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AN/0182/2022

Änderungsantrag zu Max Becker Areal

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 24.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 24.01.2022, TOP 9.2.2.1

Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Grüne, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, FDP und Linke

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Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Grüne, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, FDP und Linke

14202 Zeichen

An Bezirksvertretung Lindenthal

Frau Bezirksbürgermeisterin Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Cornelia Weitekamp CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
Frau Oberbürgermeisterin Gerd Kaspar/FDP
Henriette Reker Lothar Müller/Die Linke

Köln, 20.01.2022

BV-Sitzung am 24.01.2022 - Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und der
Einzelmandatsträger Gerd Kaspar (FDP) und Lothar Müller (Die Linke) betrifft
TOP 9.2.2: Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld; hier: Ablauf des Städtebaulich-
freiraumplanerischen Wettbewerbs und Vorgaben für die Auslobung inklusive
Ideenteil (3932/2021)

Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion sowie
die Einzelmandatsträger Gerd Kaspar (FDP) und Lothar Müller (Die Linke) stellen
folgenden Änderungsantrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am
24.01.2022:

Der Beschluss soll wie folgt geändert werden:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss

1. beschließt die Durchführung eines zweiphasigen städtebaulich-
freiraumplanerischen Wettbewerbs für das Max-Becker-Areal inklusive
Ideenteil. Der Ablauf des Wettbewerbs soll nach dem Modell Kreuzfeld
und Heliosgelände erfolgen, d.h. eine zeitlich angemessene, öffentliche
Zwischenpräsentation sollte jeweils zeitlich vor den Preisgerichten
stattfinden und nicht wie in Anlage 2 dargestellt durchgeführt werden.
Der neu erarbeitete Ablauf des Wettbewerbes wird den
Bezirksvertretungen 3 und 4 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss
erneut vorgelegt.

2. nimmt die Vorgaben für die Auslobung für das Max-Becker-Areal inklusive
Ideenteil (Anlage 3) zur Kenntnis und beschließt diese mit folgenden

Änderungen als Grundlage für den städtebaulichen-freiraumplanerischen
Wettbewerb:

a. Änderung Seite 13 Auslobung: „Die zukünftigen Leitlinien
Klimaschutz der Stadt Köln werden im städtebaulichen Vertrag
vereinbart (für die Rheinenergie-Grundstücksanteile gelten die
höheren Vorgaben für städtische Neubauten). Es soll mit der
Rheinenergie ein innovatives Versorgungskonzept entwickelt
werden, das als Vorbild für zukünftige Quartiersentwicklungen
dienen kann und das Ziel, Köln im Jahre 2035 klimaneutral zu
machen, unterstützt.“

b. Änderung Seite 13 Auslobung: „...hierbei wurden folgende
übergeordnete Ziele für das Gebiet formuliert:

1. Schaffung von Wohnraum auf der Grundlage des
kooperativen Baulandmodells unter Berücksichtigung
von 20% preisgedämpftem Wohnungsbau als
kommunaler, genossenschaftlicher Wohnungsbau
und selbstorganisierte gemeinwohlorientierte
Wohnprojekte mit Konzeptverfahren.“

2. Schaffung von Gewerbeflächen für unterschiedliche,
auch produzierende Gewerbenutzungen.“

c. Änderung Seite 14 Auslobung: „Gebietsentwicklung in
unterschiedlichen städtischen Gremien, \Workshopverfahren und
Öffentlichkeitsveranstaltungen diskutiert und als
Entwicklungsleitplanken verankert. Die im Rahmen des
Zielbildprozesses vom Rahmenplanungsbeirat erarbeitete Charta
Max-Becker-Areal vom 20.06.21 wird ebenfalls als Grundlage
berücksichtigt.“

d. Änderung S. 28: Die Anzahl der zukünftigen Bewohner bestimmt den
Bedarf an Grünflächen (10 m/EW) und Spielflächen (2m/EW). Bei der
Bemessung der Grünflächen werden zusätzlich zu der Anzahl der
Einwohner die Anzahl der Arbeitsplätze angemessen
berücksichtigt.

