Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Antrag der SPD-Fraktion: Anpassung der Straßenreinigungssatzung für die Heidestraße in Wahnheide
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0443/2017 vom 15.03.2017
Stand: Am 28.03.2017 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) geändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
2017-03-13 BV-Antrag Reinigung Heidestraße
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands Fraktion im Stadtbezirk Köln-Porz Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Fon 0221 / 22197 – 303 Fax 0221 / 22197 – 304 Mail SPD-BV7@stadt-koeln.de www.porzspd.de Köln-Porz, 13.03.2017 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 28.3.2017 hier: Anpassung der Straßenreinigungssatzung für die Heidestraße in Wahnhei- de Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßenreinigungssatzung für den Bereich der Heidestraße in Wahn und Wahnheide dergestalt anzupassen, dass das Reinigungsin- tervall wieder von dreimal auf einmal wöchentlich reduziert wird. Eine Anpassung soll mit sofortiger Wirkung erfolgen und noch für das Jahr 2017 wirksam werden. Begründung: Vor der letzten Änderung der Straßenreinigungssatzung sollte der Bereich der Hei- destraße in Wahn und Wahnheide einmal wöchentlich von der AWB gereinigt werden. Bei der Novellierung wurde das Intervall auf dreimal wöchentlich erhöht, wodurch auch die Gebühren für die Anwohner entsprechend gestiegen sind. Nach den Beobachtun- gen der Anwohner wird die Reinigung allerdings faktisch nicht dreimal, sondern – wenn überhaupt – nach wie vor nur einmal die Woche vorgenommen. Im Rahmen eines Ortstermins mit Anwohnern und der AWB konnten auch keine Gründe nachvollzogen werden, die eine derartige Takterhöhung rechtfertigen würden. Die Anwohner halten eine wöchentliche Reinigung für ausreichend, zumal diese gege- benenfalls weitere Reinigungsleistungen selbst erbringen. Durch die Gebührenanpas- sung um über 200 % werden die Anwohner stark belastet, ohne dass daraus ein nachweisbar gesteigerter Nutzen für die Allgemeinheit folgt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Simon Bujanowski Christoph Weitzel Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz