0539/2019
Morgendliche Situation an einigen Grundschulen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 0539/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.03.2019 Morgendliche Situation an einigen Grundschulen Frau Bezirksvertreterin Danke hat in der Sitzung der BV 6 am 15.11.2018, TOP 11.2.1 eine mündli- che Anfrage (BV6/0042/2018) gestellt. Die Anfrage beinhaltet die morgendliche Verkehrssituation an einigen Grundschulen. Es wird auf ge- fährliche Situationen durch Eltern hingewiesen, die ihr Kind zur Schule bringen/abholen und nicht unverzüglich weiterfahren sondern auf der Straßen stehen bleiben. Sie parken zudem bisweilen auf Gehwegen und Feuerwehrzufahrten, um noch Gespräche zu führen. Das hat zur Folge, dass Kinder teilweise vom Gehweg auf die Straße ausweichen müssen, Anwohner nicht mehr losfahren können und Schulbusse/Taxen nicht mehr durchkommen. Es wird insbesondere auf Beschwerden von Anwohnern der Riphanstraße und der Soldinerstraße verwiesen. Die bisher geführten Gespräche mit den Eltern durch Lehrer/Schulpersonal sowie Besuche des Be- zirksbürgermeisters und der Polizei vor Ort haben wenig Wirkung gezeigt. Es wird angefragt, ob es möglich ist, dass an den Schulen zwischen 7.50 und 8.20 Uhr verstärkt der Ordnungsdienst vor Ort sein kann, um die Situation zu entschärfen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Problematik des Bring- und Abholverkehrs besonders vor Grundschulen ist im gesamten Stadt- gebiet vorhanden und bekannt. Polizei, Ordnungsamt und Lehrerschaft wenden sich verstärkt an die Eltern, um diese über die Gefahren aufzuklären und dazu zu bewegen, ihr Kind nicht mehr direkt vor der Schule abzusetzen oder abzuholen. Die Medien werden einbezogen und es sind vermehrt Berich- te in TV/Radio zu diesem Thema ausgestrahlt worden. Insbesondere jeweils zu Schuljahresbeginn wurden/werden gemeinsame Aufklärungsaktionen von Polizei und Stadt Köln vor verschiedenen Schulen durchgeführt. Grundschulen werden vom Verkehrsdienst regelmäßig in der Einsatzplanung besonders mit berück- sichtigt, weil hier ein erhöhter Bedarf festgestellt wurde. Bei den Kontrollen werden anfahrende Eltern angesprochen und zur Weiterfahrt aufgefordert. Verstöße zu ahnden ist meist nicht ganz einfach, weil die Fahrzeuge oftmals nur sehr kurz halten und die Eltern das jeweilige Fahrzeug dann bei erkennba- rer Präsenz des Verkehrsdienstes unmittelbar wegsetzen. Allerdings wenn ein Fahrzeug länger hält oder parkt bzw. sogar behindert, werden die Verstöße kon- sequent geahndet. Appelle an die Eigenverantwortung und Vernunft der Eltern werden meist lediglich zur Kenntnis genommen, führen aber nicht zu einer dauerhaften Verhaltensänderung. Die Anwesenheit von Ordnungskräften zeigt leider nur während der Einsatzzeit Wirkung. Im Bezirk Chorweiler gibt es 13 Grundschulen und 9 sonstige Schulen. Diese werden nach personellen Möglichkeiten überwacht und bei akuten Beschwerden wird zeitnah eine Schule zusätzlich berücksichtigt. Die personelle Lage lässt es nicht zu, dass alle Schulen täglich kontrolliert werden. Es wird jedoch versucht, an allen Schulen möglichst regelmäßig Präsenz zu zei- 2 gen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0539/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 15.02.2019
- Erstellt
- 14.02.2019 11:19