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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Ausweitung der Bewohnerreservierung im Bewohnerparkgebiet Pantaleonsviertel

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1985/2023 vom 09.05.2025

Stand: Am 26.06.2025 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2 Friedenstraße

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    Friedenstraße von Wilhelm-Hoßdorf-Str. bis Martinsfeld N 10 11 12 Friedenstraße Martinsfeld Friedenstraße von Wilhelm-Hoßdorf-Str. bis Martinsfeld Bestand 10 Fahrbahn Gehweg 2,00 2,00 Hs. 11 ParkenGehweg 2,05 Hs. 10 3,03 5,03 Parken GehwegFahrbahn 2,00 Gehweg Hs. 17-19 2,95 5,00 2,00 Bestand 11 Parken 2,00 Hs. 22/14 4,95 1,253,75 Fahrbahn Gehweg 2,10 2,00 Hs. 29 ParkenGehweg 2,05 Hs. 32 2,95 Bestand 12 4,95
  • Anlage 8 Am Trutzenberg

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    Am Trutzenberg von Kartäuserwall bis Vor den Siebenburgen N 4 5 6 Am Trutzenberg von Kartäuserwall bis Vor den Siebenburgen Parken GehwegFahrbahn 2,20 Gehweg Hs. 44-46 ~ 7,00 5,50 3,05 Bestand 4 Parken 2,00 Fahrbahn Gehweg 2,35 Hs. 42 Gehweg ~2,48~ 6,88 Parken 2,00 Parken 1,25 0,75 Bestand 5 (Baustelle) ParkenGehweg Fahrbahn 2,70 Gehweg Hs. 32 5,054,852,05 Parken 2,00 Grün 2,15 Hs. 36 Bestand 6
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Information der Bürger*innen im Pantaleonsviertel, dass einige Stellplätze abgeräumt werden müssen, im Gegenzug eine Vielzahl von Stellplätzen für Personen mit Bewohnerparkausweis „PAN“ reserviert werden. Ergänzend dazu eine Pressemitteilung. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Anlage 5 Steinstraße

