und eine Entwässerungsplanung mit den StEB Köln abzu- stimmen. Schmutzwasser Ein Anschluss an den öffentlichen Mischwasserkanal ist in der Schlenderhaner Straße möglich. Vor geplanten Änderungen (Rückbau, Umbau, Her- stellung neuer Anschlüsse oder Änderungen der an- geschlossenen Flächen) ist mit den StEB Köln ein Be- ratungsgespräch zu vereinbaren, damit über die Erfor- dernis eines neuen Kanalanschlussscheins („KAS - Verfahren“) und dem weiteren Vorgehen entschieden werden kann. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kein Erfordernis Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die Abstimmung der Entwässerungsplanung für Schmutzwasser erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. Kein Erfordernis Bei geplanten Änderungen wird im Vorhinein mit der StEB ein Beratungs- und Abstimmungsgespräch geführt. 4.2 Niederschlagswasser Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist ge- mäß §44 Abs.1 Landeswassergesetz von Grundstü- cken zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit wird berücksich- tigt Ein Entwässerungskonzept sowie ein Überflutungsnachweis liegen vor und werden im Rahmen der 4(2)-Beteiligung vor- gelegt. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl“ während der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung nicht beeinträchtigt wird. Die Versickerung des Nieder- schlagswassers ist im Bebauungsplan festzusetzen. Sollte eine Versickerung gegen das Wohl der Allge- meinheit verstoßen oder aus technischen Gründen nicht möglich sein, müssen andere Maßnahmen zum Umgang mit Regenwasser geprüft werden. Der Einlei- tung des Niederschlagswassers i n den öffentlichen Kanal kann nur in begründeten Ausnahmefällen zuge- stimmt werden und müsste nach jetzigem Stand ge- drosselt erfolgen. Aufgrund hydraulischer Belange ist deshalb eine Einleitungsbegrenzung von Nieder- schlagswasser in den öffentlichen Kanal in Abhängig- keit der Kanaldimensionierung mit den StEB Köln (Sachgebiet GI-GE) abzustimmen. 4.3 Starkregen Derzeit befindet sich das Planungsgebiet außerhalb eines Starkregengefährdeten Bereichs. Jedoch wird sich das Abflussverhalten zum jetzigen Zeitpunkt durch die Bebauung verändern. Die Planung muss entsprechende Vorsorgemaßnahmen im Entwässe- rungskonzept mit berücksichtigen und zentrale As- pekte im weiteren Verfahrensverlauf festsetzen. Bei der Planung ist generell ein wassersensibler und starkregenangepasster Umgang mit Niederschlags- wasser ausschlaggebend. Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen anfallen- den Wassermengen dimensioniert sind, dienen die nachfolgend Konzepte dazu, das Wasser bei außer- gewöhnlichen Niederschlagsereignissen möglichst schadlos zwischen zu speichern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. wird berücksich- tigt Im Rahmen des Überflutungsnachweises sind Maßnahmen beschrieben worden, die zur Verminderung von Schäden durch Starkregen führen. Dazu gehört die Festsetzung einer Erdgeschossfußbodenhöhe. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl“ während der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise: • Tiefgarageneinfahrten und Hausein- gänge sollten nicht am Tiefpunkt der Straße liegen und keinen direkten Was- serzufluss zulassen • Wahl der Straßenführung • gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregenereignissen über Grünflä- chen • Rückhaltung von Niederschlagswasser • Notüberläufe • Geländeneigung vom Gebäude abfal- lend, um Wasser möglichst schadlos vom Gebäude fernzuhalten • Objektschutz besonders gefährdeter Grundstücke/Gebäude Hinweis: Im Rahmen der Planu ng wird von den StEB Köln ein Überflutungsnachweis gefordert. Unabhängig von der Größe der abflusswirksamen Fläche ist ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986- 100 einzu- reichen. Der Überflutungsnachweis dient dem Nach- weis der schadlosen Überflutung des Grundstücks im Falle eines Starkregens. Die anfallenden Wassermen- gen müssen dabei nachweislich auf dem Baugrund- stück zurückgehalten werden, ohne dass es zu Über- flutungen von Gebäuden oder benachbarten Grund- stücken kommt. Das Thema Starkregen ist bei der Pla- nung entsprechend zu berücksichtigen, die dafür not- wendigen Flächen vorzuhalten und Konzepte bzw. Maßnahmen zur Risikovorsorge in der Objektplanung Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl“ während der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung zu entwickeln. Zu diesem Zweck ist eine enge Zusam- menarbeit zwischen Entwässerungs -, Freiraum - und TGA-Planung unerlässlich. 