0844/2018
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion - Kölner Anlegeplätze für Binnenschifffahrt auf dem Rhein (AN/0218/2018)
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 20.03.2018 0844/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 20.03.2018 Verkehrsausschuss 17.04.2018 Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion - Kölner Anlegeplätze für Binnenschifffahrt auf dem Rhein (AN/0218/2018) Eine Stellungnahme zu den vier Fragepunkten der SPD-Fraktion wurde von der Häfen und Güterver- kehr Köln AG (HGK) eingeholt. Die Stadt Köln hält 54,5% der Anteile über den Stadtwerke Konzern und direkt 39,2 % an der HGK. Die HGK hat zu diesen Fragepunkten Stellung genommen. Weiterhin werden Aussagen in Bezug auf die eigentumsrechtliche Zuordnung der Kaimauer, deren Instandhaltungspflicht und in Bezug zu der Aufgabe der Wahrnehmung der Hafenbehörde und der Verkehrssicherungspflicht getroffen. Zu Frage 1. Die Binnenschiffer benennen lautstark ein drängendes Problem ihrer Branche in Köln. Wie ist die Haltung der Stadtspitze zu dieser Problematik? Gibt es einen Austausch mit den Schiffern? Das auch in der Presse vielseitig diskutierte Problem, ist der Stadtspitze bekannt. Anlagebetreiber der Kaimauer ist die HGK und für die ordnungsgemäße Instandhaltung solange zuständig, bis das Eigentum an der Kaimauer wieder an die Stadt Köln zurück fällt. Die Stadt hat sich ein indirektes Mitspracherecht vorbehalten, da geplant ist, die Kaimauer wieder in das städti- sche Eigentum zu übertragen. Der HGK hat die Aufgabe als Hafenamt in Vertretung der Hafenbehörde übernommen. Zudem ist die HGK als Eigentümerin der Kaimauer zur Instandhaltung dieser verpflichtet. Innerhalb ihrer Funktion als Hafenbehörde nimmt die HGK verstärkt ihre Aufgabe wahr, mit den Rheinschiffern zu kommunizieren und hat mitgeteilt, dass sie „bedauert, dass ein Festmachver- bot an der Kaimauer des Rheinauhafens bis auf Widerruf ausgesprochen werden musste. Nach zwei schweren Havarien im Dezember und Januar, als Schiffe die Festmachvorrichtungen aus der Mauer rissen, ist aufgrund der Verkehrssicherungspflicht diese Maßnahme, die von der Was- serstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) am 6. Februar veröffentlicht wurde, getroffen wor- den. Die HGK befindet sich in einem intensiven Austausch mit den Binnenschiffern, die in dem Bereich des Rheinauhafens weiterhin ankern, aber nicht mehr festmachen können. Es gibt per- sönliche Gespräche mit Betroffenen. Darüber hinaus wird ein ständiger Kontakt zu den Verbän- den und Interessensvertretungen der Binnenschiffer gepflegt.“ 2 Zu Frage 2 Zu welcher Einschätzung kommen die Stadtverwaltung und die HGK bezüglich der Anle- gemöglichkeiten in Köln? Durch die ohne Information der Stadtverwaltung nun entfernten Festmacheinrichtungen haben sich die Anlegemöglichkeiten weiter reduziert. Der bedauerliche Vorgang wurde anlässlich eines Gesprächs mit dem Vorstand der HGK AG thematisiert, um künftig rechtzeitige Informationen gegenüber der Verwaltung sicherzustellen. Die Ufereinfassungen grenzen Häfen und Wasserstraße ab. Durch die nun aufgetretenen Schäden an den historischen Ufermauern, bedingt durch die raus- gerissenen Befestigungen ist ein dringender Handlungsbedarf erkannt, über alternative Lösun- gen für Festmacheinrichtungen zu entscheiden. Es ist bekannt, dass bei den historischen Ufermauern die Gefahr für weitere auftretende Schäden besteht. Damit ist das Thema Verkehrssicherungspflicht aktuell in den Vordergrund getreten. Da zudem Liegeplätze am Rhein knapp bemessen sind, werden permanente Gespräche zwi- schen der HGK und der WSV als Bundesbehörde geführt, um angesichts der neuen Situation Lösungen zu finden, die Lage zu entschärfen und der Schifffahrt neue Möglichkeiten zu schaffen. Ein Vorschlag zur Lösung der Festmacheinrichtungen existiert seit langem in Bezug auf eine Dalbenlösung. Dalben können unabhängig von der Rheinufermauer im Flussbett des Rheins ver- ankert werden. Diese neue Form der Festmacheinrichtungen erscheint auch aus Sicht der Stadtverwaltung als die wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Zu Frage 3 Welche Möglichkeiten gibt es, im kommunalen Zuständigkeitsbereich kurzfristig für Anle- gestellen in Köln zu sorgen? Wird in diesem Zusammenhang die Ladeinfrastruktur bzw. deren Ausbau zur Nutzung von Landstrom mitgedacht? Welche Möglichkeit sieht die Ver- waltung, in Köln anlegende Schiffe zu verpflichten, bestehende Möglichkeiten zur Nutzung von Landstrom auch in Anspruch zu nehmen? Die Zuständigkeit für eine kurzfristige Lösung liegt zunächst bei der HGK für das im Eigentum befindliche Teilstück Rheinauhafen innerhalb der ihr übertragenen Pflichtaufgaben. Die HGK stellt als Hafenbehörde sicher, dass die Nutzungsbedingungen an die Schiffer kommu- niziert werden, um die Anlegevorrichtungen nur mit der zulässigen Zugkraft von 50 kN zu belasten. Aufgrund der abgegrenzten Zuständigkeiten in Bezug Rhein als Bundesstraße einerseits und angren- zende Landflächen andererseits sind weitere Reglementierungen erforderlich, die die Nutzung von Landstrom vorsehen. Zum 01.Juni 2018 treten Änderungen der Rheinschifffahrtspolizeiverord- nung in Kraft. Unter anderem gibt es dann ein Gebot zur Nutzung von Landstromanschlüssen (§ 7.06 RheinSchPV). Das heißt, dass Binnenschiffer dann an den ausgewiesenen Liegeplätzen den angebotenen Landstrom nützen müssen, sonst dürften sie dort nicht liegen. Die HGK teilt hierzu mit, dass in den Häfen Köln Niehl Liegemöglichkeiten mit Landzugang für Schiffe vorgesehen sind. Im Bereich des Rheinauhafens gibt es bereits Stromtankstellen, die in die von der HGK angedachten Lösungen integriert werden können. 3 Zu Frage 4 Finden Gespräche mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden statt, um die Situa- tion der Binnenschifffahrt auf dem Rhein insgesamt zu verbessern und in welchem Stadi- um befinden sich die Gespräche? Im stattgefundenen Austausch der Stadtverwaltung mit der WSV als zuständiger Bundesbehörde für den Rhein konnte festgestellt werden, dass die Stadt Köln diesbezüglich keine Einflussmög- lichkeiten besitzt, sondern nur für den Bereich des Landzugangs. Die Fachverwaltung hat auf die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht hingewiesen, um zunächst weitere Gefahren abzuwenden und diese primär in den Vordergrund gestellt. Die HGK unterstützt die Forderungen der Binnenschifffahrts-Verbände nach einem Ausbau der Infrastruktur, wie zum Beispiel die seit vielen Jahren geforderte Rheinvertiefung. Einen ständigen Dialog führt die HGK mit der zuständigen Bundesbehörde. gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0844/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 20.03.2018
- Erstellt
- 15.03.2018 10:26