Mandari Insight

1985/2023

Ausweitung der Bewohnerreservierung im Bewohnerparkgebiet Pantaleonsviertel

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 26.06.2025, TOP 3.7

Anlage 2 Friedenstraße

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Ansehen

Anlage 8 Am Trutzenberg

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 5 Steinstraße

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 10 BWP PAN nach Ausweitung der Bewohnerreservierung

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Ansehen

Anlage 6 Schnurgasse süd

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Ansehen

Anlage 7 Schnurgasse nord

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Ansehen

Anlage 9 BWP PAN aktueller Stand

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Ansehen

Anlage 4 Heinrichstraße

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Ansehen

Anlage 3 Wilhelm-Hoßdorf-Straße

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Ansehen

Anlage 2 Friedenstraße

411 Zeichen

Friedenstraße
von Wilhelm-Hoßdorf-Str. bis Martinsfeld
N
10
11
12
Friedenstraße
Martinsfeld

Friedenstraße
von Wilhelm-Hoßdorf-Str. bis Martinsfeld
Bestand 10
Fahrbahn Gehweg
2,00 2,00
Hs. 11
ParkenGehweg
2,05
Hs. 10
3,03
5,03
Parken GehwegFahrbahn
2,00
Gehweg
Hs. 17-19
2,95 5,00 2,00
Bestand 11
Parken
2,00
Hs. 22/14
4,95
1,253,75
Fahrbahn Gehweg
2,10 2,00
Hs. 29
ParkenGehweg
2,05
Hs. 32
2,95
Bestand 12
4,95

Anlage 8 Am Trutzenberg

412 Zeichen

Am Trutzenberg 
von Kartäuserwall bis Vor den Siebenburgen 
 
 
N 
4 
 
5 
 
6

Am Trutzenberg
von Kartäuserwall bis Vor den Siebenburgen
Parken GehwegFahrbahn
2,20
Gehweg
Hs. 44-46
~ 7,00 5,50 3,05
Bestand 4
Parken
2,00
Fahrbahn Gehweg
2,35
Hs. 42 
Gehweg
~2,48~ 6,88
Parken
2,00
Parken
1,25 0,75
Bestand 5
(Baustelle)
ParkenGehweg Fahrbahn
2,70
Gehweg
Hs. 32
5,054,852,05
Parken
2,00
Grün
2,15
Hs. 36
Bestand 6

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1395 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
Information der Bürger*innen im Pantaleonsviertel, dass einige Stellplätze abgeräumt werden müssen, 
im Gegenzug eine Vielzahl von Stellplätzen für Personen mit Bewohnerparkausweis „PAN“ reserviert 
werden. Ergänzend dazu eine Pressemitteilung. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 5 Steinstraße

284 Zeichen

Steinstraße
von Am Trutzenberg bis Heinrichstraße
N
1
2

Bestand 1
Fahrbahn Gehweg
2,05 1,80
Hs. 46 
ParkenGehweg
2,15
Hs. 49
3,20
(Poller)
2,003,00
Steinstraße
von Am Trutzenberg bis Heinrichstraße
Bestand
Fahrbahn Gehweg
2,20 1,80
Hs. 20-18 
ParkenGehweg
2,05
Hs. 21
3,15
2
2,002,95

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

12436 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1985/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ausweitung der Bewohnerreservierung im Bewohnerparkgebiet Pantaleonsviertel
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Aufteilung des Parkraums im Bewohnerpark-
gebiet Pantaleonsviertel wie in Anlage 10 und der Beschlussvorlage dargelegt. 
 