4.4 Hochwasser Nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) liegt der o.g. Bereich in einem Risikogebiet außerhalb des Überschwemmungsgebiets des Rheines. Das Plange- biet befindet sich linksrheinisch in Höhe des Niehler Hafens (Hafeneinfahrt: Rheinstrom -km 695,7). Auf- grund der Geländetieflage kann der Bereich teilweise bereits bei 11,30 m Kölner Pegel (KP) ohne ober- und unterirdische Schutzmaßnahmen zwischen 1- 2 m überflutet werden. Die potenziell betroffenen Flächen und Überschwem- mungstiefen sind in der Hochwassergefahrenkarte des Landes NRW dargestellt Der im vorigen Jahrhundert (1926 und 1995) am Köl- ner Pegel gemessene Höchstwasserstand von 10,69 m KP entspricht ca. 44,28 m NHN im Bereich des Bau- vorhabens. Im Rahmen des Hochwasserschutzkonzepts der Stadt Köln wurde der Hochwasserschutz für den o. g. Be- reich auf 11,90 m KP (45,49 m NHN) angepasst. Einen hundertprozentigen Hochwasserschutz kann es aber auch in Zukunft nicht geben; Hochwasserschutzanla- gen können versagen, überströmt oder hinterflutet werden. wird berücksich- tigt Das Hochwasserrisikogebiet wird in den Bebauungsplan ge- mäß § 9 (6a) BauGB nachrichtlich übernommen. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl“ während der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung Aufgrund der Nähe zum Rhein können im o. g. Bereich auch höhere Grundwasserstände auftreten. Nach ei- ner Grundwassermodellrechnung der RheinEnergie AG aus dem Jahre 2009 wurde ein Grundwasserstand mit ca. 43,50 m NHN berechnet. Berechnet wurde ein Grundwasserstand auf Basis der Randbedingungen der bisher höchstgemessenen Grundwasserstände von 1988 und einer Hochwassersimulation von 11,90 m KP. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die Rheinwasserstände langjährig ändern können. Eine Gewähr für die t atsächlichen Wasserstände kann so- mit nicht übernommen werden. Die Bebauung der Entwicklungsflächen sollte hoch- wasserangepasst erfolgen. Es gilt Folgendes zu be- achten: § 5 Absatz 2 WHG „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutba- ren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nut- zung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“ § 78 b Absatz 1 Satz 1 und 2 WHG (1) „Bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außen- bereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Er- gänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugese tzbuches zu beurtei- wird berücksich- tigt wird berücksich- tigt Die Erdgeschossfußbodenhöhe wird auf 45,20m festge- setzt, um bei einem Hochwasser das Eintreten von Wasser in das Erdgeschoss zu vermeiden. Im Bebauungsplan werden Festsetzungen zur hochwasser- angepassten Bauweise und Konstruktion gem. § 9 (1) Nr. 16c) getroffen werden, z. B. bezgl. der hochwassersicheren Bauweise der Tiefgarage mit der Möglichkeit der planmäßi- gen Flutung im Überschwemmungsfall. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl“ während der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung lende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Le- ben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Sat- zungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend.“ (2) „Außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet o- der wesentl ich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.“ § 78 c Absatz 2 WHG „Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in Gebieten nach § 78b Absatz 1 Satz 1 ist verboten, wenn andere weniger wassergefährdende Energieträ- ger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfü- gung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann. Eine Heizölverbraucheranlage nach Satz 1 kann wie geplant errichtet werden, wenn das Vorhaben der zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen vor der Errichtung mit den vollständi- gen Unterlagen angezeigt wird und die Behörde inner- halb einer Frist von vier Wochen nach Eingang der An- zeige weder die Errichtung untersagt noch Anforde- rungen an die hochwassersichere Errichtung festge- setzt hat. wird berücksich- tigt Es sind keine Heizölverbraucheranlagen vorgesehen. