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Top 3.1: Interessenbekundungsverfahren Hitzelerstraße 125 / Alte Sendezentrale des WDR
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/1011/2022 vom 09.05.2022
Stand: Am 16.05.2022 im Liegenschaftsausschuss ungeändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Liegenschaftsausschusses Frau Ira Sommer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/1011/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 16.05.2022 Top 3.1: Interessenbekundungsverfahren Hitzelerstraße 125 / Alte Sendezentrale des WDR Sehr geehrte Frau Sommer, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Ersetzungsantrag auf die Tagesord- nung der nächsten Sitzung des Liegenschaftsausschusses aufzunehmen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für die städtische Lie- genschaft Hitzelerstraße 125 / Alte Sendezentrale des WDR in Köln Raderthal aufzusetzen. Dieses soll folgende Punkte beinhalten: 1. Die Liegenschaft soll per Erbbaurechtsvergabe angeboten werden. 2. Die Liegenschaft soll fachgerecht und unter Berücksichtigung der Auflagen des Denkmalschutzes saniert werden und für eine Wohn- und Kultur-, Sozial- oder Ateliernutzung hergerichtet werden. 3. Für eine solide Ausnutzung der Wohnmöglichkeiten soll in der ebenfalls denkmalge- schützten Grünanlage die Aufstellung von 8-10 Tiny Houses mit geplant werden. 4. Die künftigen Mietpreise der Bewohner*innen sollen sich an der Höhe des sozial ge- förderten Wohnungsbaus orientieren. - 2 - 5. Die Zielgruppe der zukünftigen Nutzer*innen ist bei Künstlern und Künstlerinnen zu verorten. Das Interessenbekundungsverfahren ist dem Liegenschaftsausschuss zum Beschluss vorzu- legen. Begründung: Mit der Mitteilung 2644/2021 informierte die Verwaltung diverse Ratsgremien über wesentli- che Rahmenbedingungen für eine Prüfung des Standortes zur Wohnnutzung. Es wird von maximal 4 möglichen Wohnungen und Sanierungskosten von 1.452.800 € ausgegangen (Stand 2017/2018). Diese Kosten dürften sich in der Zwischenzeit durch den Zustand des Gebäudes und die gestiegenen Baukosten noch erhöht haben. Das Verhältnis zwischen der Anzahl der Nutzer*innen und den veranschlagten Kosten soll durch die Aufstellung von 8-10 Tiny Houses grundlegend verbessert werden. Eine aufwändi- ge Machbarkeitsstudie wäre nicht mehr nötig. Eine zukünftige Nutzung könnte damit deutlich eher und insgesamt kosteneffizienter realisiert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
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