V/0869/2012
Städt. Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2012 für 2011
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Beschlussvorlage
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V/0869/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Städt. Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2012 für 2011 hier: Ergebnisse der Sportstättenbesichtigungsfahrt am 14.11.2012 und Genehmigung von Zuschussauszahlungen Beratungsfolge 04.12.2012 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Niederschrift vom 20.11.2012 über die Besichtigungsfahrt des Arbeitskreises „Spor t- stätten“ des Sportausschusses am 14.11.2012 (Anlage) wird zur Kenntnis genommen. 2. Die abschließenden Empfehlungen des Arbeitskreises „Sportstätten“ sind von der Verwa l- tung für die Zuschussvergabe 2012 für 2011 wie folgt umzusetzen: 2.1 Funktionsräume TSV Handorf 1926/64 e. V. Die 121 qm großen Funktionsräume werden anerkannt. Eine Veränderung gegenüber der Zuschussberechnung in der Vorlage Nr .V/0459/2012 ist nicht erforderlich. 2.2 Reitanlage RFV Zum Rieselfeld Münster e. V. Die Anmietung der Reitanlage wird anerkannt. Eine Veränderung gegenüber der Z u- schussberechnung in der Vorlage Nr. V/0459/2012 ist nicht erforderlich. 2.3 Funktionsgebäude und Gymnastikhalle SC Sprakel 1930 e. V. Das 424 qm große Funktionsgebäude und die 247 qm große Gymnastikhalle werden ane r- kannt. Eine Veränderung gegenüber der Zuschussberechnung in der Vorlage Nr. V/0459/2012 ist nicht erforderlich. 2.4 Kugelsportanlage 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. Die 72 qm große Kugelsportanlage wird anerkannt. Eine Veränderung gegenüber der Z u- schussberechnung in der Vorlage Nr. V/0459/2012 ist nicht erforderlich. 2.5 Außenreitplatz RFV Albachten e. V. Der 2.700 qm große Außenreitplatz wird anerkannt. Eine Veränderung gegenüber der Z u- schussberechnung in der Vorlage Nr. V/0459/2012 ist nicht erforderlich. Vorlagen-Nr.: V/0869/2012 Auskunft erteilt: Herr Schunke Ruf: 492 52 13 E-Mail: SchunkeErnst@stadt-muenster.de Datum: 23.11.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0869/2012 2.6 „Segelkammer“ SC Hansa Münster e. V. Die 330 qm große „Segelkammer“ wird anerkannt. Eine Veränderung gegenüber der Z u- schussberechnung in der Vorlage Nr. V/0459/2012 ist nicht erforderlich. 2.7 Baseballplatz Münster Cardinals e. V. Der 10.800 qm große Baseballplatz auf der Sportanlage Siemensstraße wird anerkannt. Eine Veränderung gegenüber der Zuschussberechnung in der Vorlage Nr. V/0459/2012 ist nicht erforderlich. 3. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Sportvereine RV St. Georg Münster e. V. und SG DJK Dyckburg e. V. die richtliniengemäß geforderten Mindestmitgliedsbeiträge für 2011 erheben. Die durch Sportausschussbeschluss vom 13.06.2012 zurückgestellten Betriebskostenz u- schüsse 2012 für 2011 si nd dem RV St. Georg Münster e. V. (= 3.924,99 E) und der SG DJK Dyckburg e. V. (= 1.874,73 €) jetzt auszuzahlen. 4. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der 1. FC Mecklenbeck 1950 e. V. (= 22 %) den Anteil seiner jugendlichen Mitglieder von 20 % und mehr nachgewiesen hat. Der durch Sportausschussbeschluss vom 13.06.2012 zurückgestellte Betriebskostenz u- schuss 2012 für 2011 ist dem 1. FC Mecklenbeck 1950 e. V. (= 1.141,83 €) jetzt ausz u- zahlen. II. Finanzierung: Veränderung zur Vorlage Nr. V/0459/2012: Ziffern 3. und 4. des Beschlussvorschlages RV St. Georg Münster e. V.; Zuschusserhöhung = 3.924,99 € SG DJK Dyckburg e. V.; Zuschusserhöhung = 1.874,73 € 1. FC Mecklenbeck 1950 e. V.; Zuschusserhöhung = 1.141,83 € Die Gesamtmittel der Zuschusserhöhu ng in Höhe von 6.941,55 € stehen im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0801 –„Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten“ unter Zeile 15 „Transferau f- wendungen“ zur