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1035/2022

Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln durch Totalunternehmen - Erweiterter Planungsbeschluss und Baubeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.11.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2022, TOP 10.20

Anlage 1 - Baubeschreibung

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Anlage 9, Auszug Sportausschuss vom 27.10.2022

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Anlage 10, Auszug Finanzausschuss 31.10.2022 zu 1035-2022

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Bebauungsplan

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Anlage 5 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Anlage 11 , Auszug BV 4 (Ehrenfeld) 07.11.2022

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Anlage 6 - Bescheid zur Befreiung gemäß § 67 BNatSchG

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Anlage 8 , Auszug BV 1 (Innenstadt) 27.10.2022

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Anlage 4 - Terminübersicht TU versus Einzelvergabe

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Anlage 3 - Landschaftsplan

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Anlage 6b - Bescheid zur Befreiung Planung 2020

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Anlage 7a - Begründung für die europaweite Ausschreibung an ein Totalunternehmen

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Anlage 7 - Erläuterung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Anlage 1 - Baubeschreibung

3312 Zeichen

Anlage 1 
 
1 / 4 
Baubeschreibung 
 
Projekt:  Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau 
von sechs Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse 
 
Stadtbezirk:    Bezirk 1 – Innenstadt 
Adresse:    Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln 
Schulart:    Gymnasium 
Bestand:   Sek I: 4-zügig, Sek II: 6-zügig 
Neue Planung:  Sek I: 4-zügig, Sek II: 6-zügig 
Zügigkeitserweiterung bei Bedarf möglich: 
Sek I: 5-zügig, Sek II: 7-zügig 
Aktuelle Leistungsphase:  2 teilweise 
Ausführung:    TU 
Schülerplätze:   Bestand:   maximal 1.047 
Neue Planung:  maximal 1.047 
     bei gewünschter Zügigkeitserweiterung: 
maximal 1.280 
 
Maßnahmenbeschreibung: 
 
Das Gymnasium Kreuzgasse liegt im Inneren Grüngürtel, westlich der Innenstadt. Das 
Grundstück wird im Westen von der stark befahrenen Inneren Kanalstraße begrenzt und 
geht an den übrigen Seiten in die Parkflächen des Grüngürtels über.  
Das Objekt besteht aus fünf Baukörpern, die den innenliegenden Schulhof umschließen: 
 
- Trakt A Baujahr 1953, Regelklassen, SEK I, Kunsträume 
- Trakt B Baujahr 1962, Aula und Verwaltung 
- Trakt C Baujahr 1958, Gymnastikhalle (bereits abgerissen) 
- Trakt D Baujahr 1982, 3-fach-Turnhalle (Mehrzweckhalle) 
- Trakt E Baujahr 1985/86, Naturwissenschaften, Fachklassen, SEK II 
 
Für die Baumaßnahme werden die Trakte C (1-fach Gymnastikhalle, bereits umgesetzt), D 
(3-fach-Sporthalle) und E (Unterrichtsräume) abgerissen. Das nach Abriss zur Verfügung 
stehende Baufeld kann zur Errichtung eines Neubaus, der aus einem mehrgeschossigen 
Baukörper besteht, genutzt werden.  
Der Neubau umfasst die allgemeinen Unterrichtsbereiche sowie naturwissenschaftliche 
Fachräume mit Hörsaal und Übungsräumen. Außerdem ermöglicht der Neubau die 
Unterbringung von 6 Sporthalleneinheiten mit Nebenräumen für den Sportunterricht. 
Zusätzlich werden eine Mensa und eine Küche mit Personalräumen und Lagerflächen 
benötigt.  
Die denkmalgeschützten Gebäudetrakte A und B werden instand gesetzt. Hierzu sollen alle 
inneren Oberflächen saniert und erneuert, Maßnahmen zur Raumakustik unter 
Berücksichtigung des Einbaus einer Sprachalarmierungsanlage umgesetzt sowie die 
Gebäudetechnik dem heutigen Stand der Technik angepasst werden. Der Brandschutz ist zu 
ertüchtigen und vorhandene Mängel zu beseitigen. In allen Bereichen der Trakte ist 
Barrierefreiheit herzustellen. Weiterhin sollen im Inneren der Gebäude die baulichen 
Grundrisse für die Umsetzung moderner Lernkonzepte sowie zur Neuordnung des 
Verwaltungsbereichs angepasst werden. Alle Sanitärräume sollen erneuert und nach 
Erfordernis umgebaut werden. 
Um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten, ist während der gesamten Bauausführung eine 
Auslagerung in temporären Schulersatzbauten in Containerbauweise für den allgemeinen, 
den naturwissenschaftlichen Unterricht und den Sportunterricht notwendig. Die 
Schulersatzbauten werden auf dem benachbarten Sportplatz im Bereich der südlichen und 
nördlichen Segmente sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn errichtet. Für den 
Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet.

Anlage 1 
 
2 / 4 
Luftbild: Bestand Gymnasium Kreuzgasse

Anlage 1 
 
3 / 4 
 
Vogelperspektive: Bestand Gymnasium Kreuzgasse

Anlage 1 
 
4 / 4 
 
Lageplan: GI und Neubau Gymnasium Kreuzgasse inkl. Interim

Anlage 9, Auszug Sportausschuss vom 27.10.2022

5335 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin : 5
Geschäftsführung
"Sportausschuss
hi}
Herr Willms
Telefon: (0221) 221 31203
Fx : (0221) 221 31244

* E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de

Datum: 02.11.2022

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses
vom 27.10.2022

öffentlich

4.1 Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau
von sechs Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vo-
gelsanger Str. 1, 50672 Köln durch Totalunternehmen - Erweiterter Pla-
nungs- und Baubeschluss
1035/2022 i

Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. $ 13 der GeschO des Rates
AN/1915/2022

Änderungs- bzw. Zusatzantrag gemäß 8 13 der GeschO des Rates
AN/1903/2022

Zunächst lässt RM Seeck über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion
(AN/1915/2022) abstimmen:

Beschluss:
Punkt 2 wird wie folgt ergänzt:

2. a.) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Überprüfung der Ver-
fügbarkeit der dem Schulgelände gegenüberliegenden Freiflächen an der Inneren
Kanalstraße. Sofern diese Fläche der Stadt Köln zur Verfügung steht, erfolgt die Pla-
nung und Errichtung der Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatzbau-
. ten in Containerbauweise auf dieser westlichen Seite der Inneren Kanalstraße. Somit
bleibt die Nutzung der Sportflächen für die Schule und die benachbarten Vereine un-
eingeschränkt erhalten.
Sofern die Freifläche an der Inneren Kanalstraße nicht zur Verfügung steht, erfolgt
die Auslagerung gemäß der ursprünglichen Ziffer 2 der Verwaltungsvorlage, die nun
als Alternative zu 2.b.) wird.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen SPD, FDP und LINKE abgelehnt

Anschließend lässt RM Seeck über den Änderungsantrag Bündnis90/die GRÜ-
NEN, CDU und Volt (AN/1903/2022) abstimmen:

Beschluss:
Unter Punkt 2 wird ergänzt:

2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und
Errichtung einer Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatz-
bauten in Containerbauweise auf dem benachbarten Grundstück. Die
Teilauslagerung erfolgt für die Dauer der Baumaßnahme auf dem be-
nachbarten Sportplatz im Bereich der südlichen und nördlichen Segmen-
te sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn. Für den weiteren
Sportbetrieb wird so viel Fläche wie möglich frei gehalten. Für den
Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet.

