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AN/1011/2022

Top 3.1: Interessenbekundungsverfahren Hitzelerstraße 125 / Alte Sendezentrale des WDR

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 09.05.2022

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 16.05.2022, TOP 3.1.1

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2697 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die  
Vorsitzende des Liegenschaftsausschusses 
Frau Ira Sommer  
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/1011/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 16.05.2022 
 
Top 3.1: Interessenbekundungsverfahren Hitzelerstraße 125 / Alte Sendezentrale des 
WDR 
Sehr geehrte Frau Sommer, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Ersetzungsantrag  auf die Tagesord-
nung der nächsten Sitzung des Liegenschaftsausschusses aufzunehmen. 
 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für die städtische Lie-
genschaft Hitzelerstraße 125 / Alte Sendezentrale des WDR in Köln Raderthal aufzusetzen. 
 
Dieses soll folgende Punkte beinhalten: 
1. Die Liegenschaft soll per Erbbaurechtsvergabe angeboten werden. 
2. Die Liegenschaft soll fachgerecht und unter Berücksichtigung der Auflagen des 
Denkmalschutzes saniert werden und für eine Wohn- und Kultur-, Sozial- oder 
Ateliernutzung hergerichtet werden.  
3. Für eine solide Ausnutzung der Wohnmöglichkeiten soll in der ebenfalls denkmalge-
schützten Grünanlage die Aufstellung von 8-10 Tiny Houses mit geplant werden. 
4. Die künftigen Mietpreise der Bewohner*innen sollen sich an der Höhe des sozial ge-
förderten Wohnungsbaus orientieren.

- 2 - 
 
5. Die Zielgruppe der zukünftigen Nutzer*innen ist bei Künstlern und Künstlerinnen zu 
verorten. 
Das Interessenbekundungsverfahren ist dem Liegenschaftsausschuss zum Beschluss vorzu-
legen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Mitteilung 2644/2021 informierte die Verwaltung diverse Ratsgremien über wesentli-
che Rahmenbedingungen für eine Prüfung des Standortes zur Wohnnutzung. Es wird von 
maximal 4 möglichen Wohnungen und Sanierungskosten von 1.452.800 € ausgegangen 
(Stand 2017/2018). Diese Kosten dürften sich in der Zwischenzeit durch den Zustand des 
Gebäudes und die gestiegenen Baukosten noch erhöht haben.  
Das Verhältnis zwischen der Anzahl der Nutzer*innen und den veranschlagten Kosten soll 
durch die Aufstellung von 8-10 Tiny Houses grundlegend verbessert werden. Eine aufwändi-
ge Machbarkeitsstudie wäre nicht mehr nötig. Eine zukünftige Nutzung könnte damit deutlich 
eher und insgesamt kosteneffizienter realisiert werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
GRÜNE-
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU-
Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller 
Volt- 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

16.05.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 3.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1011/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
09.05.2022
Erstellt
06.05.2022 13:06