1035/2022
Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln durch Totalunternehmen - Erweiterter Planungsbeschluss und Baubeschluss
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Anlage 1 - Baubeschreibung
3312 Zeichen
Anlage 1
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Baubeschreibung
Projekt: Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau
von sechs Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse
Stadtbezirk: Bezirk 1 – Innenstadt
Adresse: Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln
Schulart: Gymnasium
Bestand: Sek I: 4-zügig, Sek II: 6-zügig
Neue Planung: Sek I: 4-zügig, Sek II: 6-zügig
Zügigkeitserweiterung bei Bedarf möglich:
Sek I: 5-zügig, Sek II: 7-zügig
Aktuelle Leistungsphase: 2 teilweise
Ausführung: TU
Schülerplätze: Bestand: maximal 1.047
Neue Planung: maximal 1.047
bei gewünschter Zügigkeitserweiterung:
maximal 1.280
Maßnahmenbeschreibung:
Das Gymnasium Kreuzgasse liegt im Inneren Grüngürtel, westlich der Innenstadt. Das
Grundstück wird im Westen von der stark befahrenen Inneren Kanalstraße begrenzt und
geht an den übrigen Seiten in die Parkflächen des Grüngürtels über.
Das Objekt besteht aus fünf Baukörpern, die den innenliegenden Schulhof umschließen:
- Trakt A Baujahr 1953, Regelklassen, SEK I, Kunsträume
- Trakt B Baujahr 1962, Aula und Verwaltung
- Trakt C Baujahr 1958, Gymnastikhalle (bereits abgerissen)
- Trakt D Baujahr 1982, 3-fach-Turnhalle (Mehrzweckhalle)
- Trakt E Baujahr 1985/86, Naturwissenschaften, Fachklassen, SEK II
Für die Baumaßnahme werden die Trakte C (1-fach Gymnastikhalle, bereits umgesetzt), D
(3-fach-Sporthalle) und E (Unterrichtsräume) abgerissen. Das nach Abriss zur Verfügung
stehende Baufeld kann zur Errichtung eines Neubaus, der aus einem mehrgeschossigen
Baukörper besteht, genutzt werden.
Der Neubau umfasst die allgemeinen Unterrichtsbereiche sowie naturwissenschaftliche
Fachräume mit Hörsaal und Übungsräumen. Außerdem ermöglicht der Neubau die
Unterbringung von 6 Sporthalleneinheiten mit Nebenräumen für den Sportunterricht.
Zusätzlich werden eine Mensa und eine Küche mit Personalräumen und Lagerflächen
benötigt.
Die denkmalgeschützten Gebäudetrakte A und B werden instand gesetzt. Hierzu sollen alle
inneren Oberflächen saniert und erneuert, Maßnahmen zur Raumakustik unter
Berücksichtigung des Einbaus einer Sprachalarmierungsanlage umgesetzt sowie die
Gebäudetechnik dem heutigen Stand der Technik angepasst werden. Der Brandschutz ist zu
ertüchtigen und vorhandene Mängel zu beseitigen. In allen Bereichen der Trakte ist
Barrierefreiheit herzustellen. Weiterhin sollen im Inneren der Gebäude die baulichen
Grundrisse für die Umsetzung moderner Lernkonzepte sowie zur Neuordnung des
Verwaltungsbereichs angepasst werden. Alle Sanitärräume sollen erneuert und nach
Erfordernis umgebaut werden.
Um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten, ist während der gesamten Bauausführung eine
Auslagerung in temporären Schulersatzbauten in Containerbauweise für den allgemeinen,
den naturwissenschaftlichen Unterricht und den Sportunterricht notwendig. Die
Schulersatzbauten werden auf dem benachbarten Sportplatz im Bereich der südlichen und
nördlichen Segmente sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn errichtet. Für den
Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet.
Anlage 1
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Luftbild: Bestand Gymnasium Kreuzgasse
Anlage 1
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Vogelperspektive: Bestand Gymnasium Kreuzgasse
Anlage 1
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Lageplan: GI und Neubau Gymnasium Kreuzgasse inkl. Interim
Anlage 9, Auszug Sportausschuss vom 27.10.2022
5335 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin : 5 Geschäftsführung "Sportausschuss hi} Herr Willms Telefon: (0221) 221 31203 Fx : (0221) 221 31244 * E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de Datum: 02.11.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses vom 27.10.2022 öffentlich 4.1 Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vo- gelsanger Str. 1, 50672 Köln durch Totalunternehmen - Erweiterter Pla- nungs- und Baubeschluss 1035/2022 i Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. $ 13 der GeschO des Rates AN/1915/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gemäß 8 13 der GeschO des Rates AN/1903/2022 Zunächst lässt RM Seeck über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion (AN/1915/2022) abstimmen: Beschluss: Punkt 2 wird wie folgt ergänzt: 2. a.) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Überprüfung der Ver- fügbarkeit der dem Schulgelände gegenüberliegenden Freiflächen an der Inneren Kanalstraße. Sofern diese Fläche der Stadt Köln zur Verfügung steht, erfolgt die Pla- nung und Errichtung der Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatzbau- . ten in Containerbauweise auf dieser westlichen Seite der Inneren Kanalstraße. Somit bleibt die Nutzung der Sportflächen für die Schule und die benachbarten Vereine un- eingeschränkt erhalten. Sofern die Freifläche an der Inneren Kanalstraße nicht zur Verfügung steht, erfolgt die Auslagerung gemäß der ursprünglichen Ziffer 2 der Verwaltungsvorlage, die nun als Alternative zu 2.b.) wird. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen SPD, FDP und LINKE abgelehnt Anschließend lässt RM Seeck über den Änderungsantrag Bündnis90/die GRÜ- NEN, CDU und Volt (AN/1903/2022) abstimmen: Beschluss: Unter Punkt 2 wird ergänzt: 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errichtung einer Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatz- bauten in Containerbauweise auf dem benachbarten Grundstück. Die Teilauslagerung erfolgt für die Dauer der Baumaßnahme auf dem be- nachbarten Sportplatz im Bereich der südlichen und nördlichen Segmen- te sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn. Für den weiteren Sportbetrieb wird so viel Fläche wie möglich frei gehalten. Für den Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet. Abstimmungsergebnis: ; Einstimmig zugestimmt Abschließend lässt RM Seeck über die gemäß Änderungs-bzw. Zusatzantrag AN/1903/2022 geänderte Beschlussvorlage abstimmen: Geänderter Beschluss: 1. Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender Schulplätze am Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1, 50672 Köln beauf- tragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung und Errichtung eines Neu- bautraktes und einer 3-fach-Sporthalle, von drei zusätzlichen Sporthalleneinheiten (einschließlich 2 Sporthalleneinheiten für den Bedarf des Berufskollegs Weinsberg- straße), zusätzlicher Funktionsräume für die Außensportanlage, zusätzlicher allge- meiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume und die Generalinstandsetzung der Trakte A und B durch ein Totalunternehmen in einem europaweiten Verfahren ausschreiben zu lassen. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errich- tung einer Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatzbauten in Contai- nerbauweise auf dem benachbarten Grundstück. Die Teilauslagerung erfolgt für die Dauer der Baumaßnahme auf dem benachbarten Sportplatz im Bereich der südli- chen und nördlichen Segmente sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn. Für den weiteren Sportbetrieb wird so viel Fläche wie möglich frei gehalten. Für den Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet. 3. