0110/2025
Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten der MSR-Technik
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Anlage 1 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 11.02.2025 143 Dezernat VII 4511 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0110/2025 (Stand 29.01.2025) Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss zur Durchführung von In- standsetzungsarbeiten der Mess-, Steuerungs- & Regelungstechnik (MSR) für die Klima- und Kälteanlagen im Museum Ludwig und der Philharmonie RPA-Nr. 143/25/01/25 Eingereichte Kosten 700.000 € brutto Kosten gem. Angebot 550.560 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, Dezernat VII Kunst und Kultur beabsichtigt für die im Betreff genannte Maßnahme ei- nen kombinierter Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für den Aus- tausch einer MSR-Anlage zu erwirken. 26 Gebäudewirtschaft betreibt für 4511 Museum Ludwig die technischen Anlagen des Gebäudekomplexes Museum Ludwig / Philharmonie und veranlasst Wartungen, Instandsetzungen und ggfs. auch den Austausch von Anlagen. Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: In den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind die Kosten für den Austausch der MSR-Technik mit rund 550.560 € brutto beziffert. Die im Beschluss genannten Kos- ten von 700.000 € brutto können durch 14 Rechnungsprüfungsamt nicht nachvollzo- gen werden, da unklar ist, aus welchen (weiteren) Leistungen sich diese zusammen- setzen. Es sind weder der Umfang noch die Höhe der Planungsleistungen, welche durch den Bedarfsfeststellungsbeschluss legitimiert werden sollen, beschrieben. Der Austausch der MSR-Zentrale soll ohne Wettbewerb erfolgen. Begründet wird dies mit der erforderlichen Kompatibilität zu den vorhandenen Anlagen. 30 Rechts- und Versicherungsamt hat die Begründung vergaberechtlich bestätigt. - 2 - Der Beschluss deckt den Austausch einer MSR-Zentrale ab. Der Vorlage und den Unterlagen ist zu entnehmen, dass weitere technische Anlagen, für die ebenfalls Be- schlüsse einzuholen sind, folgen werden. Die Maßnahmen sollen innerhalb der nächsten 3 bis 4 Jahr durchgeführt werden, die Kosten werden mit 1,42 Mio. € netto beziffert. Für die Lüftungsanlagen im Gebäudekomplex, wurden bereits Beschlüsse eingeholt (Raumlufttechnische Anlagen 1740/2023 und 4227/2022 ). Die Stückelung von Maßnahmen ist vergaberechtlich zu prüfen Anlagen, die jetzt ausgetauscht werden, sind im Falle einer späteren Gesamtinstand- setzung nicht mehr nutzbar und müssen ersetzt werden. Die getätigten Investitionen sind dann „verloren“. Es ist unstrittig, dass die vorhandenen Anlagen ihre Betriebsdauer erreicht bzw. be- reits überschritten haben. Ob das geplante Vorgehen, die überalterten Anlagen Zug um Zug auszutauschen, geeignet ist, den Betrieb des Gebäudes und den Werterhalt des Vermögens dauer- haft bzw. bis zu einer noch nicht terminierten Generalinstandsetzung sicherzustellen, ist aufgrund des beschriebenen Zustands der Anlagen fraglich. Vor dem Hintergrund, dass die Generalinstandsetzung zurückgestellt wurde, hält 14 das Erstellen eines Gesamtkonzeptes bezüglich der Nutzung und ggfs. Sanierung für erforderlich. Einerseits dient die Maßnahme dem Erhalt von Vermögenswerten, an- dererseits geht die Wirtschaftlichkeit aus den Unterlagen nicht hervor. Inwieweit der vorliegende Beschluss verträglich zur vorläufigen Haushaltführung ist, wurde nicht geprüft. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke Stellvertretende Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Anlage 2 _Baufachliche Beantwortung der Stellungnahme von 14 zur Beschlussvorlage 0110_2025