e. Änderung S. 37 Auslobung: „Die zwei denkmalgeschützten Villen
(132) (inkl. deren umgebenden Freiflächen und Baumbestände) sind
zwingend zu erhalten und genießen zudem einen
denkmalschutzrechtlichen Umgebungsschutz. Auch die übrige
Bausubstanz der Industriekultur (die Einfriedungsmauer, der
Gasbehälter (130) und das Uhrenhaus (133) sollte - unabhängig von
der Einschätzung der Denkmalbehörden - bei der
Quartiersentwicklung identitätsstiftend erhalten und gegebenenfalls
umgenutzt werden.“

f. Änderung S. 46 Auslobung: „Um die städtebauliche Qualität an dem
potenzialreichen Standort zu sichern, hat sich die Ausloberschaft in
Zusammenarbeit mit der Stadt Köln dazu entschieden, den

vorliegenden zweiphasigen Wettbewerb durchzuführen. Ziel des
Wettbewerbsverfahrens ist eine qualitätsvolle stadtplanerische
Umgestaltung für das Max Becker-Areal. In der Wettbewerbsphase 1
ist ein Nutzungsprogramm mit Visionen für ein gemischt
genutztes Quartier und in Phase 2 die Konkretisierung auf Basis
der Rückmeldungen zu entwickeln.

. Änderung $. 46 Auslobung: „Zur Wandlung des Standortes in ein
urbanes Mischquartier mit hoher Lebens- und Arbeitsqualität wird
eine städtebauliche Dichte mit einer GFZ in Höhe von maximal 3,0
vorgegeben. Eine “Ehrenfelder Mischung” soll entstehen, z. B.
durch kleinteilige Parzellierung für Vielfalt und
Nutzungsmischung.“

. Änderung $. 46 Auslobung: „Eine damit verbundene Überschreitung
der Dichtevorgabe ist zum einen zu begründen und zum anderen
innerhalb des Gesamtgrundstücks bilanziell, insbesondere durch
Freiraumqualitäten, auszugleichen. Lebendige Erdgeschosse an den
Straßen- und Platzseiten sollen entstehen durch Ausweisung von
Gewerbeflächen und entsprechender Geschosshöhe. Gewerbliche
Monostrukturierungen sollen vermieden werden. In Hinblick auf
ein lebendiges Viertel sollten Mischnutzungen auch innerhalb der
Gebäude gedacht werden. Die sogenannte Ehrenfelder Mischung
wird in der Vertikalen wie Horizontalen gedacht.“

Änderung S. 47 Auslobung: „Die weiteren 40% entfallen auf
Büros/Dienstleistung/Gewerbe. Weitere unterstützende Nutzungen wie
soziale Infrastruktur, Kultur und Einzelhandel sind hiervon separat zu
betrachten. Mit zu planen sind Gebäude mit flexibel nutzbaren
Strukturen, die eine leichte Anpassbarkeit an alternative Nutzung
baulich und statisch zulassen.“

Änderung $. 47 Auslobung: „In der Gewichtung der beiden
Hauptnutzungsgruppen - Wohnen und Arbeiten - ist für
unterschiedliche Wohnungen und Wohnformen von einem Anteil von
maximal 60% auszugehen. Die weiteren mindestens 40% entfallen
auf Büros/Dienstleistung/ (produzierendes)Gewerbe. Für den
gewerblichen Anteil von mindestens 40% der Bauflächen werden
zukunftsweisende Lösungen erarbeitet, sodass auch durch
geschickt angeordnete Zonierung produzierendes Gewerbe
angesiedelt werden kann.“

. Änderung $.47 Auslobung: „Die städtebauliche Gestaltung sowie die
Architektur und Fassadensprache soll im Quartier so vorgesehen
werden, dass sowohl eine eigene Identität als auch das harmonische
Gesamtbild eines modernen urbanen Quartiers entstehen. Das Ziel
sollte ein Viertel mit städtebaulicher Schönheit, eleganten
flüssigen Raum- und Platzfolgen mit strategischen
Architekturbetonungen aber auch interessanten Brüchen sein. Die

qualitätvolle Planung des öffentlichen Raums ist von zentraler
Bedeutung für ein ‚Veedel‘-Gefühl.“

Änderung S.48 Auslobung: „Der Kugelgasbehälter hat als
Landmarke des industriellen Erbes eine besondere Qualität und
bleibt unabhängig vom formalen Denkmalstatus in vollem Umfang
erhalten. Von den Teilnehmenden ist aufzuzeigen, wie sich dieser
inkl. des ihn umgebenden Baumbestandes in die Planung
einfügen lässt und positiv integriert werden kann. Hier sind neben
der städtebaulichen Einbindung auch Ideen für eine
Nutzungsänderung dieses besonderen Ortes zu skizzieren“