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl“ während der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung 4.5 Grundhochwasser Im Plangebiet ist aufgrund der Rheinnähe mit Grund- hochwasser zu rechnen. Dies muss u.a. auch bei der Konzeption von Versickerungsanlagen berücksichtigt werden. Die entsprechenden Grundwasserstände sind im wei- teren Planungsverlauf abzufragen und einzubeziehen. wird berücksich- tigt Die zu erwartenden maximalen Grundwasserpegel werden abgefragt und bei der Objektplanung der Versickerungsan- lagen berücksichtigt. 4.6 Wasserschutzgebiete Das Bauvorhaben befindet sich in keinem Wasser- schutzgebiet. Ebenso ist keine Altlastenverdachtsflä- che oder ein Altlastenstandort verzeichnet Kenntnisnahme Kein Erfordernis 4.7 Erforderliche Gutachten für das B-Plan-Verfahren • Entwässerungskonzept mit Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung und Starkregenvorsorge • Fachgutachten zur Versickerungseignung des Untergrundes wird berücksich- tigt Ein entsprechendes Konzept wurde erstellt und formuliert Maßnahmen zur Versickerung des Niederschlagswassers in- nerhalb des Plangebietes sowie Anforderungen zur Starkre- genvorsorge. Das Bodengutachten hat ergeben, dass in den für die Be- bauung vorgesehen Flächen der Boden stark durchlässig bis schwach durchlässig ist. Für die schwach durchlässigen Bereiche kann durch bauliche Anlagen, wie Rigolen oder Mulden eine Versickerung gewährleistet werden. 4.8 Publikationen, weiterführende Hinweise Vorschläge und Tipps sind aufgeführt im „Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln“, in der Broschüre „ Wassersensibel planen und bauen in Köln “ sowie in der Arbeitshilfe „ MURIEL – Multifunktionale Retentions flächen“. Zur Planung sollte die Starkregengefahrenkarte der StEB Köln zu Rate gezogen werden. Alle Dokumente sowie den Kartendienst sind auf www.steb-koeln.de/starkregen Kenntnisnahme Kein Erfordernis Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl“ während der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Entscheidung durch den Rat Begründung abrufbar. Des Weiteren m öchten wir gerne die Mög- lichkeit geben, uns als Fachbehörde zu konsultieren, sofern die Nutzung von Abwasserwärme oder eine Grauwassernutzung angestrebt wird. 4.9 Weitere Beteiligung Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige Entwässerungskonzepte sind mit den StEB Köln (GI - GE) abzustimmen. wird berücksich- tigt Die weitere Beteiligung der StEB erfolgt im Verfahren ge- mäß § 4(2) BauGB. 5 Bezirksregierung Düsseldorf Sie hatten am 12.07.2023 für das Objekt Schlender- haner Str. 30- 34 in Köln Niehl unter ihrem Aktenzei- chen 322/40-Ju-45-2023 einen Antrag auf Luftbildaus- wertung gestellt. Hiermit übersende ich Ihnen das Er- gebnis der Luftbildauswertung. Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere his- torische Unterlagenliefern Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe. Ich empfehle eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausge- wiesenen Bereich der beigefügten Karte. Die Beauf- tragung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Bohrlochdetek- tion. Beachten Sie in diesem Fall den Leitfaden auf unserer Internetseite. ja Den Hinweisen wird gefolgt und die notwendigen Schritte eingeleitet.
Anlage 3 Erläuterung