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26 263 24.02.2025 14 Baufachliche Beantwortung der Stellungnahme von 14 zur Beschlussvorlage 0110/2025, RPA-Nr. 143/25/01/25 vom 11. Februar 2025 Der Stellungnahme der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW) liegen folgende Aussagen des Rechnungsprüfungsamtes, jeweils kursiv aufgeführt, zugrunde: In den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind die Kosten für den Austausch der MSR-Technik mit rund 550.560 € brutto beziffert. Die im Beschluss genannten Kosten von 700.000 € brutto können durch 14 Rechnungsprüfungsamt nicht nachvollzogen werden, da unklar ist, aus welchen (weiteren) Leistungen sich diese zusammensetzen. Es sind weder der Umfang noch die Höhe der Planungsleistungen, welche durch den Bedarfsfeststellungsbeschluss legitimiert werden sollen, beschrieben. Der Austausch der MSR-Zentrale soll ohne Wettbewerb erfolgen. Begründet wird dies mit der erforderlichen Kompatibilität zu den vorhandenen Anlagen. 30 Rechts und Versicherungsamt hat die Begründung vergaberechtlich bestätigt. Die Kosten der zu beauftragenden Bauleistungen betragen, wie in der Beschlussvorlage angegeben, 550.560 Euro brutto. Die Differenz zu den Maßnahmenkosten von 700.000 Euro ergibt sich aus den hierin enthaltenen Vorplanungsaufwendungen sowie der Eigenleistung der GW. Der Beschluss deckt den Austausch einer MSR-Zentrale ab. Der Vorlage und den Unterlagen ist zu entnehmen, dass weitere technische Anlagen, für die ebenfalls Beschlüsse einzuholen sind, folgen werden. Die Maßnahmen sollen innerhalb der nächsten 3 bis 4 Jahre durchgeführt werden, die Kosten werden mit 1,42 Mio. € netto beziffert. Für die Lüftungsanlagen im Gebäudekomplex, wurden bereits Beschlüsse eingeholt (Raumlufttechnische Anlagen 1740/2023 und 4227/2022). Die Stückelung von Maßnahmen ist vergaberechtlich zu prüfen. Bei den Planungsbeschlüssen 1740/2023 und 4227/2022 handelt es sich um die Aufnahme von Planungsleistungen zu den in den Vorlagen benannten Großmaßnahmen, welche zeitlich und inhaltlich von dem hier geprüften Beschluss abweichen. Die hier vorliegende Beschlussvorlage betrifft den dringenden Baubeschluss für den akut notwendigen Austausch der MSR in der Zentrale 2, um aktuell den Betrieb aufrecht zu erhalten. Eine Zustimmung des Rechts- und Versicherungsamtes zur Vergabe der Gesamtleistung in Höhe 1,42 Mio netto liegt vor, wie das Rechnungsprüfungsamt richtig feststellt. Somit wurde transparent die Gesamtsumme der baulich notwendigen Vergabe benannt. Eine Verschleierung im Sinne einer Stückelung ist nicht gegeben. Vielmehr wird nach Dringlichkeit mit der neuralgischsten Steuerungskomponente begonnen und der weitere Bedarf wird angemeldet. Auch aus haushaltstechnischen Gründen wurde zunächst die dringendste Zentrale vorgelegt. Anlagen, die jetzt ausgetauscht werden, sind im Falle einer späteren Gesamtinstand setzung nicht mehr nutzbar und müssen ersetzt werden. Die getätigten Investitionen sind dann „verloren“. Es ist unstrittig, dass die vorhandenen Anlagen ihre Betriebsdauer erreicht bzw. bereits überschritten haben. Ob das geplante Vorgehen, die überalterten Anlagen Zug um Zug auszutauschen, geeignet ist, den Betrieb des Gebäudes und den Werterhalt des Vermögens dauerhaft bzw. bis zu einer noch nicht terminierten Generalinstandsetzung sicherzustellen, ist aufgrund des beschriebenen Zustands der Anlagen fraglich. Das Rechnungsprüfungsamt hat richtig erkannt, dass die vorhandenen Anlagen ihre Betriebsdauer erreicht beziehungsweise bereits überschritten haben. Im Falle eines Ausfalls der MSR ist eine kurzfristige Reparatur und Stabilisierung des Klimas nicht möglich. Daher ist der sukzessive Austausch der MSR die einzige Möglichkeit, die Klimastabilität und