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V/0869/2012

Städt. Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2012 für 2011

Vorlagen 21.11.2012

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 04.12.2012, TOP 3.3

Beschlussvorlage

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Ansehen

Niederschrift Sportstättenbesichtigungsfahrt 14.11.2012

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Ansehen

Beschlussvorlage

5727 Zeichen

V/0869/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städt. Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2012 für 2011 
hier: Ergebnisse der Sportstättenbesichtigungsfahrt am 14.11.2012 und Genehmigung von 
Zuschussauszahlungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.12.2012 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Niederschrift vom 20.11.2012 über die Besichtigungsfahrt des Arbeitskreises „Spor t-
stätten“ des Sportausschusses am 14.11.2012 (Anlage) wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Die abschließenden Empfehlungen des Arbeitskreises „Sportstätten“ sind von der Verwa l-
tung für die Zuschussvergabe 2012 für 2011 wie folgt umzusetzen: 
 
2.1 Funktionsräume TSV Handorf 1926/64 e. V. 
Die 121 qm großen Funktionsräume werden anerkannt. Eine Veränderung gegenüber der 
Zuschussberechnung in der Vorlage Nr .V/0459/2012 ist nicht erforderlich. 
 
2.2 Reitanlage RFV Zum Rieselfeld Münster e. V. 
Die Anmietung der Reitanlage wird anerkannt. Eine Veränderung gegenüber der Z u-
schussberechnung in der Vorlage Nr. V/0459/2012 ist nicht erforderlich. 
 
2.3 Funktionsgebäude und Gymnastikhalle SC Sprakel 1930 e. V. 
Das 424 qm große Funktionsgebäude und die 247 qm große Gymnastikhalle werden ane r-
kannt. Eine Veränderung gegenüber der Zuschussberechnung in der Vorlage Nr. 
V/0459/2012 ist nicht erforderlich. 
 
2.4 Kugelsportanlage 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. 
Die 72 qm große Kugelsportanlage wird  anerkannt. Eine Veränderung gegenüber der Z u-
schussberechnung in der Vorlage Nr. V/0459/2012 ist nicht erforderlich. 
 
2.5 Außenreitplatz RFV Albachten e. V. 
Der 2.700 qm große Außenreitplatz wird anerkannt. Eine Veränderung gegenüber der Z u-
schussberechnung in der Vorlage Nr. V/0459/2012 ist nicht erforderlich. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0869/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Schunke 
Ruf: 
492 52 13 
E-Mail: 
SchunkeErnst@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.11.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0869/2012 
 
2.6 „Segelkammer“ SC Hansa Münster e. V. 
Die 330 qm große „Segelkammer“ wird anerkannt. Eine Veränderung gegenüber der Z u-
schussberechnung in der Vorlage Nr. V/0459/2012 ist nicht erforderlich. 
 
2.7 Baseballplatz Münster Cardinals e. V. 
Der 10.800 qm große Baseballplatz auf der Sportanlage Siemensstraße wird anerkannt. 
Eine Veränderung gegenüber der Zuschussberechnung in der Vorlage Nr. V/0459/2012 ist 
nicht erforderlich. 
 
3. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Sportvereine RV St. Georg Münster e. V. 
und SG DJK Dyckburg e. V. die richtliniengemäß geforderten Mindestmitgliedsbeiträge für 
2011 erheben. 
 
Die durch Sportausschussbeschluss vom 13.06.2012 zurückgestellten Betriebskostenz u-
schüsse 2012 für 2011 si nd dem RV St. Georg Münster e. V. (= 3.924,99 E) und der SG 
DJK Dyckburg e. V. (= 1.874,73 €) jetzt auszuzahlen. 
 
4. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der 1. FC Mecklenbeck 1950 e. V. (= 22 %) 
den Anteil seiner jugendlichen Mitglieder von 20 % und mehr nachgewiesen hat. 
 
