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0110/2025

Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten der MSR-Technik

Beschlussvorlage Ausschuss 17.03.2025

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Anlage 1 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 2 _Baufachliche Beantwortung der Stellungnahme von 14 zur Beschlussvorlage 0110_2025

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

3331 Zeichen

/ 2 
14 11.02.2025 
143  
 
Dezernat VII 
4511 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0110/2025 (Stand 29.01.2025) 
Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss zur Durchführung von In-
standsetzungsarbeiten der Mess-, Steuerungs- & Regelungstechnik (MSR) für 
die Klima- und Kälteanlagen im Museum Ludwig und der Philharmonie 
 
RPA-Nr. 143/25/01/25 
Eingereichte Kosten   700.000 € brutto 
Kosten gem. Angebot   550.560 € brutto 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
Dezernat VII Kunst und Kultur beabsichtigt für die im Betreff genannte Maßnahme ei-
nen kombinierter Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Aus-
tausch einer MSR-Anlage zu erwirken.  
26 Gebäudewirtschaft betreibt für 4511 Museum Ludwig die technischen Anlagen 
des Gebäudekomplexes Museum Ludwig / Philharmonie und veranlasst Wartungen, 
Instandsetzungen und ggfs. auch den Austausch von Anlagen. 
Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: 
In den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind die Kosten für den Austausch der 
MSR-Technik mit rund 550.560 € brutto beziffert. Die im Beschluss genannten Kos-
ten von 700.000 € brutto können durch 14 Rechnungsprüfungsamt nicht nachvollzo-
gen werden, da unklar ist, aus welchen (weiteren) Leistungen sich diese zusammen-
setzen.  
Es sind weder der Umfang noch die Höhe der Planungsleistungen, welche durch den 
Bedarfsfeststellungsbeschluss legitimiert werden sollen, beschrieben. 
Der Austausch der MSR-Zentrale soll ohne Wettbewerb erfolgen. Begründet wird 
dies mit der erforderlichen Kompatibilität zu den vorhandenen Anlagen. 30 Rechts- 
und Versicherungsamt hat die Begründung vergaberechtlich bestätigt.

- 2 - 
 
 
Der Beschluss deckt den Austausch einer MSR-Zentrale ab. Der Vorlage und den 
Unterlagen ist zu entnehmen, dass weitere technische Anlagen, für die ebenfalls Be-
schlüsse einzuholen sind, folgen werden. Die Maßnahmen sollen innerhalb der 
nächsten 3 bis 4 Jahr durchgeführt werden, die Kosten werden mit 1,42 Mio. € netto 
beziffert. Für die Lüftungsanlagen im Gebäudekomplex, wurden bereits Beschlüsse 
eingeholt (Raumlufttechnische Anlagen 1740/2023 und 4227/2022 ). Die Stückelung 
von Maßnahmen ist vergaberechtlich zu prüfen  
Anlagen, die jetzt ausgetauscht werden, sind im Falle einer späteren Gesamtinstand-
setzung nicht mehr nutzbar und müssen ersetzt werden. Die getätigten Investitionen 
sind dann „verloren“. 
Es ist unstrittig, dass die vorhandenen Anlagen ihre Betriebsdauer erreicht bzw. be-
reits überschritten haben.  
Ob das geplante Vorgehen, die überalterten Anlagen Zug um Zug auszutauschen, 
geeignet ist, den Betrieb des Gebäudes und den Werterhalt des Vermögens dauer-
haft bzw. bis zu einer noch nicht terminierten Generalinstandsetzung sicherzustellen, 
ist aufgrund des beschriebenen Zustands der Anlagen fraglich. 
Vor dem Hintergrund, dass die Generalinstandsetzung zurückgestellt wurde, hält 14 
das Erstellen eines Gesamtkonzeptes bezüglich der Nutzung und ggfs. Sanierung für 
erforderlich. Einerseits dient die Maßnahme dem Erhalt von Vermögenswerten, an-
dererseits geht die Wirtschaftlichkeit aus den Unterlagen nicht hervor. Inwieweit der 
vorliegende Beschluss verträglich zur vorläufigen Haushaltführung ist, wurde nicht 
geprüft.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sven Genseke 
Stellvertretende Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Anlage 2 _Baufachliche Beantwortung der Stellungnahme von 14 zur Beschlussvorlage 0110_2025