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    Steinstraße von Am Trutzenberg bis Heinrichstraße N 1 2 Bestand 1 Fahrbahn Gehweg 2,05 1,80 Hs. 46 ParkenGehweg 2,15 Hs. 49 3,20 (Poller) 2,003,00 Steinstraße von Am Trutzenberg bis Heinrichstraße Bestand Fahrbahn Gehweg 2,20 1,80 Hs. 20-18 ParkenGehweg 2,05 Hs. 21 3,15 2 2,002,95
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 1985/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausweitung der Bewohnerreservierung im Bewohnerparkgebiet Pantaleonsviertel Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Aufteilung des Parkraums im Bewohnerpark- gebiet Pantaleonsviertel wie in Anlage 10 und der Beschlussvorlage dargelegt. Alternative: Die Bezirksvertretung verwirft die in der Beschlussvorlage genannten Kompensationsmaßnah- men der Verwaltung (Neuaufteilung des Parkraums mit Ausweitung der Bewohnerreservie- rung). Die aktuelle Parkregelung wird, ungeachtet der unten aufgeführten entfallenden Stell- plätze, ohne Kompensationsmaßnahme beibehalten. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme ca. 46.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Bewohnerparkgebiet Pantaleonsviertel (PAN) wurde bereits im Jahre 1993 eingerichtet. Im Laufe der Jahre unterlag es einigen Veränderungen. Wegen zu geringer Restfahrbahnbrei- ten wurde bereits vor etwa zwei Jahren angeordnet und umgesetzt, dass die insgesamt neun Stellplätze in der Quirinstraße vor Hausnummer 1-3 und gegenüber sowie in der Heinrich- straße im Abschnitt zwischen Martinsfeld und Steinstraße aufgehoben werden. Grund für die Überprüfung dieser Abschnitte war, dass von der Feuerwehr bei Versuchsfahrten erhebliche Probleme festgestellt wurden. In diesem Zusammenhang wird auf die Mitteilung 0255/2025 verwiesen, in der die gesetzliche Lage bei Straßen mit Restfahrbahnbreiten unter 3,05 m er- läutert wird. Im Zuge der Stellplatzreduzierung in genannten Abschnitten der Quirin- und Heinrichstraße 3 hat die Verwaltung entschieden, vorsorglich alle übrigen Straßen im Bewohnerparkgebiet PAN auf die notwendige Restfahrbahnbreite von 3,05 m zu überprüfen. Zusätzlich erfolgte eine Überprüfung der Gehwegbreiten auf die im „Masterplan Parken“ festgelegten Vorgaben. Die- ser Ratsbeschluss hat zum Ziel, dass das Parken auf Gehwegen entfällt, wenn durch das Gehwegparken unter 2,00 m Restgehwegbreite vorhanden sind. Damit soll erreicht werden, dass die Barrierefreiheit auf Gehwegen erhöht und der Fußverkehr gestärkt wird. Unter diesen beiden Aspekten erfolgte eine Überplanung des gesamten Bewohnerparkgebiets. Wegen zu geringer Restfahrbahnbreiten werden und wurden bereits in weiteren Straßen die Stellplätze im öffentlichen Straßenland aufgehoben. Daher wird der Parkdruck im Bewohner- parkgebiet PAN spürbar ansteigen. Davon betroffen sind folgende Straßen: - Friedenstraße zwischen Martinsfeld und Wilhelm-Hoßdorf-Straße (19 Stellplätze, Querschnitte 10 bis 12, Anlage 2) - Wilhelm-Hoßdorf-Straße zwischen Friedenstraße und Schnurgasse (4 Stellplätze, Querschnitte 1 bis 3, Anlage 3) - Heinrichstraße zwischen Wilhelm-Hoßdorf-Straße und Martinsfeld (19 Stellplätze, Querschnitte 6 bis 7, Anlage 4) - Steinstraße zwischen Am Trutzenberg und Heinrichstraße (11 Stellplätze, Querschnitte 1 bis 2, Anlage 5) - Schnurgasse zwischen Steinstraße und Paulstraße (9 Stellplätze, Querschnitte 1 bis 2, Anlage 6) - Schnurgasse zwischen Paulstraße und Ankerstraße (9 Stellplätze, Querschnitt 1, Anlage 7) - Am Trutzenberg zwischen Kartäuserwall und Vor den Siebenburgen (4 Stellplätze, Querschnitt 5, Anlage 8) Darüber hinaus gibt es eine enge verwaltungsinterne Abstimmung mit der Fachdienststelle Radverkehr Stadtbezirke 1-3, die Planungen zu Fahrradstraßen im Pantaleonsviertel durch- führt. Die hieraus erfolgten Veränderungen wurden bereits in der Überplanung berücksichtigt. In der Vergangenheit wurde bereits der Kartäuserwall, der Pantaleonswall ab Am Trutzenberg in westlicher Richtung sowie Am Weidenbach zwischen Salierring und Rothgerberbach zu ei- ner Fahrradstraße umgebaut. Im Zuge dessen sind die dort vorhandenen Kurzzeitparkplätze punktuell in Flächen für Nahmobilität umgewandelt oder abschnittsweise für Bewohner*innen reserviert worden. Im Bewohnerparkgebiet PAN gibt es nach diesen Maßnahmen insgesamt ca. 794 Stellplätze im öffentlichen Raum. In Summe entfallen durch die notwendigen Restfahrbahnbreiten und die für die Barrierefreiheit erforderlichen Gehwegbreiten ca. 75 Stellplätze. Parken für Bewohnende Im Bewohnerparkgebiet PAN gilt mit Ausnahme von wenigen bereits für Bewohner*innen re- servierten Stellplätzen am Salierring und Barbarossaplatz (ca. 1 %) sowie den Langzeitstell- plätzen am Kartäuserwall (ca. 9 %) die Parkregelung „Kurzzeitparken mit rotem Punkt“. Damit unterliegen ca. 90 % aller Stellplätze dieser Regelung und stehen Bewohner*innen zeitlich un- begrenzt und kostenlos zur Verfügung, während andere Verkehrsteilnehmer*innen unter Be- achtung der maximalen Parkdauer gegen Gebühr Kfz parken können. Nach dem bewirtschaf- teten Zeitraum (i.d.R. 9 – 23 Uhr) ist das Parken für alle kostenlos. Um den durch den Stellplatzentfall induzierten Parksuchverkehr der Bewohner*innen zu ver- ringern, wird zukünftig in zahlreichen Straßen das reservierte Bewohnerparken eingeführt. Dies bedeutet, dass auf diesen Stellplätzen ausschließlich Bewohner*innen mit gültigem Be- wohnerparkausweis PAN parken dürfen. Die anderen Stellplätze werden weiterhin als Kurz- zeitstellplätze mit rotem Punkt bewirtschaftet. Im Gegensatz zur heutigen Situation (siehe An- lage 9) stehen den Kurzzeitstellplätzen in etwa genauso viele Bewohnerstellplätze gegenüber. Zusätzlich endet bei etwa halb so vielen Stellplätzen die Bewirtschaftung statt wie heute um 23 Uhr dann bereits um 18 Uhr. Zwischen 18 Uhr und 9 Uhr werden diese Stellplätze eben- falls ausschließlich für Bewohner*innen mit gültigem Bewohnerparkausweis PAN reserviert. 