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der gesamten Maßnahme in Höhe von rund 113,3 Millionen Euro bruttoan. Einrichtungskosten sind in dieser Summe —-mit Ausnahme der bauseitigen Kosten für den Interimsersatzbau für die naturwissenschaftlichen Fachräume- nicht enthalten und werden zu gegebener Zeit mit einer separaten Vorlage zum Beschluss vorge- legt. 4. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den oberen Kostenorientierungswert. Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange:der genannte obere Kos- tenorientierungswert um nicht mehr als 10 % überschritten wird. “ Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises, der die durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten berücksichtigen wird. Die Baumaßnahme verursacht ab 2029 eine jährliche Belastung des städtischen Haushalts in Höhe von. rund 5 Mio. Euro (rund 4,7 Mio. Euro Miete zuzüglich rund 300.000 Euro Reinigungs- und sonstige Nebenkosten), die aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnis- plan 0301, Schulträgeraufgaben, finanziert wird. 5. Das mit Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das TU-/GU- Schulbaumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen Gremien entfällt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung RM Detjen
Anlage 10, Auszug Finanzausschuss 31.10.2022 zu 1035-2022
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 02.11.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 31.10.2022 öffentlich 10.3 Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vo- gelsanger Str. 1, 50672 Köln durch Totalunternehmen - Erweiterter Pla- nungs- und Baubeschluss 1035/2022 Geänderter Beschluss in der Fassung des Sportausschusses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 1. Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender Schulplätze am Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1, 50672 Köln beauf- tragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung und Errichtung eines Neu- bautraktes und einer 3-fach-Sporthalle, von drei zusätzlichen Sporthalleneinheiten (einschließlich 2 Sporthalleneinheiten für den Bedarf des Berufskollegs Weinsberg- straße), zusätzlicher Funktionsräume für die Außensportanlage, zusätzlicher allge- meiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume und die Generalinstandsetzung der Trakte A und B durch ein Totalunternehmen in einem europaweiten Verfahren ausschreiben zu lassen. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errich- tung einer Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatzbauten in Contai- nerbauweise auf dem benachbarten Grundstück. Die Teilauslagerung erfolgt für die Dauer der Baumaßnahme auf dem benachbarten Sportplatz im Bereich der südli- chen und nördlichen Segmente sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn. Für den weiteren Sportbetrieb wird so viel Fläche wie möglich frei gehalten. Für den Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet. 3. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der gesamten Maßnahme in Höhe von rund 113,3 Millionen Euro brutto an. Einrichtungskosten sind in dieser Summe –mit Ausnahme der bauseitigen Kosten für den Interimsersatzbau für die naturw issenschaftlichen Fachräume- nicht enthalten und w erden zu gegebener Zeit mit einer separaten Vorlage zum Beschluss vorge- legt. 4. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den oberen Kostenorientierungswert. Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere Kos- tenorientierungswert um nicht mehr als 10 % überschritten wird. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises, der die durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten berücksichtigen wird. Die Baumaßnahme verursacht ab 2029 eine jährliche Belastung des städtischen Haushalts in Höhe von rund 5 Mio. Euro (rund 4,7 Mio. Euro Miete zuzüglich rund 300.000 Euro Reinigungs- und sonstige Nebenkosten), die aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnis- plan 0301, Schulträgeraufgaben, finanziert wird. 5. Das mit Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das TU-/GU- Schulbaumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen Gremien entfällt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
8960 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1035/2022
Stand: 17.10.2025
Sachstandsbericht
Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs
Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln
durch Totalunternehmen - Erweiterter Planungs- und Baubeschluss
Beschluss in der Fassung des Sportausschusses vom 27.10.2022 (Anlage 9)
und des Finanzausschusses vom 31.10.2022 (Anlage 10):
1. Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender Schul-
plätze am Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1, 50672 Köln beauftragt
der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung und Errichtung eines Neu-
bautraktes und einer 3-fach-Sporthalle, von drei zusätzlichen Sporthalleneinheiten
(einschließlich 2 Sporthalleneinheiten für den Bedarf des Berufskollegs Weinsberg-
straße), zusätzlicher Funktionsräume für die Außensportanlage, zusätzlicher allge-
meiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume und die Generalinstandset-
zung der Trakte A und B durch ein Totalunternehmen in einem europaweiten Ver-
fahren ausschreiben zu lassen.
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errichtung
einer Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatzbauten in Container-
bauweise auf dem benachbarten Grundstück. Die Teilauslagerung erfolgt für die
Dauer der Baumaßnahme auf dem benachbarten Sportplatz im Bereich der südli-
chen und nördlichen Segmente sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn. Für
den w eiteren Sportbetrieb w ird so viel Fläche w ie möglich frei gehalten. Für den
Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet.
3. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der ge-
samten Maßnahme in Höhe von rund 113,3 Millionen Euro brutto an.
Einrichtungskosten sind in dieser Summe –mit Ausnahme der bauseitigen Kosten
für den Interimsersatzbau für die naturwissenschaftlichen Fachräume- nicht enthal-
ten und werden zu gegebener Zeit mit einer separaten Vorlage zum Beschluss
vorgelegt.
4. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den oberen Kos-
tenorientierungswert.
Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere
Kostenorientierungswert um nicht mehr als 10 % überschritten wird.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen
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Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlun-
gen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises, der
die durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten berücksichtigen wird. Die Bau-
maßnahme verursacht ab 2029 eine jährliche Belastung des städtischen Haushalts
in Höhe von rund 5 Mio. Euro (rund 4,7 Mio. Euro Miete zuzüglich rund 300.000
Euro Reinigungs- und sonstige Nebenkosten), die aus zu veranschlagenden Mit-
teln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, finanziert wird.
