0488/2023
Bürgereingabe "Einrichtung einer Freilauffläche für Hunde im Stammheimer Schlosspark" - Az. 117/22 B
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/67 Az. 117/22 B Vorlagen-Nummer 0488/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe "Einrichtung einer Freilauffläche für Hunde im Stammheimer Schlosspark" - Az. 117/22 B Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für seine Eingabe. Die Bezirksvertretung lehnt die Errichtung einer Hundefreilauffläche im Stammheimer Schlosspark ab. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2023 2 Begründung: Der Petent fordert die Einrichtung einer Hundefreilauffläche im Stammheimer Schlosspark. Die vorgeschlagene Fläche verortet der Petent vom Eingang „Stammheimer Hauptstraße“ aus rechter Hand hinter dem dichten Bewuchs auf einer Fläche mit nur einzelnen Bäumen. An- hand der Beschreibung konnte die Fläche durch die Verwaltung identifiziert werden. Eine Ausweisung als Freilauffläche für Hunde ist nicht möglich, da für den genannten Bereich ein Pachtvertrag besteht. Die Fläche wird durch einen Umweltverband als Streuobstwiese genutzt. Auch ohne das bestehende Pachtverhältnis wäre die Fläche aufgrund der Nutzung als Streuobstwiese für Hundefreilauf nicht geeignet. Anlagen Eingabe des Petenten
Anlage 1 Bürgereingabe
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Bürgeramt Mülheim Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Wiener Platz 2 51065 Köln Antrag auf Einrichtung einer Freilauffläche für Hunde im Stammheimer Schlosspark Bezüglich des Schlossparks hätten die Hundebesitzer unter den Unterzeichnern noch einen Vorschlag zur Einrichtung einer Freilauffläche für Hunde. Die Freilauffläche auf dem Gebiet des Fort 12 an der Bundesstraße 8 ist zwar wieder geöffnet, eignet sich allerdings aus verschiedenen Gründen nur bedingt. Die Einrichtung einer Freilauffläche im Schlosspark könnte von daher auch zur Zufriedenheit der Hundebesitzer in dem alten Ortsteil Stammheims beitragen. Unseres Erachtens wäre die Einrichtung einer Freilauffläche ohne Beeinträchtigung des Spaziergängerverkehrs möglich. (Vorschlag und Begründung) Wenn man den Schlosspark durch den Haupteingang betritt, schaut man rechter Hand auf einige Kunstwerke und dahinter befindet sich ein Streifen Buschland. Aber hinter diesem Buschland gibt es noch eine freie Fläche, die von einzelnen Bäumen bestanden ist und die nur über zwei unscheinbare Zugänge zwischen den Büschen betreten werden kann. Hierhin verirren sich kaum Spaziergänger. Das Gelände ist nach allen Seiten von Büschen und Zäunen begrenzt, sodass die Einrichtung einer Freilauffläche ohne großen Aufwand erfolgen könnte. Auch diese Anregung bitte ich im Sinne einer Abwägung der verschiedenen Interessen zu beraten. Ich bin gerne bereit, meine Vorschläge während ihrer Beratung näher zu erörtern.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0488/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 02.03.2023
- Erstellt
- 06.02.2023 11:47