4 Wenn die Bezirksvertretung der vorgelegten Verwaltungsvorlage zustimmt, werden nach Um- setzung tagsüber (9-18 Uhr) etwa 40 % aller Stellplätze im Bewohnerparkgebiet Pantaleons- viertel ausschließlich Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis PAN zur Verfügung stehen. Die restlichen Stellplätze befinden sich in Bewirtschaftung mit rotem Punkt (siehe Anlage 10). Nachts, d. h. ab 18 Uhr, erhöht sich der Anteil der ausschließlich für Ausweisinhaber*innen reservierten Stellplätze auf etwa 60 %. Die Verwaltungsvorschrift zur StVO sieht vor, dass tagsüber maximal 50 % und nachts bis zu 75 % der Stellplätze reserviert werden dürfen. Die Verwaltung erachtet die noch bestehenden Puffer als notwendig und ausreichend, um nicht bei zukünftig möglichen Veränderungen sofort in Zwangslagen zu geraten, um die vorge- schriebenen Quoten einzuhalten. Die oben genannten Veränderungen durch mögliche neue Fahrradstraßen sind bereits in den Planungen berücksichtigt und führen zu keiner Inanspruch- nahme der Puffer. Parken für externe Verkehrsteilnehmende In nördlichen und westlichen Randlagen des Bewohnerparkgebiets stehen weiterhin Kurzzeit- parkplätze zur Verfügung, die gegen Gebühr bis 23 Uhr [Neue Weyerstraße, Rothgerberbach, abschnittsweise Am Weidenbach, Friedrichstraße, Waisenhausgasse (zwischen Martinsfeld und Trierer Straße)], sowie die Tiefgarage „Rotonda“ rund um die Uhr von externen Verkehrs- teilnehmenden genutzt werden können (siehe Anlage 10). Die bisherigen Langzeitstellplätze im Kartäuserwall im südöstlichen Pantaleonsviertel werden gemäß Beschluss Masterplan Parken aufgehoben bzw. in Kurzzeitstellplätze umgewandelt. Die heute vorhandenen Langzeitparkplätze bieten mit einer Tagesparkgebühr von 5 € einen hohen Anreiz weiterhin mit privaten Kfz statt mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes in das Pantaleonsviertel (z.B. Arbeit, Schule, etc.) zu fahren. Im Westen des Bewohnerparkgebiets kann bei längerfristigem Parkbedarf in dem Parkhaus „Rotonda“ geparkt werden. Darüber hinaus werden auch einzelne oder mehrere Stellplätze über das Internet z.B. bei Anbietern wie Ampido im Pantaleonsviertel oder in der Nähe ange- boten. In der Josephstraße befindet sich ein Parkhaus in ca. 300 m Entfernung zur Ulrich- gasse, die die östliche Grenze des Bewohnerparkgebiets markiert. Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als Alternative zur Pkw-Nutzung Das Bewohnerparkgebiet ist rundum vom Stadtbahnnetz der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) hervorragend erschlossen. Die Stadtbahn-Linien 3, 4, 12, 15, 16, 17 und 18 verkehren an ins- gesamt fünf Haltepunkten rings um das Gebiet. Durch dieses dichte Angebot ist der Fernver- kehr über den Hauptbahnhof und Messe/Deutz in unter zehn Minuten erreichbar. Der Bahnhof Köln-Süd befindet sich in ca. 500 m fußläufiger Entfernung. Hinzu kommen Sharing-Angebote wie Bikesharing, z.B. das der KVB/ nextbike, welches im gesamten Pantaleonsviertel genutzt werden kann. Für Personen mit einem Abonnement bei der KVB/ nextbike ist das Abstellen und Ausleihen (für die ersten 30 Minuten) der Sharing- Fahrräder kostenlos. Ergänzt wird das Angebot durch E-Tretroller verschiedener Anbieter. Als Alternative zum Privat-Pkw gibt es mehrere Carsharing-Stationen von Cambio in unmittelbarer Nähe zum Pantaleonsviertel und eine Station innerhalb des Viertels. Darüber hinaus liegt das Pantaleonsviertel innerhalb des Geschäftsgebiets mehrerer Carsharing-Anbieter (z.B. Miles, ShareNow, …), die Carsharing ohne Verleihstationen (sog. „Freefloater“) anbieten. Finanzierung Für die Umsetzung sämtlicher Anpassungen im Rahmen der Maßnahme entstehen Gesamt- kosten in Höhe von ca. 46.000 €. In diesem Betrag enthalten sind die Kosten für die Anpas- 5 sung der Beschilderung sowie die Demarkierung alter Fahrbahnmarkierungen. Weiterhin er- forderlich ist die Umprogrammierung von fünf Parkscheinautomaten auf kürzere Laufzeiten (nächtliche Bewohnerreservierung) und schließlich der Abbau von 26 Parkscheinautomaten (erforderlich wegen ausschließlicher Bewohnerreservierung von Flächen). Die Umsetzung ist für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehen. Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Haushalts- jahr 2026 im Teilergebnisplan des mit der Umsetzung betrauten Amtes für nachhaltige Mobili- tätsentwicklung in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Aufgrund der Reduzierung der Parkscheinautomatenlaufzeiten sowie der Ausweitung der rei- nen Bewohnerreservierung ist ein noch nicht genau quantifizierbarer Rückgang der Parkge- bühreneinnahmen zu erwarten. Umsetzung Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt voraussichtlich im zweiten Quartal 2026. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Der Anreiz mit dem privaten Kfz in das Bewohnerparkgebiet Pantaleonsviertel zu fahren wird durch die Abschaffung der Langzeitstellplätze und die Reduzierung des Stellplatzangebotes für gebietsfremde Verkehrsteilnehmende stark reduziert. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Friedenstraße Querschnitte Anlage 3: Wilhelm-Hoßdorf-Straße Querschnitte Anlage 4: Heinrichstraße Querschnitte Anlage 5: Steinstraße zwischen Am Trutzenberg und Heinrichstraße Querschnitte Anlage 6: Schnurgasse zwischen Steinstraße und Paulstraße Querschnitte Anlage 7: Schnurgasse zwischen Paulstraße und Ankerstraße Querschnitte Anlage 8: Am Trutzenberg zwischen Kartäuserwall und Vor den Siebenburgen Anlage 9: BWP PAN aktueller Stand Anlage 10: BWP PAN nach Ausweitung der Bewohnerreservierung
  • Anlage 10 BWP PAN nach Ausweitung der Bewohnerreservierung

