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3405/2025

Butzweilerhof Grundbesitz GmbH und Co. KG: Liquidation

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.12.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2025, TOP 10.19

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Rat

6982 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3405/2025 
Freigabedatum 
 05.12.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Butzweilerhof Grundbesitz GmbH und Co. KG: Liquidation  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich einverstanden mit der Auflösung der Projektgesellschaft 
Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG einschließlich der Butzweilerhof Verwaltung 
GmbH und ermächtigt die Gesellschaftervertretung der Stadt Köln, alle für das Liquidations-
verfahren erforderlichen Erklärungen abzugeben. 
 
 
Finanzausschuss 15.12.2025 
Rat 16.12.2025

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
1. Hintergrund 
Durch Beschluss des Rates der Stadt Köln (Vorlagen-Nr. 5231/2011) hat die Stadt Köln im 
Jahr 2012 den von der Sparkasse KölnBonn gehaltenen Kommanditanteil an der SKI Standort 
Köln-Immobilien GmbH & Co. Projekt Butzweilerhof KG zu einem Kaufpreis von 
14.200.000,00 € erworben und die Gesellschaft in „Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. 
KG“ umfirmiert. Alleinige Kommanditistin der Gesellschaft ist seitdem die Stadt Köln. Die von 
der Stadt Köln als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin (Komplemen-
tärin) gegründete „Butzweilerhof Verwaltung GmbH“ wurde mit Beschluss des Rates der Stadt 
Köln (Vorlagen-Nr. 3075/2013) an die Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städte-
baues und der Gemeindeentwicklung mbH (kurz: moderne stadt) übertragen. Die Geschäfte 
der Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG werden seitdem über die moderne stadt im 
Wege der Geschäftsbesorgung geführt.  
 
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung, die Entwick-
lung und die Veräußerung eigener Immobilien, insbesondere der Grundstücke Von-Hünefeld-
Straße sowie des Geländes der Bundeswehrkaserne Butzweilerhof, 50829 Köln, zum Zweck 
der Förderung der Wohnungsversorgung und der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Köln.  
Die Gesellschaft verfügt weder über eigenes Personal noch eine eigene Geschäftsausstat-
tung. Als reine Projektentwicklungsgesellschaft wurde sie auf begrenzten zeitlichen Horizont 
gegründet.  
 
Auf dem rund 55 ha großen Areal ist seitdem eine Mischbebauung aus Wohnen, Gewerbe, 
Freizeit und Gastronomie entstanden. Neben der Entwicklung und Vermarktung von hochwer-
tigen Gewerbeflächen entstanden Eigentumswohnungen, Mietwohnungen und geförderter 
Wohnungsbau. Es wurde eine bedarfsgerechte ÖPNV-Anbindung geschaffen und der Bau 
von Schulen und einer Kindertagesstätte realisiert. Die Ansiedlung der Unternehmen auf dem 
Butzweilerhof Areal hat zur Stärkung der städtischen Wirtschaft geführt und neue Arbeits-
plätze geschaffen.  
 
2. Zweckerfüllung 
Die letzte erfolgswirksame Übertragung von Grundvermögen fand am 01.12.2025 statt. Mit 
diesem Immobilienübergang sind sämtliche Flächen auf dem Gelände entwickelt und ver-
marktet.  
 
Mit dem Begleitbeschluss Nr. 5 zur Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 
wurde die Verwaltung beauftragt, das Beteiligungsportfolio der Stadt Köln zu überprüfen und 
zu konsolidieren (Vorlagen-Nr. 0138/2025). Die Verwaltung hat u. a. mitgeteilt, dass sie die 
Auflösung der Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG prüft (Vorlagen-Nr. 2165/2025).  
 
Mit der abschließenden Vermarktung aller im Vermögen der Gesellschaft befindlichen Grund-
stücke ist der Gesellschaftszweck abschließend erfüllt. Es besteht keine Notwendigkeit, die 
von vornherein als Projektgesellschaft gegründete Gesellschaft fortzuführen. Um weitere Kos-

3 
 
ten, die eine operative Gesellschaft mit sich bringt (insb. Jahresabschlussprüfungen und Ge-
schäftsbesorgungsvergütungen) zu vermeiden, beabsichtigt die Verwaltung, die Gesellschaft 
schnellstmöglich aufzulösen und das Liquidationsverfahren mit dem Ziel der Vollbeendigung 
der Gesellschaft zu durchlaufen.  
 