Alternative: 
Die Bezirksvertretung verwirft die in der Beschlussvorlage genannten Kompensationsmaßnah-
men der Verwaltung (Neuaufteilung des Parkraums mit Ausweitung der Bewohnerreservie-
rung). Die aktuelle Parkregelung wird, ungeachtet der unten aufgeführten entfallenden Stell-
plätze, ohne Kompensationsmaßnahme beibehalten. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  ca. 46.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Bewohnerparkgebiet Pantaleonsviertel (PAN) wurde bereits im Jahre 1993 eingerichtet. 
Im Laufe der Jahre unterlag es einigen Veränderungen. Wegen zu geringer Restfahrbahnbrei-
ten wurde bereits vor etwa zwei Jahren angeordnet und umgesetzt, dass die insgesamt neun 
Stellplätze in der Quirinstraße vor Hausnummer 1-3 und gegenüber sowie in der Heinrich-
straße im Abschnitt zwischen Martinsfeld und Steinstraße aufgehoben werden. Grund für die 
Überprüfung dieser Abschnitte war, dass von der Feuerwehr bei Versuchsfahrten erhebliche 
Probleme festgestellt wurden. 
 
In diesem Zusammenhang wird auf die Mitteilung 0255/2025 
verwiesen, in der die gesetzliche Lage bei Straßen mit Restfahrbahnbreiten unter 3,05 m er-
läutert wird. 
 
Im Zuge der Stellplatzreduzierung in genannten Abschnitten der Quirin- und Heinrichstraße

3 
hat die Verwaltung entschieden, vorsorglich alle übrigen Straßen im Bewohnerparkgebiet PAN 
auf die notwendige Restfahrbahnbreite von 3,05 m zu überprüfen. Zusätzlich erfolgte eine 
Überprüfung der Gehwegbreiten auf die im „Masterplan Parken“ festgelegten Vorgaben. Die-
ser Ratsbeschluss hat zum Ziel, dass das Parken auf Gehwegen entfällt, wenn durch das 
Gehwegparken unter 2,00 m Restgehwegbreite vorhanden sind. Damit soll erreicht werden, 
dass die Barrierefreiheit auf Gehwegen erhöht und der Fußverkehr gestärkt wird. Unter diesen 
beiden Aspekten erfolgte eine Überplanung des gesamten Bewohnerparkgebiets.  
 
Wegen zu geringer Restfahrbahnbreiten werden und wurden bereits in weiteren Straßen die 
Stellplätze im öffentlichen Straßenland aufgehoben. Daher wird der Parkdruck im Bewohner-
parkgebiet PAN spürbar ansteigen. Davon betroffen sind folgende Straßen: 
 
- Friedenstraße zwischen Martinsfeld und Wilhelm-Hoßdorf-Straße 
(19 Stellplätze, Querschnitte 10 bis 12, Anlage 2) 
- Wilhelm-Hoßdorf-Straße zwischen Friedenstraße und Schnurgasse 
(4 Stellplätze, Querschnitte 1 bis 3, Anlage 3) 
- Heinrichstraße zwischen Wilhelm-Hoßdorf-Straße und Martinsfeld 
(19 Stellplätze, Querschnitte 6 bis 7, Anlage 4) 
- Steinstraße zwischen Am Trutzenberg und Heinrichstraße 
(11 Stellplätze, Querschnitte 1 bis 2, Anlage 5) 
- Schnurgasse zwischen Steinstraße und Paulstraße 
(9 Stellplätze, Querschnitte 1 bis 2, Anlage 6) 
- Schnurgasse zwischen Paulstraße und Ankerstraße 
(9 Stellplätze, Querschnitt 1, Anlage 7) 
- Am Trutzenberg zwischen Kartäuserwall und Vor den Siebenburgen 
(4 Stellplätze, Querschnitt 5, Anlage 8) 
 
Darüber hinaus gibt es eine enge verwaltungsinterne Abstimmung mit der Fachdienststelle 
Radverkehr Stadtbezirke 1-3, die Planungen zu Fahrradstraßen im Pantaleonsviertel durch-
führt. Die hieraus erfolgten Veränderungen wurden bereits in der Überplanung berücksichtigt. 
In der Vergangenheit wurde bereits der Kartäuserwall, der Pantaleonswall ab Am Trutzenberg 
in westlicher Richtung sowie Am Weidenbach zwischen Salierring und Rothgerberbach zu ei-
ner Fahrradstraße umgebaut. Im Zuge dessen sind die dort vorhandenen Kurzzeitparkplätze 
punktuell in Flächen für Nahmobilität umgewandelt oder abschnittsweise für Bewohner*innen 
reserviert worden. 
 