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- 1 - Erläuterungen zum Vorgabenbeschluss Anlage 3 Arbeitstitel: Schlenderhaner Straße in Köln-Niehl _________________________________________________________________________ Anlass und Ziel der Planung Aufgrund der Vereinigung der evangelischen Kirchengemeinden Niehl und Riehl im Jahr 2022 befindet sich der neue gemeinsame Gemeindestandort an der Stephanuskirche. An dem alten Standort der inzwischen abgebrochenen Petrikirche in Niehl an der Schlenderhaner Straße sollen neben einem neu en Gemeindehaus, das im Erdgeschoss Räume für die Kirchenge- meinde und in den Obergeschossen geförderte Wohnungen aufnimmt, drei weitere Wohnge- bäude für insgesamt ca. 41 Wohnungen gebaut werden. Seit dem Ei nleitungsbeschluss am 20.06.2024 ist das Planungskonzept für das Vorhaben Schlenderhaner Straße weiter konkretisiert worden. Aus der Politik wurde die Prüfung einer Aufstockung angeregt, um eine höhere städtebauliche Dichte zu erhalten. Eine Prüfung, die die notwendigen Abstandsflächen und eine Vereinbarkeit mit dem Kooperativen Baulandmo- dell beachtet, hat ergeben, dass eine Aufstockung in kleinem Umfang eines der vier Gebäude mit zwei Wohneinheiten möglich ist, dies jedoch zu einem gestalterisch unvorteilhaften dop- pelten Staffelgeschoss führen würde. Eine Aufstockung würde zudem einen Bruch zur beste- henden Bebauung und auch den übrigen Neubauten darstellen, die Ensemblewirkung würde stark gestört. Da ein Gebäude dieser Höhe im gesamten näheren Umfeld einen „Ausreißer“ darstellen würde, wurde auf diese geringfügige Aufstockung zugunsten eines geordneten städ- tebaulichen Gesamtbildes verzichtet. Der aktuelle Planungsstand ist in einem Vorgabenplan (Anlage 4) dokumentiert. Auf Grundlage der Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Anlage 5) wurden folgende weitere Gutachten erstellt, bzw. befinden sich aktuell in der Erarbeitung: - Schallgutachten, insbesondere unter Einbezug von Fluglärm und daraus folgende Anpassungen - Untersuchung, ob sich das Plangebiet in dem Achtungsabstand eines Störfallbetrie- bes befindet. - Nachweis über die Entwässerung und den Überflutungsschutz im Starkregenfall. Auf die Ergebnisse bzw. Ersteinschätzungen wird im Folgenden eingegangen. Erschließung Das Plangebiet wird durch die Schlenderhaner Straße erschlossen und ist damit an die örtli- chen und überörtlichen Verkehrsstraßen angebunden. Über die Amsterdamer Straße, welche in die Industriestraße übergeht, wird das Plangebiet zum einen in Richtung Norden an die Autobahn 1 (A1) und zum anderen in Richtung Süden an das Zentrum der Stadt Köln ange- bunden. - 2 - In ca. 600 m liegt die Stadtbahnhaltestelle Nesselrodestraße (Stadtbahnlinie 16) und in ca. 400 m Entfernung die Haltestelle Köln Weidenpescher Str. (Buslinie 147), welche das Plange- biet an den Öffentlichen Personennahverkehr anbinden. Innerhalb des Plangebietes werden die rückwertig gelegenen Gebäude über einen gemein- schaftlich genutzten Innenhof zu erreichen sein. Der ruhende Verkehr soll in einer Tiefgarage untergebracht werden, um ein oberirdisch nahezu autofreies Quartier zu schaffen. Einzig i m südlichen Bereich des Plangebietes entlang der Schlenderhaner Str. bleiben fünf Stellplätze für das Gemeindezentrum erhalten, die bereits bestehen. Städtebauliches Konzept Das Plangebiet diente als Kirchenstandort der Evangelischen Kirchgemeinde Niehl . Zu den bisherigen Gebäuden zählten im Einzelnen die Petrikirche mit einem Gemeindehaus, ein Küs- terwohnhaus, ein Pfarrerwohnhaus sowie ein Gemeindepavillon. Aufgrund des schlechten Zu- standes der Bausubstanz sind die Gebäude im Sommer 2024 abgerissen worden. Die Ev. Kirchengemeinde hat gemäß den Anforderungen des Kooperativen Baulandmodells im Jahr 2021 ein städtebauliches und architektonisches Qualifizierungsverfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung ausgelobt. Form und Inhalt des Verfahrens wurden zuvor mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt. Der Siegerentwurf stammt von dem Kölner Büro Lepel + Lepel und dient in leicht abgewandel- ter Form als Grundlage des Bebauungsplans. Vorgesehen sind drei dreigeschossige und ein viergeschossiges Gebäude, jeweils zuzüglich Staffelgeschossen mit Flachdächern. Das neue Gemeindehaus soll am früheren Standort der Petrikirche auf Grundlage des §34 Baugesetzbuch vorab errichtet werden. Die drei weiteren, reinen Wohngebäude sind im rückwärtigen Grundstücksteil geplant und formieren sich um ei- nen gemeinsamen Innenhof. Diese können nur auf Grundlage des Bebauungsplans geneh- migt werden. Planungsrechtlich soll