AnH/0008/2020
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h auf den Straßen Feuerstiege und Hartmannsbrook
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Anregung AnH-0008-2020
2378 Zeichen
Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Hiltrup 14. Dez. 2020 AnH/0008/2020 #WIRINMÜNSTER CDU-Fraktion in der BV-Hiltrup Münster, 11.12.2020 Anregung gem. $ 21 Abs. 4 Hauptsatzung an die Verwaltung Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h auf den Straßen Feuerstiege und Hartmannsbrook Die Bezirksvertretung möge beschließen: Es wird angeregt zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Straßen Feuerstiege und Hartmannsbrook auf 70 km/h angeordnet werden kann. Begründung: Nach der Sanierung der Feuerstiege haben mehrere Mitglieder des Kulturvereins Amelsbüren e.V. darauf hingewiesen, dass insbesondere auf der Feuerstiege und dem Hartmannsbrook motorisierte Fahrzeuge mit einer nicht angepassten Geschwindigkeit fahren, sodass sich Fahrradfahrer gefährdet fühlen. Es sei auch beobachtet worden, dass oft außerorts der geforderte Abstand von 2 m zu Fahrradfahrern nicht eigehalten wird. Die Fahrbahn der Feuerstiege ist 3,65 m breit. Beidseitig neben der Fahrbahn verlaufen mit Gittersteinen befestigte 40 cm breite Randstreifen. Hieran schließen unbefestigte Flächen an, die nur geringfügig verdichtet sind. Fahrräder sind über den Lenker gesehen ca. 70 cm breit. Beidem geforderten Mindestabstand von 2 m Abstand beim Überholen verbleibt bei der gesamten Fahrzeugbreite von 3,65 m rechnerisch ein 0,95 m breiter befahrbarer Streifen für das überholende Fahrzeug. Pkw sind in der Regel in der Mitte 1,8.- 2,0 m breit. Dies bedeutet, dass bei einem Überholvorgang mit vorgeschriebenem Mindestseitenabstand der neben der Fahrbahn verlaufende Gitterrandstreifen und ggf. die unbefestigte Schotterfläche mit den jeweils linken Rädern des Pkw befahren werden müsste. Dies ist sicherlich mit besonderen Gefahren verbunden, die sich bei einer Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 70 km/h reduzieren lassen. Zu berücksichtigen sind außerdem Fahrzeuge mit größerer Breite (Nutzfahrzeuge und landwirtschaftlicher Verkehr). Für die Straße Hartmannsbrook mit einer Fahrbahnbreite von 4,3 m zuzüglich 2 x 40 cm breitem Gitterrandstreifen sind ähnliche Verhältnisse wie für die Straße Feuerstiege festzustellen. Für die Fraktion gez. Martin Schulze-Werner Götz Raisner CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 + 48143 Münster Telefon (02 51) 418 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de » www.cdu-muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungOrte (3)
- Mauritzstraße 4
- Hartmannsbrook
- Feuerstiege
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Details
- Aktenzeichen
- AnH/0008/2020
- Typ
- Anregung in der BV Hiltrup
- Datum
- 14.12.2020
- Erstellt
- 14.12.2020 10:06