Abstimmungsergebnis: ;

Einstimmig zugestimmt

Abschließend lässt RM Seeck über die gemäß Änderungs-bzw. Zusatzantrag
AN/1903/2022 geänderte Beschlussvorlage abstimmen:

Geänderter Beschluss:

1. Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender
Schulplätze am Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1, 50672 Köln beauf-
tragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung und Errichtung eines Neu-
bautraktes und einer 3-fach-Sporthalle, von drei zusätzlichen Sporthalleneinheiten
(einschließlich 2 Sporthalleneinheiten für den Bedarf des Berufskollegs Weinsberg-
straße), zusätzlicher Funktionsräume für die Außensportanlage, zusätzlicher allge-
meiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume und die Generalinstandsetzung
der Trakte A und B durch ein Totalunternehmen in einem europaweiten Verfahren
ausschreiben zu lassen.

2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errich-
tung einer Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatzbauten in Contai-
nerbauweise auf dem benachbarten Grundstück. Die Teilauslagerung erfolgt für die
Dauer der Baumaßnahme auf dem benachbarten Sportplatz im Bereich der südli-
chen und nördlichen Segmente sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn. Für
den weiteren Sportbetrieb wird so viel Fläche wie möglich frei gehalten. Für den
Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet.

3. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der
gesamten Maßnahme in Höhe von rund 113,3 Millionen Euro bruttoan.
Einrichtungskosten sind in dieser Summe —-mit Ausnahme der bauseitigen Kosten für
den Interimsersatzbau für die naturwissenschaftlichen Fachräume- nicht enthalten
und werden zu gegebener Zeit mit einer separaten Vorlage zum Beschluss vorge-

legt.
4. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den oberen
Kostenorientierungswert.

Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange:der genannte obere Kos-
tenorientierungswert um nicht mehr als 10 % überschritten wird.

“ Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen
Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen
nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises, der die durch
die Baumaßnahme entstehenden Kosten berücksichtigen wird. Die Baumaßnahme
verursacht ab 2029 eine jährliche Belastung des städtischen Haushalts in Höhe von.
rund 5 Mio. Euro (rund 4,7 Mio. Euro Miete zuzüglich rund 300.000 Euro Reinigungs-
und sonstige Nebenkosten), die aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnis-
plan 0301, Schulträgeraufgaben, finanziert wird.

5. Das mit Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das TU-/GU-
Schulbaumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine Beratung
und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen Gremien
entfällt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung RM Detjen

Anlage 10, Auszug Finanzausschuss 31.10.2022 zu 1035-2022

3549 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 02.11.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 31.10.2022  
öffentlich 
10.3 Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau 
von sechs Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vo-
gelsanger Str. 1, 50672 Köln durch Totalunternehmen - Erweiterter Pla-
nungs- und Baubeschluss 
1035/2022 
 
 
Geänderter Beschluss in der Fassung des Sportausschusses:  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
1. Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender 
Schulplätze am Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1, 50672 Köln beauf-
tragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung und Errichtung eines Neu-
bautraktes und einer 3-fach-Sporthalle, von drei zusätzlichen Sporthalleneinheiten 
(einschließlich 2 Sporthalleneinheiten für den Bedarf des Berufskollegs Weinsberg-
straße), zusätzlicher Funktionsräume für die Außensportanlage, zusätzlicher allge-
meiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume und die Generalinstandsetzung 
der Trakte A und B durch ein Totalunternehmen in einem europaweiten Verfahren 
ausschreiben zu lassen.  
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errich-
tung einer Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatzbauten in Contai-
nerbauweise auf dem benachbarten Grundstück. Die Teilauslagerung erfolgt für die 
Dauer der Baumaßnahme auf dem benachbarten Sportplatz im Bereich der südli-
chen und nördlichen Segmente sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn. Für 
den weiteren Sportbetrieb wird so viel Fläche wie möglich frei gehalten. Für den 
Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet. 
3. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der 
gesamten Maßnahme in Höhe von rund 113,3 Millionen Euro brutto an.  
Einrichtungskosten sind in dieser Summe –mit Ausnahme der bauseitigen Kosten für

den Interimsersatzbau für die naturw issenschaftlichen Fachräume- nicht enthalten 
und w erden zu gegebener Zeit mit einer separaten Vorlage zum Beschluss vorge-
legt.  
4. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den oberen 
Kostenorientierungswert. 
Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere Kos-
tenorientierungswert um nicht mehr als 10 % überschritten wird.  
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen 
Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen 
nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises, der die durch 
die Baumaßnahme entstehenden Kosten berücksichtigen wird. Die Baumaßnahme 
verursacht ab 2029 eine jährliche Belastung des städtischen Haushalts in Höhe von 
rund 5 Mio. Euro (rund 4,7 Mio. Euro Miete zuzüglich rund 300.000 Euro Reinigungs- 
und sonstige Nebenkosten), die aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnis-
plan 0301, Schulträgeraufgaben, finanziert wird. 
5.  Das mit Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das TU-/GU-
Schulbaumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine Beratung 
und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen Gremien 
entfällt. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

8960 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1035/2022
Stand: 17.10.2025 
Sachstandsbericht  
Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs 
Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln 
durch Totalunternehmen - Erweiterter Planungs- und Baubeschluss 
Beschluss in der Fassung des Sportausschusses vom 27.10.2022 (Anlage 9) 
und des Finanzausschusses vom 31.10.2022 (Anlage 10): 
1. Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender Schul-
plätze am Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1, 50672 Köln beauftragt 
der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung und Errichtung eines Neu-
bautraktes und einer 3-fach-Sporthalle, von drei zusätzlichen Sporthalleneinheiten 
(einschließlich 2 Sporthalleneinheiten für den Bedarf des Berufskollegs Weinsberg-
straße), zusätzlicher Funktionsräume für die Außensportanlage, zusätzlicher allge-
meiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume und die Generalinstandset-
zung der Trakte A und B durch ein Totalunternehmen in einem europaweiten Ver-
fahren ausschreiben zu lassen.  
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errichtung 
einer Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatzbauten in Container-
bauweise auf dem benachbarten Grundstück. Die Teilauslagerung erfolgt für die 
Dauer der Baumaßnahme auf dem benachbarten Sportplatz im Bereich der südli-
chen und nördlichen Segmente sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn. Für 
den w eiteren Sportbetrieb w ird so viel Fläche w ie möglich frei gehalten. Für den 
Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet. 
3. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der ge-
samten Maßnahme in Höhe von rund 113,3 Millionen Euro brutto an.  
Einrichtungskosten sind in dieser Summe –mit Ausnahme der bauseitigen Kosten 
für den Interimsersatzbau für die naturwissenschaftlichen Fachräume- nicht enthal-
ten und werden zu gegebener Zeit mit einer separaten Vorlage zum Beschluss 
vorgelegt.  
4. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den oberen Kos-
tenorientierungswert. 
Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere 
Kostenorientierungswert um nicht mehr als 10 % überschritten wird.  
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen

2 
 
Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlun-
gen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises, der 
die durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten berücksichtigen wird. Die Bau-
maßnahme verursacht ab 2029 eine jährliche Belastung des städtischen Haushalts 
in Höhe von rund 5 Mio. Euro (rund 4,7 Mio. Euro Miete zuzüglich rund 300.000 
Euro Reinigungs- und sonstige Nebenkosten), die aus zu veranschlagenden Mit-
teln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, finanziert wird. 
5. Das mit Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das TU-/GU-Schul-
baumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine Beratung und 
Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen Gremien ent-
fällt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Stand 2024 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Im Verlauf der weiteren Bearbeitung des Projekts wurden neue Erkenntnisse gewonnen und 
Optimierungen berücksichtigt, die in Abstimmung mit dem Sportamt, dem Amt für Schulent-
wicklung, sowie der Schule erfolgten. Es haben sich folgende Abweichungen von der bisheri-
gen genannten Maßnahme entwickelt: 
1. Auslagerung - Gesamtauslagerung statt Teilauslagerung:  
Innerhalb der Vorplanung wurde die Interimsmaßnahme soweit optimiert, dass nun eine Ge-
samtauslagerung auf die vom Sportamt freigegebenen Sportplatzflächen errichtet werden 
kann. Dadurch können die Planungs- und Baumaßnahmen des Neubaus und der Generalin-
standsetzung gleichzeitig durchgeführt werden, anstatt nacheinander. Die Bauzeit wird somit 
verkürzt. Des Weiteren entfällt für die Schule der aufwendige Zwischenumzug, welcher auf-
grund der Teilauslagerung notwendig gewesen wäre. Weiterhin werden die Beeinträchtigun-
gen des laufenden Schulbetriebes durch die Baumaßnahmen weiter minimiert. 
2. Auslagerung – Modulbauweise statt Containerbauweise:  
Die Gesamtauslagerung ist ausschließlich durch den Einsatz von 3-geschossigen Modulbau-
ten möglich, denn eine Containererrichtung ist auf maximal 2 Geschosse begrenzt. Durch die 
Ausführung in Modulbauweise lässt sich die Gesamtauslagerung nachhaltig und innovativ rea-
lisieren. Die Module werden in Holzbauweise re- und wiedermontierbar geplant und errichtet, 
das heißt nach Ablauf der Interimsnutzung können die Module an anderen Standorten wieder-
errichtet werden. Mittels einer flexiblen Planung können die Module auf neue Grundstücke an-
gepasst und durch die Einhaltung von notwendigen Normen und Richtlinien, auch als dauer-
hafte Gebäude errichtet werden. Aufgrund dessen fallen für die Wiederverwendung des Mo-
dulbaus hauptsächlich Kosten für den Abbau und Wiederaufbau der Module an. Darüber hin-
aus wird durch die Wiederverwendung der CO²-Ausstoß reduziert. 
3. Auslagerung – Verortung des Interims im südlichen Sportplatzbereich statt südlicher 
und nördlicher Segmente sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn:  
Nach Abstimmungen mit dem Sportamt und den Vereinen, muss die Tartanbahn weiter erhal-
ten bleiben. Dafür wurde die südliche Sportplatzhälfte, inklusive einer geringen Überschrei-
tung für die Interimsmaßnahme, freigegeben. Das Ziel »Für den weiteren Sportbetrieb wird so 
viel Fläche wie möglich freigehalten« bleibt bestehen.

3 
 
Zusammenfassend wirkt sich die Optimierung beschleunigend, nachhaltiger und nutzer*innen-
freundlicher auf die gesamte Maßnahme aus. Bedingt durch die Vergrößerung des Interim-
Bauvolumens durch eine Gesamtauslagerung sowie der wiedermontierbaren Modulbauweise, 
erhöhen sich die Kosten, sodass ein Kostenfortschreibungsbeschluss erwirkt werden muss. 
Dieser ist in Vorbereitung. 
Durch die vorgenannten Optimierungen, wurden Unwägbarkeiten minimiert und das Projekt 
entsprechend strukturiert, sodass es sich nunmehr in zwei Vorhaben gliedern lässt.:  
Zum einen in eine Interimsmaßnahme und zum anderen in die Hauptmaßnahme – Neubau + 
Generalinstandsetzung. Somit wurden Grundlagen für zwei Vergaben an Totalunternehmen 
(TU) geschaffen. 
Interimsmaßnahme: Der Teilnahmewettbewerb des TU-Verfahrens wurde im September 2023 
veröffentlicht. Die Angebotsaufforderung inklusive der funktionalen Leistungsbeschreibung 
wurde im November 2023 an die Bieter übermittelt. Aktuell liegen bereits geprüfte indikative 
Angebote vor und die 1. Präsentation der Bieter wird vorbereitet. 
Hauptmaßnahme: Im Dezember 2023 wurde das TU-Vergabeverfahren (Teilnahmewettbe-
werb) gestartet. Die Angebotsaufforderung inkl. der Funktionalen Leistungsbeschreibung 
wurde Ende März 2024 an die Bieter versandt. Erste Bieterfragen werden bearbeitet. 
Nächste Schritte: 
Interimsmaßnahme: Es müssen vorbereitende Maßnahmen für den TU, wie die Errichtung ei-
ner Trafo- und einer temporären Wasserstation, ausgeschrieben werden. Das TU-Vergabe-
verfahren wird weiterbearbeitet und die Verhandlungsgespräche mit den Bieter*innen werden 
vorbereitet und durchgeführt. Eine Beauftragung des TUs ist für August 2024 vorgesehen. 
Hauptmaßnahme: Das TU-Vergabeverfahren wird weiterbearbeitet, weitere Bieter*innenfra-
gen werden beantwortet und Präsentationen sowie Verhandlungen werden vorbereitet. Eine 
Beauftragung wird nach heutigen Kenntnissen voraussichtlich im vierten Quartal 2024 möglich 
sein. 
Der Kostenfortschreibungsbeschluss ist fertigzustellen. 
Stand 2025 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Interimsmaßnahme: Die vorbereitenden Maßnahmen für das Interim wurden beauftragt. Das 
TU-Vergabeverfahren wurde weiterbearbeitet und weitere Verhandlungsgespräche wurden 
durchgeführt, sodass am 14.01.2025 die Beauftragung eines Totalunternehmens erfolgen 
konnte. Nach der Beauftragung finalisierte das Totalunternehmen den Vorentwurf und stimmte 
sich mit den beteiligten Ämtern über das Vorhaben ab. Anschließend wurde mit die Entwurfs-
planung begonnen und fertiggestellt. 
Hauptmaßnahme: Das TU-Vergabeverfahren wurde weiterbearbeitet und Optimierungen wur-
den vorgestellt. Die Vergabeverhandlungen dauern noch an. 
Nächste Schritte: 
Interimsmaßnahme: Nach Freigabe der Entwurfsplanung kann mit der Genehmigungsplanung 
begonnen und der Bauantrag eingereicht werden. Es soll eine Teilbaugenehmigung erteilt 
werden, damit mit den Tiefbauarbeiten vorzeitig begonnen werden kann. Der Baubeginn ist für 
das vierte Quartal 2025 geplant. 
Hauptmaßnahme: Nach heutigem Kenntnisstand wird eine Beauftragung voraussichtlich im 
zweiten Quartal 2026 möglich sein.

