1605/2025
Baubeschluss für die Generalsanierung der Kardorfer Straße von Rösberger Straße bis Haus-Nr. 17 sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/665/22 Vorlagen-Nummer 1605/2025 Freigabedatum 17.07.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalsanierung der Kardorfer Straße von Rösberger Straße bis Haus-Nr. 17 sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung mit der Generalsan- ierung der Kardorfer Straße von Rösberger Straße bis Haus-Nr. 17 mit Gesamtkos- ten in Höhe von rd. 612.000 € (davon 36.000 € konsumtive Beleuchtungskosten). 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächti- gungen für das Jahr 2025 in Höhe von 16.000 € für die Generalsanierung der Kar- dorfer Straße von Rösberger Straße bis Haus Nr. 17 im Teilfinanzplan 1201, Stra- ßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-0-6605; Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Finanzausschuss 01.09.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 576.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 36.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden. % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 11.520 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bei der Kardorfer Straße handelt es sich um eine Wohnstraße im Stadtbezirk 2, Köln Rodenkirchen. Auf Grund des vorhandenen umfangreichen Schadensbildes wie Schlaglöcher, Risse und Absackungen sowie der vorlaufenden Baugrunduntersuchungen wird es erforder- lich, die Fahrbahn im Vollausbau zu sanieren. Um die Verkehrssicherungspflicht aufrecht erhalten zu können und aus Gründen der Substanzerhaltung muss die Maßnahme zwingend durchgeführt werden. 3 Die Entwässerungsanlagen (Sinkkästen, Sinkkastenleitungen) werden ebenfalls sa- niert. Im Zuge der Sanierung wird die öffentliche Beleuchtung erneuert. Vorbereitende Arbeiten wie Baugrund- und Sinkkastenvoruntersuchungen werden noch in 2025 durchgeführt. Die Vergabe des Hauptauftrages und der Baubeginn sind ist für das II. Quartal 2026 vorgesehen. Die Bauzeit ist mit rd. 2 Monaten veranschlagt. §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW)/Öffentlichkeitsbeteiligung Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW werden für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Er- mangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge erhoben. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbindung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverord- nung vom 27.06.2024 den Gemeinden die Beiträge. Die vorgesehene Erneuerung der Fahrbahn der Kardorfer Straße löst voraussichtlich einen Erstattungsanspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe kann derzeit noch nicht beziffert werden. Eine verpflichtende Anliegerbeteiligung ist nach Änderung des KAG NRW zum 01.01.2024 nicht mehr vorgesehen. Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 612.000 €. Diese setzen sich zu- sammen aus den investiv zu finanzierenden Straßenbaukosten (inklusive Kosten für bauvorbereitende Maßnahmen) in Höhe von rd. 576.000 € sowie konsumtiv bereitzu- stellenden Beleuchtungskosten in Höhe von 36.000 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Beleuchtungsvertrages seitens der Rheinenergie AG jährlich über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden. Für die vorbereitenden Arbeiten in 2025 in Höhe von rd. 16.000 € steht im Hpl. 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt- gruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalin- standsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen) eine ent- sprechende Auszahlungsermächtigung bereit. Die im Haushaltsjahr 2026 benötigten investiven Mittel in Höhe von rd. 560.000 € sind ebenfalls an gleicher Stelle vorgesehen. Für die ab 2027 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 11.520 € wird das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haus- haltsplanaufstellungsprozesse 2027ff im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Des Weiteren wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsaufstellungs- prozesse 2027ff im Teilergebnisplan des mit der Abwicklung des Beleuchtungsvertra- ges betrauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze für die Haushaltsjahre 2027 ff. eine entsprechende jahresbezogene Auf- wandsermächtigung in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach - und Dienstleis- tungen innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtun- gen, vorsehen. 4 Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 wurden beachtet. Die vorliegende Maßnahme muss zwingend zeitnah umgesetzt werden, um die Verkehrs- sicherheitspflicht zu gewährleisten. Anlagen: Fotos
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1605/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.07.2025
- Erstellt
- 22.05.2025 11:20