Der Aufsichtsrat der moderne stadt als Inhaberin der Butzweilerhof Verwaltung GmbH wurde 
in seiner Sitzung v. 17.11.2025 über die beabsichtigte Auflösung der Gesellschaft informiert.  
 
3. Liquidationsverfahren 
Die Auflösung bedarf eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung (§ 138 Abs. 1 Nr. 4 
HGB) und muss in notariell beglaubigter Form von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung 
in das Handelsregister angemeldet werden (§ 143 HGB). Durch den Auflösungsbeschluss än-
dert sich der Unternehmensgegenstand von einer sog. werbenden Gesellschaft zu einer Liqui-
dationsgesellschaft.  
 
An die Auflösung schließt sich das Liquidationsverfahren an. Dieses besteht im Wesentlichen 
aus: Aufstellung einer Abschlussbilanz der werbenden Gesellschaft und Aufstellung einer Li-
quidationseröffnungsbilanz der Liquidationsgesellschaft, Beendigung aller laufender Ge-
schäfte, Forderungseinzug und Schuldenbegleichung, Umsetzung des restlichen Vermögens 
und Verteilung des Gesellschaftsvermögens.  
 
Zuständig für die Durchführung des Liquidationsverfahrens sind die Liquidator*innen. Die Ge-
sellschaftervertretung der Stadt Köln beabsichtigt, die Geschäftsführung der Butzweilerhof 
Verwaltung GmbH zum Liquidator der Gesellschaft zu ernennen. Diese geht aufgrund der 
Notwendigkeit zur Regelung nachlaufender Verpflichtungen aus den Grundstücksgeschäften 
von einer Dauer des Liquidationsverfahrens von rd. zwei Jahren aus. Für die Dauer der Liqui-
dation firmiert die Gesellschaft mit dem Zusatz „in Liquidation (i.L.)“.  
 
Die Stadt Köln wird zum 31.12.2027 auf der Basis der mittelfristigen Finanzplanung der Ge-
sellschaft voraussichtlich über ein Kapitalkonto in Höhe von 14.208 TEUR verfügen. Dem ste-
hen fortgeschriebene Anschaffungskosten der Stadt Köln von derzeit 14.047 TEUR gegen-
über. Die Beteiligung an der Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG wird im Betrieb ge-
werblicher Art „Beteiligung BioCampus/Butzweilerhof“ gehalten. Die steuerlichen Konsequen-
zen aus der Liquidation sind auch im Betrieb gewerblicher Art zu ziehen. Die Liquidation der 
Gesellschaft wird, sofern diese unverzüglich beginnt und die Liquidation planmäßig verläuft, 
mit einem leicht positiven Ergebnis für die Stadt Köln abschließen.  
 
4. Gremienbeschlüsse 
Die Auflösung der Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG bedarf 
- der Beschlussfassung des Rates der Stadt Köln,  
- der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung,  
- der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht.  
An der kommunalwirtschaftsrechtlichen Zulässigkeit der Auflösung bestehen keine Zweifel.  
 
 
Dringlichkeitsbegründung:  
Der abschließende erfolgswirksame Vermögensübergang aus dem Gesellschaftsvermögen 
hat erst am 01.12.2025 stattgefunden. Eine Entscheidung des Rates der Stadt Köln in seiner 
Sitzung am 16.12.2025 ermöglicht es, das Liquidationsverfahren noch zum 01.01.2026 zu be-
ginnen und zusätzliche Kosten der werbenden Gesellschaft zu vermeiden.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1168 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Gesellschaft ist als Projektentwicklungsgesellschaft zur Erfüllung eines bestimmten 
Gesellschaftszweckes mit zeitlich befristetem Horizont gegründet worden. Der Gesellschaftszweck der 
Beteiligung ist nach erfolgreicher Abwicklung des letzten Projektes abschließend erfüllt. Mit der 
vollständigen Erreichung des Zwecks ist die Auflösung der Gesellschaft zur Vermeidung weiterer Kosten 
der folgerichtige Schritt.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 10.30 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.12.2025 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3405/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.12.2025
Erstellt
27.11.2025 16:21