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V/0220/2008

Osttor - Nebenanlagen zwischen Ringstraße und Loddenweg

Vorlagen 13.03.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 14.05.2008, TOP 4.8

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6312 Zeichen

V/0220/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Osttor - Nebenanlagen zwischen Ringstraße und Loddenweg 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
14.05.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Nebenanlagen entlang der Straße „Osttor“ zwischen der Ringstraße und dem Loddenweg 
werden auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungspla-
nung (Lageplan Nr. 9630 Blatt 1(1) vom 29.02.2008) ausgebaut. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Auszahlungen für Baumaßnahmen und 
Unterhaltungsaufwand in Höhe von ca. 162.500 € entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanz- und Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe 
wie folgt zur Verfügung: 
 
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- 
flächen und -anlagen 
 
Teilfinanzplan 
(Zeile) 
      08 Auszahlung für Baumaßnah- 
men 
 
 
Investitionsmaß- 
nahme 
  4117 Osttor, Loddenweg – 
Ringstr. (Nebenanlagen) 
 
 
2008 
 
 
88.000 
 
 
 
Insgesamt: 88.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0220/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.03.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0220/2008 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrs- flächen und –
anlagen 
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen 
 
2008 
 
21.671.230 
Benötigt wer-
den hier: 
74.500 € 
 
Insgesamt:   
 
Nach derzeitigem Planungsstand beteiligen sich die Stadtwerke sich mit ca. 9.000 € an der Wie-
derherstellung der öffentlichen Flächen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Allgemeine Voraussetzungen 
 
Die Parkstreifen entlang der Straße „Osttor“ zwischen der Ringstraße und dem Loddenweg sind 
derzeit nur ca. 1,70 m breit. Die PKW, die die Parkstreifen nutzen, parken aufgesattelt auf dem 
Schutzstreifen entlang des Radweges bzw. ragen geparkt zum Teil in die Fahrbahn hinein. 
 
Die Baumscheiben sind für die mittlerweile großen Bäume zu klein geworden und müssen vergrö-
ßert werden. 
 
Die Geh- und Radwege entlang der Straße weisen teilweise sehr starkes Quergefälle auf, was 
gerade für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen zu Unsicherheiten beim Gehen führt. 
Ferner sind sie in einem schlechten Zustand und müssen grundlegend erneuert werden.  
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Durch diese Erneuerung ist eine Optimierung der Aufteilung der Nebenanlagen möglich. Die der-
zeit sehr engen Parkstreifen werden auf 2,00 m verbreitert. Ein 0,75 m breiter Schutzstreifen aus 
anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster schützt den Radfahrer zukünftig vor den öffnenden Türen der 
parkenden KFZ.  
 
Der neue Radweg wird mit rotem Betonsteinpflaster befestigt und ca. 1,70 m breit. Der Gehweg 
erhält neue Gehwegplatten und eine Breite von ca. 1,75 m. Die Gefällesituation wird für die neuen 
Geh- und Radwege optimiert. 
 
Deck- und Binderschicht des stadteinwärtigen Fahrstreifens der Fahrbahn werden erneuert, die 
Anzahl der Straßenabläufe erhöht, um das Niederschlagswasser trotz des geringen Längsgefälles 
der Fahrbahn schnell abführen zu können. 
 
Die Zufahrten werden baulich von den Parktaschen abges etzt, so dass diese zukünftig nicht zuge-
parkt werden können. 
 
An der vorhandenen Fußgänger-Lichtsignalanlage am Loddenweg werden zwei Blindensignalge-
ber installiert, damit Blinde und sehbehinderte Menschen eigenständig und sicher die Fahrbahn 
queren können. 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt nach dem B aubeschluss im Sommer 2008, mit der Um-
setzung wird ab Herbst 2008 gerechnet.

- 3 - 
V/0220/2008 
 
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird frühzeitig abgestimmt und bekannt gegeben. 
 
Vorab werden die Stadtwerke im Gehwegbereich Kabel und ggf. einen Teil einer Gasleitung er-
neuern. Seitens des Kanalbaus sind keine Maßnahmen vorgesehen.  
 
4. Beiträge 
 
Im Rahmen der geplanten Bauarbeiten werden der Geh- und der Radweg erstmalig mit einer 
20 cm dicken Schottertragschicht ausgestattet und mit verstärktem Oberflächenmaterial (8 cm) 
dem heutigen Standard  entsprechend befestigt. Die dadurch erzielten Verbesserungen im Aufbau  
(bisher Platten und Klinker 4,5 cm auf Sand) sind beitragsauslösend i. S. d. des Straßenbaubei-
tragsrechts.  
 
Die geplante Anlegung eines Parkstreifens ist nicht beitragspflichtig nach § 8 KAG NRW, weil die 
durch den erstmaligen Ausbau des Parkstreifens erzielte Verbesserung durch den Wegfall des 
bisherigen Seitenstreifens kompensiert wird. Der Seitenstreifen dient auch heute schon parkenden 
Autos. 
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 in 
der jeweils geltenden Fassung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe c) die Straße Osttor als Haupt-
verkehrsstraße  eingestuft.  
 
An den voraussichtlichen beitragsfähigen Kosten für die Gehwegverbesserung in Höhe von 
30.000 € und für die Radwegverbesserung in Höhe von 27.500 €  beteiligen sich die Grundstücks-
eigentümer bzw. Erbbauberechtigten bei einer Einstufung als Hauptverkehrsstraße mit 80 % bzw. 
40 % der Kosten. 
 
Die umlagefähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Beitragsberechnung rd. 35.000 €.  Der 
Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 1,89  €. Für ein durchschnittli-
ches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße von 600 m², zweigeschossig bebaut (Vervielfäl-
tiger 1,3), ist mit einer Beitragsbelastung von etwa 1.475 €  zu rechnen. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
entfällt 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
entfällt 
 
Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten werden rechtzeitig vor Baubeginn im Rah-
men des Service-Versprechens des Tiefbauamtes persönlich angeschrieben und über die geplan-
ten Baumaßnahmen und die voraussichtlich zu zahlenden Anliegerbeiträge informiert. 
 
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

- 4 - 
V/0220/2008 
I. V. 
 
 
 
Bickeböller

Beratungsverlauf (2)

17.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 8.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.05.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ringstraße
  • Loddenweg
  • Osttor

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0220/2008
Typ
Vorlagen
Datum
13.03.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37