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AN/0443/2017

Antrag der SPD-Fraktion: Anpassung der Straßenreinigungssatzung für die Heidestraße in Wahnheide

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 15.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 28.03.2017, TOP 6.11

2017-03-13 BV-Antrag Reinigung Heidestraße

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2017-03-13 BV-Antrag Reinigung Heidestraße

1982 Zeichen

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Stadtbezirk Köln-Porz 
 
 
 
Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
 
50667 Köln       
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
 
51143 Köln 
 
 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
Fon  0221 / 22197 – 303  
Fax  0221 / 22197 – 304 
Mail SPD-BV7@stadt-koeln.de 
       www.porzspd.de 
 
 
 
 
 
 
Köln-Porz, 13.03.2017 
 
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 28.3.2017 
 
hier: Anpassung der Straßenreinigungssatzung für die Heidestraße in Wahnhei-
de 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßenreinigungssatzung für den Bereich der 
Heidestraße in Wahn und Wahnheide dergestalt anzupassen, dass das Reinigungsin-
tervall wieder von dreimal auf einmal wöchentlich reduziert wird. Eine Anpassung soll 
mit sofortiger Wirkung erfolgen und noch für das Jahr 2017 wirksam werden. 
 
Begründung: 
Vor der letzten Änderung der Straßenreinigungssatzung sollte der Bereich der Hei-
destraße in Wahn und Wahnheide einmal wöchentlich von der AWB gereinigt werden. 
Bei der Novellierung wurde das Intervall auf dreimal wöchentlich erhöht, wodurch auch 
die Gebühren für die Anwohner entsprechend gestiegen sind. Nach den Beobachtun-
gen der Anwohner wird die Reinigung allerdings faktisch nicht dreimal, sondern – 
wenn überhaupt – nach wie vor nur einmal die Woche vorgenommen.  
Im Rahmen eines Ortstermins mit Anwohnern und der AWB konnten auch keine 
Gründe nachvollzogen werden, die eine derartige Takterhöhung rechtfertigen würden. 
Die Anwohner halten eine wöchentliche Reinigung für ausreichend, zumal diese gege-
benenfalls weitere Reinigungsleistungen selbst erbringen. Durch die Gebührenanpas-
sung um über 200 % werden die Anwohner stark belastet, ohne dass daraus ein 
nachweisbar gesteigerter Nutzen für die Allgemeinheit folgt.

Mit freundlichen Grüßen 
   
 
Dr. Simon Bujanowski Christoph Weitzel 
Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

28.03.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.11 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0443/2017
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
15.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27