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V/0591/2019

Baugebiet Wolbeck Nord Bebauungsplan Nr. 415

Vorlagen 05.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 03.09.2019, TOP 5.1

BV_V_Suedost_0591_2019_Baugebiet_Wolbeck_Nord_Anlage_2_Lageplan_DIN_A_4

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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BV_V_Suedost_0591_2019_Baugebiet_Wolbeck_Nord_Anlage_1_AQ_DIN_A_4

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BV_V_Suedost_0591_2019_Baugebiet_Wolbeck_Nord_Anlage_2_Lageplan_DIN_A_4

29 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/591/2019

Beschlussvorlage

4764 Zeichen

V/0591/2019 
V/0591/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baugebiet Wolbeck Nord Bebauungsplan Nr. 415 
1. -Aufhebung des Baubeschlusses – Lageplan Reg.-Nr. 10790 Blatt 1(2) vom 21.09.2017 
2. -Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Baubeschluss V/0729/2017 für die Ausführungsplanung Reg. -Nr. 10790 Blatt 1(2) vom 
21.09.2017 wird aufgehoben. 
 
2. Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau  der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung Lage-
plan Reg.- Nr. 10790 Blatt 1( 2) 2. Änderung vom 22.02.2018 und der baulichen Ausführung wird z u-
gestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die verkehrliche Erschließung Kosten in Höhe von ca. 
800.000 € entstehen.  
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich 28.000 € ( jährlich Abschreibungen von rd . 20.000 € und Unterhal-
tungskosten von rd. 8.000 €) an.  
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
23.07.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0591/2019 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4048 Wolbeck-Nord, BG, 415    
Auszahlungen   2020 
2021 
500.000 
300.000  
Saldo 800.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für 2020 sind im Haushaltsplan-Entwurf 2020 bei 
der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Die in 2021 erforderlichen Mittel werden zum Haushalt 2021 
angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt  
steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 20 20 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und 
Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Die Ausführungsplanung wurde auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 415 erstellt.  
Der Bebauungsplan Nr. 415 "Wolbeck – Am Borggarten/Grenkuhlenweg/Telgter Straße “ ist am 
03.12.2004 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten. 
Die Umlegung der Flächen wird gemäß dem B-Plan umgesetzt.  
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
In der beschlossenen Vorlage V/0729/2017 vom 10.10.2017 sollte sich der Gehweg ab dem Haus 
„Münsterstraße 58“ von 3,00 m langsam auf 2,00 m bis zur Einmündung Münsterstraße reduzieren. 
 
 
 
Durch die fortgeschrittene Umlegung der Grundstücke ist dies nicht mehr erforderlich. Fahrbahn und 
Nebenanlagen können gemäß den Ausweisungen des Bebauungsplans ausgebaut werden.

- 3 - 
V/0591/2019 
Für die Verkehrssicherheit der Kinder, die die  Grundschule und KITA besuchen, ist der Weiterbau 
der Middelerstraße bis zur Münsterstraße erforderlich. 
 
Die Anbindung der Straße „Middelerstraße“ im Westen ist über den Grenkuhlenweg (Beschlussvorla-
ge V/0318/2007) bereits erfolgt.  Die Middelerstraße erhält eine 6,50 m breite asphaltierte Fahrbahn 
mit einem anthrazit gepflasterten Schutzstreifen (Breite 0,50 m bzw. 1,00 m bei Parkstreifen) abg e-
trennt von der Fahrbahn durch einen Hochbordstein. In den Zufahrten wird der Bordstein abgesenkt. 
Entlang der südlichen Seite wird ein Gehweg mit einer Breite von 3,00 m mit Gehwegplatten befestigt. 
Zwischen den Häusern Münsterstraße Nr. 58 und 60 wird die Fahrbahn durch ei ne Baumscheibe auf 
3,50 m verengt. Der südliche Gehweg reduziert sich ab dem Haus „Münsterstraße 60“ von 3,00 m auf 
2,50 m bis zur Einmündung Münsterstraße.  
 
Die provisorisch errichtete Wende am Ende des KITA Neubaus wird zurückgebaut. 
 
 
Bauen für Alle:  
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der K ommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (K IB) abge-
stimmt.

- 4 - 
V/0591/2019 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Der Bau wird gemeinsam mit den Kanalisationsarbeiten (Vorlage V/0697/2017) und Stadtwerkearbei-
ten durchgeführt.  
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Von den Anliegern werden Erschließungsbeiträge in Höhe von 90 % der beitragsfähigen Kosten nach 
den Bestimmungen des BauBG (Baugesetzbuches) erhoben. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Liegenschaftliche Regelungen werden im Rahmen eines Umlegungsverfahrens geregelt.  Mit einem 
abschließenden Ergebnis wird in 2019 gerechnet. 
 
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/0697/2017. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamts früh-
zeitig über die Maßnahme informiert. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlage

Anlage A

1766 Zeichen

Anlage A zur V/0591/2019 
Kurzüberblick 
Wobeck Nord BG 415 Middelerstraße 5. BA (2. Teilabschnitt) - Ausbau der Querspange zwischen 
Münsterstraße und Grenkuhlenweg auf der Grundlage des rechtskräftigen B-Plan Nr. 415 "Wol-
beck – Am Borggarten / Grenkuhlenweg / Telgter Straße“. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Be-
reitstellung von Verkehrsflächen“ verfolgt. 
Das Teilziel ist die Schaffung von zusätzlicher Verkehrssicherheit für Kinder aufgrund des Neu-
baus einer KITA und einer Grundschule. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2021 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 800.000 € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 enthalten?  Ja  Nein X teilweise 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt  Ja  Nein X teilweise 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: 
 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge-
führten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

BV_V_Suedost_0591_2019_Baugebiet_Wolbeck_Nord_Anlage_1_AQ_DIN_A_4

30 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0591/2019

Beratungsverlauf (1)

03.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Münsterstraße 58
  • Middelerstraße 5
  • Telgter Straße
  • Grenkuhlenweg
  • Am Borggarten

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Details

Aktenzeichen
V/0591/2019
Typ
Vorlagen
Datum
05.06.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37