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    Bitte beachten! Die unterschiedlichen Symbole auf dem Plan sagen Ihnen, wo Sie zu wel- chen Bedingungen parken können. Bewohnerparken Pantaleonsviertel N Steinstr . Vor den Sieben burgen Martinsfeld Paulstr . Quirin- str . Friedenstr . Heinrichstr . Heinrichstr . Schnurgasse Schnurgasse Kartäuserwall Sachsenring Sachsenring Schule Schule Ulrichgasse Kartäusergasse Kartäuserwall Isabellenstr . Jakob- str. Krankenhaus Kart äuser hof Josephstr. Im Dau Kartäuserhof Brunostr . Perlengraben Schule Men gel bergstr. Finanzamt Wilh.-Hoßdorf-Str . Ankerstr . Am T rutzenberg Waisenhausgasse Waisenhausgasse Am W eidenbach Am Pantaleonsberg wall Michaelstr . Trierer Str. Weyerstr . Rothgerber- bach Blau- bach Salierring Burgunder- str . Lothringer Str . Lothringer Kaesenstr. Eifelstr . Eifelstr . Am Duffesbach Saarstr . Pfälzer Str . Pfälzer Str . Eifel- platz Schule Volksgarten Volksgartenstr . Hardefust- str . Overstolzen- str . Ulre- pforte Kleingedankstr . Str.St. Paulus-K. Vorgebirgsstr . Trierer Str. Pfälzer Str . Neue Weyerstr. Friedrichstr . Gr . T elegraphenstr . Mauritiussteinweg Huhns- gasseJahn- str . Humboldtstr . Frankstr . Traubeng. Mauritiuswall Arndtstr . Alexianer- str. Griechen-pforte Kleiner Griechen- markt Großer Griechen- markt Bad Schule Agrippa- str.Neuköllnerstr .Schemmerg. Schartg. Alte Mauer am Bach Färberg. Thiebolds- gasse Kuhlemannstr. nach Ausweitung Bewohnerreservierung Bachemstr . Krummer BüchelKämmerg. Hochpforten-büchel Schule Schule Severinstr . Severinstr . Severinstr . Georgstr. Waid-markt Kl. Spitzeng. Löwengasse A St. Katharinen Achterstr . Panta- leonsmühleng. Friedrichstr . Barbarossapl. Pantaleonsstr . Mühlen bach Fragen zum Bewohnerparken unter Rufnummer: (0221) 221-0 oder 115 Ladezonen: (Die hierzu gültigen Zeiten entnehmen Sie bitte den Verkehrszeichen vor Ort) Ladezonen zum Be- und Entladen Ladezonen 0 bis 24 Uhr https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/bewohnerparken Parkmöglichkeiten: Gebietsabgrenzung Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* Mo bis Sa 9 bis 23 Uhr Finanz- amt Sehr geehrte Damen und Herren, das Parkplatzangebot in Köln ist - wie in allen Großstädten - sehr begrenzt. Die Stadt Köln möchte Ihnen daher im Rahmen des Bewohnerparkens bessere Möglichkeiten zum Abstellen Ihres Fahrzeuges geben. Aus diesem Grunde ist in den Berei- chen des Bewohnerparkens der größte Teil der Parkplätze mit Parkscheinautomaten ausge- stattet. Punkt” gekennzeichneten Park- Diese Parkscheinautomaten sind überwiegend mit dem sogenannten “Roten Punkt” und der für Ihr Gebiet gültigen Aufschrift “PAN” gekenn- zeichnet. Sie können Ihr Fahr- zeug an diesen mit dem “Roten scheinautomaten ohne Münz- einwurf und ohne Beachtung der Höchstparkdauer abstellen, wenn Sie einen gültigen Be- wohnerparkausweis für dieses Gebiet erworben haben. Sie erhalten den Ausweis online zum selbst ausdrucken unter Aus dem nebenstehenden Plan gehen die Parkregelungen im Bewohnerparkgebiet “PAN” hervor. https://www.stadt-koeln.de/service/ produkt/bewohnerparkausweis , in den Kundenzentren oder in der Kfz-Zulassungsstelle. Kurzzeitparken = Parkmöglichkeiten für Personen ohne Bewohnerparkausweis bis zu vier Stunden an Parkscheinautomaten gegen Gebühr zu den genannten Zeiten *An Parkscheinautomaten mit städtischem “Roten Punkt” (PAN) dürfen Personen mit gültigem Bewohner- parkausweis (PAN) rund um die Uhr gebührenfrei parken. Auch Personen ohne Bewohner- parkausweis der dort ansässigen Geschäfte und Betriebe haben die Möglichkeit, auf diesen Stellplätzen zu den angegebenen Zeiten gegen Gebühr zu parken. Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*/ Mo bis Sa Mo bis Sa Mo bis So 9 bis 18 Uhr/ 18 bis 9 Uhrnächtliche Bewohnerreservierung Stadt KölnStadt KölnAmt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Stadt Köln reserviertes Bewohnerparken 0 bis 24 UhrXXXXX XXX XXXX XXXXX X XX XXX XXXXX XXX XXX XX XX XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXX XXXXX XXXXXXXX XXXXXXX XXXXXXX XXXXXXXXXXXXX XX XXXXXXXXX XXXXXXXX XXXXX XXXXXXX XXXXXXXXXX XXX XXX 19 bis 8 Uhr 8 bis 19 UhrLadezone/ reserviertes Bewohnerparken Pantaleons- Stand: März 2023, Änderungen vorbehalten XX XX XXXXX XXXXX XX XXXX
  • Anlage 6 Schnurgasse süd

