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AN/1022/2020

Kunst im Tunnel

Antrag nach § 3 BV5 (CDU) 18.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.09.2020, TOP 8.1.6

Antrag nach § 3 (CDU BV5)

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Ansehen

Sachstandsbericht BV

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Ansehen

Antrag nach § 3 (CDU BV5)

2439 Zeichen

Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Neusser Str. 450 
50733 Köln 
Frau  
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
- Rathaus-  
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister: 17.08.2020 
AN/1022/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Kunst im Tunnel 
- Antrag der CDU - 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
wir möchten Sie bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 
Nippes am 03.09.2020 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung, mit der DB AG Kontakt aufzunehmen und zu 
prüfen, inwieweit eine künstlerische Gestaltung der Tunnelwände in den Unterführungen zwischen 
Longericher Straße und Robert-Perthel-Straße, Longericher Straße und Etzelstraße sowie Heck-
weg und Longericher Hauptstraße ähnlich dem Projekt Geldernstraße/Parkgürtel, ggf. in Koopera-
tion mit den Mittwochsmalern und/oder der Carl-von-Ossietzky Schule, erfolgen kann. 
 
In diesem Kontext ist eine verbesserte bzw. hellere Tunnelbeleuchtung, ggf. über die vorgeschrie-
bene Beleuchtunsgsstärke hinaus, vorzusehen.  
 
Begründung: 
 
Die Tunnelwände der Unterführungen am Ortsausgang, bzw. -eingang von Longerich und Wei-
denpesch/Bilderstöckchen sind seit längerer Zeit verwahrlost.  
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes 
Bezirksrathaus Nippes 
Neusser Straße 450 
50733 Köln 
Tel: 0221-221 95 305 
Fax: 0221-221 95 394 
 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
cdu-bv5@stadt-koeln.de 
CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes   
Bezirksrathaus Nipp es – Neusser Straße 450 – 50733 Köln

Der Tunnel Longericher Str. dient zudem als Schulweg zur Schule an der Ossietzkystr., der einen 
sehr unansehnlichen Zustand und ein Unwohlsein bei vielen Schülern wie auch Anwohnern her-
vorrufen kann.  
 
Nicht zuletzt nach dem Einzug der Carl-von-Ossietzky - Gesamtschule bietet es sich an, den Tun-
nel durch eine entsprechende Freigabe für künstlerische Gestaltung und durch eine optimierte 
Beleuchtung  aufzuwerten.  
 
An der Unterführung am Heckweg existieren „Schmierereien“ mit teilweise extremistischen Inhal-
ten.  
 
Es würde sich z. B. eine Integrationsmöglichkeit in den Kunstunterricht der Carl-von-Ossietzky-
Gesamtschule anbieten und so ein jugendliches Umfeld in der Nähe der Schule kreiert.  
 
 
 
gez. Schmitz      gez. Erkelenz

Sachstandsbericht BV

3969 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1022/2020
Stand: 11.02.2025 
Sachstandsbericht  
Kunst im Tunnel 
- Antrag der CDU - 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung, mit der DB AG Kontakt aufzunehmen und 
zu prüfen, inwieweit eine künstlerische Gestaltung der Tunnelwände in den Unterführungen 
zwischen Longericher Straße und Robert-Perthel-Straße, Longericher Straße und Etzelstraße 
sowie Heckweg und Longericher Hauptstraße ähnlich dem Projekt Geldernstraße/Parkgürtel, 
ggf. in Kooperation mit den Mittwochsmalern und/oder der Carl-von-Ossietzky Schule, erfol-
gen kann. 
 
