AN/0415/2022
Errichtung von Schutzunterkünften für Opfer häuslicher Gewalt im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen
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Antrag nach § 3 (FDP BV2)
2665 Zeichen
Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0415/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 Errichtung von Schutzunterkünften für Opfer häuslicher Gewalt im Stadtbezirk Köln- Rodenkirchen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die FDP-Fraktion bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung zum 07.03.2022 zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit im Stadtbezirk Köln -Rodenkirchen Schutzunterkünfte für weibliche, männliche und diverse Opfer häuslicher Gewalt errichtet werden können. Dabei mag sich diese Prüfung auch auf Gemeinschaftsunterkünfte ebenso wie auf geeignete Wohnungen erstrecken. Begründung: Auf die Anfrage der FDP -Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 31.01.2022, TOP 7.2.1, AN/0028/2022, teilte die Ve rwaltung unter den Vorlagen-Nummern 0278/2022 und 0301/2022 mit, dass alleine im Jahr 2020 im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen 196 vollendete und 14 versuchte, also insgesamt 210, Fälle, häuslicher Gewalt erfasst worden sind. Etwa 1/3 dieser Opfer waren mä nnlichen und 2/3 der Opfer weiblichen Geschlechts. Die Opfer hatten dabei beispielsweise Körperverletzungen, in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Raub-, Sexual - und Sachbeschädigungsdelikte sowie Freiheitsberaubungen zu erleiden. Dabei umfasst diese Zahl von insgesamt über 210 erfassten Fäl len nach gängigen kriminologischen Erfahrungen lediglich das sogenannte Hellfeld. Dies bedeutet, dass ein weiterer Teil von Taten häuslicher Gewalt gar nicht erst zur Anzeige gebracht worden ist, folglich in den polizeilichen Auswertungen keinen Eingang findet. Sämtliche Schutzunterkünfte der Stadt Köln für von Gewalt betroffenen Frauen und Männern befinden sich ausweislich der unter der Vorlagen-Nummer: 0301/2022 enthaltenen Stellungnahme der Polizei außerhalb des Stadtbezirks Rodenkirchen. Daher is t es angemessen und erforderlich, dass auch im hiesigen Stadtbezirk entsprechende Schutzunterkünfte geschaffen werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolters gez. Nies
Sachstandsbericht BV
2560 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
V/50/507
Vorlagen-Nummer
AN/0415/2022
Stand: 25.09.2024
Sachstandsbericht
Errichtung von Schutzunterkünften für Opfer häuslicher Gewalt im Stadtbezirk Köln-
Rodenkirchen
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2022
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Schut-
zunterkünfte für weibliche, männliche und diverse Opfer häuslicher Gewalt errichtet werden
können. Dabei mag sich diese Prüfung auch auf Gemeinschaftsunterkünfte ebenso wie auf
geeignete Wohnungen erstrecken.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
So differenziert sind auch die Hilfsangebote für von Gewalt und oder häuslicher Gewalt be-
troffenen Frauen und Männer in Köln.
Die beiden Kölner Gewaltschutzzentren für Frauen u. Männer (SkF e.V. und Diakonie Micha-
elshoven e.V.) bieten neben direkter Krisenintervention, der Abklärung bestehender Bedro-
hungslag und Einleitung eventuell notwendiger Schritte zur Sicherung, der Begleitung bei der
Umsetzung rechtlicher Schritte auch die Weitervermittlung in weitergehende notwendige Hil-
fen.
Weiterführende Hilfsangebote bestehen in der Vermittlung in Kölner- oder auswärtiges ano-
nyme Frauenhäuser, in der Vermittlung in, über das gesamte Kölner Stadtgebiet verteilte
Wohnangebote aus den Bereichen ordnungsbehördlicher Unterbringung und Hilfen nach §§67
SGBXII ff., oder aber auch zu einem nicht geringen Teil im ambulanten, sozialarbeiterisch un-
terstützenden Verbleiben im Eigenen Wohnraum.
Das Sozialamt der Stadt Köln bietet seit dem 01.01.23 ein Clearing-Haus mit max. 5 Plätzen
zur Akutaufnahme von vorrangig Kölner alleinstehende Frauen mit und ohne Kind(er) nach
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häuslicher Gewalt im Rahmen der Gefahrenabwehr nach § 14 OBG NW an. I
Des Weiteren bieten in Köln elf Frauenberatungsstellen in freier Trägerschaft direkte Unter-
stützung und Hilfe an, diese befinden sich in zentraler Stadtlage und bieten zum Teil auch On-
lineberatungen an.
Erfahrungsgemäß, und dies gilt insbesondere im Kontext häuslicher Gewalt, ist eine räumliche
Distanz für Betroffene notwendig, bzw. überlebenswichtig, diesem Umstand geschuldet, ha-
ben beide Kölner Frauenhäuser einen anonymen Status.
Ein Bedarf an speziellen Schutzunterkünften im Stadtbezirk Rodenkirchen ist aus Sicht
der Sozialverwaltung nicht erkennbar.
Nächste Schritte: - / -
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: - / -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0415/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
- Datum
- 07.03.2022
- Erstellt
- 20.02.2022 17:37