V/0591/2019
Baugebiet Wolbeck Nord Bebauungsplan Nr. 415
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BV_V_Suedost_0591_2019_Baugebiet_Wolbeck_Nord_Anlage_2_Lageplan_DIN_A_4
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Anlage zur Vorlage V/591/2019
Beschlussvorlage
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V/0591/2019 V/0591/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Baugebiet Wolbeck Nord Bebauungsplan Nr. 415 1. -Aufhebung des Baubeschlusses – Lageplan Reg.-Nr. 10790 Blatt 1(2) vom 21.09.2017 2. -Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 03.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Baubeschluss V/0729/2017 für die Ausführungsplanung Reg. -Nr. 10790 Blatt 1(2) vom 21.09.2017 wird aufgehoben. 2. Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung Lage- plan Reg.- Nr. 10790 Blatt 1( 2) 2. Änderung vom 22.02.2018 und der baulichen Ausführung wird z u- gestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die verkehrliche Erschließung Kosten in Höhe von ca. 800.000 € entstehen. Als Folgekosten fallen zusätzlich 28.000 € ( jährlich Abschreibungen von rd . 20.000 € und Unterhal- tungskosten von rd. 8.000 €) an. Amt für Mobilität und Tiefbau 23.07.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0591/2019 Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver- kehrsflächen und –anlagen Investitionsmaßnahme 4048 Wolbeck-Nord, BG, 415 Auszahlungen 2020 2021 500.000 300.000 Saldo 800.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für 2020 sind im Haushaltsplan-Entwurf 2020 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Die in 2021 erforderlichen Mittel werden zum Haushalt 2021 angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 20 20 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Voraussetzungen Die Ausführungsplanung wurde auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 415 erstellt. Der Bebauungsplan Nr. 415 "Wolbeck – Am Borggarten/Grenkuhlenweg/Telgter Straße “ ist am 03.12.2004 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten. Die Umlegung der Flächen wird gemäß dem B-Plan umgesetzt. 2. Beschreibung der Baumaßnahme In der beschlossenen Vorlage V/0729/2017 vom 10.10.2017 sollte sich der Gehweg ab dem Haus „Münsterstraße 58“ von 3,00 m langsam auf 2,00 m bis zur Einmündung Münsterstraße reduzieren. Durch die fortgeschrittene Umlegung der Grundstücke ist dies nicht mehr erforderlich. Fahrbahn und Nebenanlagen können gemäß den Ausweisungen des Bebauungsplans ausgebaut werden. - 3 - V/0591/2019 Für die Verkehrssicherheit der Kinder, die die Grundschule und KITA besuchen, ist der Weiterbau der Middelerstraße bis zur Münsterstraße erforderlich. Die Anbindung der Straße „Middelerstraße“ im Westen ist über den Grenkuhlenweg (Beschlussvorla- ge V/0318/2007) bereits erfolgt. Die Middelerstraße erhält eine 6,50 m breite asphaltierte Fahrbahn mit einem anthrazit gepflasterten Schutzstreifen (Breite 0,50 m bzw. 1,00 m bei Parkstreifen) abg e- trennt von der Fahrbahn durch einen Hochbordstein. In den Zufahrten wird der Bordstein abgesenkt. Entlang der südlichen Seite wird ein Gehweg mit einer Breite von 3,00 m mit Gehwegplatten befestigt. Zwischen den Häusern Münsterstraße Nr. 58 und 60 wird die Fahrbahn durch ei ne Baumscheibe auf 3,50 m verengt. Der südliche Gehweg reduziert sich ab dem Haus „Münsterstraße 60“ von 3,00 m auf 2,50 m bis zur Einmündung Münsterstraße. Die provisorisch errichtete Wende am Ende des KITA Neubaus wird zurückgebaut. Bauen für Alle: Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver- kehr“ der K ommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (K IB) abge- stimmt. - 4 - V/0591/2019 3. Ausschreibung und Bau Der Bau wird gemeinsam mit den Kanalisationsarbeiten (Vorlage V/0697/2017) und Stadtwerkearbei- ten durchgeführt. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Von den Anliegern werden Erschließungsbeiträge in Höhe von 90 % der beitragsfähigen Kosten nach den Bestimmungen des BauBG (Baugesetzbuches) erhoben. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Liegenschaftliche Regelungen werden im Rahmen eines Umlegungsverfahrens geregelt. Mit einem abschließenden Ergebnis wird in 2019 gerechnet. Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/0697/2017. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamts früh- zeitig über die Maßnahme informiert. I. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage
Anlage A
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Anlage A zur V/0591/2019 Kurzüberblick Wobeck Nord BG 415 Middelerstraße 5. BA (2. Teilabschnitt) - Ausbau der Querspange zwischen Münsterstraße und Grenkuhlenweg auf der Grundlage des rechtskräftigen B-Plan Nr. 415 "Wol- beck – Am Borggarten / Grenkuhlenweg / Telgter Straße“. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Be- reitstellung von Verkehrsflächen“ verfolgt. Das Teilziel ist die Schaffung von zusätzlicher Verkehrssicherheit für Kinder aufgrund des Neu- baus einer KITA und einer Grundschule. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2021 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 800.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 enthalten? Ja Nein X teilweise Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt Ja Nein X teilweise Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge- führten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
BV_V_Suedost_0591_2019_Baugebiet_Wolbeck_Nord_Anlage_1_AQ_DIN_A_4
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Anlage zur Vorlage V/0591/2019
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Münsterstraße 58
- Middelerstraße 5
- Telgter Straße
- Grenkuhlenweg
- Am Borggarten
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Details
- Aktenzeichen
- V/0591/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.06.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37