5. Das mit Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das TU-/GU-Schul-
baumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine Beratung und
Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen Gremien ent-
fällt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Stand 2024
Aktueller Bearbeitungsstand:
Im Verlauf der weiteren Bearbeitung des Projekts wurden neue Erkenntnisse gewonnen und
Optimierungen berücksichtigt, die in Abstimmung mit dem Sportamt, dem Amt für Schulent-
wicklung, sowie der Schule erfolgten. Es haben sich folgende Abweichungen von der bisheri-
gen genannten Maßnahme entwickelt:
1. Auslagerung - Gesamtauslagerung statt Teilauslagerung:
Innerhalb der Vorplanung wurde die Interimsmaßnahme soweit optimiert, dass nun eine Ge-
samtauslagerung auf die vom Sportamt freigegebenen Sportplatzflächen errichtet werden
kann. Dadurch können die Planungs- und Baumaßnahmen des Neubaus und der Generalin-
standsetzung gleichzeitig durchgeführt werden, anstatt nacheinander. Die Bauzeit wird somit
verkürzt. Des Weiteren entfällt für die Schule der aufwendige Zwischenumzug, welcher auf-
grund der Teilauslagerung notwendig gewesen wäre. Weiterhin werden die Beeinträchtigun-
gen des laufenden Schulbetriebes durch die Baumaßnahmen weiter minimiert.
2. Auslagerung – Modulbauweise statt Containerbauweise:
Die Gesamtauslagerung ist ausschließlich durch den Einsatz von 3-geschossigen Modulbau-
ten möglich, denn eine Containererrichtung ist auf maximal 2 Geschosse begrenzt. Durch die
Ausführung in Modulbauweise lässt sich die Gesamtauslagerung nachhaltig und innovativ rea-
lisieren. Die Module werden in Holzbauweise re- und wiedermontierbar geplant und errichtet,
das heißt nach Ablauf der Interimsnutzung können die Module an anderen Standorten wieder-
errichtet werden. Mittels einer flexiblen Planung können die Module auf neue Grundstücke an-
gepasst und durch die Einhaltung von notwendigen Normen und Richtlinien, auch als dauer-
hafte Gebäude errichtet werden. Aufgrund dessen fallen für die Wiederverwendung des Mo-
dulbaus hauptsächlich Kosten für den Abbau und Wiederaufbau der Module an. Darüber hin-
aus wird durch die Wiederverwendung der CO²-Ausstoß reduziert.
3. Auslagerung – Verortung des Interims im südlichen Sportplatzbereich statt südlicher
und nördlicher Segmente sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn:
Nach Abstimmungen mit dem Sportamt und den Vereinen, muss die Tartanbahn weiter erhal-
ten bleiben. Dafür wurde die südliche Sportplatzhälfte, inklusive einer geringen Überschrei-
tung für die Interimsmaßnahme, freigegeben. Das Ziel »Für den weiteren Sportbetrieb wird so
viel Fläche wie möglich freigehalten« bleibt bestehen.
3
Zusammenfassend wirkt sich die Optimierung beschleunigend, nachhaltiger und nutzer*innen-
freundlicher auf die gesamte Maßnahme aus. Bedingt durch die Vergrößerung des Interim-
Bauvolumens durch eine Gesamtauslagerung sowie der wiedermontierbaren Modulbauweise,
erhöhen sich die Kosten, sodass ein Kostenfortschreibungsbeschluss erwirkt werden muss.
Dieser ist in Vorbereitung.
Durch die vorgenannten Optimierungen, wurden Unwägbarkeiten minimiert und das Projekt
entsprechend strukturiert, sodass es sich nunmehr in zwei Vorhaben gliedern lässt.:
Zum einen in eine Interimsmaßnahme und zum anderen in die Hauptmaßnahme – Neubau +
Generalinstandsetzung. Somit wurden Grundlagen für zwei Vergaben an Totalunternehmen
(TU) geschaffen.
Interimsmaßnahme: Der Teilnahmewettbewerb des TU-Verfahrens wurde im September 2023
veröffentlicht. Die Angebotsaufforderung inklusive der funktionalen Leistungsbeschreibung
wurde im November 2023 an die Bieter übermittelt. Aktuell liegen bereits geprüfte indikative
Angebote vor und die 1. Präsentation der Bieter wird vorbereitet.
Hauptmaßnahme: Im Dezember 2023 wurde das TU-Vergabeverfahren (Teilnahmewettbe-
werb) gestartet. Die Angebotsaufforderung inkl. der Funktionalen Leistungsbeschreibung
wurde Ende März 2024 an die Bieter versandt. Erste Bieterfragen werden bearbeitet.
Nächste Schritte:
Interimsmaßnahme: Es müssen vorbereitende Maßnahmen für den TU, wie die Errichtung ei-
ner Trafo- und einer temporären Wasserstation, ausgeschrieben werden. Das TU-Vergabe-
verfahren wird weiterbearbeitet und die Verhandlungsgespräche mit den Bieter*innen werden
vorbereitet und durchgeführt. Eine Beauftragung des TUs ist für August 2024 vorgesehen.
Hauptmaßnahme: Das TU-Vergabeverfahren wird weiterbearbeitet, weitere Bieter*innenfra-
gen werden beantwortet und Präsentationen sowie Verhandlungen werden vorbereitet. Eine
Beauftragung wird nach heutigen Kenntnissen voraussichtlich im vierten Quartal 2024 möglich
sein.
Der Kostenfortschreibungsbeschluss ist fertigzustellen.
Stand 2025
Aktueller Bearbeitungsstand:
Interimsmaßnahme: Die vorbereitenden Maßnahmen für das Interim wurden beauftragt. Das
TU-Vergabeverfahren wurde weiterbearbeitet und weitere Verhandlungsgespräche wurden
durchgeführt, sodass am 14.01.2025 die Beauftragung eines Totalunternehmens erfolgen
konnte. Nach der Beauftragung finalisierte das Totalunternehmen den Vorentwurf und stimmte
sich mit den beteiligten Ämtern über das Vorhaben ab. Anschließend wurde mit die Entwurfs-
planung begonnen und fertiggestellt.
Hauptmaßnahme: Das TU-Vergabeverfahren wurde weiterbearbeitet und Optimierungen wur-
den vorgestellt. Die Vergabeverhandlungen dauern noch an.
Nächste Schritte:
Interimsmaßnahme: Nach Freigabe der Entwurfsplanung kann mit der Genehmigungsplanung
begonnen und der Bauantrag eingereicht werden. Es soll eine Teilbaugenehmigung erteilt
werden, damit mit den Tiefbauarbeiten vorzeitig begonnen werden kann. Der Baubeginn ist für
das vierte Quartal 2025 geplant.
