V/0020/2006
Am Baumberger Hof
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Beschlussvorlage
9103 Zeichen
V/0020/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Am Baumberger Hof
Ausbau der Nebenanlagen und Verbesserung der Beleuchtung
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
04.05.2006 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Ausbau der Nebenanlagen vor den Häusern 19 - 25,
2. der Ausbau des Gehweges von Hs. 13 bis zur Altenberger Straße und
3. das Aufstellen von 2 neuen Leuchten
erfolgen auf der Grundlage des Lageplanes Reg. – Nr. 8135 Blatt 1 (3) vom 25.08.1995, mit
der 5. Änderung vom 09.03.2006.
Kosten/Folgekosten
Zu 1. Die Baukosten für die Herstellung der Nebenanlagen betragen ca. 31.324 €.
Zu 2. Die Baukosten für den Ausbau des Gehweges zur Altenberger Straße betragen ca. 2.600 €.
Zu 3. Die Baukosten für das Aufstellen von 2 neuen Leuchten betragen ca. 7.639 €.
Die Folgekosten für die Nebenanlagen und den Gehweg betragen ca. 500 € pro Jahr.
Die Folgekosten für die Beleuchtung betragen ca. 352,46 € pro Jahr.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die erforderlichen Mittel stehen wie folgt im Haushaltsplan 2006 zur Verfügung:
Ausgaben
6306.950.1720.2 Bauk. Str. Am Baumberger Hof 2006 60.000 auf diese Maßnahme
entfallen
41.563 €
Vorlagen-Nr.:
V/0020/2006
Auskunft erteilt:
Frau Wächter
Ruf:
492 66 49
E-Mail:
WaechteC@stadt-muenster.de
Datum:
23.03.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0020/2006
Insgesamt: 60.000 41.563 €
Einnahmen
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6300.350.0010.6 Straßenbaubeiträge nach
§ 8 KAG
2006 2.200.0000 auf diese Maßnahme
entfallen
33.250 €
Insgesamt: 2.200.000 33.250 €
Begründung:
Die Planung für den Ausbau der Nebenanlagen hat zur Bürgerbeteiligung in der Zeit vom
09.10.1995 - 09.11.1995 offen gelegen.
Aufgrund der mehr als 10 Jahre dauernden Unterbrechung hat das Tiefbauamt zur Sitzung der BV-
West am 01.12.2005 eine Berichtsvorlage (V/0960/2005) über die geplanten Baumassnahmen für
den Bereich Am Baumberger Hof vorgelegt.
Am 14.02.2006 hat ein Gespräch vor Ort mit Bewohnern, Vertretern der BV-West, Mitarbeitern der
Stadt Münster und der Stadtwerke Münster stattgefunden.
Nach Abwägung der Argumente der Anlieger und nochmaliger interner Abstimmung über die An-
liegerwünsche und das technisch zwingend Notwendige ergibt sich folgender Sachstand:
Gehwegerneuerung vor Hs. Nr. 2 -12
Die Stadtwerke Münster müssen in diesem Bereich die Strom- und die Wasserleitung erneuern.
Entgegen der bisherigen Planung verlegen die Stadtwerke die Wasserleitung nicht im Gehweg
sondern in der Fahrbahn. Daher sind die Synergien deutlich geringer als ursprünglich angenom-
men.
Die Anlieger schlagen vor, die Erneuerung des Gehweges nicht durchzuführen.
Das Tiefbauamt folgt den Anliegerwünschen und stellt die Gesamterneuerung zurück. Die Stadt-
werke werden die Leitungstrasse wieder schließen, die Kosten tragen die Stadtwerke.
Bei einer späteren, unvermeidbaren Erneuerung des Gehweges werden sich die Stadtwerke
Münster nicht an den Baukosten beteiligen. Die Baukosten müssen dann nach KAG § 8 (Kommu-
nalabgabegesetz) zu 80 % von den Anliegern und zu 20 % von der Stadt Münster getragen wer-
den.
Befestigung der städtischen Eckgrundstücke Altenberger Straße /Ecke Am Baumberger Hof
Im Einmündungsbereich Altenberger Straße / Am Baumberger Hof sind kleinere städtische Flä-
chen nicht befestigt. Um „Schmuddelflächen“ mit erhöhtem Unterhaltungsaufwand zu vermeiden
sollten diese befestigt werden.
Die Anlieger schlagen vor, den Ausbau nicht durchzuführen.
Das Tiefbauamt folgt den Anliegerwünschen und verzichtet auf den Ausbau der Flächen.
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V/0020/2006
Die Restflächen sollen den angrenzenden Grundstückseigentümern zum Kauf angeboten werden.
Ist ein Verkauf nicht möglich bleiben die Zwickel unbefestigt.
Gehwegausbau von Haus Nr. 13 bis zur Altenberger Straße
Der Gehweg vor den Häusern 13 - 17 ist in einem schlechten Zustand und sollte erneuert werden.
Der Bereich von Haus 13 bis zur Altenberger Straße ist nicht ausgebaut und sollte zur Verkehrssi-
cherung ausgebaut werden. Die Anlieger lehnen eine Erneuerung ab, stimmen dem Ausbau vor
Haus 13 aber zu.
Das Tiefbauamt folgt den Anliegerwünschen.
Die geplante Erneuerung wird zurückgestellt. Der nicht befestigte Abschnitt wird ausgebaut und mit
Gehwegplatten befestigt.
Beleuchtung
Die Beleuchtung der Straße entspricht nicht dem Standard der Stadt Münster.