somit den Werterhalt der Exponate aufrecht zu erhalten. Der Austausch Zug um Zug ist dem durchgängigen Betrieb geschuldet. Die Aufnahme der Planung einer ganzheitlichen Erneuerung im Rahmen einer Generalsanierung wird mit fortschreitender Zeit umso dringender, da hiermit die steigenden, „verlorenen“ Investitionen bis zur Generalsanierung minimiert werden. Vor dem Hintergrund, dass die Generalinstandsetzung zurückgestellt wurde, hält 14 das Erstellen eines Gesamtkonzeptes bezüglich der Nutzung und ggfs. Sanierung für erforderlich. Die dringend notwendige Vorbereitung der Generalsanierung wird ein Gesamtkonzept für eine Sanierung auf der Basis eines Nutzerbedarfsprogramms beinhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nur schrittweise mit Einzelkonzepten wie hier gearbeitet werden, da alle Maßnahmen im laufenden Betrieb umgesetzt werden müssen. Eine ganzheitliche Betrachtung, auch unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und der Energieeffizienz, kann erst im Rahmen einer noch zu beschließenden Planung einer Generalsanierung erfolgen. Es bleibt indes ungewiss, ob bis zur Sanierung notwendige Einzelmaßnahmen auch in Zukunft im laufenden Betrieb umgesetzt werden können. Inwieweit der vorliegende Beschluss verträglich zur vorläufigen Haushaltführung ist, wurde nicht geprüft. Die Vorlagenerstellung erfolgte in Abstimmung mit der Kämmerei. Die Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung werden eingehalten. Die Maßnahme ist zur Aufrechterhaltung der Gebäudesubstanz und zur Vermeidung von Kostensteigerungen nicht länger aufschiebbar. Mit freundlichen Grüßen, Petra Rinnenburger 26, Technische Betriebsleiterin
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/4511 Vorlagen-Nummer 0110/2025 Freigabedatum 30.01.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten der Mess-, Steuerungs- & Regelungstechnik (MSR) für die Klima- und Kälteanlagen im Museum Ludwig und der Philharmonie Beschlussorgan Gremium Datum Beschluss: Die Ausschüsse stellen den Bedarf für die Vergabe und Durchführung von Instandsetzungsar- beiten der MSR der Raumluft- und Klimaanlagentechnik im Gebäudekomplex Museum Ludwig / Philharmonie zur Steigerung der Betriebssicherheit fest und beschließen die Erneuerung der MSR der Lüftungszentrale 2 des Gebäudekomplexes Museum Ludwig / Philharmonie. Die Umsetzung der Maßnahme wird unter Beachtung der Regeln der vorläufigen Haushaltsfüh- rung begonnen. Die Kosten für die Durchführung der Maßnahme betragen 700.000 Euro (brutto). Davon sind anteilig Kosten von 467.000 € vom Museum Ludwig zu tragen. Die Restkosten von 233.000 € werden von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln (Philharmo- nie) übernommen. Der Mittelbedarf teilt sich auf 400.000,- € im Jahr 2025 (Anteil Museum Ludwig: 267.000 €, Anteil Philharmonie: 133.000 €) und 300.000,- € im Jahr 2026 (Anteil Museum Ludwig: 200.000 €, Anteil Philharmonie: 100.000 €) auf. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2025 die Freigabe einer investiven Auszah- lungsermächtigung in Höhe von 267.000 € und im Haushaltsjahr 2026 die Freigabe einer in- vestiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 200.000 € im Teilfinanzplan des Museum Ludwig in der Produktgruppe 0402 – Museum Ludwig in Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 4511- 0402-0-0060 – Erneuerung RLT-Anlage. Die auf das Veranstaltungszentrum entfallenden anteiligen Kosten sind im Wirtschaftsplan des Veranstaltungszentrums der Stadt Köln veranschlagt. Bauausschuss 24.03.2025 Ausschuss Kunst und Kultur 25.03.2025 Finanzausschuss 31.03.2025 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 31.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 267.