Hauptmaßnahme: Nach heutigem Kenntnisstand wird eine Beauftragung voraussichtlich im
zweiten Quartal 2026 möglich sein.
4
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
16.10.2026
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1035/2022 Freigabedatum 15.09.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln durch Totalunternehmen - Erweiterter Planungs- und Baubeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender Schulplätze am Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1, 50672 Köln beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung und Errichtung eines Neubautraktes und einer 3-fach-Sporthalle, von drei zusätzlichen Sporthalleneinheiten (einschließlich 2 Sporthalleneinheiten für den Bedarf des Berufskollegs Weinsbergstraße), zusätzlicher Funktionsräume für die Außensportanlage, zusätzlicher allgemeiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume und die Generalinstandsetzung der Trakte A und B durch ein Totalunternehmen in einem europaweiten Verfahren ausschreiben zu lassen. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errichtung einer Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatzbauten in Containerbauweise auf dem benachbarten Grundstück. Die Teilauslagerung erfolgt für die Dauer der Baumaßnahme auf dem be- nachbarten Sportplatz im Bereich der südlichen und nördlichen Segmente sowie unter Inanspruch- nahme der Tartanbahn. Für den Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet. 3. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der gesamten Maßnah- me in Höhe von rund 113,3 Millionen Euro brutto an. Einrichtungskosten sind in dieser Summe –mit Ausnahme der bauseitigen Kosten für den Interimser- satzbau für die naturwissenschaftlichen Fachräume- nicht enthalten und werden zu gegebener Zeit mit einer separaten Vorlage zum Beschluss vorgelegt. 4. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den oberen Kostenorientierungs- wert. Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.09.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.10.2022 Sportausschuss 27.10.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.10.2022 Finanzausschuss 31.10.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.11.2022 Rat 10.11.2022 2 Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere Kostenorientierungs- wert um nicht mehr als 10 % überschritten wird. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises, der die durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten berücksichtigen wird. Die Baumaßnahme verursacht ab 2029 eine jährliche Belastung des städtischen Haushalts in Höhe von rund 5 Mio. Euro (rund 4,7 Mio. Euro Miete zuzüglich rund 300.000 Euro Reinigungs- und sonstige Nebenkosten), die aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträger- aufgaben, finanziert wird. 5. Das mit Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das TU-/GU- Schulbaumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine Beratung und Beschlussfas- sung über die Genehmigungsplanung in den politischen Gremien entfällt. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) siehe Begründung! c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Sanierungsmaßnahmen, deren Ausführung in Anlehnung an den Passivhausstandard erfolgt, verbessern die CO²-Bilanz der Gebäude. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver- brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung Im Rahmen der Umsetzung des Planungsbeschlusses 3782/2014 wurde festgestellt, dass der ursprünglich vorgesehene Planungsansatz bei Erweiterung des bestehenden Gebäudeensembles planungsrechtliche Konflikte birgt. Daher wurde eine Planungsvariante (Anlage 1) entwickelt, die zeitnaher fertig zu stellen ist, mehr Nutzfläche bereitstellt und aufgrund kompakterer Bauweise deutlich weniger planungsrechtliche Risiken aufweist. Diese wurde am 4. Februar 2021 mit dem erweiterten Planungsbeschluss 2486/2020 vom Rat beschlossen. Um die Planung und Errichtung der Baumaßnahme zu beschleunigen und weitere Zeitverzögerungen zu verhindern, die durch die notwendige Optimierung der Planung entstanden sind, soll die weitere Planung sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des Gymnasiums durch ein Totalunternehmen (TU) auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) durchgeführt werden. 4 Für die TU-Maßnahme werden die Planungs- und Bauleistungen ab Leistungsphase 3 für die Generalinstandsetzung und den Neubau des Gymnasiums als Gesamtpaket vergeben. Die Interimsmaßnahme sowie der Abbruch des C-Traktes werden durch die bereits beauftragten Fachplaner geplant, ausgeschrieben und umgesetzt. Projektspezifische Gründe für eine TU-Vergabe Aus vergaberechtlichen Gründen wäre das Projekt nach § 97 GWB grundsätzlich in Fachlosen aus- zugeschreiben. Eine Prüfung hat jedoch ergeben, dass nachvollziehbare Gründe vorliegen, die ein Abweichen von der Losvergabe rechtfertigen und eine Vergabe an Totalunternehmen (TU-Vergabe) zulassen: Wirtschaftliche Gründe 1. Starke Verzögerung Durch die zu bearbeitenden Schulbauprojekte sind die personellen Kapazitäten der Verwaltung im Architektur- und Ingenieurbereich weitestgehend gebunden. Das Projekt ließe sich mit Einzelvergaben mit einem erheblichen Zeitverzug umsetzen. Dies würde die derzeit kritische Schulplatzsituation weiter verschärfen. Die Schulversorgungpflicht lässt sich im vorgegebenen Zeitraum von maximal 6 Jahren (Anlage 4) nur durch die Vergabe an ein Totalunter- nehmen umsetzen. Die Tabellen 1 und 2 zeigen den Vergleich der Terminschienen zwischen einer TU-Vergabe und einer Einzelvergabe für die Baumaßnahme Gymnasium Kreuzgasse. Bei einer Einzelvergabe wäre in der momentanen Marktlage das Risiko für eine Insolvenz einzelner beteiligter Firmen trotz Bauboom weiterhin hoch. Inwiefern sich in Zukunft die Corona Pandemie auf die Marktlage auswirkt, kann noch nicht vorausgesagt werden. Jedoch steigt das Risiko, dass sich die Marktlage verschlechtert und Insolvenzen einzelner Gewerke drohen. Bei einer TU-Vergabe trägt der Totalunternehmer das Risiko im Hinblick auf Baukosten und Termine. Eine Vergabe an ein Totalunternehmen hätte eine höhere Planungs- und Bausicherheit zur Folge. Denn ein Totalunternehmer kann bei der Insolvenz eines Auftragnehmers einfacher und unmittelbar neue Auftragnehmer*innen beauftragen, weil es bei der Suche nicht an die vergaberechtlichen Vorschriften gebunden ist. 2. Längere Beeinträchtigung von gewichteten Interessen oder Rechtsgütern Durch die Optimierung der Prozesszeiten durch ein TU werden die Standzeiten der Schulersatzbau- ten für den Interim auf dem benachbartes Sportplatz erheblich reduziert und damit wirtschaftlicher. Für die Interimslösung mit Schulersatzbauten in