5355 Zeichen

26
263
24.02.2025
14
Baufachliche Beantwortung der Stellungnahme von 14 zur Beschlussvorlage
0110/2025, RPA-Nr. 143/25/01/25 vom 11. Februar 2025
Der Stellungnahme der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW) liegen folgende 
Aussagen des Rechnungsprüfungsamtes, jeweils kursiv aufgeführt, zugrunde:
In den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind die Kosten für den Austausch der 
MSR-Technik mit rund 550.560 € brutto beziffert. Die im Beschluss genannten 
Kosten von 700.000 € brutto können durch 14 Rechnungsprüfungsamt nicht 
nachvollzogen werden, da unklar ist, aus welchen (weiteren) Leistungen sich diese 
zusammensetzen.
Es sind weder der Umfang noch die Höhe der Planungsleistungen, welche durch den 
Bedarfsfeststellungsbeschluss legitimiert werden sollen, beschrieben.
Der Austausch der MSR-Zentrale soll ohne Wettbewerb erfolgen. Begründet wird 
dies mit der erforderlichen Kompatibilität zu den vorhandenen Anlagen. 30 Rechts­
und Versicherungsamt hat die Begründung vergaberechtlich bestätigt.
Die Kosten der zu beauftragenden Bauleistungen betragen, wie in der 
Beschlussvorlage angegeben, 550.560 Euro brutto. Die Differenz zu den 
Maßnahmenkosten von 700.000 Euro ergibt sich aus den hierin enthaltenen 
Vorplanungsaufwendungen sowie der Eigenleistung der GW.
Der Beschluss deckt den Austausch einer MSR-Zentrale ab. Der Vorlage und den 
Unterlagen ist zu entnehmen, dass weitere technische Anlagen, für die ebenfalls 
Beschlüsse einzuholen sind, folgen werden. Die Maßnahmen sollen innerhalb der 
nächsten 3 bis 4 Jahre durchgeführt werden, die Kosten werden mit 1,42 Mio. € netto 
beziffert. Für die Lüftungsanlagen im Gebäudekomplex, wurden bereits Beschlüsse 
eingeholt (Raumlufttechnische Anlagen 1740/2023 und 4227/2022). Die Stückelung 
von Maßnahmen ist vergaberechtlich zu prüfen.
Bei den Planungsbeschlüssen 1740/2023 und 4227/2022 handelt es sich um die 
Aufnahme von Planungsleistungen zu den in den Vorlagen benannten 
Großmaßnahmen, welche zeitlich und inhaltlich von dem hier geprüften Beschluss 
abweichen. Die hier vorliegende Beschlussvorlage betrifft den dringenden 
Baubeschluss für den akut notwendigen Austausch der MSR in der Zentrale 2, um 
aktuell den Betrieb aufrecht zu erhalten. Eine Zustimmung des Rechts- und 
Versicherungsamtes zur Vergabe der Gesamtleistung in Höhe 1,42 Mio netto liegt 
vor, wie das Rechnungsprüfungsamt richtig feststellt. Somit wurde transparent die 
Gesamtsumme der baulich notwendigen Vergabe benannt. Eine Verschleierung im 
Sinne einer Stückelung ist nicht gegeben. Vielmehr wird nach Dringlichkeit mit der 
neuralgischsten Steuerungskomponente begonnen und der weitere Bedarf wird 
angemeldet. Auch aus haushaltstechnischen Gründen wurde zunächst die 
dringendste Zentrale vorgelegt.

