Mandari Insight

1605/2025

Baubeschluss für die Generalsanierung der Kardorfer Straße von Rösberger Straße bis Haus-Nr. 17 sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen

Beschlussvorlage Ausschuss 21.07.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.09.2025, TOP 9.2.1

Anlage 4 - Kardorfer Str. _04

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Kardorfer Str. _02

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Kardorfer Str. _03

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

6211 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 1605/2025 
Freigabedatum 
17.07.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalsanierung der Kardorfer Straße von Rösberger Straße bis 
Haus-Nr. 17 sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung mit der Generalsan-
ierung der Kardorfer Straße von Rösberger Straße bis Haus-Nr. 17 mit Gesamtkos-
ten in Höhe von rd. 612.000 € (davon 36.000 € konsumtive Beleuchtungskosten).  
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächti-
gungen für das Jahr 2025 in Höhe von 16.000 € für die Generalsanierung der Kar-
dorfer Straße von Rösberger Straße bis Haus Nr. 17 im Teilfinanzplan 1201, Stra-
ßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-0-6605; Generalinstandsetzung von 
Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
 
 
 
Finanzausschuss 01.09.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   576.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG-Beiträge 
und  Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme 
berechnet werden  0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  36.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG-Beiträge 
und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme 
berechnet werden.      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   11.520 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   KAG-Beiträge 
und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme 
berechnet werden € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bei der Kardorfer Straße handelt es sich um eine Wohnstraße im Stadtbezirk 2, Köln 
Rodenkirchen. 
 
Auf Grund des vorhandenen umfangreichen Schadensbildes wie Schlaglöcher, Risse 
und Absackungen sowie der vorlaufenden Baugrunduntersuchungen wird es erforder-
lich, die Fahrbahn im Vollausbau zu sanieren.  
Um die Verkehrssicherungspflicht aufrecht erhalten zu können und aus Gründen der 
Substanzerhaltung muss die Maßnahme zwingend durchgeführt werden.

3 
Die Entwässerungsanlagen (Sinkkästen, Sinkkastenleitungen) werden ebenfalls sa-
niert. 
 
Im Zuge der Sanierung wird die öffentliche Beleuchtung erneuert. 
 
Vorbereitende Arbeiten wie Baugrund- und Sinkkastenvoruntersuchungen werden 
noch in 2025 durchgeführt. Die Vergabe des Hauptauftrages und der Baubeginn sind 
ist für das II. Quartal 2026 vorgesehen. Die Bauzeit ist mit rd. 2 Monaten veranschlagt. 
 
§8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG 
NRW)/Öffentlichkeitsbeteiligung 
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW werden für Straßenausbaumaßnahmen, die von 
dem zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Er-
mangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 
stehen, keine Beiträge erhoben. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen 
nach § 8a KAG NRW in Verbindung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverord-
nung vom 27.06.2024 den Gemeinden die Beiträge. 
Die vorgesehene Erneuerung der Fahrbahn der Kardorfer Straße löst voraussichtlich 
einen Erstattungsanspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe kann derzeit noch 
nicht beziffert werden. 
Eine verpflichtende Anliegerbeteiligung ist nach Änderung des KAG NRW zum 
01.01.2024 nicht mehr vorgesehen.  
 
Kosten und Finanzierung 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 612.000 €. Diese setzen sich zu-
sammen aus den investiv zu finanzierenden Straßenbaukosten (inklusive Kosten für 
bauvorbereitende Maßnahmen) in Höhe von rd. 576.000 € sowie konsumtiv bereitzu-
stellenden Beleuchtungskosten in Höhe von 36.000 €, die der Stadt Köln im Rahmen 
des Beleuchtungsvertrages seitens der Rheinenergie AG jährlich über den Zeitraum 
der Nutzung in Rechnung gestellt werden. 
 
Für die vorbereitenden Arbeiten in 2025 in Höhe von rd. 16.000 € steht im Hpl. 
2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt-
gruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalin-
standsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen) eine ent-
sprechende Auszahlungsermächtigung bereit. 
 
Die im Haushaltsjahr 2026 benötigten investiven Mittel in Höhe von rd. 560.000 € sind 
ebenfalls an gleicher Stelle vorgesehen. 
 
Für die ab 2027 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 11.520 € wird 
das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haus-
haltsplanaufstellungsprozesse 2027ff im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und 
Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - 
Bilanzielle Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. 
durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Des Weiteren wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsaufstellungs-
prozesse 2027ff im Teilergebnisplan des mit der Abwicklung des Beleuchtungsvertra-
ges betrauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 - Straßen, 
Wege, Plätze für die Haushaltsjahre 2027 ff. eine entsprechende jahresbezogene Auf-
wandsermächtigung in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach - und Dienstleis-
tungen innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtun-
gen, vorsehen.

4 
Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 wurden beachtet. Die 
vorliegende Maßnahme muss zwingend zeitnah umgesetzt werden, um die Verkehrs-
sicherheitspflicht zu gewährleisten.  
 
Anlagen: 
Fotos

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

672 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende  
Angaben dazu. 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

01.09.2025 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
08.09.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1605/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.07.2025
Erstellt
22.05.2025 11:20