4 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
16.10.2026

Beschlussvorlage Rat

13924 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1035/2022 
Freigabedatum 
15.09.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs 
Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln durch 
Totalunternehmen - Erweiterter Planungs- und Baubeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender Schulplätze am  
Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1, 50672 Köln beauftragt der Rat der Stadt Köln die 
Verwaltung, die Planung und Errichtung eines Neubautraktes und einer 3-fach-Sporthalle, von drei 
zusätzlichen Sporthalleneinheiten (einschließlich 2 Sporthalleneinheiten für den Bedarf des  
Berufskollegs Weinsbergstraße), zusätzlicher Funktionsräume für die Außensportanlage, zusätzlicher 
allgemeiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume und die Generalinstandsetzung der Trakte 
A und B durch ein Totalunternehmen in einem europaweiten Verfahren ausschreiben zu lassen.  
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errichtung einer  
Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatzbauten in Containerbauweise auf dem  
benachbarten Grundstück. Die Teilauslagerung erfolgt für die Dauer der Baumaßnahme auf dem be-
nachbarten Sportplatz im Bereich der südlichen und nördlichen Segmente sowie unter Inanspruch-
nahme der Tartanbahn. Für den Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet. 
3. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der gesamten Maßnah-
me in Höhe von rund 113,3 Millionen Euro brutto an.  
Einrichtungskosten sind in dieser Summe –mit Ausnahme der bauseitigen Kosten für den Interimser-
satzbau für die naturwissenschaftlichen Fachräume- nicht enthalten und werden zu gegebener Zeit 
mit einer separaten Vorlage zum Beschluss vorgelegt.  
4. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den oberen Kostenorientierungs-
wert. 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.09.2022 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.10.2022 
Sportausschuss 27.10.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.10.2022 
Finanzausschuss 31.10.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.11.2022 
Rat 10.11.2022

2 
Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere Kostenorientierungs-
wert um nicht mehr als 10 % überschritten wird.  
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung 
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen 
Flächenverrechnungspreises, der die durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten berücksichtigen 
wird. Die Baumaßnahme verursacht ab 2029 eine jährliche Belastung des städtischen Haushalts in 
Höhe von rund 5 Mio. Euro (rund 4,7 Mio. Euro Miete zuzüglich rund 300.000 Euro Reinigungs- und 
sonstige Nebenkosten), die aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträger-
aufgaben, finanziert wird. 
5. Das mit Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das TU-/GU-
Schulbaumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine Beratung und Beschlussfas-
sung über die Genehmigungsplanung in den politischen Gremien entfällt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 
a) Personalaufwendungen         € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten)  siehe Begründung! 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Anlehnung an den Passivhausstandard erfolgt,  
verbessern die CO²-Bilanz der Gebäude. 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver-
brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
Begründung 
 
Im Rahmen der Umsetzung des Planungsbeschlusses 3782/2014 wurde festgestellt, dass der  
ursprünglich vorgesehene Planungsansatz bei Erweiterung des bestehenden Gebäudeensembles 
planungsrechtliche Konflikte birgt.  
Daher wurde eine Planungsvariante (Anlage 1) entwickelt, die zeitnaher fertig zu stellen ist, mehr 
Nutzfläche bereitstellt und aufgrund kompakterer Bauweise deutlich weniger planungsrechtliche  
Risiken aufweist. Diese wurde am 4. Februar 2021 mit dem erweiterten Planungsbeschluss 
2486/2020 vom Rat beschlossen. 
Um die Planung und Errichtung der Baumaßnahme zu beschleunigen und weitere Zeitverzögerungen 
zu verhindern, die durch die notwendige Optimierung der Planung entstanden sind, soll die weitere 
Planung sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des Gymnasiums durch ein  
Totalunternehmen (TU) auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) durchgeführt 
werden.

4 
Für die TU-Maßnahme werden die Planungs- und Bauleistungen ab Leistungsphase 3 für die  
Generalinstandsetzung und den Neubau des Gymnasiums als Gesamtpaket vergeben.  
Die Interimsmaßnahme sowie der Abbruch des C-Traktes werden durch die bereits beauftragten 
Fachplaner geplant, ausgeschrieben und umgesetzt.  
 
Projektspezifische Gründe für eine TU-Vergabe 
Aus vergaberechtlichen Gründen wäre das Projekt nach § 97 GWB grundsätzlich in Fachlosen aus-
zugeschreiben. Eine Prüfung hat jedoch ergeben, dass nachvollziehbare Gründe vorliegen, die ein 
Abweichen von der Losvergabe rechtfertigen und eine Vergabe an Totalunternehmen (TU-Vergabe) 
zulassen: 
Wirtschaftliche Gründe 
1. Starke Verzögerung 
Durch die zu bearbeitenden Schulbauprojekte sind die personellen Kapazitäten der Verwaltung im 
Architektur- und Ingenieurbereich weitestgehend gebunden.  
Das Projekt ließe sich mit Einzelvergaben mit einem erheblichen Zeitverzug umsetzen. Dies würde 
die derzeit kritische Schulplatzsituation weiter verschärfen. Die Schulversorgungpflicht lässt sich im 
vorgegebenen Zeitraum von maximal 6 Jahren (Anlage 4) nur durch die Vergabe an ein Totalunter-
nehmen umsetzen. 
Die Tabellen 1 und 2 zeigen den Vergleich der Terminschienen zwischen einer TU-Vergabe und einer 
Einzelvergabe für die Baumaßnahme Gymnasium Kreuzgasse.  
Bei einer Einzelvergabe wäre in der momentanen Marktlage das Risiko für eine Insolvenz einzelner 
beteiligter Firmen trotz Bauboom weiterhin hoch. Inwiefern sich in Zukunft die Corona Pandemie auf 
die Marktlage auswirkt, kann noch nicht vorausgesagt werden. Jedoch steigt das Risiko, dass sich die 
Marktlage verschlechtert und Insolvenzen einzelner Gewerke drohen.  
Bei einer TU-Vergabe trägt der Totalunternehmer das Risiko im Hinblick auf Baukosten und Termine. 
Eine Vergabe an ein Totalunternehmen hätte eine höhere Planungs- und Bausicherheit zur Folge. 
Denn ein Totalunternehmer kann bei der Insolvenz eines Auftragnehmers einfacher und unmittelbar 
neue Auftragnehmer*innen beauftragen, weil es bei der Suche nicht an die vergaberechtlichen  
Vorschriften gebunden ist.  
2. Längere Beeinträchtigung von gewichteten Interessen oder Rechtsgütern 
Durch die Optimierung der Prozesszeiten durch ein TU werden die Standzeiten der Schulersatzbau-
ten für den Interim auf dem benachbartes Sportplatz erheblich reduziert und damit wirtschaftlicher.  
Für die Interimslösung mit Schulersatzbauten in Containerbauweise wird ein mit der Schule und dem 
Amt für Schulentwicklung abgestimmtes reduziertes Raumprogramm angesetzt. Um den Schulbetrieb 
aufrecht zu erhalten, ist während der gesamten Bauausführung eine Auslagerung in temporäre 
Schulersatzbauten für den allgemeinen, den naturwissenschaftlichen Unterricht und den  
Sportunterricht notwendig. Die Schulersatzbauten werden auf dem benachbarten Sportplatz im Be-
reich der südlichen und nördlichen Segmente sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn errichtet. 
Für den Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet. 
 