Aus Sicht einiger Anlieger ist die Beleuchtung ausreichend. Einige Anlieger wünschen sich dem-
gegenüber eine Verbesserung der Beleuchtung.
Das Tiefbauamt schlägt vor, die Beleuchtung zu verbessern.
Es werden zwei neue Leuchten vom Typ Schneider 101, Aufsatzleuchte mit einer Lichtpunkthöhe
von 4,50m aufgestellt; eine vor Haus Nr. 5 und eine vor Haus Nr. 10.
Im Bereich zwischen Haus 19 und 25 stehen zwei alte Leuchten, sog. Peitschenmaste, auf einer
unbefestigten öffentlichen Verkehrsfläche. Die Standorte müssen dem geplanten Ausbau der Ne-
benanlagen angepasst werden (s. nächster Punkt). Die Beleuchtung entspricht damit nicht dem im
Stadtgebiet üblichen Standard.
Für die Verbesserung der Beleuchtung werden die Anlieger zu Beiträgen nach § 8 KAG herange-
zogen.
Ausbau Gehweg und Parkstreifen vor Haus Nr. 19 bis Nr. 25
Der Abschnitt ist nicht ausgebaut. In den vergangenen Jahren war immer wieder ein Ausbau ge-
fordert, musste aber wegen fehlender Haushaltsmittel zurückgestellt werden. Die Anlieger schla-
gen jetzt vor, den Ausbau nicht durchzuführen.
Das Tiefbauamt schlägt vor, den Anliegerwünschen nicht zu folgen.
Der heute provisorisch asphaltierte Streifen im Bereich der Häuser Nr. 19 – 25 soll als Gehweg mit
Platten in einer Breite von 1,60 – 2,50 m befestigt werden.
Der unbefestigte Bereich bis zum Hochbord, der heute schon beparkt wird, soll als Parkstreifen für
7 PKW mit Verbundsteinpflaster befestigt werden. In der Straße Am Baumberger Hof ist kein Park-
streifen vorhanden. Nach den Empfehlungen für di e Anlage von Erschießungsstraßen (EAE85/95)
wird für den ruhenden Verkehr vorgeschlagen, ein entsprechendes Stellplatzangebot für Bewohner
und Besucher im öffentlichen Verkehrsraum auszubauen.
Zur Sicherung der Zufahrten zu den privaten Grundstücken werden sog. Vorschuhungen gebaut.
Die vorhandenen 2 Leuchten werden entsprechend versetzt (s. Beleuchtung).
Das Tiefbauamt ist der Auffassung, dass die fehlenden Nebenanlagen in der Straße Am Baumber-
ger Hof zwischen Haus Nr. 19 und 25 ausgebaut werden müssen. Zur Verkehrssicherung waren in
diesem Bereich in den vergangenen Jahren immer wieder „Flickarbeiten“ erforderlich. Die Proto-
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kolle über die Unterhaltungseinsätze zeigen eine steigende Zahl der Einsätze in der gesamten
Straße Am Baumberger Hof.
Die Erfassung der geleisteten Einsätze durch Mitarbeiter des städtischen Bauhofes erfolgt seit
1996. Die Auswertung der Daten hat ergeben, dass in diesem Zeitraum 85 Schäden beseitigt wer-
den mussten.
Die Entwicklung der Anzahl der Einsätze lässt erkennen, dass ein immer höherer Unterhaltungs-
aufwand zu erwarten ist. Dieser Aufwand ist auf Grund der deutlich gekürzten Haushaltsmittel nicht
mehr zu leisten. Werden die Unterhaltungsarbeiten gekürzt, wird der Zustand der Straße sich wei-
ter verschlechtern.
Für die gesamte Baumaßnahme werden die Anlieger zu Beiträgen nach KAG § 8 in Höhe von
ca. 33.250 € herangezogen. Die Beiträge verteilen sich auf 16.587 m
2 vervielfältigte Grundstücks-
fläche. Es errechnet sich ein Verteilerwert von rd. 2,00 € / m2 Grundstück.
Ein durchschnittliches Grundstück mit 430 m
2, eingeschossig bebaut, wird zu Straßenbaubeiträgen
in Höhe von ca. 860,00 € herangezogen.
Von den 45 tatsächlichen Beitragszahlen müssen 8 zwischen 1.000,00 € und 3.200,00 € bezahlen.
Bei den übrigen 37 Grundstückseigentümern liegen die Beiträge zwischen ca. 58,00 und 960,00 €.
Im Zuge der Straßenbaumaßnahme werden in diesem Be reich die zwingend erforderlich geworde-
ne Kanalsanierungen und unabweisbaren Arbeiten der Stadtwerke Münster an ihren Versorgungs-
leitungen mit durchgeführt. Die Kosten für die Sanierung des Regenwasserkanals, der Wasserlei-
tung und der Stromkabel werden von der Stadt Münster bzw. den Stadtwerken getragen.
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in
der Stadt Münster zu schaffen, werden bei den Baumaßnahmen des Tiefbauamtes die Interessen
von Menschen mit Behinderungen soweit als irgend möglich berücksichtigt.
Die Baumaßnahmen werden durch die aktive Öffent lichkeit in den Medien und durch direkte Infor-
mation der Anlieger unterstützt. Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten werden
nach dem Baubeschluss, vor Baubeginn persönlich angeschrieben und über die Maßnahme und
die zu erwartenden, grundstücksbezogenen Anliegerbeiträge der Baumaßnahme informiert.
Mit den Arbeiten soll im Sommer 2006 begonnen werden.
I.V.
Joksch
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Altenberger Straße
- Am Baumberger Hof 2006
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0020/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 10.01.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37