Im Bewohnerparkgebiet PAN gibt es nach diesen Maßnahmen insgesamt ca. 794 Stellplätze 
im öffentlichen Raum. In Summe entfallen durch die notwendigen Restfahrbahnbreiten und 
die für die Barrierefreiheit erforderlichen Gehwegbreiten ca. 75 Stellplätze. 
 
Parken für Bewohnende 
 
Im Bewohnerparkgebiet PAN gilt mit Ausnahme von wenigen bereits für Bewohner*innen re-
servierten Stellplätzen am Salierring und Barbarossaplatz (ca. 1 %) sowie den Langzeitstell-
plätzen am Kartäuserwall (ca. 9 %) die Parkregelung „Kurzzeitparken mit rotem Punkt“. Damit 
unterliegen ca. 90 % aller Stellplätze dieser Regelung und stehen Bewohner*innen zeitlich un-
begrenzt und kostenlos zur Verfügung, während andere Verkehrsteilnehmer*innen unter Be-
achtung der maximalen Parkdauer gegen Gebühr Kfz parken können. Nach dem bewirtschaf-
teten Zeitraum (i.d.R. 9 – 23 Uhr) ist das Parken für alle kostenlos. 
 
Um den durch den Stellplatzentfall induzierten Parksuchverkehr der Bewohner*innen zu ver-
ringern, wird zukünftig in zahlreichen Straßen das reservierte Bewohnerparken eingeführt. 
Dies bedeutet, dass auf diesen Stellplätzen ausschließlich Bewohner*innen mit gültigem Be-
wohnerparkausweis PAN parken dürfen. Die anderen Stellplätze werden weiterhin als Kurz-
zeitstellplätze mit rotem Punkt bewirtschaftet. Im Gegensatz zur heutigen Situation (siehe An-
lage 9) stehen den Kurzzeitstellplätzen in etwa genauso viele Bewohnerstellplätze gegenüber. 
Zusätzlich endet bei etwa halb so vielen Stellplätzen die Bewirtschaftung statt wie heute um 
23 Uhr dann bereits um 18 Uhr. Zwischen 18 Uhr und 9 Uhr werden diese Stellplätze eben-
falls ausschließlich für Bewohner*innen mit gültigem Bewohnerparkausweis PAN reserviert.

4 
Wenn die Bezirksvertretung der vorgelegten Verwaltungsvorlage zustimmt, werden nach Um-
setzung tagsüber (9-18 Uhr) etwa 40 % aller Stellplätze im Bewohnerparkgebiet Pantaleons-
viertel ausschließlich Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis PAN zur Verfügung stehen. 
Die restlichen Stellplätze befinden sich in Bewirtschaftung mit rotem Punkt (siehe Anlage 10). 
 
Nachts, d. h. ab 18 Uhr, erhöht sich der Anteil der ausschließlich für Ausweisinhaber*innen 
reservierten Stellplätze auf etwa 60 %. Die Verwaltungsvorschrift zur StVO sieht vor, dass 
tagsüber maximal 50 % und nachts bis zu 75 % der Stellplätze reserviert werden dürfen. Die 
Verwaltung erachtet die noch bestehenden Puffer als notwendig und ausreichend, um nicht 
bei zukünftig möglichen Veränderungen sofort in Zwangslagen zu geraten, um die vorge-
schriebenen Quoten einzuhalten. Die oben genannten Veränderungen durch mögliche neue 
Fahrradstraßen sind bereits in den Planungen berücksichtigt und führen zu keiner Inanspruch-
nahme der Puffer. 
 
 
Parken für externe Verkehrsteilnehmende 
 
In nördlichen und westlichen Randlagen des Bewohnerparkgebiets stehen weiterhin Kurzzeit-
parkplätze zur Verfügung, die gegen Gebühr bis 23 Uhr [Neue Weyerstraße, Rothgerberbach, 
abschnittsweise Am Weidenbach, Friedrichstraße, Waisenhausgasse (zwischen Martinsfeld 
und Trierer Straße)], sowie die Tiefgarage „Rotonda“ rund um die Uhr von externen Verkehrs-
teilnehmenden genutzt werden können (siehe Anlage 10). 
 