Der durch Sportausschussbeschluss vom 13.06.2012 zurückgestellte Betriebskostenz u-
schuss 2012 für 2011 ist dem 1. FC Mecklenbeck 1950 e. V.  (= 1.141,83 €) jetzt ausz u-
zahlen. 
 
 
 
II. Finanzierung: 
 
Veränderung zur Vorlage Nr. V/0459/2012: 
 
Ziffern 3. und 4. des Beschlussvorschlages 
 
RV St. Georg Münster e. V.; Zuschusserhöhung = 3.924,99 € 
SG DJK Dyckburg e. V.; Zuschusserhöhung = 1.874,73 € 
1. FC Mecklenbeck 1950 e. V.; Zuschusserhöhung = 1.141,83 € 
 
Die Gesamtmittel der Zuschusserhöhu ng in Höhe von 6.941,55 € stehen im Teilergebnisplan der 
Produktgruppe 0801 –„Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten“ unter Zeile 15 „Transferau f-
wendungen“ zur Verfügung. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1.: 
 
Mit Beschluss des Sportausschusses vom 13.06.201 2 wurde die Verwaltung beauftragt, die B e-
triebs- und Mietkostenzuschüsse 2012 für 2011 an die entsprechenden Sportvereine auszuzahlen 
(Beschlussvorlage an den Sportausschuss Nr. V/0459/2012). 
 
Dem vom Sportausschuss eingesetzten Arbeitskreis „Sportstätten“ obliegt die jährliche Prüfung, ob 
der Zustand der Sportstätten die Gewährung der Zuschüsse nach Ziffer I der Sportförderrichtlinie 
der Stadt Münster rechtfertigt.

- 3 - 
V/0869/2012 
2012 wurden sieben vereinseigene Sportstätten besichtigt. 
 
Die Niederschrift über das Ergeb nis der Besichtigungsfahrt des Arbeitskreises ist als Anlage zur 
Vorlage beigefügt. 
 
Zu Ziffer 2.: 
 
Die Verwaltung schließt sich den in der Niederschrift enthaltenen einvernehmlichen Empfehlungen 
des Arbeitskreises an. 
 
Zu Ziffer 3. und 4.: 
 
Aufgrund der i n der Sitzung am 13.06.2012 beschlossenen Vorlage Nr. V/0459/2012 wurde den 
Sportvereinen 
 
- RV St. Georg Münster e. V. (Mindestmitgliedsbeiträge) 
- SG DJK Dyckburg e. V. (Mindestmitgliedsbeiträge) 
- 1. FC Mecklenbeck 1950 e. V. (Jugendquote) 
 
aufgrund fehlender Bewilligungsvoraussetzungen lediglich 75 % des städtischen Betriebskoste n-
zuschusses ausgezahlt. 
 
Wie in den Vorjahren ist den Sportvereinen die Möglichkeit zugestanden worden, bis zum 
30.09.2012 dem Sportamt nachzuweisen, dass sie die Jugendquote und Höhe  der Mindestmi t-
gliedsbeiträge erfüllt haben. 
 
Die in Ziffer 3. und 4. genannten Sportvereine 
 
- RV St. Georg Münster e. V. (Familienbeitrag = 14,31 €) 
- SG DJK Dyckburg e. V. (Mindestmitgliedsbeiträge; Jugendliche = 4,20 €, Erwachsene = 
7,20 €, Familien = 14,40 €) 
- 1. FC Mecklenbeck 1950 e. V. (Jugendquote = 22 %) 
 
sind zwischenzeitlich den Auflagen nachgekommen, so dass die bereits bewilligten aber zurückge-
stellten Zuschüsse nunmehr ausgezahlt werden können. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlage: 
Niederschrift über die Sportstättenbesichtigungsfahrt am 14.11.2012

Niederschrift Sportstättenbesichtigungsfahrt 14.11.2012

5446 Zeichen

STADT MÜNSTER         20.11.2012 
Arbeitskreis „Sportstätten“ 
des Sportausschusses 
des Rates der Stadt Münster 
 