Die Sportvereine können den benachbarten Sportplatz während der Baumaßnahmen nur einge-
schränkt nutzen. Das auf dem benachbarten Sportplatz gelegene Großspielfeld steht während der 
gesamten Bauzeit uneingeschränkt für den Trainings- und Meisterschaftsbetrieb der Fußballvereine 
zur Verfügung. Durch die Verkürzung der Baumaßnahme, kann der Sportbetrieb früher wieder begin-
nen. 
Technische Gründe 
1. Komplexität der Aufgabe 
Die Planung und Koordination umfasst komplexe planungsrechtliche und technische Sachzwänge 
aufgrund der notwendigen Schadstoffsanierung, Sanierung der denkmalgeschützten Trakte A und B, 
die Auslagerung auf das benachbarte Grundstück sowie die Berücksichtigung der naturschutzrechtli-

5 
chen Belange, die mit einem Totalunternehmen einfacher ausgeführt werden können. Die Planung 
und Ausführung erfolgt dort aus einer Hand und es gibt keine fehleranfällige Schnittstelle zur  
Übergabe von Planung zu Bau, die Informationsverlust und Zeitverzögerung zur Folge haben könnte. 
Auch die komplexe Planung und Ausführung der Schnittstelle der Technischen Gebäudeausrüstung 
zwischen den Trakten A, B und dem Neubau können durch ein Totalunternehmen schneller und op-
timaler durchgeführt werden. Es kann für seine Baustelle Risiken eingehen um schneller zu bauen, 
die dem öffentlichen Bauherrn verwehrt bleiben. Außerdem kann es damit eine kurze Taktung seiner 
Arbeiten parallel zueinander durchführen.  
2. Logistische Abhängigkeit bei komplexen Maßnahmen 
Durch den engen zeitlichen Rahmen und durch die Lage der Schulen zwischen der stark befahrenen 
Inneren Kanalstraße und der Parkfläche des Grüngürtels ist mit besonderen Beeinträchtigungen des 
Bauablaufs zu rechnen, wenn Teilsperrung der Inneren Kanalstraße erforderlich wird. Diese wirken 
sich regelmäßig auf mehrere Gewerke aus. Die notwendige Koordinierung dieser besonderen Stö-
rungen kann ein TU wesentlich besser vornehmen, ohne dass es zu erheblichen Verzögerungen 
kommt. 
Dem Bauablauf ist im Zusammenhang mit dem laufenden Schulbetrieb auf dem Grundstück und den 
durch den Neubau teilweise eingeschränkten beziehungsweise veränderten Feuerwehrzufahrten  
große Aufmerksamkeit zu widmen. Durch das Totalunternehmen muss die Errichtung des  
Erweiterungsbaus innerhalb eines kurzen Zeitfensters gewerkeübergreifend koordiniert werden.  
Diese Abstimmungen erfordern bei Einzelvergaben zum Beispiel wegen Gewährleistungen und Ab-
nahmefristen einen deutlich größeren Zeitaufwand.  
Auf dem Grundstück muss der Neubau in einer beengten Situation gebaut werden. Im Westen be-
grenzt durch die Innere Kanalstraße, im Norden durch geschützten Baumreihen, im Osten durch den 
Schulhof und die denkmalgeschützten Trakte A und B sowie im Süden durch den benachbarten 
Sportplatz und die zu schützenden Bäume. Die Wegeführung innerhalb des Schul- und Interims-
grundstückes muss am Rand der Baustelle vorbei geleitet und im Rahmen der Baumaßnahme mehr-
fach geändert werden. Aufgrund der erheblichen Verkehrssicherungspflichten im laufenden Betrieb ist 
die Sicherheit der rund 1000 Schüler*innen und sonstigen Nutzer*innen durch ein Totalunternehmen 
besser sicherzustellen. Es ergeben sich über die gesamte Bauzeit wechselnde Kreuzungs- und  
Gefahrenpunkte, die koordiniert gesichert werden müssen.  
 
Fazit 
Um die zwingend vorgegebenen Termine (Anlage 4) einzuhalten, schlägt die Verwaltung im vorrangi-
gen öffentlichen Interesse einer Versorgung mit Schulplätzen vor, von dem Gebot der Losvergabe 
abzuweichen und die Baumaßnahme an ein Totalunternehmen zu vergeben. 
 
Energiestandard  
Die neuen Gebäudetrakte werden gemäß den städtischen Energieleitlinien in Anlehnung an den  
Passivhausstandard geplant und errichtet. Die Fassaden der denkmalgeschützten Gebäudetrakte A 
und B sind nicht Teil der geplanten Generalinstandsetzung, da diese bereits instand gesetzt wurden. 
 
Finanzierung  
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung 
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen 
Flächenverrechnungspreises, der die durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten berücksichtigen 
wird. Die Baumaßnahme verursacht ab 2029 eine jährliche Belastung des städtischen Haushalts in 
Höhe von rund 5 Mio. Euro (rund 4,7 Mio. Euro Miete zuzüglich rund 300.000 Euro Reinigungs- und 
sonstige Nebenkosten), die aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträger-
aufgaben, finanziert wird.

6 
Die Kosten der Einrichtung werden zu gegebener Zeit in einer separaten Beschlussvorlage vorgelegt. 
Dezernat IV, Bildung Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 
2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch 
Umschichtung vorsehen.  
 
Befreiungsvoraussetzungen  
Eine Befreiung nach § 67 BNatSchG für die bisherige Planung liegt als Anlage 6 dieser  
Beschlussvorlage bei. 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Baubeschreibung  
Anlage 2 – Bebauungsplan 
Anlage 3 – Landschaftsplan 
Anlage 4 – Terminübersicht TU-Vergabe im Vergleich zur Einzelvergabe 
Anlage 5 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes 
Anlage 6 – Befreiung nach § 67 BNatSchG für die bisherige Planung

Anlage 2 - Bebauungsplan

8 Zeichen

Anlage 2

Anlage 5 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

4671 Zeichen

/ 2 
14 30.05.2022 
143  
 
 
26 über Dezernat VI 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1035/2022, Stand 16.05.2022 
Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs 
Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln 
durch Totalunternehmen - Erweiterter Planungsbeschluss und Baubeschluss 
RPA-Nr. 0348/2022 
 
