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AN/0415/2022

Errichtung von Schutzunterkünften für Opfer häuslicher Gewalt im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen

Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) 07.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 07.03.2022, TOP 8.2.3

Antrag nach § 3 (FDP BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (FDP BV2)

2665 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0415/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 
 
Errichtung von Schutzunterkünften für Opfer häuslicher Gewalt im Stadtbezirk Köln-
Rodenkirchen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die FDP-Fraktion bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der 
Bezirksvertretungssitzung zum 07.03.2022 zu setzen:  
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit im Stadtbezirk Köln -Rodenkirchen 
Schutzunterkünfte für weibliche, männliche und diverse Opfer häuslicher Gewalt errichtet 
werden können. Dabei mag sich diese Prüfung auch auf Gemeinschaftsunterkünfte ebenso 
wie auf geeignete Wohnungen erstrecken.   
 
Begründung:  
 
Auf die Anfrage der FDP -Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 
31.01.2022, TOP 7.2.1, AN/0028/2022,  
teilte die Ve rwaltung unter den Vorlagen-Nummern 0278/2022 und 0301/2022 mit, dass 
alleine im Jahr 2020 im  
Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen 196 vollendete und 14 versuchte, also insgesamt 210, 
Fälle, häuslicher Gewalt erfasst worden sind.  
 
Etwa 1/3 dieser Opfer waren mä nnlichen und 2/3 der Opfer weiblichen Geschlechts. 
Die Opfer hatten dabei beispielsweise Körperverletzungen,  
in der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Industriestr. 161 – Haus 1  
50999 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13  
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de  
www.fdp-koeln.de 
FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 
Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln  50667 Köln

Raub-, Sexual - und Sachbeschädigungsdelikte sowie Freiheitsberaubungen zu 
erleiden. Dabei umfasst diese Zahl von insgesamt über  
210 erfassten Fäl len nach gängigen kriminologischen Erfahrungen lediglich das 
sogenannte Hellfeld. Dies bedeutet, dass ein weiterer Teil  
von Taten häuslicher Gewalt gar nicht erst zur Anzeige gebracht worden ist, folglich in 
den polizeilichen Auswertungen keinen Eingang findet.    
 
Sämtliche Schutzunterkünfte der Stadt Köln für von Gewalt betroffenen Frauen und 
Männern befinden sich ausweislich der unter der  
Vorlagen-Nummer: 0301/2022 enthaltenen Stellungnahme der Polizei außerhalb des 
Stadtbezirks Rodenkirchen.  
Daher is t es angemessen und erforderlich, dass auch im hiesigen Stadtbezirk 
entsprechende Schutzunterkünfte geschaffen werden.  
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Wolters      gez. Nies

Sachstandsbericht BV

2560 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/507 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0415/2022
Stand: 25.09.2024 
Sachstandsbericht  
Errichtung von Schutzunterkünften für Opfer häuslicher Gewalt im Stadtbezirk Köln-
Rodenkirchen 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2022 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Schut-
zunterkünfte für weibliche, männliche und diverse Opfer häuslicher Gewalt errichtet werden 
können. Dabei mag sich diese Prüfung auch auf Gemeinschaftsunterkünfte ebenso wie auf 
geeignete Wohnungen erstrecken.   
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
So differenziert sind auch die Hilfsangebote für von Gewalt und oder häuslicher Gewalt be-
troffenen Frauen und Männer in Köln.  
 
Die beiden Kölner Gewaltschutzzentren für Frauen u. Männer (SkF e.V. und Diakonie Micha-
elshoven e.V.) bieten neben direkter Krisenintervention, der Abklärung bestehender Bedro-
hungslag und Einleitung eventuell notwendiger Schritte zur Sicherung, der Begleitung bei der 
Umsetzung rechtlicher Schritte auch die Weitervermittlung in weitergehende notwendige Hil-
fen.  
 
Weiterführende Hilfsangebote bestehen in der Vermittlung in Kölner- oder auswärtiges ano-
nyme Frauenhäuser, in der Vermittlung in, über das gesamte Kölner Stadtgebiet verteilte 
Wohnangebote aus den Bereichen ordnungsbehördlicher Unterbringung und Hilfen nach §§67 
SGBXII ff., oder aber auch zu einem nicht geringen Teil im ambulanten, sozialarbeiterisch un-
terstützenden Verbleiben im Eigenen Wohnraum.  
 
Das Sozialamt der Stadt Köln bietet seit dem 01.01.23 ein Clearing-Haus mit max. 5 Plätzen 
zur Akutaufnahme von vorrangig Kölner alleinstehende Frauen mit und ohne Kind(er) nach

2 
 
häuslicher Gewalt im Rahmen der Gefahrenabwehr nach § 14 OBG NW an. I 
 
Des Weiteren bieten in Köln elf Frauenberatungsstellen in freier Trägerschaft direkte Unter-
stützung und Hilfe an, diese befinden sich in zentraler Stadtlage und bieten zum Teil auch On-
lineberatungen an. 
 
Erfahrungsgemäß, und dies gilt insbesondere im Kontext häuslicher Gewalt, ist eine räumliche 
Distanz für Betroffene notwendig, bzw. überlebenswichtig, diesem Umstand geschuldet, ha-
ben beide Kölner Frauenhäuser einen anonymen Status. 
 
Ein Bedarf an speziellen Schutzunterkünften im Stadtbezirk Rodenkirchen ist aus Sicht 
der Sozialverwaltung nicht erkennbar. 
 
Nächste Schritte: - / - 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: - / -

Beratungsverlauf (1)

07.03.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0415/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
Datum
07.03.2022
Erstellt
20.02.2022 17:37