3405/2025
Butzweilerhof Grundbesitz GmbH und Co. KG: Liquidation
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3405/2025 Freigabedatum 05.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Butzweilerhof Grundbesitz GmbH und Co. KG: Liquidation Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln erklärt sich einverstanden mit der Auflösung der Projektgesellschaft Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG einschließlich der Butzweilerhof Verwaltung GmbH und ermächtigt die Gesellschaftervertretung der Stadt Köln, alle für das Liquidations- verfahren erforderlichen Erklärungen abzugeben. Finanzausschuss 15.12.2025 Rat 16.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Hintergrund Durch Beschluss des Rates der Stadt Köln (Vorlagen-Nr. 5231/2011) hat die Stadt Köln im Jahr 2012 den von der Sparkasse KölnBonn gehaltenen Kommanditanteil an der SKI Standort Köln-Immobilien GmbH & Co. Projekt Butzweilerhof KG zu einem Kaufpreis von 14.200.000,00 € erworben und die Gesellschaft in „Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG“ umfirmiert. Alleinige Kommanditistin der Gesellschaft ist seitdem die Stadt Köln. Die von der Stadt Köln als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin (Komplemen- tärin) gegründete „Butzweilerhof Verwaltung GmbH“ wurde mit Beschluss des Rates der Stadt Köln (Vorlagen-Nr. 3075/2013) an die Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städte- baues und der Gemeindeentwicklung mbH (kurz: moderne stadt) übertragen. Die Geschäfte der Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG werden seitdem über die moderne stadt im Wege der Geschäftsbesorgung geführt. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung, die Entwick- lung und die Veräußerung eigener Immobilien, insbesondere der Grundstücke Von-Hünefeld- Straße sowie des Geländes der Bundeswehrkaserne Butzweilerhof, 50829 Köln, zum Zweck der Förderung der Wohnungsversorgung und der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Köln. Die Gesellschaft verfügt weder über eigenes Personal noch eine eigene Geschäftsausstat- tung. Als reine Projektentwicklungsgesellschaft wurde sie auf begrenzten zeitlichen Horizont gegründet. Auf dem rund 55 ha großen Areal ist seitdem eine Mischbebauung aus Wohnen, Gewerbe, Freizeit und Gastronomie entstanden. Neben der Entwicklung und Vermarktung von hochwer- tigen Gewerbeflächen entstanden Eigentumswohnungen, Mietwohnungen und geförderter Wohnungsbau. Es wurde eine bedarfsgerechte ÖPNV-Anbindung geschaffen und der Bau von Schulen und einer Kindertagesstätte realisiert. Die Ansiedlung der Unternehmen auf dem Butzweilerhof Areal hat zur Stärkung der städtischen Wirtschaft geführt und neue Arbeits- plätze geschaffen. 2. Zweckerfüllung Die letzte erfolgswirksame Übertragung von Grundvermögen fand am 01.12.2025 statt. Mit diesem Immobilienübergang sind sämtliche Flächen auf dem Gelände entwickelt und ver- marktet. Mit dem Begleitbeschluss Nr. 5 zur Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 wurde die Verwaltung beauftragt, das Beteiligungsportfolio der Stadt Köln zu überprüfen und zu konsolidieren (Vorlagen-Nr. 0138/2025). Die Verwaltung hat u. a. mitgeteilt, dass sie die Auflösung der Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG prüft (Vorlagen-Nr. 2165/2025). Mit der abschließenden Vermarktung aller im Vermögen der Gesellschaft befindlichen Grund- stücke ist der Gesellschaftszweck abschließend erfüllt. Es besteht keine Notwendigkeit, die von vornherein als Projektgesellschaft gegründete Gesellschaft fortzuführen. Um weitere Kos- 3 ten, die eine operative Gesellschaft mit sich bringt (insb. Jahresabschlussprüfungen und Ge- schäftsbesorgungsvergütungen) zu vermeiden, beabsichtigt die Verwaltung, die Gesellschaft schnellstmöglich aufzulösen und das Liquidationsverfahren mit dem Ziel der Vollbeendigung der Gesellschaft zu durchlaufen. Der Aufsichtsrat der moderne stadt als Inhaberin der Butzweilerhof Verwaltung GmbH wurde in seiner Sitzung v. 17.11.2025 über die beabsichtigte Auflösung der Gesellschaft informiert. 