Die bisherigen Langzeitstellplätze im Kartäuserwall im südöstlichen Pantaleonsviertel werden 
gemäß Beschluss Masterplan Parken aufgehoben bzw. in Kurzzeitstellplätze umgewandelt. 
Die heute vorhandenen Langzeitparkplätze bieten mit einer Tagesparkgebühr von 5 € einen 
hohen Anreiz weiterhin mit privaten Kfz statt mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes in 
das Pantaleonsviertel (z.B. Arbeit, Schule, etc.) zu fahren. 
 
Im Westen des Bewohnerparkgebiets kann bei längerfristigem Parkbedarf in dem Parkhaus 
„Rotonda“ geparkt werden. Darüber hinaus werden auch einzelne oder mehrere Stellplätze 
über das Internet z.B. bei Anbietern wie Ampido im Pantaleonsviertel oder in der Nähe ange-
boten. In der Josephstraße befindet sich ein Parkhaus in ca. 300 m Entfernung zur Ulrich-
gasse, die die östliche Grenze des Bewohnerparkgebiets markiert. 
 
 
Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als Alternative zur 
Pkw-Nutzung 
 
Das Bewohnerparkgebiet ist rundum vom Stadtbahnnetz der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) 
hervorragend erschlossen. Die Stadtbahn-Linien 3, 4, 12, 15, 16, 17 und 18 verkehren an ins-
gesamt fünf Haltepunkten rings um das Gebiet. Durch dieses dichte Angebot ist der Fernver-
kehr über den Hauptbahnhof und Messe/Deutz in unter zehn Minuten erreichbar. Der Bahnhof 
Köln-Süd befindet sich in ca. 500 m fußläufiger Entfernung.  
 
Hinzu kommen Sharing-Angebote wie Bikesharing, z.B. das der KVB/ nextbike, welches im 
gesamten Pantaleonsviertel genutzt werden kann. Für Personen mit einem Abonnement bei 
der KVB/ nextbike ist das Abstellen und Ausleihen (für die ersten 30 Minuten) der Sharing-
Fahrräder kostenlos. Ergänzt wird das Angebot durch E-Tretroller verschiedener Anbieter. Als 
Alternative zum Privat-Pkw gibt es mehrere Carsharing-Stationen von Cambio in unmittelbarer 
Nähe zum Pantaleonsviertel und eine Station innerhalb des Viertels. Darüber hinaus liegt das 
Pantaleonsviertel innerhalb des Geschäftsgebiets mehrerer Carsharing-Anbieter (z.B. Miles, 
ShareNow, …), die Carsharing ohne Verleihstationen (sog. „Freefloater“) anbieten. 
 
 
Finanzierung 
 
Für die Umsetzung sämtlicher Anpassungen im Rahmen der Maßnahme entstehen Gesamt-
kosten in Höhe von ca. 46.000 €. In diesem Betrag enthalten sind die Kosten für die Anpas-

5 
sung der Beschilderung sowie die Demarkierung alter Fahrbahnmarkierungen. Weiterhin er-
forderlich ist die Umprogrammierung von fünf Parkscheinautomaten auf kürzere Laufzeiten 
(nächtliche Bewohnerreservierung) und schließlich der Abbau von 26 Parkscheinautomaten 
(erforderlich wegen ausschließlicher Bewohnerreservierung von Flächen). Die Umsetzung ist 
für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehen. 
 
Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Haushalts-
jahr 2026 im Teilergebnisplan des mit der Umsetzung betrauten Amtes für nachhaltige Mobili-
tätsentwicklung in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Aufgrund der Reduzierung der Parkscheinautomatenlaufzeiten sowie der Ausweitung der rei-
nen Bewohnerreservierung ist ein noch nicht genau quantifizierbarer Rückgang der Parkge-
bühreneinnahmen zu erwarten. 
 