Containerbauweise wird ein mit der Schule und dem Amt für Schulentwicklung abgestimmtes reduziertes Raumprogramm angesetzt. Um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten, ist während der gesamten Bauausführung eine Auslagerung in temporäre Schulersatzbauten für den allgemeinen, den naturwissenschaftlichen Unterricht und den Sportunterricht notwendig. Die Schulersatzbauten werden auf dem benachbarten Sportplatz im Be- reich der südlichen und nördlichen Segmente sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn errichtet. Für den Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet. Die Sportvereine können den benachbarten Sportplatz während der Baumaßnahmen nur einge- schränkt nutzen. Das auf dem benachbarten Sportplatz gelegene Großspielfeld steht während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt für den Trainings- und Meisterschaftsbetrieb der Fußballvereine zur Verfügung. Durch die Verkürzung der Baumaßnahme, kann der Sportbetrieb früher wieder begin- nen. Technische Gründe 1. Komplexität der Aufgabe Die Planung und Koordination umfasst komplexe planungsrechtliche und technische Sachzwänge aufgrund der notwendigen Schadstoffsanierung, Sanierung der denkmalgeschützten Trakte A und B, die Auslagerung auf das benachbarte Grundstück sowie die Berücksichtigung der naturschutzrechtli- 5 chen Belange, die mit einem Totalunternehmen einfacher ausgeführt werden können. Die Planung und Ausführung erfolgt dort aus einer Hand und es gibt keine fehleranfällige Schnittstelle zur Übergabe von Planung zu Bau, die Informationsverlust und Zeitverzögerung zur Folge haben könnte. Auch die komplexe Planung und Ausführung der Schnittstelle der Technischen Gebäudeausrüstung zwischen den Trakten A, B und dem Neubau können durch ein Totalunternehmen schneller und op- timaler durchgeführt werden. Es kann für seine Baustelle Risiken eingehen um schneller zu bauen, die dem öffentlichen Bauherrn verwehrt bleiben. Außerdem kann es damit eine kurze Taktung seiner Arbeiten parallel zueinander durchführen. 2. Logistische Abhängigkeit bei komplexen Maßnahmen Durch den engen zeitlichen Rahmen und durch die Lage der Schulen zwischen der stark befahrenen Inneren Kanalstraße und der Parkfläche des Grüngürtels ist mit besonderen Beeinträchtigungen des Bauablaufs zu rechnen, wenn Teilsperrung der Inneren Kanalstraße erforderlich wird. Diese wirken sich regelmäßig auf mehrere Gewerke aus. Die notwendige Koordinierung dieser besonderen Stö- rungen kann ein TU wesentlich besser vornehmen, ohne dass es zu erheblichen Verzögerungen kommt. Dem Bauablauf ist im Zusammenhang mit dem laufenden Schulbetrieb auf dem Grundstück und den durch den Neubau teilweise eingeschränkten beziehungsweise veränderten Feuerwehrzufahrten große Aufmerksamkeit zu widmen. Durch das Totalunternehmen muss die Errichtung des Erweiterungsbaus innerhalb eines kurzen Zeitfensters gewerkeübergreifend koordiniert werden. Diese Abstimmungen erfordern bei Einzelvergaben zum Beispiel wegen Gewährleistungen und Ab- nahmefristen einen deutlich größeren Zeitaufwand. Auf dem Grundstück muss der Neubau in einer beengten Situation gebaut werden. Im Westen be- grenzt durch die Innere Kanalstraße, im Norden durch geschützten Baumreihen, im Osten durch den Schulhof und die denkmalgeschützten Trakte A und B sowie im Süden durch den benachbarten Sportplatz und die zu schützenden Bäume. Die Wegeführung innerhalb des Schul- und Interims- grundstückes muss am Rand der Baustelle vorbei geleitet und im Rahmen der Baumaßnahme mehr- fach geändert werden. Aufgrund der erheblichen Verkehrssicherungspflichten im laufenden Betrieb ist die Sicherheit der rund 1000 Schüler*innen und sonstigen Nutzer*innen durch ein Totalunternehmen besser sicherzustellen. Es ergeben sich über die gesamte Bauzeit wechselnde Kreuzungs- und Gefahrenpunkte, die koordiniert gesichert werden müssen. Fazit Um die zwingend vorgegebenen Termine (Anlage 4) einzuhalten, schlägt die Verwaltung im vorrangi- gen öffentlichen Interesse einer Versorgung mit Schulplätzen vor, von dem Gebot der Losvergabe abzuweichen und die Baumaßnahme an ein Totalunternehmen zu vergeben. Energiestandard Die neuen Gebäudetrakte werden gemäß den städtischen Energieleitlinien in Anlehnung an den Passivhausstandard geplant und errichtet. Die Fassaden der denkmalgeschützten Gebäudetrakte A und B sind nicht Teil der geplanten Generalinstandsetzung, da diese bereits instand gesetzt wurden. Finanzierung Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises, der die durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten berücksichtigen wird. Die Baumaßnahme verursacht ab 2029 eine jährliche Belastung des städtischen Haushalts in Höhe von rund 5 Mio. Euro (rund 4,7 Mio. Euro Miete zuzüglich rund 300.000 Euro Reinigungs- und sonstige Nebenkosten), die aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträger- aufgaben, finanziert wird. 6 Die Kosten der Einrichtung werden zu gegebener Zeit in einer separaten Beschlussvorlage vorgelegt. Dezernat IV, Bildung Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtung vorsehen. Befreiungsvoraussetzungen Eine Befreiung nach § 67 BNatSchG für die bisherige Planung liegt als Anlage 6 dieser Beschlussvorlage bei. Anlagen: Anlage 1 – Baubeschreibung Anlage 2 – Bebauungsplan Anlage 3 – Landschaftsplan Anlage 4 – Terminübersicht TU-Vergabe im Vergleich zur Einzelvergabe Anlage 5 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 6 – Befreiung nach § 67 BNatSchG für die bisherige Planung
Anlage 2 - Bebauungsplan
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Anlage 2
Anlage 5 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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/ 2 14 30.05.2022 143 26 über Dezernat VI Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1035/2022, Stand 16.05.2022 Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln durch Totalunternehmen - Erweiterter Planungsbeschluss und Baubeschluss RPA-Nr. 0348/2022 Eingereichte Kosten: rd. 113.300.000,- brutto (ob erer Kostenorientierungs- wert) Risikozuschlag: 10% auf den oberen Kostenorientie rungswert Sehr geehrte Damen und Herren, 26/Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beabsichtigt am Gymnasium Kreuzgasse umfangreiche Maßnahmen zur Ertüchtigung des Schulstandortes durchzuführen. Vorgesehen ist die Gene- ralinstandsetzung der zwei unter Denkmalschutz stehenden Trakte A und B, sowie der Ab- riss der Trakte C, D und E und einen anschließenden Neubau auf dem frei gewordenen Ge- lände. Dieser beinhaltet die allgemeinen Unterrichtsbereiche, naturwissenschaftliche Fach- räume mit Hörsaal und Übungsräumen, sowie sechs Sporthalleneinheiten mit Nebenräumen. Weiterhin soll eine Mensa mit