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    1 2 Steinstr . N Schnurgasse von Steinstraße bis Paulstraße Bestand FahrbahnGehweg 1,801,81 Hs. 43 Parken Gehweg 1,80 Schule 3,01 Schnurgasse von Steinstraße bis Paulstraße 1 5,01 2,00 Parken Bestand nach Umsetzung der Überplanung FahrbahnGehweg 1,801,00 Hs. 43 Parken Gehweg 2,61 Schule 4,01 1 5,01 1,00 3,61 1,80 FahrbahnGehweg 1,652,10 Hs. 45 Parken Gehweg 1,98 Schule 3,00 (Poller) Bestand 2 5,00 Parken 2,00 Schnurgasse von Steinstraße bis Paulstraße FahrbahnGehweg 1,651,00 Hs. 45 Parken Gehweg 3,08 Schule 4,00 (Poller entfernt) 5,00 1,00 1,654,08 X X 2,00 Baum/Grün Bestand nach Umsetzung der Überplanung2 2,08 Gehweg 2,00 Baum/Grün 2,08 Gehweg
  • Anlage 7 Schnurgasse nord

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    Schnurgasse von Paulstraße bis Ankerstraße N 5 Schnurgasse von Paulstraße bis Ankerstraße Bestand 5 FahrbahnGehweg 1,15 Hs. 39a-39d Gehweg 1,30 Garage 2,95 Parken 2,00 (Privatweg) 4,95
  • Anlage 9 BWP PAN aktueller Stand