Anlagen, die jetzt ausgetauscht werden, sind im Falle einer späteren Gesamtinstand­
setzung nicht mehr nutzbar und müssen ersetzt werden. Die getätigten Investitionen 
sind dann „verloren“.
Es ist unstrittig, dass die vorhandenen Anlagen ihre Betriebsdauer erreicht bzw. 
bereits überschritten haben.
Ob das geplante Vorgehen, die überalterten Anlagen Zug um Zug auszutauschen, 
geeignet ist, den Betrieb des Gebäudes und den Werterhalt des Vermögens 
dauerhaft bzw. bis zu einer noch nicht terminierten Generalinstandsetzung 
sicherzustellen, ist aufgrund des beschriebenen Zustands der Anlagen fraglich.
Das Rechnungsprüfungsamt hat richtig erkannt, dass die vorhandenen Anlagen ihre 
Betriebsdauer erreicht beziehungsweise bereits überschritten haben. Im Falle eines 
Ausfalls der MSR ist eine kurzfristige Reparatur und Stabilisierung des Klimas nicht 
möglich. Daher ist der sukzessive Austausch der MSR die einzige Möglichkeit, die 
Klimastabilität und somit den Werterhalt der Exponate aufrecht zu erhalten. Der 
Austausch Zug um Zug ist dem durchgängigen Betrieb geschuldet. Die Aufnahme 
der Planung einer ganzheitlichen Erneuerung im Rahmen einer Generalsanierung 
wird mit fortschreitender Zeit umso dringender, da hiermit die steigenden, 
„verlorenen“ Investitionen bis zur Generalsanierung minimiert werden.
Vor dem Hintergrund, dass die Generalinstandsetzung zurückgestellt wurde, hält 14 
das Erstellen eines Gesamtkonzeptes bezüglich der Nutzung und ggfs. Sanierung für 
erforderlich.
Die dringend notwendige Vorbereitung der Generalsanierung wird ein 
Gesamtkonzept für eine Sanierung auf der Basis eines Nutzerbedarfsprogramms 
beinhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nur schrittweise mit Einzelkonzepten wie 
hier gearbeitet werden, da alle Maßnahmen im laufenden Betrieb umgesetzt werden 
müssen. Eine ganzheitliche Betrachtung, auch unter den Gesichtspunkten der 
Nachhaltigkeit und der Energieeffizienz, kann erst im Rahmen einer noch zu 
beschließenden Planung einer Generalsanierung erfolgen. Es bleibt indes ungewiss, 
ob bis zur Sanierung notwendige Einzelmaßnahmen auch in Zukunft im laufenden 
Betrieb umgesetzt werden können.
Inwieweit der vorliegende Beschluss verträglich zur vorläufigen Haushaltführung ist, 
wurde nicht geprüft.
Die Vorlagenerstellung erfolgte in Abstimmung mit der Kämmerei. Die Vorgaben zur 
vorläufigen Haushaltsführung werden eingehalten. Die Maßnahme ist zur 
Aufrechterhaltung der Gebäudesubstanz und zur Vermeidung von 
Kostensteigerungen nicht länger aufschiebbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Rinnenburger
26, Technische Betriebsleiterin

Beschlussvorlage Ausschuss

6568 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/4511 
 
Vorlagen-Nummer 
 0110/2025 
Freigabedatum 30.01.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss zur Durchführung von 
Instandsetzungsarbeiten der Mess-, Steuerungs- & Regelungstechnik (MSR) für die 
Klima- und Kälteanlagen im Museum Ludwig und der Philharmonie  
Beschlussorgan 
 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Ausschüsse stellen den Bedarf für die Vergabe und Durchführung von Instandsetzungsar-
beiten der MSR der Raumluft- und Klimaanlagentechnik im Gebäudekomplex Museum Ludwig 
/ Philharmonie zur Steigerung der Betriebssicherheit fest und beschließen die Erneuerung der 
MSR der Lüftungszentrale 2 des Gebäudekomplexes Museum Ludwig / Philharmonie. Die 
Umsetzung der Maßnahme wird unter Beachtung der Regeln der vorläufigen Haushaltsfüh-
rung begonnen. 
 
Die Kosten für die Durchführung der Maßnahme betragen 700.000 Euro (brutto). Davon sind 
anteilig Kosten von 467.000 € vom Museum Ludwig zu tragen. Die Restkosten von 233.000 € 
werden von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln (Philharmo-
nie) übernommen.  
 
Der Mittelbedarf teilt sich auf 400.000,- € im Jahr 2025 (Anteil Museum Ludwig: 267.000 €, 
Anteil Philharmonie: 133.000 €) und 300.000,- € im Jahr 2026 (Anteil Museum Ludwig: 
200.000 €, Anteil Philharmonie: 100.000 €) auf. 
 
Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2025 die Freigabe einer investiven Auszah-
lungsermächtigung in Höhe von 267.000 € und im Haushaltsjahr 2026 die Freigabe einer in-
vestiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 200.000 € im Teilfinanzplan des Museum 
Ludwig in der Produktgruppe 0402 – Museum Ludwig in Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für 
Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 4511- 0402-0-0060 – Erneuerung RLT-Anlage. 
 
Die auf das Veranstaltungszentrum entfallenden anteiligen Kosten sind im Wirtschaftsplan des 
Veranstaltungszentrums der Stadt Köln veranschlagt. 
 