3. Liquidationsverfahren Die Auflösung bedarf eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung (§ 138 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und muss in notariell beglaubigter Form von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden (§ 143 HGB). Durch den Auflösungsbeschluss än- dert sich der Unternehmensgegenstand von einer sog. werbenden Gesellschaft zu einer Liqui- dationsgesellschaft. An die Auflösung schließt sich das Liquidationsverfahren an. Dieses besteht im Wesentlichen aus: Aufstellung einer Abschlussbilanz der werbenden Gesellschaft und Aufstellung einer Li- quidationseröffnungsbilanz der Liquidationsgesellschaft, Beendigung aller laufender Ge- schäfte, Forderungseinzug und Schuldenbegleichung, Umsetzung des restlichen Vermögens und Verteilung des Gesellschaftsvermögens. Zuständig für die Durchführung des Liquidationsverfahrens sind die Liquidator*innen. Die Ge- sellschaftervertretung der Stadt Köln beabsichtigt, die Geschäftsführung der Butzweilerhof Verwaltung GmbH zum Liquidator der Gesellschaft zu ernennen. Diese geht aufgrund der Notwendigkeit zur Regelung nachlaufender Verpflichtungen aus den Grundstücksgeschäften von einer Dauer des Liquidationsverfahrens von rd. zwei Jahren aus. Für die Dauer der Liqui- dation firmiert die Gesellschaft mit dem Zusatz „in Liquidation (i.L.)“. Die Stadt Köln wird zum 31.12.2027 auf der Basis der mittelfristigen Finanzplanung der Ge- sellschaft voraussichtlich über ein Kapitalkonto in Höhe von 14.208 TEUR verfügen. Dem ste- hen fortgeschriebene Anschaffungskosten der Stadt Köln von derzeit 14.047 TEUR gegen- über. Die Beteiligung an der Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG wird im Betrieb ge- werblicher Art „Beteiligung BioCampus/Butzweilerhof“ gehalten. Die steuerlichen Konsequen- zen aus der Liquidation sind auch im Betrieb gewerblicher Art zu ziehen. Die Liquidation der Gesellschaft wird, sofern diese unverzüglich beginnt und die Liquidation planmäßig verläuft, mit einem leicht positiven Ergebnis für die Stadt Köln abschließen. 4. Gremienbeschlüsse Die Auflösung der Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG bedarf - der Beschlussfassung des Rates der Stadt Köln, - der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung, - der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht. An der kommunalwirtschaftsrechtlichen Zulässigkeit der Auflösung bestehen keine Zweifel. Dringlichkeitsbegründung: Der abschließende erfolgswirksame Vermögensübergang aus dem Gesellschaftsvermögen hat erst am 01.12.2025 stattgefunden. Eine Entscheidung des Rates der Stadt Köln in seiner Sitzung am 16.12.2025 ermöglicht es, das Liquidationsverfahren noch zum 01.01.2026 zu be- ginnen und zusätzliche Kosten der werbenden Gesellschaft zu vermeiden.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Gesellschaft ist als Projektentwicklungsgesellschaft zur Erfüllung eines bestimmten Gesellschaftszweckes mit zeitlich befristetem Horizont gegründet worden. Der Gesellschaftszweck der Beteiligung ist nach erfolgreicher Abwicklung des letzten Projektes abschließend erfüllt. Mit der vollständigen Erreichung des Zwecks ist die Auflösung der Gesellschaft zur Vermeidung weiterer Kosten der folgerichtige Schritt. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3405/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.12.2025
- Erstellt
- 27.11.2025 16:21