das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4. Die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt ca. 0,9. Die Ori- entierungswerte des § 17 BauNVO für Allgemeine Wohngebiete (GRZ 0,4 und GFZ 1,2) sind damit durch die Planung eingehalten. Die Geschossfläche beträgt insgesamt ca. 5.400m 2 (inkl. Staffelgeschosse). Freiraumkonzept Die Freifläche wird in verschiedene öffentliche, halböffentliche und private Bereiche zoniert. Den Auftakt des Quartiers bildet ein Quartiersplatz an der Schlenderhaner Straße, über den das Gemeindezentrum erschlossen wird. Nördlich angrenzend bildet ein Spielplatz den Über- gang in den halböffentlichen Innenhof zwischen den Wohngebäuden. Diese innenliegende, größere Gemeinschaftsfläche wird durch einen weiteren Spielplatz und einen Nutzgarten für - 3 - Urban Farming in den Randbereichen des Grundstücks ergänzt. Den Wohnungen in den Erd- geschossen sind teilweise auch private Terrassen und Gartenbereiche zugeordnet. Im Zuge der Abrissarbeiten für den ersten Bauabschnitt nach §34 BauGB mussten 9 Bestands- bäume gefällt werden, jedoch bleiben die drei ortsbildprägenden Platanen, die direkt an der Schlenderhaner Straße stehen, erhalten. Darüber hinaus bleiben weitere Bäume soweit mög- lich im rückwertigen Teil des Plangebietes erhalten. Die konkrete Anzahl ergibt sich aus den Bauvorhaben der Investoren. Sollten weitere Bäume gefällt werden, so sind diese nach der geltenden Baumschutzsatzung auszugleichen bzw. eine Ablösezahlung zu leisten. Nach der Baumschutzsatzung sind aktuell 23 Ersatzpflanzungen erforderlich. Davon sollen zwei im Plangebiet erfolgen. Die Ausgleichszahlung für die übrigen 21 Ersatzpflanzungen wurde beantragt und vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln genehmigt. Weitere grünordnerische Festsetzungen und Maßnahmen werden durch einen Grünordnungs- plan getroffen, der aktuell erarbeitet und mit dem entsprechenden Fachamt abgestimmt wird. Planungsvorgaben Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Wohnbaufläche dar. Dementsprechend kann der Bebauungsplan ohne Änderung aus dem FNP heraus entwickelt werden. Köln-Katalog Laut Köln-Katalog liegt das Plangebiet in dem als Innere Stadt gekennzeichneten Bereich mit einem Dichtewert von 1,2. Die Dichte der Planung liegt mit 0,9 unter diesem Wert vor dem Hintergrund, dass sich das Vorhaben auf diese Weise am verträglichsten in die vorprägende Umgebungsbebauung einfügt, ohne zu städtebaulichen Spannungen zu führen. Kooperatives Baulandmodell Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln 2017plus (KoopBLM) -Richtli- nie und Umsetzungsanweisung für Verfahren mit Grundstückskauf ab dem 05.05.2022- zur Anwendung. Unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem KoopBLM folgt für das Vorhaben, dass auf dem Plangebiet 41 Wohneinheiten entstehen. Somit fällt die Planung unter die Regelungen für Vorhaben, die mehr als 20, jedoch weniger als 44 Wohneinheiten im Sinne des Berech- nungsschlüssels des KoopBLM umfassen. Es sind somit Ablösezahlungen für eine Kombiflä- che zu leisten. Darüber hinaus ist geplant , in einem der Gebäude eine Tagespflege mit fünf Plätzen einzurichten. Diese richtet sich nach dem zu erwartenden Bedarf. Die genauen Ablö- sesummen sowie der Umfang der Tagespflege werden im weiteren Planverfahren festgelegt. Die Evangelische Kirchengemeinde hat am 13.05.2024 die Anwendungszustimmung für das KoopBLM gegeben. Ein unterzeichnetes Exemplar liegt der Stadtverwaltung Köln vor. - 4 - Gutachten Im Rahmen der Mehrfachbeauftragung wurden im Jahr 2021 bereits einige Fachgutachten erarbeitet, die es im weiteren Verfahren an die aktuelle Planung anzupassen und zu aktuali- sieren gilt. Die vorliegenden Ergebnisse werden im Folgenden kurz zusammengefasst: Artenschutzprüfung der Stufen 1 + 2 In einer Artenschutzprüfung der Stufe 1 wurde festgestellt, dass bei europäisch geschützten Arten die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden können. Eine vertie- fende Art-für-Art-Betrachtung (Artenschutzprüfung der Stufe 2) war daher erforderlich. In die- ser wurde festgestellt, dass die Zwergfledermaus, der Mäusebussard sowie der Star als pla- nungsrelevante Arten durch die