 
 
N i e d e r s c h r i f t 
über die Sportstättenbesichtigungsfahrt 14.11.2012 
 
 
 
 
Das Ergebnis der Besichtigungsfahrt wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises auf der 
Abschlussbesprechung erarbeitet und als Empfehlung an den Sportausschuss wie folgt 
einstimmig 
 beschlossen: 
 
Besichtigungsfahrt am 14.11.2012 
 
 
Beginn:  13:30 Uhr 
Ende:   18:50 Uhr 
Fahrtstrecke:  57 km 
 
Teilnehmer: 
 
 
Vertreter des Sportausschusses 
 
Herr Branse 
Herr Kehr 
Frau Schulze Horn 
Herr Suhre 
 
Vertreter des Stadtsportbundes Münster e. V. 
 
Herr Rövekamp 
 
Verwaltung 
 
Herr Schunke 
Herr Schirwitz (ab 18:00 Uhr) 
Herr Willnath (ab 18:00 Uhr) 
 
 
1. TSV Handorf 1926/64 e. V. ; Funktionsräume Heribur gstr. 15 
 
 
Vereinsvertreter: Herr Heyer, Frau Sussyk 
 
1.1 Die ab 01.02.2010 zusätzlich angemieteten Clubräume (= 121 qm) im bisherigen 
Kitagebäude werden für 2011 anerkannt. Der städtische Betriebskostenzuschuss 
(= 1.754,22 €) ist bereits Bestandteil der Zuschussberechnung 2012 für 2011 
(V/0459/2012).

1.2 Größe und Pflegezustand der gesamten Funktionsräume gaben keinen Grund zu 
Beanstandungen. 
Anmerkung: 
 siehe Punkt Allgemeines  
 
 
2. RFV Zum Rieselfeld Münster e. V.; Reitsportanlage M essingweg 160 
 
 
Vereinsvertreter: Herr Bölting 
 
2.1 Die vom Verein angemietete Reitsportanlage wird für 2011 anerkannt. Der erstma- 
lige städtische Mietkostenzuschuss von 1.278,25 € ist bereits Bestandteil der Zu- 
schussberechnung 2012 für 2011. 
 
2.2 Der Pflegezustand der gesamten Reitsportanlage gab keinen Grund zu Beanstan- 
dungen. 
 
3. SC Sprakel 1930 e. V.; Funktionsgebäude und Gymnasti khalle Im Draum 34 a  
 
Vereinsvertreter: Herr Altschäffl 
 
3.1 Die ab 01.02.2011 in Benutzung genommenen Umkleide- und Sanitärräume sowie 
die ab 01.06.2011 benutzte Gymnastikhalle werden erstmals anteilig für 2011 an- 
erkannt. Der anteilige städtische Betriebskostenzuschuss von 5.234,20 € ist bereits 
Bestandteil der Zuschussberechnung 2012 für 2011. 
 
3.2 Größe und Pflegezustand der Funktionsräume und der Gymnastikhalle gaben kei- 
nen Grund zu Beanstandungen. 
 
4. 1. FC Gievenbeck 1949 e. V.; Kugelsportanlage auf de r Sportanlage Hensenstr.  
 
Vereinsvertreter: Herr Peppenhorst 
 
4.1 Die beantragte 72 qm große Kugelsportanlage wird erstmals für 2011 anerkannt. 
Der städtische Betriebskostenzuschuss von 13,01 € ist bereits Bestandteil der Zu- 
schussberechnung 2012 für 2011.  
 
4.2 Größe und Pflegezustand der gesamten Sportanlage gaben keinen Grund zu Be- 
anstandungen. 
 
5. RFV Albachten e. V.; Reitsportanlage Oberort 105  
 
Vereinsvertreter: Herr Farwick 
 
5.1 Der ab 01.10.2011 in Benutzung genommene Außenreitplatz (2.700 qm) wird 
erstmals anteilig für 2011 anerkannt. Der anteilige städtische Betriebskostenzu- 
schuss (=3/12 von 270,00 € = 67,50 €) ist bereits Bestandteil der Zuschussberech- 
nung 2012 für 2011.

