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2009/0277

Antrag der Stadtverordnetenversammlung vom 18. März 2008 Einfahrt zur Domäne Oberfeld

Magistratsvorlage 30.06.2009

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2009/0277

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2009/0277

2728 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
14.07.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0277 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Antrag der Stadtverordnetenversammlung vom 18. März 2008 
Einfahrt zur Domäne Oberfeld 
 
Vorlage vom: 30.06.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 30. Juni 2009 
 
 
Der Antrag der Stadtverordnetenversammlung vom 18. März 2008 lautet: 
 
Der Magistrat wird beauftragt zu überprüfen, ob an der Erbacher Straße durch Einrichtung eines 
Fußgängerüberweges in Höhe des Tores bzw. der Einfahrt zur Domäne Oberfeld eine besser 
gesicherte Wegeführung vom Oberfeld zur Domäne Oberfeld zu erreichen ist. 
 
Zu diesem Antrag wird Folgendes berichtet: 
 
Im Zusammenhang mit der Schulwegsicherung der Christian-Morgenstern-Schule und der 
Sicherheit der Fußgänger die die Erbacher Straße im Bereich Katharinenfalltorweg und der Einfahrt 
zur Domäne überqueren, war eine Querungshilfe in den vergangenen zwei Jahren mehrfach 
Besprechungspunkt in der Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit. 
 
Es wurden zwei Möglichkeiten in Betracht gezogen – Mittelinsel und Fußgängerschutzanlage – 
wobei einem signalgeregelten Überweg aus Sicherheitsgründen der Vorzug gegeben wurde. 
 
Es sind zwei Lösungsmöglichkeiten überprüft worden, eine provisorische und eine dauerhaft 
eingebaute Fußgängerschutzanlage.  
 
Die provisorische Lösung, eine mobile Signalanlage mit Mast und Betonfuß, würde mit Herrichtung 
der Zuwegung etwa 10.000,-- Euro kosten. Die Kosten für den Einbau einer dauerhaften FSA 
würden einschließlich der Baukosten für Wege und Aufstellflächen etwa 30.000,-- Euro betragen. 
 
Aus Sicherheitsgründen und wegen der vorhandenen Wegebeziehungen hatte sich die 
Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit für die dauerhafte Lösung in Höhe der Zufahrt zur Domäne 
entschieden. 
 
Zur Finanzierung sowohl der einfacheren wie auch der aufwendigeren Maßnahme stehen derzeit 
keine Mittel zur Verfügung. 
 
 
Darmstadt, den 30. Juni 2009    
VI-66/4 wo-br       
Nst. 2592       
        
        
        
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

TOP 346
TOP 2

Orte (2)

  • Erbacher Straße
  • Katharinenfalltorweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0277
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00