Küche und den dafür erforderlichen Räumlichkeiten entstehen. Für die Auslagerung der Räumlichkeiten während der mehrjährigen Baumaßnahmen sind Modulbauten auf dem benachbarten Sportplatz vorgesehen, die im Anschluss wieder zu- rückgebaut werden, um die Anlage wieder ihrem vorgesehen Zweck zurückzuführen. Ein erster Planungsbeschluss (3782/2014) aus dem Jahr 2015, sowie ein erweiterter Pla- nungsbeschluss (2486/2020) vom 04.02.2021 aufgrund neuer Erkenntnisse wurden bereits erwirkt. Um die Maßnahme zu beschleunigen und Risiken im Projektablauf zu minimieren, beabsichtigt -26-, mit vorliegender Beschlussvorlage, die europaweite Vergabe an einen To- talunternehmen (TU), welches die (Weiter-)Planung, Vergabe und Ausführung durchführen soll. Eine Abweichung von § 97 GWB, der vergaberechtlich ein fachlosweise Vergabe vor- sieht, wurde weitestgehend nachvollziehbar begründet. Es ist allerdings nicht bekannt, ob diese Vorgehensweise mit 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherung abgestimmt wurde. Aus den Unterlagen geht weiterhin hervor, dass der bisherige Planungsstand eingebunden wird und die Vergabe an einen TU ab der Leistungsphase 3 erfolgen soll. Es ist davon aus- zugehen, dass sieben Jahre nach dem ersten Planungsbeschluss verwertbares Material zur Fortführung der Planung vorliegt und die Leistungsphase 2 zum Zeitpunkt der Vergabe an den TU abgeschlossen ist. Pläne oder eine Kostenschätzung nach DIN 276 in dem Quali- tätsstandard der Leistungsphase 2 wurden nicht vorgelegt. Der Kostenorientierungswert der Gesamtmaßnahme wird mit rund 113 Millionen EUR brutto zzgl. eines Risikozuschlags i.H.v. 10 % auf diesen Wert, angegeben. Die Ermittlung des Kostenorientierungswertes ist nicht nachvollziehbar dokumentiert. Des Weiteren fehlen Angaben, ob dieser die bereits verausgabten Planungskosten beinhaltet. Die Einrichtungskosten (KG 600) sind in der vorliegenden Beschlussvorlage vom 16.05.2022 noch nicht beziffert. - 2 - Ein Anspruch auf Vollständigkeit des o.g. „Kostenorientierungswertes“ für die komplexe Baumaßnahme kann demnach nicht bestätigt werden. Grundsätzlich sind alle Kostengrup- pen vor einem Baubeschluss abzubilden. Aufgrund der derzeit zu beobachtenden Kostenentwicklung bei Baumaßnahmen, vor allem im Bereich der schwer zu kalkulierenden Material- und Energiepreise, sowie Lieferengpäs- sen, besteht in Anbetracht der Komplexität und Umfang des Bauvorhabens ein erhöhtes Ri- sikopotenzial bzgl. des prognostizierten Kostenrahmens und der angedachten Bauzeit. Laut des vorliegenden Terminplans wird durch die TU-Vergabe mit einer Fertigstellung zum Ende des ersten Quartals 2029 gerechnet, wohingegen bei Fortführung der Maßnahme in Form von Einzelvergaben die Fertigstellung zum Ende des zweiten Quartals 2030 angege- ben ist. Dementsprechend verspricht man sich Seitens der Verwaltung eine um über ein Jahr frühere Fertigstellung und weniger Risiken im Rahmen der Planung, Vergabe und Ausführung. Dies wird unter anderem damit begründet, dass ein TU weniger den vergaberechtlichen Zwängen eines öffentlichen Auftraggebers unterworfen ist und dieser bei auftretenden Problemen schneller reagieren kann. Grundsätzlich erscheint dies plausibel, ist im vorliegenden Fall allerdings nicht konkret belegt. Grundsätzlich wird die Notwendigkeit der Maßnahme nicht in Frage gestellt und mit Hinweis auf die o.g. Feststellungen können keine besonderen Auffälligkeiten erkannt werden, die einer Fortführung des Bauvorhabens entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
Anlage 11 , Auszug BV 4 (Ehrenfeld) 07.11.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 08.11.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.11.2022 öffentlich 10.2 Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vo- gelsanger Str. 1, 50672 Köln durch Totalunternehmen - Erweiterter Pla- nungs- und Baubeschluss 1035/2022 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän- derten Beschluss zu fassen: 1. Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender Schulplätze am Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1, 50672 Köln beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung und Errichtung eines Neubautraktes und einer 3-fach-Sporthalle, von drei zusätzlichen Sport- halleneinheiten (einschließlich 2 Sporthalleneinheiten für den Bedarf des Be- rufskollegs Weinsbergstraße), zusätzlicher Funktionsräume für die Außensport- anlage, zusätzlicher allgemeiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume und die Generalinstandsetzung der Trakte A und B durch ein Totalunternehmen in einem europaweiten Verfahren ausschreiben zu lassen. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errich- tung einer Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatzbauten in Containerbauweise auf dem benachbarten Grundstück. Die Teilauslagerung er- folgt für die Dauer der Baumaßnahme auf dem benachbarten Sportplatz im Be- reich der südlichen und nördlichen Segmente sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn. Für den Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet. 3. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der gesamten Maßnahme in Höhe von rund 113,3 Millionen Euro brutto an. Einrichtungskosten sind in dieser Summe –mit Ausnahme der bauseitigen Kos- ten für den Interimsersatzbau für die naturw issenschaftlichen Fachräume- nicht enthalten und w erden zu gegebener Zeit mit einer separaten Vorlage zum Be- schluss vorgelegt. 4. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den oberen Kos- tenorientierungswert. Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere Kostenorientierungswert um nicht mehr als 10 % überschritten wird. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städ- tischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungs- preises, der die durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten berücksichtigen wird. Die Baumaßnahme verursacht ab 2029 eine jährliche Belastung des städ- tischen Haushalts in Höhe von rund 5 Mio. Euro (rund 4,7 Mio. Euro Miete zu- züglich rund 300.000 Euro Reinigungs- und sonstige Nebenkosten), die aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, fi- nanziert wird. 5. Das mit Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das TU-/GU- Schulbaumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine Bera- tung und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen Gremien entfällt. 6. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün in die Beratungsfolge aufzunehmen. Ferner wird ein Ortstermin mit dem Ziel möglichst viele Bäume zu erhalten gemeinsam mit dem Aus- schuss Klima, Umwelt und Grün sowie der Fachverwaltung beantragt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke/DIE PARTEI.
