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AnH/0008/2020

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h auf den Straßen Feuerstiege und Hartmannsbrook

Anregung in der BV Hiltrup 14.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 18.02.2021, TOP 7.1

Anregung AnH-0008-2020

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Ansehen

Anregung AnH-0008-2020

2378 Zeichen

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Hiltrup

14. Dez. 2020

AnH/0008/2020

#WIRINMÜNSTER

CDU-Fraktion in der BV-Hiltrup

Münster, 11.12.2020

Anregung gem. $ 21 Abs. 4 Hauptsatzung an die Verwaltung

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h auf den Straßen
Feuerstiege und Hartmannsbrook

Die Bezirksvertretung möge beschließen:

Es wird angeregt zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Straßen
Feuerstiege und Hartmannsbrook auf 70 km/h angeordnet werden kann.

Begründung:

Nach der Sanierung der Feuerstiege haben mehrere Mitglieder des Kulturvereins Amelsbüren
e.V. darauf hingewiesen, dass insbesondere auf der Feuerstiege und dem Hartmannsbrook
motorisierte Fahrzeuge mit einer nicht angepassten Geschwindigkeit fahren, sodass sich
Fahrradfahrer gefährdet fühlen. Es sei auch beobachtet worden, dass oft außerorts der
geforderte Abstand von 2 m zu Fahrradfahrern nicht eigehalten wird. Die Fahrbahn der
Feuerstiege ist 3,65 m breit. Beidseitig neben der Fahrbahn verlaufen mit Gittersteinen
befestigte 40 cm breite Randstreifen. Hieran schließen unbefestigte Flächen an, die nur
geringfügig verdichtet sind.

Fahrräder sind über den Lenker gesehen ca. 70 cm breit. Beidem geforderten Mindestabstand
von 2 m Abstand beim Überholen verbleibt bei der gesamten Fahrzeugbreite von 3,65 m
rechnerisch ein 0,95 m breiter befahrbarer Streifen für das überholende Fahrzeug.

Pkw sind in der Regel in der Mitte 1,8.- 2,0 m breit. Dies bedeutet, dass bei einem
Überholvorgang mit vorgeschriebenem Mindestseitenabstand der neben der Fahrbahn
verlaufende Gitterrandstreifen und ggf. die unbefestigte Schotterfläche mit den jeweils linken
Rädern des Pkw befahren werden müsste. Dies ist sicherlich mit besonderen Gefahren
verbunden, die sich bei einer Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 70 km/h
reduzieren lassen. Zu berücksichtigen sind außerdem Fahrzeuge mit größerer Breite
(Nutzfahrzeuge und landwirtschaftlicher Verkehr).

Für die Straße Hartmannsbrook mit einer Fahrbahnbreite von 4,3 m zuzüglich 2 x 40 cm
breitem Gitterrandstreifen sind ähnliche Verhältnisse wie für die Straße Feuerstiege
festzustellen.

Für die Fraktion

gez.

Martin Schulze-Werner
Götz Raisner

CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 + 48143 Münster
Telefon (02 51) 418 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de » www.cdu-muenster.de

Beratungsverlauf (1)

18.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mauritzstraße 4
  • Hartmannsbrook
  • Feuerstiege

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Details

Aktenzeichen
AnH/0008/2020
Typ
Anregung in der BV Hiltrup
Datum
14.12.2020
Erstellt
14.12.2020 10:06