Eingereichte Kosten:   rd. 113.300.000,- brutto (ob erer Kostenorientierungs- 
wert) 
Risikozuschlag:   10% auf den oberen Kostenorientie rungswert 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
26/Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beabsichtigt am Gymnasium Kreuzgasse umfangreiche 
Maßnahmen zur Ertüchtigung des Schulstandortes durchzuführen. Vorgesehen ist die Gene- 
ralinstandsetzung der zwei unter Denkmalschutz stehenden Trakte A und B, sowie der Ab- 
riss der Trakte C, D und E und einen anschließenden Neubau auf dem frei gewordenen Ge- 
lände. Dieser beinhaltet die allgemeinen Unterrichtsbereiche, naturwissenschaftliche Fach- 
räume mit Hörsaal und Übungsräumen, sowie sechs Sporthalleneinheiten mit Nebenräumen. 
Weiterhin soll eine Mensa mit Küche und den dafür erforderlichen Räumlichkeiten entstehen. 
Für die Auslagerung der Räumlichkeiten während der mehrjährigen Baumaßnahmen sind 
Modulbauten auf dem benachbarten Sportplatz vorgesehen, die im Anschluss wieder zu- 
rückgebaut werden, um die Anlage wieder ihrem vorgesehen Zweck zurückzuführen. 
Ein erster Planungsbeschluss (3782/2014) aus dem Jahr 2015, sowie ein erweiterter Pla- 
nungsbeschluss (2486/2020) vom 04.02.2021 aufgrund neuer Erkenntnisse wurden bereits 
erwirkt. Um die Maßnahme zu beschleunigen und Risiken im Projektablauf zu minimieren, 
beabsichtigt -26-, mit vorliegender Beschlussvorlage, die europaweite Vergabe an einen To- 
talunternehmen (TU), welches die (Weiter-)Planung, Vergabe und Ausführung durchführen 
soll. Eine Abweichung von § 97 GWB, der vergaberechtlich ein fachlosweise Vergabe vor- 
sieht, wurde weitestgehend nachvollziehbar begründet. Es ist allerdings nicht bekannt, ob 
diese Vorgehensweise mit 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherung abgestimmt wurde. 
Aus den Unterlagen geht weiterhin hervor, dass der bisherige Planungsstand eingebunden 
wird und die Vergabe an einen TU ab der Leistungsphase 3 erfolgen soll. Es ist davon aus- 
zugehen, dass sieben Jahre nach dem ersten Planungsbeschluss verwertbares Material zur 
Fortführung der Planung vorliegt und die Leistungsphase 2 zum Zeitpunkt der Vergabe an 
den TU abgeschlossen ist. Pläne oder eine Kostenschätzung nach DIN 276 in dem Quali- 
tätsstandard der Leistungsphase 2 wurden nicht vorgelegt. 
Der Kostenorientierungswert der Gesamtmaßnahme wird mit rund 113 Millionen EUR brutto 
zzgl. eines Risikozuschlags i.H.v. 10 % auf diesen Wert, angegeben. 
Die Ermittlung des Kostenorientierungswertes ist nicht nachvollziehbar dokumentiert. Des 
Weiteren fehlen Angaben, ob dieser die bereits verausgabten Planungskosten beinhaltet. 
Die Einrichtungskosten (KG 600) sind in der vorliegenden Beschlussvorlage vom 16.05.2022 
noch nicht beziffert.

- 2 - 
 
 
Ein Anspruch auf Vollständigkeit des o.g. „Kostenorientierungswertes“ für die komplexe 
Baumaßnahme kann demnach nicht bestätigt werden. Grundsätzlich sind alle Kostengrup-
pen vor einem Baubeschluss abzubilden. 
Aufgrund der derzeit zu beobachtenden Kostenentwicklung bei Baumaßnahmen, vor allem 
im Bereich der schwer zu kalkulierenden Material- und Energiepreise, sowie Lieferengpäs-
sen, besteht in Anbetracht der Komplexität und Umfang des Bauvorhabens ein erhöhtes Ri-
sikopotenzial bzgl. des prognostizierten Kostenrahmens und der angedachten Bauzeit. 
Laut des vorliegenden Terminplans wird durch die TU-Vergabe mit einer Fertigstellung zum 
Ende des ersten Quartals 2029 gerechnet, wohingegen bei Fortführung der Maßnahme in 
Form von Einzelvergaben die Fertigstellung zum Ende des zweiten Quartals 2030 angege-
ben ist. 
Dementsprechend verspricht man sich Seitens der Verwaltung eine um über ein Jahr frühere 
Fertigstellung und weniger Risiken im Rahmen der Planung, Vergabe und Ausführung. Dies 
wird unter anderem damit begründet, dass ein TU weniger den vergaberechtlichen Zwängen 
eines öffentlichen Auftraggebers unterworfen ist und dieser bei auftretenden Problemen 
schneller reagieren kann. Grundsätzlich erscheint dies plausibel, ist im vorliegenden Fall 
allerdings nicht konkret belegt. 
Grundsätzlich wird die Notwendigkeit der Maßnahme nicht in Frage gestellt und mit Hinweis 
auf die o.g. Feststellungen können keine besonderen Auffälligkeiten erkannt werden, die 
einer Fortführung des Bauvorhabens entgegenstehen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sven Genseke

Anlage 11 , Auszug BV 4 (Ehrenfeld) 07.11.2022

3805 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 08.11.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 18. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 07.11.2022  
öffentlich 
10.2 Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau 
von sechs Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vo-
gelsanger Str. 1, 50672 Köln durch Totalunternehmen - Erweiterter Pla-
nungs- und Baubeschluss 
1035/2022 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän-
derten Beschluss zu fassen: 
 
1. Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender 
Schulplätze am Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1, 50672 Köln 
beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung und Errichtung 
eines Neubautraktes und einer 3-fach-Sporthalle, von drei zusätzlichen Sport-
halleneinheiten (einschließlich 2 Sporthalleneinheiten für den Bedarf des Be-
rufskollegs Weinsbergstraße), zusätzlicher Funktionsräume für die Außensport-
anlage, zusätzlicher allgemeiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume 
und die Generalinstandsetzung der Trakte A und B durch ein Totalunternehmen 
in einem europaweiten Verfahren ausschreiben zu lassen.  
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errich-
tung einer Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatzbauten in 
Containerbauweise auf dem benachbarten Grundstück. Die Teilauslagerung er-
folgt für die Dauer der Baumaßnahme auf dem benachbarten Sportplatz im Be-
reich der südlichen und nördlichen Segmente sowie unter Inanspruchnahme 
der Tartanbahn. Für den Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle 
errichtet. 
3. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der 
gesamten Maßnahme in Höhe von rund 113,3 Millionen Euro brutto an.

Einrichtungskosten sind in dieser Summe –mit Ausnahme der bauseitigen Kos-
ten für den Interimsersatzbau für die naturw issenschaftlichen Fachräume- nicht 
enthalten und w erden zu gegebener Zeit mit einer separaten Vorlage zum Be-
schluss vorgelegt.  
4. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den oberen Kos-
tenorientierungswert. 
Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere 
Kostenorientierungswert um nicht mehr als 10 % überschritten wird.  
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes 
der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städ-
tischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende 
Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungs-
preises, der die durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten berücksichtigen 
wird. Die Baumaßnahme verursacht ab 2029 eine jährliche Belastung des städ-
tischen Haushalts in Höhe von rund 5 Mio. Euro (rund 4,7 Mio. Euro Miete zu-
züglich rund 300.000 Euro Reinigungs- und sonstige Nebenkosten), die aus zu 
veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, fi-
nanziert wird. 
 