Verfügung. Begründung: Zu Ziffer 1.: Mit Beschluss des Sportausschusses vom 13.06.201 2 wurde die Verwaltung beauftragt, die B e- triebs- und Mietkostenzuschüsse 2012 für 2011 an die entsprechenden Sportvereine auszuzahlen (Beschlussvorlage an den Sportausschuss Nr. V/0459/2012). Dem vom Sportausschuss eingesetzten Arbeitskreis „Sportstätten“ obliegt die jährliche Prüfung, ob der Zustand der Sportstätten die Gewährung der Zuschüsse nach Ziffer I der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster rechtfertigt. - 3 - V/0869/2012 2012 wurden sieben vereinseigene Sportstätten besichtigt. Die Niederschrift über das Ergeb nis der Besichtigungsfahrt des Arbeitskreises ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. Zu Ziffer 2.: Die Verwaltung schließt sich den in der Niederschrift enthaltenen einvernehmlichen Empfehlungen des Arbeitskreises an. Zu Ziffer 3. und 4.: Aufgrund der i n der Sitzung am 13.06.2012 beschlossenen Vorlage Nr. V/0459/2012 wurde den Sportvereinen - RV St. Georg Münster e. V. (Mindestmitgliedsbeiträge) - SG DJK Dyckburg e. V. (Mindestmitgliedsbeiträge) - 1. FC Mecklenbeck 1950 e. V. (Jugendquote) aufgrund fehlender Bewilligungsvoraussetzungen lediglich 75 % des städtischen Betriebskoste n- zuschusses ausgezahlt. Wie in den Vorjahren ist den Sportvereinen die Möglichkeit zugestanden worden, bis zum 30.09.2012 dem Sportamt nachzuweisen, dass sie die Jugendquote und Höhe der Mindestmi t- gliedsbeiträge erfüllt haben. Die in Ziffer 3. und 4. genannten Sportvereine - RV St. Georg Münster e. V. (Familienbeitrag = 14,31 €) - SG DJK Dyckburg e. V. (Mindestmitgliedsbeiträge; Jugendliche = 4,20 €, Erwachsene = 7,20 €, Familien = 14,40 €) - 1. FC Mecklenbeck 1950 e. V. (Jugendquote = 22 %) sind zwischenzeitlich den Auflagen nachgekommen, so dass die bereits bewilligten aber zurückge- stellten Zuschüsse nunmehr ausgezahlt werden können. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage: Niederschrift über die Sportstättenbesichtigungsfahrt am 14.11.2012
Niederschrift Sportstättenbesichtigungsfahrt 14.11.2012
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STADT MÜNSTER 20.11.2012 Arbeitskreis „Sportstätten“ des Sportausschusses des Rates der Stadt Münster N i e d e r s c h r i f t über die Sportstättenbesichtigungsfahrt 14.11.2012 Das Ergebnis der Besichtigungsfahrt wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises auf der Abschlussbesprechung erarbeitet und als Empfehlung an den Sportausschuss wie folgt einstimmig beschlossen: Besichtigungsfahrt am 14.11.2012 Beginn: 13:30 Uhr Ende: 18:50 Uhr Fahrtstrecke: 57 km Teilnehmer: Vertreter des Sportausschusses Herr Branse Herr Kehr Frau Schulze Horn Herr Suhre Vertreter des Stadtsportbundes Münster e. V. Herr Rövekamp Verwaltung Herr Schunke Herr Schirwitz (ab 18:00 Uhr) Herr Willnath (ab 18:00 Uhr) 1. TSV Handorf 1926/64 e. V. ; Funktionsräume Heribur gstr. 15 Vereinsvertreter: Herr Heyer, Frau Sussyk 1.1 Die ab 01.02.2010 zusätzlich angemieteten Clubräume (= 121 qm) im bisherigen Kitagebäude werden für 2011 anerkannt. Der städtische Betriebskostenzuschuss (= 1.754,22 €) ist bereits Bestandteil der Zuschussberechnung 2012 für 2011 (V/0459/2012). 1.2 Größe und Pflegezustand der gesamten Funktionsräume gaben keinen Grund zu Beanstandungen. Anmerkung: siehe Punkt Allgemeines 2. RFV Zum Rieselfeld Münster e. V.; Reitsportanlage M essingweg 160 Vereinsvertreter: Herr Bölting 2.1 Die vom Verein angemietete Reitsportanlage wird für 2011 anerkannt. Der erstma- lige städtische Mietkostenzuschuss von 1.278,25 € ist bereits Bestandteil der Zu- schussberechnung 2012 für 2011. 2.2 Der Pflegezustand der gesamten Reitsportanlage gab keinen Grund zu Beanstan- dungen. 