Bau- bzw. die Abrissmaßnahmen betroffen sein können. Im Zuge dessen wurde während der Fäll- und Abrissmaßnahmen eine ökologische Baubeglei- tung durchgeführt. Baumgutachten In einem Baumgutachten wurde festgestellt, dass innerhalb des Plangebiets teilweise ge- schützte und/ oder erhaltenswerte Bäume bestehen. Drei Platanen sind daher zwingend zu erhalten. Dies wurde im städtebaulichen Konzept beachtet. Baugrunduntersuchung Des Weiteren wurde ein Baugrundgutachten veranlasst, welches den Baugrund auf seine Tragfähigkeit und ggf. vorkommende Bodenverunreinigungen untersucht hat. Das Gutachten weist einen tragfähigen Baugrund nach. Bodenverunreinigungen wurden nicht festgestellt. Frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung Die Öffentlichkeit konnte sich gemäß § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 13a Absatz 3 Bauge- setzbuch im Zeitraum vom 05. September 2024 bis einschließlich 20. September 2024 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung infor- mieren. Stellungnahmen gingen in diesem Zeitraum nicht ein. Die frühzeitige Träger- und Dienststellenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde in dem Zeitraum vom 26.02.2024 bis zum 03.04.2024 durchgeführt. Hierbei sind mehrere Hinweise gegeben worden, die in die weitere Planung aufgenommen worden sind. Dazu gehören unter anderem der Hinweis auf vertiefende Untersuchungen auf den Ein- fluss von Schallimmissionen unter anderem von Fluglärm, eine Störfallanalyse sowie ein Nachweis über die Entwässerung. Weiterführung der Planung Die Planung wurde gegenüber der Fassung aus dem Frühjahr 2024 in den folgenden Punk- ten ergänzt bzw. verändert. - Durchführung eines Schallgutachten insbesondere unter Einbezug von Fluglärm und daraus folgende Anpassungen - Untersuchung, ob sich das Plangebiet in dem Achtungsabstand eines Störfallbetrie- bes befindet. - Nachweis über die Entwässerung. - 5 - Um die Planung zu präzisieren und Antworten auf die Fragestellungen aus der Öffentlichkeit geben zu können, wurden für den Vorgabenbeschluss erste Ergebnisse der Fachgutachten erstellt. Daraus liegen die folgenden wesentlichen Erkenntnisse vor: Aufstockung Es wurde durch die BV Nippes angeregt, zu prüfen, ob eine Aufstockung möglich ist. Unter Betrachtung der notwendig einzuhaltenden Abstände wurde ermittelt, dass eine Aufstockung eines Gebäudes grundsätzlich möglich ist. Wie schon beschrieben würde eine Aufstockung jedoch einen Bruch in der umliegenden Bebauung darstellen. Aus städtebaulicher Sicht wird daher auf eine Aufstockung verzichtet. Schall / Lärm Hinsichtlich der Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet zeigt die erstellte schalltechnische Untersuchung, dass es punktuelle Überschreitung der Orientierungswerte des Beiblatt 1 zur DIN 18005 vorliegen. Für den Straßenlärm werden daher passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Der Gewerbelärm lässt sich zum einen durc h planerische Maßnahmen wie die Einhausung der Tiefgarage als auch weiterreichende Regelungen in Bezug auf das Öffnen von Fenstern von schutzbedürftigen Räumen in bestimmten Fassadenbereichen. Für den Fluglärm werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für Verkehrslärm knapp un- terschritten. Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden die erforderlichen Maßnahmen und Festsetzungen mit den zuständigen Behörden weiter konkretisiert. Störfallgutachten Das durchgeführte Störfallgutachten hat ergeben, dass sich das Plangebiet nicht in einem Achtungsabstand von Störfallbetrieben befindet. Entwässerungsnachweis Im Rahmen des Bauantrages für das Gemeindezentrum wurde ein Entwässerungsnachweis für das Gebiet erstellt. Dieser weist nach, dass das anfallende Niederschlagswasser im Ge- biet durch eine entsprechende Geländemodellierung zurückgehalten und mit Rigolen versi- ckert werden kann. Die oben genannten Gutachten werden in der Bearbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes soweit erforderlich weiter präzisiert und ergänzt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0411/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.02.2025
- Erstellt
- 05.02.2025 10:09