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    Bitte beachten! Die unterschiedlichen Symbole auf dem Plan sagen Ihnen, wo Sie zu wel- chen Bedingungen parken können. N Steinstr . Vor den Sieben burgen Martinsfeld Paulstr . Quirin- str . Friedenstr . Heinrichstr . Heinrichstr . Schnurgasse Schnurgasse Kartäuserwall Sachsenring Sachsenring Schule Schule Ulrichgasse Kartäusergasse Kartäuserwall Isabellenstr . Jakob- str. Krankenhaus Kart äuser hof Josephstr. Im Dau Kartäuserhof Brunostr . Perlengraben Schule Men gel bergstr. Finanzamt Wilh.-Hoßdorf-Str . Ankerstr . Am T rutzenberg Waisenhausgasse Waisenhausgasse Am W eidenbach Am Pantaleonsberg Pantaleons- wall Michaelstr . Trierer Str. Weyerstr . Rothgerber- bach Blau- bach Salierring Burgunder- str . Lothringer Str . Lothringer Kaesenstr. Eifelstr . Eifelstr . Am Duffesbach Saarstr . Pfälzer Str . Pfälzer Str . Eifel- platz Schule Volksgarten Volksgartenstr . Hardefust- str . Overstolzen- str . Ulre- pforte Kleingedankstr . Str.St. Paulus-K. Vorgebirgsstr . Trierer Str. Pfälzer Str . Neue Weyerstr. Friedrichstr . Gr . T elegraphenstr . Mauritiussteinweg Huhns- gasseJahn- str . Humboldtstr . Frankstr . Traubeng. Mauritiuswall Arndtstr . Alexianer- str. Griechen-pforte Kleiner Griechen- markt Großer Griechen- markt Bad Schule Agrippa- str.Neuköllnerstr .Schemmerg. Schartg. Alte Mauer am Bach Färberg. Thiebolds- gasse Kuhlemannstr. Bachemstr . Krummer BüchelKämmerg. Hochpforten-büchel Schule Schule Severinstr . Severinstr . Severinstr . Georgstr. Waid-markt Kl. Spitzeng. Löwengasse A St. Katharinen Achterstr . Panta- leonsmühleng. Friedrichstr . Barbarossapl. Pantaleonsstr . Mühlen bach Fragen zum Bewohnerparken unter Rufnummer: (0221) 221-0 oder 115 https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/bewohnerparken Finanz- amt Sehr geehrte Damen und Herren, das Parkplatzangebot in Köln ist - wie in allen Großstädten - sehr begrenzt. Die Stadt Köln möchte Ihnen daher im Rahmen des Bewohnerparkens bessere Möglichkeiten zum Abstellen Ihres Fahrzeuges geben. Aus diesem Grunde ist in den Berei- chen des Bewohnerparkens der größte Teil der Parkplätze mit Parkscheinautomaten ausge- stattet. Punkt” gekennzeichneten Park- Diese Parkscheinautomaten sind überwiegend mit dem sogenannten “Roten Punkt” und der für Ihr Gebiet gültigen Aufschrift “PAN” gekenn- zeichnet. Sie können Ihr Fahr- zeug an diesen mit dem “Roten scheinautomaten ohne Münz- einwurf und ohne Beachtung der Höchstparkdauer abstellen, wenn Sie einen gültigen Be- wohnerparkausweis für dieses Gebiet erworben haben. Sie erhalten den Ausweis online zum selbst ausdrucken unter Aus dem nebenstehenden Plan gehen die Parkregelungen im Bewohnerparkgebiet “PAN” hervor. https://www.stadt-koeln.de/service/ produkt/bewohnerparkausweis , in den Kundenzentren oder in der Kfz-Zulassungsstelle. Langzeitparken mit Rotem Punkt* Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* Parkmöglichkeiten: Gebietsabgrenzung Ladezonen: (Die hierzu gültigen Zeiten entnehmen Sie bitte den Verkehrszeichen vor Ort) Ladezonen zum Be- und Entladen **** ***** ****** ****** ******** Parkmöglichkeiten = die jeweiligen Bewirtschaftungszeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung vor Ort. Kurzzeitparken = Parkmöglichkeiten für Personen ohne Bewohnerparkausweis bis zu vier Stunden an Parkscheinautomaten gegen Gebühr zu den genannten Zeiten Langzeitparken = Parkmöglichkeiten an Parkscheinautomaten für Personen ohne Bewohnerparkausweis bis zu 24 Stunden für 5 Euro *An Parkscheinautomaten mit städtischem “Roten Punkt” (PAN) dürfen Personen mit gültigem Bewohner- parkausweis (PAN) rund um die Uhr gebührenfrei parken. Auch Personen ohne Bewohner- parkausweis der dort ansässigen Geschäfte und Betriebe haben die Möglichkeit, auf diesen Stellplätzen zu den angegebenen Zeiten gegen Gebühr zu parken. Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*/ reserviertes Bewohnerparken Stadt KölnStadt KölnAmt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Stadt Köln reserviertes Bewohnerparken Ladezone/ reserviertes Bewohnerparken Stand: März 2023, Änderungen vorbehalten Bewohnerparken Pantaleonsviertel (bisherige Regelung)
  • Anlage 4 Heinrichstraße

