2890/2021
Sachstand Projekt Personalrisikomanagement
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/110 Vorlagen-Nummer 2890/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.11.2021 Rechnungsprüfungsausschuss 07.12.2021 Sachstand Projekt Personalrisikomanagement In der Sitzung des RPA am 22.06.2021 hat Frau Monika Möller zu TOP 6.8 Fragen zum Sachstand des Projektes Personalrisikomanagement geäußert. Auf Vorschlag von Hans Schwanitz und Monika Möller erfolgt nachfolgend die Beantwortung zur Sitzung des Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen /Vergabe / Internationales am 06.09.2021 sowie des Rechnungsprüfungsausschusses am 14.09.2021. Frage: Die Kennzahlen verdeutlichten, laut Frau Monika Möller, hohe Vakanzen in der Verwaltung. Sie erkundigt sich, welche Jobs unter die Kennzahl 9,0 bei „ohne Berufseintrag“ in der Auflistung „Vakanzen nach Jobfamilie“ fallen. Antwort der Verwaltung: Bei dem in der Vorlage 1762/2021 dargestellten Dashboard, handelt es sich um eine bildliche Beispieldarstellung des Entwicklungsstadiums zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung. Hier wurden Test- und Beispielwerte hinterlegt, um die Darstellungsmöglichkeiten zu visualisieren. Mit Hinterle- gung der Echtdaten werden nur noch Vakanzen mit korrekten Zuordnungen zu einer Jobfamilie ange- zeigt. Nach Abschluss der Pilotierungsphase mit den Pilotämtern, sowie der Evaluation der gewonnenen Erfahrungen, werden nach erforderlicher Anpassung des Dashboards sukzessive alle Ämter an das Dashboard angeschlossen. Frage: Bezüglich des Engpassrisikos bittet sie um Auskunft über bestehende Vakanzen beim Rechnungsprüfungsamt. Antwort der Verwaltung: Im Rechnungsprüfungsamt sind derzeit 3,0 von 69,5 Stellen vakant. Dies entspricht einer Vakanz- quote von 4,3%. Die vakanten Stellen befinden sich im laufenden Stellenbesetzungsverfahren. Frage: Beim Anpassungsrisiko werde aufgeführt, dass man Qualifikationsbedürfnisse zukünftig bei der Besetzung freier Stellen mitbedenke. Frau Monika Möller fragt, ob bestimmte Einstiegskri- terien nachgeholt werden könnten und beispielsweise bei Ordnungskräften, die Möglichkeit bestehe Berufs- oder Schulabschlüssen im Rahmen der Ausbildung zu erlangen. Antwort der Verwaltung: Die Stadt Köln hat als öffentliche Arbeitgeberin bei der Ausschreibung von Stellen das Prinzip der 2 Bestenauslese gem. Art. 33 Abs. 2 GG (Eignung, Befähigung, fachliche Leistung) zu beachten. Über die Verwaltungslehrgänge I und II besteht für extern eingestellte Beschäftigte ohne Verwal- tungsausbildung die Möglichkeit, berufsbegleitend den Abschluss Verwaltungswirt*in bzw. Verwal- tungsfachwirt*in zu erlangen. Bei der Gewinnung von Nachwuchskräften wird ein Schulabschluss vorausgesetzt. Dieser bildet die Grundlage für die theoretischen Ausbildungs-/Studienbestandteile an den Berufsschulen, dem Rhei- nischen Studieninstitut oder der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) und sichert den Ausbildungserfolg. Im Ordnungsdienst gibt es derzeit keine Überlegungen von den aktuellen Anforderungskriterien ab- zuweichen. Die Ausschreibung dieser Stellen richtet sich bereits an einen großen Personenkreis. So können sich u.a. Personen mit jeglicher abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens zweijäh- riger Berufserfahrung bewerben. Zudem gibt es in der Verwaltung zahlreiche Stellen, unterhalb der Entgeltgruppe 4, für die keine Aus- bildungs- und Prüfungspflicht nach dem TVöD besteht.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2890/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 29.11.2021
- Erstellt
- 13.08.2021 08:24