 
Umsetzung 
 
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt voraussichtlich im zweiten Quartal 2026. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Der Anreiz mit dem privaten Kfz in das Bewohnerparkgebiet Pantaleonsviertel zu fahren wird 
durch die Abschaffung der Langzeitstellplätze und die Reduzierung des Stellplatzangebotes 
für gebietsfremde Verkehrsteilnehmende stark reduziert. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Friedenstraße Querschnitte 
Anlage 3: Wilhelm-Hoßdorf-Straße Querschnitte 
Anlage 4: Heinrichstraße Querschnitte 
Anlage 5: Steinstraße zwischen Am Trutzenberg und Heinrichstraße Querschnitte 
Anlage 6: Schnurgasse zwischen Steinstraße und Paulstraße Querschnitte 
Anlage 7: Schnurgasse zwischen Paulstraße und Ankerstraße Querschnitte 
Anlage 8: Am Trutzenberg zwischen Kartäuserwall und Vor den Siebenburgen 
Anlage 9: BWP PAN aktueller Stand  
Anlage 10: BWP PAN nach Ausweitung der Bewohnerreservierung

Anlage 10 BWP PAN nach Ausweitung der Bewohnerreservierung

4137 Zeichen

Bitte beachten!
Die unterschiedlichen Symbole auf
dem Plan sagen Ihnen, wo Sie zu wel-
chen Bedingungen parken können.
Bewohnerparken Pantaleonsviertel
N
Steinstr
.
Vor den
Sieben
burgen
Martinsfeld
Paulstr
.
Quirin-
str
.
Friedenstr
.
Heinrichstr
.
Heinrichstr
.
Schnurgasse
Schnurgasse
Kartäuserwall
Sachsenring
Sachsenring
Schule
Schule
Ulrichgasse
Kartäusergasse
Kartäuserwall
Isabellenstr
.
Jakob-
str.
Krankenhaus
Kart
äuser
hof
Josephstr.
Im
Dau
Kartäuserhof
Brunostr
.
Perlengraben
Schule
Men
gel
bergstr.
Finanzamt
Wilh.-Hoßdorf-Str
.
Ankerstr
.
Am T
rutzenberg
Waisenhausgasse
Waisenhausgasse
Am
W
eidenbach
Am
 Pantaleonsberg
wall
Michaelstr
.
Trierer Str.
Weyerstr
.
Rothgerber-
bach
Blau-
bach
Salierring
Burgunder-
str
.
Lothringer Str
.
Lothringer
Kaesenstr.
Eifelstr
.
Eifelstr
.
Am Duffesbach
Saarstr
.
Pfälzer Str
.
Pfälzer Str
.
Eifel-
platz
Schule
Volksgarten
Volksgartenstr
.
Hardefust-
str
.
Overstolzen-
str
. Ulre-
pforte
Kleingedankstr
.
Str.St.
Paulus-K. Vorgebirgsstr
.
Trierer Str.
Pfälzer Str
.
Neue
Weyerstr.
Friedrichstr
.
Gr
. T
elegraphenstr
.
Mauritiussteinweg
Huhns-
gasseJahn-
str
.
Humboldtstr
.
Frankstr
.
Traubeng.
Mauritiuswall
Arndtstr
.
Alexianer-
str.
Griechen-pforte
Kleiner
Griechen-
markt
Großer 
Griechen-
markt
Bad
Schule
Agrippa-
str.Neuköllnerstr
.Schemmerg.
Schartg.
Alte
Mauer
am Bach
Färberg.
Thiebolds-
gasse
Kuhlemannstr.
nach Ausweitung Bewohnerreservierung
Bachemstr
.
Krummer BüchelKämmerg.
Hochpforten-büchel
Schule
Schule
Severinstr
.
Severinstr
.
Severinstr
.
Georgstr.
Waid-markt
Kl. Spitzeng.
Löwengasse
A St. Katharinen
Achterstr
.
Panta-
leonsmühleng.
Friedrichstr
.
Barbarossapl.
Pantaleonsstr
.
Mühlen
bach
Fragen zum Bewohnerparken unter Rufnummer: (0221) 221-0 oder 115 
Ladezonen:
(Die hierzu gültigen Zeiten
entnehmen Sie bitte den
Verkehrszeichen vor Ort)
Ladezonen zum Be- und Entladen
Ladezonen 0 bis 24 Uhr
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/bewohnerparken