5.2 Größe und Pflegezustand der gesamten Reitsportanlage gaben keinen Grund zu 
Beanstandungen. 
 
6. Segelclub Hansa Münster e. V.; ehemalige „Segelkamme r“ am Aasee, Mecklenbe- 
cker Str. 112  
 
Vereinsvertreter: Herr Mechler, Frau Hövener, Herr Ayad 
 
6.1 Der ab 01.05.2010 in Benutzung genommene Lagerraum (330 qm; ehemalige Se- 
gelkammer) wird erstmals in 2011 anerkannt. Der städtische Betriebskostenzu- 
schuss (= 977,03 €) ist bereits Bestandteil der Zuschussberechnung 2012 für 2011. 
 
6.2 Größe und Pflegezustand der gesamten Segelsportanlage gaben keinen Grund zu 
Beanstandungen. 
 
7. Münster-Cardinals e. V.; Baseballplatz auf der Sport anlage Siemensstraße (ESV)  
 
Vereinsvertreter: Herr Hülsmann 
 
7.1 Der ab 01.04.2011 in Benutzung genommene Baseballplatz (= 10.800 qm) wird 
erstmals anteilig für 2011 anerkannt. Der anteilige städtische Betriebskostenzu- 
schuss (= 8/12 von 2.592,00 € = 1.728,00 €) ist bereits Bestandteil der Zuschuss- 
berechnung 2012 für 2011. 
 
7.2 Die Sportfläche ist nicht eingezäunt. Freilaufende Kaninchen verursachen einen 
erhöhten Pflegeaufwand. Ständiges Auffüllen der Löcher ist erforderlich, damit die 
Unfallgefahr beim Trainings- und Wettkampfbetrieb auf ein Minimum reduziert wird. 
Der Verein plant deshalb die Errichtung einer Zaunanlage als vereinseigene Anla- 
ge. 
 
Die Abschlussbesprechung fand ab 18:00 Uhr im Clubraum der Kegelhalle des ESV 
Münster statt. 
 
Allgemeines zu Ziffer 1: 
 
 
Durch den Kita-Neubau an der Heriburgstraße muss der TSV Handorf die von der Stadt 
Münster angemieteten Funktionsräume zum Jahresende aufgeben. Eine adäquate Lösung 
aus Sicht des Vereins konnte noch nicht gefunden werden. 
 
Herr Schirwitz und Herr Willnath schilderten folgenden Sachstand: 
 
1. Die Geschäftsstelle des TSV Handorf wird zunächst in den  Räumen der Matthias-
Claudius-Schule (ehemalige Räume der BV Münster Ost) untergebracht. 
 
2. Die Kursangebote des Vereins werden übergangsweise in angemieteten Räumen 
der Kirche und sozialen Einrichtungen in Handorf durchgeführt.

3. Perspektivisch wird das Ziel verfolgt, den TSV Handorf mit allen seinen Funktions- 
räumen auf der neu zu errichtenden Sportanlage Hobbeltstraße zusammenzufüh- 
ren. 
 
Der Arbeitskreis sprach sich einvernehmlich dafür aus, die Sportverwaltung zu bitten, mit 
allen Beteiligten in Handorf ein klärendes Gespräch zu führen und intensiv nach Lösungen 
zu suchen. 
 
gez. 
Ernst Schunke 
Schriftführung

Beratungsverlauf (1)

04.12.2012 Sportausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Siemensstraße
  • Heriburgstraße
  • Zum Rieselfeld
  • Hobbeltstraße
  • Hensenstraße
  • Im Draum 34a
  • Oberort 105

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0869/2012
Typ
Vorlagen
Datum
21.11.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37