. Änderung S.52 Auslobung: „Die Nutzungsmischung spielt in
zukunftsbeständigen Quartieren eine wesentliche Rolle: Wohnen, Büro
und Dienstleistung, wohnverträglickes und produzierendes
(Klein-)Gewerbe, urbane Produktion sowie Grün- und Freiräume
sollen verträglich miteinander kombiniert und vernetzt werden, sodass
die Grundlage eines nachhaltigen und zukunftsgerechten Quartiers
geschaffen wird.“

. Änderung $. 53 Auslobung: „Gemäß kooperativem Baulandmodell

der Stadt Köln sind mindestens 30 Prozent der Geschossfläche

Wohnen als öffentlich geförderter Wohnraum (hier lagebedingt im

Geschoßwohnungsbau) als kommunaler, genossenschaftlicher

Wohnungsbau und selbstorganisierte gemeinwohlorientierte

Wohnprojekte mit Konzeptverfahren zu errichten, um bezahlbaren

Wohnraum und die gewünschte Vielfalt an Wohnungstypen und

Wohnformen zu ermöglichen. Weitere 20% des Wohnraumes sind

aus Gründen der Mietpreisdämpfung für gemeinnützigen,

genossenschaftlichen Wohnungsbau zu berücksichtigen. Der
geförderte Wohnraum sollte auf dem Areal gleichmäßig und im Sinne
einer städtebaulichen Durchmischung verteilt werden.“

. Änderung $S. 55 Auslobung: „Hier soll eine produktive Stadt

entstehen, die auch Kleingewerbe und Handwerk einbindet.

Innovative Ideen zur Flächenoptimierung wie Stapelung sind zu

entwickeln, Zwischennutzung mitzudenken, gewerbliche

Monostrukturen zu vermeiden. Durch unterschiedliche

Arbeitsplatzkonzepte sollen zukunftsweisende Arbeitsformen neben

bewährten Bürotypologien etabliert werden um neben den klassischen

Unternehmensformen auch Gründerzentren, jungen Kreativbüros und

Start-Ups Raum zur Ansiedlung zu geben.“

. Änderung S$. 55 Auslobung: „Ein in den urbanen Kontext integrierter

Lebensmittelmarkt zur Nahversorgung mit einer Verkaufsfläche von

mind. 1200 m? ist nachzuweisen. Die Fortschreibung des EHZK

wird gebietsbezogen entsprechend angepasst.“

. Änderung S. 56 Auslobung: „Mit den zusätzlichen Wohneinheiten,

die durch die Planung entstehen, steigt der Bedarf an Schulplätzen.

Aus diesem Grund ist für das Vorhaben auch eine Grundschule mit bis
zu 5 Zügen nachzuweisen. Sie benötigt adäquate Außenanlagen,
ausreichend Stellplätze und eine 2-Feld Turnhalle. Sowohl die
Turnhalle als auch die Außenanlagen sind nach Schulschluss für die
Öffentlichkeit zugänglich. Für den Fall, dass der Schulausschuss
zeitnah entsprechend beschließt, ist eine weiterführende Schule
vorzusehen.“

. Änderung S. 58 Auslobung: Ein qualitätsvoller Jugendtreff ist in dem
städtebaulichem Konzept für das Max Becker-Areal mit einzuplanen.
Hierfür sind rund 500 m? BGF einzuplanen. Für die Ausgestaltung
dieser Fläche ist unter der Federführung des Amtes für Kinder-
und Jugendinteressen ein Interessenswettbewerb mit
zielgruppenkonformen Gruppen und Fachleuten zu führen. Bie

Räumlichkeiten — sind — mit — zwei Gruppen? —Aufenthaltsräumenf

Zudem ist ein Außenbereich für den Jugendtreff vorgesehen.

. Änderung $. 58 Auslobung: Bestehende Denkmäler und ikonische
Gebäude wie das Uhrenhaus sollen das Quartier künftig mit dessen
Historie verbinden. Dafür werden repräsentative Nutzungsformen für
die Gebäude benötigt. Vorrangig ist das Uhrenhaus einer
kulturellen Nutzung z. B. in Form einer Spielstätte mit Bühne
zuzuführen.