Parkmöglichkeiten:
Gebietsabgrenzung
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* Mo bis Sa 9 bis 23 Uhr
Finanz-
amt
Sehr geehrte Damen
und Herren,
das Parkplatzangebot in Köln
ist - wie in allen Großstädten -
sehr begrenzt. Die Stadt Köln
möchte Ihnen daher im Rahmen
des Bewohnerparkens bessere
Möglichkeiten zum Abstellen
Ihres Fahrzeuges geben. Aus
diesem Grunde ist in den Berei-
chen des Bewohnerparkens der
größte Teil der Parkplätze mit
Parkscheinautomaten ausge-
stattet.
Punkt” gekennzeichneten Park-
Diese Parkscheinautomaten
sind überwiegend mit dem
sogenannten “Roten Punkt”
und der für Ihr Gebiet gültigen
Aufschrift “PAN” gekenn-
zeichnet. Sie können Ihr Fahr-
zeug an diesen mit dem “Roten
scheinautomaten ohne Münz-
einwurf und ohne Beachtung
der Höchstparkdauer abstellen,
wenn Sie einen gültigen Be-
wohnerparkausweis für dieses
Gebiet erworben haben.
Sie erhalten den Ausweis online
zum selbst ausdrucken unter
Aus dem nebenstehenden Plan
gehen die Parkregelungen im
Bewohnerparkgebiet “PAN”
hervor.
https://www.stadt-koeln.de/service/
produkt/bewohnerparkausweis ,
in den Kundenzentren oder in der
Kfz-Zulassungsstelle.  
Kurzzeitparken =
Parkmöglichkeiten für Personen ohne Bewohnerparkausweis
bis zu vier Stunden an Parkscheinautomaten gegen Gebühr
zu den genannten Zeiten
*An Parkscheinautomaten mit städtischem “Roten Punkt” (PAN) dürfen Personen mit gültigem Bewohner- 
parkausweis (PAN) rund um die Uhr gebührenfrei parken.
Auch Personen ohne Bewohner-
parkausweis der dort ansässigen
Geschäfte und Betriebe haben
die Möglichkeit, auf diesen
Stellplätzen zu den angegebenen
Zeiten gegen Gebühr zu parken. 
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*/ Mo bis Sa
Mo bis Sa
Mo bis So
 9 bis 18 Uhr/
 18 bis   9 Uhrnächtliche Bewohnerreservierung
Stadt KölnStadt KölnAmt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Stadt Köln
reserviertes Bewohnerparken 0 bis 24 UhrXXXXX
XXX
XXXX XXXXX
X
XX
XXX
XXXXX
XXX
XXX
XX
XX
XXXXXX
XXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXX
XXXXX
XXXXXXXX
XXXXXXX
XXXXXXX
XXXXXXXXXXXXX
XX
XXXXXXXXX
XXXXXXXX
XXXXX
XXXXXXX
XXXXXXXXXX
XXX
XXX
19 bis   8 Uhr
8 bis 19 UhrLadezone/ reserviertes Bewohnerparken
Pantaleons-
Stand: März 2023, Änderungen vorbehalten
XX
XX
XXXXX XXXXX
XX
XXXX

Anlage 6 Schnurgasse süd

666 Zeichen

1
2
Steinstr
.
N
Schnurgasse
von Steinstraße bis Paulstraße

Bestand
FahrbahnGehweg
1,801,81
Hs. 43
Parken Gehweg
1,80
Schule
3,01
Schnurgasse
von Steinstraße bis Paulstraße
1
5,01
2,00
Parken
Bestand       nach Umsetzung der Überplanung
FahrbahnGehweg
1,801,00
Hs. 43
Parken Gehweg
2,61
Schule
4,01
1
5,01
1,00
3,61 1,80

FahrbahnGehweg
1,652,10
Hs. 45
Parken Gehweg
1,98
Schule
3,00
(Poller)
Bestand 2
5,00
Parken
2,00
Schnurgasse
von Steinstraße bis Paulstraße
FahrbahnGehweg
1,651,00
Hs. 45
Parken Gehweg
3,08
Schule
4,00
(Poller entfernt)
5,00
1,00
1,654,08
X
X
2,00
Baum/Grün
Bestand       nach Umsetzung der Überplanung2
2,08
Gehweg
2,00
Baum/Grün
2,08
Gehweg