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    Heinrichstraße von Wilhelm-Hoßdorf-Straße bis Steinstraße N Wilhelm-Hoßdorf-Str . 6 7 Heinrichstraße Heinrichstraße von Wilhelm-Hoßdorf-Str. bis Steinstraße Bestand 6 Fahrbahn Gehweg 2,05 1,90 Hs. 37 ParkenGehweg 2,20 Hs. 8 3,05 2,00 2,95 Fahrbahn Gehweg 2,10 1,90 (Hs. 8) ParkenGehweg 2,15 Hs. 14 3,05 2,95 2,00 Bestand 7
  • Anlage 3 Wilhelm-Hoßdorf-Straße

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    Wilhelm-Hoßdorf-Straße von Friedenstr. bis Schnurgasse N 1 2 3 Wilhelm-Hoßdorf-Str . Fahrbahn Gehweg 2,09 Gehweg 1,985,02 Bestand 1 Hs. 9 Wilhelm-Hoßdorf-Straße von Friedenstraße bis Schnurgasse Laterne Nr. 5 2,00 7,02 Parken Fahrbahn Gehweg 2,10 Gehweg 1,823,03 Bestand 2 Hs. 3 2,00 7,03 Parken Fahrbahn Gehweg 2,20 Gehweg 2,253,01 Bestand 3 Laterne Nr. 1 2,00 7,01 Parken 2,00 Parken Laterne Nr. 3 2,00 Parken

Beratungsverlauf

  1. 26.06.2025

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.7, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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