Anlage 6 - Bescheid zur Befreiung gemäß § 67 BNatSchG
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Anlage 6
Anlage 8 , Auszug BV 1 (Innenstadt) 27.10.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 28.10.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 27.10.2022 öffentlich 3.1 Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vo- gelsanger Str. 1, 50672 Köln durch Totalunternehmen - Erweiterter Pla- nungs- und Baubeschluss 1035/2022 Ergänzter Beschluss: 1. Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender Schulplätze am Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1, 50672 Köln beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung und Errichtung eines Neubautraktes und einer 3-fach-Sporthalle, von drei zusätzlichen Sport- halleneinheiten (einschließlich 2 Sporthalleneinheiten für den Bedarf des Be- rufskollegs Weinsbergstraße), zusätzlicher Funktionsräume für die Außensport- anlage, zusätzlicher allgemeiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume und die Generalinstandsetzung der Trakte A und B durch ein Totalunternehmen in einem europaweiten Verfahren ausschreiben zu lassen. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errich- tung einer Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatzbauten in Containerbauweise auf dem benachbarten Grundstück. Die Teilauslagerung er- folgt für die Dauer der Baumaßnahme auf dem benachbarten Sportplatz im Be- reich der südlichen und nördlichen Segmente sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn. Für den Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet. 3. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der gesamten Maßnahme in Höhe von rund 113,3 Millionen Euro brutto an. Einrichtungskosten sind in dieser Summe –mit Ausnahme der bauseitigen Kos- ten für den Interimsersatzbau für die naturw issenschaftlichen Fachräume- nicht enthalten und w erden zu gegebener Zeit mit einer separaten Vorlage zum Be- schluss vorgelegt. 4. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den oberen Kos- tenorientierungswert. Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere Kostenorientierungswert um nicht mehr als 10 % überschritten wird. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städ- tischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungs- preises, der die durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten berücksichtigen wird. Die Baumaßnahme verursacht ab 2029 eine jährliche Belastung des städ- tischen Haushalts in Höhe von rund 5 Mio. Euro (rund 4,7 Mio. Euro Miete zu- züglich rund 300.000 Euro Reinigungs- und sonstige Nebenkosten), die aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, fi- nanziert wird. 5. Das mit Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das TU-/GU- Schulbaumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine Bera- tung und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen Gremien entfällt. 6. Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün in die Beratungsfolge aufzunehmen. Ferner wird ein Ortstermin mit dem Ziel möglichst viele Bäume zu erhalten gemeinsam mit dem Ausschuss Klima, Um- welt und Grün sowie der Fachverwaltung beantragt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung Die Linke.
Anlage 4 - Terminübersicht TU versus Einzelvergabe
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Anlage Terminübersicht TU-Vergabe vs. Einzelvergabe Terminübersicht TU-Vergabe Gesamtmaßnahme Gymnasium Kreuzgasse (Neubau + GI inkl. Teilauslagerung) Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q 3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Planungs-,Vergabe u. Bauphase Interim - best. OPL (LPH 1-9) Interim (Teilauslagerung) Fertigstellung Planungsphase Neubau und GI - best. OPL (LPH 1-2) Weiterplanungs- und Baubeschluss Erstellung FLB und Vergabephase TU Planungsphase Neubau und GI - TU (LPH 3-4) Genehmigungsphase Stadt Köln Planungs- u. Vergabephase Neubau und GI - TU (LPH 5-7) Bauphase Neubau - TU inkl. Abbruch D+E (LPH 8) Bauphase GI - TU (LPH 8) Terminübersicht Einzelvergabe Gesamtmaßnahme Gymnasium Kreuzgasse (Neubau + GI inkl. Teilauslagerung) Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q 3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Vergabephase Fachplaner (LPH 3-9) Planungs-,Vergabe u. Bauphase Interim - best. OPL (LPH 1-9) Interim (Teilauslagerung) Fertigstellung Planungsphase Neubau und GI - best. OPL (LPH 1-2) Baubeschluss Planungsphase Neubau und GI - Fachplaner (LPH 3-4) Genehmigungsphase Stadt Köln Planungsphase Neubau - Fachplaner (LPH 5) Planungsphase GI - Fachplaner (LPH 5) Vergabephase Neubau - Fachplaner (LPH 6-7) Vergabephase GI - Fachplaner (LPH 6-7) Bauphase Neubau - TU inkl. Abbruch D+E (LPH 8) Bauphase GI - TU (LPH 8) Stand April 2022 2022 2023 2024 2025 2029 2030 2026 2027 2028 2029 2030 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028
Anlage 3 - Landschaftsplan
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200m150100500 Mittelpunkt: [354359,5645195] 1:3000 KölnGIS Stadtplan - Orange (RVR), Beschriftung und Symbole, Schutzgebiete (Linie) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 11.08.2020 Anlage 3
Anlage 6b - Bescheid zur Befreiung Planung 2020
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21197_30_000_AR_2_002_LA_00_002_a_V Planersteller 841x894 DIN A1 BlattgrößeMaßstab Datum 1:500 20.11.2020 TL BAUHERR : Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Objektcenter Schulen Innenstadt und Deutz Ottoplatz 1 50679 Köln Tel: www .stadt -koeln.de E-Mail: 26-kreuzgasse@ Stadt- Koeln.de ARCHITEKT : Nebel Pössl Architekten GmbH Hansaring 97 50670 Köln Tel: +49 221 732930 0 E-Mail : kreuz@nebelpoessl.de Web: www.nebelpoessl.de BAUVORHABEN: Gymnasium Kreuzgasse - 21197 Vogelsanger Str . 1 50672 Köln Gemarkung #### Flurstücke #### LPH2 - Vorentwurf ± 0,00 = #Höhe Lageplan Interimsflächen Unterschrift Bauherr : Unterschrift Architekt : 44,00 12,00 6,00 12,00 15,00 12,00 6,50 12,00 II (ggf III) II 12 Klassenräume je 72 m² BGF 6 Klassenräume je 72 m² BGF II 6 Klassenräume je 72 m² BGF A B C Geschützte Baumgruppe erf. Baustellen- einrichtung Baustellenzufahrt Lärm & Staub Brandüberschlag V II III Innere Kanalstraße II IVII IIII II II 1. BA2. BA Interimslösung Variante 1: 24 Klassenräume, mit je 72 m² BGF Anlage 6b