Anlage 7 Schnurgasse nord

185 Zeichen

Schnurgasse
von Paulstraße bis Ankerstraße
N
5

Schnurgasse
von Paulstraße bis Ankerstraße
Bestand 5
FahrbahnGehweg
1,15
Hs. 39a-39d
Gehweg
1,30
Garage
2,95
Parken
2,00
(Privatweg)
4,95

Anlage 9 BWP PAN aktueller Stand

4060 Zeichen

Bitte beachten!
Die unterschiedlichen Symbole auf
dem Plan sagen Ihnen, wo Sie zu wel-
chen Bedingungen parken können.
N
Steinstr
.
Vor den
Sieben
burgen
Martinsfeld
Paulstr
.
Quirin-
str
.
Friedenstr
.
Heinrichstr
.
Heinrichstr
.
Schnurgasse
Schnurgasse
Kartäuserwall
Sachsenring
Sachsenring
Schule
Schule
Ulrichgasse
Kartäusergasse
Kartäuserwall
Isabellenstr
.
Jakob-
str.
Krankenhaus
Kart
äuser
hof
Josephstr.
Im
Dau
Kartäuserhof
Brunostr
.
Perlengraben
Schule
Men
gel
bergstr.
Finanzamt
Wilh.-Hoßdorf-Str
.
Ankerstr
.
Am T
rutzenberg
Waisenhausgasse
Waisenhausgasse
Am
W
eidenbach
Am
 Pantaleonsberg
Pantaleons-
wall
Michaelstr
.
Trierer Str.
Weyerstr
.
Rothgerber-
bach
Blau-
bach
Salierring
Burgunder-
str
.
Lothringer Str
.
Lothringer
Kaesenstr.
Eifelstr
.
Eifelstr
.
Am Duffesbach
Saarstr
.
Pfälzer Str
.
Pfälzer Str
.
Eifel-
platz
Schule
Volksgarten
Volksgartenstr
.
Hardefust-
str
.
Overstolzen-
str
. Ulre-
pforte
Kleingedankstr
.
Str.St.
Paulus-K. Vorgebirgsstr
.
Trierer Str.
Pfälzer Str
.
Neue
Weyerstr.
Friedrichstr
.
Gr
. T
elegraphenstr
.
Mauritiussteinweg
Huhns-
gasseJahn-
str
.
Humboldtstr
.
Frankstr
.
Traubeng.
Mauritiuswall
Arndtstr
.
Alexianer-
str.
Griechen-pforte
Kleiner
Griechen-
markt
Großer 
Griechen-
markt
Bad
Schule
Agrippa-
str.Neuköllnerstr
.Schemmerg.
Schartg.
Alte
Mauer
am Bach
Färberg.
Thiebolds-
gasse
Kuhlemannstr.
Bachemstr
.
Krummer BüchelKämmerg.
Hochpforten-büchel
Schule
Schule
Severinstr
.
Severinstr
.
Severinstr
.
Georgstr.
Waid-markt
Kl. Spitzeng.
Löwengasse
A St. Katharinen
Achterstr
.
Panta-
leonsmühleng.
Friedrichstr
.
Barbarossapl.
Pantaleonsstr
.
Mühlen
bach
Fragen zum Bewohnerparken unter Rufnummer: (0221) 221-0 oder 115
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/bewohnerparken
Finanz-
amt
Sehr geehrte Damen
und Herren,
das Parkplatzangebot in Köln
ist - wie in allen Großstädten -
sehr begrenzt. Die Stadt Köln
möchte Ihnen daher im Rahmen
des Bewohnerparkens bessere
Möglichkeiten zum Abstellen
Ihres Fahrzeuges geben. Aus
diesem Grunde ist in den Berei-
chen des Bewohnerparkens der
größte Teil der Parkplätze mit
Parkscheinautomaten ausge-
stattet.
Punkt” gekennzeichneten Park-
Diese Parkscheinautomaten
sind überwiegend mit dem
sogenannten “Roten Punkt”
und der für Ihr Gebiet gültigen
Aufschrift “PAN” gekenn-
zeichnet. Sie können Ihr Fahr-
zeug an diesen mit dem “Roten
scheinautomaten ohne Münz-
einwurf und ohne Beachtung
der Höchstparkdauer abstellen,
wenn Sie einen gültigen Be-
wohnerparkausweis für dieses
Gebiet erworben haben.
Sie erhalten den Ausweis online
zum selbst ausdrucken unter
Aus dem nebenstehenden Plan
gehen die Parkregelungen im
Bewohnerparkgebiet “PAN”
hervor.
https://www.stadt-koeln.de/service/
produkt/bewohnerparkausweis ,
in den Kundenzentren oder in der
Kfz-Zulassungsstelle.  
Langzeitparken mit Rotem Punkt*
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*
Parkmöglichkeiten:
Gebietsabgrenzung
Ladezonen:
(Die hierzu gültigen Zeiten
entnehmen Sie bitte den
Verkehrszeichen vor Ort)
Ladezonen zum Be- und Entladen
****
*****
******
******
********
Parkmöglichkeiten =
die jeweiligen Bewirtschaftungszeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung vor Ort.
Kurzzeitparken =
Parkmöglichkeiten für Personen ohne Bewohnerparkausweis
bis zu vier Stunden an Parkscheinautomaten gegen Gebühr
zu den genannten Zeiten
Langzeitparken =
Parkmöglichkeiten an Parkscheinautomaten
für Personen ohne Bewohnerparkausweis 
bis zu 24 Stunden für 5 Euro
*An Parkscheinautomaten mit städtischem “Roten Punkt” (PAN) dürfen Personen mit gültigem Bewohner- 
parkausweis (PAN) rund um die Uhr gebührenfrei parken.
Auch Personen ohne Bewohner-
parkausweis der dort ansässigen
Geschäfte und Betriebe haben
die Möglichkeit, auf diesen
Stellplätzen zu den angegebenen
Zeiten gegen Gebühr zu parken. 
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*/ reserviertes Bewohnerparken
Stadt KölnStadt KölnAmt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Stadt Köln
reserviertes Bewohnerparken
Ladezone/ reserviertes Bewohnerparken
Stand: März 2023, Änderungen vorbehalten
Bewohnerparken Pantaleonsviertel
(bisherige Regelung)

