AN/1022/2020
Kunst im Tunnel
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Antrag nach § 3 (CDU BV5)
2439 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Neusser Str. 450 50733 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang beim Bezirksbürgermeister: 17.08.2020 AN/1022/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Kunst im Tunnel - Antrag der CDU - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir möchten Sie bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 03.09.2020 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung, mit der DB AG Kontakt aufzunehmen und zu prüfen, inwieweit eine künstlerische Gestaltung der Tunnelwände in den Unterführungen zwischen Longericher Straße und Robert-Perthel-Straße, Longericher Straße und Etzelstraße sowie Heck- weg und Longericher Hauptstraße ähnlich dem Projekt Geldernstraße/Parkgürtel, ggf. in Koopera- tion mit den Mittwochsmalern und/oder der Carl-von-Ossietzky Schule, erfolgen kann. In diesem Kontext ist eine verbesserte bzw. hellere Tunnelbeleuchtung, ggf. über die vorgeschrie- bene Beleuchtunsgsstärke hinaus, vorzusehen. Begründung: Die Tunnelwände der Unterführungen am Ortsausgang, bzw. -eingang von Longerich und Wei- denpesch/Bilderstöckchen sind seit längerer Zeit verwahrlost. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nippes Neusser Straße 450 50733 Köln Tel: 0221-221 95 305 Fax: 0221-221 95 394 www.fraktion.cdu-koeln.de cdu-bv5@stadt-koeln.de CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nipp es – Neusser Straße 450 – 50733 Köln Der Tunnel Longericher Str. dient zudem als Schulweg zur Schule an der Ossietzkystr., der einen sehr unansehnlichen Zustand und ein Unwohlsein bei vielen Schülern wie auch Anwohnern her- vorrufen kann. Nicht zuletzt nach dem Einzug der Carl-von-Ossietzky - Gesamtschule bietet es sich an, den Tun- nel durch eine entsprechende Freigabe für künstlerische Gestaltung und durch eine optimierte Beleuchtung aufzuwerten. An der Unterführung am Heckweg existieren „Schmierereien“ mit teilweise extremistischen Inhal- ten. Es würde sich z. B. eine Integrationsmöglichkeit in den Kunstunterricht der Carl-von-Ossietzky- Gesamtschule anbieten und so ein jugendliches Umfeld in der Nähe der Schule kreiert. gez. Schmitz gez. Erkelenz
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/1022/2020
Stand: 11.02.2025
Sachstandsbericht
Kunst im Tunnel
- Antrag der CDU -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung, mit der DB AG Kontakt aufzunehmen und
zu prüfen, inwieweit eine künstlerische Gestaltung der Tunnelwände in den Unterführungen
zwischen Longericher Straße und Robert-Perthel-Straße, Longericher Straße und Etzelstraße
sowie Heckweg und Longericher Hauptstraße ähnlich dem Projekt Geldernstraße/Parkgürtel,
ggf. in Kooperation mit den Mittwochsmalern und/oder der Carl-von-Ossietzky Schule, erfol-
gen kann.
In diesem Kontext ist eine verbesserte bzw. hellere Tunnelbeleuchtung, ggf. über die vorge-
schriebene Beleuchtungsstärke hinaus, vorzusehen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
23.04.2024
Ergänzend zur bereits erfolgten Stellungnahme zu einem Antrag (00491/2022):
SessionNet | Kunst im Tunnel -Antrag der CDU (stadt-koeln.de)
Die Verwaltung hat Kontakt mit der Deutschen Bahn, bezüglich der Unterführung am Heck-
weg in Köln Longerich aufgenommen. Die Deutsche Bahn hat keinen Einwand gegen eine
künstlerische Gestaltung Ihres Bauwerkes, bitten aber um Einhaltung folgender Punkte:
- Die Bauteile dürfen nicht flächig mit Baustoffen verkleidet werden, da eine Inspizierbar-
keit nicht mehr gegeben wäre.
- Der Gleisbereich darf nicht betreten werden und Schutzabstände zur Oberleitung sind
immer einzuhalten.
- Nur vom öffentlichem Raum (Rad-/Fußweg) zugängliche Bauteile dürfen besprüht wer-
den
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- Eine Gefährdung oder Behinderung von Passanten ist auszuschließen
- Kommunale oder sonstige öffentliche Genehmigungen sind eigenständig einzuholen
- Es dürfen keine verfassungsfeindlichen oder politisch motivierten Motive gesprüht wer-
den
- Es sind nur Betonoberflächen und Ziegelmauerwerk zu besprühen
- Leere Spraydosen, Farbeimer etc. sind wieder mitzunehmen und fachgerecht zu ent-
sorgen.
- Einbauten, Werbetafeln, Warn- und Hinweisschilder etc. dürfen nicht übersprüht wer-
den
- Die Deutsche Bahn darf jederzeit Maßnahmen durchführen oder Änderungen am Bau-
werk vornehmen ohne das „abzusprechen“, bzw. zu kommunizieren
- Es besteht keinerlei Anspruch auf Schadensersatz o.ä. wenn die Deutsche Bahn an
den Bauwerken etwas verändert wird.
Die Verwaltung schließt sich den Ausführungen der Deutsche Bahn an und gibt das Bauwerk
zur künstlerischen Gestaltung unter Beachtung der genannten Punkte frei.
Bei den Tunnel Longericher Straße und Etzelstraße, wird die geplante Sanierung der Licht-
technik, nach Abstimmung der hier zuständigen Rheinenergie, vorgezogen. Eine Umsetzung
wird auf Grund der Projektpriorisierungen in ca. 3 – 4 Jahren erfolgen.
11.02.2025
Die Fachverwaltung (Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau) hat mit dem Bauwerksei-
gentümer DB AG einen Vertragsentwurf zur Durchführung der Maßnahme abgestimmt. Dieser
wurde, wie die Kontaktdaten des Bauwerkseigentümers, dem zuständigen Bürgeramt mitge-
teilt, ebenso die Kontaktdaten der Mittwochsmaler die die Maßnahme durchführen könnten.
Da die Stadt Köln nicht der Eigentümer der baulichen Anlage ist, wäre die Stadt nur bezüglich
der künstlerischen Gestaltung involviert. Insofern ist auch das Fachamt 69 nicht für den Ver-
tragsabschluss zuständig.
Bei den Tunneln Longericher Straße und Etzelstraße, wird die geplante Sanierung der Licht-
technik, nach Abstimmung mit der hier zuständigen Rheinenergie, vorgezogen. Eine Umset-
zung wird auf Grund der Projektpriorisierungen in ca. 3 – 4 Jahren erfolgen.
Nächste Schritte:
Die Verwaltung wird bekannte Ansprechpartner bei den Mittwochsmalern über den von der
Deutschen Bahn mitgeteilten Sachstand informieren.
11.02.2025
Es ist seitens des Bürgeramtes zu klären, welche Dienststelle den Vertrag schließen kann.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Es ist kein weiterer Sachstandsbericht seitens des Amtes 69 vorgesehen.
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1022/2020
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (CDU)
- Datum
- 18.08.2020
- Erstellt
- 18.08.2020 09:58