In diesem Kontext ist eine verbesserte bzw. hellere Tunnelbeleuchtung, ggf. über die vorge-
schriebene Beleuchtungsstärke hinaus, vorzusehen.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
23.04.2024 
Ergänzend zur bereits erfolgten Stellungnahme zu einem Antrag (00491/2022): 
SessionNet | Kunst im Tunnel -Antrag der CDU (stadt-koeln.de) 
Die Verwaltung hat Kontakt mit der Deutschen Bahn, bezüglich der Unterführung am Heck-
weg in Köln Longerich aufgenommen. Die Deutsche Bahn hat keinen Einwand gegen eine 
künstlerische Gestaltung Ihres Bauwerkes, bitten aber um Einhaltung folgender Punkte: 
- Die Bauteile dürfen nicht flächig mit Baustoffen verkleidet werden, da eine Inspizierbar-
keit nicht mehr gegeben wäre. 
- Der Gleisbereich darf nicht betreten werden und Schutzabstände zur Oberleitung sind 
immer einzuhalten. 
- Nur vom öffentlichem Raum (Rad-/Fußweg) zugängliche Bauteile dürfen besprüht wer-
den

2 
 
- Eine Gefährdung oder Behinderung von Passanten ist auszuschließen 
- Kommunale oder sonstige öffentliche Genehmigungen sind eigenständig einzuholen 
- Es dürfen keine verfassungsfeindlichen oder politisch motivierten Motive gesprüht wer-
den 
- Es sind nur Betonoberflächen und Ziegelmauerwerk zu besprühen 
- Leere Spraydosen, Farbeimer etc. sind wieder mitzunehmen und fachgerecht zu ent-
sorgen. 
- Einbauten, Werbetafeln, Warn- und Hinweisschilder etc. dürfen nicht übersprüht wer-
den 
- Die Deutsche Bahn darf jederzeit Maßnahmen durchführen oder Änderungen am Bau-
werk vornehmen ohne das „abzusprechen“, bzw. zu kommunizieren 
- Es besteht keinerlei Anspruch auf Schadensersatz o.ä. wenn die Deutsche Bahn an 
den Bauwerken etwas verändert wird. 
Die Verwaltung schließt sich den Ausführungen der Deutsche Bahn an und gibt das Bauwerk 
zur künstlerischen Gestaltung unter Beachtung der genannten Punkte frei. 
Bei den Tunnel Longericher Straße und Etzelstraße, wird die geplante Sanierung der Licht-
technik, nach Abstimmung der hier zuständigen Rheinenergie, vorgezogen. Eine Umsetzung 
wird auf Grund der Projektpriorisierungen in ca. 3 – 4 Jahren erfolgen. 
11.02.2025 
Die Fachverwaltung (Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau) hat mit dem Bauwerksei-
gentümer DB AG einen Vertragsentwurf zur Durchführung der Maßnahme abgestimmt. Dieser 
wurde, wie die Kontaktdaten des Bauwerkseigentümers, dem zuständigen Bürgeramt mitge-
teilt, ebenso die Kontaktdaten der Mittwochsmaler die die Maßnahme durchführen könnten. 
Da die Stadt Köln nicht der Eigentümer der baulichen Anlage ist, wäre die Stadt nur bezüglich 
der künstlerischen Gestaltung involviert. Insofern ist auch das Fachamt 69 nicht für den Ver-
tragsabschluss zuständig. 
Bei den Tunneln Longericher Straße und Etzelstraße, wird die geplante Sanierung der Licht-
technik, nach Abstimmung mit der hier zuständigen Rheinenergie, vorgezogen. Eine Umset-
zung wird auf Grund der Projektpriorisierungen in ca. 3 – 4 Jahren erfolgen. 
 
Nächste Schritte: 
Die Verwaltung wird bekannte Ansprechpartner bei den Mittwochsmalern über den von der 
Deutschen Bahn mitgeteilten Sachstand informieren. 
11.02.2025 
Es ist seitens des Bürgeramtes zu klären, welche Dienststelle den Vertrag schließen kann. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Es ist kein weiterer Sachstandsbericht seitens des Amtes 69 vorgesehen.

3

Beratungsverlauf (1)

03.09.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1022/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (CDU)
Datum
18.08.2020
Erstellt
18.08.2020 09:58