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0539/2019

Morgendliche Situation an einigen Grundschulen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 15.02.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 14.03.2019, TOP 11.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3232 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 0539/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.03.2019 
 
Morgendliche Situation an einigen Grundschulen 
Frau Bezirksvertreterin Danke hat in der Sitzung der BV 6 am 15.11.2018, TOP 11.2.1 eine mündli-
che Anfrage (BV6/0042/2018) gestellt. 
 
Die Anfrage beinhaltet die morgendliche Verkehrssituation an einigen Grundschulen. Es wird auf ge-
fährliche Situationen durch Eltern hingewiesen, die ihr Kind zur Schule bringen/abholen und nicht 
unverzüglich weiterfahren sondern auf der Straßen stehen bleiben. Sie parken zudem bisweilen auf 
Gehwegen und Feuerwehrzufahrten, um noch Gespräche zu führen. Das hat zur Folge, dass Kinder 
teilweise vom Gehweg auf die Straße ausweichen müssen, Anwohner nicht mehr losfahren können 
und Schulbusse/Taxen nicht mehr durchkommen. 
Es wird insbesondere auf Beschwerden von Anwohnern der Riphanstraße und der Soldinerstraße 
verwiesen. 
Die bisher geführten Gespräche mit den Eltern durch Lehrer/Schulpersonal sowie Besuche des Be-
zirksbürgermeisters und der Polizei vor Ort haben wenig Wirkung gezeigt. 
Es wird angefragt, ob es möglich ist, dass an den Schulen zwischen 7.50 und 8.20 Uhr verstärkt der 
Ordnungsdienst vor Ort sein kann, um die Situation zu entschärfen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Problematik des Bring- und Abholverkehrs besonders vor Grundschulen ist im gesamten Stadt-
gebiet vorhanden und bekannt. Polizei, Ordnungsamt und Lehrerschaft wenden sich verstärkt an die 
Eltern, um diese über die Gefahren aufzuklären und dazu zu bewegen, ihr Kind nicht mehr direkt vor 
der Schule abzusetzen oder abzuholen. Die Medien werden einbezogen und es sind vermehrt Berich-
te in TV/Radio zu diesem Thema ausgestrahlt worden. 
Insbesondere jeweils zu Schuljahresbeginn wurden/werden gemeinsame Aufklärungsaktionen von 
Polizei und Stadt Köln vor verschiedenen Schulen durchgeführt. 
 
Grundschulen werden vom Verkehrsdienst regelmäßig in der Einsatzplanung besonders mit berück-
sichtigt, weil hier ein erhöhter Bedarf festgestellt wurde. Bei den Kontrollen werden anfahrende Eltern 
angesprochen und zur Weiterfahrt aufgefordert. Verstöße zu ahnden ist meist nicht ganz einfach, weil 
die Fahrzeuge oftmals nur sehr kurz halten und die Eltern das jeweilige Fahrzeug dann bei erkennba-
rer Präsenz des Verkehrsdienstes unmittelbar wegsetzen. 
Allerdings wenn ein Fahrzeug länger hält oder parkt bzw. sogar behindert, werden die Verstöße kon-
sequent geahndet. Appelle an die Eigenverantwortung und Vernunft der Eltern werden meist lediglich 
zur Kenntnis genommen, führen aber nicht zu einer dauerhaften Verhaltensänderung.  
Die Anwesenheit von Ordnungskräften zeigt leider nur während der Einsatzzeit Wirkung. 
 
Im Bezirk Chorweiler gibt es 13 Grundschulen und 9 sonstige Schulen. 
Diese werden nach personellen Möglichkeiten überwacht und bei akuten Beschwerden wird zeitnah 
eine Schule zusätzlich berücksichtigt. Die personelle Lage lässt es nicht zu, dass alle Schulen täglich 
kontrolliert werden. Es wird jedoch versucht, an allen Schulen möglichst regelmäßig Präsenz zu zei-

2 
 
gen.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0539/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
15.02.2019
Erstellt
14.02.2019 11:19