5.  Das mit Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das TU-/GU-
Schulbaumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine Bera-
tung und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen 
Gremien entfällt. 
 
6. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet den Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün in die Beratungsfolge aufzunehmen. Ferner wird ein Ortstermin mit 
dem Ziel möglichst viele Bäume zu erhalten gemeinsam mit dem Aus-
schuss Klima, Umwelt und Grün sowie der Fachverwaltung beantragt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke/DIE 
PARTEI.

Anlage 6 - Bescheid zur Befreiung gemäß § 67 BNatSchG

8 Zeichen

Anlage 6

Anlage 8 , Auszug BV 1 (Innenstadt) 27.10.2022

3616 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 28.10.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 27.10.2022  
öffentlich 
3.1 Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau 
von sechs Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vo-
gelsanger Str. 1, 50672 Köln durch Totalunternehmen - Erweiterter Pla-
nungs- und Baubeschluss 
1035/2022 
Ergänzter Beschluss: 
1. Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender 
Schulplätze am Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1, 50672 Köln 
beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung und Errichtung 
eines Neubautraktes und einer 3-fach-Sporthalle, von drei zusätzlichen Sport-
halleneinheiten (einschließlich 2 Sporthalleneinheiten für den Bedarf des Be-
rufskollegs Weinsbergstraße), zusätzlicher Funktionsräume für die Außensport-
anlage, zusätzlicher allgemeiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume 
und die Generalinstandsetzung der Trakte A und B durch ein Totalunternehmen 
in einem europaweiten Verfahren ausschreiben zu lassen.  
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errich-
tung einer Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatzbauten in 
Containerbauweise auf dem benachbarten Grundstück. Die Teilauslagerung er-
folgt für die Dauer der Baumaßnahme auf dem benachbarten Sportplatz im Be-
reich der südlichen und nördlichen Segmente sowie unter Inanspruchnahme 
der Tartanbahn. Für den Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle 
errichtet. 
3. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der 
gesamten Maßnahme in Höhe von rund 113,3 Millionen Euro brutto an.  
Einrichtungskosten sind in dieser Summe –mit Ausnahme der bauseitigen Kos-
ten für den Interimsersatzbau für die naturw issenschaftlichen Fachräume- nicht 
enthalten und w erden zu gegebener Zeit mit einer separaten Vorlage zum Be-
schluss vorgelegt.  
4. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den oberen Kos-
tenorientierungswert.

Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere 
Kostenorientierungswert um nicht mehr als 10 % überschritten wird.  
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes 
der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städ-
tischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende 
Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungs-
preises, der die durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten berücksichtigen 
wird. Die Baumaßnahme verursacht ab 2029 eine jährliche Belastung des städ-
tischen Haushalts in Höhe von rund 5 Mio. Euro (rund 4,7 Mio. Euro Miete zu-
züglich rund 300.000 Euro Reinigungs- und sonstige Nebenkosten), die aus zu 
veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, fi-
nanziert wird. 
 
5.  Das mit Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das TU-/GU-
Schulbaumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine Bera-
tung und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen 
Gremien entfällt. 
 
6. Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
in die Beratungsfolge aufzunehmen. Ferner wird ein Ortstermin mit dem Ziel 
möglichst viele Bäume zu erhalten gemeinsam mit dem Ausschuss Klima, Um-
welt und Grün sowie der Fachverwaltung beantragt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung Die Linke.

Anlage 4 - Terminübersicht TU versus Einzelvergabe

1545 Zeichen

Anlage 
Terminübersicht TU-Vergabe vs. Einzelvergabe 
Terminübersicht TU-Vergabe 
Gesamtmaßnahme Gymnasium Kreuzgasse 
(Neubau + GI inkl. Teilauslagerung) Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q 3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 
Planungs-,Vergabe u. Bauphase Interim - best. OPL (LPH 1-9) 
Interim (Teilauslagerung) Fertigstellung 
Planungsphase Neubau und GI  - best. OPL (LPH 1-2) 
Weiterplanungs- und Baubeschluss 
Erstellung FLB und Vergabephase TU 
Planungsphase Neubau und GI - TU (LPH 3-4) 
Genehmigungsphase Stadt Köln 
Planungs- u. Vergabephase Neubau und GI - TU (LPH 5-7) 
Bauphase Neubau - TU inkl. Abbruch D+E (LPH 8) 
Bauphase GI - TU (LPH 8) 
Terminübersicht Einzelvergabe 
Gesamtmaßnahme Gymnasium Kreuzgasse 
(Neubau + GI inkl. Teilauslagerung) Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q 3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 
Vergabephase Fachplaner (LPH 3-9) 
Planungs-,Vergabe u. Bauphase Interim - best. OPL (LPH 1-9) 
Interim (Teilauslagerung) Fertigstellung 
Planungsphase Neubau und GI  - best. OPL (LPH 1-2) 
Baubeschluss 
Planungsphase Neubau und GI - Fachplaner (LPH 3-4) 
Genehmigungsphase Stadt Köln 
Planungsphase Neubau - Fachplaner (LPH 5) 
Planungsphase GI - Fachplaner (LPH 5) 
Vergabephase Neubau - Fachplaner (LPH 6-7) 
Vergabephase GI - Fachplaner (LPH 6-7) 
Bauphase Neubau - TU inkl. Abbruch D+E (LPH 8) 
Bauphase GI - TU (LPH 8) 
Stand April 2022 
2022 2023 2024 2025 
2029 
2030 2026 2027 2028 2029 
2030 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028

Anlage 3 - Landschaftsplan

478 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [354359,5645195]   1:3000
KölnGIS
Stadtplan - Orange (RVR), Beschriftung und Symbole, Schutzgebiete (Linie)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 11.08.2020
Anlage 3

Anlage 6b - Bescheid zur Befreiung Planung 2020

1018 Zeichen

21197_30_000_AR_2_002_LA_00_002_a_V
Planersteller
841x894 DIN A1
BlattgrößeMaßstab Datum
1:500 20.11.2020 TL
BAUHERR :
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Objektcenter Schulen Innenstadt und
Deutz
Ottoplatz 1
50679 Köln
Tel: www .stadt -koeln.de
E-Mail: 26-kreuzgasse@ Stadt-
Koeln.de
ARCHITEKT :
Nebel Pössl Architekten GmbH
Hansaring 97
50670 Köln
Tel: +49 221 732930 0
E-Mail : kreuz@nebelpoessl.de
Web: www.nebelpoessl.de
BAUVORHABEN:
Gymnasium Kreuzgasse  - 21197
Vogelsanger Str . 1
50672 Köln
Gemarkung ####
Flurstücke ####
LPH2 - Vorentwurf
± 0,00 = #Höhe
 Lageplan Interimsflächen
Unterschrift Bauherr : Unterschrift Architekt :
44,00
12,00
6,00
12,00 15,00 12,00
6,50
12,00
II
(ggf III)
II
12 Klassenräume
je 72 m² BGF
6 Klassenräume
je 72 m² BGF
II
6 Klassenräume
je 72 m² BGF
A
B
C
Geschützte
Baumgruppe
erf. Baustellen-
einrichtung
Baustellenzufahrt
Lärm 
& Staub
Brandüberschlag
V
II
III
Innere Kanalstraße
II
IVII
IIII
II
II
1. BA2. BA
Interimslösung Variante 1:
24 Klassenräume, mit je 72 m² BGF
Anlage 6b