Anlage 4 Heinrichstraße

323 Zeichen

Heinrichstraße
von Wilhelm-Hoßdorf-Straße bis Steinstraße
N
Wilhelm-Hoßdorf-Str
.
6
7
Heinrichstraße

Heinrichstraße
von Wilhelm-Hoßdorf-Str. bis Steinstraße
Bestand 6
Fahrbahn Gehweg
2,05 1,90
Hs. 37
ParkenGehweg
2,20
Hs. 8
3,05
2,00 2,95
Fahrbahn Gehweg
2,10 1,90
(Hs. 8)
ParkenGehweg
2,15
Hs. 14
3,05
2,95 2,00
Bestand 7

Anlage 3 Wilhelm-Hoßdorf-Straße

415 Zeichen

Wilhelm-Hoßdorf-Straße
von Friedenstr. bis Schnurgasse
N
1
2
3
Wilhelm-Hoßdorf-Str
.

Fahrbahn Gehweg
2,09
Gehweg
1,985,02
Bestand 1
Hs. 9
Wilhelm-Hoßdorf-Straße
von Friedenstraße bis Schnurgasse
Laterne 
Nr. 5
2,00
7,02
Parken
Fahrbahn Gehweg
2,10
Gehweg
1,823,03
Bestand 2
Hs. 3
2,00
7,03
Parken
Fahrbahn Gehweg
2,20
Gehweg
2,253,01
Bestand 3
Laterne 
Nr. 1
2,00
7,01
Parken
2,00
Parken
Laterne 
Nr. 3
2,00
Parken

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (40)

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Details

Aktenzeichen
1985/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.05.2025
Erstellt
14.06.2023 14:28