V/0220/2008
Osttor - Nebenanlagen zwischen Ringstraße und Loddenweg
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Beschlussvorlage
6312 Zeichen
V/0220/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Osttor - Nebenanlagen zwischen Ringstraße und Loddenweg
- Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
14.05.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Nebenanlagen entlang der Straße „Osttor“ zwischen der Ringstraße und dem Loddenweg
werden auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungspla-
nung (Lageplan Nr. 9630 Blatt 1(1) vom 29.02.2008) ausgebaut.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Auszahlungen für Baumaßnahmen und
Unterhaltungsaufwand in Höhe von ca. 162.500 € entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanz- und Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe
wie folgt zur Verfügung:
Auszahlungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und -anlagen
Teilfinanzplan
(Zeile)
08 Auszahlung für Baumaßnah-
men
Investitionsmaß-
nahme
4117 Osttor, Loddenweg –
Ringstr. (Nebenanlagen)
2008
88.000
Insgesamt: 88.000
Vorlagen-Nr.:
V/0220/2008
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
13.03.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0220/2008
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrs- flächen und –
anlagen
Teilergebnisplan
(Zeile)
13 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen
2008
21.671.230
Benötigt wer-
den hier:
74.500 €
Insgesamt:
Nach derzeitigem Planungsstand beteiligen sich die Stadtwerke sich mit ca. 9.000 € an der Wie-
derherstellung der öffentlichen Flächen.
Begründung:
1. Allgemeine Voraussetzungen
Die Parkstreifen entlang der Straße „Osttor“ zwischen der Ringstraße und dem Loddenweg sind
derzeit nur ca. 1,70 m breit. Die PKW, die die Parkstreifen nutzen, parken aufgesattelt auf dem
Schutzstreifen entlang des Radweges bzw. ragen geparkt zum Teil in die Fahrbahn hinein.
Die Baumscheiben sind für die mittlerweile großen Bäume zu klein geworden und müssen vergrö-
ßert werden.
Die Geh- und Radwege entlang der Straße weisen teilweise sehr starkes Quergefälle auf, was
gerade für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen zu Unsicherheiten beim Gehen führt.
Ferner sind sie in einem schlechten Zustand und müssen grundlegend erneuert werden.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Durch diese Erneuerung ist eine Optimierung der Aufteilung der Nebenanlagen möglich. Die der-
zeit sehr engen Parkstreifen werden auf 2,00 m verbreitert. Ein 0,75 m breiter Schutzstreifen aus
anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster schützt den Radfahrer zukünftig vor den öffnenden Türen der
parkenden KFZ.
Der neue Radweg wird mit rotem Betonsteinpflaster befestigt und ca. 1,70 m breit. Der Gehweg
erhält neue Gehwegplatten und eine Breite von ca. 1,75 m. Die Gefällesituation wird für die neuen
Geh- und Radwege optimiert.
Deck- und Binderschicht des stadteinwärtigen Fahrstreifens der Fahrbahn werden erneuert, die
Anzahl der Straßenabläufe erhöht, um das Niederschlagswasser trotz des geringen Längsgefälles
der Fahrbahn schnell abführen zu können.
Die Zufahrten werden baulich von den Parktaschen abges etzt, so dass diese zukünftig nicht zuge-
parkt werden können.
An der vorhandenen Fußgänger-Lichtsignalanlage am Loddenweg werden zwei Blindensignalge-
ber installiert, damit Blinde und sehbehinderte Menschen eigenständig und sicher die Fahrbahn
queren können.
3. Ausschreibung und Bau
Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt nach dem B aubeschluss im Sommer 2008, mit der Um-
setzung wird ab Herbst 2008 gerechnet.
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V/0220/2008
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird frühzeitig abgestimmt und bekannt gegeben.
Vorab werden die Stadtwerke im Gehwegbereich Kabel und ggf. einen Teil einer Gasleitung er-
neuern. Seitens des Kanalbaus sind keine Maßnahmen vorgesehen.
4. Beiträge
Im Rahmen der geplanten Bauarbeiten werden der Geh- und der Radweg erstmalig mit einer
20 cm dicken Schottertragschicht ausgestattet und mit verstärktem Oberflächenmaterial (8 cm)
dem heutigen Standard entsprechend befestigt. Die dadurch erzielten Verbesserungen im Aufbau
(bisher Platten und Klinker 4,5 cm auf Sand) sind beitragsauslösend i. S. d. des Straßenbaubei-
tragsrechts.
Die geplante Anlegung eines Parkstreifens ist nicht beitragspflichtig nach § 8 KAG NRW, weil die
durch den erstmaligen Ausbau des Parkstreifens erzielte Verbesserung durch den Wegfall des
bisherigen Seitenstreifens kompensiert wird. Der Seitenstreifen dient auch heute schon parkenden
Autos.
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 in
der jeweils geltenden Fassung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe c) die Straße Osttor als Haupt-
verkehrsstraße eingestuft.
An den voraussichtlichen beitragsfähigen Kosten für die Gehwegverbesserung in Höhe von
30.000 € und für die Radwegverbesserung in Höhe von 27.500 € beteiligen sich die Grundstücks-
eigentümer bzw. Erbbauberechtigten bei einer Einstufung als Hauptverkehrsstraße mit 80 % bzw.
40 % der Kosten.
Die umlagefähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Beitragsberechnung rd. 35.000 €. Der
Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 1,89 €. Für ein durchschnittli-
ches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße von 600 m², zweigeschossig bebaut (Vervielfäl-
tiger 1,3), ist mit einer Beitragsbelastung von etwa 1.475 € zu rechnen.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen:
entfällt
6. Liegenschaftliche Regelungen
entfällt
Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten werden rechtzeitig vor Baubeginn im Rah-
men des Service-Versprechens des Tiefbauamtes persönlich angeschrieben und über die geplan-
ten Baumaßnahmen und die voraussichtlich zu zahlenden Anliegerbeiträge informiert.
i. V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
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V/0220/2008
I. V.
Bickeböller
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Ringstraße
- Loddenweg
- Osttor
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0220/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.03.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37