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) des Museum Ludwig und der Philharmonie stammen aus der Bauzeit (ca. 1985) des Gebäudes und sind damit am Ende ihrer Lebens- dauer. Das Betriebsrisiko steigt trotz laufender Instandhaltungsmaßnahmen kontinuierlich. Während bei den Komponenten der Klimageräte, wie z. B. Erhitzer, Kühler und Ventilatoren, Reparaturen bzw. Teilerneuerungen unter Inkaufnahme von kurzen Ausfallzeiten bislang noch durchgeführt werden konnten, gilt das für die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) als wesentlicher Bestandteil zur Steuerung der Klimatisierung nicht mehr. Die verbauten Komponenten der Regelungstechnik sind zwischenzeitlich altersbedingt extrem störanfällig und kaum noch reparabel. Möglichkeiten zur Ersatzteilbeschaffung sind nicht mehr gegeben. Die Regelungen für die größten RLT-Anlagen in der Zentrale 2 können inzwischen nach Stö- rungen oder Abschaltungen zu Wartungszwecken nur noch erschwert wieder in Betrieb ge- nommen werden. Die Restbestände an Ersatzteilen für diese alten Anlagenregler wurden in- zwischen für Reparaturen und Instandsetzungen verbraucht, so dass Ausfälle bei den alten Anlagenreglern hier zur kompletten Abschaltung der betroffenen Anlage führen können. Dies 3 führt dazu, dass der betreffende Bereich in Folge nicht mehr klimatisiert werden kann und Schäden an den Kunstwerken des Museum Ludwig sowie den eingelagerten Instrumenten der Philharmonie drohen. Daher ist ein sukzessiver Austausch der alten MSR dringend vorzunehmen, um einem Be- triebsausfall und dauerhaften Schäden vorzubeugen. Begonnen werden soll mit der Zentrale 2 aufgrund der hohen Störanfälligkeit. Diese Zentrale regelt die Temperatur und Klimawerte für große Bereiche der Ausstellung, der Depots sowie der Cafeteria, Leitwarte und Verwaltung und ist somit elementar wichtig für die Klimatisierung und Erhaltung in den Bereichen. Nach erfolgreich durchgeführter Sanierung sollen die weiteren Zentralen folgen. Durch die Er- neuerung der Zentrale 2 werden möglicherweise Kenntnisse erlangt, die eine Optimierung der vorgesehenen Arbeiten an den weiteren Anlagen erforderlich machen. Daher soll zunächst die Durchführung der Maßnahmen an Anlage 2 beschlossen werden. Nach erfolgreicher Abwick- lung werden dann die weiteren Arbeiten zur erneuten Beschlussfassung mit ggf. zusätzlich gewonnenen Erkenntnissen vorgelegt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 700.000 € (brutto). Davon sind anteilig Kosten von 467.000 € vom Museum Ludwig zu tragen. Die Restkosten von 233.000 € entfal- len auf die Philharmonie und werden von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum Köln übernommen. Die zur Finanzierung ab 2025 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen für das Mu- seum Ludwig wurden im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilfinanzplan 0402 – Museum Ludwig in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 4511- 0402-0-0060 Erneuerung RLT-Anlage bedarfsgerecht berücksichtigt. Konsumtive Finanzierungsanteile werden im Budget des Dezernates für Kunst und Kultur – ggf. durch Umschichtungen – abgebildet. Der Finanzierungsanteil für die Philharmonie (133.000 € in 2025 und 100.000 € in 2026) wird aus dem Budget des Veranstaltungszentrums der Stadt Köln geleistet. Da das Veranstal- tungszentrum der Stadt Köln vorsteuerabzugsberechtigt ist, beläuft sich die Belastung ledig- lich auf den Nettobetrag (112.000 € in 2025 und 84.000 € in 2026). Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan 2025 berücksichtigt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0110/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.03.2025
- Erstellt
- 10.01.2025 10:13