3. SC Sprakel 1930 e. V.; Funktionsgebäude und Gymnasti khalle Im Draum 34 a Vereinsvertreter: Herr Altschäffl 3.1 Die ab 01.02.2011 in Benutzung genommenen Umkleide- und Sanitärräume sowie die ab 01.06.2011 benutzte Gymnastikhalle werden erstmals anteilig für 2011 an- erkannt. Der anteilige städtische Betriebskostenzuschuss von 5.234,20 € ist bereits Bestandteil der Zuschussberechnung 2012 für 2011. 3.2 Größe und Pflegezustand der Funktionsräume und der Gymnastikhalle gaben kei- nen Grund zu Beanstandungen. 4. 1. FC Gievenbeck 1949 e. V.; Kugelsportanlage auf de r Sportanlage Hensenstr. Vereinsvertreter: Herr Peppenhorst 4.1 Die beantragte 72 qm große Kugelsportanlage wird erstmals für 2011 anerkannt. Der städtische Betriebskostenzuschuss von 13,01 € ist bereits Bestandteil der Zu- schussberechnung 2012 für 2011. 4.2 Größe und Pflegezustand der gesamten Sportanlage gaben keinen Grund zu Be- anstandungen. 5. RFV Albachten e. V.; Reitsportanlage Oberort 105 Vereinsvertreter: Herr Farwick 5.1 Der ab 01.10.2011 in Benutzung genommene Außenreitplatz (2.700 qm) wird erstmals anteilig für 2011 anerkannt. Der anteilige städtische Betriebskostenzu- schuss (=3/12 von 270,00 € = 67,50 €) ist bereits Bestandteil der Zuschussberech- nung 2012 für 2011. 5.2 Größe und Pflegezustand der gesamten Reitsportanlage gaben keinen Grund zu Beanstandungen. 6. Segelclub Hansa Münster e. V.; ehemalige „Segelkamme r“ am Aasee, Mecklenbe- cker Str. 112 Vereinsvertreter: Herr Mechler, Frau Hövener, Herr Ayad 6.1 Der ab 01.05.2010 in Benutzung genommene Lagerraum (330 qm; ehemalige Se- gelkammer) wird erstmals in 2011 anerkannt. Der städtische Betriebskostenzu- schuss (= 977,03 €) ist bereits Bestandteil der Zuschussberechnung 2012 für 2011. 6.2 Größe und Pflegezustand der gesamten Segelsportanlage gaben keinen Grund zu Beanstandungen. 7. Münster-Cardinals e. V.; Baseballplatz auf der Sport anlage Siemensstraße (ESV) Vereinsvertreter: Herr Hülsmann 7.1 Der ab 01.04.2011 in Benutzung genommene Baseballplatz (= 10.800 qm) wird erstmals anteilig für 2011 anerkannt. Der anteilige städtische Betriebskostenzu- schuss (= 8/12 von 2.592,00 € = 1.728,00 €) ist bereits Bestandteil der Zuschuss- berechnung 2012 für 2011. 7.2 Die Sportfläche ist nicht eingezäunt. Freilaufende Kaninchen verursachen einen erhöhten Pflegeaufwand. Ständiges Auffüllen der Löcher ist erforderlich, damit die Unfallgefahr beim Trainings- und Wettkampfbetrieb auf ein Minimum reduziert wird. Der Verein plant deshalb die Errichtung einer Zaunanlage als vereinseigene Anla- ge. Die Abschlussbesprechung fand ab 18:00 Uhr im Clubraum der Kegelhalle des ESV Münster statt. Allgemeines zu Ziffer 1: Durch den Kita-Neubau an der Heriburgstraße muss der TSV Handorf die von der Stadt Münster angemieteten Funktionsräume zum Jahresende aufgeben. Eine adäquate Lösung aus Sicht des Vereins konnte noch nicht gefunden werden. Herr Schirwitz und Herr Willnath schilderten folgenden Sachstand: 1. Die Geschäftsstelle des TSV Handorf wird zunächst in den Räumen der Matthias- Claudius-Schule (ehemalige Räume der BV Münster Ost) untergebracht. 2. Die Kursangebote des Vereins werden übergangsweise in angemieteten Räumen der Kirche und sozialen Einrichtungen in Handorf durchgeführt. 3. Perspektivisch wird das Ziel verfolgt, den TSV Handorf mit allen seinen Funktions- räumen auf der neu zu errichtenden Sportanlage Hobbeltstraße zusammenzufüh- ren. Der Arbeitskreis sprach sich einvernehmlich dafür aus, die Sportverwaltung zu bitten, mit allen Beteiligten in Handorf ein klärendes Gespräch zu führen und intensiv nach Lösungen zu suchen. gez. Ernst Schunke Schriftführung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Siemensstraße
- Heriburgstraße
- Zum Rieselfeld
- Hobbeltstraße
- Hensenstraße
- Im Draum 34a
- Oberort 105
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0869/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.11.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37