Anlage 7a - Begründung für die europaweite Ausschreibung an ein Totalunternehmen
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26 263/12 21.04.2022 Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sport halleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln durch Totalunternehmer (TU),· hier: Begründung TU Vergabe 1. Maßnahmenbeschreibung Das Gymnasium Kreuzgasse liegt im Inneren Grüngürtel, westlich der Innenstadt Das Grundstück wird im Westen von der stark befahrenen Inneren Kanalstraße begrenzt und geht an den übrigen Seiten in die Parkflächen des Grüngürtels über. Das Objekt besteht aus fünf Baukörpern, die den innenliegenden Schulhof umschließen: Trakt A Baujahr 1953, Regelklassen, SEK 1, Kunsträume Trakt B Baujahr 1962, Aula und Verwaltung Trakt C Baujahr 1958, Gymnastikhalle (bereits abgerissen) Trakt D Baujahr 1982, 3-fach-Turnhalle (Mehrzweckhalle) Trakt E Baujahr 1985/86, Naturwissenschaften, Fachklassen, SEK II . . Für die Baumaßnahme werden die Trakte C (1-fach Gymnastikhalle, bereits umgesetzt), D (3-fach-Sporthalle) und E (Unterrichtsräume) abgerissen. Das nach Abriss zur Verfügung stehende Baufeld kann zur Errichtung eines Neubaus, der aus einem mehrgeschossigen Baukörper besteht, genutzt werden. Der Neubau umfasst die allgemeinen Unterrichtsbereiche sowie naturwissenschaftliche Fachräume mit Hörsaal und Übungsräumen. Außerdem be_inhaltet der Neubau die Unterbrin gung von 6 Sporthalleneinheiten mit Nebenräumen für den Sportunterricht. Zusätzlich wer den eine Mensa und eine Küche mit Personalräumen und Lagerflächen benötigt. Die denkmalgeschützten Gebäudetrakte A und B werden instand gesetzt. Hierzu sollen alle inneren Oberflächen saniert und erneuert, Maßnahmen zur Raumakustik unter Berücksichti gung des Einbaus einer Sprachalarmierungsanlage umgesetzt sowie die Gebäudetechnik dem heutigen Stand der Technik angepasst werden. Der Brandschutz ist zu ertüchtigen und vorhandene Mängel zu beseitigen. In allen Bereichen der Trakte ist Barrierefreiheit herzustel len. Weiterhin sollen im Inneren der Gebäude die baulichen Grundrisse für die Umsetzung moderner Lernkonzepte sowie zur Neuordnung des Verwaltungsbereichs angepasst werden. Alle Sanitärräume sollen erneuert und nach Erfordernis umgebaut werden. Um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten, ist währenc;l der gesamten Bauausführung eine Auslagerung in Modulbauten für den allgemeinen, den naturwissenschaftlichen Unterricht und den Sportunterricht notwendig, die auf Bereichen des benachbarten Sportplatzes errich tet werden. 2. Sachverhalt Im Rahmen der Umsetzung des Planungsbeschlusses 3782/2014 wurde festgestellt, dass der ursprünglich vorgesehene Planungsansatz bei Erweiterung des bestehenden Gebäu deensembles planungsrechtliche Konflikte birgt. Daher wurde eine Planungsvariante (siehe 1. Maßnahmenbeschreibung) entwickelt, die zeit naher fertig zu stellen ist, mehr Nutzfläche bereitstellt und aufgrund kompakterer Bauweise /2 Anlage 7a - 5 - koordiniert gesichert werden müssen. Bei Einzelvergaben ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es nicht möglich wäre, auf kurzfristig eintretende Sicherungserfordernisse im 'Bauab lauf zu reagieren, da die Kommunikationswege Auftragnehmer - Auftraggeber - Nachun ternehmer zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. 4. Fazit Um die zwingend vorgegebenen Termine einzuhalten, schlägt die Verwaltung·, im vorrangi gen öffentlichen Interesse einer Versorgung mit Schulplätzen vor, von dem Gebot der Los vergabe abzuweichen und die Baumaßnahme an ein Totalunternehmen zu vergeben. 5. Anlagen Anlage 1: Terminübersicht TU- vs. Einzelvergabe 6. Ausfertigung erhält: 30 ab: ZO. )_ Z.-2. L Mit der Bitte um Kenntnisnahme 7.z.d.A.
Anlage 7 - Erläuterung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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26 26.10.2022 262/16 Anlage 7 zu Vorlage 1035/2022 14 Erläuterung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zur Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten für das Gymnasium Kreuzgasse durch Totalunternehmen - Erweiterter Planungsbeschluss und Baubeschluss, RPA-Nr. 0348/2022 Zusammen mit dem Rechts- und Versicherungsamt wurde die Absicht, die Maßnahme mittels europaweiter Vergabe an ein Totalunternehmen zu vergeben, um das Projekt zu beschleunigen und Risiken im Projektablauf zu minimieren, im Vorfeld begründet. In der Begründung sind sämtliche Argumente und Gründe, wie Zeitersparnis über ein Jahr, weniger Risiken im Rahmen der Planung, Vergabe und Ausführung, schnelleres Agieren eines TUs bei Problemen et cetera ausführlich beschrieben. Die TU-Begründung ist als Anlage 7a beigefügt. Die Maßnahme wurde nach dem erweiterten Planungsbeschluss soweit erneuert, dass noch keine Vorentwurfspläne und Kostenschätzung nach DIN 276 vorliegen. Das Projekt befindet sich aktuell mitten in der Leistungsphase 2 und bedarf noch weiteren kostenausschlaggebenden Abstimmungen mit verschiedenen Stakeholdern wegen des Interims. Erst danach können aussagekräftige Pläne und eine Kostenschätzung vom bereits beauftragten Architekten erstellt werden. Der Kostenorientierungswert beruht auf Kostenkennwerten und umfasst unter anderem Planungskosten und Einrichtungskosten der Naturwissenschaftsräume. Es wurden alle Kostengruppen (200-700) berücksichtigt. Anlage Anlage 7a – Begründung für die europaweite Vergabe an ein Totalunternehmen
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1035/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.11.2022
- Erstellt
- 24.03.2022 15:04