Änderung S. 60 Auslobung: „Zudem soll es die Möglichkeit eines
‚ÖPNV-Shuttle‘ mit direkter Bus-Verbindung an die S-Bahnstation Köln-
Müngersdorf geben. Sollte es die gebietsübergreifende
Mobilitätsplanung unbedingt erforderlich machen, dafür eine ÖPNV-
Trasse statt auf dem bestehenden Straßennetz zwingend über die
Gleistrasse im Plangebiet zu führen, so ist diese Trasse im Plangebiet
so zu gestalten, dass ebenfalls ausreichend Breite Trassen für die 0.9.
Fuß- und Radwege (gegenläufig) sowie für die Grünverbindung
möglich sind. Diese neue ÖPNV-Anbindung soll in den Regelbetrieb
der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) integriert werden und ist in
Abstimmung mit der KVB zu planen.“

. Änderung S. 60 Auslobung: „Neben dieser neuen Anbindung sollen
gemäß Mobilitätskonzept neben der Berücksichtigung von Fahrrädern
und Pedelecs auch ortsgebundene Stellplätze für Car-Sharing, E-
Mobilitätsladestellen, etc. in der Planung verortet werden.“

. Änderung S. 62 Auslobung: „Die Möglichkeit eines Durchstiches
unter der Bahntrasse der Deutschen Bahn oder deren Überquerung
nach Norden zum ehemaligen Güterbahnhof „Ehrenfeld“ soll für den

Rad- und Fußverkehr mitgedacht werden, um mittel- bis langfristig eine
Verbindung zwischen Alsdorfer Straße und Helmholtzplatz
herstellen zu können.“

w. Änderung S. 64 Auslobung: „Die Mobilitätsstationen sind auf privaten
Grundstücken, aber öffentlich zugänglich, d.h. nicht in Tiefgaragen,
einzuplanen.“

x. Änderung S. 64 Auslobung: „Ziele: Die Anforderungen an die
Erschließungsqualität wachsen erheblich durch eine absehbare
Erhöhung der Bewohner- und Beschäftigtenzahl im Plangebiet und den
Umstand, dass die umliegenden Straßenräume noch einer
autogerechten Planung entstammen. Um ein nachhaltiges
Mobilitätsverhalten fördern zu können, muss die Radinfrastruktur
entsprechend einer gebietsübergreifenden Netzplanung auch
außerhalb des Plangebiets angepasst werden und
dementsprechend ein radfahrer- und fußgängerfreundliches Wegenetz
auch innerhalb des Quartiers entstehen. Für ein Quartier der kurzen
Wege gilt es sicherzustellen, dass Nahversorgung, Arbeitsplätze,
Schule und Aufenthaltsräume innerhalb von wenigen Minuten fußläufig
zu erreichen sind. Eine Grünverbindung sowie eine durchgängige
Fuß- und Radwegeverbindung entlang der nördlichen Gleistrasse
sind als fest begrünte Geh- und Radwege für die Erschließung der
näheren Umgebung vorgesehen. Die S-Bahnstation sollte in einer
gebietsübergreifenden ÖPNV-Planung angebunden sein, z.B. mit
einer neuen direkten Buslinie im Pendelverkehr und
Mobilitätsstationen, um die letzte Meile mit unterschiedlichsten
Fortbewegungsmitteln zu diesem Anschluss für alle Nutzer*innen
leicht zugänglich und umweltverträglich zu gestalten.“

y. Änderung $.75 Auslobung: „Um eine weitere Durchgrünung zu
erreichen und die kleinklimatische Situation zu verbessern, sind alle
Gebäude mit Flachdächern mind. mit einer extensiven Dachbegrünung
und/oder an geeigneter Stelle mit einer vertikalen
Fassadenbegrünung auszustatten“

z. Änderung S. 82 Auslobung: „Photovoltaikanlagen sind — wo möglich
und sinnvoll — auf Dachflächen bzw. Fassaden integriert verpflichtend
vorzusehen.“

aa.Änderung S. 82 Auslobung: „Die neu zu errichtendem Gebäude sind
mindestens nach dem KfW 40 Standard bzw. den zukünftigen
Leitlinien Klimaschutz der Stadt Köln in der Umsetzung nicht-
städtischer Neubauvorhaben zu planen und im städtebaulichen
Vertrag zu vereinbaren.“

3. beschließt die Charta Max-Becker-Areal.

4. beruft zudem eine*n Expert*in für innovative Gewerbeentwicklung in die
Jury.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Ute Ackermann Svenja Führer Friedhelm Hilgers
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion
Gerd Kaspar Lothar Müller

FDP Die Linke

Beratungsverlauf (1)

24.01.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0182/2022
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
24.01.2022
Erstellt
24.01.2022 09:35