Anlage 7a - Begründung für die europaweite Ausschreibung an ein Totalunternehmen

3644 Zeichen

26 
263/12 
21.04.2022 
Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sport­
halleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln durch 
Totalunternehmer (TU),· hier: Begründung TU Vergabe 
1. Maßnahmenbeschreibung
Das Gymnasium Kreuzgasse liegt im Inneren Grüngürtel, westlich der Innenstadt Das 
Grundstück wird im Westen von der stark befahrenen Inneren Kanalstraße begrenzt und 
geht an den übrigen Seiten in die Parkflächen des Grüngürtels über. 
Das Objekt besteht aus fünf Baukörpern, die den innenliegenden Schulhof umschließen: 
Trakt A Baujahr 1953, Regelklassen, SEK 1, Kunsträume 
Trakt B Baujahr 1962, Aula und Verwaltung 
Trakt C Baujahr 1958, Gymnastikhalle (bereits abgerissen) 
Trakt D Baujahr 1982, 3-fach-Turnhalle (Mehrzweckhalle) 
Trakt E Baujahr 1985/86, Naturwissenschaften, Fachklassen, SEK II 
. . 
Für die Baumaßnahme werden die Trakte C (1-fach Gymnastikhalle, bereits umgesetzt), D 
(3-fach-Sporthalle) und E (Unterrichtsräume) abgerissen. Das nach Abriss zur Verfügung 
stehende Baufeld kann zur Errichtung eines Neubaus, der aus einem mehrgeschossigen 
Baukörper besteht, genutzt werden. 
Der Neubau umfasst die allgemeinen Unterrichtsbereiche sowie naturwissenschaftliche 
Fachräume mit Hörsaal und Übungsräumen. Außerdem be_inhaltet der Neubau die Unterbrin­
gung von 6 Sporthalleneinheiten mit Nebenräumen für den Sportunterricht. Zusätzlich wer­
den eine Mensa und eine Küche mit Personalräumen und Lagerflächen benötigt. 
Die denkmalgeschützten Gebäudetrakte A und B werden instand gesetzt. Hierzu sollen alle 
inneren Oberflächen saniert und erneuert, Maßnahmen zur Raumakustik unter Berücksichti­
gung des Einbaus einer Sprachalarmierungsanlage umgesetzt sowie die Gebäudetechnik 
dem heutigen Stand der Technik angepasst werden. Der Brandschutz ist zu ertüchtigen und 
vorhandene Mängel zu beseitigen. In allen Bereichen der Trakte ist Barrierefreiheit herzustel­
len. Weiterhin sollen im Inneren der Gebäude die baulichen Grundrisse für die Umsetzung 
moderner Lernkonzepte sowie zur Neuordnung des Verwaltungsbereichs angepasst werden. 
Alle Sanitärräume sollen erneuert und nach Erfordernis umgebaut werden. 
Um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten, ist währenc;l der gesamten Bauausführung eine 
Auslagerung in Modulbauten für den allgemeinen, den naturwissenschaftlichen Unterricht 
und den Sportunterricht notwendig, die auf Bereichen des benachbarten Sportplatzes errich­
tet werden. 
2. Sachverhalt
Im Rahmen der Umsetzung des Planungsbeschlusses 3782/2014 wurde festgestellt, dass 
der ursprünglich vorgesehene Planungsansatz bei Erweiterung des bestehenden Gebäu­
deensembles planungsrechtliche Konflikte birgt. 
Daher wurde eine Planungsvariante (siehe 1. Maßnahmenbeschreibung) entwickelt, die zeit­
naher fertig zu stellen ist, mehr Nutzfläche bereitstellt und aufgrund kompakterer Bauweise 
/2 
Anlage 7a

- 5 -
koordiniert gesichert werden müssen. Bei Einzelvergaben ist die Wahrscheinlichkeit hoch, 
dass es nicht möglich wäre, auf kurzfristig eintretende Sicherungserfordernisse im 'Bauab­
lauf zu reagieren, da die Kommunikationswege Auftragnehmer - Auftraggeber - Nachun­
ternehmer zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. 
4. Fazit
Um die zwingend vorgegebenen Termine einzuhalten, schlägt die Verwaltung·, im vorrangi­
gen öffentlichen Interesse einer Versorgung mit Schulplätzen vor, von dem Gebot der Los­
vergabe abzuweichen und die Baumaßnahme an ein Totalunternehmen zu vergeben. 
5. Anlagen
Anlage 1: Terminübersicht TU- vs. Einzelvergabe 
6. Ausfertigung erhält: 30 ab: ZO. )_ Z.-2. L 
Mit der Bitte um Kenntnisnahme 
7.z.d.A.

Anlage 7 - Erläuterung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

1637 Zeichen

26         26.10.2022 
262/16 
   Anlage 7 zu Vorlage 1035/2022 
 
14  
 
Erläuterung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zur Errichtung eines 
Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten 
für das Gymnasium Kreuzgasse durch Totalunternehmen -  
Erweiterter Planungsbeschluss und Baubeschluss, RPA-Nr. 0348/2022 
 
Zusammen mit dem Rechts- und Versicherungsamt wurde die Absicht, die Maßnahme 
mittels europaweiter Vergabe an ein Totalunternehmen zu vergeben, um das Projekt zu 
beschleunigen und Risiken im Projektablauf zu minimieren, im Vorfeld begründet. In der 
Begründung sind sämtliche Argumente und Gründe, wie Zeitersparnis über ein Jahr, weniger 
Risiken im Rahmen der Planung, Vergabe und Ausführung, schnelleres Agieren eines TUs 
bei Problemen et cetera ausführlich beschrieben. Die TU-Begründung ist als Anlage 7a 
beigefügt. 
 
Die Maßnahme wurde nach dem erweiterten Planungsbeschluss soweit erneuert, dass noch 
keine Vorentwurfspläne und Kostenschätzung nach DIN 276 vorliegen. Das Projekt befindet 
sich aktuell mitten in der Leistungsphase 2 und bedarf noch weiteren 
kostenausschlaggebenden Abstimmungen mit verschiedenen Stakeholdern wegen des 
Interims. Erst danach können aussagekräftige Pläne und eine Kostenschätzung vom bereits 
beauftragten Architekten erstellt werden. 
 
Der Kostenorientierungswert beruht auf Kostenkennwerten und umfasst unter anderem 
Planungskosten und Einrichtungskosten der Naturwissenschaftsräume. Es wurden alle 
Kostengruppen (200-700) berücksichtigt.  
 
Anlage  
Anlage 7a – Begründung für die europaweite Vergabe an ein Totalunternehmen

Beratungsverlauf (7)

26.09.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
24.10.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.10.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.10.2022 Sportausschuss
TOP 4.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
31.10.2022 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2022 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1035/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.11.2022
Erstellt
24.03.2022 15:04