Bauausschuss 24.03.2025 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.03.2025 
Finanzausschuss 31.03.2025 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 31.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   267.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) des Museum Ludwig und der Philharmonie 
stammen aus der Bauzeit (ca. 1985) des Gebäudes und sind damit am Ende ihrer Lebens-
dauer. Das Betriebsrisiko steigt trotz laufender Instandhaltungsmaßnahmen kontinuierlich. 
 
Während bei den Komponenten der Klimageräte, wie z. B. Erhitzer, Kühler und Ventilatoren, 
Reparaturen bzw. Teilerneuerungen unter Inkaufnahme von kurzen Ausfallzeiten bislang noch 
durchgeführt werden konnten, gilt das für die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) als 
wesentlicher Bestandteil zur Steuerung der Klimatisierung nicht mehr.  
 
Die verbauten Komponenten der Regelungstechnik sind zwischenzeitlich altersbedingt extrem 
störanfällig und kaum noch reparabel. Möglichkeiten zur Ersatzteilbeschaffung sind nicht mehr 
gegeben.  
Die Regelungen für die größten RLT-Anlagen in der Zentrale 2 können inzwischen nach Stö-
rungen oder Abschaltungen zu Wartungszwecken nur noch erschwert wieder in Betrieb ge-
nommen werden. Die Restbestände an Ersatzteilen für diese alten Anlagenregler wurden in-
zwischen für Reparaturen und Instandsetzungen verbraucht, so dass Ausfälle bei den alten 
Anlagenreglern hier zur kompletten Abschaltung der betroffenen Anlage führen können. Dies

3 
führt dazu, dass der betreffende Bereich in Folge nicht mehr klimatisiert werden kann und 
Schäden an den Kunstwerken des Museum Ludwig sowie den eingelagerten Instrumenten der 
Philharmonie drohen. 
Daher ist ein sukzessiver Austausch der alten MSR dringend vorzunehmen, um einem Be-
triebsausfall und dauerhaften Schäden vorzubeugen. 
Begonnen werden soll mit der Zentrale 2 aufgrund der hohen Störanfälligkeit. Diese Zentrale 
regelt die Temperatur und Klimawerte für große Bereiche der Ausstellung, der Depots sowie 
der Cafeteria, Leitwarte und Verwaltung und ist somit elementar wichtig für die Klimatisierung 
und Erhaltung in den Bereichen. 
Nach erfolgreich durchgeführter Sanierung sollen die weiteren Zentralen folgen. Durch die Er-
neuerung der Zentrale 2 werden möglicherweise Kenntnisse erlangt, die eine Optimierung der 
vorgesehenen Arbeiten an den weiteren Anlagen erforderlich machen. Daher soll zunächst die 
Durchführung der Maßnahmen an Anlage 2 beschlossen werden. Nach erfolgreicher Abwick-
lung werden dann die weiteren Arbeiten zur erneuten Beschlussfassung mit ggf. zusätzlich 
gewonnenen Erkenntnissen vorgelegt.  
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 700.000 € (brutto). Davon sind anteilig 
Kosten von 467.000 € vom Museum Ludwig zu tragen. Die Restkosten von 233.000 € entfal-
len auf die Philharmonie und werden von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal-
tungszentrum Köln übernommen. 
Die zur Finanzierung ab 2025 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen für das Mu-
seum Ludwig wurden im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilfinanzplan 0402 – Museum 
Ludwig in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 4511-
0402-0-0060 Erneuerung RLT-Anlage bedarfsgerecht berücksichtigt. 
Konsumtive Finanzierungsanteile werden im Budget des Dezernates für Kunst und Kultur – 
ggf. durch Umschichtungen – abgebildet. 
 
Der Finanzierungsanteil für die Philharmonie (133.000 € in 2025 und 100.000 € in 2026) wird 
aus dem Budget des Veranstaltungszentrums der Stadt Köln geleistet. Da das Veranstal-
tungszentrum der Stadt Köln vorsteuerabzugsberechtigt ist, beläuft sich die Belastung ledig-
lich auf den Nettobetrag (112.000 € in 2025 und 84.000 € in 2026). Entsprechende Mittel sind 
im Wirtschaftsplan 2025 berücksichtigt.

Beratungsverlauf (4)

24.03.2025 Bauausschuss
TOP 7.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.03.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.03.2025 Finanzausschuss
TOP 7.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.03.2025 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0110/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.03.2025
Erstellt
10.01.2025 10:13