1167/2022
Baubeschluss für die Fahrbahninstandsetzung (Erneuerung Asphaltdeckschicht) in der Blumenthalstraße (Abschnitt Merlostraße bis Hülchrather Straße) sowie in der Hülchrather Straße (Abschnitt zwischen Blumenthalstraße und Weißenburgstraße)
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Anlage _Öffentlichkeitsbeteiligung_
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Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben . Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der QlFKVWHQ Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) Information Anhörung / Beratung Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen . Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) Information Anhörung / Beratung Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen , weil: Grund Begründung Dringlichkeitsentscheidung Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Sanierung der Fahrbahndeckschicht, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen wiederherzustellen. Eine Umgestaltung des Straßenraumes ist seitens der Verwaltung nicht vorgesehen. Die Maßnahme soll aufgrund der vorhandenen Schäden möglichst zeitnah erfolgen, um aufwendige und teure Provisorien bzw. Zwischenzustände zu vermeiden.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/665/2 Vorlagen-Nummer 1167/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Fahrbahninstandsetzung (Erneuerung Asphaltdeckschicht) in der Blumenthalstraße (Abschnitt Merlostraße bis Hülchrather Straße) sowie in der Hülchrather Straße (Abschnitt zwischen Blumenthalstraße und Weißenburgstraße) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Fahrbahninstandsetzung in Teil- bereichen der Blumenthalstraße und Hülchrather Straße im Stadtteil Köln-Neustadt-Nord, mit Ge- samtkosten in Höhe von 150.000 €. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 150.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In den beiden benannten Straßenabschnitten lassen sich zahlreiche Beschädigungen an der vorhan- denen Fahrbahnbefestigung erkennen. Die Asphaltdeckschicht weist Abplatzungen, Ausmargerungen sowie Netz- und Querrisse auf. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, insbesondere für den Radverkehr, ist die Erneuerung der Asphaltdeckschicht in diesem Bereich geplant. Durch die vorgesehenen Arbeiten ist auch eine Verbesserung der Straßenentwässerung erreichbar. Klimabewertung: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effizien- te sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Bei- trag zum Klimaschutz bewertet werden. 3 KAG: Die geplante Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. Finanzierung: Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Finanzmittel in Höhe von rd. 150.000 € stehen im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 13 - Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Blumenthalstraße
- Hülchrather Straße
- Weißenburgstraße
- Merlostraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1167/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 20.04.2022
- Erstellt
- 05.04.2022 14:56